Kirchliche Verwaltung dient dem Auftrag, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen und dafür benötigt sie zeitgemäße Strukturen und eine moderne Ausstattung.
Ziel der Verwaltungsreform ist ein gut funktionierendes lokales Gemeindebüro, mit einer Regionalverwaltung als starkem Partner im Hintergrund. Die Aufgaben, die den Ortsbezug benötigen, bleiben vor Ort und Aufgaben, für die Spezialwissen benötigt wird oder bei denen es sich um „Massengeschäft“ handelt, geschehen regional.
Was wollen wir erreichen?
Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten mehrere landeskirchliche Großprojekte, die allesamt auf eine Veränderung der Verwaltungsstrukturen sowie deren digitale Unterstützung abzielen, eng und koordiniert zusammen:
Die verbindende Klammer dieser drei Teilprojekte bildet das Rahmenprojekt „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“. Sie arbeiten zusammen in fachbereichsübergreifenden Teams. Diese Überschrift macht deutlich: Die Umsetzung der Verwaltungsreform wird dann erfolgreich sein, wenn die verschiedenen Bereiche des Oberkirchenrats (unter anderem IT, Schriftgutverwaltung, Finanzen, DigiTeam, Prozessmanagement) und Vertreter der Regionalverwaltungen sowie Gemeinden an einem Strang ziehen.
Direkt nach dem Beschluss des kirchlichen Gesetzes „zur Modernisierung der Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ durch die Landessynode im Herbst 2022 hat die Umsetzung begonnen. Eine Aufgabe, die zu meistern sei, „wenn wir das WIR nach vorne stellen“ - so hat es Direktor Stefan Werner formuliert. „Es ist viel Herzblut im Spiel, auch Trauer darüber, von vertrauten Arbeitsweisen Abschied nehmen zu müssen. Wir werden in Zukunft enger zusammenrücken und deshalb auch enger zusammenarbeiten. Die Verwaltungsreform kann nur dann gelingen, wenn wir das ‚Wir‘ nach vorne stellen.”
Zusammen durch die aufwändige und mit viel Neuem verbundene Umstellung zu kommen, ist notwendig. Die Anforderungen an Verwaltung werden umfangreicher und komplexer. Staatliche Vorgaben und Entwicklungen zwingen uns zum Handeln. Datenschutz, Umsatzsteuerproblematik und Doppikverwendung sind nur einige Stichworte. Gleichzeitig brauchen wir für unsere Kirche Lösungen, die mittelfristig die Arbeit erleichtern, vereinheitlichen - und die Arbeit bei uns muss so attraktiv sein, dass wir auch in Zukunft neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Die Modernisierung unserer Verwaltung ist also kein Selbstzweck, sondern dient dazu, unsere Kirche in der Organisation ihrer Verwaltung zukunftsfähig zu machen.
Für die regionale Erfüllung der Aufgaben werden 19 Evangelische Regionalverwaltungen (ERV) aufgebaut, die mehrere Standorte haben können. So ist die Verwaltung nah bei den Kirchengemeinden. In den Regionalverwaltungen gibt es feste Ansprechpartner für jede Kirchengemeinde. Das macht ein reibungsfreies Zusammenspiel zwischen Kirchengemeinden und Regionalverwaltung möglich.
Diese Seite ist "work in progress" - wie die ganze Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung. Sie finden hier u.a. Informationen über grundsätzliche Themen der Verwaltungsreform, eine Zeitleiste zur Orientierung, die stark vereinfacht die derzeitige Umsetzungsplanung skizziert, ein Kontaktformular sowie die Möglichkeit sich zu unserem Newsletter anzumelden. Wir werden flexibel sein müssen und es werden sich an der einen oder anderen Stelle noch Änderungen ergeben. Work in progress eben. Wir freuen uns über Verbesserungsvorschläge und nehmen Ihre Anregungen gerne auf!
Auf diesen weiterführenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Teilprojekten Zukunft Finanzwesen und Digitale Infrastruktur sowie zur Vernetzten Beratung.
Der Arbeitsvertrag gilt selbstverständlich! Alle Aufgaben aus dem Sekretariat verbleiben dauerhaft in der Kirchengemeinde, und werden weiterhin vor Ort gebraucht. In den neuen Strukturen gibt es folgende Optionen: Übernahme einer AGL-Stelle, Mitarbeit in einem AGL-Team oder Übernahme von Sekretariatsaufgaben in einer Regionalverwaltung. Dokument zum Download: Arbeitshilfe Grundinfos
Die Kirchenbezirke erhalten das Angebot, einen strukturierten Beratungsprozess mit allen Mitarbeitenden in Sekretariat und Kirchenpflege durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist es, für alle Mitarbeitenden die jeweils beste Stelle in den neuen Strukturen zu finden. Für diesen Prozess sind über 12 Monate vorgesehen, in den meisten Kirchenbezirken mit dem Ziel, zum 01.01.2025 oder 01.01.2026. auf die neuen Strukturen zu wechseln. Dieser Termin ist durch den Wechsel auf die Doppik bedingt. Vor möglichen Veränderungen gibt es Vorlauf, nichts passiert von heute auf morgen.
Für Ihre Überlegungen können Sie den strukturierten Fragebogen verwenden, der auch bei einem bezirksweiten strukturierten Beratungsprozess zum Einsatz kommt: Dokument zum Download: Strukturierter Fragebogen
Um in die neuen Strukturen zu wechseln, sind zwei Dinge notwendig:
Die Klärung der Frage, wo Standorte einer Evangelischen Regionalverwaltung (ERV) gebildet werden. Und der Wechsel der Personen in Sekretariat, Kirchenpflege und Verwaltung in die neuen Strukturen.
Für die Klärung der Standorte hat der Oberkirchenrat eine Anhörung gestartet.
Für den Wechsel der Personen in Sekretariat, Kirchenpflege und Verwaltung bietet die Vernetzte Beratung einen strukturierten Beratungsprozess an
Zu diesem Prozess gehört auch eine Infoveranstaltung. In dieser werden unter anderem die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die bisherigen Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger sowie die Gemeindesekretärinnen und -sekretäre, die Pfarrerschaft und weitere Interessierte über Inhalte und Ausgestaltung des neuen Berufbilds informiert. Die örtliche Mitarbeitervertretung wird dazu eingeladen und in den Prozess einbezogen.
Dokument zum Download: Anschreiben an die Kirchenbezirke
Mit der Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ändert sich auch die Verwaltung des Kirchenbezirks. Die Veränderungen der Kirchengemeindeordnung wurden ebenso in der Kirchenbezirksordnung umgesetzt. Das heisst, auf Kirchenbezirksebene gibt es in Zukunft keine Bezirksrechnerinnen und -rechner mehr, sonden eine Assistenz der Bezirksleitung (ABL).
Vielfältige Rückmeldungen zeigen, dass bei der Umsetzung auf Bezirksebene anders vorgegangen werden muss als auf Ebene einer Kirchengemeinde, in der eine nebenberufliche Kirchenpflege in lokale und regionale Anteile aufgeteilt wird. Auf Bezirksebene ist eine erweiterte Aufgabenübertragung an die Evangelische Regionalverwaltung in der Regel sinnvoller.
Informationen zur Assistenz der Bezirksleitung und der erweiterte Aufgabenübertragung finden Sie zusammengefasst hier:
Dokument zum Download: Arbeitshilfe Assistenz der Bezirksleitung
In unseren Newslettern finden Sie regelmäßig Infos zum Stand der Projekte:
Wir für die Kirche – Verwaltung Modernisieren: Informationsveranstaltung vom 22.10.2024
Bitte beachten Sie, diese Zusammenfassung wurde durch Künstliche Intelligenz generiert. Sie gibt die Inhalte der Informationsveranstaltung nur stark verkürzt und unvollständig wieder. Diese Zusammenfassung soll einen schnellen Überblick ermöglichen. Aus ihr sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.
Hier finden Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen und Antworten zu den verschiedenen Teilprojekten.
Die Anforderungen an Verwaltung werden umfangreicher und komplexer. Staatliche Vorgaben und Entwicklungen zwingen uns zum Handeln. Datenschutz, Umsatzsteuerproblematik und Doppikverwendung sind nur einige Stichworte. Gleichzeitig brauchen wir für unsere Kirche Lösungen, die mittelfristig die Arbeit erleichtern, vereinheitlichen - und die Arbeit bei uns muss so attraktiv sein, dass wir auch in Zukunft neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Die Modernisierung unserer Verwaltung ist also kein Selbstzweck, sondern dient dazu, unsere Kirche in der Organisation ihrer Verwaltung zukunftsfähig zu machen. Deshalb heißt die Überschrift „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren“.
Weiterhin haben die künftige Anzahl der Gemeindeglieder und die daraus resultierende Dienstumfänge im Pfarrdienst, der Fachkräftemangel sowie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Landeskirche Einfluss auf alle Bereiche in unserer Kirche. Hinzu kommen neue Technologien, die unsere Arbeit erleichtern sowie die Kommunikation untereinander und mit Dritten vereinfachen. Nicht zuletzt verändert sich auch der Anspruch an die tägliche Arbeit und an die Arbeitsplätze.
Die neue Verwaltungsstruktur hat viele Vorteile für die Kirchengemeinden und deren Mitarbeitenden. Sie ermöglicht flexiblere Arbeitszeiten und das Arbeiten im Homeoffice. Das Erfüllen der einzelnen Aufgaben wird in jedem Bereich einfacher. Denn neue Strukturen, klare Kommunikationswege und eine einheitliche Software sorgen für einen effizienten Informationsfluss, schnelle Abstimmungsprozesse und Klärungen. Damit stärkt und unterstützt die Moderne Verwaltung die Gemeinden und Pfarrämter.
Große Kirchenpflegen und Kirchliche Verwaltungsstellen fusionieren zu einer Regionalverwaltung. Diese Regionalverwaltung übernimmt Aufgaben, die zurzeit durch die Kirchenpflegen verlagert werden.
Die vor Ort verbleibenden Aufgaben aus der Kirchenpflege und die Aufgaben, die im Gemeindesekretariat erledigt werden, werden in Zukunft als ein gemeinsames Aufgabenspektrum betrachtet.
Diese Veränderungen haben zur Folge, dass für die lokalen Verwaltungsaufgaben das neue Berufsbild Assistenz der Gemeindeleitung entwickelt wurde.
Der Evangelische Oberkirchenrat hat im Dezember 2022 ein Anhörungsverfahren gestartet, um gemeinsam mit den Kirchenbezirken zu klären, welche Standorte es als Teil einer Regionalverwaltung gaben soll. Im April 2023 wurden bereits die Standorte genehmigt, bei denen eine Einigkeit der beteiligten Kirchenbezirke und eine Klarheit vorliegt. Hier finden nun mit den Kirchengemeinden Gespräche über die Übertragung der Kirchenpflegen statt.
In den Regionen, in denen noch Klärungsbedarf bezüglich der Standorte der Evangelischen Regionalverwaltungen besteht, sind Steuerungsgruppen zur Erarbeitung eines Standortkonzepts eingerichtet. Ziel ist es, dass die Konzepte nach Zustimmung der beteiligten Kirchenbezirksausschüsse dem Oberkirchenrat bis Ende Oktober 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Entscheidung über alle Standorte soll bis Ende des Jahres 2023 erfolgen.
Die derzeitigen Sekretärinnen und Sekretäre, Verwaltungsmitarbeitende und Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger werden auch in den neuen Strukturen gebraucht. Die Aufgaben fallen nicht weg, sie werden nur anders zugeordnet. Um für jede Person einen guten Platz in den neuen Strukturen zu finden, hat der Evangelische Oberkirchenrat einen strukturierten Beratungsprozess entwickelt.
Die Vernetzte Beratung bietet Kirchenbezirken beim „Aufbau der Regionalverwaltung“ und beim Übergang ins neue Berufsbild „Assistenz der Gemeindeleitung“ fundierte Begleitung an. Die Kirchenbezirke können diese Begleitung anfordern. In abgestimmten Prozessen wird dann in diesen beiden Bereichen vor Ort unterstützt. Im Bereich „Assistenz der Gemeindeleitung“ gehört zu diesen Prozessen auch eine Infoveranstaltung. In dieser werden u. a. die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die bisherigen Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger sowie Gemeindesekretärinnen und -sekretäre, die Pfarrerschaft sowie alle Interessierten über die Inhalte und die Ausgestaltung des neuen Berufsbildes informiert. Die örtliche Mitarbeitervertretung wird dazu eingeladen und in den Prozess einbezogen.
Da nicht alle Kirchenbezirke gleichzeitig in die neuen Systeme wechseln, finden auch die genannten Prozesse und Infoveranstaltungen zu verschiedenen Zeitpunkten statt. In den meisten Kirchenbezirken wird das Ziel sein, zum 01.01.2025 oder zum 01.01.2026 in die neuen Strukturen zu wechseln.
Der Start der Prozesse ist verknüpft mit dem Wechsel Ihres Kirchenbezirks in das neue Finanzsystem der „Doppik“; eine Zusammenstellung der geplanten Umstellungstermine für die einzelnen Kirchenbezirke finden Sie hier.
Zur Bildung der Regionalverwaltung hat der Evangelische Oberkirchenrat im Dezember 2022 ein Anhörungsverfahren gestartet, um gemeinsam mit den Kirchenbezirken zu klären, welche Standorte es als Teil einer Regionalverwaltung gaben soll. Ziel ist es, eine schnellstmögliche Klarheit zu schaffen, wo Standorte sein werden und wie die Organisationsstruktur der Evangelischen Regionalverwaltung aussieht.
Im April 2023 wurden bereits die Standorte genehmigt, bei denen eine Einigkeit der beteiligten Kirchenbezirke und eine Klarheit vorliegt. Hier finden nun mit den Kirchengemeinden in konkrete Gespräche über die Übertragung der Kirchenpflegen und die Ausstattung (z. B. IT) statt.
In den Regionen, in denen noch Klärungsbedarf bezüglich von Standorten der Evangelischen Regionalverwaltung notwendig ist, wurden Steuerungsgruppen zur Erarbeitung eines Standortkonzeptes eingerichtet. Ziel ist es, dass die Konzepte nach Zustimmung der beteiligten Kirchenbezirksausschüsse dem Oberkirchenrat bis Ende Oktober 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Entscheidung über alle Standorte soll bis Ende des Jahres 2023 erfolgen. Diese finale Entscheidung liegt beim Oberkirchenrat.
Das Anhörungsverfahren wird nach dem Beschluss der Landessynode durch ein Anschreiben an die Kirchenbezirke (Dekanatamt) gestartet. Entsprechend dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz und Eckpunktepapier wird vom OKR ein Standortkonzept vorgeschlagen. Zu diesem Vorschlag werden die Kirchenbezirke angehört, die das Standortkonzept im Kirchenbezirksausschuss (KBA) und gegebenenfalls in der Bezirkssynode beraten haben. Wo nötig, wird der Vorschlag in einer Steuerungsgruppe überarbeitet. Die finale Entscheidung liegt beim OKR.
Das Standortkonzept wird vom Oberkirchenrat vorgeschlagen und in einem Anhörungsverfahren mit den Kirchenbezirken beraten. Die finale Entscheidung liegt beim OKR.
Als Standorte sind zunächst Verwaltungseinheiten mit mehr als vier "Vollzeitäquivalenten" im Blick. Weitere Kriterien können eine Rolle spielen wie etwa Entfernungen, regionale Strukturen, bereits vorhandene Einrichtungen und Gebäude.
Die Mitarbeitenden sind Teil der Evangelischen Regionalverwaltung.
An einem Standort werden in der Regel mehrere Aufgabenbereiche wahrgenommen, z. B.
Diese Standorte werden als Dienststellen des Oberkirchenrates mit landeskirchlicher Hard- und Software sowie Netzwerken (und ggf. Büromöbeln) ausgestattet.
In einer Außenstelle arbeiten Verwaltungsmitarbeitende, die der Regionalverwaltung angehören. Es werden Büroräume und vorhandene Ausstattung vor Ort genutzt. So wird z. B. für WLAN, Telefonanbindung und Drucker sowie die Büroausstattung vor Ort gesorgt.
Die Mitarbeitenden werden mit einer IT Ausstattung analog zur Arbeit im Home Office ausgestattet (Laptop mit allen zugehörigen Programmen).
Die Regionalverwaltungen übernehmen „Erledigungsaufgaben“. Das Weisungsrecht dafür bleibt auf der Ebene der Körperschaften vor Ort. Die Assistenz der Gemeindeleitung (AGL) ist dabei Bindeglied und Ansprechperson vor Ort.
Die Regionalverwaltung kann etwa Verträge im Namen der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke oder Verbände nur nur nach Beauftragung rechtsgültig abschließen.
Ja, es wird für jede Kirchengemeinde persönliche Ansprechpersonen geben.
In jeder ERV wird es Ansprechpersonen zu verschiedenen Themengebieten geben, die jeweils die Zuarbeit für die Gemeinden in diesem Bereich übernehmen, z. B. für Finanzwesen, Personal etc.. Die Gemeinden werden informiert, wer ihr zuständiger Sachbearbeiter bzw. ihre Sachbearbeiterin in dem jeweiligen Bereich sein wird. In Fällen, in denen nicht klar ist, welches Sachgebiet zuständig ist, wird es eine zentrale Ansprechperson für die Gemeinden geben. So ist sichergestellt, dass Anliegen schnell und unkompliziert bearbeitet werden können.
Die Assistenz der Gemeindeleitung und die Evangelische Regionalverwaltung decken gemeinsam alle Verwaltungsaufgaben ab, die in einer Kirchengemeinde anfallen. Häufig ist es so, dass Verwaltungsprozesse in der Kirchengemeinde starten, dann in der Regionalverwaltung weiterbearbeitet werden um dann auf lokaler Ebene abgeschlossen zu werden. Die Information und Begleitung des Kirchengemeinderates verbleibt weitgehend lokal.
Gesetzlich ist das Aufgabenspektrum der Regionalverwaltung folgendermaßen geregelt:
Die Evangelische Regionalverwaltung ist zuständig für:
a. Erledigungsaufgaben für Kirchengemeinden und Kirchenbezirke in der Verwaltungsregion:
i. Unterstützung bei der Aufstellung der Haushaltspläne und der Erstellung der Jahresabschlüsse
ii. Erledigung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte
iii. beschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
iv. Unterstützung beim Vollzug der Personalangelegenheiten
v. Führung der Personalakten
vi. Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, bei der weiterhin bestehenden Möglichkeit
von unterschiedlichen Trägerschaftsmodellen.
vii. Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaften und Begleitung in der
laufenden Liegenschaftsbetreuung
viii. Unterstützung bei der Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe
ix. Begleitung in Bauangelegenheiten
b. Landeskirchliche Aufgaben im Bereich der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden:
i. Compliance Management
ii. Beratung und Begleitung beim Vollzug des Datenschutz- und Informationssicherheitsrechts
iii. Beratung und Begleitung beim Vollzug des Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrechts in der Verwaltungsregion
iv. Erstberatung in Rechtsangelegenheiten
Wie viel Prozent der derzeitigen Aufgaben und Stellenanteile der Kirchenpflege an die Regionalverwaltung übertragen werden, ist abhängig von der konkreten Aufgabenaufteilung. Damit die Verteilung der Aufgaben zwischen Kirchengemeinde und Regionalverwaltung möglichst gut geklärt werden kann, wurde eine Standardaufteilung erarbeitet. Daraus muss das neue Aufgabenprofil der Assistenz der Gemeindeleitung für die jeweilige Kirchengemeinde individuell entwickelt werden.
Als Faustregel gilt: Je kleiner die bisherigen Stellenanteile, desto mehr Stunden bleiben vor Ort. Meist wird eine Aufteilung so vorgenommen, dass grob 60% der Aufgaben der Kirchenpflege vor Ort bleiben und rund 40% von der ERV übernommen werden.
Die Standardaufteilung und Informationen zur konkreten Aufgabenaufteilung und der Tätigkeiten erhalten Sie von der zuständigen ERV.
Dienst- und Fachaufsicht (mit Weisungsrecht) für das Personal der Regionalverwaltungen liegen bei der Landeskirche. Den örtlichen Körperschaften obliegt entsprechend der übertragenen Aufgaben ein Fachweisungsrecht.
Diese Verantwortung liegt weiterhin vollständig bei der Kirchengemeinde. Aus dem Kirchengemeinderat wird eine Beauftragte oder ein Beauftragter für den kirchlichen Haushalt bestimmt. Bei Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird diese Person beteiligt.
Die Erstellung des Haushaltsplans und von Finanzierungsplänen erfolgt durch die ERV in Abstimmung mit den Vorsitzenden und der AGL.
Die Anordnungsbefugnis kann bei Bedarf auf die Regionalverwaltung übertragen werden. Das kann bei wiederkehrenden Rechnungen, wie etwa für Telefongebühren, sinnvoll sein.
Die Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt durch die ERV in Abstimmung mit den Vorsitzenden und der AGL. Eine AGL bringt haushaltsrelevante Themen in die Sitzungen ein, muss sich also im Haushaltsplan auskennen und auskunftsfähig sein. Es werden dafür Fortbildungen angeboten.
Die Assistenz der Gemeindeleitung (AGL) nimmt als Verwaltungsfachfrau oder Verwaltungsfachmann und als Verbindungsperson zur regionalen Verwaltung beratend an den Sitzungen des Kirchengemeinderats teil. Sie ist kein gewähltes Mitglied und hat daher kein Stimmrecht.
Die beratende Teilnahme sorgt für Rollenklarheit. Die AGL ist nicht gleichzeitig Angestellte der Kirchengemeinde und stimmberechtigtes Mitglied des Leitungsorgans KGR. Dadurch ist übrigens auch die die konfessionelle Bindungspflicht gelockert, was die Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender erleichtern kann.
Voraussetzung ist die Wählbarkeit in der Kirchengemeinde.
Diese liegt vor, wenn die Person evangelisch und in der Kirchengemeinde wohnhaft oder zu dieser umgemeldet ist. Hauptberufliche Mitarbeitende können nicht in den KGR gewählt werden.
Mit einem Stellenanteil von weniger als 50% kann man für einen Sitz im KGR kandidieren und hat im Fall der Wahl dann als Privatperson ein Stimmrecht, wie alle anderen Gewählten auch.
Wichtig ist hier bei allen Beteiligten ein Bewusstsein über die verschiedenen Rollen.
Die AGL muss an den KGR-Sitzungen teilnehmen, in denen Haushalts-Themen und Verwaltungsthemen zur Sprache kommen. In Gemeinden, in denen sich ein AGL-Team die Aufgaben teilt, kann die Teilnahme je nach Aufgabengebiet und nach Absprache erfolgen.
Die Tagesordnungen der Sitzungen kann durch die Vorsitzenden so gestaltet werden, dass nicht in jeder Sitzung eine Teilnahme notwendig ist oder die entsprechenden Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung behandelt werden.
Die Teilnahme ist Arbeitszeit und in der AZE enthalten.
Die Arbeitszeit einer AGL setzt sich zusammen aus den bisherigen Stunden für das Gemeindebüro und den errechneten Stundenanteilen der ehemaligen Kirchenpflegeaufgaben. Wie viel Prozent der derzeitigen Aufgaben und Stellenanteile der Kirchenpflege vor Ort bleiben, ist abhängig von der konkreten Aufgabenaufteilung. Dabei wird von den bisherigen Stunden als Basis ausgegangen.
Damit die Verteilung der Aufgaben zwischen Kirchengemeinde und Regionalverwaltung möglichst gut geklärt werden kann, wurde eine Standardaufteilung erarbeitet. Daraus muss das neue Aufgabenprofil der Assistenz der Gemeindeleitung für die jeweilige Kirchengemeinde individuell entwickelt werden.
Es ist nötig, gut zu klären, welche Aufgaben effektiv und effizient bearbeitet werden können (und welche nicht und was dann damit passiert).
Es ist die Aufgabe der Kirchengemeinde bzw. des KGR als Arbeitgeber, ggf. gemeinsam mit der ERV, die Stundendeputate und Aufgabenverteilung festzulegen.
Die Eingruppierung erfolgt anhand einer Stellenbeschreibung und Stellenbewertung. Sie ist also abhängig von der konkreten Übernahme der Tätigkeiten.
Damit eine Tätigkeit als AGL vorliegt, müssen bestimmte Merkmale erfüllt sein.
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 23.12.2022 die Mindesteingruppierung der Tätigkeit der Assistenz der Gemeindeleitung in Entgeltgruppe 7 im Vergütungsgruppenplan 60 beschlossen. Mindesteingruppierung bedeutet, dass keine niedrigere Eingruppierung möglich ist, sofern die Merkmale erfüllt sind. Eine höhere Eingruppierung ist aber je nach den Tätigkeiten möglich.
Die Mindesteingruppierung entbindet nicht von der Notwendigkeit, Stellenbeschreibungen zu erstellen, welche Arbeitsvorgänge enthalten.
Nähere Infos finden Sie im Rundschreiben vom 17.01.2023 | AZ: 25.00 Nr. 25.0-10-V166
Diese Übertragung ist eine Folge der Einführung der doppischen Buchführung (Doppik) und der Abschaltung der Software Navision-K bzw. Cuzea. Die im Verwaltungsmodernisierungsgesetz beschriebene Verwaltungsreform bringt die Lösungen für die Anforderungen, die sich aus der Doppik-Umstellung ergeben.
Da die technische Restlaufzeit der aktuell verwendeten Software bis Januar 2026 reicht, ist dieser Termin der Zeitpunkt, bis zu dem die Umstellung erfolgen muss. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rundschreiben KW 37: OKR-Rundschreiben (elk-wue.de).
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