Christlicher Glaube äußert sich immer in Worten, Zeichen und Bildern seiner Zeit. Deshalb spielt sowohl die Erhaltung als auch die Förderung der Kunst in der Landeskirche eine wichtige Rolle.
Zu den Aufgaben des landeskirchlichen Kunstbeauftragten gehören die Beratung von Gemeinden zum Beispiel bei künstlerischen Neuausstattungen von Gottesdiensträumen, oder zu Fragen der Denkmalpflege bei Konservierung und Restaurierung von beweglichen Kunstwerken. Ebenso ist er für Fort- und Weiterbildung im Bereich Kirche und Kunst, Kirchenraum und Kirchenbau zuständig. Er sorgt für den Dialog zwischen Kirche und Kunst, die Vernetzung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie die Durchführung von Kunstausstellungen in Gemeinden. Seit 2017 ist er auch für den Kunstpreis der Landeskirche verantwortlich, der 2022 zum vierten Mal verliehen wurde.
Unter https://kirche-kunstpreis.de/ erfahren Sie mehr über den Wettbewerb.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat zur Förderung der Kulturarbeit im Jahr 2008 einen Kulturrat eingesetzt. Die Amtszeit des Kulturrats orientiert sich an der Amtszeit der Landessynode.
Im Kulturrat beraten berufene und entsandte Mitglieder aus verschiedenen Einrichtungen der Landeskirche über das aktuelle Geschehen im Kulturbereich. Dabei stehen nicht nur die konstruktive Begegnung und kritische Auseinandersetzung mit gegenwärtiger Kultur im Fokus, sondern auch die Weiterentwicklung eines eigenen kulturellen Profils.
Der Kulturrat der Landeskirche trägt dazu bei, dass die Kulturträgerschaft der Kirche bewusst wahrgenommen wird. Die Vernetzung innerhalb der Landeskirche und Impulse für eine zukunftsweisende Kulturarbeit sind dabei ebenso Thema wie der Dialog mit anderen Kulturträgern.
Robby Höschele
Ulrike Kammerer
Kirchenrat Johannes Koch
Im Jahr 1857 gründeten württembergische Pfarrer, Stuttgarter Mäzene und Künstler den "Verein für christliche Kunst". Ihre Initiative richtete sich gegen ein staatlich organisiertes Kirchbau-Programm. Dabei ging es ihnen um angemessene Gestaltung von Gottesdiensträumen und um Förderung von Kunst im Raum der Kirche. Mit 1.500 Mitgliedern zählt der Verein zu den größten Kunstvereinen im Land.
Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein hat der Verein maßgeblich auf Kirchbau und Kunstverständnis – auch über die Grenzen der württembergischen Landeskirche hinaus – Einfluss genommen. Nachdem der Leitbegriff "christliche Kunst" missverständlich geworden war, hat sich der Verein 1993 neu konstituiert und führt seither den Namen "Verein für Kirche und Kunst". Er signalisiert damit Offenheit und Interesse auch für gegenwärtige künstlerische Äußerungen.
Im jetzt zurückliegenden Jahrzehnt hat der Verein zu erheblichen Veränderungen im Verhältnis von Kirche und Kunst beigetragen: Mit seiner Hilfe sind eine landeskirchliche Kunststiftung und das Vollzeit-Amt des Kunstbeauftragten entstanden.
Zum Deutschen Evangelischen Kirchentag in Stuttgart 2015 wurde das Projekt „Atelierkirche“ ins Leben gerufen. Es war Teil des Regionalen Kulturprogramms und wurde konzeptionell von der Arbeitsgruppe „Gegenwartskunst“ zum Kirchentag entwickelt. Die Prozesse wurden auf dem Blog der Atelierkirche dokumentiert.
Beide – Kunst wie Religion – gehören zu den Systemen unserer Kultur. Ihre Beziehung zueinander ist gekennzeichnet durch besondere Nähe oder durch besondere Spannung. Darum bedarf sie stets neuer Klärung – gerade im evangelischen Umfeld.
Schließlich spielen in der protestantischen Kirchengeschichte Bilderverbot und Bildersturm eine einschneidende Rolle. In der Zeit der Romantik hat der Protestantismus als Religion der Innerlichkeit neue Zugänge zu Kunst, Bild und Gestaltung gefunden.
Zur Milleniumswende ist "das ästhetische Jahrzehnt" proklamiert worden. Das Interesse für Kunst – für historische ebenso wie für aktuelle – wächst in der Evangelischen Kirche. Auch entdecken Gemeinden den Kirchenraum neu als besonders gestalteten Ort zur Feier der Nähe Gottes.
Diese Entwicklungen hat der Verein für Kirche und Kunst mit ins Rollen gebracht, obwohl sie mitunter auf Ignoranz und Defizite stoßen.
Heute sind es mehr als 2000 Mitglieder, die zur Kunstförderung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg beitragen, darunter Kirchengemeinden, Künstler, Architekten und kunstinteressierte Kirchenmitglieder.
Die Stiftung wurde auf Initiative des Vereins durch Beschluss der evangelischen Landessynode errichtet. Sie dient der Förderung zeitgenössischer Kunst im Kontext der Kirche.
Sie unterstützt Vorhaben zur künstlerischen Ausgestaltung kirchlicher Räume sowie herausragenden Ausstellungsprojekten. Der Stiftungszweck entspricht einer Gestaltungsaufgabe der Kirche: Sie hat ihrer Botschaft und ihrem Anliegen in zeitgemäßer Weise Ausdruck zu geben.
Der Stiftungszweck zielt daher auf eigenständige gegenwartsbezogene künstlerische Äußerungen von hoher Qualität, sowohl bei Gesamtkonzepten für Raumausstattungen wie bei Einzelarbeiten.
Jährlich sollen ausgewählte größere Projekte gefördert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Anstoßfinanzierung künstlerischer Wettbewerbe.
1. Vorsitzender: Kirchenrat Georg Amann, Stuttgart
2. Vorsitzender: Pfr. Johannes Koch, Berghülen
E-Mail Geschäftsführer: gerald.wiegand
Landeskirchlicher Kunstbeauftragter
Ev. Oberkirchenrat
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart