Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

10.02.2025

Warum Kirchengemeinderat? Bernhard Bruchmann im Interview

Kirchengemeinderätinnen und -räte aus Württemberg erzählen aus ihrer Arbeit

Sie zählen zu den wichtigsten Gremien in der Landeskirche: Die Kirchengemeinderäte (KGR) leiten die Gemeinden vor Ort gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern. Was macht dieses Amt aus? Was macht Freude, was macht es schwer? Warum lohnt sich die Arbeit? Warum sollten sich Interessierte 2025 bei der nächsten Kirchenwahl um das Amt bewerben? Darüber erzählen auf elk-wue.de in loser Folge Kirchengemeinderätinnen und -räte aus der württembergischen Landeskirche. Hier: Bernhard Bruchmann aus Eltingen.

Bernhard Bruchmann, KGR-Vositzender in Leonberg-EltingenBernhard Bruchmann, KGR-Vorsitzender in Leonberg-Eltingen

Wie lange sind Sie schon Kirchengemeinderat?

Seit 23 Jahren.

Was hat Sie motiviert, sich in den KGR wählen zu lassen? 

Ich war gerade in einer Phase der Umorientierung meines ehrenamtlichen Engagements und wurde vom Pfarrer angesprochen.

Was macht Ihnen Freude an der Arbeit im Gremium? 

Die unterschiedlichen Menschen mit ihren unterschiedlichen Meinungen, ich lernte, wieviele unterschiedliche Sichtweisen es auf ein Thema geben kann.

Erinnern Sie sich an einen echten, persönlichen Highlight-Moment in Ihrer Arbeit als KGR? 

In der Länge der Zeit gab es sehr viele solcher Momente. Aus der letzten Zeit ist mir besonders der Gottesdienst mit der “Inbetriebnahme“ unseres neuen Altars in Erinnerung.

Haben Sie einen oder mehrere persönliche Schwerpunktthemen in Ihrer Arbeit? 

Als Vorsitzender beschäftigt einen die gesamte Bandbreite der Themen. Wichtig waren mir immer die Kinder- und Jugendarbeit und alle Veranstaltungen, die gemeinsam mit bürgerlichen Vereinen, bzw. der bürgerlichen Gesellschaft erfolgen – rausgehen aus der Blase. 

Was macht es manchmal schwer? 

Die Landeskirche hat derzeit zu viele Projekte gleichzeitig auf die Schiene und belastet damit nicht nur die ehrenamtlichen Mitarbeiter, sondern auch ihre Hauptamtlichen.

In Vakaturen, also wenn Pfarrstellen nicht besetzt sind, werden Ehrenamtlichen Aufgaben mit viel zu großer Verantwortung übertragen. Hier sollte dringend ein Procedere von Hauptamtlichen oder ehemals Hauptamtlichen geschaffen werden.

Was sollte man mitbringen für die Arbeit im KGR? 

Aufgeschlossenheit, auch mal einen Kompromiss eingehen zu können. Sich eine klare Meinung zu Themen bilden, bei Abstimmungen möglichst ohne Enthaltungen auskommen.  

Welche Sorgen sollte man sich nicht machen, wenn man über eine Kandidatur nachdenkt? 

Man wird nicht gefragt, wie bibelfest man ist, auch nicht überprüft, wie oft man in die Kirche geht. Es wird auch viel gelacht im Gremium, während und nach der Sitzung, zumindest bei uns in Eltingen. 

Was bedeutet die KGR-Arbeit für Sie persönlich? 

Ich habe in den Sitzungen sehr viel gelernt über verschiedene Sichtweisen auf Themen und das von Menschen, die mit mir am Weinberg des Herrn arbeiten. Das gibt es in Vereinen oder Institutionen, in denen ich ehrenamtlich tätig war (Feuerwehr) in dieser Form nicht.

Wie würden Sie bei einer unentschlossenen Person um die Bereitschaft zur Kandidatur werben? 

Ich würde ihr erzählen, wie unser Gremium arbeitet, und versuchen, ein Aufgabengebiet zu finden, Kinder, Jugend, Finanzen, etc. das ich ihr schmackhaft machen könnte.

Über Bernhard Bruchmann:

  • Kirchengemeinde: Leonberg-Eltingen
  • Seit 23 Jahren KGR

Machen Sie mit!

Sind Sie auch Mitglied eines württembergischen Kirchengemeinderats? Hätten Sie auch Lust, auf elk-wue.de über Ihre Arbeit zu erzählen? Dann laden Sie sich bitte den Fragebogen hier oder unter diesem Text herunter und senden ihn ausgefüllt per E-Mail an presse@elk-wue.de. Bitte schicken Sie uns auch ein Foto von sich mit, das wir auf elk-wue.de sowie in unseren verschiedenen Social Media-Kanälen nutzen dürfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an presse@elk-wue.de.

Info: Was ist und macht der Kirchengemeinderat?

  • Der gewählte Kirchengemeinderat (KGR) leitet gemeinsam mit den Pfarrpersonen die Kirchengemeinde.
  • In der Arbeit im KGR-Plenum und in Ausschüssen geht es zum Beispiel um das geistliche Leben der Gemeinde, um Gruppen und Kreise, Gottesdienste und Andachten, aber auch um Finanz- und Personalfragen, Bausachen und Veranstaltungen.
  • Das Amt der Kirchengemeinderätinnen und -räte ist ein Ehrenamt. Die Amtsperiode dauert sechs Jahre.
  • Es ist an keinerlei formale Voraussetzungen gebunden - außer der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde und dem Mindestalter von 18 Jahren. Jede und jeder kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
  • Die nächste Wahl zum Kirchengemeinderat findet am 30. November 2025 statt. Bei Interesse sprechen Sie einfach eine Pfarrperson Ihrer Gemeinde oder den bzw. die Vorsitzende des KGR an.

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

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