Die Grafik des grundlegend überarbeiteten Handlungsplans zeigt das Vorgehen bei Kenntnis oder Verdacht einer Verletzung des Abstinenz- und Abstandsgebotes oder bei sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende. Zentral ist die Meldepflicht aller Mitarbeitenden. Die Ausführungen im Handlungsplan nehmen die Pflicht des Hinschauens und Handelns auf, beschreiben den Handlungsrahmen und erklären das Abstinenz- und Abstandsgebot sowie die Meldepflicht gegenüber der Meldestelle und das Recht auf Beratung durch die Ansprechstelle.
Der Handlungsplan steht demnächst zum Download bereit.
Für den Melde- und Interventionsprozess stehen verschiedene Vorlagen als Worddokument zur Verfügung. Bitte laden Sie diese bei Bedarf immer aktuell von der Seite.
Dokumentationsbogen Meldestelle: Für die Meldung bei der Meldestelle können im Vorfeld bekannte Informationen eingetragen werden.
Das Protokoll Interventionsteam dient der Dokumentation des aktuellen Stands in der Fallbearbeitung und hält vereinbarte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten fest.
Die Abschlussmeldung signalisiert der Meldestelle, dass der Fall abgeschlossen ist, alle Maßnahmen durchgeführt wurden.
Optional steht zur Verfügung:
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart