75. Jahrestag der Gründung der Kanzlei der EKD in Schwäbisch Gmünd

Im Gebäude des heutigen evangelischen Gemeindehauses (vorne) waren ein Büro und im Pfarrhaus (hinten) der Sitz der EKD-Kanzlei in Schwäbisch Gmünd untergebracht. Die Aufnahme ist um 1900 entstanden.

Auch die EKD hat einmal klein und bescheiden angefangen. Die Kanzlei, die Verwaltungsstelle dieses Zusammenschlusses der evangelischen Kirchen in Deutschland befand sich anfänglich im evangelischen Pfarrhaus Oberbettringer Straße 19 in Schwäbisch Gmünd. Leiter dieser Verwaltungsstelle war Pfarrer Hans Asmussen, der während des Dritten Reichs in der Bekennenden Kirche in Berlin eine wichtige Stellung eingenommen, nach einer Haftstrafe 1943 in Württemberg Aufnahme gefunden und in Schwäbisch Gmünd einen Dienstauftrag bekommen hatte.

Nicht nur erster württembergischer Landesbischof, sondern auch erster Ratsvorsitzender der EKD: Theophil Wurm.

Bildung der EKD

Landesbischof Theophil Wurm hatte sich noch während des Krieges um einen Zusammenschluß der deutschen Landeskirchen bemüht. Diese Vereinigung sollte ein Gegenentwurf zu der im Dritten Reich gegründeten regimetreuen Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) sein, die unter der Leitung des „Reichsbischofs“ Ludwig Müller gestanden hatte. Die DEK war mit Kriegsende verschwunden. Nun konnte daran gegangen werden, Neues zu schaffen.

Eine erste Zusammenkunft der Leitungen der deutschen Landeskirchen fand schon am 27.-31. August 1945 im hessischen Treysa statt. Wurm gelang es in Treysa, zwischen den verschiedenen kirchenpolitischen Richtungen zu vermitteln, so dass am 31. August 1945 der zwölf Mitglieder zählende Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gebildet werden konnte. Ratsvorsitzender der EKD wurde Theophil Wurm.

Pfarrer Hans Asmussen, 1945-1948 erster Leiter der EKD-Kanzlei in Schwäbisch Gmünd

Stuttgarter Schulderklärung

Bei einer Sitzung des Rats der EKD, die am 18./19. Oktober 1945 in Stuttgart stattfand, erschien unvermutet eine Delegation des im Aufbau befindlichen Ökumenischen Rats der Kirchen. Gegenüber den Vertretern der Kirchen aus Ländern, mit denen sich Deutschland bis vor Kurzem im Krieg befunden hatte, war ein Wort notwendig, über das Brücken gebaut werden konnten. Es kam zu der von Asmussen und Niemöller verfaßten und von den Mitgliedern des Rats der EKD unterzeichneten Stuttgarter Schulderklärung.

Auf einer Tagung in Eisenach am 9.-13. Juli 1948 konnte dann als Zusammenschluß der deutschen evangelischen Landeskirchen in allen vier Besatzungszonen durch Verabschiedung einer Grundordnung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gegründet werden. Es handelte sich hierbei um einen Kirchenbund, keine einheitliche Kirche unter einem bestimmten Bekenntnis. Somit war zwar nichts gänzlich Neues geschaffen, aber das Mögliche erreicht worden.

Umzug nach Hannover

Angesichts der Aufgaben, die sich der EKD stellten, musste die Lage der Kanzlei - 1948 wird Königsturmstraße 28 in Gmünd als Adresse genannt – zunehmend als Behelfsexistenz empfunden werden. Im Gespräch waren Göttingen und Hannover, wobei die Entscheidung schließlich auf Hannover fiel, wohin die Kirchenkanzlei der EKD im Jahr 1949 umzog.

 

Prof. Dr. Hermann Ehmer

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