Das Dezernat 6 ist zuständig für alle Belange des Staatskirchenrechts, kirchenrechtliche Grundsatzfragen, das Kirchenverfassungsrecht, spezielle kirchenrechtliche Regelungen sowie das Dienstrecht und das Arbeitsrecht. Geleitet wird es von Dr. Michael Frisch.
Michael Frisch ist in Fürth geboren und in Württemberg aufgewachsen. Er studierte in Tübingen Jura. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete Frisch als Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht der Universität Tübingen, wurde 1991 promoviert und legte das zweite juristische Staatsexamen 1993 ab. Nach gut einjähriger Tätigkeit als Richter, unter anderem am Landgericht Tübingen, wechselte Frisch in den Evangelischen Oberkirchenrat. Zuletzt leitete der Kirchenoberrechtsdirektor das Referat „Allgemeines Recht“ und war in dieser Funktion wesentlich an der Entstehung des Staatskirchenvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg beteiligt.
Seit 2002 ist Frisch außerdem Mitherausgeber der Schriftenreihe Ius Ecclesiasticum, Beiträge zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht und seit 2007 ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht sowie Autor zahlreicher Aufsätze.