Personen, die von sexualisierter Gewalt, Missbrauch oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg betroffen sind, bietet die Landeskirche Hilfe in Form von Gesprächen und individuellen Unterstützungen an.
Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt der Landeskirche ist Ursula Kress. Sie vermittelt Hilfe für Betroffene und agiert als Clearingstelle.
Wenn Sie Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe oder Gewalt gegen Ihre sexuelle Selbstbestimmung erlebt haben, dürfen Sie sich melden. Dabei ist wichtig, wie Sie diese Erlebnisse einordnen.
Die Ansprechperson steht unter Schweigepflicht und spricht die weiteren Schritte mit Ihnen ab.
Ob Sie Anzeige erstatten möchten, liegt in Ihrer Entscheidung. Bei der Entscheidungsfindung vermitteln wir Ihnen gerne kompetente Beratung.
Die Ansprechstelle im Oberkirchenrat bietet keine anwaltliche Beratung. Jedoch können Sie sich an die unabhängige Ansprechstelle, Frau Dr. jur. Karin Kellermann-Körber wenden. Dort erhalten Sie auch eine anwaltliche Erstberatung.
Der Landeskirche in Württemberg ist es ein Anliegen, dass sexualisierte Gewalt aufgeklärt und aufgearbeitet wird. Daher empfiehlt sie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Einschaltung der Strafverfolgung, damit ein Ermittlungs- und Strafverfahren eröffnet werden kann. Bei Umständen, die gegen eine Anzeige sprechen, werden die weiteren Möglichkeiten mit einer externen Beratungsstelle geklärt.
Unabhängig davon kann bei einer (vermuteten) Amtspflichtverletzung von Kirchenbeamt/innen und Pfarrer/innen auch ein kirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Die belastenden und entlastenden Umstände sind hier zu ermitteln und entsprechende Beweise zu erheben.
Die Möglichkeiten der Ermittlung sind bei beiden Verfahren unterschiedlich.
Wenn Sie als Zeugin/Zeuge im kirchlichen Disziplinarverfahren eingeladen werden, dann können Sie sich einen Zeugenbeistand mitbringen. Aussagen von Zeuginnen und Zeugen sind besonders wichtige Beweismittel, mit deren Hilfe der Sachverhalt aufgeklärt werden soll. Weitere wichtige Hinweise finden Sie im Flyer der EKD.
Wenn Sie als Zeugin/Zeuge in einem Gerichtsverfahren eingeladen sind, sie aber nicht alleine zu Ihrer Zeugenaussage möchten, sich mit den Abläufen einer Gerichtsverhandlung nicht auskennen und Sie sich unsicher fühlen, dann können Sie sich an die Zeugenbegleitung und Psychosoziale Prozessbegleitung wenden. In den Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Rems-Murr, Ludwigsburg und Böblingen bieten spezialisierte sozialpädagogische Fachkräfte und geschulte ehrenamtlich Engagierte Ihre Unterstützung an.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage von PräventSozial.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie sich vor einer Kontaktaufnahme mit der Ansprechstelle der Landeskirche scheuen können.
Die unabhängige zentrale Anlaufstelle.help wurde für diese Zwecke eingerichtet. Hier erhalten Sie Unterstützung.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat zur Aufarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich eine Unabhängige Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids eingesetzt. Sie übernimmt damit Verantwortung für das Leid, das Menschen, die als Kinder oder Jugendliche durch Mitarbeitende der württembergischen Landeskirche oder Diakonie durch sexualisierte Gewalt erfahren haben und gewährt „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“.
Die Entscheidung über Ihren Antrag obliegt der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Eine mündliche Anhörung der Antragstellenden ist möglich.
Die unabhängige Kommission hat bisher 188 Anträge bearbeitet: In 166 Fällen hat sie Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen, ergänzende Hilfeleistungen und Therapiekosten in Höhe von ca. drei Millionen Euro zugesprochen, drei Fälle warten derzeit noch auf Anerkennung, drei Anträge sind abgelehnt worden und 16 Anträge sind zuständigkeitshalber weiter verwiesen worden.
Die von der Evangelischen Landeskirche eingesetzte Kommission besteht aus drei Mitgliedern:
Wolfgang Vögele, Vorsitzender der Kommission
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Katja Leonhardt
Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, EMDR-Therapeutin, Spezielle Traumatherapie (DeGPT), ehemals angestellte Therapeutin für von sexualisierter Gewalt betroffenen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Fachberatungsstelle Lilith e.V.
Hans Fischer
Diakon, ehemaliger Leiter von Jugendhilfeeinrichtungen der Diakonie.
Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission sind nicht an Weisungen z. B. der Evangelischen Landeskirche, des Diakonischen Werkes Württemberg oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks Württemberg gebunden.
Wenn Sie Kontakt mit der Unabhängigen Kommission aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Ev. Oberkirchenrat Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission
Frau Ursula Kress
Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart
T: +49 (0) 711 21 49 – 572
E-Mail: ursula.kress
Ein Antrag auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt zu richten.
Die Geschäftsstelle mit den Ansprechpartnern bzw. den Ansprechpartnerinnen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werks stehen auch für Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung.
Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt:
Ev. Oberkirchenrat Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission
Frau Ursula Kress
Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart
T: +49 (0) 711 21 49 – 572
E-Mail: ursula.kress
Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Frau Ursula Kress, Kontaktdaten s.o.
Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt innerhalb des Diakonischen Werks in Württemberg:
Frau Monika Memmel
Heilbronner Straße 180, 70191 Stuttgart
T: +49 (0) 711 16 56 - 462
E-Mail: memmel.m
Betroffene und die individuellen Folgen rücken in den Mittelpunkt, Kombimodell bei der Anerkennungsleistung
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Die Richtlinie, die ermöglichen soll, dass Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie bundesweit künftig nach einheitlichen Standards festgelegt werden, wurde am 21. März vom Rat einstimmig verabschiedet. Zuvor hatte bereits die Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen der EKD vertreten sind, der Richtlinie zugestimmt.
„Wir legen mit der neuen Richtlinie die Grundlage, um endlich den nicht hinnehmbaren Zustand zu beenden, dass Anerkennungsverfahren für ähnliche Taten in verschiedenen Landeskirchen zu verschiedenen Ergebnissen führen. Betroffene Personen haben dies völlig zu Recht kritisiert“, stellt Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der EKD, klar. Die neue Richtlinie wurde auf Wunsch der Synode der EKD im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt mit Betroffenen und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet.
Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Dazu gehört, dass die Anerkennungsleistungen künftig in einem Kombimodell erfolgen: Basis ist die individuelle Leistung, die die Menschen mit ihren individuellen Situationen in den Mittelpunkt stellt. Sie orientiert sich an der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen für Betroffene und bewirkt, dass sie als Personen mit ihren jeweiligen spezifischen Erfahrungen gesehen und gehört werden. Für diese individuellen Leistungen gibt es keine Obergrenzen. Zusätzlich gibt es künftig eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten. Diese wird auch gezahlt, wenn der Straftatbestand bereits verjährt ist. Insgesamt wird mit der Reform die Höhe der Anerkennungsleistungen steigen.
Weitere wichtige Ergebnisse sind ein Gesprächsrecht für Betroffene, die über das erfahrene Unrecht im geschützten Raum und mit Begleitung berichten können, sofern sie das möchten. Das Setting bestimmen die Betroffenen selbst. Hinzu kommen einheitliche Regelungen zur Zusammensetzung der Anerkennungskommissionen. Künftig müssen die Kommissionen aus externen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen bestehen. Mindestens ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder dürfen nicht bei Kirche oder Diakonie beschäftigt sein.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in den Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie. Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es kommt nun vor allem auf eine einheitliche und flächendeckende Umsetzung der Standards der Richtlinie an. Ziel ist es, das neue System nach Möglichkeit bereits bis zum 1. Januar 2026 in den Verbünden zu starten. Wir werden mit allen verantwortlichen Personen hierfür die notwendigen Entscheidungen veranlassen. Mit vereinten Kräften und einem klaren Ziel kommen wir so einem einheitlichen Vorgehen einen großen Schritt näher.“
Beteiligungsforum: Reform ist großer Durchbruch
Die Sprecherinnen und Sprecher des Beteiligtenforums Sexualisierte Gewalt (BeFo) werten die Reform als Durchbruch bei Anerkennungsleistungen. Detlev Zander, Sprecher der Gruppe der betroffenen Personen im Beteiligungsforum, sagt: „Bisher gibt es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leides und ihrer Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt. Die neue Richtlinie ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die durch vehementes Einfordern und der Forderung nach zügiger Umsetzung durch das Beteiligungsforum geführt wurden.“
Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenengruppe im Beteiligungsforum, betont, dass mit der Richtlinie eine Vielzahl an Verbesserungen für betroffene Personen erreicht worden ist: „Für mich ist es ein großer Erfolg, dass es für die individuellen Leistungen keine Obergrenze mehr gibt. Mit der Reform wird die Höhe der Anerkennungsleistungen insgesamt deutlich steigen. Hinzu kommt, dass endlich auch nicht-verjährte Fälle in den Kommissionen behandelt werden können und Betroffene sexualisierter Gewalt ein Gesprächsrecht haben, wenn sie es wünschen.“
Dorothee Wüst, Sprecherin der kirchlichen Beauftragten im Beteiligungsforum, weist auf die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens von Kirche und Diakonie hin: „Die Anerkennungsrichtlinie schafft eine neue Einheitlichkeit. Egal ob Fälle aus dem kirchlichen oder diakonischen Kontext kommen, sie können vor die Anerkennungskommissionen gebracht und dort nach einheitlichen Standards bearbeitet werden. In der Umsetzung ist hierbei auch auf einen guten Einbezug der Jugendverbände zu achten.“
Janz und Zander, Sprecherin und Sprecher der Gruppe der Betroffenen im Beteiligungsforum, nehmen die Landeskirchen und diakonischen Landesverbände in die Pflicht, die Reform konsequent und schnell umzusetzen: „Das Beteiligungsforum wird diesen Prozess eng begleiten. Als Betroffenen-Vertretenden gehen wir davon aus, dass die Planungen und Umsetzung bis zum 1.1.2026 stehen.“
Die Richtlinie und weitere Informationen zur Anerkennungsrichtlinie sind unter www.ekd.de/anerkennungsrichtlinie abrufbar.
Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können seit dem 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Der Bund stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.
Weitere aktuelle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Fonds Sexueller Missbrauch.
Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon werden Fragen zum Fonds und zur Antragstellung gegeben: Telefon (0800) 400 10 50.
Das Antragsverfahren im familiären Bereich unterscheidet sich wesentlich von dem Verfahren im institutionellen Bereich. Im familiären Bereich bewilligt der Bund die Leistungen, die aus Mitteln des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert werden. Im institutionellen Bereich bewilligen und finanzieren die verantwortlichen Institutionen selbst die Leistungen. Daher gibt es auch verschiedene Antragsformulare.
Wenn Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexuell missbraucht wurden, können Sie ebenfalls mit dem vorliegenden Formular einen Antrag auf Erhalt von Hilfeleistungen stellen. Es handelt sich hierbei formal um einen Antrag an die Institution. Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch nimmt den Antrag entgegen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie beteiligen sich am Ergänzenden Hilfesystem.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Beantragung von Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich decken sich mit denen im familiären Bereich.
Für die Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich an die Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden, die auf der Homepage des Fonds zu finden sind.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Zum 31.12.2018 hat der Fonds „Heimerziehung“ seine Arbeit eingestellt. Zu diesem Termin endete gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung seine Laufzeit. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist damit beendet.
In einigen Bundesländern stehen aber weiterhin Beratungsangebote für ehemalige Heimkinder zur Verfügung. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Fonds.
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung
Tübinger Straße 6
71088 Holzgerlingen
Assistenz im Büro für Chancengleichheit und in der Ansprechstelle sexualisierte Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart