Brauchen Sie Hilfe oder Beratung?

- Bei Grenzverletzungen jeglicher Art: Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat, Ursula Kress, Tel.: 0711 2149-572, ursula.kressdontospamme@gowaway.elk-wue.de

- Bei konkreten Verdachtsfällen in Landeskirche oder Diakonie: Meldestelle, Tel.: 0711 2149-572 oder -605, meldestelle@elk-wue.de

 

 

Die Grafik des grundlegend überarbeiteten Handlungsplans zeigt das Vorgehen bei Kenntnis oder Verdacht einer Verletzung des Abstinenz- und Abstandsgebotes oder bei sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende. Zentral ist die Meldepflicht aller Mitarbeitenden. Die Ausführungen im Handlungsplan nehmen die Pflicht des Hinschauens und Handelns auf, beschreiben den Handlungsrahmen und erklären das Abstinenz- und Abstandsgebot sowie die Meldepflicht gegenüber der Meldestelle und das Recht auf Beratung durch die Ansprechstelle.

Der Handlungsplan steht demnächst zum Download bereit.

Ansprechstelle der Landeskirche

Die Ansprechstelle nimmt die Anliegen der Betroffenen auf und versucht im beratenden Gespräch zu klären, ob rechtliche Schritte unternommen werden sollen und wie sie aussehen können. Die Stelle ist gegenüber der Leitung der Kirche unabhängig und weisungsfrei. Ansprechstellen sind Vertrauensstellen, die weder selbst ermitteln noch Therapie anbieten, sondern in erster Linie Beratung, Orientierung und Hilfe vermitteln sollen.

Ebenso können sich Menschen, die mit der Aufarbeitung vor Ort unzufrieden sind an die Ansprechstelle wenden.

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149572

Ursula.Kress@elk-wue.de

Hilfreiche Broschüren

Die EKD hat mit ihrer Broschüre "Helfen – Hinschauen – Handeln" gute Hinweise für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst herausgegeben. Sie bieten ein Handlungskonzept für den Umgang mit sexuellen Übergriffen im kirchlichen Bereich. Die Broschüre ist im Büro für Chancengleichheit erhältlich oder steht hier zum Download bereit. 

Auch die Arbeitshilfe zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie "Auf Grenzen achten – sicheren Ort geben" bietet ab S. 39 gute und hilfreiche Informationen zum Themenbereich Intervention.

Die Broschüre „Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun?“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz erläutert in einer verständlichen Weise die Anwendung der Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kindertageseinrichtungen, Schule, Jugendhilfe, Verbände, Vereine). Anschauliche Beispiele helfen bei Verständnis der Leitlinien.

Unabhängige zentrale Ansprechstelle

Wenn Betroffene sexualisierter Gewalt sich nicht an eine kirchliche Ansprechpartnerin wenden möchten, können sie sich bei der unabhängigen Ansprechstelle melden. Hier gibt es eine anwaltliche Erstberatung:

Dr. jur. Karin Kellermann-Körber

Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung

Tübinger Straße 6

71088 Holzgerlingen

07031 749517

rechtsanwaelte@kellermann-koerber.de

Fragen und Antworten zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Für die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die frühzeitige und enge Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden und zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden bei einem Verdacht wesentlich.

„Wir streben immer eine Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden an, damit die Tat aufgeklärt werden kann und weitere Straftaten verhindert werden können. Auch bei verjährten Fällen empfehlen wir eine Anzeige. Nur in absoluten Ausnahmen wird von einer Anzeige absehen. Der Schutz unserer Institution darf dabei niemals eine Rolle spielen. Um ein vertrauensvoller Ansprechpartner für Opfer von sexueller Gewalt zu sein, müssen wir aber von einer Anzeige absehen können, wenn es der ausdrückliche Wunsch des Opfers ist. Hierbei sind aber immer verschiedene Aspekte abzuwägen, denn der Verzicht auf eine Anzeige muss immer gewichtige Gründe haben. Die Vermeidung zukünftiger Straftaten bleibt zentraler Aspekt der Abwägung. Zudem bedeutet der Verzicht einer Strafanzeige nicht den Verzicht auf disziplinarische Maßnahmen gegenüber dem Täter. Institutionenschutz wird uns nie von einer Anzeige abhalten.“

Durch unsere unabhängige Beratungsstelle stellen wir sicher, dass Opfer von sexuellen Übergriffen eine vertrauliche und kostenlose Rechtsberatung und weitere Hilfen erhalten.

Dokumentationsvorlagen für Meldung und Intervention

Für den Melde- und Interventionsprozess stehen verschiedene Vorlagen als Worddokument zur Verfügung. Bitte laden Sie diese bei Bedarf immer aktuell von der Seite.

  •  Dokumentationsbogen MeldestelleFür die Meldung bei der Meldestelle können im Vorfeld bekannte Informationen eingetragen werden. 

     

  • Das Protokoll Interventionsteam dient der Dokumentation des aktuellen Stands in der Fallbearbeitung und hält vereinbarte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten fest. 

     

  • Die Abschlussmeldung signalisiert der Meldestelle, dass der Fall abgeschlossen ist, alle Maßnahmen durchgeführt wurden.

     

Optional steht zur Verfügung:

Kontakt

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149572

Ursula.Kress@elk-wue.de

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