Noch heute ist die württembergische Landeskirche in Dekanate unterteilt. Diese Struktur geht auf die Synodalordnung von 1547 zurück. Die Dekane hatten eine Leitungsfunktion gegenüber der in diesen Bezirken eingesetzten Pfarrerschaft und sollten die Pfarreien alljährlich visitieren. Damit wurden die Kirchenbezirke eingeführt und die Grundlagen für die mittlere Leitungsebene der Landeskirche geschaffen.
Nach der Reformation mussten neue Organisationsformen geschaffen werden
Die am 1. August des Jahres 1547 in Bad Urach verabschiedete Synodalordnung verfügte die Einteilung des Landes in 23 Dekanate, zunächst noch wie zu vorreformatorischen Zeiten „Landkapitel“ genannt. Bedingt durch die Reformation, die Württemberg kirchlich gesehen aus den Verwaltungsgliederungen der Bistümer Konstanz und Speyer löste, mussten die ursprünglichen Landkapitel durch eine Neuorganisation der mittleren Kirchenebene ersetzt werden. Auf einer Versammlung im Jahr 1544 hatte man sich bereits erste Überlegungen dazu gemacht. Bei der Synodalordnung von 1547 orientierte man sich – grob gesagt – an der bestehenden weltlichen Einteilung des Herzogtums in Amtsbezirke (Vorläufer der Landkreise), fasste diese aber, wenn dies sinnvoll war, in größere Einheiten zusammen. Das heißt, ein Kirchenbezirk konnte zwei oder drei weltliche Amtsbezirke mit den jeweiligen Dörfern, beziehungsweise Pfarrorten umfassen. Die Gliederung der Dekanate wurde nach Schaffung der organisatorischen Grundlage in den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten immer wieder angepasst und verändert.
An der Spitze eines jeden Bezirks (Kapitels) sollte ein von der dortigen Pfarrerschaft gewählter Dekan (Spezialsuperintendent) stehen, dem ein ebenfalls gewählter Kämmerer und drei bis fünf Räte aus den Pfarrern des Bezirks (die Kapitelsbrüder) beigegeben werden sollten. Das wichtigste Instrument zur Aufsicht über die dem Dekan unterstellte Pfarrerschaft war die jährliche Visitation, also die persönliche Begutachtung vor Ort in den jeweiligen Pfarreien. Jedes Jahr sollten Bezirkssynoden im Frühjahr und im Herbst einberufen werden. Aufsichtspflicht gegenüber den Dekanen hatten die Generalsuperintendenten (später als Prälaten bezeichnet).
Die Synodalordnung wurde während einer Krisenzeit der jungen Landeskirche verabschiedet
Die Verabschiedung dieser Ordnung fiel in einen Zeitraum, der keineswegs für eine protestantische Konsolidierung günstig war. Herzog Ulrich war kurz zuvor im Schmalkaldischen Krieg dem Kaiser unterlegen. Das Reichsoberhaupt konnte nun unter anderem verordnen, dass die Reformation ab 1548 zunächst in Teilen wieder außer Kraft gesetzt werden musste (Interim). Umso bemerkenswerter ist es, dass in dieser Krisenzeit trotzdem die Weichen für die Organisation der mittleren kirchlichen Ebene gestellt wurden. Inwiefern sie noch umgesetzt werden konnten, ist nicht klar. Jedenfalls konnte Ulrichs Nachfolger Herzog Christoph auf diesen Grundlagen aufbauen.
Wie man unschwer erkennen kann, haben die damals gesetzten Strukturen im Kern auch heute noch ihre Gültigkeit. Die Synodalordnung von 1547 ist demnach ein wichtiger Baustein der reformatorischen Neuordnung der Kirche in Württemberg, nach der diese im Wesentlichen noch heute funktioniert.
Dr. Andreas Butz, Landeskirchliches Archiv