Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren

Kirchliche Verwaltung dient dem Auftrag, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen und dafür benötigt sie zeitgemäße Strukturen und eine moderne Ausstattung.

Ziel der Verwaltungsreform ist ein gut funktionierendes lokales Gemeindebüro, mit einer Regionalverwaltung als starkem Partner im Hintergrund. Die Aufgaben, die den Ortsbezug benötigen, bleiben vor Ort und Aufgaben, für die Spezialwissen benötigt wird oder bei denen es sich um „Massengeschäft“ handelt, geschehen regional.

Was wollen wir erreichen?

  • Bündelung von Verwaltungshandeln, um Kirchengemeinden und Pfarrämter möglichst weitgehend zu unterstützen
  • Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung
  • Klare und verlässliche Perspektiven für die Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich

Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten mehrere landeskirchliche Großprojekte, die allesamt auf eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen sowie deren digitale Unterstützung abzielen, eng und koordiniert zusammen:

  • Zukunft Finanzwesen
  • Vernetzte Beratung (ehemals Struktur 2024plus)
  • Digitale Infrastruktur

Die verbindende Klammer dieser drei Teilprojekte bildet das Rahmenprojekt „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“. Sie arbeiten zusammen in fachbereichsübergreifenden Teams. Diese Überschrift macht deutlich: Die Umsetzung der Verwaltungsreform wird dann erfolgreich sein, wenn die verschiedenen Bereiche des Oberkirchenrats (unter anderem IT, Schriftgutverwaltung, Finanzen, DigiTeam, Prozessmanagement) und Vertreter der Regionalverwaltungen sowie Gemeinden an einem Strang ziehen.

 

Erfahren Sie hier mehr zum Hintergrund des Projekts

"Die Verwaltungsreform gelingt, wenn wir das ‚Wir‘ nach vorne stellen” 

Abstimmung Synode

Einzelprojekte Zukunft Finanzwesen, digitale Infrastruktur und Verwaltungsreform nun gebündelt

Direkt nach dem Beschluss des kirchlichen Gesetzes „zur Modernisierung der Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ durch die Landessynode im Herbst 2022 hat die Umsetzung begonnen. Eine Aufgabe, die zu meistern sei, „wenn wir das WIR nach vorne stellen“ - so hat es Direktor Stefan Werner formuliert. „Es ist viel Herzblut im Spiel, auch Trauer darüber, von vertrauten Arbeitsweisen Abschied nehmen zu müssen. Wir werden in Zukunft enger zusammenrücken und deshalb auch enger zusammenarbeiten. Die Verwaltungsreform kann nur dann gelingen, wenn wir das ‚Wir‘ nach vorne stellen.” 

Zusammen durch die aufwändige und mit viel Neuem verbundene Umstellung zu kommen, ist notwendig. Die Anforderungen an Verwaltung werden umfangreicher und komplexer. Staatliche Vorgaben und Entwicklungen zwingen uns zum Handeln. Datenschutz, Umsatzsteuerproblematik und Doppikverwendung sind nur einige Stichworte. Gleichzeitig brauchen wir für unsere Kirche Lösungen, die mittelfristig die Arbeit erleichtern, vereinheitlichen - und die Arbeit bei uns muss so attraktiv sein, dass wir auch in Zukunft neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Die Modernisierung unserer Verwaltung ist also kein Selbstzweck, sondern dient dazu, unsere Kirche in der Organisation ihrer Verwaltung zukunftsfähig zu machen.

Für die regionale Erfüllung der Aufgaben werden 19 Evangelische Regionalverwaltungen (ERV) aufgebaut, die mehrere Standorte haben können. So ist die Verwaltung nah bei den Kirchengemeinden. In den Regionalverwaltungen gibt es feste Ansprechpartner für jede Kirchengemeinde. Das macht ein reibungsfreies Zusammenspiel zwischen Kirchengemeinden und Regionalverwaltung möglich.

Diese Seite ist "work in progress" - wie die ganze Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung. Sie finden hier u.a. Informationen über grundsätzliche Themen der Verwaltungsreform, eine Zeitleiste zur Orientierung, die stark vereinfacht die derzeitige Umsetzungsplanung skizziert, ein Kontaktformular sowie die Möglichkeit sich zu unserem Newsletter anzumelden. Wir werden flexibel sein müssen und es werden sich an der einen oder anderen Stelle noch Änderungen ergeben. Work in progress eben. Wir freuen uns über Verbesserungsvorschläge und nehmen Ihre Anregungen gerne auf!

 

Projektübersicht

Auf diesen weiterführenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Teilprojekten Zukunft Finanzwesen und Digitale Infrastruktur sowie zur Vernetzten Beratung.

Themenbild Zukunft Finanzwesen

Ziel des Teilprojektes ist die Umstellung auf ein doppisches Finanzmanagement mit einer doppischen Finanzsoftware. Es setzt sich dabei aus den Teilprojekten „Finanzbuchhaltung & Kasse“, „Haushalt & KLR“, „Recht & Grundlagen“, „Veränderungsmanagement & Schulungen, „Rollout" und „Technik" zusammen. Dank schlanker Struktur reduziert sich die Komplexität der Umstellung des Finanzwesens für die gesamte Fläche.

Weiterlesen Zukunft Finanzwesen

Themenbild Strukturen und vernetzte Beratung

Beim Aufbau einer Regionalverwaltung können die Beteiligten die Vernetzte Beratung in Anspruch nehmen. Die Beraterteams unterstützen z. B. bei der Durchführung des notwendigen Anhörungsverfahrens, bei der Analyse der kirchlichen Organisationsstrukturen und entwerfen zusammen mit den Beteiligten neue Szenarien und Strukturen einer modernen regionalen Verwaltung. Bei der Einführung des neuen Berufsbilds Assistenz der Gemeindeleitung bringen die Beraterinnen und Berater die Erfahrungen aus dem Strukturprozess 2024+ sowie Aktuelles aus den Pilotprojekten ein und bieten Informationsveranstaltungen an.

Weiterlesen Vernetzte Beratung

Digitale Infrastruktur

Eine moderne Verwaltung erfordert digitale Prozesse, die eine bruchfreie Zusammenarbeit über alle Ebenen kirchlichen Verwaltungshandelns ermöglichen. Das Teilprojekt Digitale Infrastruktur bündelt alle Maßnahmen, die sich mit der Bereitstellung entsprechender Softwarelösungen für die Prozesse der Finanz-, Personal- und Bauverwaltung sowie der allgemeinen Zusammenarbeit befassen.

Weiterlesen Moderne Verwaltung

Informationen für Berufsgruppen und Gremien

Gemeindesekretärinnen und -sekretäre

Für Sekretärinnen und Sekretäre

Der Arbeitsvertrag gilt selbstverständlich! Alle Aufgaben aus dem Sekretariat verbleiben dauerhaft in der Kirchengemeinde, und werden weiterhin vor Ort gebraucht. In den neuen Strukturen gibt es folgende Optionen: Übernahme einer AGL-Stelle, Mitarbeit in einem AGL-Team oder Übernahme von Sekretariatsaufgaben in einer Regionalverwaltung. Dokument zum Download: Arbeitshilfe Grundinfos

Die Kirchenbezirke erhalten das Angebot, einen strukturierten Beratungsprozess mit allen Mitarbeitenden in Sekretariat und Kirchenpflege durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist es, für alle Mitarbeitenden die jeweils beste Stelle in den neuen Strukturen zu finden. Für diesen Prozess sind über 12 Monate vorgesehen, in den meisten Kirchenbezirken mit dem Ziel, zum 01.01.2025 oder 01.01.2026. auf die neuen Strukturen zu wechseln. Dieser Termin ist durch den Wechsel auf die Doppik bedingt. Vor möglichen Veränderungen gibt es Vorlauf, nichts passiert von heute auf morgen.

Für Ihre Überlegungen können Sie den strukturierten Fragebogen verwenden, der auch bei einem bezirksweiten strukturierten Beratungsprozess zum Einsatz kommt: Dokument zum Download: Strukturierter Fragebogen

 

Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger
  • Der Arbeitsvertrag gilt selbstverständlich! Aufgaben aus der Kirchenpflege werden in den meisten Kirchenbezirken voraussichtlich zeitgleich mit der Einführung der Doppik in die Regionalverwaltung übertragen, also zum 01.01.2025 und zum 01.01.2026. Wenn Ihre Wahldauer bis zu diesem Zeitpunkt gilt, gibt es keinen akuten Handlungsdruck. Denn die Kirchenbezirke erhalten das Angebot, einen strukturierten Beratungsprozess mit allen Mitarbeitenden in Sekretariat und Kirchenpflege durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist es, für alle Mitarbeitenden die jeweils beste Stelle in den neuen Strukturen zu finden. Dokument zum Download: Übersicht über die voraussichtliche Einführung in die Doppik nach Kirchenbezirk
  • Wenn Ihre Wahldauer in nächster Zeit endet, wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzten und bei Bedarf auch an die zuständige MAV (die MAV übernimmt im Übergang ausdrücklich auch die Beratung von KirchenpflegerInnen). Ziel sollte es sein, rechtzeitig vor Ende der Wahldauer eine angemessene Stelle zu finden, die zu den neuen Strukturen passt. Für Ihre Überlegungen können Sie den Strukturierten Fragebogen verwenden, der auch bei einem bezirksweiten strukturierten Beratungsprozess zum Einsatz kommt.   Dokument zum Download: Strukturierter Fragebogen
  • In den neuen Strukturen gibt es folgende Optionen: Übernahme einer AGL-Stelle, Mitarbeit in einem AGL-Team oder Übernahme von Aufgaben in einer Regionalverwaltung. Dokument zum Download: Arbeitshilfe Grundinfos
  • Wenn Sie bereits vor einem bezirksweiten Prozess speziellen Klärungsbedarf haben, können Sie sich an Ihre Vorgesetzen oder an die zuständige MAV wenden.

 

Pfarrerinnen und Pfarrer
  • Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz sieht Übergangszeiten bis 2030 vor. Allerdings bringt die Einführung der Doppik einschneidende Veränderungen für die nebenberuflichen Kirchenpflegerinnen mit sich. Daher ist es sinnvoll, dass die Mitarbeitenden in Kirchenpflege und Sekretariat vor diesem Zeitpunkt in die neuen Strukturen wechseln. Dokument zum Download: Übersicht über die voraussichtliche Einführung in die Doppik nach Kirchenbezirk
  • Die Kirchenbezirke erhalten das Angebot, einen strukturierten Beratungsprozess mit allen Mitarbeitenden in Sekretariat und Kirchenpflege durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist es, für alle Mitarbeitenden die jeweils beste Stelle in den neuen Strukturen zu finden. Für diesen Prozess sind in der Regel über 12 Monate vorgesehen. An diesem Prozess werden die Dienstvorgesetzten gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden beteiligt. Dazu gehört auch eine Infoveranstaltung. In dieser werden u. a. die Mitglieder des Kirchengemeinderates, die bisherigen Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger sowie Gemeindesekretärinnen und -sekretäre, die Pfarrerschaft (und allen Interessierten) über die Inhalte und die Ausgestaltung des neuen Berufsbildes informiert. Die örtliche Mitarbeitervertretung wird dazu eingeladen und in den Prozess miteinbezogen.
  • Vorbereitend ist es sinnvoll, wenn Dienstvorgesetzte mit ihren Mitarbeitenden über die Optionen in den neuen Strukturen sprechen, etwa im Rahmen des jährlichen Personalentwicklungsgesprächs. Dafür kann der Fragebogen dienen, der bei dem strukturierten Beratungsprozess zum Tragen kommt. Dokument zum Download: Arbeitshilfe GrundinfosDokument zum Download: Strukturierter Fragebogen
  • Für die Kirchenbezirksebene stellt sich die Lage wie folgt dar: Dokument zum Download: Arbeitshilfe Assistenz Bezirksleitung
Mitglieder im Kirchengemeinderat
  • Die 16. Landessynode hat am 24.11.2022 das Kirchliche Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg beraten und beschlossen. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz sieht Übergangszeiten bis 2030 vor. Allerdings bringt die Einführung der Doppik einschneidende Veränderungen für die Kirchenpflegerinnen mit sich. Daher ist es sinnvoll, dass die Mitarbeitenden in Kirchenpflege und Sekretariat mit dem Zeitpunkt der Doppikeinführung in die neuen Strukturen wechseln.
  • Die praktische Umsetzung der Verwaltungsreform, verbunden mit der Einführung einer neuen Software für das Finanzwesen sowie der notwendigen digitalen Infrastruktur ist Auftrag des Gesamtprojekts „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“. Dokument zum Download: Übersicht über die voraussichtliche Einführung in die Doppik nach Kirchenbezirk
  • Die Kirchenbezirke erhalten das Angebot, einen strukturierten Beratungsprozess mit allen Mitarbeitenden in Sekretariat und Kirchenpflege durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist es, für alle Mitarbeitenden die jeweils beste Stelle in den neuen Strukturen zu finden. Für diesen Prozess sind in der Regel über 12 Monate vorgesehen. An diesem Prozess werden die Dienstvorgesetzten gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden beteiligt.
  • Zu diesen Prozessen gehört auch eine Infoveranstaltung. In dieser werden unter anderem die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die bisherigen KirchenpflegerInnen und GemeindesekretärInnen, Pfarrerschaft sowie alle Interessierten über die Inhalte und die Ausgestaltung des neuen Berufsbilds informiert. Die örtliche Mitarbeitervertretung wird dazu eingeladen und in den Prozess miteinbezogen.
  • Vorbereitend ist es sicher hilfreich, wenn die Dienstvorgesetzen mit Ihren Mitarbeitenden über die Optionen in den neuen Strukturen sprechen, zum Beispiel im Rahmen des jährlichen Personalentwicklungsgesprächs. Dafür kann der Fragebogen dienen, der bei dem strukturierten Beratungsprozess verwendet wird. Dokument zum Download: Strukturierter Fragebogen zum Download
  • Einen schnellen Überblick zur Verwaltungsmodernisierung und zum neuen Berufsbild Assistenz der Gemeindeleitung und was das für die Gremienarbeit bedeutet, finden Sie zusammengefasst auf drei Seiten zum Download: Dokument zum Download: Arbeitshilfe Grundinfos

 

Mitglieder im Kirchenbezirksausschuss (KBA)

Um in die neuen Strukturen zu wechseln, sind zwei Dinge notwendig:

Die Klärung der Frage, wo Standorte einer Evangelischen Regionalverwaltung (ERV) gebildet werden. Und der Wechsel der Personen in Sekretariat, Kirchenpflege und Verwaltung in die neuen Strukturen.

Für die Klärung der Standorte hat der Oberkirchenrat eine Anhörung gestartet.

Für den Wechsel der Personen in Sekretariat, Kirchenpflege und Verwaltung bietet die Vernetzte Beratung einen strukturierten Beratungsprozess an

Zu diesem Prozess gehört auch eine Infoveranstaltung. In dieser werden unter anderem die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die bisherigen Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger sowie die Gemeindesekretärinnen und -sekretäre, die Pfarrerschaft und weitere Interessierte über Inhalte und Ausgestaltung des neuen Berufbilds informiert. Die örtliche Mitarbeitervertretung wird dazu eingeladen und in den Prozess einbezogen.

Dokument zum Download: Anschreiben an die Kirchenbezirke

Mit der Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ändert sich auch die Verwaltung des Kirchenbezirks. Die Veränderungen der Kirchengemeindeordnung wurden ebenso in der Kirchenbezirksordnung umgesetzt. Das heisst, auf Kirchenbezirksebene gibt es in Zukunft keine Bezirksrechnerinnen und -rechner mehr, sonden eine Assistenz der Bezirksleitung (ABL).

Vielfältige Rückmeldungen zeigen, dass bei der Umsetzung auf Bezirksebene anders vorgegangen werden muss als auf Ebene einer Kirchengemeinde, in der eine nebenberufliche Kirchenpflege in lokale und regionale Anteile aufgeteilt wird. Auf Bezirksebene ist eine erweiterte Aufgabenübertragung an die Evangelische Regionalverwaltung in der Regel sinnvoller.

Informationen zur Assistenz der Bezirksleitung und der erweiterte Aufgabenübertragung finden Sie zusammengefasst hier:

Dokument zum Download: Arbeitshilfe Assistenz der Bezirksleitung

Newsletter Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren

In unseren Newslettern finden Sie regelmäßig Infos zum Stand der Projekte:

Weiterführendes Material:

Weiterführendes Material:

Zusammenfassung Informationsveranstaltung vom 22. Oktober 2024

Wir für die Kirche – Verwaltung Modernisieren: Informationsveranstaltung vom 22.10.2024

Bitte beachten Sie, diese Zusammenfassung wurde durch Künstliche Intelligenz generiert. Sie gibt die Inhalte der Informationsveranstaltung nur stark verkürzt und unvollständig wieder. Diese Zusammenfassung soll einen schnellen Überblick ermöglichen. Aus ihr sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.

 

  • Projektvorstellung:  Nico Friederich stellt das Projekt "Wir für die Kirche -Verwaltung modernisieren" vor und erläuterte die Zielsetzungen der Verwaltungsstrukturreform. Er betont die Bedeutung der Digitalisierung und der Professionalisierung für die Verwaltung.
    • Projektziele:  Nico Friederich erklärte, dass das Ziel des Projekts ein nachhaltig gut funktionierendes, lokales Gemeindebüro ist, das von einem starken Partner in der Ev. Regionalverwaltung (ERV) unterstützt wird. Dies soll eine Aufgabenverteilung ermöglichen, bei der wo sinnvoll Aufgaben vor Ort erledigt werden und andererseits Spezialwissen sowie die Möglichkeit der Abwicklung von „Massengeschäft“ zentral bereitgestellt werden.
    • Verwaltungsstrukturreform:  Die Reform zielt darauf ab, die Verwaltungsarbeit zu bündeln und die Pfarrämter zu entlasten, um Kapazitäten für inhaltliche Arbeit auf Ortsebene freizusetzen. Dies erfordert eine gut vernetzte und digitale Arbeitsweise, insbesondere bei regional übergreifenden Aufgaben.
    • Professionalisierung:  Friederich betonte die Notwendigkeit der Professionalisierung der Verwaltung, um der steigenden Komplexität z.B. durch Gesetzesänderungen zu begegnen. Dies soll den Mitarbeitern ermöglichen, sich auf Spezialgebiete zu spezialisieren und mehr Zeit für diese zu haben.
    • Projektstruktur:  Das Projekt besteht aus einer Gesamtprojektsteuerung und drei Säulen: Vernetzte Beratung, Zukunft Finanzwesen und Digitale Infrastruktur. Diese Teilprojekte sind stark miteinander vernetzt, um eine ganzheitliche Umsetzung zu gewährleisten.
  • Teilprojekte:  Nico Friederich gab einen Überblick über die drei Teilprojekte: Vernetzte Beratung, Zukunft Finanzwesen und Digitale Infrastruktur. Jedes Teilprojekt wurde kurz vorgestellt, einschließlich der Einführung neuer Systeme und Arbeitsweisen.
  • Vernetzte Beratung: Dieses Teilprojekt unterstützt bei der Einführung der neuen Verwaltungsstrukturen und den organisatorischen Aufbau der Regionalverwaltungen. Sie berät und unterstützt bei der Einführung und Ausgestaltung des neuen Berufsbildes der Assistenz der Gemeindeleitung (AGL) Zukunft Finanzwesen: Das Teilprojekt hat den doppelten Auftrag, die Umstellung auf die kirchliche Doppik und die Einführung des neuen Finanzwesens zu begleiten. Dies umfasst die technische Einführung von Infoman New System und den Rechnungsworkflow.
    • Digitale Infrastruktur: Dieses Teilprojekt umfasst die Anbindung der Ev. Regionalverwaltungen an den IT-Verbund, die Einführung neuer Tools und Arbeitsweisen mit Microsoft 365 sowie verschiedene Softwarelösungen wie das Dokumentenmanagementsystem – kurz DMS -       Doxis und die digitale Entgeltkontrolle (DEKO).
    • Gesamtprojektsteuerung:  Die Gesamtprojektsteuerung sorgt für die Kommunikation und das Veränderungsmanagement innerhalb des Projekts. Die drei Teilprojekte sind stark miteinander vernetzt und tragen gemeinsam zur erfolgreichen Umsetzung bei.
  • Digitale Infrastruktur: Thomas Vaßen erläuterte die digitale Infrastruktur, einschließlich der Anbindung der evangelischen Regionalverwaltungen an den IT-Verbund und der Standardisierung der IT-Systemlandschaft. Er betonte die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister und die Einführung neuer Tools wie Microsoft 365.
    • IT-Zielbild:  Thomas Vaßen erklärte, dass das Ziel darin besteht, eine standardisierte IT-Systemlandschaft zu schaffen, die einheitliche Systeme und Arbeitsweisen über die Verwaltungsebenen hinweg ermöglicht. Dies umfasst sowohl Software als auch Hardware.
    • Anbindung an IT-Verbund: Die Anbindung der evangelischen Regionalverwaltungen an den IT-Verbund umfasst ca. 60 Standorte. Ein Dienstleister, die Data Group, unterstützt bei der Umsetzung, um vor Ort keine eigenen Server mehr zu benötigen.
    • IT-Arbeitsplatzausstattung:  Die Ausstattung umfasst Client-Hardware, WLAN, Infrastrukturgeräte, Drucker, Multifunktionsgeräte und Telefonie. Diese Bausteine werden je nach Bedarf vor Ort flexibel angewendet.
    • Software-Einführung:  Es werden verschiedene Softwarelösungen eingeführt, darunter DEKO (digitale Entgeltkontrolle), ein Tool zur Urlaubs- und Fehlzeitenplanung, KIDICAP Travel (digitale Reisekostenabrechnung) und der Haufe Zeugnis Manager. Diese Lösungen sind teilweise bereits in Pilotprojekten, im Oberkirchenrat und in weiteren landeskirchlichen Bereichen im Einsatz.
    • Microsoft 365: Microsoft 365 wird als Kollaborationstool eingeführt, um den digitalen Arbeitsplatz zu unterstützen und neue Arbeitsweisen zu ermöglichen. Dies umfasst die gemeinsame Arbeit an Dokumenten und die Ablage von Dokumenten in der Cloud.
  • Dokumentenmanagementsystem:  Erik Philipps stellte die Einführung des Dokumentenmanagementsystems Doxis vor, insbesondere die digitale Personalakte. Er erklärte, dass alle Personalakten führenden Hauptstandorten der Regionalverwaltungen umgestellt wurden und die Aktenführung dort zukünftig digital erfolgt.
    • Einführung Doxis: Erik Philipps erläuterte, dass die Einführung des Dokumentenmanagementsystems Doxis sukzessive erfolgt. Die digitale Personalakte ist ein Teil davon, und es wird angestrebt, dass zukünftig keine Papierakten mehr geführt werden. Das DMS ist webbasiert und kann über jeden Internetbrowser aufgerufen werden. Der Zugriff erfolgt über Single Sign-On, was die Nutzung erleichtert.
    • Standortübergreifende Nutzung: Die digitale Akte ermöglicht eine parallele Nutzung an verschiedenen Standorten und auch mobiles Arbeiten, was mit Papierakten nicht möglich wäre. Dies ist besonders wichtig für eine moderne, vernetzte Verwaltung.
    • Umstellungsstatus:  Bis jetzt wurden 32.000 Akten digitalisiert und 11 von 26 Außenstandorten umgestellt. Die vollständige Umstellung soll im zweiten Quartalnächsten Jahres abgeschlossen sein.
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    • Standardisierte Struktur: Die digitale Personalakte hat eine einheitliche Struktur, die für alle Akten gleich ist . Bedarfsorientierte Erweiterungen sind möglichDies erleichtert das Suchen und Finden von Dokumenten und sorgt für eine gewisse Standardisierung.
  • Vernetzte Beratung: Sandra Tran berichtete über den aktuellen Umsetzungsstand der Vernetzten Beratung, einschließlich der Festlegung der ERV-Standorte und der Entwicklung von Organigrammen. Sie erläuterte die Einführung des neuen Berufsbildes Assistenz der Gemeindeleitung und die Fortbildungsangebote.
    • Umsetzungsstand:  Sandra Tran berichtete, dass das Anhörungsverfahren zur Festlegung der ERV-Standorte abgeschlossen und ein Standortkonzept entwickelt wurde. Außerdem wurden in 30 Kirchenbezirken Beratungen durchgeführt, um den Wechsel in das neue Berufsbild und den Aufbau der Ev. Regionalverwaltungen zu unterstützen.
    • Geschäftsbesorgungsvertrag:   Zur Übertragung der Erledigungsaufgaben (v.a. Haushalt, Kassenwesen und Personal) müssen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Kirchengemeinde bzw. Kirchenbezirk und Landeskirche abgeschlossen werden. Diese Verträge dienen als Zwischenlösung, da eine zentrale Finanzierung aufgrund der zeitlich uneinheitlichen Einführung der Doppikumstellung in der Landeskirche derzeit nicht möglich ist. Die Verträge sind zeitlich befristet und gelten bis zum Wechsel auf eine zentralere Finanzierung (Vorwegabzug).
    • Organigramm:  Die Regionalverwaltungen sind in verschiedene Fachabteilungen unterteilt, die standortübergreifend arbeiten. Es gibt zugeordnete Ansprechpartner für jede Kirchengemeinde und zentrale Ansprechpersonen für übergeordnete Themen.
    • Fortbildungsangebote:  Es wurden neue Fortbildungsangebote für die Assistenz der Gemeindeleitung entwickelt, darunter ein umfangreiches Fortbildungsprogramm und neue Formate wie der Tag der AGL und das Begleitjahr AGL.
  • Projekt Zukunft Finanzwesen: Miriam Bindewald gab einen Überblick über das Projekt Zukunft Finanzwesen, das die Einführung der kirchlichen Doppik und die Umstellung auf das neue Finanzwesen umfasst. Sie erläuterte die Rollout-Phasen und die Zusammenarbeit mit den Regionalverwaltungen.
    • Projektziele:  Das Projekt Zukunft Finanzwesen zielt darauf ab, die Kirchliche Doppik einzuführen und die Umstellung auf das neue Finanzwesen zu begleiten. Dies umfasst sowohl rechtlich-inhaltliche als auch softwareseitige Komponenten.
    • Rollout-Phasen:  Das Projekt ist in drei Rollout-Phasen unterteilt. Die erste Rollout-Phase wurde bereits umgesetzt, und die zweite Rollout-Phase startet zum 01.01.2025.
    • Herausforderungen:  Miriam Bindewald sprach über die aktuellen Herausforderungen im Projekt Zukunft Finanzwesen, einschließlich der Überforderung durch parallele Änderungen und der fehlenden Akzeptanz für neue Strukturen und Prozesse. Sie betonte die Notwendigkeit klarer Vertretungsregelungen und die Unterstützung der Evangelischen Regionalverwaltungen.

 

"Gut zu wissen": Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen und Antworten zu den verschiedenen Teilprojekten.

Warum entwickeln wir unsere Verwaltung weiter?

Die Anforderungen an Verwaltung werden umfangreicher und komplexer. Staatliche Vorgaben und Entwicklungen zwingen uns zum Handeln. Datenschutz, Umsatzsteuerproblematik und Doppikverwendung sind nur einige Stichworte. Gleichzeitig brauchen wir für unsere Kirche Lösungen, die mittelfristig die Arbeit erleichtern, vereinheitlichen - und die Arbeit bei uns muss so attraktiv sein, dass wir auch in Zukunft neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Die Modernisierung unserer Verwaltung ist also kein Selbstzweck, sondern dient dazu, unsere Kirche in der Organisation ihrer Verwaltung zukunftsfähig zu machen. Deshalb heißt die Überschrift „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“.

Weiterhin haben die künftige Anzahl der Gemeindeglieder und die daraus resultierende Dienstumfänge im Pfarrdienst, der Fachkräftemangel sowie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Landeskirche  Einfluss auf alle Bereiche in unserer Kirche. Hinzu kommen neue Technologien, die unsere Arbeit erleichtern sowie die Kommunikation untereinander und mit Dritten vereinfachen. Nicht zuletzt verändert sich auch der Anspruch an die tägliche Arbeit und an die Arbeitsplätze.

Die neue Verwaltungsstruktur hat viele Vorteile für die Kirchengemeinden und deren Mitarbeitenden. Sie ermöglicht flexiblere Arbeitszeiten und das Arbeiten im Homeoffice. Das Erfüllen der einzelnen Aufgaben wird in jedem Bereich einfacher. Denn neue Strukturen, klare Kommunikationswege und eine einheitliche Software sorgen für einen effizienten Informationsfluss, schnelle Abstimmungsprozesse und Klärungen. Damit stärkt und unterstützt die Moderne Verwaltung die Gemeinden und Pfarrämter.

Kurz und knapp: Was sind die Inhalte des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes?

Große Kirchenpflegen und Kirchliche Verwaltungsstellen fusionieren zu einer Regionalverwaltung. Diese Regionalverwaltung übernimmt Aufgaben, die zurzeit durch die Kirchenpflegen verlagert werden.

Die vor Ort verbleibenden Aufgaben aus der Kirchenpflege und die Aufgaben, die im Gemeindesekretariat erledigt werden, werden in Zukunft als ein gemeinsames Aufgabenspektrum betrachtet.

Diese Veränderungen haben zur Folge, dass für die lokalen Verwaltungsaufgaben das neue Berufsbild Assistenz der Gemeindeleitung entwickelt wurde.

Wo finde ich den Gesetzestext des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes?

Der Text des Kirchlichen Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 24. November 2022 ist veröffentlicht im Amtsblatt Band 70 Nr. 13 (AZ 11.7 Nr. 11.7-17-V30)

Hier können Sie sich die Ausgabe des Amtsblatts herunterladen

Wie ist der Stand und was sind aktuell die nächsten Schritte zur Umsetzung?

Der Evangelische Oberkirchenrat hat im Dezember 2022 ein Anhörungsverfahren gestartet, um gemeinsam mit den Kirchenbezirken zu klären, welche Standorte es als Teil einer Regionalverwaltung gaben soll. Im April 2023 wurden bereits die Standorte genehmigt, bei denen eine Einigkeit der beteiligten Kirchenbezirke und eine Klarheit vorliegt. Hier finden nun mit den Kirchengemeinden Gespräche über die Übertragung der Kirchenpflegen statt.

In den Regionen, in denen noch Klärungsbedarf bezüglich der Standorte der Evangelischen Regionalverwaltungen besteht, sind Steuerungsgruppen zur Erarbeitung eines Standortkonzepts eingerichtet. Ziel ist es, dass die Konzepte nach Zustimmung der beteiligten Kirchenbezirksausschüsse dem Oberkirchenrat bis Ende Oktober 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Entscheidung über alle Standorte soll bis Ende des Jahres 2023 erfolgen.

 

Die derzeitigen Sekretärinnen und Sekretäre, Verwaltungsmitarbeitende und Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger werden auch in den neuen Strukturen gebraucht. Die Aufgaben fallen nicht weg, sie werden nur anders zugeordnet. Um für jede Person einen guten Platz in den neuen Strukturen zu finden, hat der Evangelische Oberkirchenrat einen strukturierten Beratungsprozess entwickelt.

 

Die Vernetzte Beratung bietet Kirchenbezirken beim „Aufbau der Regionalverwaltung“ und beim Übergang ins neue Berufsbild „Assistenz der Gemeindeleitung“ fundierte Begleitung an. Die Kirchenbezirke können diese Begleitung anfordern. In abgestimmten Prozessen wird dann in diesen beiden Bereichen vor Ort unterstützt. Im Bereich „Assistenz der Gemeindeleitung“ gehört zu diesen Prozessen auch eine Infoveranstaltung. In dieser werden u. a. die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die bisherigen Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger sowie Gemeindesekretärinnen und -sekretäre, die Pfarrerschaft sowie alle Interessierten über die Inhalte und die Ausgestaltung des neuen Berufsbildes informiert. Die örtliche Mitarbeitervertretung wird dazu eingeladen und in den Prozess einbezogen.

 

Da nicht alle Kirchenbezirke gleichzeitig in die neuen Systeme wechseln, finden auch die genannten Prozesse und Infoveranstaltungen zu verschiedenen Zeitpunkten statt. In den meisten Kirchenbezirken wird das Ziel sein, zum 01.01.2025 oder zum 01.01.2026 in die neuen Strukturen zu wechseln.

Der Start der Prozesse ist verknüpft mit dem Wechsel Ihres Kirchenbezirks in das neue Finanzsystem der „Doppik“; eine Zusammenstellung der geplanten Umstellungstermine für die einzelnen Kirchenbezirke finden Sie hier.

Wie läuft die Bildung einer Evangelischen Regionalverwaltung ab?

Zur Bildung der Regionalverwaltung hat der Evangelische Oberkirchenrat im Dezember 2022 ein Anhörungsverfahren gestartet, um gemeinsam mit den Kirchenbezirken zu klären, welche Standorte es als Teil einer Regionalverwaltung gaben soll. Ziel ist es, eine schnellstmögliche Klarheit zu schaffen, wo Standorte sein werden und wie die Organisationsstruktur der Evangelischen Regionalverwaltung aussieht.

Im April 2023 wurden bereits die Standorte genehmigt, bei denen eine Einigkeit der beteiligten Kirchenbezirke und eine Klarheit vorliegt. Hier finden nun mit den Kirchengemeinden in konkrete Gespräche über die Übertragung der Kirchenpflegen und die Ausstattung (z. B. IT) statt.

In den Regionen, in denen noch Klärungsbedarf bezüglich von Standorten der Evangelischen Regionalverwaltung notwendig ist, wurden Steuerungsgruppen zur Erarbeitung eines Standortkonzeptes eingerichtet. Ziel ist es, dass die Konzepte nach Zustimmung der beteiligten Kirchenbezirksausschüsse dem Oberkirchenrat bis Ende Oktober 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Entscheidung über alle Standorte soll bis Ende des Jahres 2023 erfolgen. Diese finale Entscheidung liegt beim Oberkirchenrat.

Wie läuft das Anhörungsverfahren zur Bildung der Regionalverwaltung ab?

Das Anhörungsverfahren wird nach dem Beschluss der Landessynode durch ein Anschreiben an die Kirchenbezirke (Dekanatamt) gestartet. Entsprechend dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz und Eckpunktepapier wird vom OKR ein Standortkonzept vorgeschlagen. Zu diesem Vorschlag werden die Kirchenbezirke angehört, die das Standortkonzept im Kirchenbezirksausschuss (KBA) und gegebenenfalls in der Bezirkssynode beraten haben. Wo nötig, wird der Vorschlag in einer Steuerungsgruppe überarbeitet. Die finale Entscheidung liegt beim OKR.

Wer beschließt über die Bildung von Außenstellen und Standorten?

Das Standortkonzept wird vom Oberkirchenrat vorgeschlagen und in einem Anhörungsverfahren mit den Kirchenbezirken beraten. Die finale Entscheidung liegt beim OKR.

Was ist ein Standort der Evangelischen Regionalverwaltung?

Als Standorte sind zunächst Verwaltungseinheiten mit mehr als vier "Vollzeitäquivalenten" im Blick. Weitere Kriterien können eine Rolle spielen wie etwa Entfernungen, regionale Strukturen, bereits vorhandene Einrichtungen und Gebäude.

Die Mitarbeitenden sind Teil der Evangelischen Regionalverwaltung.

An einem Standort werden in der Regel mehrere Aufgabenbereiche wahrgenommen, z. B.

  • das Finanzwesen
  • die Personalsachbearbeitung, also etwa Arbeitsverträge, ausgenommen die Personaleinweisung bei der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (ZGast), die ja bereits bei den Kirchlichen Verwaltungsstellen (KVSt) liegt
  • Kitasachbearbeitung (Rechnungswesen, jedoch keine Übernahme der Trägerschaft)

Diese Standorte werden als Dienststellen des Oberkirchenrates mit landeskirchlicher Hard- und Software sowie Netzwerken (und ggf. Büromöbeln) ausgestattet.

Was ist eine Außenstelle der Evangelischen Regionalverwaltung?

In einer Außenstelle arbeiten Verwaltungsmitarbeitende, die der Regionalverwaltung angehören. Es werden Büroräume und vorhandene Ausstattung vor Ort genutzt. So wird z. B. für WLAN, Telefonanbindung und Drucker sowie die Büroausstattung vor Ort gesorgt.

Die Mitarbeitenden werden mit einer IT Ausstattung analog zur Arbeit im Home Office ausgestattet (Laptop mit allen zugehörigen Programmen).

Wie werden Ortsnähe und eine örtliche Selbstverwaltung gewährleistet?

Die Regionalverwaltungen übernehmen „Erledigungsaufgaben“. Das Weisungsrecht dafür bleibt auf der Ebene der Körperschaften vor Ort. Die Assistenz der Gemeindeleitung (AGL) ist dabei Bindeglied und Ansprechperson vor Ort.

Die Regionalverwaltung kann etwa Verträge im Namen der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke oder Verbände nur nur nach Beauftragung rechtsgültig abschließen.

Wird es in der Regionalverwaltung 'persönliche' Ansprechpartner für jede Kirchengemeinde geben?

Ja, es wird für jede Kirchengemeinde persönliche Ansprechpersonen geben.

In jeder ERV wird es Ansprechpersonen zu verschiedenen Themengebieten geben, die jeweils die Zuarbeit für die Gemeinden in diesem Bereich übernehmen, z. B. für Finanzwesen, Personal etc.. Die Gemeinden werden informiert, wer ihr zuständiger Sachbearbeiter bzw. ihre Sachbearbeiterin in dem jeweiligen Bereich sein wird. In Fällen, in denen nicht klar ist, welches Sachgebiet zuständig ist, wird es eine zentrale Ansprechperson für die Gemeinden geben. So ist sichergestellt, dass Anliegen schnell und unkompliziert bearbeitet werden können.

Welche Aufgaben bleiben bei der Kirchengemeinde und welche Aufgaben übernimmt in Zukunft die Evangelische Regionalverwaltung?

 

Die Assistenz der Gemeindeleitung und die Evangelische Regionalverwaltung decken gemeinsam alle Verwaltungsaufgaben ab, die in einer Kirchengemeinde anfallen. Häufig ist es so, dass Verwaltungsprozesse in der Kirchengemeinde starten, dann in der Regionalverwaltung weiterbearbeitet werden um dann auf lokaler Ebene abgeschlossen zu werden. Die Information und Begleitung des Kirchengemeinderates verbleibt weitgehend lokal.

Gesetzlich ist das Aufgabenspektrum der Regionalverwaltung folgendermaßen geregelt:

Die Evangelische Regionalverwaltung ist zuständig für:
a. Erledigungsaufgaben für Kirchengemeinden und Kirchenbezirke in der Verwaltungsregion:
i. Unterstützung bei der Aufstellung der Haushaltspläne und der Erstellung der Jahresabschlüsse
ii. Erledigung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte
iii. beschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
iv. Unterstützung beim Vollzug der Personalangelegenheiten
v. Führung der Personalakten
vi. Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, bei der weiterhin bestehenden Möglichkeit
von unterschiedlichen Trägerschaftsmodellen.
vii. Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaften und Begleitung in der
laufenden Liegenschaftsbetreuung
viii. Unterstützung bei der Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe
ix. Begleitung in Bauangelegenheiten

b. Landeskirchliche Aufgaben im Bereich der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden:
i. Compliance Management
ii. Beratung und Begleitung beim Vollzug des Datenschutz- und Informationssicherheitsrechts
iii. Beratung und Begleitung beim Vollzug des Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrechts in der Verwaltungsregion
iv. Erstberatung in Rechtsangelegenheiten

Wieviel Prozent der Tätigkeiten der Kirchenpflege werden in Zukunft von den Evangelischen Regionalverwaltungen übernommen und wieviel bleiben vor Ort? Gibt es genaue Tätigkeitsbeschreibungen?

Wie viel Prozent der derzeitigen Aufgaben und Stellenanteile der Kirchenpflege an die Regionalverwaltung übertragen werden, ist abhängig von der konkreten Aufgabenaufteilung. Damit die Verteilung der Aufgaben zwischen Kirchengemeinde und Regionalverwaltung möglichst gut geklärt werden kann, wurde eine Standardaufteilung erarbeitet. Daraus muss das neue Aufgabenprofil der Assistenz der Gemeindeleitung für die jeweilige Kirchengemeinde individuell entwickelt werden.

Als Faustregel gilt: Je kleiner die bisherigen Stellenanteile, desto mehr Stunden bleiben vor Ort. Meist wird eine Aufteilung so vorgenommen, dass grob 60% der Aufgaben der Kirchenpflege vor Ort bleiben und rund 40% von der ERV übernommen werden.

Die Standardaufteilung und Informationen zur konkreten Aufgabenaufteilung und der Tätigkeiten erhalten Sie von der zuständigen ERV.

Wo sind die Mitarbeitenden künftig angestellt?
  • Die Assistenz der Gemeindeleitung ist bei der Kirchengemeinde angestellt. 
  • Anstellungsträger für die Mitarbeitenden in der Regionalverwaltung ist die Landeskirche.
  • Mitarbeitenden können durch die zukünftige Struktur der Regionalverwaltung Stellen mit unterschiedlichem Arbeitsumfang angeboten werden. Dadurch wird die Landeskirche als Arbeitgeberin attraktiver.
Wer hat die Entscheidungskompetenz, die Dienst- und Fachaufsicht, die Weisungsbefugnis für das Personal der Regionalverwaltung?

Dienst- und Fachaufsicht (mit Weisungsrecht) für das Personal der Regionalverwaltungen liegen bei der Landeskirche. Den örtlichen Körperschaften obliegt entsprechend der übertragenen Aufgaben ein Fachweisungsrecht.

Wer verantwortet das ortskirchliche Vermögen und gestaltet die Vermögensverwaltung?

Diese Verantwortung liegt weiterhin vollständig bei der Kirchengemeinde. Aus dem Kirchengemeinderat wird eine Beauftragte oder ein Beauftragter für den kirchlichen Haushalt bestimmt. Bei Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird diese Person beteiligt.

Die Erstellung des Haushaltsplans und von Finanzierungsplänen erfolgt durch die ERV in Abstimmung mit den Vorsitzenden und der AGL.

 

Die Anordnungsbefugnis kann bei Bedarf auf die Regionalverwaltung übertragen werden. Das kann bei wiederkehrenden Rechnungen, wie etwa für Telefongebühren, sinnvoll sein.

Muss eine AGL einen Haushaltsplan aufstellen können?

Die Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt durch die ERV in Abstimmung mit den Vorsitzenden und der AGL. Eine AGL bringt haushaltsrelevante Themen in die Sitzungen ein, muss sich also im Haushaltsplan auskennen und auskunftsfähig sein. Es werden dafür Fortbildungen angeboten.

Ist die Assistenz der Gemeindeleitung (AGL) Teil des Kirchengemeinderats und hat dort Stimmrecht wie bisher Kirchenpflegerin oder Kirchenpfleger?

Die Assistenz der Gemeindeleitung (AGL) nimmt als Verwaltungsfachfrau oder Verwaltungsfachmann und als Verbindungsperson zur regionalen Verwaltung beratend an den Sitzungen des Kirchengemeinderats teil. Sie ist kein gewähltes Mitglied und hat daher kein Stimmrecht.

Die beratende Teilnahme sorgt für Rollenklarheit. Die AGL ist nicht gleichzeitig Angestellte der Kirchengemeinde und stimmberechtigtes Mitglied des Leitungsorgans KGR. Dadurch ist übrigens auch die die konfessionelle Bindungspflicht gelockert, was die Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender erleichtern kann.

Kann eine Zuwahl in den Kirchengemeinderat erfolgen, um ein Stimmrecht zu haben?

Voraussetzung ist die Wählbarkeit in der Kirchengemeinde.

Diese liegt vor, wenn die Person evangelisch und in der Kirchengemeinde wohnhaft oder zu dieser umgemeldet ist. Hauptberufliche Mitarbeitende können nicht in den KGR gewählt werden.

Mit einem Stellenanteil von weniger als 50% kann man für einen Sitz im KGR kandidieren und hat im Fall der Wahl dann als Privatperson ein Stimmrecht, wie alle anderen Gewählten auch.

Wichtig ist hier bei allen Beteiligten ein Bewusstsein über die verschiedenen Rollen.

Ist die Teilnahme an den KGR-Sitzungen Pflicht und zählt das als Arbeitszeit?

Die AGL muss an den KGR-Sitzungen teilnehmen, in denen Haushalts-Themen und Verwaltungsthemen zur Sprache kommen. In Gemeinden, in denen sich ein AGL-Team die Aufgaben teilt, kann die Teilnahme je nach Aufgabengebiet und nach Absprache erfolgen.

Die Tagesordnungen der Sitzungen kann durch die Vorsitzenden so gestaltet werden, dass nicht in jeder Sitzung eine Teilnahme notwendig ist oder die entsprechenden Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung behandelt werden.

Die Teilnahme ist Arbeitszeit und in der AZE enthalten.

Wie wird die Arbeitszeit berechnet und kann diese aufgestockt werden, wenn die Stunden nicht reichen?

Die Arbeitszeit einer AGL setzt sich zusammen aus den bisherigen Stunden für das Gemeindebüro und den errechneten Stundenanteilen der ehemaligen Kirchenpflegeaufgaben. Wie viel Prozent der derzeitigen Aufgaben und Stellenanteile der Kirchenpflege vor Ort bleiben, ist abhängig von der konkreten Aufgabenaufteilung. Dabei wird von den bisherigen Stunden als Basis ausgegangen.

Damit die Verteilung der Aufgaben zwischen Kirchengemeinde und Regionalverwaltung möglichst gut geklärt werden kann, wurde eine Standardaufteilung erarbeitet. Daraus muss das neue Aufgabenprofil der Assistenz der Gemeindeleitung für die jeweilige Kirchengemeinde individuell entwickelt werden.

Es ist nötig, gut zu klären, welche Aufgaben effektiv und effizient bearbeitet werden können (und welche nicht und was dann damit passiert).

Es ist die Aufgabe der Kirchengemeinde bzw. des KGR als Arbeitgeber, ggf. gemeinsam mit der ERV, die Stundendeputate und Aufgabenverteilung festzulegen.

Wie ist die Eingruppierung einer AGL?

Die Eingruppierung erfolgt anhand einer Stellenbeschreibung und Stellenbewertung. Sie ist also abhängig von der konkreten Übernahme der Tätigkeiten.

Damit eine Tätigkeit als AGL vorliegt, müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein.

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 23.12.2022 die Mindesteingruppierung der Tätigkeit der Assistenz der Gemeindeleitung in Entgeltgruppe 7 im Vergütungsgruppenplan 60 beschlossen. Mindesteingruppierung bedeutet, dass keine niedrigere Eingruppierung möglich ist, sofern die Merkmale erfüllt sind. Eine höhere Eingruppierung ist aber je nach den Tätigkeiten möglich.

Die Mindesteingruppierung entbindet nicht von der Notwendigkeit, Stellenbeschreibungen zu erstellen, welche Arbeitsvorgänge enthalten.

Nähere Infos finden Sie im Rundschreiben vom 17.01.2023 | AZ: 25.00 Nr. 25.0-10-V166

Warum hängt die Aufgabenübertragung bei der Buchführung von Kirchenpflege zur Evangelischen Regionalverwaltung nicht mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz zusammen?

Diese Übertragung ist eine Folge der Einführung der doppischen Buchführung (Doppik) und der Abschaltung der Software Navision-K bzw. Cuzea. Die im Verwaltungsmodernisierungsgesetz beschriebene Verwaltungsreform bringt die Lösungen für  die Anforderungen, die sich aus der Doppik-Umstellung ergeben.

Warum muss die Regionalverwaltungsmodernisierung bis spätestens Januar 2026 umgesetzt sein?

Da die technische Restlaufzeit der aktuell verwendeten Software bis Januar 2026 reicht, ist dieser Termin der Zeitpunkt, bis zu dem die Umstellung erfolgen muss. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rundschreiben KW 37:  OKR-Rundschreiben (elk-wue.de).

Wo finde ich weiterführende Informationen zur Vernetzten Beratung?

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