06.12.2024

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zur Diskussion um die Neuregelung des § 218

„Die Unterscheidung zwischen potenziell behindertem Leben und potenziell nicht behindertem Leben steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen“

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat sich in einer Stellungnahme zur Neuregelung des § 218 geäußert (Volltext siehe unten). Er kritisiert darin scharf die im Gesetzentwurf erkennbare Unterscheidung zwischen potenziell behindertem und potenziell nicht behindertem Leben in der Frage der Beratungspflicht sowie die geplante Abschaffung der dreitägigen Wartezeit zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch. Auch wendet sich Gohl deutlich gegen den Plan, die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beschließen.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Im Folgenden finden Sie den Volltext der Stellungnahme von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 eröffnet erneut die ethische Debatte um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Schwangeren. Beides sind Grundrechte, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben. Die derzeitige Regelung hält die Balance zwischen diesen beiden Grundrechten. Lösungen, die diese Balance in die eine oder andere Richtung verschieben, werden der Komplexität nicht gerecht.   

Der Kompromiss, der mit der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung gefunden wurde, hat Anfang der 1990er Jahre zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Der Vorwurf, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, durch § 218 kriminalisiert würden, ist nicht zutreffend. Denn bei einem Abbruch nach Beratung bis zur 12. Woche ist nach § 218 kein Straftatbestand erfüllt.  

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt diese Befriedung aufs Spiel. Diese Kritik wiegt umso schwerer, da das jetzige Verfahren eine Gesetzesänderung im Schnellverfahren vorsieht – so kurz vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025. Ein solches Gesetz, ohne eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen, um dabei alle Argumente auszutauschen und zu gewichten, ist einer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie unwürdig.   

Bevor die Politik das bestehende Gesetz ändert, gibt es auch so vieles zu tun: Die Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen für schwangere Frauen und ihre Familien müssen massiv ausgebaut werden.  

Zudem wirft der vorgelegte Gesetzesentwurf neue Fragen auf, die ebenfalls noch zu klären sind: Die zu begrüßende Beratungspflicht sollte auch für Schwangerschaftsabbrüche gelten, die durch pränataldiagnostische Befunde eine medizinische Indikation haben. Potenziell behindertes Leben wird im Gesetzentwurf weniger geschützt als potenziell nicht behindertes Leben. Diese Unterscheidung steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Außerdem ist die Abschaffung der bislang vorgeschriebenen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch für eine ethische Entscheidung dieser Tragweite nicht angemessen. 

Ich hoffe sehr, dass die jetzt aufbrechenden Konflikte nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein.“

Hintergrund

Am 5.12.2024 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 beraten. Ziel dieses Antrags ist die Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll demnach zukünftig bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich zulässig sein, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat. Die Kosten des Abbruchs sollen von den Krankenkassen übernommen werden, eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch ist nicht mehr vorgesehen. 

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Schon gewusst?

Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

„Wie ein Komet, der in unserem Leben einschlägt“

Landesbischof Gohl predigt am 1. Christtag in Stuttgart über Johannesevangelium 3,31-35. „Johannes sagt: Der Sohn ist in die Finsternis dieser Welt gekommen. Wo gehört Ihr hin? Hört Ihr Gottes Wort? Hört ihr, wem Unrecht geschieht?“, so Gohl in seiner Predigt.

Weiterlesen

Landesbischof Gohl predigt im Gefängnis

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl feiert an Heiligabend einen ökumenischen Gottesdienst mit Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalt Heilbronn. Hier finden Sie ein Video über einen Besuch des Landesbischofs in der JVA sowie den Text seiner Heiligabendpredigt.

Weiterlesen

„Durch Gitterstäbe scheint das Licht“

In seiner Weihnachtsbotschaft erinnert Landesbischof Gohl daran, dass Jesus nicht in einem Palast zur Welt gekommen sei, sondern an einem „Ort, der nichts gilt“. Die Hoffnung von Weihnachten aber sage: „Die Dunkelheit, die Du jetzt erlebst, hat nur das vorletzte Wort.

Weiterlesen

Kirchenrätin Dr. Christine Keim

„Christen werden in vielen Ländern verfolgt“

Christinnen und Christen erleben in vielen Ländern Verfolgung – Kirchenrätin Dr. Christine Keim berichtet von der aktuellen Situation.

Seit 2007 gibt es in der Landeskirche am 26. Dezember einen Gebetstag für bedrängte und verfolgte Christen. Schwerpunkt 2023: Äthiopien.

 

Weiterlesen

„Für manche ist es hart“

Wie feiern Menschen hinter Gittern Weihnachten? Der Heilige Abend ist in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn eher ein Heiliger Morgen – wie die Gefangenen das Fest erleben, erzählt Pfarrer Jochen Stiefel, seit knapp 10 Jahren dort evangelischer Gefängnisseelsorger.

Weiterlesen

„Kirchen sind willkommene Partner“

Beim Jahresempfang der ev. Landeskirchen in Württemberg und Baden haben sich über 280 Gäste mit dem Thema „Gemeinsam stark – Inklusion, Teilhabe, Nächstenliebe“ beschäftigt. Mit dabei: Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsidentin Muhterem Aras.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y