Zeitleiste: Aufarbeitung, Intervention und Prävention

Vor 2010

  • Sexualisierte Gewalt wird von Medien, Gesellschaft und Kirchen nur vereinzelt wahrgenommen.

2010

  • Betroffene finden Gehör: Die Erkenntnis institutioneller und gesellschaftlicher Verantwortung wächst. Missbrauchsskandale werden durch vermehrte Berichte offenbar.
  • Als Reaktion richtet die Bundesregierung das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein. Dort gehen in der ersten Zeit 20.000 Briefe und Anrufe betroffener Personen aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen ein.
  • Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“, kurz „Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ wird durch die Bundesregierung eingesetzt.
  • Betroffene aus kirchlichen Zusammenhängen melden sich bei der landeskirchlichen Frauenbeauftragten.
  • Einrichtung einer Ansprechstelle direkt beim Landesbischof.

2011

  • Erste Sitzung der Konferenz Prävention, Intervention und Hilfebei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIH-K).
  • Bundeskinderschutzgesetz: Verabschiedung der gesetzlichen Änderungen zur Verbesserung des Kinderschutzes (SGB VIII).

2012

  • Vereinbarung der UBSKM mit der EKD zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch. Inhalte: Verantwortungsgemeinschaft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Unterstützung von Befragungen.

2014

  • Die ProjektstelleKoordinierung Prävention von sexualisierter Gewalt wird im Büro für Chancengleichheit des Oberkirchenrats der Evangelischen Landeskirche in Württemberg eingerichtet (50 % befristet auf drei Jahre).

2015

  • Unabhängige Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids (UK) wird eingerichtet und deren Mitglieder berufen.

2016

  • Zweite Vereinbarung mit UBSKM zu Handlungsfeldern in der Kirche, gemeinsame Verständigung zu Schutzkonzepten und flächendeckenden Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche.

2017

  • #Metoo: Der Social Media-Hashtag ermutigt immer mehr Frauen in der Gesellschaft, über erlittene sexualisierte Gewalt zu berichten.
  • Die Projektstelle Koordinierung Prävention wird um zwei Jahre verlängert.

2018

  • In Württemberg findet auf Basis des Schulungskonzeptes „hinschauen-helfen-handeln“ der EKD die erste Schulung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt.
  • Bundeskabinett richtet das Amt der USBKM dauerhaft ein.
  • 11-Punkte-Plan der EKD zur Aufarbeitung, Aufarbeitungsstudie, Betroffenenpartizipation und Prävention.

2019

  • Die Projektstelle Koordinierung Prävention wird im Zuge der Herausforderungen aus dem 11-Punkte-Plan aufgestockt und auf weitere fünf Jahre verlängert: Projektstelle Prävention.
  • Regelmäßige Netzwerktreffen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
  • Gewaltschutzrichtlinie der EKD wird verabschiedet: Einführung der Grundsätze des Abstands- und Abstinenzgebotes sowie einer Meldepflicht. Übernahmebestimmungen für die Gliedkirchen.

2020

  • ForuM Studie: Beginn der wissenschaftlichen Arbeit.
  • Ein Betroffenenforum wird eingerichtet (2019/2020 bis 2022).

2021

  • Die württembergische Landessynode verabschiedet das landeskirchliche Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf Grundlage der EKD-Gewaltschutzrichtlinie.
  • Beauftragung des AUF!-Projektes durch die Landeskirche zur Aufarbeitung eines Falls im Bereich der Seminare, des Hymnus-Chores und der Jugendarbeit.
  • Kerstin Claus wird 2022 als neue Unabhängige Beauftragte (UBSKM) von der Bundesregierung berufen.

2022

  • Konzeptionierung Fachstelle: Die Ansprechstelle wird mit 50% fest eingerichtet, die Überlegungen zur Konzeptionierung einer Fachstelle beginnen.
  • Start des Beteiligungsforums auf Ebene der EKD nach dem Scheitern eines Betroffenenforums bereits von 2020 bis 2022.

2023

  • Arbeitsrechtliche Regelungen: Änderungen der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) und des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes der Landeskirche, die die Vorgaben aus der EKD-Gewaltschutzrichtlinie und dem landeskirchlichen Gewaltschutzgesetz übernehmen.
  • Die ProjektstellePrävention wird entfristet.
  • Fachtag:Sexualisierte Gewalt und Theologie – toxische Traditionen in evangelischer Theologie und Kirche
  • Auf! Projekt: Veröffentlichung der Ergebnisse vor der Landessynode der Landeskirche.

2024

  • Web-Based-Training (WBT) der Fachstelle der Landeskirche: Start als eLearning zur ersten Sensibilisierung aller Mitarbeitenden. Inhalte sind die wichtigsten Themen zur Prävention von sexualisierter Gewalt, die Rechte und Pflichten aus dem landeskirchlichen Gewaltschutzgesetz, Ansprechpersonen und die Standards der Intervention.
  • ForuM Studie: Die Veröffentlichung der Studie erfolgte im Frühjahr 2024.

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