Die folgenden Einrichtungen dienen der unabhängigen Kontrolle und Überprüfung juristischer und wirtschaftlicher Vorgänge in der Landeskirche.
Die Einrichtung hat sich auf Antrag mit Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretungen und Dienststellenleitungen zu befassen.
Das kirchliche Verwaltungsgericht entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art des Kirchenrechts.
Das RPA prüft u.a. die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Landeskirche und ihrer Einrichtungen, Kirchengemeinden, Stiftungen und Werke.
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