Brauchen Sie Hilfe oder Beratung?

- Bei Grenzverletzungen jeglicher Art: Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat, Ursula Kress, Tel.: 0711 2149-572, ursula.kressdontospamme@gowaway.elk-wue.de

- Bei konkreten Verdachtsfällen in Landeskirche oder Diakonie: Meldestelle, Julia Jünemann, Tel.: 0711 2149-625, julia.juenemanndontospamme@gowaway.elk-wue.de

 

 

Sexualisierte Gewalt

Prävention - Intervention - Hilfe und Aufarbeitung

Sexualisierte Gewalt wahrzunehmen und zu überwinden ist schon seit vielen Jahren Thema in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Sie verurteilt jede Form sexualisierter Gewalt und stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Es gilt, sich der Perspektive Betroffener zu stellen und sexualisierter Gewalt gegenüber keinerlei Toleranz zu zeigen. 

 

Die Leitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bedauert zutiefst, dass Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende oder institutionelles Versagen einer Körperschaft oder Einrichtung in der Evangelischen Landeskirche Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Sie setzt sich durch klare Verfahrensregeln bei Fällen von sexualisierter Gewalt und durch umfangreiche Maßnahmen der Prävention dafür ein, dass solche Grenzverletzungen geahndet und künftig verhindert werden.

Auf diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick über die Maßnahmen, Strukturen, Projekte und Ablaufe, mit denen die Evangelische Landeskirche in Württemberg versucht, Unrecht aufzuklären, Betroffenen gerecht zu werden und die Menschen in ihrem Einflussbereich vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Die unabhängige ForuM-Studie, "Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland", wurde am 25. Januar 2024 veröffentlicht. Hier finden Sie die Stellungnahmen der Kirchenleitung, eine Zeitleiste zur Aufarbeitung, Intervention und Prävention und einen Abkündigungstext des Landesbischofs für die Kirchengemeinden.

 

Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, die Hilfe für die Betroffenen und der Schutz davor hat für die Evangelische Landeskirche in Württemberg oberste Priorität. Nicht nur, weil Vertrauen ausgenutzt und dadurch entgegen der Botschaft des Evangeliums gehandelt wurde, sondern weil die Betroffenen ein Leben lang an den Folgen leiden.

Wenn die Landeskirche Maßnahmen der Intervention, der Aufarbeitung und der Prävention ergreift, so tut sie das, um Menschen zu schützen und zu stärken und nicht, um Schaden von der Kirche abwenden zu wollen.

Es geht nicht um den Schutz der Institution. Es geht um den Schutz der Betroffenen und die Anerkennung des im Raum der Kirche geschehen Leids. Ebenso, um den eigenen blinden Flecken auf die Spur zu kommen. Das geht nur zusammen mit den Betroffenen: Zwei Betroffenenforen wurden bereits durchgeführt. Auch die eigene Theologie soll selbstkritisch überprüft werden.

Was tut die Landeskirche für Intervention, Aufarbeitung und Prävention?

Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Bei einem schwerwiegenden Verdacht werden bereits seit vielen Jahren die Ermittlungen immer direkt an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, soweit nicht der ausdrückliche Wunsch der betroffenen Opfer dem entgegenstand.

Kein eigenes Strafrecht: 

Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis hat die Landeskirche kein eigenes Strafrecht. Als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unterliegen alle kirchlichen Mitarbeitenden, selbstverständlich auch die Kirchen selbst als Organisationen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts, den gleichen staatlichen Vorschriften und Vorgaben wie alle anderen Organisationen und juristischen Personen in diesem Land. Dieser Umstand setzt bei der Aufarbeitung Grenzen, wenn Taten nach dem Strafgesetzbuch verjährt sind. In diesen Fällen unternimmt der Staat nichts mehr. Die Kirchen können dann nur arbeitsrechtlich oder nach den Vorgaben des kirchlichen Disziplinarrechts dienstrechtlich vorgehen.

Anlauftstelle zur sexualisierten Gewalt

Einrichtung einer Anlaufstelle bei sexualisierter Gewalt: Seit 2010 sind in der Anlaufstelle ca. 190 Meldungen zu Grenzüberschreitungen, Vorfällen und Beratungsanfragen zu fachlichem Fehlverhalten aus den Bereichen Kindergärten, Freizeiten, ehrenamtlicher Mitarbeiterschaft, Peer-Gewalt in Konfirmandengruppen usw. eingegangen. Alle diese Meldungen wurden bearbeitet, selbst wenn die Fälle strafrechtlich verjährt waren. Wo immer möglich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet und zum Abschluss gebracht. Auch wenn Taten viele Jahre zurücklagen, wurden z.B. Pfarrer noch nachträglich aus dem Pfarrdienst entlassen. Mehr Informationen zur Anlaufstelle.

Prävention

Neben der Beratung zu Präventionsmaßnahmen gehört zur Aufgabe der Präventionsstelle die Materialerstellung für Schutzkonzeptentwicklung und Veröffentlichungen sowie die Durchführung von Fachveranstaltungen und Fachtage.

Intervention

In Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt soll angemessen im Rahmen strukturierter Handlungs- und Notfallpläne interveniert werden können. Daher liegen klare Standards und Interventionspläne vor. Schulungen zu Intervention und Prävention auf der mittleren Leitungsebene sind bereits erfolgt. Mehr zu den Handlungs- und Interventionsplänen finden Sie hier.

Anerkennungsleistungen

Um Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende in der Landeskirche und Diakonie erfahren haben, Unterstützung anzubieten, wurde 2015 eine unabhängige Kommission ohne kirchliche Funktionsträger eingerichtet. 

 

Aufarbeitung

Die Evangelische Landeskirche beteiligte sich bei der ForuM-Studie und beauftragte parallel dazu das Projekt „Auf! – Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen: Von 2021 bis 2023 lief das Projekt „Auf! – Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“, das wissenschaftlich durch das Team von Prof. Dr. Jörg Fegert aus Ulm durchgeführt wurde. Dabei ging es um das Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt an konkreten Fällen von Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Umfeld der evangelischen Seminare und des Hymnus-Chores in den 1950-er bis 1970-er Jahre.

  • Teil 1 der Studie beschäftigte sich mit den Vorfällen in der Vergangenheit.
  • Teil 2 der Studie untersuchte die Präventions- und Schutzkonzepte im Bereich der Seminare, des Hymnus-Chores und des Jugendwerkes . Mehr Informationen finden Sie hier.

     

ForuM-Studie im Auftrag der EKD: Ende 2020 hat der Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) mit einer breit angelegten unabhängigen Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche seine Arbeit aufgenommen. Mehr Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite und hier auf der Webseite der ForuM-Studie.

URAK - Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission

Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie tritt in eine neue Phase ein. Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKs) nehmen bundesweit ein Jahr nach der Veröffentlichung der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ ihre Arbeit auf. Insgesamt neun Kommissionen, die in regionalen Verbünden über landeskirchliche Grenzen hinweg errichtet wurden, werden künftig Fälle sexualisierter Gewalt quantitativ erheben, Strukturen analysieren, den Umgang mit betroffenen Personen evaluieren und Kirche und Diakonie zu weiteren notwendigen Maßnahmen beraten. 

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg bildet mit der Diakonie Württemberg eine der neun Verbünde in Deutschland. Die württembergische URAK startet am 27. März 2025; Geschäftsführerin ist Katharina Binder. 

Mehr Informationen zur URAK in Württemberg finden Sie hier. 

Landeskirchliches Gewaltschutzgesetz

Am 25.11.2021 hat die 16. Landessynode ein Gewaltschutzgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist am 1.1.2022 in Kraft getreten. Es verändert andere kirchliche Gesetze und Ordnungen im Sinne des Schutzes vor sexualisierter Gewalt. 

Das Gewaltschutzgesetz umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung so„wie Hilfe und Anerkennung. In den allgemeinen Gewaltschutzbestimmungen ist in § 2 Abs. 1 die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert: Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder (entsprechend § 1 Absatz 5) in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ Mehr Informationen finden Sie hier.

Dienst- und arbeitsrechtlich bringen die Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz Klarheit und Verbindlichkeit durch Standards: Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und Meldepflichtbei hinreichendem Verdacht.

Schulungskonzept

Das Schulungskonzept der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Diakonie Deutschland wird auch in Württemberg als Standard umgesetzt. Seit 2018 finden regelmäßige Qualifikationen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt. Im Netzwerk der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren befinden sich aktuell 115 Personen aus unterschiedlichen Berufs- und Handlungsfeldern der Landeskirche. Mehr zu Schulungen und Tagungen.

Newsletter: Bulletin zur ForuM-Studie der EKD

Die Fachstelle der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) veröffentlicht in einem Newsletter, dem ForuM-Bulletin, über den aktuellen Stand der Aufarbeitung in der evangelischen Kirche und der Diakonie. 

Hier können Sie diesen Newsletter abonnieren und bisherige Ausgaben einsehen. 

Beteiligungsforum der EKD

Das Beteiligungsforum ist der zentrale Ort gemeinsamer Auseinandersetzung und Lösungsfindung auf Ebene der EKD und Diakonie Deutschland. Jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschieht unter Mitwirkung des Beteiligungsforums und damit unter direkter Mitwirkung Betroffener. 

 

Mehr Beratung

Zentrale Anlaufstelle.help  ---- Update: Aus “Zentrale Anlaufstelle.help” wird “KuBus - Kontakt | Beratung - unabhängige Stelle”. Der Name ändert sich, Team, Aufgabe und Kontaktdaten bleiben. ----

Unabhängige Information für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.

Telefon: 0800 5040 112

E-Mail: zentraledontospamme@gowaway.anlaufstelle.help

Internet: https://www.anlaufstelle.help/

Hilfetelefon sexueller Kindesmissbrauch

Hilfetelefon sexueller Kindesmissbrauch

Telefon: 0800 22 55 530

Kontakt

Kontakt

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149572

Ursula.Kress@elk-wue.de

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode

Miriam Günderoth

Referentin für Prävention sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149605

Miriam.Guenderoth@elk-wue.de

Dr. jur. Karin Kellermann-Körber

Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung

Tübinger Straße 6

71088 Holzgerlingen

07031 749517

rechtsanwaelte@kellermann-koerber.de

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode

Dr. Ulrike Voigt

Assistenz im Büro für Chancengleichheit und in der Ansprechstelle sexualisierte Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149571

ulrike.voigt@elk-wue.de

Julia Jünemann

Meldestelle für sexualisierte Gewalt

Erreichbarkeit: Mo und Di ganztägig und Fr vormittags

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149625

julia.juenemann@elk-wue.de

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