Am 4. April des Jahres 1723 wurde erstmals im Herzogtum Württemberg eine Konfirmation durchgeführt. Landesweit bekannten erstmals junge Menschen in ihren jeweiligen Kirchen ihren Glauben feierlich im Gottesdienst vor der Gemeinde. Damit waren sie zum Abendmahl zugelassen und durften Patinnen und Paten sein.
Wie sah der Ablauf der ersten Konfirmation aus?
Den am 11. Dezember 1722 erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Konfirmation ist der Ablauf der ersten Konfirmationen zu entnehmen. Als Konfirmationssonntag wurde Quasimodogeniti bestimmt. Die Jungen und Mädchen, die das 14. Lebensjahr vollendet hatten, waren für die Konfirmation vorgesehen. Grundsätzlich wurde es aber dem Geistlichen anheimgestellt, die Eignung der Konfirmanden anhand ihrer erworbenen Kenntnisse des Katechismus festzustellen. Am Konfirmationstag sollten sich die Konfirmanden versammeln - wenn möglich in der Schule -, dann gemeinsam in einer Prozession zur Kirche gehen und dort zusammenstehend dem Gottesdienst beiwohnen. Nach dem Lied „Komm Heiliger Geist, du Herre Gott“ kamen die Konfirmanden nach vorne, mussten einige wenige Fragen aus dem Katechismus beantworten und danach einzeln das Bekenntnis zur evangelischen Glaubenslehre und zu einem entsprechenden Leben bejahen. Danach erfolgte die Einsegnung durch den Pfarrer mit Handauflegung. Nach einer Schlussansprache und einem Schlussgebet wurde gesungen: “Bei Lob und Preis mit Ehren“, den letzten Vers des lutherischen Kirchenlieds „Nun lob, mein Seel`, den Herren“.
Die Durchführung der Konfirmation
Wie vom Konsistorium angeordnet, wurde am Sonntag Quasimodogeniti 1723, der in diesem Jahr auf den 4. April fiel, in so gut wie allen Kirchen des Herzogtums die Konfirmation durchgeführt. Die Berichte, die die Dekane über die Aufnahme der Konfirmation in den Gemeinden an das Konsistorium einzusenden hatten, lauteten weit überwiegend günstig.
Viele Pfarrer fingen gleich mit dem Führen von Konfirmandenregistern an, wodurch wir häufig sogar die Namen der ersten Konfirmanden kennen. Dies war zum Beispiel in Gechingen der Fall, wo der 23jährige Pfarrer Johann Martin Pommer (1699 bis 1749), der als Nachfolger seines Vaters erst in diesem Jahr ernannt worden war, die Konfirmation durchführte und das Konfirmationsregister anlegte, in welches spätere Pfarrer noch bis 1915 die Konfirmanden eintrugen. Unter der Überschrift „Catalogus Puerorum et Puellarum, quae Gechingae sunt confirmata“ (Katalog der Jungen und Mädchen, die in Gechingen konfirmiert wurden) listete er die ersten zehn Konfirmanden auf, sechs Jungen und vier Mädchen: Johann Georg Riehm, Johann Georg Bock, Johann Jakob Härter, Johann Leonhard Breitling, Johann Michael Schneider, Johann Michael Dettinger, Margaretha Kraußhaar, Anna Maria Kraußhaar, Catharina Schneider und Christina Maier.
Dr. Andreas Butz