Der Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.
Vom Oberkirchenrat wird von den Kirchengemeinden, -bezirken und kirchlichen Einrichtungen theologische und rechtliche Beratung erwartet. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Bezirke und Gemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die über die Mitarbeitenden der Landeskirche.
Das Kollegium des Oberkirchenrats tagt jeden Dienstag unter der Leitung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl oder seinem juristischen Stellvertreter, Direktor Stefan Werner. Zum Kollegium gehören als stimmberechtigte Mitglieder alle Dezernentinnen und Dezernenten, Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller als Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg sowie die vier Prälatinnen und Prälaten. Ohne Stimmrecht nehmen die persönlichen Referenten des Landesbischofs und des Direktors an den Sitzungen teil, ebenso der Sprecher der Landeskirche.
Die oberste Dienstbehörde gliedert sich in einzelne Dezernate. Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen diese im einzelnen vor.
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