Der Evangelische Oberkirchenrat, Sitz der Kirchenleitung und oberste Verwaltungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, hat sein Dienstgebäude seit Jahrzehnten in der Stuttgarter Gänsheidestraße. Die ältesten Gebäudeteile stammen aus den 1950er Jahren und sind in Teilen auch noch auf dem techischen Niveau dieser Jahre.
Bis 2024 wird dort nun ein neues Dienstgebäude errichtet, nachdem auch Szenarien wie die Sanierung der bestehenden Gebäude oder ein Neubau an anderem Ort geprüft worden sind, sich aber aus wirtschaftlicher ökologischer und arbeitsökomoischer Sicht als nicht nachhaltig und sinnvoll erwiesen haben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Gründe für den Neubau, das architektonische und organisatorische Konzept und den Zeitplan des Bauvorhabens.
Aus Anlass des Richtfests im Juni 2023 erklärt Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, im Interview den Stand der Arbeiten am Neubau:
Das funktionale Verwaltungsgebäude der Evangelischen Landeskirche in Württemberg besteht aus drei Baukörpern, die auf einem zusammenhängenden Sockelgeschoss stehen, das die Gebäudeteile miteinander verbindet. Da das Gelände stark geneigt ist, ist das Sockelgeschoss in Teilen erdüberdeckt konzipiert. Es entsteht darauf also auch eine offene Grünfläche, durch die ein öffentlicher Weg quer über das Grundstück führen wird. Das Sockelgeschoss dient als zentraler Kommunikationsbereich für alle Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberkirchenrats. Auch die Mitglieder der Landessynode werden es – etwa für ihre Ausschuss-Sitzungen - nutzen. Im Sockelgeschoss finden sich der Empfangs-, Kapellen-, Konferenz- und Cafeteriabereich auf rund 4.000 Quadratmetern. In den darüber liegenden Stockwerken sind offene Büroflächen für die gut 300 Mitarbeitenden auf einer Gesamtfläche von 6.500 Quadratmetern vorgesehen. In den Untergeschossen werden neben der Tiefgarage auch Werkstätten, Umkleidebereiche, IT-Bereiche, Lagerräume - z. B. für Material für Gemeinden -, sowie die Registratur untergebracht.
Die für den Betrieb des Gebäudes notwendige Temperierung wird im Neubau durch eine Kombination aus Eisspeicher mit Luft -, Wasser -, Wärmepumpe, Solarthermie und einem Gas-Brennwertkessel für die Spitzenlast erzeugt. Es handelt sich hierbei um ein modulares System, das redundant aufgebaut ist. Der Neubau verfügt über eine Betonkernaktivierung, die für die Grundtemperierung der Bürobereiche sorgt. Dieses System wird durch zusätzliche Konvektoren ergänzt, die eine raumweise Regelung ermöglichen und die Spitzenlasten abdecken können. Damit wird in der Gebäudetechnik ein hoher energetischer Standard mit niedrigen Energiekosten und niedrigen CO2-Emissionen erreicht.
In der Tiefgarage sind E-Ladestationen für Dienstwagen und andere Fahrzeuge geplant. Auch Carsharing-Plätze sollen als Teil des landeskirchlichen Mobilitätskonzepts in der Tiefgarage des Neubaus Platz finden.
Die Kosten des Neubaus sind mit rund 63 Millionen Euro projektiert. Eine gleichwertige Sanierung im Bestand hätte Kosten in ähnlicher Höhe sowie viele Risiken und Kompromisse in den Nutzungsmöglichkeiten mit sich gebracht.
Der Neubau des Oberkirchenrats soll im Vergleich zu einer Altbausanierung viele Vorteile bringen, zum Beispiel:
Jedes Gebäude hat eine endliche Nutzungsdauer. Gravierende Mängel bei den Bestandsgebäuden haben es notwendig gemacht, eine nachhaltige und kostenbewusste Lösung zu finden. Eine Sanierung hätte sich angesichts des hohen Bauaufwands - ohne eine grundlegende Verbesserung der Gebäudestruktur erreichen zu können - und der später ungleich niedrigeren Bewirtschaftungskosten eines Neubaus nicht gerechnet. Deshalb fiel nach dem Abwägen der Alternativen – auch alternativer Standorte – die Entscheidung für einen Neubau.
Im Folgenden finden Sie Beispiele für die vielen Mängel und „Baustellen“, die bei einer Sanierung anzugehen gewesen wären - mit enormen Kosten und zweifelhaftem Ergebnis.
Im neuesten Gebäudeteil machte sich vor allem bei längeren Wärmeperioden die sparsame Baukonstruktion bemerkbar. Fenster und Sonnenschutz sorgten für einen hohen solaren Wärmeeintrag. Wenige Durchzugsmöglichkeiten und eine zu geringe Baumasse verhinderten eine effektive Nachauskühlung. Der Effekt wurde sogar noch verstärkt, wenn bei ausgestelltem Sonnenschutz Fenster geöffnet wurden. Die Stoffbahnen bekamen dann eine sammelnde und leitende Funktion für die Warmluft. Da die Ursachen für die Probleme in der Baukonstruktion gelegen haben (dünne Decken = keine Speichermassen, fehlende oder zu geringe Dämmung, Wärmeeintrag über lange Fensterbänder, nur bedingt wirksamer textiler Sonnenschutz), hätte eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen nur über eine technische Lösung (Klimatisierung) erreicht werden können. Diese wäre über die gesamte Lebensdauer mit einem erheblichen zusätzlichen Energieeinsatz verbunden gewesen. Hier hätten sich die oben genannten baulichen Problemstellungen wieder negativ ausgewirkt.
Die konkreten Planungen für den Neubau des Dienstgebäudes haben im September 2019 begonnen, nachdem die Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung einstimmig für den Neubau votiert hatte.
Ende November 2021 ist die Baugenehmigung erteilt worden. Die Entkernung des Altbaus wurde Ende 2021 abgeschlossen, der äußerliche Rückbau begann im Januar 2022. Die eigentliche Bauzeit ist mit etwa zweieinhalb Jahren veranschlagt, im Juni des Jahres soll der Rohbau stehen.
Die Anwohner der Gänsheidestraße, der Heidehofstraße und der Fraasstraße haben die Möglichkeit, sich hier für einen E-Mail-Newsletter zu registrieren, mit dem wir sie in unregelmäßigen Abständen über den Baufortschritt auf dem Laufenden halten und konkrete Maßnahmen wie etwa Schwertransporte und Straßensperrungen ankündigen. Diesen Newsletter erhalten exklusiv die Anwohner der betroffenen Straßen.
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