25. November: 100 Jahre Verkündigungssendungen im Radio

Ein frühes Mikrofon.

Am 29. Oktober 1923 um 20:00 Uhr begann die Geschichte des Rundfunks in Deutschland. Die „Berliner Radio-Stunde“ nahm den Sendebetrieb auf. Vier Wochen später, vermutlich am 25. November 1923 sprach im Rahmen einer Morgenfeier der Berliner Pfarrer Georg Siebert. Manuskripte oder gar Tonaufnahmen davon sind nicht erhalten. Die Sendung ging auf eine private Initiative des Direktors der „Berliner Radio-Stunde“ zurück, der Mitglied in Sieberts Gemeinde war. Seither gibt es Beträge der Kirchen im Hörfunk. 

Bereits im Frühjahr 1924 befasste sich der evangelische Pressedienst (EPD) mit dem neuen Medium. Das Ziel war, eine möglichst rasche und einheitliche Präsenz im Programm der Rundfunksender sicherzustellen – unter der Federführung des EPD. Der Rundfunk allgemein galt als Instrument der Volksbildung, dasselbe galt auch für die absenderorientierten Beiträge der Kirche. Das kirchliche Programmangebot beschränkte sich auf „Morgenfeiern“ an Sonn- und Feiertagen. Sie hatten politisch strikt neutral, staatsloyal und amtskirchenfreundlich zu sein. Nach der Gleichschaltung des Rundfunks durch die Nationalsozialisten konnten die Morgenfeiern zunächst weiter ausgestrahlt werden, dann allerdings durch Sprecher der nationalsozialistisch gesinnten „Deutschen Christen“.1939 mussten die kirchlichen Radiobeiträge eingestellt werden. 

Nach Kriegsende kam es zu einem Neubeginn: Die Alliierten setzten den Rundfunk als Instrument der demokratischen „reeducation“ ein, bei der sie den Kirchen eine wichtige Rolle zumaßen. Schon im August 1945 gab es erste kirchliche Sendungen. In Baden-Württemberg werden seither tägliche Morgenandachten den fünf Programmen des SWR (früher SDR und SWF) ausgestrahlt, dazu verschiedene Sendungen an Sonn- und Feiertagen. Die Sendungen werden von der katholischen und der evangelischen Kirche verantwortet, dazu gelegentlich von der israelitischen Kultusgemeinde und von den Freikirchen. In den 60er Jahren entstanden bei den öffentlich-rechtlichen Sendern darüber hinaus Fachredaktionen für die journalistische Berichterstattung unter anderem über Entwicklungen in Kirche und Diakonie. Ende der 80er Jahre traten private Rundfunksender in Konkurrenz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Hörerinnen und Hörer nur dann zuhören, wenn die Sendungen ihnen persönlichen Nutzen für ihren Alltag versprechen. Die Adressaten standen von da an im Mittelpunkt der „Verkündigungssendungen“ (1. Tim 2,4). 

In Baden-Württemberg werden die Rundfunkbeiträge im SWR, zu denen auch gelegentliche Fernsehübertragungen gehören, vom Landespfarramt für Rundfunk und Fernsehen betreut (https://www.kirche-im-swr.de/), das mit einer Pfarrperson aus Baden und einer aus Württemberg besetzt ist. Dort werden die Sprecherinnen und Sprecher ausgewählt und geschult sowie Manuskripte gegengelesen. Insgesamt werden im Landespfarramt zur Zeit ca. zweieinhalb Stunden Programm wöchentlich betreut. Die Zahl der Zuhörer wird mit über einer Million täglich angegeben. Die Sendungen bei den privaten Radiosendern werden von der Radioredaktion im Evangelischen Medienhaus in Stuttgart (www.evmedienhaus.de/medien/sendungen) produziert, die Andachten, aber auch journalistische Berichterstattung für die privaten Radioprogramme liefert. 

Lucie Panzer, Rundfunkpfarrerin i.R. 

Bild: Maximilian Schönher unter Creativecommons-Lizenz (CC BY 3.0)

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