Die Herbsttagung der Landessynode, des Kirchenparlaments der Ev. Landeskirche in Württemberg, wurde am Abend des 27. November mit einem Gottesdienst eröffnet. Die Synodalen beraten bis zum 30. November eine Vielzahl von Themen, unter anderem die Verfolgungssituationen von Christen, das Eheverständnis, einen Maßnahmenplan nach der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt und den Doppelhaushalt für 2025 und 2026.
Am ersten Sitzungstag (28. November) befasste sich die Landessynode unter anderem mit der Strategischen Planung der Landeskirche, dem PfarrPlan 2030 sowie mit den Personalstrukturplanungen für den Pfarrdienst sowie für Religionspädagoginnen und -pädagogen.
Herausforderungen “nicht weiter verschieben und verdrängen”, um handlungsfähig zu bleiben
Der strategische Bericht 2024 sei stark durch die große Herausforderung der Konsolidierung des landeskirchlichen Haushalts geprägt, hob Direktor Stefan Werner in seinem Bericht hervor. Der nächsten Generation dürfen die sich deutlich abzeichnenden Lasten nicht als ungelöstes Problem vor die Füße gelegt werden. Für eine zukunftsfähige Versorgungsstrategie müsse in den Jahren 2025 bis 2033 ein zusätzliches Kapitalvermögen für die Versorgungsleistungen in Höhe von 1,03 Mrd. Euro aufgebaut werden. Dazu sei ein umfassender Veränderungsprozess nötig. Werner erläuterte, dass der Berechnungsvorgang und die Bewertung kirchlicher Aufgaben sich am Grundauftrag der Kirche orientieren.
Die gute Nachricht sei, so Werner, dass weiterhin Handlungsfähigkeit bestehe – wenn nicht weiter vorschoben und verdrängt werde. Werner benannte konkrete Handlungsfelder, die aktuell angegangen werden, wie die Entbürokratisierung durch Gremienreduzierung, Verwaltungsvereinfachung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsmodernisierung. Als neue Herausforderungen sieht Werner beispielsweise Künstliche Intelligenz (KI) in der gesamten Themenbreite als eine wichtige Aufgabe für die Landeskirche, dazu die weitere Aufarbeitung von „Sexualisierter Gewalt“ sowie das sogenannte „Neue Arbeiten“. Letzteres könne schon 2025 durch den Umzug ins neue Dienstgebäude vorangebracht werden. Werner sagte: „Die Sanierung oder ein Neubau eines Dienstgebäudes passt nie wirklich in die Zeit. Verschieben löst aber kein Problem und es spart, wie man an mancher Hochrechnung der veranschlagten Kosten aus anderen Landeskirchen sieht, auch kein Geld.“
Umfangreicher Rückbau bei Pfarrstellen mit dem PfarrPlan 2030 vorgestellt
Der Oberkirchenrat und der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung berichteten der Synode zum Stand des PfarrPlans 2030. Dieser sieht den geordneten Rückbau an Pfarrstellen vor. Es wirken sich vor allem der aktuell anstehende Ruhestand der „Baby-Boomer“-Jahrgänge aus. Dadurch stehen schon jetzt weniger Pfarrpersonen zur Verfügung, auch wegen viel kleinerer nachfolgender Jahrgänge, zusätzlich wirken sich die Rückgänge an Kirchenmitgliedern und Finanzkraft aus.
Diese Entwicklungen beeinflussen nachhaltig die Kirchen- und Gemeindeentwicklung, insbesondere die besetzbare Anzahl der Pfarrstellen. Pfarrstellen, die man nicht besetzen kann, müssten vertreten werden oder blieben unversorgt. Ohne den Rückbau könnten ganze Gebiete schnell unterversorgt bleiben, so der Bericht des Oberkirchenrats. Der PfarrPlan 2030 sieht vor, die Pfarrstellen von derzeit insgesamt 1.451, davon 1.207 volle Gemeindepfarrstellen, bis 2030 auf 1.098, davon 900 volle Gemeindepfarrstellen, zu reduzieren. Damit kann auch das Verhältnis von Gemeindegliedern und Pfarrpersonen nahezu erhalten werden. Der Beschluss über die konkrete Umsetzung des PfarrPlans 2030 in den Kirchenbezirken als Teil des Haushaltsplans wird am Samstag, 30. November, im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen.
In den Berichten des Oberkirchenrats, des Finanzausschusses und des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung wurde der Stand der Entwicklung zu verschiedenen Eckwerten dargelegt: Das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2013 bis 2019 habe zunächst zu einem deutlichen Anstieg der Kirchensteuereinnahmen geführt.
2024 gab es schon ein Drittel weniger Vikarinnen und Vikare als angenommen, die in den Pfarrdienst übernommen werden konnten. Gleichzeitig seien die Bruttopersonalkosten im Pfarrdienst gestiegen, obwohl die Zahl der Gehaltsempfänger und -empfängerinnen gesunken sei. Die Kosten im Pfarrdienst seien um gut 45 Prozent angestiegen. Weiter wurden Vorausberechnungen bis 2030 vorgestellt: Ein Rückgang der Kirchenmitglieder um weitere 13 Prozent und geringere Aufnahmezahlen ins Vikariat (Vorbereitungsdienst fürs Pfarramt), im Gegensatz zu 2024 eine leichte Steigerung der Kirchensteuereinnahmen um 3,5 Prozent. Unter Einbeziehung der Versorgungsansprüche ergebe sich allerdings keine Verbesserung, sondern ein zusätzlicher Aufwand.
Mehr Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht bei abnehmender Pfarrpersonenzahl
Berichte des Oberkirchenrats, des Ausschusses für Bildung und Jugend und des Finanzausschusses befassten sich mit den Prognosen des Religionsunterrichts in Bezug auf Schülerzahlen, Deputate der Lehrkräfte und die Altersstruktur. Sie rechnen mit einem Anstieg der Schülerzahlen bis 2030/31. Allerdings sei ein Rückgang der Religionsunterrichtsstunden durch Pfarrerinnen und Pfarrer aufgrund des demografischen Wandels absehbar. Es wurde auf die Bedeutung des Religionsunterrichts als einziges durch Artikel 7 des Grundgesetzes garantiertes Lehrfach hingewiesen, weil dieser für die Herzensbildung der Schülerinnen und Schüler bedeutsam sei. Weiter wurde die wichtige Arbeit aller Lehrkräfte im Religionsunterricht gewürdigt, die wesentlich zur moralischen und spirituellen Orientierung beitragen würden.
Schwerpunkte der Herbsttagung am Freitag, 28. November:
Am Freitag, 29. November, wird sich die Landessynode mit einer Reihe kirchlicher Gesetzesänderungen befassen, der Gottesdienstpreis 2024 verliehen, zudem geht es um die Weiterarbeit nach der ForuM-Studie und Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Außerdem wird in einer “Aktuellen Stunde” darüber gesprochen, für welche Aspekte die Kirche ihre Stimme in der Diskussion zum aktuellen Gesetzentwurf zum § 218 erheben muss. Am Nachmittag schließt sich ein Bericht zur Situation von verfolgten Christen in der Welt sowie aus weiteren Verfolgungsgründen an. Dabei geht es schwerpunktmäßig um Menschen im Libanon, im Kongo, Sudan/Südsudan und Myanmar.
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Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.