Sexualisierte Gewalt wahrzunehmen und zu überwinden ist schon seit vielen Jahren Thema in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Sie verurteilt jede Form sexualisierter Gewalt und stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Es gilt, sich der Perspektive Betroffener zu stellen und „Null Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt“.
Die Leitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bedauert zutiefst, dass Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende oder institutionelles Versagen einer Körperschaft oder Einrichtung in der Evangelischen Landeskirche Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Sie setzt sich durch klare Verfahrensregeln bei Fällen von sexualisierter Gewalt und durch umfangreiche Maßnahmen der Prävention dafür ein, dass solche Grenzverletzungen geahndet und künftig verhindert werden.
Auf diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick über die Maßnahmen, Strukturen, Projekte und Ablaufe, mit denen die Evangelische Landeskirche in Württemberg versucht, Unrecht aufzuklären, Betroffenen gerecht zu werden und die Menschen in ihrem Einflussbereich vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
In der Spalte rechts finden Sie gesondert eine Aufstellung zu Aufarbeitung und Prävention im Diakonischen Werk Württemberg.
Als Gliedkirche der EKD unterstützt die Evangelische Landeskirche in Württemberg die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ der Bundesregierung.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, Strukturen, Projekte und Abläufe, mit denen die Evangelische Landeskirche in Württemberg versucht, Unrecht aufzuklären, Opfern gerecht zu werden und die Menschen in ihrem Einflussbereich vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Zusätzliche Links führen zu vertiefenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, die Hilfe für die Betroffenen und der Schutz davor hat für die Evangelische Landeskirche in Württemberg oberste Priorität. Nicht nur, weil Vertrauen ausgenutzt und dadurch die Botschaft des Evangeliums konterkariert wurde, sondern weil die Betroffenen ein Leben lang an den Folgen leiden.
Wenn die Landeskirche Maßnahmen der Intervention, der Aufarbeitung und der Prävention ergreift, so tut sie das, um Menschen zu schützen und zu stärken und nicht, um Schaden von der Kirche abwenden zu wollen.
Es geht nicht um den Schutz der Institution. Es geht um den Schutz der Betroffenen und die Anerkennung des im Raum der Kirche geschehen Leids. Ebenso, um den eigenen blinden Flecken auf die Spur zu kommen. Das geht nur zusammen mit den Betroffenen: Zwei Betroffenenforen wurden bereits durchgeführt. Auch die eigene Theologie soll selbstkritisch überprüft werden.
Was tut die Landeskirche für Intervention, Aufarbeitung und Prävention?
* Kein eigenes Strafrecht: Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis hat die Landeskirche kein eigenes Strafrecht. Als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unterliegen alle kirchlichen Mitarbeitenden, selbstverständlich auch die Kirchen selbst als Organisationen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts, den gleichen staatlichen Vorschriften und Vorgaben wie alle anderen Organisationen und juristischen Personen in diesem Land. Dieser Umstand setzt bei der Aufarbeitung Grenzen, wenn Taten nach dem Strafgesetzbuch verjährt sind. In diesen Fällen unternimmt der Staat nichts mehr. Die Kirchen können dann nur arbeitsrechtlich oder nach den Vorgaben des kirchlichen Disziplinarrechts dienstrechtlich vorgehen.
Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt - Projekt „Auf! - Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“
Die Landeskirche hat 2021 eine Studie beauftragt, die Fälle von Missbrauch in den 1950er und 1960er Jahren im Bereich der Evangelischen Seminare, des Hymnus-Chores und des Esslinger Freizeitgeländes „Dulkhäusle“ untersuchen soll - mit dem Ziel, aus strukturellen Fehlern der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Dafür werden Betroffene und Zeitzeugen gesucht, die sich bei Projekt.Auf
Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Referentin für Prävention sexualisierter Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung
Tübinger Straße 6
71088 Holzgerlingen
Assistenz im Büro für Chancengleichheit und in der Ansprechstelle sexualisierte Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Meldestelle für sexualisierte Gewalt
Erreichbarkeit: Mo und Di ganztägig und Fr vormittags
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart