Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl kündigte in der Debatte um das Eheverständnis auf der Herbsttagung der Landessynode an, dass eine Arbeitsgruppe bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der die „vollwertige“ Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglichen soll. Im Interview spricht er über die aktuelle Regelung der Segnung für gleichgeschlechtliche Paare, warum sie nun diskutiert wird und wie die von ihm angestrebte Lösung aussieht.
Wie sieht die aktuelle Regelung in Bezug auf die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in der Landeskirche aus?
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl: Wir haben seit 2019 die Möglichkeit, dass sich gleichgeschlechtliche Paare segnen lassen können. Und durch diese Regelung wurde ein jahrelanger Konflikt wirklich befriedet. Und ich fand beeindruckend, dass wir in der Präambel festgehalten haben, dass es unterschiedliche Bibelverständnisse gibt. Aufgrund dieser unterschiedlichen Bibelverständnisse wird ermöglicht, dass Pfarrpersonen, die das möchten, gleichgeschlechtliche Paare segnen können. Und das hat natürlich auch Rechtssicherheit gegeben für die Kirchengemeinden, dass sie das können. Die Regelung sieht vor, dass wenn ein Viertel der Gemeinden sich dafür entschieden haben, dass dann neu drüber nachgedacht wird, aber da ist man im Moment noch weit weg.
Warum wird diese Regelung nun dennoch schon diskutiert?
Gohl: Der Grund ist, so habe ich es erlebt, dass Menschen aktuell auf zweierlei Maß treffen beim Segen und die Anfragenden sagen: „Warum dürfen wir als Gleichgeschlechtliche keine Hochzeit feiern? Das finden wir einen Ausschluss, der dem Geist Jesu Christi widerspricht.“ Dass gleichgeschlechtliche Ehepaare um den Segen Gottes bitten und ihn nur halbherzig erhalten, ist für viele nicht mehr nachvollziehbar.
Warum setzen Sie sich für eine Änderung ein und wollen die Voraussetzungen schaffen für eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare?
Gohl: Also mein Hauptgrund ist wirklich der, dass mir deutlich geworden ist, dass ich nicht will, dass Christinnen und Christen innerhalb der Christenheit Diskriminierung erfahren. Dass sie sagen: „Warum verweigert mir die württembergische Landeskirche, eine kirchliche Trauung zu feiern, nachdem es der Staat ja möglich macht? Und das verletzt uns.“ Das habe ich in vielen Gesprächen erlebt. Und ich will nicht, dass Menschen in der Kirche verletzt werden. Das ist der Hauptpunkt.
Der zweite Punkt ist, dass unser gesetzliches Verfahren wirklich kompliziert ist.
Und drittens: Menschen, die in einem gleichgeschlechtlichen Segnungsgottesdienst waren, sagen: Wir haben da gar keinen Unterschied gesehen. Es ist auch von außen her nicht einsichtig, zumal ja nach evangelischem Verständnis eine kirchliche Trauung nichts anderes ist als ein Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung. Aber deshalb ist es umso wichtiger, dass man sagt: Wir behandeln auch diesen Segensgottesdienst als Trauung, und das ist mir ein Anliegen.
Was sieht die von Ihnen angestrebte Lösung vor?
Gohl: Mein Ziel ist, dass wir bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der gleichberechtigt die Trauung von heterosexuellen Paaren und gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht.
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