Für beinahe jeden Bedarf gibt es heutzutage eine digitale Anwendung, die eine unkomplizierte Lösung verspricht. Digitale Tools sind aus unserem (Arbeits-) Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Angebot ist riesig, aber nicht immer ist mehr gleich besser. Um als Organisation gut zusammen arbeiten zu können, bedarf es einer Verständigung auf gemeinsame Standards. Zudem sind wir als Kirche verbindlichen rechtlichen Regelungen unterworfen, die es auch bei der Nutzung digitaler Werkzeuge zu beachten gilt.
Diese Übersicht soll Orientierung geben und aufzeigen, was bereits heute an digitalen Werkzeugen in der Landeskirche zur Verfügung steht. Sollte für Ihren Bedarf kein passendes Tool vorhanden sein, können Sie über untenstehendes Eingabeformular eine Freigabe beantragen.
Die Liste freigegebener Programme zeigt, unterteilt in Anwendungsbereiche, welche Programme bereits freigegeben wurden. Diese Whitelist wird fortlaufend ergänzt.
Wir lassen Sie nicht allein! Für viele Anwendungen gibt es bereits Schulungsmaterialien oder Hinweise zur Nutzung. Hier werden Sie fündig:
Nach §6 Abs. 1 Satz 2 DSDEVO dürfen nur die vom Oberkirchenrat geprüften und freigegebenen Verfahren und Programme eingesetzt werden. Um die Freigabe effizient zu gestalten, folgt diese einem festgelegten Verfahren, welches auch die Mindestvoraussetzungen nach §2 Abs. 1 ITSVO-EKD abfragt.
So gehen Sie dabei vor:
1. Schauen Sie auf der Liste freigegebener Programme, ob bereits eine Freigabe vorliegt. Ist dies der Fall, können Sie das Programm nutzen. Sofern Sie Unterstützung bei der Installation des Programms benötigen, wenden Sie sich an Ihren zuständigen IT-Support.
2. Sollte die gewünschte Software nicht in der Whiteliste zu finden sein, kann Ihnen die Übersicht der freigegebenen Programme helfen, eine Alternative zu finden.
3. Wenn keine Alternative vorhanden ist, können Sie über unser Antragsformular einen Freigabeantrag stellen. Bitte lesen Sie zuvor das zugehörige Merkblatt. Um sich vorab mit den Fragen des Antrags im Zusammenhang vertraut zu machen, finden Sie hier das Antragsdokument zur Ansicht.
4. Die von Ihnen angefragte Software wird von zentraler Stelle bewertet, u.a. in Bezug auf Datenschutz, IT-Sicherheit, Passung zur IT- und Digitalstrategie, Schnittstellen oder die Mitbestimmungspflicht der Mitarbeitendenvertretung nach §40 MVG. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss an die quartalsweise stattfindenden Abstimmungstermine mitgeteilt.