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Digitaler Dienst:
Einwilligungsverwaltung und -dokumentation
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Statistische Web-Analyse
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Spendendienst
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Spendendienst
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Digitales Gemeindemanagement
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
User-Session-Verwaltung
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
-
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland
Digitaler Dienst:
Geodaten- und Standortverwaltung
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Google Irland Limited, Irland
Digitale Dienste:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Google Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Datenübermittlung an Dritte:
Meta Platforms Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Datenübermittlung an Dritte:
Vimeo LLC, USA
Digitaler Dienst:
Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
Südwestrundfunk, Deutschland
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
Drittanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, Irland
Digitaler Dienst:
Informationsservice zur Bibel
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Datenübermittlung an Dritte:
Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland
Die Archive und Bibliotheken der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Evangelischen Landeskirche in Baden (Ekiba) werden nach dreijähriger Planung und Vorbereitung zum 1. Januar 2025 fusionieren. Ein Großteil der Medien und Bestände aus Baden wird im Frühjahr nach Stuttgart umziehen, und auch die Mitarbeitenden des badischen Archivs werden künftig hauptsächlich in der Landeshauptstadt ihren Arbeitsplatz haben. Ziel ist es, durch die Fusion langfristig Kosten zu sparen und dabei das Angebot aufrecht erhalten zu können.
„Voraussichtlich im kommenden April werden ein Teil des Bibliotheksguts und etwa 1,5 laufende Kilometer Akten aus dem Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe in die Magazine des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart und der EHZ-Bibliothek umziehen; ersteres wurde um einen Erweiterungsbau vergrößert und verfügt somit über ausreichend Platz für die zusätzlichen Bestände“, erklärt Mareike Ritter, Abteilungsleiterin von Bibliothek, Archiv und Registratur der Ekiba.
Der Umzug betrifft hauptsächlich historische Buchbestände sowie die theologische Literatur – die Verwaltungsbibliothek wird in Karlsruhe verbleiben. Hingegen wird das badische Archiv fast seinen gesamten Bestand nach Stuttgart verlagern. Nur die bislang wenigen Pfarrarchive, die im Magazin des badischen Archivs lagern, bleiben vor Ort in Karlsruhe. Der dann freie Platz bietet die Möglichkeit, zukünftig weitere Pfarrarchive der Evangelischen Landeskirche in Baden zentral zu lagern. Pfarrämter werden dadurch entlastet, und falls Akten aus Pfarrarchiven im Zuge der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt benötigt werden, sind sie zentral greifbar. Akten, die künftig in Stuttgart lagern, können künftig digital zur Verfügung gestellt werden.
Für Nutzer der badischen Bibliothek und des Archivs werde es keine Nachteile geben, erklärt Mareike Ritter. Wer eine Akte oder ein Buch benötigt, werde diese wie bisher per Mail (Anfrage an das Archiv) bzw. per Katalogbestellung (Bibliothek) erfragen können. Der Zugriff auf die Bibliotheksbestände erfolgt in der Regel über die Fernleihe oder es ist bei nicht ausleihbaren Werken eine Einsicht in der Bibliothek möglich.
Was die Bibliotheksbestände angeht, wird sich durch die Fusion mit Stuttgart der ausleihbare Buchbestand sogar vergrößern. Hinzu kommt künftig der E-Medien-Bereich. Katalog-Nutzer und Nutzerinnen müssen sich lediglich einmalig in der EHZ-Bibliothek neu anmelden: www.ehz-bibliothek.elk-wue.de.
Die neuen Mail-Adressen für die Bibliothek und das Archiv lauten ab 1. Januar 2025 bibliothek.karlsruhe@elk-wue.de bzw. archiv@elk-wue.de. Aber auch die Adressen bibliothek@ekiba.de und archiv@ekiba.de werden zunächst noch weiter aktiv sein.
Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontakt
Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.