Bei der Feier des Abendmahls handelt Gott an uns. Er richtet uns neu aus für ein Leben in dieser Welt - in dem Wissen, dass diese Welt Gottes Welt ist, deren Vollendung auf dem Weg ist.
Die Bibel erzählt: „Der Herr Jesus, in der Nacht, da er verraten wurde und mit seinen Jüngern zu Tisch saß, nahm das Brot, sagte Dank und brach´s, gab´s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset; das ist mein Leib, der für euch gegeben wird. Das tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nach dem Mahl nahm er den Kelch, sagte Dank, gab ihnen den und sprach: Trinket alle daraus; das ist mein Blut des Neuen Bundes, das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Das tut zu meinem Gedächtnis.“
Im Abendmahl soll das erlebt werden können, was Martin Luther einen „fröhlichen Wechsel“ genannt hat: Gott will uns von dem befreien, was als beschwerlich empfunden wird: Einsamkeit und Angst, Schuld und Hoffnungslosigkeit.
Und Gott will uns das schenken, was er selbst an Gutem zu geben hat: Gemeinschaft und Lebensmut, Vergebung und eine Zukunftsperspektive über den Tod hinaus.
So ist das Abendmahl vieles auf einmal: Es ist Befreiung und Stärkung zugleich, es ist Frieden mit Gott und Gemeinschaft untereinander, es ist Vergebung der Sünden und Feier einer neuen kommenden Welt. Es ist Trost in der Einsamkeit und Sendung in neue Aufgaben. Es ist Dankbarkeit an einen Gott, von dem wir alles haben, und es ist Mahnung, was wir haben, mit anderen zu teilen.
Auch Kinder feiern das Abendmahl mit. Was noch vor wenigen Jahren die Ausnahme in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg war, ist mittlerweile zur Regel geworden. Wer getauft ist, gehört zur Kirche. Und wer zur Kirche gehört, ist eingeladen, das Abendmahl mit zu feiern. Das gilt für Groß und Klein.
Und das war auch viele lange Jahrhunderte in der Kirchengeschichte selbstverständlich. Dort wo wir in der frühen Kirche etwas über die Taufe von Kindern hören, ist es die Regel, dass diese Kinder auch das Abendmahl empfangen. Der Kirchenvater Augustin schreibt über die Kinderkommunion: „Es sind Kinder, aber sie werden zu Gliedern von Christus. Es sind Kinder, aber sie empfangen seine Sakramente. Es sind Kinder, aber sie werden zu seinen Tischgenossen, damit sie das Leben haben.“
Erst im Hochmittelalter (1215) führte eine wachsende Scheu vor der Heiligkeit des Abendmahls zur Einführung einer Altersgrenze für die bis dahin teilnehmenden Kinder.
Im Reformationszeitalter lassen dann zwar weder die Bekenntnistexte noch die neuen Kirchenordnungen eine Bindung der Abendmahlszulassung an ein bestimmtes Lebensalter erkennen. Aber in vielen evangelischen Gebieten bürgerte sich mit der Einführung der Konfirmation das entsprechende Alter als Mindestalter für die Abendmahlsteilnahme ein.
Nachdem diese zwangsläufige Verbindung von Konfirmation und Abendmahl in den letzten 50 Jahren des 20. Jahrhunderts immer wieder in Frage gestellt wurde, hat die Synode der württembergischen Landeskirche im Jahr 2000 schließlich eine Neufassung der Abendmahls- und Konfirmationsordnung einstimmig beschlossen. Danach sind auch noch nicht konfirmierte Kinder und Jugendliche zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen. Sie sollen ihrem Alter gemäß darauf vorbereitet werden.
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