Die Präsidentin oder der Präsident hat die Geschäfte der Landessynode zu führen und die Sitzungen unparteiisch und gerecht zu leiten. Sie oder er ist Sprecher der Synode, wahrt deren Würde und Rechte und übt während der Tagungen das Hausrecht in den Sitzungsräumen aus. Die Sitzungsleitung kann einem der Stellvertreter übertragen werden. Die Präsidentin oder der Präsident steht dem Geschäftsführenden Ausschuss und dem Ältestenrat vor. Kraft Amtes ist er/sie auch Mitglied im Landeskirchenausschuss.
Mitglieder
Das Präsidium der gegenwärtigen 16. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Präsidentin: Sabine Foth (Vita und Portrait) 1. Stellvertretende Präsidentin:Andrea Bleher (Vita und Portrait) 2. Stellvertretender Präsident: Johannes Eißler (Vita und Portrait)
Videos, Bilder, Berichte - unser digitales Synoden-Magazin gibt multimedial Einblick in die Frühjahrstagung der Landessynode vom 27. bis 29. März. Plus: Alle Beschlüsse, Berichte und Dokumente.
Die Landessynode hat sich bei ihrer Frühjahrstagung 2025 dem Schwerpunktthema Kirchenmusik, ihrer Lage in der Landeskirche und ihren Chancen und Möglichkeiten gewidmet.
Am Abend des 29. März ist die Frühjahrstagung der Evangelischen Württembergischen Landessynode zu Ende gegangen. An den beiden Sitzungstagen standen neben einer Reihe von Kirchlichen Gesetzen die Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2029 und Themen rund ums Ehrenamt auf der Tagesordnung.
Der Oberkirchenrat hat am ersten Tag der Frühjahrssynode einen detaillierten Vorschlag, die sogenannte Priorisierungsliste, vorgelegt, mit dem die jährlichen Kosten im Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne, das sind die zentralen Dienste, Werke und Einrichtungen sowie der Oberkirchenrat, um rund 100 Millionen Euro reduziert werden sollen.
Vom 27. bis 29. März kommt die Landessynode im Stuttgarter Hospitalhof zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Hier finden Sie ein Video, in dem Synodalpräsidentin Sabine Foth zur Tagung einlädt und einige wichtige Themen der Tagesordnung erklärt.
Am 30. November 2025 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die ca. 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte der rund 1.000 Gemeinden gewählt sowie 90 Landessynodale für das Kirchenparlament.