Sollte im Bereich der Evangelischen Landeskirche ein Fall von sexualisierter Gewalt bekannt werden, sind über die dienstvorgesetzte Person die Ansprechstelle/Mitglieder des Krisenteams im OKR oder das zuständige Dezernat zu informieren. Im Gespräch mit der Ansprechstelle findet eine Orientierung und Beratung zum weiteren Vorgehen statt. Die Fallverantwortung und Bildung eines Krisenteams vor Ort bleibt in der Regel in der Verantwortung der Leitungsperson vor Ort.
Der Interventionsplan bei Grenzverletzungen, Übergriffen, (sexualisierter) Gewalt oder fachlichem Fehlverhalten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nimmt die Pflicht des Hinschauens und Handelns auf und gibt einen Handlungsrahmen vor.
Der Handlungsleitfaden soll Leitungspersonen dabei unterstützen, einen Vorfall angemessen zu bearbeiten, zu bewältigen und aufzuarbeiten. Ebenso dient er Mitarbeitenden zur Orientierung.
Für die konkrete Arbeit vor Ort ist es notwendig, den Handlungsplan an die Gegebenheiten anzupassen. Dazu gehören die Klärung der Strukturen und Ansprechpersonen für die konkrete Arbeit mit dem Interventionsplan. Diese Klärung muss von den Leitungsverantwortlichen eingeleitet werden, damit dieser Interventionsplan im jeweiligen Arbeitsfeld verortet werden kann.
Im Anhang 1 finden Sie eine Liste zur Erfassung der entsprechenden Personen.
Die Grafik bildet die Intervention vom Zeitpunkt der ersten Vermutung bis hin zur Aufarbeitung des Falles ab.
Die Ausformulierungen mit Hinweisen und Erklärungen der Grafik ist in Tabellenform gestaltet und ermöglicht eine schnelle Orientierung und Identifikation der entsprechenden Bereiche des Interventionsprozesses. Die Darstellung wird dort begrenzt, wo Maßnahmen parallel verlaufen. So ist z.B. der Opferschutz von Anfang an zu gewährleisten, auch wenn er in der Tabelle erst an vierter Stelle nach den Meldungen aufgeführt ist.
Die Ansprechstelle nimmt die Anliegen der Betroffenen auf und versucht im beratenden Gespräch zu klären, ob rechtliche Schritte unternommen werden sollen und wie sie aussehen können. Die Stelle ist gegenüber der Leitung der Kirche unabhängig und weisungsfrei. Ansprechstellen sind Vertrauensstellen, die weder selbst ermitteln noch Therapie anbieten, sondern in erster Linie Beratung, Orientierung und Hilfe vermitteln sollen.
Ebenso können sich Menschen, die mit der Aufarbeitung vor Ort unzufrieden sind an die Ansprechstelle wenden.
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Für Krisenfälle und Interventionen bei Verdacht oder konkreten Anhaltspunkten von sexualisierter Gewalt gibt es im Evangelischen Oberkirchenrat ein Krisenteam das die Verantwortlichen vor Ort berät und unterstützt.
Mitglieder des Krisenteams sind:
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Sprecher der Landeskirche
Augustenstraße 124
70197 Stuttgart
Referatsleiterin Digitalisierung und Organisationsentwicklung
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Die EKD hat mit ihrer Broschüre "Helfen – Hinschauen – Handeln" gute Hinweise für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst herausgegeben. Sie bieten ein Handlungskonzept für den Umgang mit sexuellen Übergriffen im kirchlichen Bereich. Die Broschüre ist im Büro für Chancengleichheit erhältlich oder steht hier zum Download bereit.
Auch die Arbeitshilfe zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie "Auf Grenzen achten – sicheren Ort geben" bietet ab S. 39 gute und hilfreiche Informationen zum Themenbereich Intervention.
Die Broschüre „Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun?“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz erläutert in einer verständlichen Weise die Anwendung der Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kindertageseinrichtungen, Schule, Jugendhilfe, Verbände, Vereine). Anschauliche Beispiele helfen bei Verständnis der Leitlinien.
Wenn Betroffene sexualisierter Gewalt sich nicht an eine kirchliche Ansprechpartnerin wenden möchten, können sie sich bei der unabhängigen Ansprechstelle melden. Hier gibt es eine anwaltliche Erstberatung:
Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung
Tübinger Straße 6
71088 Holzgerlingen
Für die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die frühzeitige und enge Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden und zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden bei einem Verdacht wesentlich.
„Wir streben immer eine Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden an, damit die Tat aufgeklärt werden kann und weitere Straftaten verhindert werden können. Auch bei verjährten Fällen empfehlen wir eine Anzeige. Nur in absoluten Ausnahmen wird von einer Anzeige absehen. Der Schutz unserer Institution darf dabei niemals eine Rolle spielen. Um ein vertrauensvoller Ansprechpartner für Opfer von sexueller Gewalt zu sein, müssen wir aber von einer Anzeige absehen können, wenn es der ausdrückliche Wunsch des Opfers ist. Hierbei sind aber immer verschiedene Aspekte abzuwägen, denn der Verzicht auf eine Anzeige muss immer gewichtige Gründe haben. Die Vermeidung zukünftiger Straftaten bleibt zentraler Aspekt der Abwägung. Zudem bedeutet der Verzicht einer Strafanzeige nicht den Verzicht auf disziplinarische Maßnahmen gegenüber dem Täter. Institutionenschutz wird uns nie von einer Anzeige abhalten.“
Durch unsere unabhängige Beratungsstelle stellen wir sicher, dass Opfer von sexuellen Übergriffen eine vertrauliche und kostenlose Rechtsberatung und weitere Hilfen erhalten.
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart