Am Samstag, 22. Februar 2014, hat nach einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche die konstituierende Sitzung der 15. Württembergischen Evangelischen Landessynode in der Liederhalle stattgefunden. Die neu gewählten Synodalen legten ihr Gelübde ab, Inge Schneider wurde zur Präsidentin gewählt.
"Wir liegen vor dir mit unserem Gebet, und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit" ( Daniel 9,18)
Die Synode empfange zu Beginn ihres sechsjährigen Weges keine aktive Zielvereinbarungs- und Durchführungsliste, so Landesbischof July in seiner Predigt. "Sie bekommt als Wegweiser ein Wort des Empfangens, des Vertrauens – ja, des sich Hingebens. Beten, Vertrauen auf Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit." Das stehe im Mittelpunkt. Das Wort des Daniel sollte unausgesprochen über jedem neuen Antrag der Synode stehen.
Landesbischof Frank Otfried July begrüßte die Synode und deren Ehrengäste und erklärte die Synode für eröffnet.
In seinem Grußwort lobte Nils Schmid das außerordentliche Engagement der Synodalen. In den vergangenen Monaten gab es in den Medien allerhand Meldungen über misslungenes Wirtschaften in der Kirche. Dabei sei das Vertrauen der Bürger in die Kirchen Deutschlands erschüttert worden. Schmid hob besonders hervor, dass in dieser württembergischen Synode in öffentlichen Sitzungen über den Haushalt beraten wird. Diese Transparenz und Offenheit trage zur Stärkung der Kirche in Württemberg bei.
Außerdem, so Schmid, seien die Kirchen in Baden-Württemberg Partner des Landes in vielen Dingen. Beispielsweise beim Thema Bildung, Diakonie oder auch der Pflege des kulturellen Erbes. Es sei wichtig, auch bei komplexen Themen wie dem Bildungsplan, offen und fair zu diskutieren. Der Landesregierung sei dabei bewusst, dass sie sich selbst oft in kirchlichen Debatten wiederfindet und so Vieles in einen Dialog bringen kann. Diese Zusammenarbeit und Mitwirken der Kirche sei ein Zeichen von "lebendiger Kirche".
Bei der Eröffnung der Landessynode müssen die Mitglieder in die Hand des Landesbischofs ein Gelübde ablegen. Mit ihm geloben die Synodalen ihr Amt im Aufsehen auf Jesus Christus zu führen, die Kirchenverfassung gewissenhaft zu wahren und Sorge dafür zu tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde.
Die Mitglieder früherer Landessynoden wurden an ihr Gelübde erinnert.
Solange die Präsidentin bzw. der Präsident noch nicht gewählt ist, übernimmt das älteste Mitglied der Synode, Dr. Harald Kretschmer, den Vorsitz. Da die zehn Schriftführer ebenfalls noch nicht gewählt wurden, übernehmen die jüngsten Mitglieder, Prisca Steeb und Moritz Wildermuth diese Aufgabe.
„Welches sind – wenn überhaupt noch etwas von der Kirche zu erwarten ist – die wichtigen Themen, denen sich unsere Kirche in den kommenden Jahren nicht entziehen darf, bei denen sie prophetisch Stellung nehmen muss?“
Diese Frage hat Harald Kretschmer, Alterspräsident der Synode, befreundeten Protestantinnen, Katholiken, Atheisten, jetzigen und ehemaligen Synodalen und Mitgliedern des Evangelischen Oberkirchenrats gestellt.
Dabei kristallisierten sich vier Themen heraus, die auch ihm selbst wichtig seien:
1. Klimagerechtigkeit
2. Friedensethik
3. Flucht vor Armut, Hunger und unzeitigem Tod und
4. Umgang mit unterschiedlicher geschlechtlicher Orientierung.
Stichwortartig erwähnte er zudem die gesetzten Termine der nächsten sechs Jahre: Den Stuttgarter Kirchentag vom 3. – 7. Juni 2015 oder das 500-jährige Jubiläum der Reformation. Außerdem erinnerte er an "die Frage nach dem Leben im Pfarrhaus und – weiter gefasst – das christliche Familienbild in den nächsten 6 Jahren."
Martin Plümicke berichtete für den Geschäftsführenden Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl. An dieser sei laut Wahlleiter Christian Schuler nichts auszusetzen. Der Antrag 01/14 wurde damit einstimmig angenommen.
Der Nominierungsausschuss hat acht Anträge in die Synode eingebracht.
Dabei geht es um die Bildung der Gesprächskreise und der Geschäftsführenden Ausschüsse sowie die Bildung der Verteilerauschüsse für den Diakonie-, Innovations- und Siedlungsfonds sowie den Fond FIBA. Außerdem wurde beantragt, einen Sonderausschuss für Strukturfragen einzurichten.
Ein weiterer Antrag beinhaltet, dass die Stellvertreter im Geschäftsführenden als persönliche Stellvertreter zu wählen sind.
Die 15. Württembergische Evangelische Landessynode hat bei ihrer konstituierenden Sitzung Inge Schneider aus Schwaikheim (Rems-Murr-Kreis) zur Präsidentin gewählt. In der Stuttgarter Liederhalle stimmten mit 68 mehr als zwei Drittel der Synodalen für Schneider. Inge Schneider ist damit die dritte Frau an der Spitze des landeskirchlichen Parlaments in dessen 145-jähriger Geschichte. Die 60-jährige Pädagogin folgt auf Dr. Christel Hausding, die das Amt seit 2008 innehat. Als erste Frau war 1996 Dorothee Jetter zur Synodalpräsidentin gewählt worden.
Werner Stepanek wurde mit 79 Stimmen und 7 Enthaltungen von der Synode zum ersten Stellvertreter der Präsidentin gewählt.
Mit 78 Stimmen und 11 Enthaltungen wurde Wilfried Braun als zweiter Stellvertreter gewählt.
Sechs Personen sollen insgesamt zugewählt werden. Heute wird über 3 Zugewählte abgestimmt.
Dr. Wolfgang Dannhorn, Dr. Friedemann Kuttler und Dr. Christian Heckel wurden nach einer Abstimmung der Synode zugewählt.
Dem Landeskirchenausschuss gehören der Landesbischof, die Präsidentin der Synode sowie sieben weitere Mitglieder an. Die Kirchenverfassung legt fest, dass mindestens vier der Synodalen aus der Gruppe der Laien kommen müssen.
Der Landeskirchenausschuss der gegenwärtigen 15. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören Präsidentin Inge Schneider, ihre beiden Stellvertreter Wilfried Braun und Werner Stepanek sowie folgende Synodale an:
Ralf Albrecht, Andrea Bleher, Matthias Böhler, Eberhard Daferner, Elke Dangelmaier-Vincon, Sigrid Erbes-Bürkle, Matthias Hanßmann, Jutta Henrich, Amelie Hödl, Anja Holland, Kerstin Vogel-Hinrichs.
Stellvertreter sind: Martin Allmendinger, Ruth Bauer, Heiko Bräuning, Michael Fritz, Tobias Geiger, Ernst-Wilhelm Gohl, Robby Höschele, Hellger Koepff, Hans Leitlein, Werner Pichorner, Kurt Schatz, Thomas Wingert.
Die Mitglieder des Ältestenrats bestehen aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses.
Als Schriftführer/innen wurden gewählt:
Isabelle Willig, Andreas Wündisch, Prisca Steeb, Michael Schneider, Heiko Bräuning, Gabriele Reiher, Moritz Wildermuth, Florian Wahl, Dr. Viola Schrenk und Markus Münzenmayer
In den Protokollausschuss wurden Jutta Henrich, Ute Mayer und Sigrid Erbes-Bürkle gewählt.
Die Geschäftsführende Ausschüsse stehen fest. Hier finden Sie eine Übersicht. Der Antrag 4/14, der die Bildung eines Ausschusses über Strukturfragen beinhaltet, wurde in den Ältestenrat verwiesen.
Der Antrag über die Bildung der Gesprächskreise Offene Kirche, Evangelium und Kirche, Lebendige Gemeinde und Kirche für morgen wurde angenommen.
Unter anderem wurden die Mitglieder verschiedener Gremien gewählt.
Darunter:
Nr. 10/14: Zuwahl Jurist/Juristin auf Vorschlag Gesprächskreis Kfm
Matthias Böhler beantragte einen weiteren Juristen bzw. eine weitere Juristin auf Vorschlag des Gesprächskreises Kirche für morgen der Synode zuzuwählen. Der Antrag wurde in den Ältestenrat verwiesen.
Nr. 11/14: Überarbeitung der Agenden: "Die kirchliche Trauung", "Die Heilige Taufe", "Einführungen
Ernst-Wilhelm Gohl beantragte die Überarbeitung der Einführungs-, Tauf-, und Trauagende. Dabei sollten der Wandel der Gesellschaft, die veränderte Haltung der Menschen zu Kasualien und die neuen Erkenntnisse der Kasualtheorie berücksichtigt werden. Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss verwiesen.
Nr.12/14: Pilotprojekt "Entlastungsvertretung" für Religionsunterricht
Mit dem Antrag „Pilotprojekt ‚Entlastungsvertretung‘ für Religionsunterricht“ möchte Dr. Harry Jungbauer Ausgleichs- und Urlaubszeiten für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Diakoninnen und Diakonen in Bezug auf den Religionsunterricht auch außerhalb der Schulferien ermöglichen. Der Ausschuss wurde in den Ausschuss Bildung und Jugend verwiesen. Beratende Funktion soll der Finanzausschuss einnehmen.
Nr. 13/14: Kirche in der Fläche
Hans Veit hat den Oberkirchenrat gebeten, Erfahrungen und gelungene Modelle zu sammeln und Maßnahmen zu entwickeln, wie kirchliches Leben auf dem Land in der Fläche erhalten und gestärkt werden kann. Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss verwiesen. Dieser wurde darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, andere Ausschüsse zu konsultieren.
Nr. 14/14: Milieutheorien und praktisch-theologische Konsequenzen für nachhaltige Gemeindeentwicklung
Um eine nachhaltige Gemeindeentwicklung vor Ort geht es in einem Antrag von Willi Beck. Hier sollen praktische und theologische Konsequenzen aus der Milieustudie gezogen werden. Dieser Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss verwiesen.
Nr. 15/14: Aufhebung der Kürzungsbeschlüsse von 2010
Jutta Henrich beantragte die Kürzungsbeschlüsse aus dem Jahr 2010 bis 2016 auszusetzen. Das betrifft die Stelle des Friedenspfarramts, des Umweltbeauftragten, des Beauftragten für christlich-jüdische Beziehungen und die Stelle des Islambeauftragten. Dieser Antrag wurde in den Finanzausschuss verwiesen.
Nr. 16/14: Berechnung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden
Der Antrag von Prof. Martin Plümicke sieht eine Neuregelung in der Verwendung der in den letzten Jahren überproportional angestiegenen Ausgleichsrücklagen vor. Diese sollen in einem vernünftigen Maß als zusätzliche finanzielle Unterstützung der Kirchengemeinden eingesetzt werden. Dieser Antrag wurde in den Finanzausschuss verwiesen.
Nr. 17/14: Öffentlichkeitsarbeit - Verbesserung der Kommunikation über die neuen Medien
Anja Holland stellte den Antrag die Kommunikation des Evangeliums über neue Medien zu verbessern. Dabei geht es um eine Überarbeitung des Newsletters der Landeskirche und die Möglichkeit, diese Informationen auch über mobile Endgeräte mittels einer „App“ zu erhalten. Damit wird sich der Ausschuss für Kirche und Öffentlichkeit befassen. Dieser Antrag wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit verwiesen.
Nr. 18/14: Arbeitsgruppe Inklusion
Eine Arbeitsgruppe „Inklusion“ soll ein kirchliches Inklusionskonzept erarbeiten, in welchem die Ergebnisse der Inklusionsarbeitsgruppe des Diakonischen Werks Württemberg mit einfließen sollen. Dieser Antrag von Heiko Bräuning wurde zunächst an den Diakonischen Ausschuss verwiesen.
Nr. 19/14: Übersetzung einzelner Sitzungstage der Landessynode in Gebärdensprache
Heiko Bräuning beantragt in Zukunft die Tagungen der Landessynode an einem bestimmten Tag für gehörlose Menschen in Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen. Dieser Antrag wurde an den Ältestenrat verwiesen.
Landesbischof Frank Otfried July gratulierte zum Abschluss nochmals allen neu gewählten Synodalen und Ausschussmitgliedern. Die Themen der kommenden Jahren seien bereits hier und da aufgetaucht, erste Anträge verwiesen – nun könne es losgehen.