Auf der Tagesordnung standen unter anderem der Bericht des Landesbischofs, die Situation von Flüchtlingen, der Plan für die kirchliche Arbeit 2015 sowie Wahlen in diverse Ausschüsse.
In ihrer Predigt über den Monatsspruch aus dem Buch des Propheten Jesaja – „Lernt Gutes tun, trachtet nach Recht, helft den Unterdrückten …“ – betonte Pfarrerin Dr. Viola Schrenk, selbst Landessynodale, die Notwendigkeit individueller Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen dagegen könnten von Einzelnen nicht verändert werden. Dafür brauche es starke Kräfte wie die Kirche als Ganzes oder „eine ganze Landessynode, die gemeinsam Position bezieht und zum Umdenken anregt“.
Beim Ausmisten der Geschäftsstelle ist eine Bibel aufgetaucht, die der Landessynode zu ihrem Beginn vor 125 Jahren übergeben wurde. Die Widmung in der Bibel lautet: "Der Evangelischen Landessynode in Württemberg bei ihrem ersten Zusammentritt am 18. Februar 1889 auf den Präsidententisch gestiftet von der vaterländischen Bibelanstalt." Auf dem Buchdeckel ist zu lesen: "Evangelische Landessynode Württemberg". Landessynode und Bibel gehören ganz eng zusammen, so Synodalpräsidentin Schneider.
Im Anschluss wurde die langjährige Leiterin der Geschäftsstelle der Synode, Ulrike Seibold, verabschiedet. Am 1. Februar 2005 hat sie ihren Dienst begonnen und seither 83 Sitzungstage organisiert. Ihre erste große Aufgabe war damals die Bischofseinführung von Landesbischof Frank Otfried July, die sie wie alle Aufgaben mit Bravour bestanden hat. Sie habe sich mit all ihrer Kraft für die Synode eingesetzt. Dafür sprachen im Namen der Synode Synodalpräsidentin Inge Schneider sowie Andrea Bleher ihren Dank aus. Für ihre neue Aufgabe im Rechnungsprüfamt des Oberkirchenrats wünschte ihr die Synode alles Gute.
Laut der Kirchenverfassung ist die Landessynode berechtigt, bis zu acht weitere Synodale zuzuwählen. Die Gesprächskreise haben sich Anfang des Jahres darauf verständigt, sechs Personen zuzuwählen. Davon wurden drei bereits in der Konstituierenden Sitzung im Februar zugewählt. Zudem wurde bei der Sommertagung auf Vorschlag des Gesprächskreises Kirche für morgen beschlossen einen weiteren Juristen zuzuwählen.
Mit einer überwiegenden Mehrheit wurden vier Personen der Synode zugewählt: Günter Blatz für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, Sabine Foth und Marina Walz-Hildenbrand für den Gesprächskreis Offene Kirche und Peter L. Schmidt für den Gesprächskreis Kirche für morgen.
Eine Willkommenskultur und Teilhabemöglichkeiten für Flüchtlinge forderte der württembergische evangelische Landesbischof Frank Otfried July in seinem Bericht: „Hilfe für Menschen auf der Flucht ist für uns nicht nur eine humanitäre Herausforderung“, sagte der Landesbischof. „Sie ist unser biblischer Auftrag.“ Die Evangelische Landeskirche in Württemberg stelle zusätzlich 2,1 Millionen Euro für Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge zur Verfügung.
Angesichts der Ebola-Epidemie in Westafrika stünden die Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes in engem Kontakt mit den Kirchen in Westafrika, berichtete der Landesbischof, der selbst Vizepräsident dieses internationalen Kirchenbundes ist. Er dankte der Direktorin des Deutschen Instituts für ärztliche Mission (Difäm) in Tübingen, Dr. Gisela Schneider, für ihren persönlichen Einsatz im Kampf gegen die Epidemie: Sie habe die Menschen vor Ort besucht und sich dabei selbst in Gefahren begeben.
Zur aktuellen Debatte um Sterbehilfe sagte Landesbischof July: „Menschenwürdiges, würdevolles Sterben hängt nicht an einem selbst festgesetzten Todeszeitpunkt.“ Wichtiger seien tragende Beziehungen, eine gute Palliativversorgung für ein schmerzfreies Leben und das Ausschöpfen der eigenen Lebenszeit, die gerade am Lebensende noch einen vertieften Sinn des eigenen Lebens erschließen könne. Er warnte dagegen vor den Konsequenzen einer Freigabe der organisierten Sterbehilfe: „Über kurz oder lang würde der gesellschaftliche Druck entstehen, dass Menschen ab einem gewissen Grad der Gebrechlichkeit nicht mehr leben wollen sollten. Dieser gesellschaftliche Klimawandel wäre irreversibel.“
In seinem Ausblick auf den Deutschen Evangelischen Kirchentag, der im kommenden Jahr in Stuttgart stattfindet, warb der Landesbischof für eine Beteiligung der Kirchengemeinden am Abend der Begegnung: „Wir können gute Gastgeber sein und wollen, dass unsere Gäste das auch so erleben!“
Matthias Hanßmann sagte für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“, die digitale Bilderwelt verändere in rasantem Tempo die Wahrnehmung und das Verhalten der Bevölkerung. Auch die Kirche habe sich deshalb zu fragen: „Wie können wir dem virtuell orientierten Menschen Räume anbieten, in denen sie in bester Weise Gott hören?“
Robby Höschele verwies im Namen des Gesprächskreises „Offene Kirche“ auf den erstmals verliehenen Kunstpreis der Landeskirche und fragte: „Finden Sie nicht, dass eine Landeskirche im Format der unseren für die Kunst durchaus ein mittelfristig verlässliches und regelmäßiges Budget von vielleicht 50.000 Euro verfügbar machen sollte?“
Peter Schaal-Ahlers mahnte für den Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“: „Dass die Kirche heute auch in den neuen Medien auf vielen Kanälen kommunizieren muss, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen, haben wir oft zu wenig im Blick.“ Das Priestertum aller Gläubigen gelte allerdings auch hier: „Wir dürfen darauf vertrauen, dass auch die Einzelnen ihren Gottesdienst im Alltag der Welt – also auch vor dem PC – leben.“
Martin Allmendinger forderte für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“: „Wir müssen uns auch in der digitalen Welt viel deutlicher zu Wort melden. Das ist nur möglich mit entsprechendem Personal – und Finanzeinsatz.“ In der Frage der Sterbehilfe habe sich der Gesprächskreis noch keine abschließende Meinung gebildet. Allmndinger rief dazu auf, „Kranke, Leidende und Sterbende und ihre Angehörigen in die Mitte zu nehmen und sie zu begleiten, so gut uns dies auch immer gelingen kann.“
Guten Morgen von der Herbsttagung der 15.württembergischen evangelischen Landessynode. Hier kommt noch ein kleiner Nachtrag zu gestern: Die Gesprächskreisvoten zum Bischofsbericht:
Posted by kirchenfernsehen.de on Dienstag, 25. November 2014
1. Prof. Dr. Martin Plümicke wurde als Stellvertreter für Kerstin Vogel-Hinrichs in den Geschäftsführenden Ausschuss gewählt.
2. Peter Reif wurde als Mitglied bzw. als stellv. Vorsitzender in den Verteilerausschuss für den Fonds „Einladung zu Kirche und Glaube – Innovationsfonds“ gewählt.
3. Cornelia Aldinger wechselt vom Theologischen Ausschuss in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung.
4. Martin Allmendinger wechselt vom Rechtsausschuss in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit.
5. Günter Blatz wurde in den Theologischen Ausschuss gewählt.
6. Sabine Foth wurde in den Rechtsausschuss gewählt.
7. Peter L. Schmidt wurde in den Rechtsausschuss gewählt.
8. Marina Walz-Hildenbrand wurde in den Ausschuss für Diakonie gewählt.
Das Kirchengesetz über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der EKD-Synode sieht die Entsendung von acht Mitgliedern aus Württemberg vor. Die EKD-Synode besteht insgesamt aus 100 entsandten Mitgliedern. Weitere 20 werden vom Rat berufen.
Für jeden Synodalen und jede Synodale sind zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestimmen. Von den gewählten und berufenen Synodalen dürfen nicht mehr als die Hälfte Theologen oder Theologinnen sein. Außerdem sollte bei der Wahl auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden.
Die Württembergische Landeskirche als Gliedkirche mit Gaststatus in der UEK bzw. der VELKD ist gebeten worden, bei der Wahl auch über die Zuordnung zur Vollkonferenz der UEK bzw. zur Generalsynode der VELKD zu beschließen.
Gewählt wurden (Mitglied, 1. Stellvertreter/in, 2. Stellvertreter/in):
Tabea Dölker (UEK), Inge Schneider, Ulrich HirschEva Glock (UEK), Kurt Wolfgang Schatz, Eberhard Daferner
Jutta Henrich (UEK), Prof. Dr. Martin Plümicke, Kerstin Vogel-Hinrichs
Robby Höschele (UEK), Anita Gröh, Amelie Hödl
Steffen Kern (VELKD), Beate Keller, Maike Sachs
Dr. Friedemann Kuttler (UEK), Michael Fritz, Franziska Stocker-Schwarz
Werner Stepanek (VELKD), Sigrid Erbes-Bürkle, Ruth Bauer
In ihren Berichten empfahlen Oberkirchenrat Werner Baur, Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, sowie Kai Münzing, stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses, die im Rahmen der Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen im Jahr 2008 beschlossenen zwei Neueinstellungen pro Jahr auf vier Stellen pro Jahr zu erhöhen. Damit soll der veränderte Bedarf aufgrund langsamer sinkender Schülerzahlen und den stetig steigenden Renteneintritten von Religionspädagoginnen und Religionspädagogen ab 2019 und damit die Unterversorgung ab 2020 aufgefangen werden.
Gute Nachrichten von Oberkirchenrat Werner Baur auf der Herbsttagung: Die Neuanstellungen von Religionslehrern sollen...
Posted by kirchenfernsehen.de on Dienstag, 25. November 2014
We present to you: Die 15. Landessynode (js)
Posted by Evangelische Landeskirche in Württemberg on Dienstag, 25. November 2014
Die Württembergische Landeskirche wird ihr Arbeitsrecht neu regeln. Nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes vom November 2012 können Kirchen und ihre diakonischen Einrichtungen den „Dritten Weg“ dann beibehalten, wenn sie Gewerkschaften bei ihrer Arbeitsrechtssetzung beteiligen. Unter dem Dritten Weg versteht man, dass die Löhne und andere grundlegenden Arbeitsbedingungen durch Gremien, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden, festgelegt werden und nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen („Zweiter Weg“) oder durch einseitige Vorgaben des Arbeitgebers („Erster Weg“).
Württemberg will sich dem bereits bestehenden Gesetz der EKD weitgehend inhaltlich anschließen, jedoch am „Dritten Weg“ in der württembergischen Ausgestaltung weitgehend festhalten.
Dieser entspreche allen Anforderungen an ein geordnetes und faires Verfahren und sei auch weiterhin zur Lösung von Konflikten in der Lage, so Oberkirchenrat Erwin Hartmann. Er hält die Frage nach Tarifverträgen auch nur vordergründig für die zentrale Fragestellung. „Die entscheidende Herausforderung für uns alle liegt vielmehr darin, gemeinsam darum zu ringen, dass der Wert sozialer Arbeit in unserer Gesellschaft wieder den ihm gebührenden Wert, einschließlich einer hierzu erforderlichen finanziellen Ausstattung, erhält.“ Dem schloss sich die Synode inhaltlich an und verwies die weitere Bearbeitung des Gesetzes an den Rechtsausschuss. Dr. Christian Heckel betonte, dass die betroffenen Verbände mündlich im Rechtsausschuss angehört werden sollen. 80 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg haben zum Auftakt der Synode am Dienstag am Eingang des Hospitalhofs die Synodale auf ihren Wunsch nach Tarifverträgen aufmerksam gemacht.
Neues Arbeitsrecht in der Württembergischen Landeskirche: In Zukunft sollen Gewerkschaften bei der Arbeitsrechtssetzung...
Posted by kirchenfernsehen.de on Dienstag, 25. November 2014
In einer aktuellen Stunde diskutierte die Landessynode das Thema „Sterbehilfe“. In sehr persönlich gehaltenen Statements lehnte die breite Mehrheit der Diskutanten jegliche organisierte Sterbehilfe ab. „Ich möchte nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen aus dem Leben gehen“, sagte beispielsweise die Synodale Tabea Dölker (Holzgerlingen). Und Markus Mörike (Münsingen) fragte: „Wie wirkt es auf einen schwerst mehrfach behinderten Menschen, wenn in Talkshows gesagt wird: ‚Ich möchte nicht als Pflegefall dahinsiechen‘?“
„Was bleibt.“ ist der Titel einer Ausstellung des Fundraising und Stiftungsmanagements der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zum Thema Schenken, Stiften und Vererben.
Für Pfarrer Helmut Liebs, der seit acht Jahren auf der Pfarrstelle für Fundraising und Stiftungsmanagement tätig ist, bleibt in jedem Fall etwas: Der Fotoapparat und die Rock 'n' Roll-Schallplatten, die goldene Taschenuhr vom Großvater und das Apfelkuchenrezept von der Oma. Durch „Was bleibt.“ sollen Menschen ins Gespräch kommen, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Das sei bei dem Thema Sterben und Tod nicht immer einfach. Die Ausstellung biete einen Zugang zu einem solchen Dialog.
Methode und Ziel von Fundraising ist die Bitte, dass Menschen sich engagieren – mit Zeit, mit Ideen und Beziehungen, in Gedanken, in Gebeten und im Geben. Das Fundraising und Stiftungsmanagement in der Landeskirche berät Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen, um mit diesen beispielsweise Spendenkampagnen zu entwickeln, Stiftungen auf den Weg zu bringen oder Sponsoren zu gewinnen. Dabei nennt das Fundraising und Stiftungsmanagement das förderbedürftige Vorhaben, die Kosten, die verfügbaren Mittel und den Finanzbedarf.
Es kann in Gesprächen über das, was bleibt, auch die Frage nach der Testamentsgestaltung und des Nachlasses an Kirche oder Diakonie zum Thema werden. Es dürfe seitens Kirche und Diakonie aber keine Testamentsberatung im juristischen Sinne gemacht werfen. Hierfür empfiehlt Kaufmann die Beratung eines Notars oder einer Rechtsanwältin, gegebenenfalls auch einer Steuerkanzlei.
Während der Tagung der Landessynode ist die Ausstellung „Was bleibt.“ im Hospitalhof zu sehen. Ab sofort kann die Ausstellung von Kirchengemeinden sowie kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in der Landeskirche ausgeliehen werden. Eine Website liefert zusätzliche Informationen. Zudem gibt es das Angebot, dass Mitarbeiter des Fundraising und Stiftungsmanagements zu einem Seminar in die Gemeinden kommen, um die ortsspezifischen Möglichkeiten von „Was bleibt.“ zu erarbeiten.
Mit „Was bleibt.“ sei Kirche nah bei den Menschen. Denn angesichts der Endlichkeit des Lebens geht es auch um die Frage nach dem Bleibenden.
"Was bleibt." - Pfarrer Helmut Liebs und Katrin Stegmüller vom Fundraising und Stiftungsmanagement erzählen von der...
Posted by Evangelische Landeskirche in Württemberg on Dienstag, 25. November 2014
"Was bleibt." ist der Titel einer Ausstellung des Fundraising und Stiftungsmanagements der Evangelischen Landeskirche in...
Posted by Evangelische Landeskirche in Württemberg on Montag, 24. November 2014
Die Haushaltsberatungen haben begonnen. Es ist ein „einfacher Haushalt“, sagt Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, „weil wir gesamtwirtschaftlich bedingt gegenwärtig aus dem Vollen schöpfen.“ Schon 2013 waren die Einnahmen aus der Kirchensteuer höher als erwartet. Im laufenden Jahr rechnet Kastrup mit 645 Millionen Euro, elf Millionen mehr als im Vorjahr. Für das Jahr 2015 werden 660 Millionen Euro prognostiziert. 40 Prozent der Kirchensteuer fließen an die Kirchengemeinden. Sie seien 2015 finanziell gut ausgestattet. „In Zeiten, in denen die Kirchenmitgliederzahlen um deutlich über ein Prozent zurückgehen und der Höhepunkt eines Konjunkturzyklus überschritten zu sein scheint, sind Budgetsteigerungen von drei Prozent plus 20 Millionen Euro an Sondermittel keine Selbstverständlichkeit“, so Kastrup.
Das Volumen des landeskirchlichen Haushaltsbereichs beträgt 446,6 Millionen Euro, rund 60 Prozent davon stammen aus der Kirchensteuer. Der Personalkostenanteil beträgt knapp 75 Prozent. Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt mit rund 64 Millionen Euro übertreffen die Entnahmen aus dem Vermögen um mehr als 50 Millionen Euro.
Größter Posten des landeskirchlichen Haushalts sind der Gemeindepfarrdienst und gemeindenahe Seelsorgedienste (28 Prozent), gefolgt von der Versorgung des Pfarrdienstes (knapp 20 Prozent). Der drittgrößte Kostenblock ist die Bildungs- und Jugendarbeit. Davon macht der Religionsunterricht fast die Hälfte, die Jugend- und Konfirmandenarbeit etwa ein Fünftel aus. Auf den Beschluss die Mittel für die Flüchtlingsarbeit um einen Euro pro Mitglied (2,15 Millionen Euro) aufzustocken, hatten sich Landesbischof, Synode und Oberkirchenrat bereits vorab verständigt.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz mahnt zur Vorsicht. In den vergangenen Jahren seien die Einnahmen stärker gestiegen als die Ausgaben. Das könne sich 2018 wieder ändern. Jetzt gelte es, den verbleibenden und vermutlich kleiner werdenden Gestaltungsspielraum zu nutzen. Fritz empfiehlt, sich dabei vor allem auf die noch offenen Versorgungs- und Beihilferisiken zu konzentrieren und die strukturellen Veränderungen auf der Gemeinde- und der Bezirksebene in den Blick zu nehmen. „Schrumpfende Gemeindegliederzahlen und ein deutlicher Rückgang der aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer ab dem Jahr 2020 erfordern ein vorausschauendes Handeln“, betont er. Weitere, „größere strukturelle Baustellen“ seien das Tagungsstättenmanagement, das Einsparungen in Höhe von 1,2 Millionen erbringen solle, das Diakonische Werk, das an der Beseitigung seines strukturellen Defizits arbeite, sowie das Familien- und Dorfhelferinnenwerk.
[Bericht]
Künftig sollten noch mehr Kirchengemeinden Immobilienkonzepte erstellen und umsetzen, um die Kosten zu begrenzen, forderte die Vorsitzende des Ausgleichsstocks Anita Gröh. Sie sei erschrocken darüber, dass vor allem kleine Kirchengemeinden den Unterhalt ihrer Gebäude kaum mehr schaffen könnten. An großen Bauvorhaben stünden in den nächsten 20 Jahren die Sanierung des Hauptturms am Ulmer Münster (35 Millionen Euro) sowie weitere Instandsetzungsarbeiten am Münster (23 Millionen Euro) an.
[Bericht]
„Entscheidend wichtig“ sei seinem Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, dass die Kirche Menschen für den Glauben gewinne. „Wir sind dankbar, dass der Haushaltsplan viele kleine und wenige große Beträge für dieses Ziel bereitstellt“, sagte Tobias Geiger. Mit Verweis auf das hohe Pro-Kopf-Kirchensteueraufkommen betonte er, die Landeskirche stehe im EKD-Vergleich gut da. Ein „Wermutstropfen“ sei jedoch die unterdurchschnittliche Kapitaldeckung bei den Versorgungsverpflichtungen. Man begrüße deshalb das Ziel der Mittelfristigen Finanzplanung, die Deckungslücke von derzeit 46 auf 30 Prozent zu verringern. Denn „wir brauchen Spielräume für die Zukunft“. Sein Gesprächskreis unterstütze auch, dass die Landeskirche derzeit viel Geld ausgebe, um die Kirche zukunftsfähig zu machen. Geiger nannte in diesem Zusammenhang: ein neues Finanzwesen, das Projekt „Integrierte Pfarrplan-, Immobilien- und Strukturlösungen“, Werbung für das Theologiestudium und die Mitgliederkampagne. Der Rat der EKD habe in seinem Impulspapier „Kirche der Freiheit“ das Ziel formuliert, gegen den Trend zu wachsen und offensiv auf gesellschaftliche Entwicklungen zu antworten. Davon wünsche er sich mehr Impulse im Haushaltsplan.
Es sei zu klären, in welcher Höhe die Kapitaldeckung bei den Pensionsverpflichtungen sinnvoll sei, da ein Großteil der Deckungslücke wegen der derzeit niedrigen Zinsen entstehe, erklärte Elke Dangelmaier-Vincon für den Gesprächskreis Offene Kirche. Zudem sei es kurzsichtig, Rücklagen weiter zu füllen, während wichtige Arbeitsfelder unterfinanziert seien. Nötige Stellen in den Bereichen christlich-Islamisches Gespräch, Friedensarbeit, Umwelt und Weltanschauungsfragen könnten aus Budgetrücklagen finanziert werden, ebenso eine Stelle für Friedenserziehung im Pädagogisch-Theologischen Zentrum (PTZ). Der Verteilbetrag an die Gemeinden solle erhöht und die Gemeinden damit besser ausgestattet werden. Ihr Gesprächskreis kritisiere die Mittelvergabe für das Reformationsjubiläum und wolle, dass die beantragten 250.000 Euro für die protestantischen Gemeinden in der Diaspora auch bereitgestellt würden. Die strategische Planung müsse sich vorrangig dem Ziel der Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung widmen. „Die bisherigen Rezepte entwickeln keine ausreichenden Bindungskräfte“, sagte sie. Zudem gelt es, die Aufträge für den Religionsunterricht zu flexibilisieren und besser zu vernetzen, um ihn in der Fläche zu gewährleisten.
„Wir sind eine reiche Landeskirche“, sagte Matthias Böhler im Namen des Gesprächskreises Kirche für morgen. „Die Aufstockung der Mittel für die Flüchtlingsarbeit muss sein.“ Bei vollen Kassen falle es leicht, auch an andere zu denken. „Wir geben von unserem Überfluss. Und davon nur einen Bruchteil, so Böhler. Er erinnerte an das Haushaltsgesetz, nach dem zehn Prozent der Mehreinnahmen an nach außen gerichtete Projekte gehen sollen.
Initiativen zur Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung müssten oberste Priorität haben. Dafür gelte es auch, Strukturen anzupassen. Seinen Gesprächskreis ärgere es, dass dem JesusTreff in Stuttgart, einer „Lebensweltgemeinde“, seit drei Jahren von der Synode und dem Oberkirchenrats Unterstützung signalisiert werde, Lösungen aber bisher nicht gefunden worden seien. Sein Gesprächskreis möchte eine zeitnahe Lösung. Darüber hinaus setze er sich sein dafür ein, dass Investitionen in der Jugendarbeit überproportional gefördert und zu einem Schwerpunkt zukünftiger Haushaltspläne würden. Für das Reformationsjubiläum gebe die Landeskirche viel Geld aus, sein Gesprächskreis nehme aber nichts Innovatives wahr. Reformation und rückwärtsorientiertes Denken passe nicht zusammen.
„Die Antworten auf die absehbaren Herausforderungen sind im Haushaltsplan gut gegeben. In Zukunft werden noch ganz andere Herausforderungen auf uns zukommen, die wir zu gegebener Zeit beantworten werden. In dieser Vorläufigkeit können wir behaupten, dass wir in finanzieller Hinsicht in unserer Landeskirche auf einem guten Weg sind“, erklärte Dr. Harry Jungbauer für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche. Mit ihrer Unterstützung für Flüchtlinge und Flüchtlingsarbeit habe die Landeskirche „die wohl wichtigste Herausforderung“ gut erkannt und finanziell sehr angemessen reagiert. Auch die inhaltlichen Planungen und finanziellen Ausstattungen für den Kirchentag wie auch das Reformationsjubiläum würden von seinem Gesprächskreis unterstützt. Mit der Sonderausschüttung sowie der dreiprozentigen Grundsteigerung der Gelder für die Kirchenbezirke und Gemeinden verbinde man die Erwartung, dass ein Teil davon für Investitionen genutzt werde. Sein Gesprächskreis befürworte die Personalausgaben und wolle u.a. durch die Personalstrukturplanung dafür sorgen, dass auch in Zukunft die nötigen Mittel zur Verfügung stünden. Die Landeskirche dürfe auch im Stellenbereich nicht an die bisherigen Strukturen gefesselt bleiben.
Die Synode hat ohne Gegenstimme den Haushaltsplan 2015 diskutiert und beschlossen. Er geht von 660 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen aus. 40 Prozent der Kirchensteuer fließen an die Kirchengemeinden. Beim landeskirchlichen Haushalt beträgt der Personalkostenanteil knapp 75 Prozent. Größter Einzelposten sind der Gemeindepfarrdienst und gemeindenahe Seelsorgedienste. Der Gesprächskreis Offene Kirche beantragte, eine Stelle für Friedenspädagogik am Pädagogisch-Theologischen Zentrum (PTZ) in Stuttgart einzurichten, um die Friedenserziehung an den Schulen zu stärken. Die Gesprächskreise Lebendige Gemeinde und Kirche für morgen wollen eine Projektstelle zur Begleitung von Menschen im Bereich Freizeit und Tourismus. Mit beiden Vorhaben werden sich nun die zuständigen Ausschüsse beschäftigen.
Am Mittag steht die Situation der Flüchtlinge im Mittelpunkt der Tagung. Bei einem Podiumsgespräch berichten Betroffene von ihrer Situation. Jürgen Kaiser, Geschäftsführer des Evangelischen Medienhauses in Stuttgart, moderiert das Gespräch. Außerdem mit dabei (von links nach rechts):
Habip Önder, Pfarrer und Schuldekan von der Syrisch-Orthodoxen Kirchengemeinde in Göppingen
Adnan Al-Barawi (Name geändert), Flüchtling aus Damaskus
Judith Kubitschek, Journalistin vom Evangelischen Pressedienst, Übersetzerin
Jürgen Kaiser, Geschäftsführer des Evangelischen Medienhauses in Stuttgart (Moderation)
Annette Walter, Flüchtlingsdiakonin aus Heilbronn
Karin Lindner, Pfarrerin aus Eschenbach bei Göppingen; dort sind 2 Familien untergebracht, unter anderem die von Adnan Al-Barawi
Rothraut Holzinger aus Eschenbach, kümmert sich ehrenamtlich um Flüchtlingsfamilien
„Solch ein Bericht lässt einen oft ratlos zurück“, so das Fazit von Kirchenrat Klaus Rieth. Zuvor hatte Rieth der württembergischen Landessynode ausführlich die schwierige Situation der Christinnen und Christen in verschiedenen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, Afrikas und Asiens geschildert.
Besonders katastrophal ist die Lage der Christen im Irak und in Syrien. Dort geraten sie besonders leicht zwischen die Fronten. Seit Einführung des Kalifats der radikal-islamischen Gruppe IS dürfen sie keinerlei Schutz oder Schonung erwarten. Die wenigen Christen, die in den vom IS besetzten Gebieten im Irak noch leben, sind in die Kurdengebiete geflohen. Gleiches gilt für die Jesiden. Rieth berichtete von Gesprächen mit einem langjährigen Partner im Nordirak, dem syrisch-orthodoxen Geistlichen Emmanuel Yourkan. Dieser fürchte um das weitere Bestehen des Christentums im Stammland der Aramäer und stehe Einladungen an irakische Christen nach Deutschland deshalb kritisch gegenüber.
Klaus Rieth dankte der Synode für die vor einem Jahr genehmigten Gelder für Syrien. Damit würden vor allem Projekte der Diakonie Katastrophenhilfe in der Region unterstützt. Sie würden auch eingesetzt, um syrischen Flüchtlingen zu helfen, die sich in den Irak durchgeschlagen haben. In Syrien selbst sei die Lage weiterhin extrem unsicher. „Projekte vor Ort sind so gut wie unmöglich“, erklärte Reith. Ein Großteil der Bevölkerung, darunter viele Christen und Aleviten, sind auf der Flucht. Schätzungen gehen von 6,5 Millionen Inlandsvertriebenen aus. 2,5 Millionen Menschen sind ins Ausland geflohen, vor allem nach Jordanien, den Libanon, den Irak und die Türkei.
Auch in anderen islamisch geprägten Weltgegenden sind Christen Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Klaus Rieth nannte hier vor allem Zentralasien sowie einige afrikanische Länder wie Nigeria und den Sudan. In Asien hingegen werde die Religionsfreiheit vor allem durch gesetzliche Maßnahmen in Frage gestellt.
„Nur mit den Muslimen zusammen ist ein Frieden möglich“, schloss Rieth seinen Bericht. Er appellierte an die Synode: „Wir müssen gemeinsam gegen Extremismus angehen und Bündnisgenossen suchen, die ernsthaft am Frieden interessiert sind. Es reicht nicht, nur zuzuschauen.“
„Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen.“ (Matthäus 25,35) Dieses Bibelwort stellte Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg, an den Anfang seines Berichts über die Flüchtlingsarbeit. 2013 hatte die Landessynode 1,4 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt. Damit wurden unter anderem zwei Flüchtlingsdiakonate in den Prälaturen Heilbronn und Ulm geschaffen sowie zwei halbe Stellen in der psychosozialen Begleitung von Flüchtlingen in den Unterkünften. Viele ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirchengemeinden und diakonischen Diensten engagieren sich zudem für Flüchtlinge. Ausdrücklich sprach Kaufmann ihnen seinen Dank für ihr Engagement aus.
Gerade die Ehrenamtlichen bräuchten allerdings verstärkt Beratung und Begleitung, so Kaufmann. „Es ist folgerichtig, wenn die Landessynode ein zweites Maßnahmen-Paket beschließt, mit dem wir die Unterstützung und Begleitung von Kirchengemeinden und Flüchtlingsfreundeskreisen ausbauen können“, betonte Kaufmann und wies damit auf das neuerliche finanzielle Engagement der Württembergischen Landeskirche von 2,15 Millionen Euro in diesem Bereich hin. Es ist geplant, damit u.a. zwölf weitere „regionale Koordinationsstellen“ in den Bezirks- und Kreisdiakoniestellen anzusiedeln, um Beratung vor Ort zu gewährleisten. Außerdem soll ein „Fonds für Kleinprojekte in Kirchengemeinden“ eingerichtet werden, um damit Angebote für Flüchtlinge wie Deutschkurse, Kinder- oder Familienfreizeiten und andere gemeinsame Unternehmungen zu finanzieren. Kaufmann sieht auch den Bedarf, die psychotherapeutische Versorgung für traumatisierte Flüchtlinge zu verstärken.
Die evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg haben das Forschungsprojekt „Statistik 2013 – Jugend zählt“ in Auftrag gegeben. Es wurde gemeinsam mit der Universität Tübingen sowie dem IT-Dienstleister SilverAge aus Freiburg durchgeführt. Die Ergebnisse präsentierten Landesschülerpfarrer Dr. Wolfgang Ilg, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Schweitzer an der Universität Tübingen und Gottfried Heinzmann, Leiter des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg, als Projektleiter.
"Vor allem Kinder werden gut erreicht", sagt Ilg. Beim Übergang zu den jungen Erwachsenen werde die Quote deutlich geringer – allerdings seien in diesem Alter auch viele schon als Mitarbeitende aktiv. Insgesamt komme Baden-Württemberg auf fast eine halbe Million Teilnahmen pro Jahr an Einzelangeboten. Die Vitalität und Vielfalt der Kinder- und Jugendarbeit werde beispielsweise bei den Kinderbibeltagen und –wochen deutlich, an denen fast 60.000 Kinder pro Jahr teilnehmen. Die andere große Kategorie stellen die regelmäßigen Gruppen dar, die zumeist wöchentlich stattfinden. Über 300.000 Teilnehmende in Baden-Württemberg sind hier regelmäßig dabei. Dazu gehören die jährlich etwa 40.000 Konfirmanden sowie 30.000 Kinder im Kindergottesdienst. Die musikalische Arbeit, also vor allem Kinderchöre, aber auch Posaunenchöre und Bands, erreichen knapp 60.000 junge Menschen. Den größten Anteil stellt die Kinder- und Jugendarbeit. 20,1% der jungen Kirchenmitglieder nehmen in Württemberg an einem regelmäßigen Gruppenangebot der Kinder- und Jugendarbeit teil. Weitere 7% sind in Musikgruppen engagiert. Vergleicht man die Anzahl evangelischer Zehnjähriger im Jahr 2001 und 2010, zeige sich, dass innerhalb von neun Jahren diese Zahlen um etwa 20% gesunken sind, bei den Fünfjährigen sogar um 30%. Betrachte man aber die Demografie nur für die Evangelischen, dann erhalte man einen viel deutlicheren Rückgang als in der Allgemeindemografie. Aus wissenschaftlicher Sicht sei eine intensivere Betrachtung dieser Entwicklungen der Kirche dringend zu empfehlen.
Die Vorstellung der Zahlen heute sei daher nicht der Abschluss, so Oberkirchenrat Baur, sondern der Auftakt zu einer intensiven Auswertung und Interpretation der Ergebnisse auf allen Ebenen der württembergischen Landeskirche.
Übrigens: Insgesamt engagieren sich über 53.000 Personen im Bereich der württembergischen Landeskirche für Kinder und Jugendliche, zumeist ehrenamtlich, das entspricht über 1.000 pro Kirchenbezirk! "Die Jugendarbeit ist also vital und von enormem Engagement getragen", so Ilg.
Aus den Ergebnissen der Studie seien weitere Schlussfolgerungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ziehen, unter anderen: Welche bestehenden Projekte müssen weiter verfolgt, welche ganz neu aufgestellt werden? Wo sind durch den gesellschaftlichen Wandel neue Herausforderungen zu sehen? Wie wirkt sich der Ausbau der Ganztagesgrundschulen aus und welche Chancen erwachsen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit daraus? In welchen Bereichen ist eine Konzentration der Arbeit möglich?
Über die Auswertung der Statistik 2013 für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hinaus müssten für die Vertiefung der Beobachtungen auch die Erkenntnisse der Milieuumfragen und der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung V einbezogen werden.
Federführend wurde der Antrag dem Ausschuss für Bildung und Jugend übertragen. Der Theologische Ausschuss wird für die Bearbeitung einbezogen.
Mit dem Antrag 43/14 wurde der Oberkirchenrat gebeten zu überprüfen, ob nicht alle geschäftsführenden Pfarrstellen in Besoldungsstufe P2 eingestuft werden können. Auch die finanziellen Folgen sollten aufgezeigt werden.
Im Gegenzug solle geprüft werden, welche nicht geschäftsführenden Pfarrstellen, die in P2 eingestuft sind, auf P1 heruntergestuft werden können.
Durch die Geschäftsführung gebe es viele Aufgaben, die unabhängig von der Größe der Gemeinde immer anfallen. Durch diese Maßnahme könnten kleinere Pfarrstellen auf dem Land gegenüber Pfarrstellen in der Stadt, die oft durch gute Verwaltungsstrukturen viele Erleichterungen haben, attraktiver gemacht werden.
Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss unter Einbeziehung des Finanzausschusses verwiesen.
Der Oberkirchenrat wurde in dem Antrag 44/14 gebeten, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss, Modelle zu entwickeln, die die Kinderkirche vor Ort verstärken sowie die Kinderkircharbeit in den Gemeinden unterstützen und fördern, um sie besser in das Gemeindekonzept zu integrieren.
Schon als Kind sei es hilfreich mit dem Evangelium von Jesus Christus in Berührung zu kommen. Die V. kirchliche Mitgliedschaftsuntersuchung zeige, dass religiöse Sozialisation in der Kindheit wesentlich für den eigenen Glauben ist.
In vielen Kirchengemeinden gebe es keine Kinderkirchangebote. Für junge Familien sei es attraktiv wenn es eine Kinderkirche gibt, bei der ihre Kinder gut aufgehoben sind.
Die Hauptgottesdienste für Erwachsene hätten bisweilen eine viel größere Priorität als Kindergottesdienste. Kinder- und Jugendliche sollten gleichberechtigt Anspruch auf einen guten Gottesdienst in ihrer Nähe haben. Eine Kirche, die Kinder tauft, solle sich auch um ihre jungen Gemeindemitglieder kümmern. Die Kirche könne so „von unten“ wachsen.
Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss verwiesen.
Bei der Förmlichen Anfrage zum Kloster Denkendorf, erkundigte sich der Synodale Martin Allmendinger über den aktuellen Stand der zukünftigen Nutzung des Klosters. Der Oberkirchenrat möge beantworten, wie in Zukunft die Eigentumsverhältnisse aussehen und wie der Neubau über 6,5 Mio. Euro finanziert wird. Ebenso sei zu klären, unter welchen finanziellen, räumlichen und architektonischen Bedingungen die künftige Nutzung sichergestellt wird.
Nach der Erstellung verschiedener Entwürfe und umfangreicher denkmalrechtlicher Prüfungen sei davon auszugehen, dass dem Bau eines Pflegeheims nichts im Wege steht, so Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker. Ein Betreiber eines solchen Pflegeheims wurde in den Ziegler´schen e. V. als einem diakonischen Träger gefunden. Derzeit werde ein Klärungsverfahren zur Gestaltfindung durchgeführt, bei dem vier erfahrene und renommierte Architekturbüros bis Ende Januar 2015 Vorschläge für die Gestaltung und die Konzeption des Pflegeheims vorlegen werden.
Wie im Finanzausschuss dargelegt, soll das Kloster Denkendorf in eine GmbH eingebracht werden, die 100 %-ige Tochter der Landeskirche ist. Sowohl das neue Pflegeheim als auch der Gebäudeteil für das betreute Wohnen werden langfristig an die Ziegler´schen e. V. als diakonischen Träger vermietet.
Die Kosten für den Bau des Pflegeheims sollen über den Kreditmarkt finanziert werden. Über die langfristig vereinbarte Miete refinanziert die GmbH sowohl die Kreditmarktkosten als auch die Tilgung. Allerdings habe sich in der Planung ergeben, dass die optimale Größe von 60 Betten an dem Standort nicht umzusetzen ist. Um dennoch eine Realisierung des Konzepts zu ermöglichen, hat die Landessynode 1 Mio. € als Vermarktungshilfe zur Verfügung gestellt. Damit könne über die Abschreibungszeit die Miete des Neubaus soweit reduziert werden, dass auch bei einem Pflegeheim mit nur 45 Betten die Refinanzierung über einen am Markt erzielbaren Investitionskostensatz gesichert ist.
Weiter hat die Landessynode den Oberkirchenrat ermächtigt, eine Bürgschaft für die Finanzierung der Baumaßnahmen zu ermöglichen, um die Finanzierungskosten zu senken.
Verträge sind bisher mit dem Büro SchreiberPlan über die Begleitung des Verfahrens mit vier Architekturbüros zur Gestaltfindung geschlossen und mit dem diakonischen Träger „Dienste für Menschen“ über die fachliche Begleitung der bisherigen Planungsschritte. Verträge gibt es auch mit Architektur- und Ingenieurbüros, die für die Durchführbarkeit des Projekts Voruntersuchungen und Vorplanungen erstellt haben. Mit den Ziegler´schen e. V. ist ein förmlicher Betreibervertrag noch nicht geschlossen, da der Zeitpunkt einer Inbetriebnahme nicht feststeht, jedoch besteht ein Konsenspapier zu den wesentlichen Punkten für die Übernahme des Betriebs.
Abzuschließen werden noch der GmbH-Vertrag mit der Einbringung des Klosters, die Bau- und Architektenverträge und die Finanzierungsverträge sein, ebenso der Mietvertrag mit dem künftigen Betreiber sowie weitere notwendige Verträge, zum Beispiel über mögliche Fördermittel.
Die Wahl des bayerischen Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm zum neuen EKD-Ratsvorsitzenden stand im Mittelpunkt der diesjährigen EKD-Synode, die Anfang November in Dresden stattfand. Volker Teich, Dekan des Kirchenbezirks Schorndorf und EKD-Synodaler, bezeichnete Bedford-Strohm in seinem Bericht als Mensch mit scharfem Intellekt, der gut mit den Medien, aber auch mit unterschiedlichen kirchlichen Gruppierungen umgehen könne. Er stehe für einen Aufbruch in der evangelischen Kirche.
Neben der Wahl des Ratsvorsitzenden standen die Verabschiedung des Haushalts sowie ein Blick auf die Vorbereitungen zum Reformationsjubiläum im Jahr 2017 auf dem Programm. Zudem ging es um die Weiterentwicklung des Verbindungsmodells. Im Kern gehe es dabei um das Miteinander der VELKD (Vereinigte Evangelische Lutherische Kirche Deutschland), der UEK (Union Evangelischer Kirchen) und der EKD. Die Landessynode werde in absehbarer Zeit über eine Grundordnungsänderung der EKD abstimmen müssen, kündigte Teich an. In ihr soll festgelegt werden, dass die EKD nicht nur ein Kirchenbund ist, sondern selbst Kirche auf Basis der Leuenberger Konkordie. „Es wurde uns mündlich und schriftlich zugesagt, dass sich im Verhältnis zwischen EKD und Gliedkirchen nichts verändern werde“, betonte Teich.
Die Jugenddelegierten der EKD-Synode beschäftigten sich mit der Kommunikation des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft. Die neuen Medien böten große Chancen und veränderten auf Dauer die Kirche, so Teich. Er berichtete, dass das Evangelische Medienhaus und der zuständige Kirchenrat des OKR in Dresden die neue Andachtsapp der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vorgestellt hätten. „Wir in Württemberg sind mit unserer Medienabteilung vorbildlich aufgestellt“, so Teichs Fazit. „Dies muss aber in der kommenden Zeit gepflegt werden. Ohne Ausgaben geht auch in diesem Bereich nichts.“
Wie kann die evangelische Kirche Mitglieder gewinnen und binden? Der Oberkirchenrat beschäftigt sich seit einigen Jahren mit dieser Frage. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Reformationsjubiläum soll nun ein Ideenwettbewerb stattfinden, berichtete stellvertretend für Prof. Dr. Ulrich Heckel Kirchenrat Dan Peter der Synode. Mit der Durchführung wurde die Agentur Leonhardt & Kern betraut. Der Ideenwettbewerb richtet sich an die Basis der Kirche: die Kirchengemeinden mit ihren Gruppen und Kreisen sowie alle Kirchenmitglieder. Sie sind aufgerufen, neue oder wenig bekannte, aber zündende Ideen für Kirche und Glauben zu entwickeln und einzubringen. Start des Ideenwettbewerbs wird im Februar 2015 sein.
"Stuttgart 2010 – wie es in unserem Jargon heißt – hat uns als Weltgemeinschaft lutherischer Kirchen nachhaltig geprägt", so Martin Junge, Generalsekretär des Lutherischen Weltbundes (LWB), in seinem Grußwort an die Landessynode. Bis heute werde in Gesprächen erwähnt, wie das gemeinsame Feiern des Gottesdienstes Menschen über kulturelle, sprachliche und theologische Gräben zusammengeführt hat. Bis heute verbänden Lutheraner weltweit Stuttgart mit der sogenannten "Mennoniten Aktion", der Akt der Versöhnung zwischen Mennoniten und Lutheranern im Hinblick auf Unrecht, Gewalt oder deren Duldung, die von lutherischen Kirchen ausgegangen ist.
Nicht nur für die bleibenden Eindrücke der damaligen 11. Vollversammlung des LWB im Juli 2010 in Stuttgart, sondern auch für das Engagement von Landesbischof July sprach Junge seinen Dank aus. Mit July habe der LWB einen engagierten, tatkräftigen Vizepräsidenten, der die politischen Aufgaben im LWB Rat, aber auch die Begleitung von Kirchen vor Ort gerne aufnimmt.
Der Ort Stuttgart stehe aber auch für einen der schwierigen Momente in der Geschichte des deutschen Protestantismus, als vor 69 Jahren in der Form der Stuttgarter Schulderklärung das Eingeständnis formuliert werden musste, dass die Kirche auf Irrwegen gewesen war im Hinblick auf das nationalsozialistische Regime in Deutschland. Dieses, wie auch viele anderen Episoden der Kirchen weltweit bestärke den LWB in der Einsicht, dass auf sich selbst gestellte, isolierte Kirchen immer auch gefährdete Kirchen sind. "Wir sind angewiesen auf solidarische Weggemeinschaft mit anderen Kirchen, nah und fern, die sich zusammen aufmachen, Gottes befreiende Botschaft des Gnadengeschenks der Vergebung zu verkündigen und zu leben", so Junge. Für diesen Geist der Wegbegleitung, des solidarischen Nehmens und Gebens von materiellen und spirituellen Gütern über geographische und kulturelle Grenzen hinweg – für diesen Geist stehe der Lutherische Weltbund.
Der LWB sei gegründet worden, um gemeinsam auf die humanitäre Notlage zu reagieren und Flüchtlingen gemeinsam zu helfen. Der diakonische Auftrag gehöre ebenso zum Auftrag der Kirche, wie es die Verkündigung des Evangeliums tut. Und all dies nicht in genügsamer Weltabgeschiedenheit, sondern in einer engagierten Zuwendung zur Welt, ganz im Geiste der radikalen Weise in der Gott sich der Welt in Jesus Christus zuwende. Kirche sei somit immer auch ein Akteur im öffentlichen Raum.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es überwiegend Europäer, die auf der verzweifelten Suche nach (Über)Leben waren, so Junge. Heute kommen diese Menschen aus anderen Gegenden: Syrien, Irak, Süd Sudan, Eritrea, Somalia. Die allermeisten davon sind Muslime, doch gibt es darunter auch Menschen von anderen religiösen Gruppen, auch Christen. "Zu allererst, allerdings, sind es Menschen, die nach unserem Glauben ein Ebenbild Gottes sind, und in denen wir nach Jesu Worten sogar Christus selbst begegnen", so Junge weiter.
Noch nie habe der LWB so viele Flüchtlinge und binnenvertriebene Menschen betreut, wie 2014: zurzeit seien es 2 Millionen Flüchtlinge, die der LWB weltweit direkt betreut. Mit der seit August 2014 bestehenden Partnerschaft mit einer weltweiten muslimischen Hilfsorganisation – Islamic Relief Worldwide – wolle der LWB damit nicht nur effektiver helfen, sondern zugleich auch "ein kräftiges Zeichen setzen, dass Religion und Glaube keine Stolpersteine sein sollen für Menschen und Gesellschaften, die in Gerechtigkeit und Frieden miteinander leben wollen, sondern Brückenpfeiler, so dass gerade dort, wo Entfremdung und Distanz sich bemerkbar machen, gemeinsam auf Gerechtigkeit und Frieden hingewirkt wird."
Dieser herausfordernde Dienst des LWB an Flüchtlingen werde von der württembergischen Landeskirche tatkräftig unterstützt. Junge bat die Landeskirche darum, sich wie bisher für Flüchtlinge einzusetzen. Europa und Deutschland engagierten sich gut. Dennoch sollten Deutschland und Europa im Angesicht der humanitären Notlage mehr werden tun, so Junge.
Die Landeskirche will verstärkt Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen, beispielsweise durch die Stärkung der Arbeit in Kindertagesstätten, in der kirchlichen Konfirmanden- und Jugendarbeit und im Religionsunterricht. Tauffeste, experimentelle Gemeindeformen und Kulturangebote für Jugendliche sollen gefördert, Kirche im ländlichen Raum besonders in den Blick genommen werden. Auch die Hilfe für Flüchtlinge bleibt zentrales Anliegen. Um das reformatorische Profil ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, ist unter anderem ein Ideenwettbewerb unter Gemeinden und Einrichtungen geplant. Das sieht die „Strategische Planung“ vor, die der Oberkirchenrat der Landessynode vorstellte.
Der Landesbischof schloss die Synode mit einem Wort in die Adventszeit hinein. Auch an der Weihnachtsgeschichte sehe man, dass das Flüchtlingsdasein zur Kirche gehöre. In diesem Zusammenhang dankte er nochmals Pfarrer Martin Junge für seinen Besuch und seine Worte. „Es ist uns nicht egal, was in anderen Völkern geschieht, sondern ein Teil unserer Christenheit. Mit großem Engagement wollen wir uns im Lutherischen Weltbund weiter einbringen“, so July.