Betroffene sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und ihrer Diakonie sollen Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids erhalten. Über entsprechende Anträge entscheidet eine dreiköpfige Unabhängige Kommission.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg übernimmt Verantwortung für das Leid, das Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeitende oder in Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks Württemberg, die der Landeskirche zugeordnet sind, in Form von sexualisierter Gewalt erfahren haben. Sie zahlt auf Antrag eine Anerkennungsleistung von pauschal 5.000 Euro. Über die schriftlichen Anträge entscheidet eine dreiköpfige „Unabhängige Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ unter dem Vorsitz von Richter a. D. Wolfgang Vögele. Im Rahmen des Entscheidungsverfahrens bietet die Kommission den Antragstellerinnen und Antragstellern auch die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung an. Dieses Angebot ist wesentlicher Bestandteil der Kommissionsarbeit und will das ernsthafte Bemühen der Landeskirche um einen Ausgleich mit den Opfern sexualisierter Gewalt deutlich machen. Die Kommission berichtet an den Landesbischof. Erkenntnisse aus ihrer Arbeit sollen in die Präventions- und Schutzkonzepte der Landeskirche und der Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks einfließen. Anträge können bis zum 30. Juni 2017 gestellt werden.
Bereits seit 2015 übernimmt die Evangelische Landeskirche in Württemberg die Auszahlung der Ergänzenden Hilfeleistungen (Sachleistungen) gemäß Empfehlung der Clearingstelle des Bundes, sofern diese dem Diakonischen Werk Württemberg oder einer ihrer mit der Landeskirche verbundenen Mitgliedseinrichtungen zugeordnet sind.