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Synodalpräsidentin Sabine Foth über die Tagung - Video
Hauptthemen der Tagung
Beschlussübersicht
Gottesdienst - mit Video
Grußworte
TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Liebe Leserinnen und Leser,
eine neue „beraten + beschlossen“ (bub) gleich am Anfang der Adventszeit. Eine Fülle an wichtigen Themen und Entscheidungen, mit denen sich die Synodalen im Stuttgarter Hospitalhof beschäftigt haben, kurz vor dem ersten Advent. Damit Sie noch schneller und leichter finden können, was auch für Sie wichtig und interessant ist, haben wir das Magazin nochmals umgekrempelt. Kein Medienbruch mehr zwischen der Berichterstattung auf der Website der Landeskirche und im Magazin. Kein extra Starten mehr einer anderen Anwendung. Und alles jetzt auch im neuen Design der Landeskirche. Dazu viel besser lesbar auf mobilen Geräten. Das ist die neue „bub“ direkt auf elk-wue.de.
Wenn ich diese „bub“ digital durchblättere, fällt mir auf, wie stark auch die landeskirchliche Arbeit adventlich geprägt ist. Vieles verändert sich, wird sich neu finden und ausgestalten müssen.
Advent ist ursprünglich die zweite große Fastenzeit gewesen. Eben noch nicht Weihnachten. Das hat sich gesellschaftlich bis in die Kirche hinein „verschliffen“, aber im größten Trubel des Jahres kann es helfen, wieder einen klaren und realistischen Blick zu gewinnen. Mir hilft die Vorstellung: Im Advent kann ich loslassen, mich frei machen von dem, was absehbar nichts austrägt, auch von meinen eigenen und fremden Erwartungen, denen ich ohnehin nie ganz genügen kann. Ich kann frei werden für Neues und vor allem für das, was Gott uns in die Hände und vor die Füße legen will. Auch einen klaren Blick für das gewinnen, was Gott uns bietet, längst zugesagt und geschenkt hat. Sich selbst – mitten in unserem Leben, mitten im Leben seiner Kirche.
Eine gesegnete Adventszeit wünscht
Dan Peter
Die Synodalen diskutierten eine Vielzahl von Themen. Zu den wichtigsten gehört die Planung des landeskirchlichen Doppelhaushalts für die Jahre 2025 und 2026 sowie die Strategie zur dauerhaften Haushaltskonsolidierung und Versorgungsdeckung. Darüber hinaus befasst sich die Synode unter anderem mit der Strategischen Planung der Landeskirche, mit dem Pfarrplan 2030, dem Maßnahmenplan nach der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt, der Verfolgungssituationen von Menschen im Kongo, dem Sudan/Südsudan, Myanmar und dem Libanon, der Entwicklung des Religionsunterrichts und dem Eheverständnis in der württembergischen Landeskirche.
Die Landessynode beschloss den Haushaltsplan 2025/2026, in dem es zu deutlichen Einsparungen kommt. Die Landeskirche steht vor der Herausforderung - nach dem erfolgten synodalen Beschluss über den Einsparzeitraum von zwölf Jahren - 103,5 Mio. Euro jährlich einzusparen. Ein Feinkonzept zur Umsetzung der Priorisierungsliste wird der Evangelische Oberkirchenrat im Frühjahr 2025 vorlegen.
Die Landessynode befasste sich auch mit dem Stand des PfarrPlans 2030, der einen geordneten Rückbau an Pfarrstellen vorsieht. Hintergrund ist der beginnende Ruhestand der „Baby-Boomer“-Jahrgänge, weniger Pfarrpersonen auch aufgrund kleinerer nachfolgender Jahrgänge sowie die Rückgänge an Kirchenmitgliedern und Finanzkraft.
Nach einer intensiven Diskussion der Synodalen um das Eheverständnis kündigte der Landesbischof an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzesentwurf zur „vollwertigen“ Trauung für gleichgeschlechtliche Paare vorlegen soll.
In ihrer Aktuellen Stunde befasste sich die Synode mit der Frage nach der Einbringung der kirchlichen Perspektive in die aktuelle Debatte um den angekündigten Gesetzesentwurf zu § 218.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Weiterarbeit nach der ForuM-Studie. Die Landessynode in Württemberg hatte sich nun schon über mehrere Sitzungen hinweg dieser Thematik angenommen. An konkreten Maßnahmen sind bislang umgesetzt:
Der Bedarf an konkreter Hilfe bei einem Teil der Betroffenen ist laut Bericht der Fachstelle für sexualisierte Gewalt weiterhin sehr hoch. Auch der Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung von Schutzkonzeptentwicklungsprozessen in der Fläche ist nach wie vor hoch. Zum heutigen Stand kann gesagt werden, dass alle Pfarrpersonen im Gemeindedienst sensibilisiert und mit Basiswissen in Dienstbesprechungen in den Dekanaten geschult sind.
Weitere Maßnahmen sind von der EKD im Nachgang zur ForuM-Studie neu eingebracht worden, wie zum Beispiel die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle und der ganze Themenkomplex rund um Kultur und Theologie.
Im Rahmen der Synodaltagung wurde die württembergische Gefängnisseelsorgerin Henrike Schmidt mit dem Gottesdienstpreis der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes ausgezeichnet. Schmidt erhielt die Auszeichnung für einen Gottesdienst zum Thema Schuld und Vergebung, den sie während ihrer Zeit in der Vollzugsanstalt Hohenasperg gehalten hat. Inzwischen ist sie in Rottenburg tätig. Dr. Stephan Goldschmidt, Vorsitzender der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes, sagte, seit der Gründung der Stiftung 2007 gehe der Preis zum dritten Mal nach Württemberg: „Damit liegt Ihre Landeskirche zusammen mit der Nordkirche ganz vorne. Sie können stolz sein, mit welcher Qualität in Ihrer Landeskirche Gottesdienste vorbereitet und gefeiert werden! Und welchen Stellenwert das kirchliche Kernthema Gottesdienst offenbar bei Ihnen besitzt.“
Im Bericht zur weltweiten Verfolgungssituation erhielt die Synode einen Überblick über die Herausforderungen in Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, dem Sudan/Südsudan, Myanmar und dem Libanon. Die württembergische Landeskirche verbindet Gebet mit konkreten Hilfsprojekten. Dabei liege der Fokus auf der Linderung von Leid, Fluchtursachenbekämpfung und der Förderung von Frieden und Gemeinschaft durch Bildungs- und humanitäre Initiativen.
TOP 02 PfarrPlan 2030
Die Landessynode hat das zum PfarrPlan 2030 vorgelegte Stellenverteilungskonzept für Pfarrstellen in den Kirchengemeinden der Landeskirche mit großer Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen und später im Rahmen des Haushaltsplans 2025/2026 (TOP 38) beschlossen.
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode (Antrag Nr. 31/24):
Mit diesem Antrag aus dem Rechtsausschuss soll die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass zukünftig Abstimmungen in den synodalen Sitzungen auch mittels eines elektronischen Abstimmungsverfahrens möglich ist. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme auf Antrag an den Synodaltagungen als dauerhafte Regelung vorgesehen.
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchliche Rechnung 2023 (Antrag Nr. 29/24)
In diesem Antrag des Finanzausschusses wird die Zustimmung zum vorgelegten Rechnungsabschluss des landeskirchlichen Haushalts 2023 beantragt.
Dem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
TOP 39 Verlängerung Zeitraum zur Schließung Versorgungsdeckungslücke (Antrag Nr. 23/24)
Dieser Antrag fordert, die ursprünglich vom Oberkirchenrat vorgesehene Zeitspanne zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke von 9 Jahren auf 12 Jahren zu verlängern.
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Anträge Nr. 24/24 (Entnahme aus der Pensionsrücklage) und Nr. 26/24 (Festlegung der Kürzungssumme) werden nicht weiterverfolgt. Der neu eingebrachte Nr. 46/24 (Gleichbleibender Anteil KiSt-Aufkommen für Pensionen), der Antrag Nr. 25/24 ersetzte, wurde mehrheitlich abgelehnt.
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
Der Gesetzesentwurf des Rechtsausschusses beendet einen umfassenden Beratungsprozess zur Veränderung der Kirchenverfassung. Der vorgelegte Entwurf sieht verschiedene Änderungen vor: So wird u.a. die gemeinsame Kirchenleitung aller Leitungsorgane betont, die Frage der (Selbst-)Auflösung der Landessynode weitergehend bestimmt, die Aufgabe des Landesbischofs zur Eröffnung der Synode auf die erste Sitzung nach der Kirchenwahl beschränkt und das Anhörungsrecht der Synode expliziert. Außerdem werden erstmals in der Kirchenverfassung die Kirchengemeinden erwähnt und die Aufgabe der Rechnungsprüfung in die Verfassung aufgenommen. Schließlich wird das Präsidium auf 4 Personen erweitert.
In erster und zweiter Lesung beschlossen. Der Änderungstrag Nr. 43/24 zur Frage der Herausnahme der Selbstauflösung der Landessynode wurde angenommen.
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Pfarrvertretung neu geregelt wird.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
Mit diesem Gesetzesentwurf soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Kirchengerichte auf eine elektronische Aktenführung und Kommunikation umstellen können.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 13, 14, 26 - 28 Kirchliche Gesetze über den Zusammenschluss von Kirchenbezirken (Beilagen 99-103)
Mit diesen Gesetzesentwürfen wird die formale Grundlage für den jeweiligen Zusammenschluss der folgenden Kirchenbezirke geschaffen: Geislingen und Göppingen, Künzelsau mit Öhringen und Weikersheim, Brackenheim und Heilbronn, Sulz und Tuttlingen sowie Blaubeuren und Ulm.
Alle Gesetzesentwürfe wurden in erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
Mit dieser Gesetzesvorlage soll die Residenzpflicht bzw. der Dienstwohnungsanspruch bei Vikaren sowie bei Pfarrpersonen in Vertretungsdiensten abgeschafft werden.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungs-gesetzes (Beilage 104)
In diesem Entwurf wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Strukturen des Ev. Kirchenkreises Stuttgart mit derzeit vier Dekanatsbezirken zu verschlanken. Dies soll in sechs Stufen erfolgen.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
Mit dieser Gesetzesvorlage, die der Oberkirchenrat früher eingebracht hatte, soll die bislang wechselnd im Wahl- bzw. Benennungsverfahren durchgeführte Pfarrstellenbesetzung in einem Verfahren, welches dem bisherigen Wahlverfahren ähnelt, vereinheitlicht werden. Eine 14-tägige Ausschreibung von Pfarrstellen kann zukünftig ganz entfallen, wenn eine Pfarrperson wiedergewählt werden soll. Dekanstellen werden weiterhin immer ausgeschrieben.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 38 Kirchliches Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026
Mit dieser Gesetzesvorlage des Oberkirchenrats wird der Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 zum Beschluss vorgelegt.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
Der Gesetzesentwurf wurde ursprünglich vom Oberkirchenrat eingebracht. Inhaltlich sollen künftig Veränderungen des für die Sicherung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen notwendigen Vermögens im landeskirchlichen Finanzhaushalt ausgewiesen werden. Entsprechend dem Verfahren zur Bindung von Reinvestitionsmitteln sollen künftig Mittel für die Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz gebunden werden. Dafür wird hier die rechtliche Grundlage geschaffen.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
Mit dieser Gesetzesvorlage soll die bisherige Einstufung in die Pfarrbesoldungsgruppe 3 in die Pfarrbesoldungsgruppe 2 mit einer nicht ruhegehaltsfähigen Zulage umgewandelt werden.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württ. Pfarrergesetztes und anderer Regelungen (Beilage 110)
Dieser Gesetzesentwurf sieht die Absendung der Altersgrenze für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses im Pfarrdienst für Zugänge aus der Berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) auf das vollendete 40. Lebensjahr vor.
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 48/49 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85) / Ergänzung des Gottesdienstbuchs Erster Teil
Mit dieser Gesetzesinitiative schlägt der Oberkirchenrat eine Verstetigung der bereits bis 30. September 2024 geltenden Regelung vor, die eine Durchführung digitaler Abendmahlsfeiern erlaubt.
In erster und zweiter Lesung beschlossen. Der Ergänzung des Gottesdienstbuchs, Erster Teil, der Ev. Landeskirche in Württemberg wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes (Beilage 114)
Der Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Inhaltlich sollen hier die Regelungen zur Ausbildung, Berufung und Anstellung von Diakoninnen und Diakonen novelliert werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie und des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
Dieser Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats zielt auf eine Anpassung bei verschiedenen Aspekten der Versorgung von Pfarrpersonen ab. Dies betrifft u.a. die potenzielle Mehrfachanrechnung von Dienstzeiten im Ausland, die Regelungen zum Sterbegeld etc.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
Der Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Damit soll für die Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission eine bessere Vertretungsmöglichkeit der Mitglieder gewährleistet werden. Die Regelungen zur Amtszeit der synodalen Vertreter soll an die Praxis der Landessynode angepasst werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
Der Gesetzesentwurf wurde vom Oberkirchenrat eingebracht. Es wird hiermit angestrebt, zwischenzeitliche Änderungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD mehrheitlich in die entsprechenden Regelungen in Württemberg zu übernehmen.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen.
TOP 43/44 Gottesdienstbuch für Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung (Antrag Nr. 33/24) /
Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
Der Antrag Nr. 33/24 schlägt eine Neufassung des Gottesdienstbuchs zu Einführungen, jetzt als Gottesdienstbuch für Berufung, Einführung und Verabschiedung vor.
Diese Änderung wurde an den Theologischen Ausschuss verwiesen.
Mir der zugehörigen Gesetzesinitiative (Beilage 108) schlägt der Oberkirchenrat eine Anpassung von gesetzlichen Bestimmungen zu den Verpflichtungsformeln vor.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschuss verwiesen.
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (Antrag Nr. 41/24)
Der Oberkirchenrat wird gebeten bis zur Frühjahrssynode 2025 einen konkreten Maßnahmenkatalog erstellen, der dem drohenden Pfarrerinnen- und Pfarrermangel, und den sich daraus ergebenden verlängerten Vakaturzeiten wirksam entgegentritt.
Der Antrag wurde in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (Antrag Nr. 42/24)
Ruhestandspersonen, die grundsätzlich bereit sind, noch Dienste in der Landeskirche zu übernehmen, sollen ihre dienstliche Mailadresse weiterführen können.
Der Antrag 42/24 wurde in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Bezuschussung der Arbeit des Ev. Blinden- und Sehbehindertendienstes Württemberg (Antrag Nr. 30/24):
Dieser Antrag fordert, dass die Arbeit des Ev. Blinden- und Sehbehindertendienstes Württemberg weiterhin von der Landeskirche bezuschusst wird.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses und des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Polizeiliches Führungszeugnis (Antrag Nr. 32/24):
In diesem Antrag wird angeregt, über eine Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes eine Möglichkeit zu schaffen, dass auch mit Personen, die kurzfristig z.B. aus Gründen der Überlastung von zuständigen Ämtern kein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen können, ein Arbeitsvertrag geschlossen werden kann.
Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Überarbeitung § 70 HHO – Vermögensgrundstock (Antrag Nr. 34/24):
Diese synodale Initiative zielt auf eine Lockerung der Bedingungen der Haushaltsordnung, unter denen Mittel im Vermögensgrundstock von Kirchengemeinden für Renovierungs- und Instandhaltungsaufgaben verwendet werden können.
Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes (Antrag Nr. 35/24):
In diesem Antrag wird vorgeschlagen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass Kirchengemeinden ihre Angelegenheiten und Geschäfte der Gemeindeverwaltung ganz oder teilweise ohne Beteiligung der Landeskirche erledigen können.
Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Landeskirchenmusikplan IV (Antrag Nr. 36/24):
Dieser Antrag plädiert dafür, einen Landeskirchenmusikplan IV aufzustellen und zu verabschieden. Dieser soll zumindest eine Grundsicherung der kirchenmusikalischen Arbeit auf Landeskirchenebene sicherstellen.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Bekämpfung von Fluchtursachen in Herkunfts- und Transitländern (Antrag Nr. 37/24):
Dieser Antrag fordert die Bereitstellung von 1,2 Mio. € im Nachtragshaushalt 2026 für den Fonds zur Bekämpfung von Fluchtursachen.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Fortsetzung des Programms „Ehrenamtliche feiern Andacht“ (Antrag Nr. 38/24):
In diesem Antrag wird gebeten, das Efa-Programm zur Fortbildung, Qualifizierung und Ermächtigung von Ehrenamtlichen zur Leitung von gottesdienstähnlichen Feiern fortzusetzen.
Der Antrag wurde an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 41 Selbstständiger Antrag: Praktizierte Nächstenliebe für Menschen in Not und in besonderen Lebenslagen (Antrag Nr. 39/24):
Dieser Antrag fordert die Bereitstellung von 1 Mio. € im Nachtragshaushalt 2026 sowie den Folgejahren für Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen in Armut und in Notlagen.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen.
TOP 44 Gottesdienstbuch für Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung (Antrag Nr. 33/24)
(siehe unter „Verwiesene Gesetzesentwürfe“ TOP 43/44)
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden 2030 (Antrag Nr. 37/22)
Mit diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, in Zusammenarbeit mit dem DWW ein Konzept zur Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden zu erarbeiten und eine Finanzierung sicherzustellen.
Durch fast vollständige Enthaltung der Synodalen wurde der Antrag Nr. 37/22 abgelehnt.
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Hauptthemen der Tagung
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TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
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TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
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TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
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TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
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TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
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TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
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TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
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TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Der Synodale Dr. Harry Jungbauer ermutigte im Eröffnungsgottesdienst zur Synodaltagung in seiner Predigt über Hebräer 4,9-11 dazu, auch in den Krisen und Nöten der Zeit und des eigenen Lebens nach der Ruhe zu suchen, die Gottes Liebe geben kann. Aus dieser Ruhe heraus kann in Kirche und Gesellschaft Gutes bewirkt werden. Auch verschiedene Grußworte hörten die Synodalen im Verlauf der Tagung. Die Volltexte der Predigt und der Grußworte finden Sie in der Klappbox oben „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“.
Jungbauer ermutigte dazu, aus dieser Zusage Kraft und Vertrauen zu schöpfen: „Wenn wir dieses Ziel fest im Blick behalten, dann können wir unseren Weg im Glauben unbeirrt weitergehen. Wie einschneidend die Wirkungen der Kriege und Konflikte in der Welt bei uns noch werden mögen: wir werden damit leben müssen, aber auch leben können. Denn wir bleiben hoffentlich unserem Weg treu: Gott zu vertrauen, den Mitmenschen in Liebe zu begegnen und unbeirrt auf Hoffnung zu setzen, so wie es Jesus Christus uns vorgelebt hat. Dazu machen uns die Worte aus dem Hebräerbrief Mut mit dem Versprechen: für euch ist die Ruhe Gottes noch vorhanden.“
Er betonte, dass diese Hoffnung Auswirkungen auf das Handeln der Menschen habe: „Die Kraft, die wir aus der Ruhe Gottes gewinnen, zeigt sich ja gerade darin, dass wir schon hier in dieser Welt Menschen Freude machen, Anlässe zur Freude schaffen und mit ihnen feiern. Wenn wir Kranke oder Sterbende besuchen, wenn wir Geflüchtete und Obdachlose beherbergen und versorgen, wenn wir Gottesdienst feiern, dann soll ja für diese Zeit, für diesen Tag, für diese Stunde, genau das passieren, dass Menschen ihre eigenen Schwächen vergessen, die Fehler und Mängel ihres Lebens zurückstellen können, weil sie erfahren, dass ihnen vergeben ist. Dann soll genau das passieren, dass sie mit Freude auf das schauen können, was ihnen gelungen ist, wieder einen Blick dafür bekommen, was trotz allem gut ist in ihrem Leben, wofür sie danken können.“
Den Volltext der Predigt finden Sie hier und oben in der Klappbox „Dokumente“.
Liebe synodale Gemeinde,
sehnen Sie sich nach einem schon langen Arbeitstag und der Anfahrt zum Gottesdienst eher nach Ruhe? Oder möchtet Ihr Euch, liebe Schwestern und Brüder, am liebsten gleich noch ins Stuttgarter Nachtleben stürzen, weil Ihr zu frühe Ruhe schrecklich findet? Wie dem auch sei: „Ruhe“ ist für mich etwas Gutes, durchaus immer wieder erstrebenswert.
Wenn ich als Schuldekan an „Ruhe“ denke, dann habe ich das volle Klassenzimmer einer Grundschulklasse vor Augen und die Religionslehrerin, die – in leicht erhöhtem und verstärktem Ton –um Ruhe bittet. Und wenn dann – im Idealfall – Ruhe einkehrt, dann schläft keiner ein, dann zappelt keine mehr herum, sondern alle hören gespannt zu.
Sie hören, wie die Lehrerin von Abraham und Sara erzählt, davon, wie Jesus den blinden Bartimäus heilte oder wie die beiden Emmausjünger den auferstandenen Jesus ganz am Ende ihrer Wanderung, beim Abendessen, erkennen. Ruhe ist in der Schule also ein Ziel, das sich lohnt. Denn ohne Ruhe könnte man keine Geschichte hören. Das verstehen auch die allermeisten Grundschüler sehr gut. So bin ich froh, dass das im Religionsunterricht bis heute gelingt: dass Kinder und Jugendliche in eine erwartungsvolle Ruhe kommen und aufmerksam einer Geschichte zuhören.
Das Fach Religion wird in solchen Momenten sogar zum Gleichnis. Denn genau diese Art von Ruhe ist gemeint, wenn die Bibel von Gottes Ruhe spricht. Das gilt schon am Anfang in der Schöpfungs-erzählung, wenn es von Gott heißt, er „ruhte am siebten Tage von allen seinen Werken, die er gemacht hatte“.
Da ist nicht davon die Rede, dass Gott schläft oder erschöpft in einen Lehnstuhl sinkt. Der Hüter Israels schläft und schlummert nicht, wie auch der Psalmbeter weiß. Nein: er vollendet seine Werke in der Ruhe des siebten Tages, indem er ihnen nichts Neues mehr hinzufügt, aber am Zusammenspiel seiner Werke Freude hat. Gott empfindet echte Sabbatfreude, wie sie unsere jüdischen Glaubensgeschwister bis heute feiernd erleben. Gott gönnt sich einen freudigen Rückblick auf das, was er geschaffen hat. Er schaut interessiert auf das Leben seiner Geschöpfe und feiert mit ihnen.
Auch fast am Ende der Bibel ist dieselbe Ruhe Gottes gemeint, wenn der namentlich unbekannte Verfasser des Hebräerbriefes von der zukünftigen Ruhe Gottes schreibt, in die wir eingehen dürfen. Dort heißt es im 4. Kapitel:
Es ist also noch eine Ruhe vorhanden für das Volk Gottes. Denn wer in seine Ruhe eingegangen ist, der ruht auch von seinen Werken so wie Gott von den seinen. So lasst uns nun bemüht sein, in diese Ruhe einzugehen, damit nicht jemand zu Fall komme wie in diesem Beispiel des Ungehorsams.
„Aus der Ruhe kommt die Kraft“ – so sagt es eine alte Volksweisheit. Dass Ruhe nötig ist, können wir auch heute gut nachvollziehen. Ohne Ruhepausen, ohne Entspannung droht uns rasch der Burn-Out, die vollständige Erschöpfung all unserer Kräfte. Ruhe brauchen wir, ob uns das nun recht ist oder nicht.
Freilich: gerade Menschen, die der völligen Erschöpfung nahe sind, machen die Erfahrung, dass nicht jede Ruhe wirklich neue Kraft bringt. Wahrscheinlich kennen die meisten unter uns auch Nächte, in denen man zwar sich zur Ruhe legt, es ist auch alles still um einen herum – und doch wacht man wie gerädert auf, müde, noch kraftloser als am Abend zuvor.
Deshalb habe ich die Redewendung für uns erweitert:
„In der Ruhe Gottes liegt die Kraft“.
Und da kommt unser Predigttext ins Spiel. Denn da wird uns für die Zukunft die Ruhe Gottes versprochen und zugesagt. Am Anfang steht die die tröstliche Zusage, dass auf alle, die Gott vertrauen, am Ende der Zeiten in der Ruhestätte Gottes eine ewige Sabbatfeier wartet. Aus dieser Zusage können wir Kraft schöpfen, wenn wir darauf vertrauen: auch unsere so unsicher gewordenen Zeiten münden am Ende für uns in Gottes Ruhe.
Wenn wir dieses Ziel fest im Blick behalten, dann können wir unseren Weg im Glauben unbeirrt weitergehen. Wie einschneidend die Wirkungen der Kriege und Konflikte in der Welt bei uns noch werden mögen: wir werden damit leben müssen, aber auch leben können. Denn wir bleiben hoffentlich unserem Weg treu: Gott zu vertrauen, den Mitmenschen in Liebe zu begegnen und unbeirrt auf Hoffnung zu setzen, so wie es Jesus Christus uns vorgelebt hat. Dazu machen uns die Worte aus dem Hebräerbrief Mut mit dem Versprechen: für euch ist die Ruhe Gottes noch vorhanden.
Die Ruhe der Gläubigen ist noch vorhanden, ist noch aufbewahrt bis ans Ende, weil alle Versuche Gottes gescheitert sind, sein Volk schon in dieser Welt dahin zu führen.
Am deutlichsten wurde das, als die Israeliten der Wüstengeneration zuerst den Einzug ins verheißene Land verweigerten. Sie glaubten den damaligen Fake News mehr als Gottes Zusagen. In jenem Land, wo Milch und Honig fließt, sollten sie eigentlich zur Ruhe Gottes kommen. Aber sie hatten Angst vor angeblichen Riesen im Land, davor, dass dieses Land seine Bewohner fresse, was man ihnen weisgemacht hatte. Weil ihnen das Vertrauen auf Gott fehlte, sind sie nicht zu seiner Ruhe gekommen.
Sie sind deshalb ein Beispiel des Ungehorsams, gemeint: des Unglaubens.
Dass der Hebräerbrief als solches Beispiel die Wüstengeneration Israels anführt, die Gottes Zusagen nicht bis zum Ende traut, hat dabei nichts mit „antijüdischer Polemik“ zu tun, sondern es ist eine Art der Schriftauslegung, wie sie damals auch innerjüdisch durchaus üblich war. Das Beispiel richtet sich ja auch nicht gegen Israel, sondern wird als Warnung eingesetzt für alle Glaubenden aller Zeiten.
Wer in Gottes Ruhe eingehen will, der muss festhalten am Bekenntnis der Hoffnung, festhalten am Gottvertrauen, festhalten daran, dass Gott auch durch finstere und schwere Wege zu seinem guten Ziel führt.
So festhalten kann aber nur gelingen, wenn wir uns klar ausrichten auf das Ziel, wenn wir uns ausrichten auf den, der uns dieses Ziel verbürgt hat, nämlich Jesus Christus. Niemals hätten wir Gottes große Sabbatfeier erreichen können, wenn nicht er für uns bis zum Tod am Kreuz eingetreten wäre. Niemals kommen wir zur Ruhe Gottes, wenn nicht er uns als der Auferstandene den Weg vorangeht. Aber genau das ist geschehen und wird geschehen: dass wir dann die Ruhe Gottes erreichen, wenn wir ihm nachgehen.
In Gottes Ruhe wartet ein großes Fest auf uns, bei dem Gott selbst als Gastgeber mitfeiert. Die kommende neue Welt kennt nur noch den Sabbattag, den Schalom Gottes, Frieden und Feiern, ohne Angst, ohne Sorgen, ohne Tränen, Schmerz und Trauer. Fröhliches Beisammensein mit allen, die uns im Glauben vorausgegangen sind und mit allen die uns noch nachkommen werden. Generationenübergreifend, grenzüberschreitend, weltenumgreifend. So soll dann gefeiert werden.
„Denn wer in Gottes Ruhe eingegangen ist, der ruht von seinen Werken, wie Gott von den seinen“. Und wie ruht Gott von seinen Werken? Indem er sie mit Freude anschaut, indem er keinen Mangel mehr entdeckt, in dem er beglückt erlebt, wie harmonisch alle zusammenleben.
Bei ihm, in seiner Ruhe, dürfen auch wir dann einmal so auf unser Leben schauen: mit Freude über alles, was gelungen ist, ohne Ärger über die Fehler und Mängel, weil sie vergeben und vergessen sind, ohne Wut, weil über alle Ungerechtigkeit gerecht gerichtet wurde. Und wir erfahren, wie sich schließlich all unsere Erfahrungen harmonisch zusammenfügen, weil alles Teuflische und Schreckliche vernichtet ist, auch das Schlimme in unserem Leben, auch das Böse in uns selbst.
Lohnt es sich etwa nicht, auf diese Ruhe Gottes hinzuleben?
Lohnt es sich etwa nicht, am Glauben festzuhalten, um sie zu erreichen?
Gerade weil wir diese Welt inzwischen wieder so ganz gegensätzlich dazu erleben, lohnt es sich. Und es bedeutet ja gerade keine Weltflucht, die man so oft vorgeworfen bekommt.
Denn wenn wir dem Beispiel von Jesus folgen, werden die Menschen um uns in dieser Welt ganz viel Liebe mitbekommen. Sie werden Hilfe erfahren, Trost spüren, und wenn es in einem Händedruck oder in einer wortlosen Umarmung geschieht.
Die Kraft, die wir aus der Ruhe Gottes gewinnen, zeigt sich ja gerade darin, dass wir schon hier in dieser Welt Menschen Freude machen, Anlässe zur Freude schaffen und mit ihnen feiern. Wenn wir Kranke oder Sterbende besuchen, wenn wir Geflüchtete und Obdachlose beherbergen und versorgen, wenn wir Gottesdienst feiern, dann soll ja für diese Zeit, für diesen Tag, für diese Stunde, genau das passieren, dass Menschen ihre eignen Schwächen vergessen, die Fehler und Mängel ihres Lebens zurückstellen können, weil sie erfahren, dass ihnen vergeben ist. Dann soll genau das passieren, dass sie mit Freude auf das schauen können, was ihnen gelungen ist, wieder einen Blick dafür bekommen, was trotz allem gut ist in ihrem Leben, wofür sie danken können. Dann soll genau das passieren, dass wir eine harmonische Gemeinschaft erleben, auch mit manchen, mit denen wir im Alltag des Gemeindelebens oder auch einer Landessynode sonst gar nicht so harmonisch zusammengekommen sind.
Der Blick auf das Ziel der ewigen Freudenfeier bei Gott spornt uns an, auch schon hier im Kleinen immer wieder Gottes Fest vorab zu feiern und dazu besonders auch diejenigen einzuladen, die es besonders schwer haben im Leben. Ja, wir selbst dürfen uns hoffentlich gerade in der kommenden Festzeit das gönnen, was im Alltag oft fehlt, und uns hektisch und unzufrieden macht: Zeit für einen dankbaren Rückblick.
Denn der fehlt uns so sehr, wenn wir von einem Termin zum anderen hetzen, wenn auf das doch gelungene Gemeindefest gleich die Vorbereitung auf das Orgeljubiläum folgt, auf das gute Gespräch gleich die nächste Sitzung, auf die erfolgreiche Verhandlung gleich das nächste Krisengespräch, alles pausenlos, ohne die Freude über das Gelungene auskosten zu können.
Ja, wir sollten uns die Zeit dafür nehmen, zu genießen, was gelingt und geglückt ist. Wir dürfen uns eine Sicht auf unser Leben gönnen, wo alles, was uns belastet, vergeben ist und ein Gespür dafür, wo wir gelingende Gemeinschaft erleben. Kurz gesagt: wo das Kleine im Leben, die hässlichen Kleinigkeiten, uns wirklich klein werde – und das Große, was uns Gott an Gutem schenkt, uns auch groß erscheine. Da leuchtet das Licht der Ewigkeit, der Ruhe Gottes, schon in unser Leben hier hinein.
In der Ruhe Gottes liegt die Kraft für uns. Wir empfangen sie im Glauben. Abendmahl zu feiern, heißt in diesem Sinn: Gottes zukünftige Ruhe zeichenhaft schon hier miteinander zu teilen, um Kraft zu schöpfen. Gespannt und aufmerksam auf Gottes gute Geschichte mit uns Menschen zu achten, wie die Grundschüler beim Erzählen. Schon hier zeichenhaft generationenübergreifend, grenzüberschreitend mit allen zu feiern.
Mit Jesus Christus als Gastgeber, mit dem gegenwärtigen, lebendigen Gott in unserer Mitte. Dass wir das gleich miteinander erleben können: darauf freue ich mich jetzt.
Amen.
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Synodalpräsident Axel Wermke überbrachte die Grüße der badischen Landessynode und nannte einige Themen, die beide Synoden gleichermaßen beschäftigen: Fusionen von Kirchenbezirken, die Sorge um den theologischen Nachwuchs und die Bemühungen um die theologische Ausbildung, der Pfarrplan sowie die Folgemaßnahmen zur ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in Kirche und Diakonie.
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Dr. Johann Schneider, Magdeburger Regionalbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, ging in seinem Grußwort auf die besondere Situation seiner Kirche ein. Auf deren Gebiet gehören nur noch etwa 10 Prozent der Menschen einer christlichen Kirche an.
„Diese spezifische Diaspora in einer postsozialistischen säkularen Kultur teilen wir mit anderen evangelischen Kirchen in Mitteleuropa wie der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder in Tschechien“, sagte Schneider. Die EKM sei auch ein missionales Laboratorium in einer postchristlichen Kultur, in der religiöse Praxis nicht mehr selbstverständlich ist – „Stichwort Erprobungsräume jenseits der ausgedünnten parochialen Struktur und vor allem die Segensfeiern in kleinen und größeren Städten für interessierte Jugendliche als Konkurrenz zur beliebten Jugendweihe“.
Es sei hilfreich, so Schneider, die „religiös nicht verorteten Mitmenschen in einer ökumenischen Segensfeier als rite de pasage in eine Kirche einzuladen und die Schwellenangst zu reduzieren und positive Gemeinschaftserfahrungen in der Kirche zu ermöglichen.“ Die Gemeinden stehen laut Schneider immer wieder in der Spannung und in der Versuchung, sich zurückzuziehen „in unsere vertrauten Kreise und unsere Nachbarn vor Ort nicht zu sehen – das heißt die Sendung Christi an unsere Mitmenschen zu vergessen.“ Schneider betonte: „Kirche mit Anderen wollen wir sein – und dafür müssen wir die Anderen in ihrer Kultur und in ihrem Leben ernst nehmen und wertschätzen.“
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Oberkirchenrat Dr. Steffen Merle erinnerte in seinem Grußwort an die EKD-weite Initiative “Verständigungsorte”, bei der die EKD und die Landeskirchen Gemeinden und Institutionen ermutigen und dabei unterstützen, gezielt sehr unterschiedliche politische und gesellschaftliche Positionen miteinander ins Gespräch zu bringen, um – so Merle – der gesellschaftlichen Polarisierung und den entsprechenden “Zentrifugalkräften” entgegenzuwirken.
Merle erklärte, Kirche und Diakonie begäben sich damit auf “dünnes Eis”. Klar sei: “Kirche und Diakonie stehen ein für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir können und dürfen uns da nicht raushalten.” Es sei “ein schmaler Grat, einerseits möglichst breit Positionen abzuholen (denn: nur wem zugehört wird, wird sich zugehörig fühlen). Andererseits und zugleich aber (Rechts-) Extremen und Populisten ganz sicher keine Plattform zu geben.” Es müsse zum Beispiel die kirchliche Position klar sein: “Antisemitismus und christlicher Glaube sind unvereinbar.” Kirche sei nicht nur neutraler Moderator: “Gerade weil wir uns für demokratischen Diskurs einsetzen, gilt es, jenen klare Kante zu zeigen, die außerhalb demokratischer Grundordnung Würde und Mitmenschlichkeit in Frage stellen.” Merle betonte die Bedeutung von Vertrauen für das menschliche Zusammenleben und sagte: “Gegen alle Verunsicherung in sicher herausfordernden Zeiten lasst uns als Kirche und Diakonie nicht darin nachlassen, Halt und Orientierung zu vermitteln. Wir können das in existentiellen Krisen in Kasualien und Seelsorge, aber wir können es auch in Strukturen und Debatten hineintragen - den Kompass, der uns Glaube und Bibel mitgibt.”
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TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
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Alessandra Trotta ging in ihrem Grußwort auf die Erfahrungen ein, die die Chiesa Evangelica Valdese (Waldenser) als Minderheitenkirche gemacht hat und wie sie mit ihnen umgegangen ist.
Sie betonte, die Waldenser hätten beschlossen, sich nicht in „defensive Abschottung“ zurückzuziehen, sondern „eine andere Art des Minderheitendaseins zu leben, das denkt: ‘Niemand sollte jemals das erleben, was ich erlebt habe’“. Sie wolle „diese Erfahrung in einer Zeit teilen, in der das gesamte Christentum in Europa als eine Minderheitenrealität wahrgenommen“ werde. Es gehe „nicht nur um die christliche Solidarität mit Menschen in Not“, sondern darum, „uns selbst zu wiederholen, dass das, was wirklich in Gefahr ist, die gemeinsame Menschlichkeit ist, es ist unsere Seele, auch als europäische Christen.“ Es gehe um die Fähigkeit, „die Realität theologisch zu lesen und geistlich kohärente Antworten auf die Herausforderungen zu geben, vor denen wir stehen, angefangen bei der Herausforderung, eine Kirche aller und für alle zu sein, in der wir lernen müssen, von Gott zu sprechen angesichts der tiefgreifenden Bedürfnisse nach Erlösung, Versöhnung und Integrität einer sich verändernden Gesellschaft, die in Sprechweisen zum Ausdruck kommen, die uns manchmal überraschen und erschrecken.“
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TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
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TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
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Begegnungsabend
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TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
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TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
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TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
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Der strategische Bericht 2024 sei stark durch die große Herausforderung der Konsolidierung des landeskirchlichen Haushalts geprägt, hob Direktor Werner hervor. Der Handlungsdruck habe sich verstärkt. Der nächsten Generation dürfen die sich deutlich abzeichnenden Lasten nicht als ungelöstes und nicht angegangenes Problem vor die Füße gelegt werden. Für eine zukunftsfähige Versorgungsstrategie muss in den Jahren 2025 bis 2033 ein zusätzliches Kapitalvermögen für die Versorgung in Höhe von 1,03 Mrd. Euro aufgebaut werden. Dazu sei ein umfassender Veränderungsprozess nötig. Werner erläuterte, dass der Berechnungsvorgang und die Aufgabenkritik sich am Grundauftrag der Kirche orientierten. Es gehöre zur Ehrlichkeit der Debatte, dass es nicht möglich sei, „alle mitzunehmen“, allein schon wegen der Größe der Landeskirche.
Die gute Nachricht sei, so Werner, dass weiterhin Handlungsfähigkeit bestehe – wenn nicht weiter vorschoben und verdrängt werde. Werner benannte konkrete Handlungsfelder wie die Entbürokratisierung durch Gremienreduzierung, Verwaltungsvereinfachung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsmodernisierung. Als neue Herausforderungen sieht Werner Künstliche Intelligenz (KI) in der gesamten Themenbreite als ein wichtiges Thema für die Landeskirche, dazu das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sowie „Neues Arbeiten“, das durch das neue Dienstgebäude vorangebracht werde. Werner sagte: „Die Sanierung oder ein Neubau eines Oberkirchenrats oder eines Landeskirchenamtes passt nie wirklich in die Zeit. Verschieben löst aber kein Problem und es spart, wie man an mancher Hochrechnung der veranschlagten Kosten aus anderen Landeskirchen sieht, auch kein Geld.“ Werner freute sich, dass dieses Problem gelöst sei und der Umzug 2025 erfolgen könne.
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TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
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Dr. Martina Klärle (Weikersheim) sagte, die von Stefan Werner skizzierten Probleme, die nötigen Mittel für die Arbeit zu bekommen, seien nicht allein ein Problem der Kirche, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Die Kirche müsse sich auf das Wesentliche wie die Nächstenliebe konzentrieren.
Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), forderte, Beitragsstabilität bei den Pensionen solle gewährleistet werden. Er plädiere für das Modell „Zuversicht“ (60 Mio. Euro pro Jahr Einsparungen) gegenüber dem Modell „Vorsicht“ des Oberkirchenrats. Die Kirche solle selbstkritisch hinterfragen, weshalb ihr so viele Menschen in den letzten Jahren den Rücken gekehrt haben, so Plümicke, und welche Vision von Kirche sie habe. Wurde nicht zu vorsichtig gehandelt? Als Beispiele nannte er die Asylpfarrstelle und das kirchliche Gymnasium in Reutlingen. Die destruktive Stimmung werde durch positive Maßnahmen schwinden.
Matthias Böhler (Besigheim) lobte, Werner habe ein Modell von Zuversicht gezeichnet. Er wünsche sich, dass die Kompensationsvorschläge ernst genommen werden, auch die Impulse aus der Synode. Die Debatte über die Prioritäten nehme er als ernstzunehmend und konstruktiv wahr.
Hellger Koepff (Biberach) stimmte in vielen Punkten zu, sagte aber, er wünsche sich, dass nicht so über Synodale gesprochen werde: „martialische Sprache“. Es sei eine gemeinsame Anstrengung nötig. Die Verwaltungsreform würde den Synodalen dauernd um die Ohren gehauen. Die ethischen Fragen bei der KI als ersten Punkt anzusprechen, finde seine Zustimmung.
Dorothee Knappenberger (Mühlacker) sagte, sie wolle den Strategischen Bericht als Unternehmensbericht hören und habe gerne gehört, dass die Kernaufgabe, die Verkündigung des Evangeliums, so deutlich benannt wurde.
Andrea Bleher (Untermünkheim) lobte, der Strategische Bericht sei klar und mit Tiefgang. Sie wolle ehrlich und vorausschauend handeln, deshalb sehe sie sich nicht im Team, das fälschlicherweise mit „Vorsicht“ bezeichnet wurde. Sie sei der Überzeugung, dass nicht lange verschoben werden dürfe. Die Entscheidung dürfe nicht verschleppt und nach hinten verlegt werden, auch wenn manche Maßnahme schmerzhaft würde. „Kaputtsparen“ sei der falsche Ausdruck. Sie wünsche sich, dass auch das Thema KI in den Kontext der EKD eingetragen werde.
Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) korrigierte durch einen Zwischenruf. Die Synode habe das Konzept noch nicht beschlossen, wie Bleher es gesagt habe, nur der Finanz- und der Sonderausschuss KGE hätten bisher so abgestimmt.
Christoph Schweizer (Esslingen) sagte, die Debatte um die Bilder, wie unsere Kirche zukünftig aussehe, sei wichtig. Statt Vereinskirche sollte unsere Landeskirche zu einer Ermöglichungskirche werden. So ein Bild trage und bringe uns voran, auch in schwierigen Zeiten. Ihm gefalle, dass die Entbürokratisierung angegangen werde. Die Kirche brauche auch theologische Kriterien bei den Veränderungen.
Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt Beutelsbach) unterstrich, die Notwendigkeit zu sparen, sei keine Frage. Das Beharrungsvermögen sei das Problem. Der Pfarrplan sei zu unflexibel. Die Sparvorschläge würden segmentiert angegangen, zum Beispiel jedes Dezernat für sich. Das hindere den Prozess. Verkündigung, Diakonie und Bildung seien Ziele, die man verfolgen müsse. An der Digitalisierung komme man in keiner Weise vorbei. Aber wie könne man die Aufgabengewichtung nochmals aufschnüren?
Siegfried Jahn (Schrozberg) folgerte aus dem Bericht: Das Fenster des ewigen „Hin und Her“ schließe sich, wir wechseln in den Modus der Umsetzung. Die Verlängerung der Umsetzung dagegen würde auch die Debatte quälend verlängern. Nie mehr würde die Zeit so gut sein wie heute. Keiner könne die politischen Verhältnisse so lange voraussehen. Er wolle seinen Kindern und Enkelkindern nicht zumuten, was man heute nicht hinbekomme. Aktuelle (welt)politische Brennpunkte lassen eher auf weitere Einnahmeverluste schließen. Zuversicht sei eine Vertrauensfrage an Gott und hänge nicht von Finanzfragen ab.
Matthias Hanßmann (Horb a. N.) dankte für den ehrlichen Bericht. Er sei in drei Adjektiven gefasst hart, chaotisch, großartig. Die Haltung müsse allerdings auch in den Kirchengemeinden ankommen. Finanzen und Personal seien leichter darstellbar, aber das Thema Ehrenamt käme ihm im Bericht zu kurz. Unsere Kirche müsse zur Ehrenamtskirche werden, die durch das Hauptamt gestützt wird. Das Kirchenbild könne man nicht so fassen, dass es für alle ein Bild werde.
Annette Sawade (Schwäbisch Hall), nahm ihr Votum für den KGS voraus, dass „der Tanker Kirche“ nicht so schnell umzusteuern sei. Sie stehe weiterhin dafür ein, Kirche in die Welt zu tragen.
Dr. Gabriele Schöll (Aalen) sagte, das Zitat von Reinhart Bingener sei ihr hängengeblieben. Sie frage sich, ob die Verunsicherung nicht heilsam sei. Auch die Kirche halte die hilfsbedürftige Hand Gott entgegen. Deshalb dürften Synode und Landeskirche sich nicht an Strukturen festhalten, sondern an der Hand des Herrn.
Christiane Mörk (Brackenheim) erinnerte, dass „wir so viele Möglichkeiten hatten, Kirche zu gestalten“. Der Blick in die Welt zeige ihr, dass „wir weiterhin viele Möglichkeiten haben“. Teilen müsste man in der Kirche lernen. Positive Erfahrungen wie der „Leerraum Kirche“ in Tübingen ermutigen, Neues zu wagen.
Götz Kanzleiter (Ostelsheim) wollte nicht nur negativ formulieren, dass man keine ungelösten Probleme hinterlasse. Es gehe doch darum, beste Chancen auf Kirche und Bildung zu hinterlassen. Investitionen auf die Zukunft sollten bedacht werden.
Matthias Vosseler (Stuttgart) wandte sich direkt an Stefan Werner und sagte: „Sie nehmen Ihre Aufgabe wahr, sie sind ein würdiger Direktor, aber Widerstand gehört dazu.“ Mit dem zu Ende gehenden Weg der Volkskirche sei der Weg des Glaubens nicht zu Ende.
Gerhard Keitel (Maulbronn) meinte, der Prozess des Sparens beginne doch jetzt erst. Die Kirche müsse zügig sparen, aber mit der notwendigen Ruhe.
Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) bedankte sich bei Dorothee Knappenberger für die Aussage, der Strategische Bericht sei ein Unternehmensbericht. Es war ein religiös verbrämter Unternehmensbericht, urteilte Hörnig. Die religiöse Lyrik bringe an dieser Stelle aber nicht weiter. In den Gemeinden sei das neue Schimpfwort „Synode“ aufgekommen. „Wie wäre es, wenn wir ein Sparziel konkret benennen?“, fragte Hörnig. Er wäre für eine „Kirche U25“. Alles solle nur für unter 25-Jährige ausgerichtet und eingesetzt werden. „Lasset die Kinder zu mir kommen“, habe der Herr Jesus gesagt. Die Message muss klar sein, schloss Hörnig.
Stefan Werner nahm Stellung zu einigen in der Aussprache genannten Punkten. Der Bericht sollte gerade nicht religiös verbrämt werden. Inhaltlich sollte er einem finanzmathematischen Ansatz folgen. Auch das Bild von Bingener sehe er problematisch an. Es gehe auch nicht darum, sich nicht zu streiten. Allerdings komme in Briefen von draußen, nicht von der Synode, eine doch sehr martialische Sprache im OKR an mit den genannten Begriffen Plattmachen, Kaputtsparen…, die nicht der Realität entspräche. Werne meinte, es sei nicht Aufgabe des OKR, die großen Bilder für Gemeinden und Bezirke vor Ort zu entwerfen. Alles in allem fühle er sich bei seinem Strategischen Bericht gut verstanden. Ehrenamtlichkeit künftig stärker zu betonen, das nehme er gerne mit.
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), berichtete über den Antrag Nr. 32/22, der Maßnahmen zu Zugängen ins Pfarramt sowie eine inhaltliche Neukonzeption für die Ausbildung des Pfarrdienstes beinhaltete. Dieser wird aufgrund der Modernisierungen der Ausbildung im Pfarrdienst, die bereits auf den Weg gebracht wurde, nicht weiterverfolgt.
Gegenstand des Antrags Nr. 32/33 war, die Zugänge ins Pfarramt zu ermöglichen durch Abschluss eines theologischen Masterstudiengangs an akkreditierten theologischen Hochschulen sowie die inhaltliche Neukonzeption für die Ausbildung Pfarrdienst.
Der KGE vertritt nach ausführlicher Beratung die Meinung, dass das Detailanliegen des Antrags Nr. 32/22 hinsichtlich der Modernisierung der Ausbildung im Pfarrdienst auf den Weg gebracht wurde, genannt wurden die Themenschwerpunkte
Für die bisherigen Umsetzung dankte der KGE dem Dezernat 1. Zur Umsetzung der Öffnung von alternativen Zugängen seien allerdings seitens des Oberkirchenrats nur sehr verhaltene und abwartende Schritte gegangen worden. Hier wünscht sich der KGE ab sofort eine proaktive Rolle der Landeskirche innerhalb der EKD. Der KGE und der Theologische Ausschuss bitten auch mit Blick auf die nächste Synodalperiode um Berichterstattung und Beteiligung im Rahmen der weiteren Ausgestaltungen. Die Anliegen des Antrags blieben eine gesamtpolitische und personalstrategische Aufgabe.
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TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
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TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
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TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
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Margund Ruoß, Leiterin des Referats 3.1. „Planung, Einsatz, Verwaltung Pfarrdienst“ und Stellvertreterin der Dezernentin Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker, bezeichnete – gemessen an den Herausforderungen – die Ergebnisse in diesem Jahr aus den Kirchenbezirken als hervorragend. Ruoß äußerte großen Respekt und Dank, was vor Ort, in den Pfarrplansonderausschüssen und den Synoden geleistet wurde.
Regio-lokale Zusammenarbeit: Auf die regio-lokale Zusammenarbeit hätten sich die Beteiligten sehr gerne eingelassen. Vieles sei bereits gelebte Praxis.
Gottesdienst: Es soll ein verlässliches und vielfältiges Angebot entstehen. Lokale, regionale und digitale Angebote werden das gottesdienstliche Leben prägen.
Gemeindestellen und Sonderpfarrstellen im PfarrPlan 2030: Das Verhältnis beträgt 83,5 % zu 16,5 %. Bezugsgröße seien nun wieder die Stellen, der entscheidende Unterschied zum PfarrPlan 2024.
Stand der Transformationspfarrstellen in den Kirchenbezirken: Die Dienstaufträge sind teils erstellt, teils in die Ausschreibung gebracht oder werden entwickelt.
Stand der multiprofessionellen Teams: Bislang gebe es wenig Resonanz aufgrund anderer Beschäftigungen der Verantwortlichen vor Ort. Ruoß verwies auf eine neu gestartete Informations- und Werbeaktion, damit bald Projektanträge aus den Kirchenbezirken eingehen.
Entlastung bei Kirchenbezirksfusionen: Im PfarrPlan 2030 ist vorgesehen, dass zwei sich im Fusionsprozess befindende Kirchenbezirke gemeinsam nur vier Pfarrstellen ausweisen müssen.
Staatliche Pfarrhäuser: Auch im Zusammenhang des PfarrPlans 2030 bleibt bestehen, dass Pfarrstellen mit staatlichem Pfarrhaus nicht aufgehoben werden.
Fusionen von Kirchengemeinden: Im Jahr 2025 werde sich die Zahl der Körperschaften deutlich reduzieren. Das sei aus Sicht des Pfarrdienstes zu begrüßen und ein Beitrag, ihn zukunftsfähig zu gestalten.
Pastorationsdichte: Diese sei auf die Landeskirche bezogen im grünen Bereich. Es gäbe aber Beschlüsse, bei denen zwei Pfarrstellen für 5.682 Gemeindeglieder Verantwortung tragen.
Verhältnis von Pfarrstellen und Körperschaften: Häufig gebe es Unklarheiten in der Verantwortung und der Aufgabendiffusion zwischen Kirchengemeinderäten und den nicht geschäftsführenden Pfarrpersonen.
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Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), erläuterte den PfarrPlan 2030 und seine Auswirkungen. Der KGE dankte allen ehren- und hauptamtlich Mitwirkenden und empfiehlt der Synode, den kirchenbezirklichen Stellenverteilkonzepten sowie dem Zielstellenplan zuzustimmen.
Deutlich größere Einschnitt notwendig: Die Entwicklung der Finanzkraft und der Mitgliederrückgang erfordern deutlich größere Einschnitte. Die Reduzierungen mussten mit rund 33 Prozent weniger als die Basisausgangszahl von 2024 geplant werden. Insgesamt trage der PfarrPlan 2030 zu einer Fokussierung auf eine Ehrenamtskirche bei.
Transformations- und Unterstützungsstellen – regiolokales und teamorientiertes Zukunftsmodell: Münzing verwies auf den Kompromiss mit dem Oberkirchenrat (OKR), 42 Stellen weniger zu kürzen. Dies ermöglicht je Kirchenbezirk eine volle Sonderpfarrstelle. Diese müssten aber so gestaltet werden, dass diese auch besetzbar sein werden.
Klarstellung: Verhältnis von Gemeindepfarramt und Sonderpfarrdienst werden im selben Verhältnis gekürzt: Die Diskussion um den Sonderpfarrdienst macht deutlich, dass in einzelnen Arbeitsbereichen die Arbeit nur eingeschränkt aufrechterhalten werden könne. Kirche werde dadurch noch mehr an Relevanz, Kompetenzen und Netzwerken verlieren.
Erstmals mittlere und obere Leitungsebene mit Dekanaten und Prälaturebene im PfarrPlan: Mit dem OKR wurde ein Dekanatsplan aufgelegt, der im selben Umfang Reduzierungen in der mittleren Leitungsebene vorsieht. Die Stuttgarter Prälatur soll aufgelöst und die Aufgaben in die anderen drei Prälaturen integriert werden.
Ausblick zu multiprofessionellen Teams: Münzing verwies auf eine neue Handreichung. Der KGE hofft, dass ab 2025 die ersten Modelle zur Erprobung eingebracht werden können.
Nach den Beteiligungsprozessen und den Beratungen empfiehlt der KGE der Synode, den vorliegenden kirchenbezirklichen Stellenverteilkonzepten und dem Zielstellenplan zuzustimmen und diese im Haushaltsplanentwurf des Oberkirchenrates zu beschließen.
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Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) fragte an Referatsleiterin Margund Ruoß gewandt, wie frei Kirchengemeinden in der der Entscheidung bei Fusionen oder beim Zusammenschluss zu Verbundkirchengemeinden sind in der Wahl, mit wem sie zusammengehen? Sie erhalte die Rückmeldung von Ehrenamtlichen, dass es doch eine leitende Idee gäbe, die dann so empfohlen würde, dass Alternativen kaum mehr möglich seien. Bei diesen Entwicklungen sei es wesentlich, dass es gemeinsame Prozesse seien, damit der strukturelle Prozess auch inhaltlich gefüllt werde.
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) kritisierte die Darstellung der Transformationsstellen als Sonderaufgabe, obwohl sie die Gemeindearbeit unterstützen sollen, und fragt, ob das bei der Einrichtung dieser Stellen das Ziel war. Weiterhin staune er über Kirchenbezirke, die keinen Bedarf daran hätten. Dass die Transformationsstellen im Zielstellenplan aufgeführt blieben, sei erklärungsbedürftig.
Götz Kanzleiter (Ostelsheim) berichtete – als Gemeindeglied einer fusionierten Gemeinde – auf die Frage von Maike Sachs: Sie hätten frei entscheiden können und seien toll von der „Vernetzten Beratung“ begleitet worden bei den vielen Dingen, die es zu regeln gebe. Was auch einen “Nachgeschmack” habe. Durch die Fusion war der PfarrPlan mit den Kürzungen leichter zu erfüllen, wodurch der Eindruck entstand, dass fusionierte Gemeinden hier nachteilig behandelt würden. Er warf in den Raum, diese Prozesse auch zu belohnen.
Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) fragte, weshalb die 42 zusätzlichen Stellen offensichtlich zu Transformationsstellen wurden. Multiprofessionelle Teams würden nur ermöglicht durch den Verzicht auf die Ausschreibung einer Pfarrstelle – das sei das Aus für diese multiprofessionellen Teams.
Matthias Hanßmann (Horb a. N.) markierte einen Schmerzpunkt: 60 Fusionen könne man nicht als Erfolg bezeichnen. Hanßmann fragte, wie es gelingen könne, dass Menschen in eine geistliche Gemeinschaft fänden, wo sie ihm begegnen und wo sie ihn teilen könnten. Das habe auch damit zu tun, wer Gottesdienst feiern könne, das knüpfe direkt an die Frage des Pfarrbildes an.
Andrea Bleher (Untermünkheim) befragte Margund Ruoß über die häufig unklaren Verhältnisse zwischen Pfarrstellen und Körperschaften: Wenn personelle Ressourcen bei Pfarrpersonen knapper würden, sei die Frage, wer für was verantwortlich ist. Als guten Lösungsansatz schlug sie geschäftsführende Pfarrämter auch bei nur 50 % Stellenanteil vor. Dies sei wichtig für die Ehrenamtlichen, damit die Belastung und die Verantwortungsdiffusion geringer werde.
Margund Ruoß antworte auf die gestellten Fragen:
Auch der Ausschussvorsitzende des KGE Kai Münzing meldete sich mit Antworten auf die in der Aussprache gestellten Fragen:
Martin Plümicke bat den Oberkirchenrat in einem Zwischenruf um Aufklärung, wie bei Fusionen in Kirchengemeinden formal vorgegangen werden muss.
Oberkirchenrat Christian Schuler, Leiter des Dezernats 8 „Gemeinde, Umwelt und Immobilienwirtschaft“, sprach über die Rolle des Oberkirchenrats bei Kirchengemeinde-Fusionen und Verbundzusammenschlüssen:
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TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
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TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
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Die Synode hat die Zustimmung zur Kenntnisnahme gegeben. Die Abstimmung zum PfarrPlan 2030 wird am Samstag, 30. November, in TOP 38 erfolgen.
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TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
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Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
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Margund Ruoß, Leiterin des Referats 3.1. „Planung, Einsatz, Verwaltung Pfarrdienst“ und Stellvertreterin der Dezernentin Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker, stellte die Ergebnisse der diesjährigen PSP vor. Sie betonte, dass es sich dabei nicht um eine Vorhersage, sondern um eine Vorausberechnung handele.
Finanzteil: Ruoß berichtete von gestiegenen Ausgaben, beispielhaft nannte sie die angenommene Steigerung bei den Bruttopersonalkosten und die Inflation. Trotz einer angenommenen jährlichen Steigerung von 1,5 % gehe man von einer schlechteren Prognose für die Finanzkraft im Vergleich zur PSP 2022 aus. Bei der vorgelegten Berechnung bewege sich die Landeskirche weiterhin im grünen Bereich.
Zum Personenteil: Hier sind laut Ruoß größere Veränderungen zu verzeichnen. Des Weiteren wurde der Beschluss der Landessynode, der im Rahmen der Beratungen zum PfarrPlan 2030 mit 42 zusätzlichen Stellen gefasst wurde, eingearbeitet.
Zugänge aus dem Vorbereitungsdienst in den Probedienst: Veranschlagt wurden für die Aufnahmen zwischen 2027 – 2030: 25 Personen aus dem grundständigen Theologiestudium und zwei Personen aus den Masterstudiengängen/Evangelische Theologie für Berufsqualifizierte. Danach gehen die Zugangszahlen zurück.
Zugänge aus der Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) in den Probedienst: Veranschlagt sind sechs Personen alle zwei Jahre; Ausnahme 2026: drei Personen, die in Württemberg die BAiP durchlaufen und im Anschluss in den Probedienst bzw. in den ständigen Pfarrdienst aufgenommen werden. Ruoß führte aus, welche Personen in Betracht für die BAiP kommen und dass viele Möglichkeiten ausgeschöpft würden.
Weitere Zugänge: Veranschlagt sind acht Personen, ab 2032 abnehmend. Außerdem nehme man eine wachsende Zahl von Pfarrpersonen aus anderen Landeskirchen wahr, die sich für einen Wechsel nach Württemberg interessieren.
Abgänge: Der Ruhestand der geburtenstarken Jahrgänge sei deutlich spürbar. Mit der Pastorationsdichte bewege sich die Landeskirche im EKD-Vergleich auf einem akzeptablen Niveau. Für Pfarrämter im städtischen Bereich mit ca. 3.000 Gemeindegliedern, sei eine Entlastung im Religionsunterricht vorgesehen.
Schlussfolgerungen zur Nachwuchsgewinnung: Ruoß verwies auf eine Plakatkampagne, die bis zum Anfang des nächsten Jahres in die Fläche gehen soll. Mit dem Stiftsstipendium und aus den Spendenmitteln der Evangelischen Studienhilfe würden weiterhin Nachwuchstheologinnen und -theologen gefördert.
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Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), berichtete von Beratungen des Ausschusses zur Personalstruktur (PSP) und nannte in ihrem Bericht einige Eckpunkte.
Entwicklung der Dotationen: Die Zahl der geplanten Dotationen, das sind die realen Besoldungen von Pfarrerinnen und Pfarrer, spiegele im Verlauf den tatsächlichen Rückgang der Pfarrpersonen der Landeskirche wider. Damit sei der kontinuierliche Abbau der pastoralen Kapazität konkret nachzuvollziehen.
Zahl der Zugänge: Seit den Jahren 2022/23 sei zu beobachten, dass ein hoher Prozentsatz der Vikarinnen und Vikare nach der Ausbildung nicht in der Landeskirche bleiben würde und ein anderes Berufsziel anstrebten. Dazu kämen die von der Synode beschlossenen zusätzlichen 42 Pfarrstellen für den PfarrPlan zu berücksichtigen, was durch BAIP und Ruhestandsbeauftragungen erfolgen solle. Allerdings unterschreiten die Aufnahmezahl den notwendigen Kürzungssatz, was sich daran zeige, dass in der PSPP 2024 erstmals für den städtischen Bereich eine Pastorationsdichte von 3.000 Gemeindeglieder dargelegt wird. Eigentlich müsste die Wahrnehmung zu einer neuen Strategie bei der Nachwuchsgewinnung führen. Impulse des KGE würden vom zuständigen Dezernat jedoch bislang nicht oder nur zögerlich aufgenommen. Als Beispiele nannte Dr. Fetzer-Kapolnek mehrere synodale Anträge.
Finanzierung: Die stark angewachsenen Verbindlichkeiten der Landeskirche hängen unmittelbar mit der Entwicklung der Besoldung und Versorgung der Pfarrpersonen zusammen. Hier zeigt sich, dass die PSPP in früheren Jahren von niedrigeren Kostensteigerungen bei Bruttopersonalkosten, Evangelischer Rentenkasse und Beihilfe ausgegangen war und so ein hohes Risiko bei Besoldung und Versorgung verdeckt habe. Die tatsächliche Kostenentwicklung sei insbesondere im Bereich der Ev. Ruhegehaltskasse (ERK) besorgniserregend
Fazit: Die PSPP mache die Rahmenfaktoren beim Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern besser sichtbar und helfe bei der Risikoabwägung. In Zeiten explosiver Kostenentwicklung könne sie jedoch falsche Sicherheiten zu vermitteln. Außerdem wirke sie innovationshemmend, insofern sie alternative Möglichkeiten der Pastoration nicht abbilden könne.
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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, berichtete, dass trotz der Herausforderungen die Steuerungsinstrumente der Personalstrukturplanung Sicherheit ermöglichen und uns vor schlecht vorbereiteten Entscheidungen bewahren.
Geiger führte aus, dass sich seit der Corona-Pandemie und seit dem Beginn des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise sich die Kirchenaustritte nahezu verdoppelt haben.
Geiger gab den Stand der Entwicklung zu verschiedenen Eckwerten dar:
• Das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2013 bis 2019 führte, trotz des Mitgliederverlusts seit 2020, zu einem deutlichen Anstieg der Kirchensteuer im Betrachtungszeitraum.
• In den Dotationen bildeten sich die zurückgehenden Zahlen im Pfarrdienst ab. Es wurden 2024 über ein Drittel weniger Vikarinnen und Vikare in den Pfarrdienst übernommen als angenommen.
• Die Bruttopersonalkosten im Pfarrdienst seien gestiegen, obwohl gleichzeitig die Zahl der Dotationen gesunken sei.
• Die Kosten im Pfarrdienst seien um 45,8 % angestiegen
Geiger berichtete, wovon die PSP für die nächsten sechs Jahre ausgehe:
• Die Zahl der Kirchenmitglieder gehe um weitere 13 % zurück
• die Kirchensteuer steige leicht um 3,5 % an
• Die Aufnahmezahlen für den Vorbereitungsdienst gehen weiter zurück.
• Bei den Dotationen im Pfarrdienst gebe es durch den Ruhestand der geburtenstarken Jahrgänge einen gravierenden Einschnitt.
Geiger gab zu bedenken: Durch den Rückgang der Dotationen würden in den kommenden Jahren zwar Bruttopersonalkosten sinken, aber die PSP bilde die Rückstellungen für die Versorgung nicht ab.
Der Finanzausschuss dankte Oberkirchenrätin Nothacker und dem Kollegium für neu geschaffene Möglichkeiten im Vorbereitungsdienst, aber es müsse eingestanden werden, dass das universitäre Studium den Bedarf an Pfarrpersonen nicht mehr vollständig decken könne.
In Bezug auf die Debatte um die Kosten für den Pfarrdienst sagte Geiger, dass die Frage erlaubt sein müsse, ob der Gleichschritt mit der Landesbesoldung auch künftig noch finanzierbar sei.
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TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
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TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
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TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
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TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
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TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
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Christoph Schweizer (Esslingen) fragte, wie in der Personalstrukturplanung (PSP) die steigende durchschnittliche dienstliche Inanspruchnahme zustande komme. Margund Ruoß, Leiterin des Referats 3.1. „Planung, Einsatz, Verwaltung Pfarrdienst“ und Stellvertreterin der Dezernentin Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker, antwortete, dies liege daran, dass es sowohl einen Trend zu mehr 100%-Stellen gebe als auch zu früherer Rückkehr von Pfarrerinnen aus der Elternzeit. Schweizer fragte in Richtung des Finanzausschusses, ob die Kosten- und Kirchensteuerannahmen inflationsbereinigt seien. Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, antwortete, die PSP enthalte Nominalzahlen. Man könne das auch kaufkraftverlust-bereinigt darstellen, das würde aber an den Verhältniswerten nichts ändern, da sich die Bereinigung um den Kaufkraftverlust gleichmäßig auf alle Zahlen auswirke.
Christoph Lehmann stellte fest, auch mit den bisherigen zusätzlichen Zugängen zum Pfarrdienst bleibe Luft nach oben. Er beschrieb als vorbildliches Beispiel berufsbegleitende Studiengänge für Spätberufene in anderen Landeskirchen. Lehmann sagte, er wünsche sich eine Kultur für Spätberufene, da die bisherigen alternativen Zugänge für viele Interessierte nicht in Betracht kämen.
Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) legte dar, dass nach seiner Interpretation der PfarrPlan 2030 von mehr verfügbaren Pfarrerinnen und Pfarrern ausgehe als laut PSP verfügbar sein würden. Ehrmann sagte, er befürchte zunehmende Vakanzen und „ausblutende Kirchengemeinderäte“. Ehrmann stellt den Antrag 41/24, der Oberkirchenrat möge bis zur Frühjahrssynode 2025 einen Plan entwickeln, wie diesen drohenden vermehrten Vakanzen entgegengewirkt werden könne.
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) sagte, künftig werde die Landeskirche vermehrt auf Vertretungsdienst durch Ruheständler und Ruheständlerinnen angewiesen sein. Er greife deshalb ein bereits früher als Antrag formuliertes Anliegen in einem neuen Antrag (42/24) erneut auf, den er sogleich stellte. Der Oberkirchenrat solle es ermöglichen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer, die bereit sind, Vertretungsdienste zu übernehmen, bei Eintritt in den Ruhestand ihre elkw-Mailadresse behalten und weiter nutzen können. Margund Ruoß antwortet darauf, dies sei bereits unkompliziert möglich und wäre in vielen Kirchenbezirken auch schon üblich. Jungbauer nahm dies zur Kenntnis, bat jedoch darum, dies besser zu kommunizieren, und zog seinen Antrag deshalb nicht zurück.
Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) fragte in Richtung des Oberkirchenrats, welche Kosten in den Berechnungen der PSP enthalten seien. Margund Ruoß antwortet, darin seien die Bruttopersonalkosten ebenso enthalten wie die Beihilfe und die Beiträge zur Evangelischen Ruhestandskasse.
Amrei Steinforth (Hechingen) bemerkte, es gebe eine Ambivalenz zwischen den Bemühungen um mehr Pfarrnachwuchs einerseits und die Diskussion über Deckelungen bei den Gehältern andererseits. Sie appellierte, diese Diskussion über eine Deckelung zu beenden und den zugehörigen Antrag in TOP 22 der Tagung zurückzuziehen. Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, antwortet darauf, der Finanzausschuss habe sich die Entscheidung, diesen Antrag zu stellen, nicht leicht gemacht. Der Pfarrdienst habe sich kostenmäßig von anderen Entwicklungen abgekoppelt. Deshalb sei Steinforths Appell unvollständig.
Thorsten Volz (Sulz a.N.) schloss sich Amrei Steinforths Appell an und ergänzte, die PSP sei ein hervorragendes Instrument, aber bei früheren Beschlüssen habe man nicht genug auf sie gehört. Volz forderte zudem den Zugang zum Pfarrdienst für Absolventen und Absolventinnen staatlich anerkannter theologischer Hochschulen. Desweiteren stellte Volz die Frage, ob Deckelungen von Ruhestandsbezügen rechtlich zulässig seien. Es sei wichtig, Pensionären, die bereit seien, ehrenamtlich Vertretungsdienste zu übernehmen, Wertschätzung entgegenzubringen.
Prof. Dr. Jürgen Kampmann machte auf einen Trend an der Universität Tübingen aufmerksam: 2024 hätten sich 19 Studierende mit Ziel Pfarrdienst neu eingeschrieben und 30 für Religionspädagogik für den Schuldienst. In den 2010er Jahren sei das Verhältnis noch umgekehrt gewesen. Momentan seien insgesamt 209 Studierende mit Ziel Pfarrdienst eingeschrieben sowie 60 Doktoranden und Doktorandinnen. Dies passe recht gut zu den Prognosen der PSP.
Eingebrachte Einträge und Beschlüsse
Es wurde ein Antrag (Nr. 41/24) eingebracht mit dem Anliegen, dass der Oberkirchenrat gebeten wird, bis zur Frühjahrssynode 2025 einen konkreten Maßnahmenkatalog zu erstellen, der dem drohenden Pfarrerinnen- und Pfarrermangel, und den sich daraus ergebenden verlängerten Vakaturzeiten wirksam entgegentritt. Antrag 41/24 wurde in den KGE verwiesen.
Weiterhin wurde der Antrag Nr. 42/24 eingebracht, der beinhaltet, dass Ruhestandspersonen, die grundsätzlich bereit sind, noch Dienste in der Landeskirche zu übernehmen, ihre dienstliche Mailadresse zu weiterzuführen. Antrag 42/24 wurde in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
Die Personalstrukturplanung Pfarrdienst wurde von der Landessynode zur Kenntnis genommen.
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Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami, Leiterin Dezernat 2, Kirche und Bildung im Oberkirchenrat, analysiert in ihrem Bericht zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen. Den vollständigen Bericht der Bildungsdezernentin zu TOP 5 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami analysierte in ihrem Bericht Schülerzahlen, Deputate der Lehrkräfte und die Altersstruktur, um den Personalbedarf zu ermitteln. Es wurde empfohlen, die Vollzeitstellen auf 10 zu erhöhen.
Folgende Herausforderungen sind laut Carmen Rivuzumwami zu beachten:
Abschließend betonte Carmen Rivuzumwami, dass sich die PSP RelPäd als unverzichtbares Instrument für die Planung und Sicherung des Religionsunterrichts weiterhin bewährt.
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Dekan i.R. Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, betonte in seinem Bericht die Bedeutung einer sorgfältigen Planung der Einstellungen von Lehrkräften. Aufgrund steigender Schülerzahlen und demografischer Veränderungen sei eine Anpassung der Personalstruktur gerechtfertigt. Den vollständigen Bericht von Dekan i.R. Siegfried Jahn zu TOP 5 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Dekan i.R. Siegfried Jahn betont in dem Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend die präzise Planung der Einstellungen von Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, basierend auf Schülerzahlen, Renteneintritten und Personalkosten.
Bis zum Schuljahr 2030/31 wird ein Anstieg der Schülerzahlen um über 5 % erwartet, bedingt durch stabile Geburtenraten und steigende Zuwanderung. Der Religionsunterricht wird zu 63 % von staatlichen Lehrkräften, zu 19 % von Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, und zu 17 % von Pfarrern und Pfarrerinnen erteilt, wobei letztere überwiegend in Grundschulen tätig sind. Seit dem Schuljahr 2019/2020 tragen auch Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, zur Erbringung der Grundstunden bei.
Die demografische Entwicklung führt zu hohen Renteneintritten in den kommenden Jahren, was eine Lücke hinterlässt. Daher wurde eine befristete Erhöhung der Einstellungen von 8 auf 10 Stellen für 2025 und 2026 vom Ausschuss für Bildung und Jugend genehmigt.
In seinem Bericht unterstrich er die Bedeutung des Religionsunterrichts für die Herzensbildung der Schüler und Schülerinnen und würdigte die wichtige Arbeit aller Lehrkräfte, die wesentlich zur moralischen und spirituellen Orientierung der Schüler und Schülerinnen beitragen.
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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erklärt, dass für die zwei zusätzlichen Stellen keine zusätzlichen Kirchensteuermittel eingesetzt werden müssten. Den vollständigen Bericht von Tobias Geiger zu TOP 5 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, machte in seinem Bericht darauf aufmerksam, dass das Land Baden-Württemberg derzeit nur etwa 30% der Kosten für den kirchlichen Religionsunterricht ersetzt. Es wird gefordert, dass die Landesregierung ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt.
Kirchliche Lehrkräfte machen 36,6% des Religionsunterrichts aus, wobei weniger als die Hälfte von Pfarrerinnen und Pfarrern erbracht wird. Im Schuljahr 2022/23 erteilten Pfarrpersonen rund 3.900 Wochenstunden, was unter den vereinbarten 4.980 Stunden liegt.
Der PSP Rel-Päd ähnelt dem PSP Pfarrdienst. Gleich sind die hohen Abgänge in den Ruhestand, sowie die Herausforderung der Gewinnung von Nachwuchs. Anders ist die hohe Flexibilität beim Wunsch nach Teilzeitarbeit sowie beim Bedarf mancher Schulen nach kleinen Lehraufträgen, die jedoch in den festgeschriebenen Rahmenbedingungen eines Beamtenverhältnisses nicht erfüllt werden könnten.
Seit 2018 werden acht neue Stellen pro Jahr eingerichtet, um die bevorstehenden Renteneintritte auszugleichen. Oberkirchenrätin Rivuzumwami empfiehlt, für die Jahre 2025 und 2026 zwei zusätzliche Stellen zu schaffen, um die hohen Abgänge auszugleichen. Für diese zusätzlichen Stellen sind laut Tobias Geiger vorerst keine zusätzlichen Kirchensteuermittel notwendig, da sich durch die Renteneintritte Einsparungen ergeben.
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TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
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TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
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TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
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TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Dr. Thomas Gerold gab hinsichtlich der in Aussicht gestellten Hochsetzung der Altersermäßigung von 55 auf 60 Jahre seine Bedenken zu Protokoll. Vor allem Pfarrer und Pfarrerinnen würden in zwei unterschiedlichen Systemen arbeiten, Gemeinde und Schule. Diese Situation sei teilweise sehr belastend und kräftezehrend.
Marion Blessing (Holzgerlingen) gab zu bedenken, dass es auch mit den zwei zusätzlichen Stellen nicht ausreichen würden, um in allen Schulformen verlässlich Religionsunterricht zu gewährleisten. Blessing sagte, man benötige bereits jetzt alternative Qualifizierungsmodelle, die einen verkürzten und berufsbegleitenden Zugang ermöglichen würden, evangelische Religion zu unterrichten. Sie würde die Erhöhung des Handlungsspielraums der Schuldekane, auf aktuelle Begebenheiten im eigenen Schuldekanat reagieren zu können, begrüßen.
Renate Simpfendörfer (Eislingen) fragte, im Hinblick auf die Sicherstellung des Religionsunterrichts, wie viele aktuell Religionspädagogik studieren würden.
Gerhard Keitel (Maulbronn) machte auf die Freiburger Studie aufmerksam. Wenn man junge Menschen nicht frühzeitig im Glauben mitnehme, so die Studie, könne man sie später auch nicht mehr erreichen. Religionsunterricht sei also gut investiertes Geld und Zeit. Des Weiteren gab er zu bedenken, dass weniger Schüler nicht mit weniger Klassen gleichzusetzen wäre, da die Klassenstärke bis zu acht Schüler sein könne. Die PSP Relpäd sei erheblich komplexer, weil erheblich mehr Parameter zu bedenken wären. Beispielsweise die Zunahme des konfessionell-kooperativen Unterrichts und die Ansetzung des Religionsunterrichts auf die Randstunden. Die Bemessung des Bedarfs stelle sich demnach äußerst schwierig dar.
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) merkte an, dass in den Medien aktuell von einem Rückgang von Schülern und Schülerinnen im Religionsunterricht gesprochen werde. Dies stimme laut Jungbauer nicht, da auch viele ungetaufte Kinder den Religionsunterricht besuchen würden. Den Umbau der Deputationsverordnung trägt er mit und hält diesen für sinnvoll und notwendig.
Christoph Reith (Winterbach), selbst Jugendreferent und Religionslehrer, wünschte, dass auch für diese beiden Berufszweige vermehrt Werbung gemacht werden solle, vergleichbar mit der geplanten Werbekampagne für den Pfarrberuf.
Zum Abschluss der Debatte nahm Bildungsdezernentin Carmen Rivuzumwami Stellung zu einigen in der Aussprache genannten Punkten. Hinsichtlich des Arbeitens in zwei unterschiedlichen Systemen gab sie zu bedenken, dass Kinder die meiste Zeit ihres Alltages, fünf Tage die Woche, in der Schule verbringen würden. Sie nannte die Schule als Gemeinde an einem anderen Ort. Hier würden Kinder und Jugendliche erreicht, sie sonst keine religiöse Sozialisation mehr hätten.
Zum Stichwort Religionsunterricht als einziges im Grundgesetz verankertes Fach: Man sei bemüht, diesen Rechtsanspruch mit hoher Qualität auszufüllen.
Religionsunterricht sei nicht nur Vermittlung von Wissen, sondern von Veränderungs- und Gestaltungswissen. Religionsunterricht trüge auch zur Demokratiebildung bei und darüber hinaus. „In diesen Zeiten vermitteln wir eine Religionspädagogik der Hoffnung“.
Sie stimmte zu, dass selbst durch die Erhöhung der Stellen, diese nicht ausreichen würde, alle Schularten ausreichend zu bedienen. Hier gäbe es bereits Pläne für alternative Qualifikationswege. Sie gab jedoch zu bedenken, dass man beim Religionsunterricht als Bundesland denken müsse. Hier wurde bereits mit Baden ein Konzept mit dem Schwerpunkt Grundschule erarbeitet und würde dieses im Januar dem Kultusministerium vorstellen.
Die Vokationskurse zur Nachqualifizierung staatlicher Lehrkräfte sind immer ausgelastet. Kooperativ-Konfessioneller-Religionsunterricht sei das Modell, das in den Grundschulen greife. In Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg sei hier ein Durchbruch erzielt worden.
Die Studierendenzahlen sei aktuell 29. Absolventen und Absolventinnen der Aufbauausbildung der Diakonischen Ausbildungsstätte Unterweissach können jetzt 13 Wochenstunden übernehmen.
Generell könne man aktuell teilweise nur auf Sicht fahren, jedoch sei man flexibel und fluide unterwegs.
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Das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes sieht unter anderem Folgendes vor: Ein Leitsatz verdeutlicht das Gefüge der kirchlichen Verfassungsorgane; weitere Änderungen betreffen Einberufung und Beendigung der Landessynode. Erstmals werden die Kirchengemeinden in der Verfassung erwähnt.
Nach Annahme eines Änderungsantrags, nach dem ein im Entwurf vorgeschlagenes Selbstauflösungsrecht der Synode aufgehoben wurde, verabschiedete die Landessynode das Kirchliche Gesetz nach einer Aussprache in 1. Lesung. Die zweite Lesung erfolgt am Freitag, 29. November.
Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 6 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Das Kirchenverfassungsgesetz wird geändert: Ein Leitsatz verdeutlicht das Gefüge der kirchlichen Verfassungsorgane; weitere Änderungen betreffen unter anderem Einberufung und Beendigung der Landessynode. Erstmals werden die Kirchengemeinden in der Verfassung erwähnt.
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, trug für Christoph Müller, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, dessen Bericht vor. Dieser erläuterte den Prozess, der zum hier vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes führte.
Darin sind unter anderem vorgesehen: Ein neu eingefügter Leitsatz, der das Machtgefüge der kirchlichen Verfassungsorgane klarer darstellt und die Verfassung verständlicher macht. Ferner legt eine Vorschrift des Entwurfs fest, wer die Sitzungen der Landessynode einberuft und wie die Tagungen beendet werden. Neu ist weiter ein Selbstauflösungsrecht der Synode sowie eine Regelung zur Eröffnung und Schließung der Synode. Basierend auf der Idee des Instruments eines Untersuchungsausschusses ergänzt der Gesetzesentwurf die Vorschrift u.a. über das Recht auf Antragstellung um das Recht, auch Personen anzuhören. Weitere Änderungen betreffen die Beschleunigung der Umsetzung von Synodenbeschlüssen und die Koordinierungsfunktion des Landesbischofs. Die Kirchengemeinden werden im Entwurf erstmals in die Verfassung aufgenommen, ebenso eine unabhängige kirchliche Prüfungseinrichtung zur Finanzkontrolle sowie die Wahl von drei anstatt wie bisher zwei Vizepräsidenten der Landessynode.
Der Rechtsausschuss empfahl der Synode, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen.
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Der Synodale Chris Lehmann (Wuppertal) erinnerte an den grundlegenden Charakter des Kirchenverfassungsgesetzes, und mahnte, sie nur aus wichtigem Grund zu ändern, der hier nicht vorliege. Durch den vorgelegten Entwurf werde die Balance der Organe der Landeskirche z.B. eher geschwächt.
Die Synodalen Prof. Dr. Jürgen Kampmann (Tübingen), Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) und Michael Klein (Tübingen) sprachen sich gegen die Einführung eines Selbstauflösungsrechts der Landessynode aus. Dieses sei nicht erforderlich und sende ein falsches Signal in die kirchliche Landschaft. Bezüglich der Nennung der Kirchengemeinden im Kirchenverfassungsgesetz betonte der Synodale Kampmann, dass in diesem Fall auch die Kirchenbezirke aufgenommen werden müssten.
Der Synodale Gerhard Keitel (Maulbronn) erklärte, dass sich Kirche verändern müsse, und sprach sich dafür aus, den Entwurf wie vorgelegt anzunehmen.
Es wurde der Änderungsantrag 43/24 eingebracht, der vorsieht, dass Artikel 1 Nr. 3 des Kirchlichen Gesetzes zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes aufgehoben wird; er betrifft das Selbstauflösungsrecht der Synode.
Der Antrag wurde mit 38 Ja-Stimmen zu 34 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen knapp angenommen.
Die Landessynode verabschiedete das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes – nach Aufhebung von Artikel 1 Nr. 3 - in 1. Lesung.
Die 2. Lesung erfolgt am 2. Sitzungstag.
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Der Theologische Ausschuss beschloss mit großer Mehrheit, den Antrag Nr. 41/23 nicht weiter zu verfolgen. Begründet wird dies mit fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen und den bereits vorhandenen verpflichtenden Praxiserfahrungen für Pfarramtsstudierende. Damit wird kein eigenes landeskirchliches Programm in der Qualität der bestehenden Tübinger Lehr:werkstatt aufgesetzt. Das Dezernat 3 wird in Abstimmung mit der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Tübingen prüfen, ob sich auch Pfarramtsstudierende in bestehende Lehr:werkstatt-Programme integrieren lassen. Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, dankte dem Oberkirchenrat für die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Antrag sowie die Aufnahme des Anliegens und begrüßte die gemeinschaftliche Vorgehensweise von Oberkirchenrat und Fakultät.
Den vollständigen Bericht von Hellger Koepf zu TOP 07 finden Sie in der Klappbox oben “Dokumente zum Tagesordnungspunkt”
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TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
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TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
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Der Theologische Ausschuss sprach sich gegen den Antrag Nr. 05/23 aus. Damit wird kein formelles Kompetenzraster für Theologiestudierende ausgearbeitet. Nach Ansicht des Ausschusses ist die Aufstellung eines Kompetenzrasters nicht leistbar, da sich der Pfarrdienst ebenso kontinuierlich wie die am Pfarrberuf interessierten Personen verändert. Ein Kompetenzraster wird zum Zeitpunkt seines Erscheinens damit bereits veraltet sein. Hellger Koepff, der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, berichtete von bereits erfolgten und aktuell laufenden Gesprächen und Maßnahmen, die Ausbildungsqualität für Theologiestudierende zu sichern. Zudem wird sich, wie im Antrag gefordert, die Ausbildung zum Pfarrdienst ändern, indem das Ausbildungsvikariat auf zwei Jahre verkürzt und neu geordnet wird. Somit wird es den heutigen Anforderungen angepasst und stärker praxisbezogen sein. Darüber hinaus sieht der Ausschuss keine unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten. Der Antrag soll daher nicht weiterverfolgt werden.
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Hauptthemen der Tagung
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TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
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TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
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Die große Mehrheit der Synodalen enthielt sich bei der Abstimmung und lehnte so den Antrag Nr. 37/22 ab. Damit werden diakonische Initiativen in Kirchengemeinden nicht gesondert finanziell unterstützt.
Jörg Beurer, Vorsitzender im Ausschuss für Diakonie, wies in seinem Bericht darauf hin, dass der Fokus des vorliegenden Antrags Nr. 37/22 auf der Stärkung oder Wiederbelebung des diakonischen Handelns in der Gemeindearbeit liegt. Dazu bedarf es einer Förderung des Grunddienstes in den Diakonischen Bezirksstellen. Die Kirchengemeinden und die Bezirkssynoden werden gebeten, das Anliegen selbst zu prüfen. In seiner Stellungnahme teilte der Oberkirchenrat mit, den Antrag aufgrund der fehlenden finanziellen Ressourcen und erfolgten Beschlüsse, nicht weiterzuverfolgen. Jörg Beurer stellte die Frage in den Raum, ob die Landeskirche das eigene finanzielle Engagement für den diakonischen Auftrag der Kirche nicht doch zu stark zurückfährt. Dabei verwies er auf den Antrag Nr. 39/24, der auf der Herbstsynode eingebracht wird und als Gesprächsgrundlage für Synode und Oberkirchenrat dienen und eine Lösungsperspektive aufzeigen kann.
In der Ausschusssitzung am 27. September 2024 wurde der Antrag Nr. 37/22, sich der Stellungnahme des Oberkirchenrates anzuschließen, abgelehnt. Der Antrag wird somit der Landessynode nochmals zur abschließenden Abstimmung vorgelegt.
Aussprache
Der Erstunterzeichner Steffen Kern (Walddorfhäslach) dankte dem Ausschuss für die intensive Auseinandersetzung mit seinem Antrag. Für ihn sei nachvollziehbar, dass für den Oberkirchenrat aus finanzieller Sicht eine Weiterverfolgung nicht möglich ist. Das Bedauern darüber komme in der Stellungnahme deutlich zum Ausdruck. Kern hält es aber für dringend nötig, dass der Kernsatz seines Antrags, die Stärkung diakonischer Initiativen, umgesetzt wird. Denn über den Antragsinhalt gebe es einen breiten Konsens in der Landeskirche.
Der Antrag Nr. 37/22 auf Stärkung diakonischer Initiativen wurde abgelehnt. Die große Mehrheit der Synodalen hat sich der Stimme enthalten.
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Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Diakonie votierten dafür, den Antrag Nr. 39/22 als erledigt anzusehen und nicht weiterzuverfolgen. Damit wird keine zentrale 50 Prozent-Referenten- bzw. Referentinnenstelle für Inklusion zur Unterstützung der Inklusionsbeauftragten vor Ort eingerichtet. Beide Ausschüsse folgten der Einschätzung des Oberkirchenrats, der diese Stelle für nicht erforderlich hält, da alle damit verbundenen Aufgaben bereits von anderen Stellen im laufenden Betrieb erfüllt werden oder künftig übernommen werden können. Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer, informierte die Synodalen im Einzelnen über die Planungen und Umsetzungen im Oberkirchenrat.
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Die Landessynode stimmte ohne Aussprache für das Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes. Personenbezogene Daten werden danach künftig aus Gründen des Datenschutzes in einem gesonderten Mitteilungsblatt, nicht mehr im – inzwischen elektronischen – kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete darüber, dass die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Pfarrervertretung mit der vorgelegten Änderung neu geregelt werden soll. Hintergrund ist die Digitalisierung und internetweite Veröffentlichung des kirchlichen Amtsblattes. Künftig werden personenbezogene Daten in einem gesonderten kirchlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht, das aus Datenschutzgründen nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung steht. Der Rechtsausschuss hat dem Entwurf einstimmig zugestimmt.
Das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes wurde ohne Aussprache einstimmig verabschiedet.
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Die Landessynode verabschiedete das Kirchliche Gesetz einstimmig und ohne Aussprache. Damit werden die elektronische Aktenführung und Kommunikation in den Kirchengerichten eingeführt. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 12 finden Sie in der Klappbox oben „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“.
Christoph Müller, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, erläuterte, dass die Kirchengerichte mit dem Gesetz endgültig die Zeit der Papierakten verlassen, und die elektronische Aktenführung und Kommunikation eingeführt wird. Die Regelungen werden an die für die staatlichen Gerichte geltenden angepasst. Außerdem wird in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr für alle kirchlichen Gerichte im Bereich der Landeskirche eine einheitliche Regelung geschaffen. Der Rechtsausschuss empfahl der Landessynode, das Gesetz zu beschließen.
Beschluss
Die Landessynode verabschiedete das Gesetz einstimmig ohne Aussprache.
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TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99). Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP13 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt"
Während der Sommertagung 2024 wurde über die geplanten Zusammenschlüsse der Kirchenbezirke innerhalb der Landeskirche berichtet und die entsprechenden Gesetzesentwürfe an den Rechtsausschuss zur Weiterarbeit übergeben. Die überarbeiteten Gesetzentwürfe wurden nun der Landessynode während der Herbsttagung zur Verabschiedung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erläuterte, dass die neuen fünf Gesetze, die elf Kirchenbezirke der Landeskirche betreffen, ein starkes Signal in der Landeskirche setzen würden. Bezirke, Bezirkssynoden und weitere Gremien gingen aufeinander zu, um sich zusammenzuschließen und damit nicht schwächer, sondern gestärkt und mit leichtem Gepäck in die Zukunft gehen zu können.
Der Rechtsausschuss hat den Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99) besprochen und geringfügig angepasst. Wesentlich sind folgende Punkte:
Der Rechtsausschuss hat der Beilage 99 zugestimmt und empfiehlt diese durch die Landessynode zu verabschieden.
Das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen wurde einstimmig angenommen.
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Synodalpräsidentin Sabine Foth über die Tagung - Video
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Grußworte
TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
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TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100). Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 14 finden Sie in der Klappbox oben „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“
Während der Sommertagung 2024 wurde über die geplanten Zusammenschlüsse der Kirchenbezirke innerhalb der Landeskirche berichtet und die entsprechenden Gesetzesentwürfe an den Rechtsausschuss zur Weiterarbeit übergeben. Die überarbeiteten Gesetzentwürfe wurden nun der Landessynode während der Herbsttagung zur Verabschiedung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erläuterte, dass die neuen fünf Gesetze, die elf Kirchenbezirke der Landeskirche betreffen, ein starkes Signal in der Landeskirche setzen würden. Bezirke, Bezirkssynoden und weitere Gremien gingen aufeinander zu, um sich zusammenzuschließen und damit nicht schwächer, sondern gestärkt und mit leichtem Gepäck in die Zukunft gehen zu können.
Der Rechtsausschuss hat den Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100) besprochen und geringfügig angepasst. Wesentlich sind folgende Punkte:
Der Rechtsausschuss hat der Beilage 100 zugestimmt und empfiehlt diese durch die Landessynode zu verabschieden.
Holger Stähle (Schwäbisch Hall) berichtete aus seinen Besuchen in Künzelsau von einer positiven Stimmung nach anfänglichen Schwierigkeiten. Anfänglich habe man sich über den Sitz der Dekanate nicht einigen können. Dr. Jörg Hübners Einsatz als Administrator sei hilfreich beim Prozess gewesen.
Andrea Bleher (Untermünkheim) erinnerte, dass in Künzelsau eine Fusion bereits einmal schief gegangen sei. Deshalb seien alle sehr in Habt-Acht-Stellung gewesen. Mit Hilfe von Dr. Hübner sei es jedoch möglich gewesen, die Wogen zu glätten. Besonders zu erwähnen sei, dass es ein Dekanat sein wird, das nicht nur einen, sondern zwei Landkreise umfassen wird. Einer davon teilweise badisch.
Das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim wurde einstimmig angenommen.
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Ich begrüße Sie alle sehr herzlich im Namen der Landessynode und freue mich, dass Sie unserer Einladung zum Begegnungsabend mit dem Thema „Alltag von Einsatzkräften“ gefolgt sind.
Was wären wir, wäre die Gesellschaft ohne Sie? Einige Ihrer Aufgabenfelder sind uns bekannt, einige werden wir vielleicht heute im Laufe des Abends neu oder aus einem anderen Blickwinkel kennenlernen. Sie alle investieren im Ehren- und im Hauptamt viel Zeit für die Gesellschaft, erfahren dabei nicht nur Wertschätzung, sondern sogar manchmal noch Anfeindungen.
Nach einer kurzen Andacht durch den Landesbischof werden wir in einem Podium mit Vertreterinnen und Vertretern der Notfallseelsorger des DRK, des THW, der Polizei, der Bundeswehr und der Feuerwehr, einen Einblick in Ihre Arbeit bekommen und möglicherweise auch Persönliches aus Ihrem Alltag erfahren. Danke an Wolfgang Dorau als Vertreter des Rettungsdienstes, Stefan Lueginger als Vertreter der Bundeswehr, Carmen Maisch als Vertreterin der Polizei, Dirk Naß als Vertreter des THW, Torsten Rönisch als Vertreter der Feuerwehr und Regina Wacker als Vertreterin der Notfallseelsorge, dass Sie sich bereit erklärt haben, gleich an dem Podiumsgespräch teilzunehmen. Moderiert wird das Gespräch von Frau Heidrun Lieb. Einige kennen Sie vielleicht von der Sendung Alpha & Omega.
Es soll aber nicht beim Gespräch der Podiumsteilnehmenden bleiben, denn uns ist der Austausch mit Ihnen Allen wichtig. Wir haben rechts und links Mikrofone, bitte nutzen Sie diese rege für Ihre Frage, Ihre Kommentare.
Nach diesem Teil des Abends, hoffe ich, dass die Gespräche beim Essen an den Tischen weitergehen. Ich bin überzeugt, dass uns über das Thema Alltag von Einsatzkräften hinaus vieles bewegt, über das wir sprechen können.
Zunächst werden wir jedoch mit einer Andacht innehalten, die der Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl halten.
Was hilft nach der Katastrophe? Was trägt mich?
Liebe Schwestern und Brüder,
es waren die Großschadensereignisse, wie die Flugschau in Ramstein, das Busunglück in Donaueschingen und die ICE-Katastrophe von Eschede, die die Betreuung der Angehörigen der Opfer aber auch die Betreuung der Einsatzkräfte in den Blick nahmen. Davor konzentrierten sich die Blaulichtorganisationen einzig und allein auf die Rettung der Opfer.
Ich werde nie meine erste erfolglose Reanimation als ZDL im Rettungsdienst vergessen: Ein Hochhaus. Als wir die Wohnung betreten, sieht man die Erleichterung der Familie: „Endlich sind Sie da!“ – Und der Vater sagt: „Jetzt wird alles gut“. Auf dem Boden liegt ein junger Mann, um die 20. In der Hand hält er noch sein Asthmaspray. Wir beginnen sofort mit der Reanimation. Der Notarzt intubiert. Ein Zugang wird gelegt. Medikamente gespritzt, mehrmals defibrillieren. Es ist ein heißer Sommertag. Wir wechseln uns ab mit der Druckmassage. Nach 45 Minuten bricht der Notarzt ab. Die Eltern und Geschwister schauen ungläubig. Der Arzt sagt: „Er ist tot“.
„Nein“, sagt die Mutter, „machen sie weiter“.
„Es hat keinen Sinn“, sagt der Arzt, „Ihr Sohn ist tot“.
Wir räumen unsere Notfallkoffer zusammen. Jeder ist froh, etwas tun zu können, um sich nicht diese Machtlosigkeit nicht aushalten zu müssen. Der Arzt füllt den Totenschein aus. Wir legen den toten jungen Mann auf das Sofa. Die Leitstelle verständigt einen Bestatter. Der Arzt verabschiedet sich. Wir anderen stehlen uns aus der Wohnung. Zurück bleibt eine Familie – allein mit ihrem toten Sohn und Bruder. Sie haben gerade die absolute Katastrophe erlebt.
Im Auto sagt mein Kollege zu mir: „Daran wirst Du dich gewöhnen“.
Ich dachte mir nur: Daran will ich mich nicht gewöhnen – zumindest nicht so.
In den „Blaulichtorganisationen“ kennen sie alle solche Situationen. Wie aus heiterem Himmel ist auf einen Schlag alles ganz anders. Mir fällt da immer das Evangelium vom Sinkenden Petrus.
In Mt 14 erfahren wir: Alles war in Ordnung – eigentlich perfekt. 5000 Menschen waren satt geworden. Jesus will die Menge noch verabschieden und dann noch ein wenig Ruhe haben. Deshalb sagt er seinen Jüngern: „Fahrt schon einmal voraus mit dem Boot“.
Doch die Seefahrt wird zum Problem. Ein Sturm kommt auf. Hohe Wellen bringen das Boot in Not. Und – Jesus fehlt. Die Jünger fühlen sich alleingelassen. Die Jünger, v.a. Petrus ist der Spiegel, in dem wir uns erkennen.
Wenn wir in diesen Spiegel blicken, wird uns klar: Wir sind allein unterwegs. Mitten in der Nacht. Der Wind bläst uns gewaltig ins Gesicht. Unser Boot droht zu kentern. Wir sehen die Jünger: Sie sind verzweifelt. Sie haben Angst. Als sie Jesus sehen, befällt sie Panik. Sie erschrecken und schreien: „Es ist ein Gespenst!“
Und nun das Wunder: Es ist die Stimme, die den Abgrund von Wind und Wellen überbrückt: „Ich bin’s“, sagt die Stimme. „Fürchtet euch nicht.
Seid getrost“
„Seid getrost“, ich glaube, es gibt keine wichtigere Botschaft als diese:
Getrost zu sein, getröstet zu sein – grad auch für die, die anderen in trostlosen Situationen beistehen. Getröstet sein, heißt: Ich vertraue darauf, dass Christus mir entgegenkommt – auch wenn die Wellen über mir zusammenschlagen und ich nicht mehr weiß, wo oben und unten ist.
Angst ist verständlich. Aber Angst macht starr. Wer sich nicht mehr bewegen kann, kann auch keinem anderen mehr begegnen. Und wir wissen nicht nur aus der Notfallseelsorge, wie wichtig es ist, in solchen Katastrophen jemand bei sich zu haben.
Und nun das Wunder: In der größten Todesangst wird die Angst überwunden. Durch Jesus, der spricht. Das erfährt Petrus. Jesus ruft Petrus zu sich auf den See. Und dieser Ruf lässt Petrus seine Angst überwinden. Er läuft los und wächst über sich hinaus. Aber Petrus erlebt sofort auch das andere: „Als er aber den starken Wind sah, erschrak er und begann zu sinken“.
Petrus wiederholt im Grunde die Erfahrung, die alle im Boot zuvor gemacht haben. Und wie zur Bestätigung wird nochmals festgehalten: „Wenn ihr auf den Wind seht, wenn ihr auf die Welt schaut, wie sie ist und was euch von dort entgegenkommt, dann geht’s kaum anders, als dass ihr versinkt – in einem Abgrund aus Verzweiflung, Ratlosigkeit und Schmerz. Wenn ihr auf euch selber schaut, dann seht ihr Angst und Unvermögen. Deshalb: Hört die Stimme des Herrn. Er ist da. Mitten im Chaos. Und er ergreift eure Hand. Er richtet euch auf und stillt den Sturm“.
„Jesus aber streckte sogleich die Hand aus und ergriff ihn“.
Der jüdische Religionsphilosoph Franz Rosenzweig schreibt: „Kein Mensch kann sich selbst helfen. Die Welt ist zwar voller Leute, die das sich einreden, aber es gelingt ihnen allen so wenig, wie es Münchhausen gelang, sich an seinem eigenen Schopfe aus dem Sumpf zu ziehen. Jeder kann immer nur den anderen, der ihm gerade zunächst im Sumpf steckt, beim Schopfe fassen. Dies ist der `Nächste´, von dem die Bibel redet. Und das Wunderbare dabei ist nur, dass jeder selber im Sumpf steckt, und trotzdem kann er den Nächsten herausziehen oder vielmehr vor dem Versinken bewahren. Diese mechanisch unmögliche gegenseitige Halterei ist dann freilich erst möglich dadurch, dass die große Hand von oben alle diese haltenden Menschenhände selber bei den Handgelenken hält. Von ihr her und nicht von irgendeinem gar nicht vorhandenen ´Boden unter den Füßen´ kommt allen diesen Menschenhänden die Kraft, zu halten und zu helfen“ und Rosenzweig schließt mit den Worten, „Es gibt kein Stehen, nur ein Getragenwerden."
Ich denke, wir können nur hilfreich sein, wenn wir auch für uns selbst dieses Getragenwerden gelten lassen. Diese innere Haltung erlaubt es uns, unsere eigene Machtlosigkeit in solchen Situationen auszuhalten und so den Betroffenen in ihrer Verzweiflung beistehen zu können.
„Daran wirst Du dich gewöhnen“, sagt mir mein Kollege damals. Ich habe mich in dem Sinne daran gewöhnt, dass ich im Notfall alles andere ausgeblendet habe. Nur das Eine zählt: Bestmöglich zu helfen.
Ich habe mich nicht daran gewöhnt, in dem Sinne, einen solchen Einsatz als „normal“ zu finden und Achsel-zuckend abzuhaken. Menschen, die das tun, werden zynisch. Das habe ich auch erlebt.
Wie gut, dass heute auch die Belastung der Einsatzkräfte im Blick ist.
Wie gut, dass es heute nicht als Schwäche gilt, wenn nach schlimmen Einsätzen, Hilfe in Anspruch genommen wird. Ich finde das umgekehrt: stark!
Das schreckliche Geschehen kann niemand rückgängig machen. Das Lebenshaus der Familie, die ihren Sohn und Bruder verloren hat, liegt in Trümmern. Es wird viel, viel Zeit brauchen, bis es wieder halbwegs aufgebaut sein wird. Es wird anders aussehen – ganz anders.
Als Christ habe ich aber die Hoffnung, dass es in dem ganzen Chaos ein Getragenwerden gibt. Das zeigt mir Petrus. Er erlebt die Grenze und erfährt Rettung. So könnte es gehen. Auch bei uns.
So könnte es sein, wenn wir nicht bei uns und unseren Möglichkeiten bleiben. Sondern auf den schauen, der Macht hat über alle Mächte – und auf dessen Advent wir warten – nicht nur in der Woche nach dem Ewigkeitssonntag.
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Synodalpräsidentin Sabine Foth über die Tagung - Video
Hauptthemen der Tagung
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∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
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TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
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TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
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TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
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TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
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TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete über den Auftrag, die beiden divergierenden Eheverständnisse von gleichgeschlechtlich bzw. non-binär liebenden und heterosexuell liebenden Menschen theologisch begründet zu formulieren. Den vollständigen Bericht von Hellger Koepff zu TOP 15 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Dies soll ggf. Grundlage für eine neue gesetzliche Regelung und die Agende bilden. Zwei Beratungen des Ausschusses haben ergeben, dass es derzeit keine Einigung auf ein gemeinsames Verständnis von Ehe gibt. Hellger Koepff verweist auf den Begriff der Auslegungsgemeinschaft; der Ausschuss hält daran fest, die jeweils anderen Positionen und ihrer Vertreter nicht abzuwerten, ihnen nicht die Rechtgläubigkeit abzusprechen und ihr Verständnis stehenzulassen.
Der Ausschuss plädiert dafür, die Präambel der geltenden Ordnung um die verschiedenen Eheverständnisse zu erweitern, und legt ein Arbeitspapier für die Neufassung vor. Uneinigkeit herrscht im Ausschuss darüber, wie die derzeitige Ordnung und die Handreichung des Oberkirchenrats zum Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare zu sehen sind: Einerseits sei darin das Versprechen der Präambel, unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum zu geben, gerade nicht eingelöst. Es bedürfe einer Neuerung. Andererseits werde die Ordnung und die sich daraus ergebende Praxis als das Äußerste betrachtet, was vorstellbar ist.
Zurück zum Anfang des Tagesordnungspunkts, zu den Dokumenten und zur Themenübersicht
Zum Anfang der Seite
Synodalpräsidentin Sabine Foth über die Tagung - Video
Hauptthemen der Tagung
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Grußworte
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TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
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TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
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TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider, Leiter des Dezernats „Theologie, Gemeinde und weltweite Kirche“ berichtete aus der von Landesbischof Gohl einberufenen Arbeitsgruppe Antrag „Trauung für alle“ und stellte einen Gesprächsimpuls vor, in dem er auf die christologische Mitte als Zentrum verwies. Den vollständigen Bericht von Dr. Jörg Schneider zu TOP 15 finden Sie in der Klappbox oben „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“.
Daraus ist es möglich, strittige Positionen auszuhalten und sogar zu akzeptieren. Unterschiede und unüberbrückbare Gegensätze sind schmerzvoll. Das Eheverständnis besitzt – dies hat die Diskussion gezeigt – theologisch und religiös noch mehr Dimensionen als die moralische oder ethische, es gehe auch um die Auslegung der Bibel. Die Aufgabe besteht darin, einen Weg zu finden, mit dem mehrere Verständnisse sowohl unterschieden als auch zusammengehalten werden.
Dr. Schneider berichtete ferner von Fragenkomplexen seit dem ersten Treffen der AG: Der erste wirft die Frage auf, ob die Trauung Gleichgeschlechtlicher das Bekenntnis unserer Kirche betrifft. Die Bekenntniswidrigkeit ist das am schwersten wiegende Argument gegen die Trauung Gleichgeschlechtlicher. Die zweite Frage betrifft die Haltung, in der Vertreter der verschiedenen Auffassungen einander begegnen; hier verwies Dr. Schneider auf die Unterschiede zwischen Toleranz, Akzeptanz und Respekt. Abschließend regte er an, darüber nachzudenken, ob die Trauung Gleichgeschlechtlicher nicht Teil der Statur der Landeskirche sein, der eigene Pluralismus produktiv nach innen gewendet werden kann.
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TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
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TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
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In der Aussprache bestätigte Burkhard Frauer (Ditzingen), dass ein Konsens zwischen den gegenteiligen Haltungen zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in absehbarer Zeit nicht zu finden sei. Auf der einen Seite stehe der unbedingte Wunsch einer gleichberechtigten Trauung. Auf der anderen Seite stehe die Haltung, dass eine gottgewollte Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden könne. So sei es zu dem Ergebnis gekommen, zwei unterschiedliche Eheverständnisse gleichberechtigt nebeneinander stehen zu lassen. In der Präambel müsse der Respekt vor der anderen Sichtweise und das Ertragen der daraus folgenden Praxis zum Ausdruck kommen. Dies sei für beide Seiten schmerzlich. Aber es sei der einzige Weg, zu einem Ergebnis zu gelangen. Er bat darum, dieses noch in der 16. Synode zu erreichen. Es werde immer wieder auf den Kompromiss aus der 15. Synode hingewiesen, der aus seiner Sicht jedoch ein fauler Kompromiss sei.
Dr. Gabriele Schöll (Aalen) erklärte ihr Verständnis für die Gedanken, die Hintergrund des Antrags waren. Sie wies auf die unterschiedlichen Lebensrealitäten homosexuell empfindender Menschen hin, die sowohl im Verständnis ihrer sexuellen als auch ihrer religiösen Identität zum Ausdruck kommen.
Johannes Eißler (Eningen) drückte seine Wertschätzung für die Vertreter des Pietismus aus, die ein stabiler Teil der Kirchengemeinden und der Landessynode seien. Er appellierte, miteinander auf dem Weg zu bleiben. Die bisherige Praxis sei der evangelischen Kirche nicht angemessen, es gebe faktisch eine Sperrklausel für Geistliche. Allein schon deswegen müsse man daran weiterarbeiten.
Auch Christiane Mörk (Brackenheim) sprach sich dafür aus, die Eheverständnisse nebeneinander stehen zu lassen, und deren Gemeinsamkeit zu sehen: Diese bestehe in dem Wunsch, den Glauben zu teilen, der Bitte um Gottes Segen, um Gottes Beziehung zu den Menschen. Weder bei Martin Luther noch sonst in der Bibel werde der Kinderwunsch als gültige Voraussetzung für die Ehe genannt. Es müsse endlich eine Lösung geben, damit sich alle Paare als Ehepaar bekennen dürften.
Steffen Kern (Walddorfhäslach) erklärte, dass mit der Auslegungsgemeinschaft, die alle verbinde, sowohl ein Pro als auch ein Contra ausgedrückt werde. Contra bedeute: Ausgeschlossen sei eine Anpassung an Zeitgeister jeder Art, sowie Homophobie und Diskriminierung. Ebenso eine libertäre Agitation, die bewährte Ordnungen auflösen will. Pro bedeute auch ein immer neues Hören auf die Schrift, dadurch auf Jesus Christus, und durch ihn auf unsere Mitmenschen. Man müsse beieinanderbleiben, den Christus im anderen sehen, auf ihn hören, und sich fragen: Was hat mir Christus im anderen zu sagen? Es sei herausfordernd, die Haltung des anderen einzunehmen, dessen Motive nachzuempfinden. Er votiere für eine Debatte in Ruhe und Zugewandtheit.
Matthias Böhler (Besigheim) betonte, dass die bisherige Regelung weiterentwickelt werden müsse. Solange die Trauung nicht für alle gleichberechtigt vollzogen würde, bestehe immer eine Diskriminierung. Er brachte seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass sogar ein Rückschritt zementiert werde, wenn man nicht mehr gezwungen sei, sich mit der anderen Position auseinanderzusetzen.
Dr. Hans Probst erinnerte daran, dass die diskutierten Fragen das Leben vieler Menschen berührten. In unserer freiheitlichen Gesellschaft werde Vielfalt gelebt. Ihn erfülle die Tatsache, dass homosexuell Paare nicht gemeinsam gesegnet würden, mit Scham. Dies sei ein Affront und eine verletzende Ungleichbehandlung. Er bedankte sich bei den Vertretern des Pietismus, denn die Gespräche in Ruhe hätten dazu geführt, dass man sich aufeinander zubewegt hätte, und die Idee der gegenseitigen Akzeptanz gestärkt. Er appellierte, gemeinsam weiterzuarbeiten, und eine gute Lösung im Sinne der Nächstenliebe zu finden.
Matthias Hanßmann (Horb am Neckar) verlas ein Statement für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, in dem er unter anderem darauf hinwies, dass die Voraussetzungen für eine erneute Befassung der Landessynode nicht vorlägen. Bis heute hätten viele Menschen große Mühe mit der in der 15. Landessynode verabschiedeten Regelung, die bis heute gelte. Der Gesprächskreis habe mehrfach darum gebeten, sich an diesen Grundsatz zu halten. Er sei gesprächsbereit, und daher der Arbeitsgruppe beigetreten, die Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl ins Leben gerufen hatte. Die Lebendige Gemeinde unterstütze keine Fortschreibung der Regelung mit kirchenrechtlichen Folgen; der Gesprächskreis bitte darum, weiter die bestehende Regelung zu leben.
Anja Faisst (Ludwigsburg) wies, wie einige andere Synodale, darauf hin, dass seit 2017 die Ehe für alle nach staatlichem Recht möglich sei. Sie erklärte, dass die aktuelle kirchliche Regelung die Gesetzeslage nicht gut wahrnehme. Diese sei keine Realität in der Kirche. Die Regelung schließe weiterhin Menschen aus. Gleichgeschlechtliche Paare zeigten alles, was eine heterosexuelle Ehe ausmache: Die Grundlagen seien Liebe, Zuneigung, Verantwortung, die Bereitschaft, das Leben miteinander zu gestalten. Es sei wichtig, noch in dieser Synode zu einer gleichberechtigten Trauung in Bezug auf beide Eheverständnisse zu gelangen.
Mehrere Synodale, darunter Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach), berichteten von persönlichen Erfahrungen mit gleichgeschlechtlichen Paaren in Kirchengemeinden, und sprachen sich generell gegen die Erwähnung von Therapien im Zusammenhang gleichgeschlechtlicher Paare aus.
Ines Göbbel verdeutlichte, dass die sexuelle Vielfalt als solche nicht zur Debatte stehe. Wenn man auf dem bisherigen Kompromiss der 15. Landessynode beharre, missachte man vollzogene Entwicklungsschritte. Ihr gehe es darum, Ehepaare und Familien in den landeskirchlichen Kirchengemeinden zu beheimaten; sie plädiere für eine zügige Gesetzesänderung, die beide Eheverständnisse und die Trauung gleichberechtigt regele.
Philip Jägle (Ravensburg) plädierte für eine Lösung, die sich an die Haltung anlehnt, die Martin Luther hinsichtlich des Abendmahls eingenommen habe: Wie das Abendmahl empfangen wird, beurteile nicht die Pfarrperson, nicht wir, sondern Gott. Dabei handele es sich beim Abendmahl sogar um ein Sakrament, bei der Trauung nicht. Bei einer Trauung von Mann und Frau wisse man auch nicht, ob sie diese Handlung ernst nähmen, es zähle, dass sie den Entschluss gefasst hätten.
Gunter Seibold (Filderstadt) erklärte, dass sich das kirchliche Eheverständnis vom staatlichen unterscheiden könne. Eine Diskriminierung sei nicht gegeben, wenn es Begründungen für die verschiedene Behandlung gebe. Rechtlich sei eine Änderung der bestehenden Regelung nicht nötig. Für ihn sei nur eine Trauung von Frau und Mann denkbar, keine anderen Konstellationen.
Gerhard Keitel (Maulbronn) wies ebenso wie Matthias Vosseler (Stuttgart) darauf hin, dass die 16. Synode noch ein Jahr im Amt sein werde. Zudem sei, so Keitel, die Wahl zur Synode eine Personenwahl, keine Parteienwahl – vor diesem Hintergrund bat er alle Synodale um Gespräche für eine Lösung.
Als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses erwiderte Hellger Koepff auf die Aussprache, dass er die verschiedenen Argumente in ihrer Bandbreite mitnehmen werde.
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Das ausführliche Wort von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl finden Sie unter den Tagungsdokumenten. Darin wies er unter anderem darauf hin, dass auch die Trauung eines heterosexuellen Paares nicht mehr den Normalfall der Volkskirche darstelle; man könne daher angesichts der fehlenden generellen Bereitschaft und der Individualisierungstendenzen evtl. von einer Krise der kirchlichen Trauung sprechen. Wenn daher gleichgeschlechtliche Paare den Wunsch nach einer Trauung haben, könnten diese gerade zur Stabilisierung der Kasualie beitragen. Er werde gemäß dem Beschluss des Rechtsausschusses vom April 2024 eine Arbeitsgruppe im Oberkirchenrat einsetzen, mit dem Ziel, bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Trauung gleichgeschlechtlicher Ehepaare ermöglicht. Die Kirche habe hier auch die Chance, positiv stilbildend in die Gesellschaft hineinzuwirken.
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Der Ausschuss für Kirchen und Gemeindeentwicklung (KGE) hat einstimmig beschlossen, den Antrag 06/24 auf Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landkreisen nicht weiter zu verfolgen. Der Ausschussvorsitzende Kai Münzing begründete dies damit, dass bei Überlegungen, Dekanate und Kirchenbezirke zu größeren Einheiten zusammenzuführen, der Oberkirchenrat grundsätzlich auch den betroffenen Landkreis berücksichtigt. Der Dekanatsplan sichert eine Repräsentanz auf Augenhöhe gegenüber dem Landkreis und der Politik. Hierzu ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass das verbleibende oder geschäftsführende Dekanat in der Kreisstadt angesiedelt wird bzw. bleibt. Der Ausschuss hält einen Kreisplan zusätzlich zum aktuellen Dekanatsplan für nicht notwendig, da im Dekanatsplan bereits alle Anliegen des Antrags berücksichtigt werden.
Gerhard Keitel (Maulbronn) meldete sich als Zweitunterzeichner zu Wort. Er verwies darauf, dass es große Unterschiede zwischen den Dekanaten gibt. Sein Antrag sollte auch das Ziel haben, dass bei Fusionen noch sensibler hingesehen werde. Er akzeptiere das Abstimmungsergebnis des Ausschusses und drängte nicht auf eine Abstimmung.
Der KGE-Ausschussvorsitzende Kai Münzing (Dettingen an der Erms) bescheinigte dem Dekanatsplan bzw. dem Leiter von Dezernat 8, Oberkirchenrat Christian Schuler, dass er die Lebbarkeit größerer Einheiten dezidiert berücksichtigt habe.
Den vollständigen Bericht von Kai Münzing zu TOP 16 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
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TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
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TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
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TOP 42 Förmliche Anfragen
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TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
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Die Landessynode stimmte bei einer Enthaltung dafür, den Anspruch auf eine freie Dienstwohnung im Vikariat abzuschaffen. Damit entfällt auch die Residenzpflicht. Die Präsenzpflicht bleibt jedoch bestehen. Mit bestimmten Ausnahmen gilt dies für alle Pfarrerinnen und Pfarrer.
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beilage 75, deren Ziel ist, den Anspruch auf freie Dienstwohnung im Vikariat abzuschaffen. Damit entfällt auch die Residenzpflicht, wobei an der Präsenzpflicht dagegen festgehalten wird. Auch künftig wird ein Dienstzimmer vor Ort zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür werden von den Kirchengemeinden bzw. -bezirken übernommen. Diese Regelung soll ebenfalls für Pfarrerinnen und Pfarrer, die mit Vertretungsdiensten im Kirchenbezirk beauftragt sind, gelten. Voraussetzung ist, dass sie im unständigen Pfarrdienst, im Übergangsstatus, im Wartestand oder im Rahmen einer beweglichen Pfarrstelle tätig sind. (PDA-)Stellen, die für einen Kirchenbezirk errichtet oder diesem zugeordnet sind, behalten ihren Dienstwohnungsanspruch. Der zu Rate gezogene Finanzausschuss empfiehlt die Änderung. Selbst die Vikarsvertretung kritisiert Dienstwohnungsanspruch und Residenzpflicht schon seit Längerem. In seiner Sitzung am 8. November 2024 votierte der Rechtsausschuss daher einstimmig für den Entwurf und empfahl nun, auf der Herbstsynode die Beilage 75 zu verabschieden.
Die Beilage 75 zur Abschaffung des Dienstwohnungsanspruchs wurde ohne Aussprache bei einer Enthaltung beschlossen.
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TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
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Der Theologische Ausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, den Antrag Nr. 06/22 auf Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt formal für erledigt erklärt und damit nicht mehr weiter zu verfolgen. Der Ausschuss-Vorsitzende Hellger Koepff begründete dies mit der intensiven thematischen Auseinandersetzung an den beiden Fachtagen am 27. April 2023 und am 18. Juli 2024, an denen eine breitere kirchliche Öffentlichkeit und Leitungspersonen der Landeskirche teilgenommen haben. Dazu führte er Aufarbeitung und Prävention der Landeskirche mit Hilfe von Schutzkonzepten und -prozessen an. Dennoch stellte Koepff klar, dass Kirche und kirchliche Arbeit mit dem Thema sexualisierte Gewalt kontinuierlich, also über die 16. Landessynode hinaus, gefordert sein werden und erst am Anfang eines schwierigen Weges stehen. Der Ausschuss erwartet weitere Schritte, die Koepff im Einzelnen aufzählte. Das Thema muss präsent bleiben und soll dazu an einer Stelle im Oberkirchenrat fest verankert werden. In zwei Jahren soll der 17. Landessynode erneut berichtet werden.
Zum Schluss seines Berichts mahnte Koepff an, das Seelsorgegeheimnisgesetz zu überarbeiten, da es nicht missbraucht werden darf, um sich selbst zu schützen. Einen entsprechenden selbständigen Antrag stellte der Ausschussvorsitzende für die Frühjahrssynode in Aussicht. Antragsformulierung und -begründung stellte Koepff bereits informell für erste Gespräche zur Verfügung.
Den Bericht finden Sie in der obigen Klappbox „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“ zum Nachlesen.
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Im Rahmen der Synodaltagung wurde die württembergische Gefängnisseelsorgerin Henrike Schmidt mit dem Gottesdienstpreis der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes ausgezeichnet. Mehr Informationen zu TOP 19 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Schmidt erhielt die Auszeichnung für einen Gottesdienst zum Thema Schuld und Vergebung, den sie während ihrer Zeit in der Vollzugsanstalt Hohenasperg gehalten hat. Inzwischen ist sie in Rottenburg tätig.
Igor Lindner, Vorsitzender der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland, würdigte in seiner Laudatio Schmidts Gottesdienst, er sei “ein Gesamtkunstwerk”. Sie habe die korrespondierenden Themen Schuld und Vergebung eindringlich und anschaulich vermittelt, etwa durch die Einbeziehung von Gefangenen und ihren Perspektiven. Der Gottesdienst habe die Gefangenen in einen “sicheren Raum der Gottesbegegnung mitgenommen”. Die Realität der Vergebung habe sich besonders bewegend in der individuellen Segnung am Ende des Gottesdienstes ausgedrückt. Der Gottesdienst habe es den Gefangenen ermöglicht, „durchzuatmen, zu sich selbst zu kommen und sich in Gottes Nähe zu bergen“.
Henrike Schmidt sagt in ihrem Dankeswort, dass “heute 7000 Gefangene gewonnen haben”, weil sie in der Synode als Menschen gesehen würden, die nach Gott fragen, Vergebung suchen und oft verzweifelt seien. Das sei keine Selbstverständlichkeit. Der Gottesdienstpreis sei auch ein “Lichtstrahl, der hinter die Mauern fällt”.
Dr. Stephan Goldschmidt, Vorsitzender der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes, sagte, seit der Gründung der Stiftung 2007 gehen der Preis zum dritten Mal nach Württemberg: “Damit liegt Ihre Landeskirche zusammen mit der Nordkirche ganz vorne. Sie können stolz sein, mit welcher Qualität in Ihrer Landeskirche Gottesdienste vorbereitet und gefeiert werden! Und welchen Stellenwert das kirchliche Kernthema Gottesdienst offenbar bei Ihnen besitzt.” Er sei überzeugt, dass “dieser Wettbewerb den Gottesdiensten landauf, landab guttut. Auf wertschätzende Weise wird darauf aufmerksam gemacht, dass hinter einem guten Gottesdienst viel Arbeit steckt, viel Fantasie, Engagement und liebevolle Detailarbeit und ein wertschätzender Umgang der Verantwortlichen untereinander und mit den Menschen, die teilnehmen.“
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Prälatin Gabriele Wulz (Ulm) berichtete über den zweiten von insgesamt drei Fachtagen zum Thema “Sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie”. Den vollständigen Bericht von Gabriele Wulz zu TOP 20 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Gabriele Wulz, Regionalbischöfin in Ulm, sagte, die Beschäftigung mit dem Thema sexualisierte Gewalt habe auch die Sicht auf die eigene Kirche verändert. Wulz trat Behauptungen entgegen, dieses Thema käme in der Kirche nicht vor und stehe nicht auf den Tagesordnungen. Die Landessynode in Württemberg habe sich nun schon über mehrere Sitzungen hinweg dieser Thematik angenommen. Insbesondere Synodale, so Wulz, wurden und werden informiert über Betroffenenbeteiligung, Interventions- und Präventionspläne, Schutzkonzepte, Schulungen, regionale Erhebungen und Untersuchungen wie die AUF! Studie und die ForuM-Studie der EKD. Ebenso wurde zu Fachtagen eingeladen, setzte Wulz fort.
In Fortsetzung zum ersten Fachtag zu toxischen Traditionen, über den Hellger Koepff ausführlich berichtet habe, fand am Donnerstag, 18. Juli 2024, der zweite Fachtag statt. In dessen Impulsvortrag habe Prof. Dr. Rainer Anselm (München) eine “Ethik der Nähe” gefordert. An einer solchen Ethik solle weitergearbeitet werden, auch um Klarheit im Verhalten in kirchlichen Zusammenhängen zu bekommen.
Am zweiten Fachtag, berichtete Wulz, wurden auch die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen vorgestellt. Wulz fasste zusammen, es gebe ein großes Interesse, sich inhaltlich vertieft mit sexualisierter Gewalt in der Kirche zu befassen. Eben nicht das Thema „abzuarbeiten“ und möglichst schnell wieder zur Tagesordnung über zu gehen, sondern dranzubleiben, die Felder zu identifizieren, die sich beim zweiten, dritten oder vierten Blick auf ForuM oder die Auf-Studie zeigen und wirklich in die Tiefe gehen.
Sie, so Wulz, habe die konstruktive, nach vorne gerichtete Stimmung beeindruckt. Es würde eben nicht die Schwere und Brutalität von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie schöngeredet oder gar bagatellisiert, aber auch die durch Einsicht verursachte Lähmung sei überwunden.
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Ursula Kress, Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der “Fachstelle sexualisierte Gewalt”, berichtete, wie sich seit der Veröffentlichung der ForuM-Studie die Arbeit der Fachstelle entwickelt und womit sie sich befasst habe. Den vollständigen Bericht von Ursula Kress zu TOP 20 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Ursula Kress, Gleichstellungsbeauftragte und “Fachstelle sexualisierte Gewalt”, berichtete, was sich seit und durch die ForuM-Studie verändert habe. In dem Moment, in dem sich die neue Anerkennungsrichtlinie der EKD für die Zahlungen an Betroffene verzögert hat, die die EKD-Synode eigentlich beschließen und in Kraft setzen wollte, sei der Ton rauer geworden. Die Landeskirche und die EKD werde wieder öfter mit Beschimpfungen konfrontiert, bis hin zu Drohungen, sagte Kress. Es betreffe weniger sie in der Fachstelle, wobei sie sich auch mit Frust, Wut und Verzweiflung, aber auch teils unrealistischen Erwartungen konfrontiert sehe. Auch Betroffene untereinander gehen nicht immer respektvoll miteinander um, so Kress.
Kress erzählte anhand von Beispielen, dass der Bedarf an konkreter Hilfe, sei es finanziell oder an Gesprächspartnern oder auch an direkter Unterstützung bei Anträgen oder der Suche nach Therapieplätzen weiterhin sehr hoch und dringend sei.
Auch der Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung von Schutzkonzeptentwicklungsprozessen sei nach wie vor hoch. Ähnlich sei es bei der Intervention. Manche Leitungspersonen und Entscheidungsträger*innen seien unsicher bei Entscheidungen: Man will alles richtig machen, niemanden falsch verdächtigen, nicht vorschnell reagieren. Ein konkreter Unterstützungsbedarf würde im Interventionsprozess häufig angefragt. Aber die dünne Personaldecke setze auch Grenzen.
Die Kommunikation mit Betroffenen bleibe, so Kress, eine große Herausforderung, auch wegen der von der EKD geplanten Neuregelung der Anerkennungsleistungen, die sich aufgrund der komplizierten Verfahren nochmals verzögert habe. Kress erinnerte daran, dass Ende 2023 für das Jahr 2024 eine einmalige Überbrückungszahlung geleistet (die bisherige Anerkennungsleistung wurde dafür für alle Betroffenen um 5.000 € aufgestockt – insgesamt auf 20.000 €).
Kress wies darauf hin, dass seit März in Kooperation mit der Diakonie Württemberg ein Online-Format zu Teilaspekten der ForuM-Studie gestartet und bereits dreimal durchgeführt werden konnte.
Ebenso fand das Thema “Sexualisierte Gewalt” in Aus-, Fort- und Weiterbildung Aufnahme. Kress betonte die Wichtigkeit der Verankerung von Wissen, Sensibilisierung und Monitoring.
Im Juni 2024 wurde die Meldestelle mit Julia Jünemann besetzt, sagte Kress. Sie hat einen 25 % Stellenanteil für die Landeskirche und 25 % für die Diakonie. Konkretisiert wurde auch der Prozess der Meldung in der Meldestelle. Die „Task Force“ zur Unterstützung der Meldestelle sei ebenfalls neu benannt worden.
Kress berichtete zudem über geplante und bereits etablierte Kommunikationswege (Netzwerktreffen der Multiplikator*innen, Online-Formate, Web-Based-Training), auch wie die nachhaltige Aufarbeitung geschieht.
Kress fasste zusammen: “Zum heutigen Stand können wir sagen, dass alle Pfarrpersonen im Gemeindedienst sensibilisiert und mit Basiswissen in Dienstbesprechungen oder KTAs in den Dekanaten geschult sind. Dies fand im Großteil durch die Fachstelle, an manchen Orten durch Multiplikator*innen des Fortbildungskonzeptes „hinschauen-helfen-handeln“ statt. Einzelpersonen haben noch die Möglichkeit der Teilnahme an zentralen Angeboten in Stuttgart.”
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TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, trug die vom Beteiligungsforum abgeleiteten zwölf Maßnahmen zur Weiterarbeit nach der ForuM-Studie vor. Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen bildeten die 46 Empfehlungen der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der ForuM-Studie. Den vollständigen Bericht von Stefan Werner zu TOP 20 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, mahnte: “Wenn uns das Thema sexualisierte Gewalt wichtig ist, wenn uns vor allen Dingen die Betroffenen wichtig sind, dann kann man zu Recht von uns erwarten, dass wir uns intensiv mit den Ergebnissen von ForuM beschäftigen und eine ehrliche Diskussion führen.” Die ForuM-Studie sei, fuhr Werner fort, das Ergebnis des 11-Punkte-Handlungsplans von 2018, in dem die EKD-Synode eine externe wissenschaftliche Aufarbeitung beschlossen hat. Die ForuM-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben 46 Empfehlungen ausgesprochen, die das Beteiligungsforum in zwölf Maßnahmen übersetzt hat.
Werner berichtete, manche Themen habe man sich im Beteiligungsforum auch schon vor der ForuM-Studie zu eigen gemacht wie zum Beispiel das Disziplinarrecht, das Thema „Anerkennung“ und die Kommissionen zur unabhängigen Aufarbeitung. Anderes sei von der Studie neu eingebracht worden wie zum Beispiel die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle und der ganze Themenkomplex rund um Kultur und Theologie. Werner hob die Bereitschaft aller im Beteiligungsforum hervor, konstruktiv um der Sache willen zusammenzuarbeiten.
Die gut 860 Seiten lange ForuM-Studie habe, so Werner, dann einen Wert, wenn sie für alle einen Wert habe und wenn der Wille spürbar sei, aus diesen Erkenntnissen heraus anders Kirche zu sein. Eben nicht eine Institution, die sich selbst schütze, sondern eine Gemeinschaft, die ihre eigenen Werte ernst nehme und lebe.
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Das Thema der Aktuellen Stunde lautet:
Diskussion zum aktuellen Gesetzentwurf zum § 218
In der nächsten Woche soll im Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ eingebracht und noch vor Ende der Legislaturperiode abgestimmt werden. Ziel des Antrags ist es, dass Abbrüche in der Frühphase einer Schwangerschaft straffrei
bleiben. Die Pflicht zur Beratung bleibt bestehen. Bedauerlich ist, dass dieses sensible Thema nun in aller Eile und im Horizont eines Wahlkampfes eingebracht und abgestimmt werden soll. Für welche Aspekte müsste die Kirche ihre Stimme erheben?
Amrei Steinforth (Hechingen) machte darauf aufmerksam, in welchem Zusammenhang die aktuelle Diskussion geschieht. Auch durch einen Autokraten, der selbst übergriffig geworden war gegenüber Frauen und gleichzeitig einen Wahlkampf betrieben habe, der auch auf der Abtreibungsfrage gründete. Es gehe auch darum, dass sich die Situation von Frauen wieder verändere. Sie wolle den Schutz des ungeborenen Lebens nicht trennen von der Frage, dass Frauen Gewalt erleben und der Tonfall sich wieder ändere.
Steffen Kern (Walddorfhäslach) berichtete, wie der Antrag zur Veränderung des § 218 auf den Weg gebracht wurde und was dazu zu sagen werde. Als Mann habe er eine defizitäre Perspektive. Aus evangelischer Sicht ist eine Balance zu finden zwischen dem Recht des Ungeborenen und dem der Frau. Eine sensible Balance ist, wenn auch nicht ideal, durch § 218 gegeben. Leben mit potenzieller Behinderung werde durch den neuen Vorschlag weniger geschützt, als solches ohne diese Möglichkeit. Eine Entscheidung über so sensible ethische Fragen brauche Zeit. Das sei unwürdig und passe nicht zur Kultur in unserem Lande.
Martina Klärle (Weikersheim) sagte, eine solche Entscheidung könne hier in der Synode nicht geschehen. Klärle erinnerte an den Artikel im Stern und unter welchen Bedingungen Frauen nach Unterstützung und Rückhalt gesucht haben.
Christiane Mörk (Brackenheim) berichtete von einem Treffen mit der PUA-Beratungsstelle. Hinter einem Schwangerschaftskonflikt stehen sehr unterschiedliche Gründe. Das brauche Raum und Zeit zu Gespräch. Daher müssen auch die Beratungsstellen frei in der Beratung sein. Mörk findet den Gesetzentwurf, der die Pflicht zur Beratung enthält, akzeptabel.
Angelika Klingel (Heimsheim) fragte sich, was sie dazu sagen könne. Sie könne sagen, dass nur Frauen sich dazu äußern sollten, dass die Frage aus dem Strafgesetz herausmüsste, dass in Zeiten von Autokraten und Rechtspopulisten diese Frage missbraucht würde… und viel mehr. Aber sie möchte die Zeit bis zum Abklingeln ihrer Redezeit einfach schweigen.
Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) dankte ihrer Vorrednerin für die Bestimmung des politischen Rahmens. Ein Motiv trage sich durch: Bei ungewollten Schwangerschaften trage allein die Frau die Last. Nach wie vor würden Frauen in schwere existentielle und psychische Konfliktfragen gebracht. In der öffentlichen Debatte ginge aber unter, dass der kleine Mensch da sein. Aber es gehe um Leben gegen Leben. Die Unterstützung für Frauen müsse unbedingt erhalten und gestärkt werden. Sie wünsche sich eine Gesellschaft, die wieder kinderfreundlicher sei, die vielleicht auch andere Formen der Patenschaft ermögliche. Lassen Sie uns die Stimme erheben, für das Leben der Frauen und das Leben der Ungeborenen.
Ute Mayer (Renningen) vermerkte, dass die Art und Weise, wie der Entwurf noch durchs Parlament gepeitscht werden soll, von wenig Gespür zeuge. Ein Schwangerschaftsabbruch betrifft oft mehrere Personen, oft eine ganze Familie. Wir brauchen Menschen, die an der Seite der betroffenen Frau bleiben, egal, wie sie sich entscheidet.
Anja Faißt (Ludwigsburg) erzählte von einer schwangeren Freundin, die mit vielen Unsicherheiten belastet anrief. Für sie stand der Schwangerschaftsabbruch im Raum. Die Frage nach einem Abbruch sei völlig verständlich und nicht verwerflich. In einem Fall aus ihrer Praxis habe sich das Paar für einen Abbruch entschieden, das andere Paar, das Kind zu behalten. Wie könne man den Rahmen dafür verbessern, dass man das Kind behalten kann?
Annette Sawade (Schwäbisch Hall) sagte, sie verstehe die Eilbedürftigkeit der Entscheidung aufgrund der politischen Situation. Es könne sich rasch alles zum Schlechteren verändern. Keine Frau würde sich die Entscheidung leicht machen. Eine ausreichend finanzierte Beratung muss gewährleistet werden. Sie empfehle, sich genau mit diesem Entwurf zu befassen. Ebenso auch mit der Stellungnahme des paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) wies darauf hin, dass die Veränderung des jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf nicht weit von der jetzt geltenden Regelung sei. Die vorausgehenden Entwürfe hätte sie auch nicht befürworten können. Sie sehe nur Veränderungen zum Besseren, da nicht mehr kriminalisiert würde.
Dr. Gabriele Schöll (Aalen) betonte die Wichtigkeit, die Stimme zum Schutze der Kinder und der Frauen die Stimme zu erheben. Sie zitierte Thomas Rachel von der EKD, dass eine Aufhebung der bisherigen Ordnung nicht ratsam sei. Sie erkenne in der Debatte Parallelen zur Debatte um assistierten Suizid. Deshalb möchte sie unterstreichen, Gott sei ein Freund des Lebens.
Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) meinte, junge Paare seien im Zeitalter von Facebook und YouTube völlig verunsichert, was die Schwangerschaft betreffe. Er fragte, ob wir vermitteln können, dass Schwangerschaft und Geburt auch etwas Schönes und Natürliches seien.
Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) fand es nicht schlecht, dass das Schwangerschaftsthema aus dem Strafgesetzbuch genommen werden soll. Aber es gebe auch das Screening, das andere Probleme aufwerfe. Die Erwartungen an Kinder sei schwierig. Was sei gesund? Trisomie 21 sei keine Behinderung. Wann sind Kinder wunderbar und wann nicht? Wenn wir Inklusion wollten, müssten wir diese Fragen auch einfangen.
Beate Simpfendörfer (Eislingen) dankte Thomas Hörnig. Das müsse bedacht werden. Sie verbat die Unterstellung, dass dieser Gesetzentwurf in einer Nacht- und Nebel-Aktion geschehen sei. Die Aufgabe der Kirche sei, Entscheidungen zu unterstützen und dazu auch Stellung zu nehmen. Beratung in den Beratungsstellen müsse qualifiziert geschehen. Und Entscheidungen müssten akzeptiert werden.
Matthias Hanßmann (Horb a.N.) berichtete aus dem Stuttgarter Hoffnungshaus und von einer Prostituierten, bei der im Leben viel zerbrochen war und die ihre Kinder abgeben musste. Sie wünschte sich, dass sie irgendwann ihre Kinder zurückerhalte. Er plädierte für das nordische Modell und betonte: Wir Männer sind das Problem. Weshalb kämen in diesem neuen Entwurf zum Schwangerschaftsabbruch eigentlich die Männer nicht vor?
Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller berichtete, dass das Kammernetzwerk der EKD ein Papier zum § 218 erarbeitet habe, das in der nächsten Woche in den Rat der EKD eingebracht werden soll. Sie wies darauf hin, dass der Vorwurf, Frauen würden durch den § 218 kriminalisiert, die Rechtslage des § 218 nicht hergebe. Schwangere seien auch nach der Logik des § 218 zu keinem Zeitpunkt im Raum der Strafbarkeit. Ab dem Moment, in dem eine Frau sich beraten lasse, bleibe sie weiterhin außerhalb der Strafbarkeit. Umgekehrt dränge der § 218 allerdings dazu, die Bedeutung des Abbruchs im Blick auf das werdende Leben zu bedenken. Sie brachte auch das Anliegen ein, dass eine Beratung vor einem Abbruch auch dann verpflichtend sein sollte, wenn eine Behinderung oder Erkrankung des Fötus festgestellt wurde.
Gunther Seibold (Filderstadt) erinnerte an die Verantwortung der Männer. Verhütung dürfe nicht allein den Frauen angehängt werden. „Wir können Sexualität und wir können auch Enthaltsamkeit.“ Enthaltsamkeit sei eine Tugend und auch ein Muss, wenn man nicht bereit sei, neues Leben anzunehmen.
Götz Kanzleiter (Ostelsheim) dankte all den Beraterinnen, die für Kirche und Diakonie unterwegs seien, die nicht nur Schwangere beraten, sondern häufig ganze Familien begleiten. Sie sollten durch die Kirche stark unterstützt werden.
Annette Rösch (Wannweil) warb für die Frauen in unserem Land und dankte für ihr Engagement in der Beratung, in der Politik und im Arztberuf. Jetzt gelte es auch, Lust darauf zu machen, Kinder zu bekommen. Es müsse auch gelingen, dass die Frauen, die in dieser Entscheidung stehen, erfahren, dass sie ein warmes Herz finden.
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TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
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Hauptthemen der Tagung
Beschlussübersicht
Gottesdienst - mit Video
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TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
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TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
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Siglinde Hinderer, Leiterin des Umweltreferats der Landeskirche, berichtete vom Stand und den Zielen des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der Landeskirche. Den vollständigen Bericht von Siglinde Hinderer zu TOP 22 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Siglinde Hinderer berichtete vom Stand des Klimaschutzkonzeptes der Landeskirche und stellte Richtwerte für die geplante Einsparung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) vor.
Der größte Teil der THG-Emissionen im Bereich der Landeskirche, ca. 70 Prozent, entfällt auf den Energieverbrauch der Gebäude, darunter 85 bis 90 Prozent auf das Beheizen der Räume. Bisher ist bereits ein Rückgang im Vergleich der aktuellen Kennwerte zu den Ausgangsjahren 2005/2010 zu erkennen. Vor allem bei den Gemeinde- und Pfarrhäusern sowie Kindertagesstätten ist immer noch ein Großteil auf erneuerbare Energien umzustellen. Insgesamt zeigt die Fortschreibung des Energieverbrauchs eine Reduktion um etwa 45 Prozent, und damit der THG-Emissionen von 55 Prozent. Dies wirkt sich auch auf die Energiekosten aus.
Die Zielkorridore für den Klimaschutz sehen bis zum Jahr 2040 eine Energieeinsparung von 70 Prozent und eine Reduktion der THG-Emissionen von 95 Prozent vor.
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Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung, berichtete von den Sitzungen des Ausschusses und über offene Fragen. Den vollständigen Bericht von Annette Sawade zu TOP 22 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Annette Sawade berichtete Zustimmung für den eingeschlagenen Weg aus dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), ohne einen Beschluss zu fassen. In der Sitzung im Oktober 2024 sind unter anderem Unsicherheit in vielen Kirchengemeinden über den aktuellen Stand, das Fehlen von Zeitangaben, allgemein mangelnde Kommunikation, und die Situation bei denkmalgeschützten Immobilien diskutiert worden. Der Ausschuss empfiehlt eine bessere Information und Einbindung der Synode.
Auch nach einem weiteren Bericht durch Oberkirchenrat Christian Schuler war eine Beschlussfassung des KGS nicht möglich.
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In der Aussprache begrüßte Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) das kirchliche Klimaschutzgesetz. Die Maßnahmen seien richtig, in der Kommunikation müsse man aber auch die Nöte der Menschen ernst nehmen und sie mitnehmen. Hierfür bat er um die Unterstützung der Synode; Schuldzuweisungen nützten nichts. Der Oberkirchenrat könne Übergangslösungen für Immobilien gewähren. Ferner wies er darauf hin, dass sich der Umweltrat auch schon jetzt mit dem Fußabdruck der Digitalisierung beschäftige.
Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) bat darum, die Menge der Daten, die Kirchengemeinden erheben müssen, zu minimieren.
Oberkirchenrat Christian Schuler bedankte sich für das beeindruckende bisherige Ergebnis im Klimaschutz. Die Kirche setze hier Maßstäbe. Anlässlich von Fragen und Daten zu OIKOS wies er auf die Website www.oikos-elk-wue.de hin, die viele Antworten zu OIKOS enthalte und weiter ergänzt werde. Abschließend bat er darum, Fragen und kritische Punkte zum Thema an den Oberkirchenrat weiterzuleiten, um Rückmeldungen zum Prozess zu erhalten.
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Kirchenrätin Dr. Christine Keim, Leiterin des Referats für Mission, Ökumene und Entwicklung, gab einen Überblick über die Herausforderungen in Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, dem Sudan/Südsudan, Myanmar und dem Libanon, die auf der Herbsttagung 2024 im Fokus standen. Die württembergische Landeskirche verbindet Gebet mit konkreten Hilfsprojekten. Dabei liegt der Fokus auf der Linderung von Leid, Fluchtursachenbekämpfung und der Förderung von Frieden und Gemeinschaft durch Bildungs- und humanitäre Initiativen.
Demokratische Republik Kongo (DRC): Seit Jahrzehnten herrscht im Osten des Landes Krieg um Bodenschätze. Millionen Menschen sind auf der Flucht und Vergewaltigung wird gezielt als Kriegswaffe eingesetzt. Die Landeskirche unterstützt hier Hilfsmaßnahmen wie die Arbeit des Deutschen Instituts für Ärztliche Mission e. V., um die Not der Betroffenen zu lindern.
Sudan/Südsudan: Mit einer muslimischen Mehrheit (90 %) und 5 % Christen ist der Sudan von ethnischen und religiösen Konflikten geprägt. Flucht und Gewalt sind weit verbreitet. Projekte wie die Zusammenarbeit der württembergischen Landeskirche mit dem Lutherischen Weltbund zielen darauf ab, Flüchtlingen und Kriegsopfern zu helfen.
Myanmar: In Myanmar leiden ethnische Minderheiten wie die Rohingya unter brutaler Verfolgung. Viele mussten ins Ausland fliehen. Christen, die etwa 6 % der Bevölkerung ausmachen, stehen ebenfalls unter Druck. Die Landeskirche bittet um Gebete und Unterstützung für diese Gruppen.
Libanon: Bildungsprojekte wie die Schneller-Schule und das Theologie-Institut NEST fördern Frieden und Gemeinschaft. Christen profitieren besonders von diesen Initiativen in einer schwierigen politischen Lage.
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Anselm Kreh (Hermaringen) hält Friedensarbeit in Deutschland für wichtig, aber noch mehr auf allen Kriegsschauplätzen der Welt. Man müsse dankbar für alle sein, die die Situation in diesen Ländern verbessern. Die Partner der Landeskirche in diesen Ländern seien froh, wenn ihnen zugehört und Raum für ihre Sorgen gegeben werde. Er rief dazu auf, diese Schwestern und Brüder nicht zu vergessen und mit Gebet, Brot und Geld zu unterstützen.
Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) dankte für den Bericht über eine Welt, die hierzulande teilweise nicht wahrgenommen werde. Seiner Ansicht nach seien viele Kontakte dorthin über die Corona-Zeit hinweg eingeschlafen. Allerdings seien Begegnungen und Begegnungsräume in beide Richtungen wichtig, um gegenseitig Informationen zu bekommen. Um nicht in einer Innenperspektive gefangen zu sein, müsse die Außenperspektive viel stärker in den Blick genommen werden. Nicht alles auf der Welt sei Württemberg.
Christiane Mörk (Brackenheim) wies auf unterstützenswerte Brot-für-die-Welt-Projekte zum Beispiel in Myanmar hin. Der Konsens über Entwicklungshilfe in Deutschland nehme ab. 60 Prozent der Menschen halten Entwicklungshilfe für verschwendetes Geld, nur 17 Prozent für eine moralische Pflicht. Dabei spare jeder investierte Euro in strukturbildende Projekte vier Euro Hilfe.
Matthias Vosseler (Stuttgart) bedankte sich für den Blick auf die weltweite Kirche, die der Leib Christi sei. Württemberg stehe vor großen Herausforderungen, die jedoch gemessen an den Problemen an vielen Orten der Welt klein sind. Er würdigte das Opfer für verfolgte Christen als das stabilste Opfer, das es in der Landeskirche gebe. Es sei ein gutes Zeichen, dass die weltweite Christenheit der Landeskirche am Herzen liege.
Susanne Jäckle-Weckert (Forchtenberg) mahnte an, dass nicht der Blick für Menschen und Glaubensgeschwister in der Welt verloren gehe. Alle könnten für Glaubensgeschwister beten und dabei und an ihrer Seite bleiben, zu ihnen stehen.
Yasna Crüsemann (Geislingen) benannte die Kongo-Kampagne, ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, als unterstützenswert. Diese setze ein wirksames Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Kongo. Ihre Aktion „Donnerstags in Schwarz“ halte das Thema Rohstoffkonflikte im Bewusstsein. In jedem Computer befänden sich Rohstoffe aus dem Kongo. Crüsemann würde es begrüßen, wenn sich die Landessynode dieser Aktion – vielleicht nächstes Jahr – anschließen würde.
Jonas Elias (Ludwigsburg) machte auf die Diskrepanz zwischen dem Rohstoffreichtum und der Lage der Menschen in den angesprochenen Ländern Kongo und Sudsudan und überhaupt in Ostafrika aufmerksam. Im Vergleich gehe es den Menschen hierzulande sehr gut. Abschließend rief er zur Unterstützung der dortigen Gemeinden und zu Spenden auf.
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl ergriff nach der Aussprache das Wort. Er bedankte sich bei Kirchenrätin Dr. Christine Keim für den Bericht und die Kontaktpflege und den Helferinnen und Helfern in den Gemeinden für ihr ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlings- und Migrantenarbeit. Anschließend betete er zusammen mit den Synodalen den 57. Psalm, die Verse 2-12.
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Hauptthemen der Tagung
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Grußworte
TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) hat einstimmig beschlossen, den Antrag 07/24, nicht weiterzuverfolgen, da er als erledigt angesehen werden kann. Damit wird das Thema „Demokratie“ im Dezernat 1 des Oberkirchenrats nicht öffentlich sichtbar verankert. Die KGS-Vorsitzende Annette Sawade begründete dies damit, dass die Landeskirche bereits in vielfältiger Weise in diesem Kontext tätig ist, dies allerdings nicht allgemein bekannt ist. Sawade verwies dabei auf den Bericht von Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider im KG-Ausschuss. Im Oberkirchenrat wird das Thema „Demokratie“ künftig noch mehr in den Blickpunkt genommen, indem verbindlich und regelmäßig zu einem Expertentreffen eingeladen wird, das gesellschaftliche Verantwortung und Demokratiebildung thematisiert. Die KGS-Vorsitzende betonte abschließend, dass Demokratiebildung eine dauerhafte Aufgabe in allen Bereichen der Landeskirche sein muss und nicht allein Gegenstand einer zeitlich befristeten Projektarbeit sein darf.
Der Erstunterzeichner des Antrags, Dr. Hans-Ulrich Probst, machte von seinem Recht auf Wortmeldung Gebrauch. Er bekräftigte, dass Arbeit für Demokratie kein Projekt sei. Vielmehr sei sie in der aktuellen Situation angesichts massiver gesellschaftlicher und landeskirchlicher Herausforderungen unbedingt notwendig. Kirche muss hierbei vor allem im Hinblick auf die Antisemitismus- und Rassismus-Prävention ein Signal setzen.
Den vollständigen Bericht von Annette Sawade zu TOP 24 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
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Der Rechtssauschuss folgt dem Vorschlag des Oberkirchenrats, die Ordnung der Evangelischen Akademie Bad Boll zu ändern und darin eine missverständliche Formulierung zu streichen. Der Paragraph 3 Absatz 5 Satz 3 lautete konkret "Von einer Stellenausschreibung kann abgesehen werden". Christoph Müller, Vorsitzender im Rechtsausschuss, begründete die Streichung damit, dass im Pfarrstellenbesetzungsgesetz bereits verankert ist, dass Pfarrstellen, die mit einem Hauptamt verbunden sind, grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Mit der Korrektur sieht der Ausschuss den Antrag 12/23 als erledigt an. Auch der Ausschuss für Bildung und Jugend hatte die Änderung begrüßt.
Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 25 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101). Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 26 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt"
Während der Sommertagung 2024 wurde über die geplanten Zusammenschlüsse der Kirchenbezirke innerhalb der Landeskirche berichtet und die entsprechenden Gesetzesentwürfe an den Rechtsausschuss zur Weiterarbeit übergeben. Die überarbeiteten Gesetzentwürfe wurden nun der Landessynode während der Herbsttagung zur Verabschiedung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erläuterte, dass die neuen fünf Gesetze, die elf Kirchenbezirke der Landeskirche betreffen, ein starkes Signal in der Landeskirche setzen würden. Bezirke, Bezirkssynoden und weitere Gremien gingen aufeinander zu, um sich zusammenzuschließen und damit nicht schwächer, sondern gestärkt und mit leichtem Gepäck in die Zukunft gehen zu können.
Der Rechtsausschuss hat den Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101) besprochen und geringfügig angepasst. Wesentlich sind folgende Punkte:
Der Rechtsausschuss hat der Beilage 101 zugestimmt und empfiehlt diese durch die Landessynode zu verabschieden.
Das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Brackenheim und Heilbronn wurde einstimmig angenommen.
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TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102). Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 27 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Während der Sommertagung 2024 wurde über die geplanten Zusammenschlüsse der Kirchenbezirke innerhalb der Landeskirche berichtet und die entsprechenden Gesetzesentwürfe an den Rechtsausschuss zur Weiterarbeit übergeben. Die überarbeiteten Gesetzentwürfe wurden nun der Landessynode während der Herbsttagung zur Verabschiedung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erläuterte, dass die neuen fünf Gesetze, die elf Kirchenbezirke der Landeskirche betreffen, ein starkes Signal in der Landeskirche setzen würden. Bezirke, Bezirkssynoden und weitere Gremien gingen aufeinander zu, um sich zusammenzuschließen und damit nicht schwächer, sondern gestärkt und mit leichtem Gepäck in die Zukunft gehen zu können.
Der Rechtsausschuss hat den Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102) besprochen und geringfügig angepasst. Wesentlich sind folgende Punkte:
Der zum 1. Januar 2025 neu gebildete Kirchenbezirk trägt den Namen „Kirchenbezirk Rottweil“ und hat seinen Sitz in der Stadt Rottweil
Mehrere Gemeinden wechseln die Kirchenbezirke. Diese sind in der Präambel nachzulesen.
Der Rechtsausschuss hat der Beilage 102 zugestimmt und empfiehlt, diese durch die Landessynode zu verabschieden.
Jasmin Blocher (Dornhan-Marschalkenzimmern) sieht die Fusion nicht nur positiv. Sie bemerke, dass der Kirchenbezirk Sulz an vielen Ecken und Enden beschnitten würde. Kirchengemeinden würden auseinandergerissen, Nahbereiche würden Kreisgrenzen-scharf zu anderen Kirchenbezirken überführt und Kirchengemeinden nahezu gezwungen, sich einem anderen Kirchenbezirk anzuschließen. Dies sei mit viel Unmut, Streitigkeiten und Schmerz geschehen. Über 400 Jahre alte Verbindungen würden gekappt und jahrelange Beziehungen innerhalb eines Bezirkes aufgelöst. Sie bat den OKR künftig die Menschen vor Ort, vor allem in den Kirchengemeinden, besser mitzunehmen und Entscheidungen besser mit diesen abzustimmen. Dennoch bat sie um die Zustimmung zum Gesetz.
Dr. Thomas Gerold machte darauf aufmerksam, dass die neue Dekanatsstadt Rottweil, keine der beiden vorherigen Dekanatsstädte sei. Dies läge an der Größe des neuen Kirchenbezirks. Die Stadt Rottweil erschiene aufgrund ihrer geologischen Lage am sinnvollsten. Vielen Tuttlingern fiele diese Entscheidung jedoch nicht leicht. Dies könne laut Gerold jedoch die Chance für einen Neuanfang sein. Hinsichtlich der Landkreisschärfe gab er zu bedenken, dass hier drei Landkreise beteiligt seien, da der Tuttlinger Landkreis bisher schon aus Tuttlingen und Teilen des Schwarzwald-Bahr-Kreises bestünde. Auch er empfahl abschließend, dem Gesetz zuzustimmen.
Thorsten Volz (Sulz) bestätigte, dass es in Sulz ein langer und aufregender Prozess gewesen sei. Als Synode und Oberkirchenrat habe man dazugelernt. So sei hieraus der Dekanatsplan in der Kommunikation entstanden. Die Fusionen seien umstritten gewesen, jedoch habe sich die Mehrheit der Synoden für diesen Prozess entschieden. Er freue sich, dass hier Lösungen gefunden worden seien, mit denen man weiterarbeiten könne und bat um die Zustimmung des Gesetzes.
Das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen wurde mit großer Mehrheit angenommen.
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TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103). Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 28 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt"
Während der Sommertagung 2024 wurde über die geplanten Zusammenschlüsse der Kirchenbezirke innerhalb der Landeskirche berichtet und die entsprechenden Gesetzesentwürfe an den Rechtsausschuss zur Weiterarbeit übergeben. Die überarbeiteten Gesetzentwürfe wurden nun der Landessynode während der Herbsttagung zur Verabschiedung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erläuterte, dass die neuen fünf Gesetze, die elf Kirchenbezirke der Landeskirche betreffen, ein starkes Signal in der Landeskirche setzen würden. Bezirke, Bezirkssynoden und weitere Gremien gingen aufeinander zu, um sich zusammenzuschließen und damit nicht schwächer, sondern gestärkt und mit leichtem Gepäck in die Zukunft gehen zu können.
Der Rechtsausschuss hat den Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103) besprochen und geringfügig angepasst. Wesentlich sind folgende Punkte:
Der Rechtsausschuss hat der Beilage 103 zugestimmt und empfiehlt diese durch die Landessynode zu verabschieden.
Ulrike Bauer (Ulm) schloss sich dem Bericht von Christoph Müller an und erzählte von ihren positiven Erfahrungen. Es sei ein aufeinander Zugehen gewesen. Die Beratungen seien auf Augenhöhe geschehen. Abschließend bedankte sie sich beim Oberkirchenrat für die Begleitung des Prozesses.
Das Kirchliche Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm wurde einstimmig angenommen.
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Hauptthemen der Tagung
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Grußworte
TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 104). Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 29 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt"
Als einziger Kirchenkreis der Landeskirche gibt es laut Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, hier eine Vielzahl an Sonderregelungen, vor allem bezüglich des Zeithorizonts.
Es ist ein gestuftes Inkrafttreten einzelner Regelungen vorgesehen, das nicht an festen Daten, sondern an Ereignissen, wie beispielsweise Ruhestandseintritte, geknüpft ist.
Die wichtigsten Punkte sind:
Der Rechtsausschuss hat der Beilage 104 zugestimmt und empfiehlt, diese durch die Landessynode zu verabschieden.
Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) brachte den Änderungsantrag Nr. 44/24 ein. Dieser hat den Inhalt: ‚Die Codekanin oder der Codekan trägt die Dienstbezeichnung „Dekanin“ oder „Dekan“. Schultz-Berg erklärte, dass diese Änderung der Dienstbezeichnung, für die Außenwirkung im Kirchenkreis Stuttgart wichtig sei. Es spreche hier aus eigener Erfahrung. Die gewohnten Bezeichnungen Stadtdekan, Stadtdekanin und Dekan bzw. Dekanin öffne Türen. Er beabsichtige damit seinem Nachfolger, oder Nachfolgerin eine ähnlich gute Ausgangsposition für seine oder ihre künftige Arbeit zu schaffen.
Peter Reif (Stuttgart) unterstützte den Antrag von Herrn Schultz-Berg. ER dankte dem Rechtsausschuss für die Vorarbeit.
Tobias Geiger (Nagold) erzählte aus seinen eigenen Erfahrungen mit der Bezeichnung Co-Dekan. Er verbräche die Hälfte seiner Zeit damit zu erklären, was diese Bezeichnung bedeute. Ein weiterer Punkt sei die Uneinheitlichkeit der Schreibweise.
Die Synode stimmte mit großer Mehrheit für die Annahme des Antrags.
Das kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrbesoldungsgesetztes (Beilage 104) wurde mit großer Mehrheit angenommen.
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Die Landessynode hat darüber beraten, das Verfahren zur Besetzung von Pfarrstellen zu vereinfachen. Künftig soll nur noch das sogenannte Wahlverfahren angewendet werden. Das Benennungsverfahren entfällt. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, zu TOP 30 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Bislang werden bei der Besetzung von Pfarrstellen abwechselnd zwei verschiedene Verfahren angewendet: Beim Wahlverfahren können die gemeindlichen Wahlgremien zwischen Bewerbern/Bewerberinnen wählen, sofern sich mehrere beworben haben. Beim Benennungsverfahren benennt der Oberkirchenrat eine Pfarrperson für die zu besetzende Stelle.
Christoph Müller, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, berichtete, das Benennungsverfahren habe “als personalstrategische Maßnahme an Bedeutung verloren” und werde “zunehmend als Bevormundung wahrgenommen". Ein einheitliches Wahlverfahren erscheine “transparenter, leichter vermittelbar und zudem weniger verwaltungsaufwändig als ein alternierendes Verfahren.” Entfallen solle auch die Ausschreibung von Pfarrstellen, wenn sich das Besetzungsgremium bereits für die Pfarrerperson ausgesprochen habe, die gegebenenfalls die Stelle bereits versehen oder befristet innegehabt hat.
Anders sieht der Ausschuss die Besetzung von Dekanstellen. Sie sollen im Interesse von Transparenz und Chancengleichheit weiterhin stets regulär ausgeschrieben werden.
Auch der theologische Ausschuss wurde hierzu gehört und begrüßte die Änderungen, regte jedoch die Wiederaufnahme der 3+1-Regel an, bei der das Kollegium des Oberkirchenrats bei Vorliegen von mehr als drei Bewerbungen dem Wahlvorschlag einen vierten Namen hinzufügen kann. Dieser Anregung ist der Rechtsausschuss gefolgt.
In der Aussprache wies Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) darauf hin, dass es ohne Benennungsverfahren keine Frauen im Pfarrdienst gegeben hätte. Zudem wies sie auf das Risiko von Spezialisierungen in Kirchengemeinden hin.
Die Landessynode hat dem Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109) in erster und zweiter Lesung zugestimmt.
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Die Landessynode stimmte einheitlich dafür, ihre Geschäftsordnung zu ändern. Damit sind künftig unbefristet digitale Teilnahmen an Plenumssitzungen, beispielsweise aufgrund von Krankheit, möglich.
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Notwendigkeit der Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode. Hintergrund ist die befristete Regelung der digitalen Teilnahme an den Plenumstagen bis Ende des Jahres 2024. Der Ältestenrat und der Rechtsauschuss befürworten eine dauerhafte Regelung der möglichen digitalen Teilnahme an den Plenumstagungen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass kein Missbrauch stattfindet und von der Möglichkeit der digitalen Teilnahme nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Die digitale Teilnahme soll mit einer Frist von vier anstatt sieben Tagen beantragt werden. Diese Verkürzung erschien sinnvoll bei krankheitsbedingter, digitaler Teilnahme. Eine digitale Teilnahme bei Krankheit wird allerdings nicht erwartet, sondern nur, wenn Synodale sich dazu in der Lage sehen und es ausdrücklich wünschen und beantragen.
Daneben gibt es weitere Anpassungen der Geschäftsordnung aufgrund der Einführung des digitalen Abstimmungstools. Der Rechtsausschuss empfahl der Landessynode, diesen Antrag zu beschließen.
Der Antrag Nr. 31/24 zur Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode wurde ohne Aussprache mit großer Mehrheit angenommen.
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Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratung zu Antrag Nr. 38/23, in dem kürzere Amtszeiten für Dekane bei Fusionen von Kirchenbezirken gefordert werden. Der Oberkirchenrat schlägt stattdessen bewegliche Pfarrstellen vor, die keine zusätzlichen Kosten verursachen würden. Der Antrag wird daher nicht weiterverfolgt. Den Bericht finden Sie in der obigen Klappbox “Dokumente zum Tagesordnungspunkt” zum Nachlesen.
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TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
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TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
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TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
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Der Oberkirchenrat hat eine Novellierung des kirchlichen Gesetzes über die Diakoninnen und Diakone angeregt. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses, des Ausschusses für Bildung und Jugend sowie des Ausschusses für Diakonie verwiesen. Den vollständigen Bericht von Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch zu TOP 33 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Die Überarbeitung des Gesetzes über Ausbildung, Berufung und Anstellung von Diakoninnen und Diakonen soll Veränderungen bei den Berufsfeldern und den Studien- und Ausbildungsgängen dieser Berufsgruppe Rechnung tragen, so Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch in seinem Bericht. Der Gesetzentwurf differenziert bei Zielsetzung, Studien- und Ausbildungsgängen, Berufung und Anstellungsfähigkeit im Hinblick auf die beiden hauptsächlichen Tätigkeitsfelder: die Gemeinde- und Religionspädagogik einerseits und das Sozial- und Gesundheitswesen andererseits. Zudem ist für die Regelausbildung und die Berufung in den Dienst künftig die Mitgliedschaft in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland notwendig.
In der Aussprache kritisierte Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) den Gesetzentwurf scharf, er sei eine Enttäuschung. Seit Jahrzehnten sei daran gearbeitet worden, aber es sei wenig dabei herausgekommen. So sei es etwa eine Diskriminierung, Diakoninnen und Diakone als Laien zu bezeichnen, obwohl sie eine theologische und “sozial-arbeiterische” Doppelqualifikation hätten.
Auch Angelika Klingel (Heimsheim) sagte, es bestehe großer Nachbesserungsbedarf. Diakone und Diakoninnen seien ein Schatz der Kirche und bauten Brücken zwischen Kirche, Diakonie und Gesellschaft. Dafür seien förderliche Rahmenbedingungen nötig. Es brauche auch bessere Regelungen für die Verkündigung durch Diakone und Diakoninnen. Sie dürften nicht an einen Dienstauftrag geknüpft sein. Desweiteren kritisierte Klingel, Erkenntnisse aus früheren Modellprojekten seien nicht hinreichend in den Gesetzentwurf eingeflossen. Sie bat die Ausschüsse, sich bei der Bearbeitung des Entwurfs am Ziel der Stärkung des Diakonats auszurichten.
Jörg Beurer (Heilbronn) schloss sich Klingels Kritik an und nannte ein Beispiel für das Thema Dienstauftrag. Er wisse von einem Fall, in dem ein Diakon, der stets Gottesdienste gefeiert habe, dies nach Eintritt in den Ruhestand nur hätte fortführen dürfen, wenn er eine Ausbildung als Prädikant mache. Ebenso wies Beurer auf die Bedeutung der Gemeinschaften der Diakone und Diakoninnen hin, sie prägten geistlich und seien die Wurzel des Diakonats.
Dr. Thomas Gerold regte an, darüber nachzudenken, ob man in Württemberg nicht auch Mitglieder anderer EKD-Gliedkirchen zu Diakonen und Diakoninnen ausbilden könne, wenn diese Kirchen keine eigene Ausbildung mehr leisten könnten.
Götz Kanzleiter (Ostelsheim) sagte, eine Überarbeitung des Gesetzes sei überfällig. Jedoch hätten die Diakoninnen und Diakone früher beteiligt werden müssen. Er stimmt Prof. Dr. Thomas Hörnig zu und forderte Augenhöhe zwischen Pfarrern und Pfarrerinnen und Diakonen und Diakoninnen. Sie seien Brückenbauer, sie seien im Alltag der Menschen unterwegs und das Gesicht der Kirche in der Gesellschaft.
Der Gesetzentwurf (Beilage 114) wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses, des Ausschusses für Bildung und Jugend sowie des Ausschusses für Diakonie verwiesen.
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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, berichtete über den Gesetzentwurf mit dem Ziel, Versorgungslasten zu verringern, ohne grundlegend in den Anspruch auf Versorgung einzugreifen. Der Entwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen. Den vollständigen Bericht zu TOP 34 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, nannte in seinem Bericht vier Hauptziele des Gesetzentwurfs:
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Bearbeitung an den Rechtsausschuss verwiesen.
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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, berichtet über die Änderungen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes hinsichtlich Stellvertreterstellen. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen. Den vollständigen Bericht von Dr. Michael Frisch zu TOP 35 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Dr. Michael Frisch nannte in seinem Bericht zwei Ziele des Gesetzentwurfs:
Jörg Beurer (Heilbronn) betonte, dass es in der Novelle um Mitbestimmung gehe, und stellte die Frage, ob die Regelungen ausreichend sein würden. Es gebe deutliche Unterschiede zum Betriebsverfassungsgesetz; die Kirche dürfe hier aber nicht hintenanstehen.
Der Gesetzentwurf wurde nach der Aussprache einstimmig an den Rechtsausschuss verwiesen.
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Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent im Oberkirchenrat, berichtete von den geplanten Änderungen. Unter anderem betreffen diese Mehrheitserfordernisse, Wahlberechtigungen, Rechte zur Einsichtnahme und Ergänzungen im Mitbestimmungskatalog. Der Entwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen.
Den vollständigen Bericht von Dr. Michael Frisch zu TOP 36 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Wie Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete, dienen die geplanten Änderungen zum einen der Wahrung des Gleichklangs mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD, zum anderen dazu, Unstimmigkeiten zu bereinigen, Klarstellungen zu erzielen und weitere Änderungen umzusetzen.
Dr. Frisch zählte unter anderem folgende Bereiche auf, die betroffen sind:
Dr. Frisch regte die Verweisung an den Rechtsausschuss an.
Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) erklärte, dass das Gesetz für das Selbstverständnis der Kirche wichtig sei. Die Regelungen dürften nicht hinter den weltlichen zurückstehen; es gehe um Partizipation und um die Dienstgemeinschaft. Er betonte, dass in der Neuregelung eine Chance für Glaubwürdigkeit läge, schließlich seien die Mitarbeitenden das wichtigste Kapital.
Peter Reif (Stuttgart) bat den Rechtsausschuss darum, bei seiner Arbeit die eingegangenen Stellungnahmen zu beachten.
Nach der Aussprache wurde der Entwurf einstimmig an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen.
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TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
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Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters erläuterte den Jahresabschluss 2023 und erklärte die Gründe für die hohe Planabweichung. Den vollständigen Bericht von Dr. Fabian Peters zu TOP 37 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Peters erläuterte, die Hoffnung, dass 2023 das Kirchensteueraufkommen – unter anderem aufgrund der inflationsbedingten Lohnsteigerungen – wachsen werde, habe sich nicht erfüllt. Die Inflation hat zwar zu deutlichen Lohnsteigerungen zum Beispiel in Gestalt der Inflationsausgleichsprämie geführt – diese ist aber nicht steuerpflichtig und hat sich also auch nicht positiv in der Kirchensteuer ausgewirkt. Zugleich sind durch dieselben politischen Maßnahmen die Personalkosten in der Landeskirche deutlich angestiegen - “eine denkbar ungute Kombination”, so Peters.
Der Jahresabschluss 2023 fällt laut Peters mit einem Minus von 138,8 Mio. Euro um 84 Mio. Euro höher aus als geplant. Dabei liegen die tatsächlichen Einnahmen nahezu auf dem geplanten Niveau, da die geringeren Kirchensteuereinnahmen durch deutlich höhere Zinserträge aufgrund des allgemein erhöhten Zinsniveaus ausgeglichen werden.
Ein wesentlicher Grund für die starke Abweichung zwischen Ist und Plan ist die Abführung von 158,8 Mio. Euro an den Ev. Versorgungsfonds zur Deckung von Versorgungsverpflichtungen. Dieser sei eine rechtlich selbständige Stiftung, so Peters, weshalb die Überschüsse, “die wir für die Zukunft zurücklegen müssen, als Aufwand im Haushalt erscheinen.” Neben reduzierten Ausgaben aufgrund von Stellenvakanzen sei auch der Sachaufwand um 54,1 Mio. Euro niedriger ausgefallen – hierin sind jedoch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsreste (32,4 Mio. Euro) enthalten.
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Hauptthemen der Tagung
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TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
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TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, empfahl den Synodalen im Namen des Finanzausschusses, dem Jahresabschluss 2023 zuzustimmen und sprach über die Notwendigkeit umsichtiger Rückschnitte bei den Ausgaben. Den vollständigen Bericht von Tobias Geiger zu TOP 37 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Geiger begrüßte in seinem Bericht das Vorhaben des Oberkirchenrats, die Haushaltsordnung so zu verändern, dass künftig die Rücklagen zur Deckung von Versorgungsansprüchen nicht mehr als Abführung gebucht werden müssen, “obwohl die Mittel nach wie vor zur Deckung von Versorgungsverpflichtungen zur Verfügung stehen”. Dass Stellenvakanzen zu deutlichen Minderausgaben von 19,4 Mio. Euro geführt haben, begrüßte Geiger zwar, betonte aber, der Finanzausschuss sehe auch “die Belastung für die Mitarbeitenden im Oberkirchenrat und in den Regionalverwaltungen, die Mehrarbeit leisten mussten, um die Aufgaben erfüllen zu können. Herzlichen Dank für allen Einsatz und alles Engagement, das oft über das normale Maß hinausgeht.”
Geiger warf einen Blick auf die Einsparungen, die in den kommenden Jahren nötig sein werden: “Unser Platz als Kirche in der Gesellschaft wird zunehmend in Frage gestellt, die volkskirchlichen Strukturen der letzten 30 Jahre sind deutlich überdimensioniert.” Ein Rückschnitt sei aber “kein Selbstzweck. Sondern ein Rückschnitt hat ein Ziel. Der Baum soll auch in Zukunft wachsen können und Früchte tragen.”
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Dr. Harry Jungbauer aus dem Ausschuss für die Verteilung der Mittel aus dem Ausgleichsstock, berichtete über die Arbeit des Ausschusses an den Kriterien, mit deren Hilfe im Verlauf des OIKOS-Prozesses kirchliche Gebäude hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit und der daraus resultierenden abgestuften Förderwürdigkeit bewertet werden. Er betonte dabei, dass “ein rot kategorisiertes Gebäude nicht morgen veräußert werden muss – aber die Kirchengemeinde bzw. die Eigentümer sich verstärkt darum kümmern müssen, Baumaßnahmen ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock umzusetzen und im Zweifel bis 2040 eine Lösung für den CO2-Ausstoß zu finden.” Der Ausschuss denke aktuell darüber nach, "eine blaue Farbkategorie zu definieren, die gegebenenfalls eine einmalige Bezuschussung einer Sanierung noch möglich machen soll, allerdings nicht mit dem Regelfördersatz”. Darüber solle in der Sitzung im Dezember entschieden werden. Er betonte, man müsse “den Gebäudebestand sinnvoll und rechtzeitig reduzieren, um die verbleibenden Räume langfristig und gut nutzen zu können. Dabei sollen die Förderkriterien des Ausgleichstocks unterstützen und als Entscheidungsgrundlage dienen!”
Frank berichtete hinsichtlich der Förderung der Kindergartenarbeit: Auf politischer Ebene versuche der Oberkirchenrat, “im Gleichschritt mit den anderen Kirchen in Baden-Württemberg um verbesserte Bedingungen für die kirchlichen KiTa-Träger zu ringen, damit nicht die finanziellen Schwierigkeiten zur vermehrten Aufgabe von evangelischen Trägerschaften führen.”
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TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Dr. Fabian Peters, Finanzdezernent der Landeskirche, stellte den Doppelhaushalt 2025/2026 vor. Nach Rückgängen wird für 2025 ein stärkerer Anstieg der Kirchensteuer, für 2026 nur ein leichter vorausgesehen. Der Anstieg bleibe aber deutlich hinter der Kostensteigerung zurück.
Trotz der Seitwärtsbewegung der Kirchensteuer steigen die Gesamterträge laut Dr. Peters an. Das liege an den weiteren Erträgen.
Neben den Staatsleistungen, die mit der Landesbesoldungsanpassung steigen, sind es insbesondere die ERK-Kassenleistungen, die wegen der vielen Versorgungsempfänger stark wachsen. Leider stehen den letzteren nochmal stärker wachsende Versorgungslasten gegenüber.
Die Landeskirche steht vor der Herausforderung, jährlich – je nach Beschlusslage – 129 Mio. € oder 103,5 Mio. € einzusparen. Ein Feinkonzept zur Umsetzung der Priorisierungsliste wird der Evangelische Oberkirchenrat im Frühjahr 2025 vorlegen.
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TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
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Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, thematisierte in seinem Bericht ein erhebliches Defizit und notwendige Einsparmaßnahmen. Den vollständigen Bericht von Tobias Geiger zu TOP38 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Einleitend begrüßte er, Jan Sebastian Hermann, als neuen Leiter des Referats Haushalt und Steuern.
In seinem Bericht ging Tobias Geiger auf die Haushaltsrede von Dr Fabian Peters ein, der darauf hingewiesen hatte, dass das Kirchensteueraufkommen 2023 um 33,6 Mio. € geringer ausfiel als geplant und für 2024 ein Minus von 10 bis 15 Mio. € erwartet würde.
Daher müssten, im Blick auf den Beschluss der Frühjahrssynode, im nächsten Doppelhaushalt auf den Sonderbeitrag Verteilbetrag zu verzichten, was zu einem realen Minus von 3% führe, und den steigenden Kosten. Viele Kirchengemeinden und -bezirke würden deshalb in ihre Rücklagen eingreifen, um 2025 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Der Haushaltsentwurf für die „Zwischenzeit“ sieht drei Einschnitte vor:
Das Haushaltsdefizit für 2025 beträgt 64,3 Mio. €. Es wurde ein Sonderausschuss für inhaltliche Aufgaben und Schwerpunkte eingerichtet und intensiv an Lösungen gearbeitet, aber bisher wenig beschlossen. Daher sei es laut Tobias Geiger unumgänglich, tief in die Rücklagen zu greifen.
Der Finanzausschuss empfahl, dem Kirchlichen Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 zuzustimmen. Eine solche Zustimmung beinhaltet die Notwendigkeit, in einem Nachtrag zum Haushaltsjahr 2026 umfangreiche Einsparungen zu beschließen.
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Das Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde trug Rainer Köpf vor. Im Folgenden finden Sie den Text des Votums.
Verehrte Frau Präsidentin, hohe Synode,
in diesem Jahr könnten wir nicht nur das 500-jährige Jubiläum des Evangelischen Gesangbuchs feiern, sondern evangelischerseits auch das 500-jährige Jubiläum der sozialen Marktwirtschaft. 1524 hat Martin Luther die wirtschaftsethische Schrift „Von Kaufhandel und Wucher“ herausgegeben. Darin findet sich im Grunde eine theologische Grundlegung der sozialen Marktwirtschaft. Der freie Handel ist nötig wegen der Dinge des Alltags – sagt Luther – aber weil der Mensch als Sünder immer in der Gefahr der Habgier steht, soll das Kaufen und Verkaufen durch Gesetz und Gewissen begrenzt sein. Und bereits ein Jahr zuvor hat Luther in der Leisniger Kastenordnung gesagt, dass der Mensch nach seinem Vermögen Steuern zu zahlen hat, um den Segen der Kirche zu genießen.
Für uns als lebendige Gemeinde ist es von daher wichtig, zuallererst Gott zu danken für den wirtschaftlichen Wohlstand, in dem wir leben dürfen. Aber dann auch den vielen Menschen zu danken, die Kirchensteuer bezahlen und dadurch die Kirche arbeitsfähig halten.
Wenn Daimler hustet – das Zitat von Herr Dr. Peters haben wir noch im Ohr…. Dass nicht nur die großen Firmen in Baden-Württemberg sparen müssen, sondern auch wir, erinnert uns den vorgegebenen ökonomischen Rahmen, innerhalb dessen auch wir als Kirche existieren.
Wir unterstützen daher den Einsparvorschlag des Oberkirchenrats im Blick auf die Deckung der Versorgungslücke. Dies nicht zu tun, würde lähmende Lasten auf zukünftige Generationen legen. Dass im Zusammenhang mit der Spardiskussion im Finanzausschuss auch die Gehälter der Pfarrpersonen thematisiert wurden, hat viel Unruhe in der Landeskirche ausgelöst.
Ich war beeindruckt davon, wie differenziert und unterschiedlich in unserem Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ über dieses Thema diskutiert wurde. Es gab bei uns solche, die einer Absenkung des Inflationsausgleichs zugestimmt hätten, damit wir uns finanzielle Spielräume für die Zukunft der Kirche erhalten. Es gab aber auch die anderen, die sagten: Man muss zu seinen rechtlichen Verpflichtungen stehen und darf während des Spiels die Spielregeln nicht ändern. Gerade auch im Blick auf die junge Generation muss deutlich bleiben, für was wir als Landeskirche stehen, für Seriosität, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit.
Dennoch wünschen wir uns als LG eine konstruktive Diskussion, in der auch das Anstellungsverhältnis der Pfarrpersonen in den Blick genommen wird. Der Beamtenstatus der Pfarrpersonen hat keinen Bekenntnisstatus. Das moderne Anstellungsrecht in tariflich gebundenen Kontexten bietet heute viele Sicherheiten und dennoch würde es mehr Flexibilität in unsere Personaldiskussion bringen. Auch andere Landeskirchen machen sich darüber Gedanken.
Ein Wort zum Thema Verwaltung. Wir sind dankbar für viele engagierte Menschen in unserer kirchlichen Verwaltung. Allerdings gibt es in den Kirchenbezirken eine differenzierte Sicht auf die Verwaltungsreform. Ich nehme wahr, dass in meinem unmittelbaren Umfeld Pfarrstellen weniger werden und Stellen in der Verwaltung mehr werden. Dieses Mehr an Verwaltung drückt sich im stark gewachsenen Vorwegabzug des Haushaltsplanes aus. Herr Direktor Werner hat beschrieben, dass die Verwaltungsreform auf einem guten Gleis sei und langsam Früchte trage, allerdings: von einem „Großartig“ sind wir noch weit entfernt. Der versprochene Mehr-Wert dieser Reform ist in den Kirchengemeinden noch nicht angekommen ist. Es soll ja hier ein umfassendes Servicepaket entstehen, mit dem die Kirchengemeinden und Pfarrämter erleichtert werden sollen. In der Praxis funktioniert dies aber eben oft nicht ohne Beteiligung von Ehrenamtlichen und Pfarrpersonen – allein schon wegen des notwendigen Informationstransfers.
Das ist ein Sparhaushalt, den wir vor uns haben. Und das ist auch notwendig angesichts der wirtschaftlichen Lage, das tragen wir von der LG auch mit, allerdings darf es nicht dazu führen, die notwendigen Innovationskeime zu erdrücken. In einem Zeitungsbericht über die momentane Wirtschaftskrise bei Daimler Benz stand der Satz: Wir dürfen nicht nur sparen, sondern müssen auch Neues entwickeln.
Das gilt auch für unsere Kirche. Wir sind dafür, dass wir dort investieren, wo sich Glaube ereignet, wo Menschen begeistert werden für Jesus und wo Hoffnung wächst.
Wir unterstützen deshalb die Zusammenarbeit mit freien Werken und landeskirchlichen Verbändern, Missionswerken und diakonische Einrichtungen. Es ist wichtig, dass wir Pfarrpersonen freistellen und in diese Bereiche entsenden. Dieser Austausch tut beiden Seiten gut und eröffnet neue Horizonte.
Besonders erwähnen möchte ich unser Evangelisches Jugendwerk. Dort hat man sich auf die neue finanzielle Situation eingestellt und begegnet diesem Prozess sehr kreativ. Man schaut nach Dritt- und Fördermittel und gründet Unterstützungsvereine. Starkes sollte auch von uns gestärkt werden.
Besonders erwähnen möchte ich auch unser Amt für Kirchenmusik. Matthias Hanke arbeitet Tag und Nacht daran, wie mit weniger Geld dennoch erfolgreiche, innovative Stellen, die aus den Erprobungsphasen der letzten Jahre hervorgingen, erhalten werden können. Beim Halbtag Kirchenmusik bei der nächsten Frühjahrssynode werden wir viel Ermutigendes erfahren. Danke für alle Kreativität, für alle Ideen, in der Diakonie, im Bildungsbereich und in den Gemeinden, die nicht bloß klagen über das Sparen, sondern nach Wegen suchen, wie wir das, was uns wichtig ist, trotzdem tun können.
Eines meiner schönsten Erlebnisse im vergangenen ersten Jahr als Dekan war, als ich von einer angehenden Religionslehrerin in den Religionsunterricht einer 7. Klasse eingeladen war. Ich sollte – sozusagen als Kirchenfunktionär – Rede und Antwort stehen zu dem Thema „Was könnte die Kirche heute neu oder anders machen“. Die Schülerinnen und Schüler hatten sich Statements und Vorschläge überlegt, die sie vorgetragen haben. Was da an konstruktiven, kreativen, geradezu landessynodalen Gedanken kam, hat mich überwältigend. Die Stimmung war eindeutig „pro Kirche“. Ich habe gemerkt, wie diese junge, engagierte Lehrerin von der Unterweissacher Missionsschule ihre Schüler fürs Evangelium begeistert hat. Aus dieser Begeisterung für Jesus ist dann auch eine Liebe zur Kirche entstanden. Diesen Schülerinnen und Schülern war es wichtig, dass es die Kirche gibt, nicht wegen unserer überzeugenden kirchlichen Strukturen oder gar wegen des tollen Dekans, sondern weil sie das befreiende Evangelium verstanden haben. Auch wenn Haushaltspläne wichtig sind, noch wichtiger ist, dass sie dazu führen, dass Menschen das rettende Evangelium hören und dass sie erleben, wie schön der Glaube ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Das Votum des Gesprächskreises Offene Kirche trug Eckart Schultz-Berg vor. Im Folgenden finden Sie den Text des Votums.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrter Herr Landesbischof, verehrter Herr Oberkirchenrat Dr. Peters, liebe Mitsynodale,
zunächst einmal gebührt der Dank allen, die diesen Haushalt erarbeitet haben, Ihnen Herrn Dr. Peters und dem ganzen Team in Dezernat 7, aber auch allen, die die Notwendigkeiten und Erfordernisse aus Ihren Dezernaten und Einrichtungen erstellt und weitergeleitet haben. Und da sind wir schon beim ersten großen Problem.
Der landeskirchliche Haushalt geht mit einem großen Defizit an den Start, an dem wir alle hart arbeiten müssen, denn ein strukturelles Defizit verschwindet nicht einfach, sondern es verlangt Handeln. Und, die entscheidenden Weichenstellungen und Kürzungen sind ja erst angedeutet und noch gar nicht benannt, entschieden oder eingepreist.
Wir müssen zukünftig eine einzusparende Summe aufbringen in einer nie dagewesenen Höhe, um bestehende Rechtsverpflichtungen zu erfüllen. Je nachdem wie später am Tag zum Thema Versorgungsleistungen beschlossen wird – Prof. Dr. Plümicke wird nachher noch ein Modell einbringen, das wir bitten ernsthaft zu prüfen -, die Grundtatsache einer großen Einsparanstrengung bleibt. Die Höhe, so herum oder andersherum gerechnet, ist gewaltig.
Wir müssen uns nun zügig an diese Priorisierungsliste machen und auch zügig entscheiden. Uns als Offene Kirche ist wichtig, dass wir dabei nicht vergessen, dass Kirche einen Auftrag in die Welt hinein hat. Eine Tendenz, sich auf Kirche als in sich selbst zufriedene Organisation zurückzuziehen, sollte uns nicht leiten. Sondern wir sollten uns bewusst machen, dass Menschen in Politik und Gemeinwesen darauf warten, dass wir Gesellschaft als wichtige öffentliche Kraft mitgestalten - gerade auch in diesen Zeiten!
Für mich gehören dazu manche Bereiche der inhaltlichen Arbeit, in denen wir einen wesentlichen Beitrag für Kirche und Gesellschaft leisten, z.B. Ausbildung und Studiengänge für junge Menschen. So wie wir manche technisch-verwalterischen Bereiche aus einer Sparrunde aussparen müssen, wie z.B. die EDV oder Kosten für Versicherungen, so sollten wir auch einige inhaltliche Themen aus den Bereichen Theologie, Jugend, Diakonie benennen dürfen, die nicht verzichtbar sind, weil wir sie brauchen, um Zukunft zu bauen.
Doch die inhaltliche Debatte kommt erst, die Summen sind vorgelegt, bzw. werden nachher entschieden. Es gibt bei uns im Gesprächskreis allerdings eine gewisse Sorge aus früheren Sparrunden, dass wir uns evtl. auch etwas vormachen und die Umsetzung nicht realistisch ist. Wir müssen auch darüber sprechen, wie das Geplante in eine Umsetzung kommt, die klug ist und Sinn macht. Es reicht ja nicht, eine Zahl in einen Plan zu schreiben.
Kommen wir zu den Zuweisungen an die Kirchengemeinden im Haushaltsgesetz und damit zu den Geldern der Kirchengemeinden. Ich bin sehr froh, dass wir hier wenigstens die +0,6 % halten können. Auch bleibt die Rücklage der Kirchengemeinden, anders als bei der Landeskirche, einigermaßen stabil. Wir fassen also das Polster nicht an. Doch man muss sich klarmachen, dass die +0,6 % in der Zuweisung aufgrund der Teuerung und der berechtigten Lohnsteigerungen real - 4 % bedeuten. Die fehlen in der örtlichen Kasse der Kirchengemeinden. Dazu kommt noch zum Teil ein erheblicher Mitgliederschwund, was sich eben auch finanziell stark auswirkt. Doch die Gemeinden können oft gar nicht schnell reagieren, weil sie langfristige Kosten haben.
Deshalb halte ich es für dringend nötig, dass die Kirchengemeinden leichter über Gelder aus ihrem Vermögensgrundstock verfügen können. Denn es kann ja z.B. zu einer Aufgabenverlagerung kommen, die sich nicht in Vermögenswerten wie Immobilien ausdrückt, sondern in operativen Maßnahmen. Also wir brauchen mehr Möglichkeiten zu betriebswirtschaftlichem Handeln in den Kirchengemeinden, dass man z.B. aus einem Verkauf heraus auch investieren kann in ein gemeinsames Projekt mit einem Partner, z.B. diakonischer Träger. Es kann sein, dass eine Kirchengemeinde Immobilien verkauft und Räume mieten will, um etwas Neues zu gestalten. Wir brauchen hier für die Kirchengemeinden mehr Befugnisse und Möglichkeiten zum wirtschaftlich-unternehmerischen Handeln und einen gewissen Zugriff auf Rücklagen.
Was uns auffällt, ist die stetige Erhöhung des Vorwegabzuges in den letzten Jahren. Das Geld gehört zwar den Gemeinden, bleibt aber bei der Landeskirche und kommt nicht vor Ort. Sicher, viele Aufgaben werden nun gemeinschaftlich ausgeführt, z.B. in den ERVs, oder Gelder für Klimaschutzmaßnahmen aus dem Ausgleichsstock u.a. Doch nicht alles, was in die ERV wandert, ist kostenneutral, es stehen z.B. seitherige Büros leer oder es sind Gebäudeteile nicht genutzt.
Sicher, die Vorwegabzüge kommen den Kirchengemeinden indirekt wieder zugute, aber vor Ort sind trotzdem die Kosten da. 17% des Kirchensteuergesamtanteils gehen in den Vorwegabzug, d.h. 63% verbleiben damit im operativen Feld der Landeskirche, bei den Kirchengemeinden direkt kommen nur noch 37% der Gesamtkirchensteuer an. Oder in Zahlen: Von 400 Mio Steueranteil der Kirchengemeinden kommen nur 258 Mio in die direkte Verfügung. Dazu braucht der Kirchenbezirk auch noch Geld und zieht ab. Das ist alles rechtens und wird verrechnet, aber trotzdem eine Problemlage.
Der Haushalt 2025/26 ist ein wahres Mammutwerk. Wir gehen jetzt mit diesem Haushalt ins Jahr 2025. Für 2026 rechnen wir mit einem umfangreichen Nachtragshaushalt, denn die Runde der Konsolidierung kommt.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Das Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche trug Dr. Harry Jungbauer vor. Im Folgenden finden Sie den Text des Votums.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohe Synode,
haben Sie im Haushalt irgendetwas, was Sie einem Kind oder Enkelkind in die Hand drücken können, wenn es einfach nicht aufhören will, zu weinen? Dann hilft manchmal ein Schnuffeltuch oder ein Teddybär, damit das Kind sich beruhigt, egal, ob der Bär angeknabbert oder das Tuch viel zu groß ist.
Wir müssen dringend zu Einsparungen kommen – aber wir schaffen es noch nicht so schnell. Deshalb brauchen wir den Rechnungsabschluss 2023 und den Doppelhaushalt 2025/26 in einer ähnlichen Funktion wie Schnuffeltuch oder Teddybär. Zuerst können wir einmal dankbar sein, dass wir einen Rechnungsabschluss und einen Haushaltsplan haben. Das ist gerade nicht selbstverständlich. Deshalb: Danke an das ganze Team im Dezernat 7 für die viele Arbeit, dafür, dass wir wissen: eigentlich haben wir 2023 noch gut 19 Mio. Überschuss gehabt, Personalkosten und Sachkosten sind zurückgegangen. Das letztlich hohe Defizit damals ist einer großen Vorsorgeleistung an den Versorgungsfonds geschuldet. Also: kein verlorenes Geld, sondern gut eingesetzt, sinnvoll angelegt. Das beruhigt etwas. Wir stimmen dem Rechnungsabschluß 2023 gerne zu. Was den Doppelhaushalt 2025/26 angeht, so ist er der Versuch, in einer Übergangszeit wie ein Schnuffeltuch zu wirken, weil doch alles irgendwie noch geht. Dabei ist die Annahme einer Steigerung der Kirchensteuereinnahmen auf 800 Mio. € aus der Sicht von „Evangelium und Kirche“ sehr auf Hoffnung gebaut. Wir hoffen natürlich gerne mit Ihnen, lieber Herr Dr. Peters, sehen aber das Risiko eines noch höheren Defizits als ohnehin geplant.
Auch eine Form von kircheninterner Beruhigung stellt die laufende Erhöhung der Vorwegabzüge dar. Wir begrüßen dabei zwar die weitere solidarische Unterstützung der Kindertagesstätten, wenn auch halbiert gegenüber 23/24, denn das ist lediglich eine Umverteilung unter den Gemeinden. Ansonsten aber müssen wir aufpassen, dass wir nicht weiterhin eine ständige landeskirchliche Zusatzfinanzierung auf Kosten der Gemeinden etablieren.
Das aktuelle Minus von 3,2% für die Kirchengemeinden in 2025 gegenüber 24 ist zwar schmerzlich, aber verkraftbar. Unsere Gemeinden werden wie bisher klug und verantwortungsbewusst damit umgehen. Hilfreich sehen wir es schließlich an, dass über den Ausgleichsstock auch die nun anstehenden Fusionen mit insgesamt 500.000€ gefördert werden.
Was die Aufwände im Haushalt 2025/26 betrifft, so ist für 2025 das beruhigende Schnuffeltuch sehr umfangreich ausgefallen. Zwar ist es sicher klug, den Personalaufwand mit den realistischen Steigerungen fortzuschreiben, aber das Defizit in Höhe von 47,4 Mio. €, faktisch mit dem Beitrag zur Deckung der Lücke in der Finanzierung der Versorgung sogar 64,3 Mio. €, ist eigentlich kaum verantwortbar. Wirklich nur im Übergang können wir das akzeptieren. Auch der etwas schmaler daherkommende Haushalt 2026 mit 28 Mio. € strukturellem Defizit ist letztlich nur eine Art Beruhigung. Auch dieses Defizit geht eigentlich nicht und ist nur aufgrund der noch vorhandenen Rücklagen überhaupt möglich. Jede und jeder kann ausrechnen, dass das nicht mehr lange so weitergehen kann.
Es ist deshalb gut, dass für alle übrigen, vor allem Sach- ausgaben, eine nominale Kürzung um 1% eingearbeitet wurde. Dass das nicht überall durchgeführt werden konnte, kann ich mir gut vorstellen, aber: Wo und warum das nicht gelungen ist, erfahren wir nirgends. Da erwarten wir noch klare Hinweise. Dass Haushaltsreste, also Mittel, die man nicht verbrauchen konnte, nur um 20% gekürzt werden, fällt wohl auch unter das Stichwort „Beruhigung“. Man hätte sich hier einen deutlicheren Zugriff vorstellen können. Sehr anerkennenswert sind dabei die ersten deutlicheren Einsparungen, vor allen im Dezernat 2, Bildung, Schule, Diakonat. Danke für das gute Beispiel.
Bei der künftig ausgesetzten Maßnahmenplanung bitten wir deshalb um konsequentes Vorgehen. Eine Fortsetzung sozusagen „unter der Hand“ über diverse Anträge wäre äußerst schädlich für den gesamten Prozess.
Also: Gönnen wir uns im Übergang das hohe Defizit als vorläufig beruhigendes Schnuffeltuch, aber machen wir uns 2025 mit einer klaren Einsparsumme auf den Weg zu wieder solidem Wirtschaften. Auch wenn wir für 2026 die erneute Beruhigung heute mit beschließen: der abgenagte Teddybär hat hoffentlich dann schon vor der Kirchenwahl ausgedient. Wir von „Evangelium und Kirche“ wollen Klarheit, nämlich jetzt den Beschluss einer jährlichen Einsparsumme von rd. 104 Mio. €, zu erbringen über einen Zeitraum von 12 Jahren. Die durchaus verständlichen, aber für uns letztlich nicht zielführenden Vorschläge eines kürzeren oder längeren Zeitraums werden wir nicht unterstützen.
Da im Verlauf unserer Synodaltagung schon wieder Besoldungs- und Versorgungskürzungen für den Pfarrdienst beschworen wurden, erklären wir für „Evangelium und Kirche“ noch einmal, wie von Anfang an: Wir halten einen Eingriff in Gehalt und Ruhegehalt nach wie vor für die ultima ratio, das letzte Mittel in einer absoluten Notsituation. Diese ist nicht gegeben. Trotzdem wurde vom Vorsitzenden des Finanzausschusses ein Folgeantrag zum nicht wieder eingebrachten Antrag 22/24 angedeutet – oder soll ich sagen „angedroht“?
Lassen wir das doch sein! Finden wir intelligentere Lösungen!
Fazit: Wir von „Evangelium und Kirche“ tragen den oberflächlich noch beruhigenden Doppelhaushalt samt Haushaltsgesetz und den dort geplanten Defiziten und Rücklagenentnahmen mit. Wir halten das aber nur vertretbar für eine letzte Phase des Übergangs zu einem konsolidierten Haushalt und zu einer einigermaßen stabilen Finanzierung der Versorgung.
Spätestens Ende 2025 müssen Schnuffeltuch und Teddybär im Blick auf unsere Haushaltspolitik endlich ausgedient haben. Wir müssen endlich Ausgaben und Verpflichtungen auf der einen Seite und unsere geringer werdenden Einnahmen auf der anderen Seite ins Gleichgewicht bringen. Wir sind doch keine kindische, sondern eine erwachsene Synode - und das heißt, wir müssen auch im Umgang mit Finanzen erwachsen werden. Das ist unbedingt nötig.
Vielen Dank.
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Hauptthemen der Tagung
Beschlussübersicht
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TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
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Das Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen trug Götz Kanzleiter vor. Im Folgenden finden Sie den Text des Votums.
Hohe Synode, verehrte Präsidentin,
Ein Bild zum Anfang.
Die Kirche ist in Schieflage geraten. Der Veränderungsdruck sichtbar. Es bleibt nicht wie es war, es bleibt nicht wie es ist.
In unserer Haushaltsdebatte und Strategiefindung geht es aktuell um die Quadratur des Kreises. Wir wollen Ausgaben drastisch einsparen und gleichzeitig neue Wege bauen.
Wie soll das gehen?
Wir wollen Personal abbauen und auf der anderen Seite Verwaltungsstrukturen und Finanzsysteme anpassen. Wir müssen Gebäude abgeben und gleichzeitig attraktive Orte für unsere Kirche gestalten. Diese Ambivalenz bringt uns an die Grenzen unserer Kräfte, an die Grenzen unserer Finanzen, an die Grenzen des Überblickbaren.
Konsensorientierte Strategien des kirchlichen Steuerns greifen nicht mehr,
weil die radikalen Veränderungen unserem Leiten davoneilen.
Beharrungskräfte und Verlustängste verhindern Lösungen.
Der Vergleich mit der Autobranche hat mich beim Vorbereiten begleitet.
Die Schlagworte aus der Presse kennen wir; Personalabbau, Werksschließungen und der solidarische Lohnverzicht, um gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.
Parallel zu diesen gravierenden Eingriffen müssen die Autofirmen trotzdem die versäumte Innovation und die Entwicklung günstiger E-Autos nachholen,
weil ohne solche attraktiven Produkte das Geschäftsmodell insolvent wird.
Für uns als Kirche wird es nicht reichen, die Geschäftsbereiche proportional zu kürzen. Es steht an unsere Art und Weise Kirche zu sein zu reformieren.
Im Bild vom Apfelbaum gesprochen: es reicht nicht mehr aus, kleine Zweige abzuzwicken. Es ist an der Zeit die dicken Äste in den Blick zu nehmen, bei Bedarf abzusägen. Es geht darum neue Apfelsorten aufzupfropfen und wenn nötig,
neue Obstbäume zu pflanzen.
Wir brauchen den Mut vertraute Konzepte und Angebote, die in ihrer Kommunikation mit den Zielgruppen nicht mehr greifen zu streichen, sonst droht uns Wirkungslosigkeit.
Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, womit kann man es wieder salzig machen?
Es taugt zu nichts mehr; es wird weggeworfen und von den Leuten zertreten. Mt 5,13
Reformation war noch nie einfach.
Kirche für Morgen trägt die Haushaltsstrategie und die Sparmaßnahmen mit, weil wir an die Reformfähigkeit unserer Kirche glauben, Veränderung ist möglich. Drei Grundüberzeugen nenne ich, die für uns als Kirche für Morgen leitend sind:
Ehrenamt fördern
Die Kirche der Zukunft wird von Ehrenamtlichen getragen. Das war schon immer so und dies wird sich noch verstärken. Deshalb messen wir dem Begleiten, Fördern und Ausbilden von Ehrenamtlichen eine entscheidende Bedeutung zu. Dieses Ziel muss sich in den Ausbildungskonzepten unserer haupt- und ehrenamtlichen Leitungskräfte widerspiegeln.
Wir brauchen Freiräume für neue Aufbrüche, für Projekte und Aktivitäten, die sich am aktuellen Bedarf der Menschen orientieren. Die bisherige Mittelfrist Planung ist dafür ein mögliches Instrument und soll nicht dem Sparen untergeordnet werden.
Kirche ist für andere da, Nahe bei den Menschen
Jesus ging an die Grenzen seiner Welt, heilte Kranke und hielt Tischgemeinschaft mit Randständigen. Dieses Herzensanliegen hat er gelebt und gepredigt. Dieses Engagement fordert er von seinen Jüngerinnen und Jüngern.
In diesem Sinne treten wir fröhlich aus der Kirchen-Bubble, gehen verstärkt hin zu den Menschen im Sozialraum, hinein in die Nachbarschaften und Quartiere. Kirche Jesu Christi ist Kirche der Barmherzigkeit, lasst uns in diese Felder investieren.
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien stehen im Fokus
Wir finden es wesentlich in die nachfolgende Generation zu investieren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind der Schlüssel für Lebendigkeit und Weiterentwicklung.
Die Ausbildung und Qualifizierung von Mitarbeitenden, die mit diesen Zielgruppen unterwegs sind, hat Priorität. Dabei geht es nicht um Nachwuchsgewinnung aus organisatorischer Perspektive oder um Renten-Absicherung.
„Wenn wir die junge Generation verlieren, verlieren wir die Zukunft für unsere Kirche!“
Nach den Schwerpunkten nun die Frage: Was lassen wir?
Meine folgenden Gedanken sind holzschnittartige Hypothesen, Anregungen aus Gesprächen mit Menschen in und außerhalb unserer Landeskirche. Ich sage das im Bewusstsein meiner eigenen Zerrissenheit und Ambivalenz, im Bewusstsein selbst Angestellter im Raum dieser Kirche zu sein.
Wo und wann beginnen wir dem Setzen von Posteritäten?
Fangen wir mal hier im Plenum an. Wir verlieren Mitglieder, wir werden weniger,
wie bilden wir das in unseren Gremien ab.
Unsere Landessynode verkleinert sich und kommt mit 60 Mitgliedern aus. Eine kleinere Synode reduziert ihre aktuell 8 Ausschüsse auf 5 Ausschüsse. Wenn es uns gelingt, die synodale Arbeit in 5 Geschäftsausschüssen abzubilden, dann schaffen wir auch die Verringerung auf 5 Dezernate und 5 leitende Oberkirchenräte. Recht, Personal und Gebäude sind beim Direktor angesiedelt. Bildung und Diakonie waren schon mal zusammen organisiert.
Und wenn wir in diesen Gedankenspielen schon dabei sind, lasst uns weiterdenken. Wir wollen die Gremienstrukturen vereinfachen. Wäre es in diesem Sinne denkbar, auf die Zwischenebene der Regionalbischöfe zu verzichten? Könnten Sie sich eine Württembergische Kirche der Zukunft vorstellen, die ohne Prälatinnen auskommt?
Wenn wir zu signifikanten Personalkostenreduzierungen kommen wollen, müssen wir bei uns hier anfangen. Wir, als Kirchenleitung, als Synode sollten beispielhaft vorangehen.
Die Zeit ist reif! Fangen wir jetzt an, konkrete Schritte hin zu einer kleineren Kirche gehen.
Wie können in Krisensituationen Lösungsbilder entstehen. Das Samenkorn muss vergehen,
damit das Neue wachsen kann. Wenn wir aus dieser Hoffnungslogik auf das Bild blicken, sehen wir Neues, Ungewohntes, Befremdliches.
Passt das in mein Kirchenbild?
Ich hielte es tatsächlich für eine Sünde, in der Krise nicht so zu planen, als ob „die Kirche nicht jung ist und ihre große Zukunft noch vor sich hat“, so ein Zitat von Fulbert Steffensky. Hoffnung schafft Motivation, Motivation lässt Änderung zu, das Beste kommt noch! Danke.
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Die Synodale Renate Simpfendörfer (Eislingen) brachte zu Beginn der Generalaussprache den Änderungsantrag 45/24 ein, mit dem die Förderung der Asylberatungsarbeit in den Kirchenbezirken für 2026 erhöht werden soll. Sie argumentierte, zwar müsse die Kirche sparen, aber zum Beispiel die Einstellung der Maßnahmenplanung sei „ein fataler Fehler“. Man müsse immer genau schauen, wie sich eine Einsparung auswirke. Die Beratung Geflüchteter sei in Folge des Ukrainekriegs enorm gewachsen.
Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) wies darauf hin, dass sich unter jungen Menschen, die überlegen, in der Kirche zu arbeiten, große Unsicherheit über die ökonomische Zukunft ausbreite. Kirche müsse klar signalisieren: Ja, wir können Euch bezahlen, schon weil sehr viele Mitarbeitende in den Ruhestand gehen. Ebenso müsse klar sein, dass die Synode sich die Sparentscheidungen nicht leicht mache, vielmehr sei das schwer und schmerzhaft. Niemand wolle jemand anders etwas Böses.
In einem Zwischenruf sagte Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), er habe den Eindruck, es würden Sparziele formuliert, ohne zu wissen, wie die zu schaffen seien.
Markus Ehrmann (Rot am See) fragte in Richtung von Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters, ob die Annahmen bzgl. der Kirchensteuereinnahmen nicht zu optimistisch seien.
Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider stellte klar, dass die Prädikantenarbeit keineswegs eingestellt werden solle.
Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) sagte, die Kirche lebe in seiner Rechnung um 20 Mio. Euro über ihre Verhältnisse. Das lasse sich gut schaffen. Er unterstütze den Antrag von Renate Simpfendörfer. Er plädierte dagegen, Gelder der Kirchenbezirke etwa in der Flüchtlingshilfe pauschal zu kürzen. Wo die Bezirke diese Arbeit finanzieren könnten, sollten sie die Möglichkeit dafür haben.
Christoph Hillebrandt (Dettingen am Albuch) kritisierte, dass das Evangelische Jugendwerk 30 % sparen solle, obwohl dort in den vergangenen Jahren schon viel gespart worden sei. Er bat darum, bereits erbrachte Sparleistungen zu berücksichtigen. Investitionen in die Jugend seien gut angelegt.
Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) regte an, groß zu denken und zu prüfen, ob man nicht auf die Ebene der Prälaturen verzichten und auch die Fusion der badischen mit der württembergischen Landeskirche angehen könne.
Michael Schneider (Balingen) kritisierte den Eindruck, die Sparzwänge seien nur Sache der Landeskirche. Die Kirchenbezirke seien genauso betroffen. Sie müssten sich rechtzeitig darauf einstellen. Diese Position wurde von Dr. Harry Jungbauer in einem Zwischenruf unterstützt.
Dr. Thomas Gerold bezeichnete die Sparzwänge als alternativlos. Man solle aber darauf schauen, was unerlässlich sei, um Kirche zu bleiben.
Christoph Schweizer (Esslingen) bestärkte die Bitte, beim EJW darauf zu achten, was dort an Einsparungen schon geleistet worden sei, und verallgemeinerte dies. Man solle immer auch ein paar Jahre zurückschauen, was in den Arbeitsbereichen schon eingespart worden sei.
Johannes Söhner (Herrenberg) regte an, die Perspektive zu drehen und danach zu schauen, dass man so wenig wie möglich spare.
Peter Reif (Stuttgart) erinnerte daran, dass viele Ehrenamtliche in den Gemeinden sehr verunsichert seien, wie es weitergehe. Die Gemeinden bräuchten aber Unterstützung und Weiterentwicklung. Die Kirche drehe sich zu sehr um sich selbst und werde deshalb immer weniger wahrgenommen. Er erinnerte auch an die Verantwortung der Kirche für die Mitarbeitenden.
Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) kritisierte die Rubrizierung der Einsparpläne nach Dezernaten und synodalen Geschäftsausschüssen. Da falle manches durch, das nicht eindeutig zuzuordnen sei. Sie plädierte dafür, einmal eine repräsentative Gruppe von Menschen zu befragen, was Kirche für sie sei. Auch plädierte sie für mehr Pioniergeist.
Michael Schrady (Blaubeuren) forderte dazu auf, nicht nur auf die eigenen Interessen als Angestellte oder Beamte zu schauen. Es gehe darum, vor Ort die eigene Haltung zu leben.
Dr. Hans-Ulrich Probst bezog sich in seinem Statement auf den Soziologen Andreas Reckwitz, der festgestellt habe, dass die Gesellschaft von Abschieden und Verlusten gekennzeichnet sei, vor Allem vom Verlust des Fortschrittsoptimismus. Aber es gelte, auf Krisen nicht nur präventiv zu reagieren, sondern innovativ. Auch mahnte er an, Generationengerechtigkeit nicht nur in Bezug auf die Ermöglichung kirchlicher Arbeit in der Zukunft zu verstehen, sondern auch in Bezug auf die heutige Jugend, die sich einbringen wolle.
Oberkirchenrat Dr. Fabian Peters antwortet auf die Aussprache. Er betonte, alles, was Kirche mache, habe Wert und Wirkung und bewirke Kontakt mit dem Evangelium. Wenn man kürze, dann tue das deshalb immer weh. Auf Hans-Ulrich Probst antwortet Peters, es wäre generationengerecht gewesen, früher für die damals eingegangenen finanziellen Verpflichtungen entsprechend vorzusorgen. Das sei nicht passiert. Deshalb sei jetzt der beste Zeitpunkt das zu tun, um künftige Generationen von den Altlasten von gestern zu befreien. Auf die Frage nach dem steigenden Vorwegabzug antwortete Peters, dies liege vor Allem an Faktoren, die nicht zu ändern seien, zum Beispiel der EKD-Umlage, Clearingzahlungen, Kosten der Regionalverwaltungen und ähnliches.
Peters betonte, es helfe nicht, in der Betrachtung der Sparzwänge zwischen Gemeinden und Landeskirche hin- und herzuschieben. Es sei am Ende ein Topf.
Peters bekräftigte, die Botschaft an junge Menschen sei, dass die Landeskirche jede und jeden bezahlen könne, die oder der für sie arbeiten wolle.
Bezüglich der konkreten Sparmaßnahmen, die in der kommenden Zeit zu diskutieren sei, habe der Oberkirchenrat einen Vorschlag gemacht, den die Synode zwar verändern könne – aber unterm Strich müsse dieselbe Zahl stehen: 104 Mio. Euro.
Mit dem EJW stehe der Oberkirchenrat in gutem Kontakt, man spreche miteinander und sehe auch, was dort schon geleistet worden sei.
Direktor Stefan Werner reagierte in einer Antwort auf Dr. Antje Fetzer-Kapolnek und erklärte, der Oberkirchenrat arbeite sehr konkret daran, wo in den Dezernaten gekürzt werden könne. Dazu hätten die Dezernate Vorschläge gemacht.
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, antwortet auf die Aussprache, er wolle klarstellen, dass niemand entlassen werde. Reduktion von Personal werde nur stattfinden, indem freiwerdende Stellen nicht nachbesetzt würden oder auch einmal Mitarbeitende in andere Arbeitsbereiche wechseln.
Nach einer Beratung des Finanzausschusses zu Antrag 45/24 berichtete Tobias Geiger, dieser Antrag gehe auf einen anderen Antrag aus dem Jahr 2021 zurück, die Mittel der Flüchtlingsarbeit bis 2026 von 1,5 auf 2 Mio. Euro zu erhöhen. Damals habe die Synode entschieden, dass die Landeskirche ihre Förderung dieser Arbeit bis 2026 abbauen müsse. Davon seien aber nicht die eigenen Mittel der Bezirke betroffen. Angesichts eines Doppelhaushaltes, der Maßnahmen in Höhe von 35 Mio. Euro abbauen müsse, wäre die Genehmigung dieses Antrags ein schwieriges Zeichen. Der Finanzausschuss empfehle, den Antrag nicht zu verfolgen.
Aussprache zum Haushaltsplan 2025/2026
In der Aussprache zum Haushaltsplan wies Siegfried Jahn (Schrozberg) darauf hin, dass bei den Einsparungen in Bezug auf die Evangelische Hochschule Ludwigsburg deren Akkreditierung nicht gefährdet werden dürfe. Der Erhalt der Hochschule müsse nachhaltig gesichert werden. Der Ausschuss für Bildung und Jugend habe daher ggf. eine Fusion der badischen und der württembergischen evangelischen Hochschulen vorgeschlagen. Bezüglich der Jugendarbeit sei zu beachten, dass die Kinder- und Jugendarbeit der Kirche inzwischen sogar die Sozialisation durch die Familie ablöse, in der die Tradition des Glaubens nicht mehr stattfände.
Marion Blessing (Holzgerlingen) sprach an, dass ein Aufenthalt in den evangelischen Tagungsstätten für Familien oder junge Menschen zu teuer sei, und schlug vor, dass sich ein Tagungshaus auf diese Zielgruppe fokussiere.
Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) regte eine Zusammenarbeit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg mit dem Staat an, da auch dort Interesse an den Absolventen und Absolventinnen bestehe. Die derzeit geplanten Kürzungen würden die Akkreditierung gefährden.
Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami, Bildungsdezernentin im Oberkirchenrat, erwiderte auf die Wortmeldungen zum Bildungsbereich, dass bereits geprüft werde, wo man Synergien entwickeln könne, ohne ein Arbeitsfeld oder eine Einrichtung zu gefährden. Es fänden bereits Gespräche mit Baden und mit dem Land statt. Im Moment sei die Hochschule Ludwigsburg durch den Hochschulrahmenvertrag mit dem Land bis 2025 abgesichert.
Hellger Koepff (Biberach) sprach sich wie mehrere andere Synodale für den Erhalt des Hauses Respiratio aus, und erklärte die vorgesehene Kündigung für unbedacht und voreilig, gerade in einer Zeit, in der die Belastungen für alle Mitarbeitenden zunähmen.
Direktor Stefan Werner erwiderte, dass der Rückzug aus dem Haus Respiratio nicht im Rahmen der Prioritätenliste erfolge; zuvor hätten sich die bayerische und die badische Landeskirche aus der Finanzierung zurückgezogen.
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Die Synode hat den Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 in erster und zweiter Lesung beschlossen.
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Oberkirchenrat und Finanzdezernent Dr. Fabian Peters legte einen Bericht zum aktuellen Stand zur Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie vor. Er gliederte seinen Vortrag in Ausgangslage, Zeitplan, synodale Modifizierungsanträge und Konkretionen.
Dr. Peters hob zu Beginn seines Berichts noch einmal hervor, vor welchen beiden großen finanziellen Herausforderungen die Landeskirche steht – der Lücke bei den Versorgungsverpflichtungen der Versorgungsempfangenden in Höhe von etwa einer Milliarde Euro sowie dem strukturellen Defizit im landeskirchlichen Haushalt, das 2025 bei 45 Millionen Euro liegt. Insgesamt bezifferte er den jährlichen Einsparbedarf im landeskirchlichen Haushalt – je nach Anspardauer – auf 129, 104 oder 80 Millionen Euro. Drei Vorschläge lagen der Herbstsynode zur Abstimmung vor.
Peters kündigte an, dass bei der Herbstsynode 2025 das Feinkonzept zur Umsetzung der Einsparungen stehen und mit dem Nachtragshaushalt 2026 beschlossen werden soll. Im Frühjahr wird dann auch bekannt gegeben, welche Einsparungen in den einzelnen Haushaltsstellen umgesetzt werden sollen und wo Mehrerträge erzielt werden können.
Auf fünf Änderungsanträge von der Sommersynode ging Peters einzeln ein und stellte dabei die Präferenzen des Kollegiums dar:
Peters war es am Ende seines Berichts wichtig darauf hinzuweisen, dass fast alles, was Kirche macht, dem Evangelium dient, und Wert und Wirkung hat. Die Einsparungen werden weh tun. Aber: Die Kirche werde durch den Sparkurs nicht kaputtgespart, sondern zukunftsfest gemacht.
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Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, stellte in seinem Bericht die kritische Finanzlage der Landeskirche heraus, umriss historisch, wie sie zustande kam und gab Empfehlungen, wie den finanziellen Herausforderungen künftig begegnet werden sollte.
Tobias Geiger bezifferte die Gesamtsumme der Verpflichtungen auf mehr als 4 Milliarden Euro. Der nahende Ruhestand der Babyboomer-Generation führt zu einer Reduzierung der Pfarrstellen, aber lässt die Zahl der Versorgungsempfänger zugleich ansteigen. 2033 wird das Verhältnis von Ruheständlern und aktiven Pfarrpersonen 2 zu 1 sein. Ohne rigiden Sparkurs wird die Landeskirche ab den 2030er Jahren ihre Pensionsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Der Vorsitzende des Finanzausschuss sprach sich gegen den Vorschlag des Oberkirchenrats aus, die zusätzliche Milliarde Euro innerhalb von neun Jahren anzusparen. Dieser Schritt würde sich nachteilig auf künftige Haushalte auswirken. Er plädierte vielmehr dafür, keine Entscheidung auf Kosten künftiger Kirchengenerationen zu treffen, da sie ohnehin einen massiven Schwund an Mitgliedern und Finanzkraft zu schultern haben. Dazu führte er weitere finanzielle Risiken an. Die Mehrheit des Finanzausschusses folgte dem Votum des Sonderausschusses und dem Antrag Nr. 23/24, die Anspardauer von einer Milliarde Euro auf 12 Jahre festzulegen. Der Landessynode wird empfohlen, diesem Antrag zuzustimmen. Mit Beschluss des Doppelhaushalts 2025/26 und Ansparzeitraums stehe auch die Kürzungssumme fest.
Mit Blick auf den kommenden Anstieg der Bezüge von Pfarrpersonen und verbeamteten Beschäftigten und auf zusätzliche Versorgungsrückstellungen schlug der Ausschussvorsitzende vor, auch die Besoldungs- und Versorgungsempfänger zeitlich begrenzt an den Sparmaßnahmen zu beteiligen. Der Finanzausschuss wird möglicherweise einen entsprechenden Folgeantrag stellen.
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TOP 46 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 112)
TOP 47 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württemberger Pfarrergesetzes und anderer Regelungen (Beilage 110)
TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte, Maike Sachs, stellte Beschlüsse des Ausschusses vor, die Finanzlücke der Landeskirche zu schließen.
Maike Sachs bedankte sich für die Informationen zur Kooperation mit der badischen Landeskirche bei den landeskirchlichen Archiven, den zentralen Gehaltsstellen, dem kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt und möglicherweise der beiden Hochschulen für Kirchenmusik.
Sachs berichtete anschließend über Einsparziele und Strategien, über die sich der Sonderausschuss unter anderem verständigt hat:
Sachs betonte, dass es wichtig ist, sich zu vergewissern, was der Auftrag der Landeskirche ist und was zu dessen Erfüllung notwendig ist. Dafür zitierte sie den Antrag 69/20, der vorsah, zukünftige Umstrukturierungen der kirchlichen Arbeit an dem gesamtkirchlichen Missionsauftrag auszurichten. Der Antrag wird nicht weiterverfolgt, da das Anliegen inzwischen in den Kriterien für die Strategische Planung von 2021 aufgenommen und im Papier zum Missionsverständnis berücksichtigt wurde.
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Synodalpräsidentin Sabine Foth über die Tagung - Video
Hauptthemen der Tagung
Beschlussübersicht
Gottesdienst - mit Video
Grußworte
TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
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Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) sowie weitere Synodale äußerten Zweifel an der Durchführbarkeit der Vorschläge und stellten ein alternatives Konzept vor, das mit dem Antrag Nr. 46/24 eingebracht wurde. Danach solle ein jährlich gleichbleibender Anteil des Kirchensteueraufkommens für die Pensionen veranschlagt und ggf. angepasst werden.
Wie Gerhard Keitel (Maulbronn) baten auch weitere Synodale den Oberkirchenrat um Information darüber, was geschehe, wenn der heute beschlossene Zeitraum für die Einsparungen nicht eingehalten werden könne.
Jonas Elias (Ludwigsburg) betonte, wie wichtig es sei, jetzt zu entscheiden, was jetzt möglich sei.
Dr. Fabian Peters, Finanzdezernent des Oberkirchenrats, erwiderte auf die Aussprache, dass auf den heutigen Vorschlag in der Frühjahrssynode Detailplanungen dazu folgen würden. Ferner wies er auf den Zeitdruck hin, der schnell ein gemeinsames Commitment von Synode und Kollegium erfordere. Zur Frage, was geschehe, wenn die Kürzungssumme nicht erreicht würde, erklärte er, es komme darauf an, um wie viel sie verfehlt werde. Bei einer vollständigen Verfehlung werde man in die Rücklagen eingreifen, bis diese erschöpft seien. Im Anschluss daran würde eine finanzielle Notlage ausgerufen, weitere Kürzungen würden folgen, vermutlich bezüglich der Gehälter. Abschließend bat er um eine Entscheidung.
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, betonte, dass es an diesem Tag zu einer Entscheidung kommen müsse.
Zu den aufgeworfenen Rechtsfragen erwiderte Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent des Oberkirchenrats, dass jede künftige Synode in ihren Haushaltsbeschlüssen frei sei, sich jedoch eine langfristige Perspektive empfehle. Zum Begriff der Notlage und damit tieferer Eingriffe führte er aus, dass dieser die Ultima Ratio darstelle; er verwies auf den entsprechenden Begriff in der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO).
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Die Landessynode hat den Antrag Nr. 23/24, den Zeitraum zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke von 9 auf 12 Jahre zu verlängern, mehrheitlich bei 5 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Die Anträge Nr. 24/24 (Entnahme aus der Pensionsrücklage) und Nr. 26/24 (Festlegung der Kürzungssumme) werden nicht weiterverfolgt. Die Erstunterzeichnerin Ruth Bauer hat auf eine Wortmeldung verzichtet. Der Neuantrag Nr. 46/24 (Gleichbleibender Anteil KiSt-Aufkommen für Pensionen) wurde bei 12 Ja-Stimmen und 42 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
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TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
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Die beiden Mitglieder der 13. EKD-Synode, Pfarrer Maik-Andres Schwarz und Pfarrerin Yasna Crüsemann, berichteten von der fünften Tagung der 13. EKD-Synode, die vom 10. bis 13. November in Würzburg stattfand.
Die beiden Mitglieder der 13. EKD-Synode, Pfarrer Maik-Andres Schwarz und Pfarrerin Yasna Crüsemann, berichteten von der fünften Tagung der 13. EKD-Synode, die vom 10. bis 13. November in Würzburg stattfand.
Schwarz gab zunächst einen Einblick zum Thema Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und den beschlossenen Maßnahmenplan, von dem sie zwei Punkte herausgriff, nämlich das Recht auf Aufarbeitung und die systematische Personalaktenanalyse. Die EKD-Synode regte zusätzlich ein Monitoring zur Überwachung der Maßnahmen an. Zum Schluss seiihres Berichts machte Wulz auf drei beschlossene Gesetze zu den Themen EKD-DSG, Öffnungsklausel im Pfarrdienstgesetz und Leitungsstruktur des Kirchenamts aufmerksam. Zudem empfahl sie den Synodalen, sich mit den strukturellen Beschlüssen zu Synergien und der Reduzierung kirchlicher Eigengesetzgebung zu befassen.
Yasna Crüsemann berichtete anschließend über das hochaktuelle EKD-Schwerpunktthema „Migration, Flucht und Menschenrechte“. Die Beschlüsse dazu stellte sie einzeln vor. Dabei hob sie hervor, dass die Seenotrettungsinitiative United4Rescue binnen fünf Jahren 8.000 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet hat. Anschließend ging sie auf die Nachwahl der EKD-Spitze und das EKD-Schwerpunktthema 2025 „Kirche und Macht“ ein.
Den vollständigen Bericht von Prälatin Gabriele Wulz und Yasna Crüsemann zu TOP 40 finden Sie in der obigen Klappbox “Dokumente zum Tagesordnungspunkt” zum Nachlesen.
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Aus der Mitte der Synode wurde der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, die Förmlichen Anfragen und ihre Beantwortungen zu Protokoll zu geben. Sie finden die Fragen und Antworten als PDF-Downloads in der Klappbox “Dokumente zum Tagesordnungspunkt”.
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Synodalpräsidentin Sabine Foth über die Tagung - Video
Hauptthemen der Tagung
Beschlussübersicht
Gottesdienst - mit Video
Grußworte
TOP 01 Strategische Planung
TOP 02 PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst
TOP 03 PfarrPlan 2030
TOP 04 Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
TOP 05 Personalstrukturplanung Religionspädagoginnen und -Pädagogen
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 106)
TOP 07 Tandemprogramm für Theologiestudierende
TOP 08 Qualitätssicherung der Ausbildung von Theologinnen und Theologen in der Landeskirche
TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
TOP 35 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (Beilage 115)
TOP 36 Kirchliches Gesetz zur Änderung Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 116)
TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
TOP 41 Selbständige Anträge
TOP 42 Förmliche Anfragen
TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
TOP 44 Kirchliches Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108)
TOP 45 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung (Beilage 111)
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Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider, Leiter des theologischen Dezernats, stellt die Überarbeitung des Teilbandes „Berufung, Einführung und Verabschiedung“ im Gottesdienstbuch der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vor, das die bisherige Agende von 1981/85 ersetzen soll. Den vollständigen Bericht von Dr. Jörg Schneider zu TOP 43 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Laut dem Bericht von Dr. Jörg Schneider war die Überarbeitung notwendig, da sich die theologische Praxis und das Verständnis des Gottesdienstes in den letzten 40 Jahren weiterentwickelt haben.
Wichtige Punkte:
Weitere Neuerungen:
Das neue Gottesdienstbuch soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete über den Erarbeitungsprozess der neuen Einführungsagende für das Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg. Den vollständigen Bericht von Hellger Koepff zu TOP 43 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Die formale Grundlage für die Beschäftigung von Oberkirchenrat und Landessynode mit einer neuen Einführungsagende bildeten die Anträge Nr. 11/20 und Nr. 31/22
Die biblische Fundierung soll Kennzeichen des neuen Gottesdienstbuches werden. Deshalb sollen an den Beginn des Buches vier biblische Zitate (Ps 119,105 | 1. Petr. 2,9 | 2. Kor 5,17-20 | 1. Kor 3,7-11) sowie ein prägnanter Halbsatz aus einem Lied „Wer dir vertrauet, hat wohl gebauet“ anstelle von Bekenntnisgrundlagen gesetzt werden.
Weitere Neuerungen:
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Rainer Köpf (Backnang) lobte als Mitglied der liturgischen Kommission die gute Zusammenarbeit. Es sei ein persönlicher Gewinn gewesen. Was wir glaubten, spiegele sich in der Agende wider – diese sei Gestalt gewordene Theologie. Dabei gebe es aber Unterschiede in der Landeskirche, daher gebe es auch unterschiedliche Reaktionen auf die Agende. Die kurze Auseinandersetzung mit dem Text löse schon nach kurzer Zeit viele Rückmeldungen und Anfragen aus. Diese sollten an den Theologischen Ausschuss rückgemeldet werden.
Christoph Lehmann äußerte sich zur Dienstverpflichtung. Als künftiger Pfarrer fand er die Präzisierung zum Beichtgeheimnis wertvoll. Es gelte aber zu anderen Punkten auch noch weiter zu diskutieren, einige Inhalte bezeichnete Lehmann als theologisch weniger gehaltvoll. Beispielsweise sei der Gehorsam gegenüber Jesus Christus weniger stark akzentuiert. Man merke dem aktuellen Text das Ringen in der Kommission an. Er fügte an, dass er viele Kommilitonen kennen, denen diese Texte sehr wertvoll seien.
Michael Klein (Tübingen) sagte, dass in der Agende auch die Prädikanten zu bedenken seien. Er nehme eine neuartige Redeweise und Denkweise war, die missverständlich sei. Es sei lobenswert, die Gleichwertigkeit der Dienste zu bemühen, hier würde aber der Sinn der Berufung verunklart. Als Beispiel nannte er das Diakonengesetz. Es entstehe ein Gegensatz zum Pfarrdienstgesetz. Er stellte die Frage in den Raum, ob die Ordination dadurch an geistlichem Stellenwert verliere. Es gehe auch darum, die Über- oder Unterschätzung einzelner Gaben zu verhindern. Klein bat den Theologischen Ausschuss, den “Stiftungscharakter” und die geistliche Bedeutung des Amtes klar herauszustellen.
Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) sagte zum neuen Kirchenbuch zu den Gebeten, dass ihm der Begriff „Gott“ zu Beginn von Gebeten zu häufig gewählt sei. Ihm sei diese Anrede zu unpersönlich. Dagegen kämen „Jesus Christus“ und andere Anreden zu wenig vor. Hillebrand bat darum, dass die Gebete dahingehend nochmal kritisch angesehen werden sollten. Die Regieanweisungen bei Einführungen und weiteren Anlässen empfinde er als hilfreich.
Dr. Harry Jungbauer stellte Verständnisanfragen an den Vorsitzenden des Theologischen Ausschuss, die während der Plenarsitzung nicht beantwortet wurden.
Dr. Antje Fetzer-Kapolnek äußerte neben Dank die Bitte, dass die Diakonie mit ihren viele Einführungen als Schwestereinrichtung mit in den Blick genommen werden solle.
Der Antrag 33/24 mit der Beilage 113 wurde an den Theologischen Ausschuss mit überwiegender Mehrheit verwiesen.
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Die Landessynode verwies den Gesetzentwurf zu Änderung von Dienstverpflichtungen an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses zur weiteren Bearbeitung. Den vollständigen Bericht von Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, zu TOP 44 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Oberkirchenrat Dr. Martin Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, empfahl in seinem Bericht, den Gesetzentwurf zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung von Dienstverpflichtungen (Beilage 108) an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses zu verweisen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung von gesetzlichen Bestimmungen an den während der Herbsttagung eingebrachten Entwurf des neuen Gottesdienstbuchs für die Evangelische Landeskirche in Württemberg. Dabei werden Entwicklungen im Kirchen- und Amtsverständnis sowie veränderte Sprachgewohnheiten aufgegriffen.
Die Landessynode verwies den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses.
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TOP 09 Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
TOP 10 Referenten- / Referentinnenstelle für Inklusion
TOP 11 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
TOP 12 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 105)
TOP 13 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Geislingen und Göppingen (Beilage 99)
TOP 14 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim (Beilage 100)
Begegnungsabend
TOP 15 Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - mit Video
TOP 16 Erweiterung des Dekanatsplanes zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landeskreisen
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt
TOP 19 Verleihung des Gottesdienstpreises 2024 der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes an Pfarrerin Henrike Schmidt
TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie
∼∼Bildergalerie: Impressionen der Herbstsynode 2024 ∼∼
TOP 21 Aktuelle Stunde
TOP 22 Klimaschutzkorridore
TOP 23 Bericht über die Situation der verfolgten Christen in der Welt sowie der Menschen, die aus religiösen, rassistischen, politischen, ethnischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gründen unter Verfolgung leiden: Schwerpunkt auf Menschen in Kongo, Sudan / Südsudan, Myanmar und dem Libanon
TOP 24 Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats
TOP 25 Änderung der Ordnung Evangelischer Akademien
TOP 26 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Brackenheim und Heilbronn (Beilage 101)
TOP 27 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen (Beilage 102)
TOP 28 Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Blaubeuren und Ulm (Beilage 103)
TOP 29 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den Ev. Kirchenkreis Stuttgart und zur Änderung der Kirchlichen Verordnung zur Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes (Beilage 104)
TOP 30 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 109)
TOP 31 Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
TOP 32 Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken
TOP 33 Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrgesetzes (Beilage 114)
TOP 34 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes und des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 107)
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TOP 37 Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2023
TOP 38 Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan 2025/2026
TOP 39 Haushaltskonsolidierungs- und Versorgungsdeckungsstrategie
TOP 40 Bericht von der EKD-Synode
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TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Die Landessynode hat dem Kirchlichen Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung zugestimmt. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschussses, zu TOP 45 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, wies in seinem Bericht darauf hin, dass die Änderung der Haushaltsordnung nötig sei, da bisherige Mittel für die Versorgung versorgungsempfangender Pfarrer der Landeskirche nicht ausreichen. Die Erträge des Stiftungsvermögens decken die erforderlichen Entlastungen des Haushalts nicht, und Vermögenszuführungen zur Stiftung belasten den Haushalt zusätzlich. Zukünftig sollen diese Mittel direkt im Finanzhaushalt der Landeskirche ausgewiesen und im Finanzvermögen gebunden werden. Rückstellungen beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg sollen nicht mehr die landeskirchlichen Rückstellungen mindern.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung der Änderung, die der Rechtsausschuss nach Diskussion einstimmig begrüßte.
Beschluss
Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung ohne Aussprache verabschiedet.
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TOP 43 Gottesdienstbuch für die Ev. Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil, Teilband Berufung, Einführung und Verabschiedung
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TOP 48 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85)
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Der vorgeschlagenen Veränderung in den Pfarrbesoldungsgruppen wurde zugestimmt. Künftig entfällt die Pfarrbesoldungsgruppe 3 und der besoldungsrechtliche Besitzstand wird von 55 auf 57 Jahre angehoben. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 46 finden Sie in der Klappbox oben „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete von der (einstimmigen) Empfehlung des Rechtsausschusses und des Theologischen Ausschusses, künftig die Besoldungsgruppe 3 entfallen zu lassen. Ebenso soll die Altersgrenze für den besoldungsrechtlichen Besitzstand von 55 auf 57 Jahre angehoben werden. Beides wurde in der Beilage 112 zusammengefasst.
Die Pfarrbesoldungsgruppe 3 (P 3), die bislang als „Zwischenbesoldungsgruppe“ zwischen P 2 (entspricht A 14 Landesbesoldungsordnung) und P 4 (entspricht A 15 LBesO) fand im Besoldungsrecht des Landes Baden-Württemberg keine Entsprechung.
Die Einstufung der entsprechenden Pfarrstellen erfolgt künftig nach Pfarrbesoldungsgruppe 2 (mit Zulage) und die Bezüge sind somit nur in Höhe der Pfarrbesoldungsgruppe 2 versorgungsfähig.
Die Beilage 112 wurde ohne Aussprache mit großer Mehrheit verabschiedet.
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Auch für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung werden die Altersgrenzen für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses an die allgemeine Altersgrenze des Pfarrdienstgesetzes der EKD angepasst (vollendetes 40. Lebensjahr).
Den vollständigen Bericht von Christoph Müller zu TOP 47 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete, dass der Rechtsausschuss in Abstimmung mit dem Theologischen Ausschuss dem Plenum empfahl, die Beilage 110 zu verabschieden.
Die Altersgrenze für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses wird laut Beilage 110 auch für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung an die allgemeine Altersgrenze des Pfarrdienstgesetzes der EKD angepasst. Altersgrenzen sollen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit wahren und den Dienstherrn vor unbilligen Versorgungslasten schützen, so Müller. Angesichts der gegenläufigen Entwicklung zwischen den Zahlen der Kirchenmitglieder und den Zahlen der Versorgungsempfangenden erweist sich die großzügige Ausnahmeregelung für Angehörige der berufsbegleitenden Ausbildung als nicht mehr haltbar. Müller führte aus, dass die Betroffenen jeweils aus privatrechtlichen Angestelltenverhältnissen kommen, so dass der Verbleib in einem solchen nicht unbillig sei. Es soll nunmehr nur noch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres eine Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses möglich sein und nicht mehr wie bisher bis zum 50. Lebensjahr.
Die Beilage 110 zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Württ. Pfarrergesetzes und anderer Regelungen wurde in erster und zweiter Lesung ohne Aussprache angenommen.
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Die Landessynode hat sich mit dem Anliegen befasst, die bislang befristete Regelung zu digitalen Abendmahlsfeiern zu verstetigen. Den vollständigen Bericht von Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, zu TOP 48 finden Sie in der Klappbox oben "Dokumente zum Tagesordnungspunkt".
Die Möglichkeit, das Abendmahl auch unter Beteiligung digital Anwesender zu feiern, besteht seit 2022, war aber bislang befristet bis 30. September 2024, so Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses in seinem Bericht. Der Bedarf bestehe weiterhin und die bisherige Form der Feiern habe sich bewährt. Auch der Theologische Ausschuss hat die Verstetigung Möglichkeit digitaler Abendmahlsfeiern befürwortet.
In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.
Die Synode hat dem kirchlichen Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung (Beilage 85) in erster und zweiter Lesung zugestimmt.
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TOP 49 Ergänzung zum Gottesdienstbuch Erster Teil um Agende digitales Abendmahl
Die Agende, das Gottesdienstbuch der württembergischen Landeskirche, wird dauerhaft um die Option digitaler Abendmahlsfeiern erweitert. Den vollständigen Bericht von Hellger Koepff, dem Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses, zu TOP 49 sowie die zugehörige Beilage finden Sie in der Klappbox oben „Dokumente zum Tagesordnungspunkt“.
Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, zeichnete kurz den Weg dieses Themas nach, das die 16. Landessynode seit ihrer Konstituierung durch viele Diskussionen hindurch begleitet habe. Im Sommer 2022 sei den Gemeinden die Möglichkeit digitaler Abendmahlsfeiern für eine zweijährige Probephase eröffnet worden. Sie habe sich bewährt.
Kerngedanken der Gottesdienstordnung
Im Namen des Theologischen Ausschusses empfahl Koepff den Synodalen, dem Antrag Nr. 19/24 auf Ergänzung des Gottesdienstbuches um die „Liturgie digital gefeiertes Abendmahl“ ebenso zuzustimmen wie dem Änderungsantrag 40/24, in dem es um die Korrektur textlicher Fehler im Gesetzestext ohne inhaltliche Änderungen geht.
In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen. Die Synode hat Antrag Nr. 19/24 und 40/24 mit großer Mehrheit zugestimmt.
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Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart