Wer kann Taufpate oder Taufpatin bei einer evangelischen Taufe werden? In ihrer Frühjahrstagung hat die Landessynode eine Änderung beschlossen, die in Zukunft mehr Menschen ermöglichen wird, dieses Amt zu übernehmen.
Die Landessynode hat beschlossen, die Taufordnung zu ändern, so dass künftig mehr ökumenische Offenheit bei der Wahl der Patinnen und Paten möglich ist: In Zukunft können bei einer evangelischen Taufe beide Taufpaten einer anderen christlichen Konfession als der evangelischen angehören. Bisher musste mindestens einer der beiden Paten evangelisch sein. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass nicht-evangelische Christen nur Taufzeugen werden konnten, wenn nicht einer der beiden Paten evangelisch war. Künftig können sie vollwertige Paten werden. Voraussetzung für das Patenamt ist die Mitgliedschaft in einer der Kirchen der ACK (=Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland).
Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontakt
Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.