31.03.2016

Die Opfer ernst nehmen

Über die Arbeit der "Unabhängigen Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids", das Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeitende in Form von sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und deren Diakonie erfahren haben, gibt Richter a. D. Wolfgang Vögele, Vorsitzender der Kommission, Auskunft.

Richter a. D. Wolfgang Vögele, Vorsitzender der Kommission.

Was ist die Aufgabe der Unabhängigen Kommission?
Die Kommission hat die Entscheidung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und des Diakonischen Werks Württemberg, Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffene sexualisierter Gewalt in ihren Bereichen erlitten haben, zu gewähren, umzusetzen.

Welche Leistungen kann sie gewähren?
Die Höhe der Leistung in Anerkennung des Leids beträgt pauschal 5.000 Euro.

Was sind die Voraussetzungen für eine Antragstellung durch Betroffene?
Leistungen können Personen geltend machen, die Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende oder durch das institutionelle Versagen in den genannten Bereichen geworden sind.

Wie muss man sich den Verfahrensgang vorstellen?
Zunächst ist ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars zu stellen und bei der Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission beim Oberkirchenrat, Gänsheidestraße 4 in 70184 Stuttgart, einzureichen. Die Ansprechpartner für die Betroffenen, Frau Ursula Kress für die Landeskirche und Frau Ingrid Scholz für das Diakonische Werk, stehen gerne mit Rat und Tat für die Antragstellung zur Verfügung. Nach Prüfung der Formalien werden alle Anträge der Unabhängigen Kommission zur Entscheidung zugeleitet.

Welche Kriterien sind für die Entscheidung der Unabhängigen Kommission maßgeblich?
Wenn die Kommission mit der großen Erfahrung ihrer Mitglieder im Umgang mit sexueller Gewalt die Anträge für plausibel und begründet hält, wird in jedem Einzelfall die von der Landeskirche vorgesehene Pauschalleistung von 5000 € zugesprochen.

Nach welchen Grundsätzen arbeitet die Kommission?
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und das Diakonische Werke Württemberg stellen sich der Verantwortung, weil in ihren Bereichen durch sexualisierte Gewalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und infolge institutionellen Versagens Menschen Leid zugefügt wurde. Sie nehmen das Leid der Betroffenen wahr und verurteilen die von den Täterinnen und Tätern ausgeübte sexualisierte Gewalt. Die Gewährung von Geldleistungen soll als Anerkennung dieses Leids und zum Zeichen des Bemühens der Landeskirche und der Diakonie um einen inneren Ausgleich mit den Opfern erfolgen. Die Unabhängige Kommission ist dazu von Herrn Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July persönlich beauftragt worden.

Welches Ziel verfolgt die Kommission mit ihrem Angebot einer mündlichen Anhörung von Betroffenen?
Es ist ein wichtiges Gesprächsangebot an die Betroffenen. Es soll diesen Gelegenheit geben, nun endlich zu Wort zu kommen. Es ist die Zusage, dass wir ihnen zuhören, sie ernst nehmen werden. Die Kommission kann und will in diesen Gesprächen das ernsthafte Bemühen der Landeskirche um einen inneren Ausgleich mit den Opfern sexualisierter Gewalt deutlich machen.

Warum können Anträge nur bis zum 30. Juni 2017 eingereicht werden?
Dieses Datum ist von der Landeskirche festgesetzt worden.

Aktualisierung

Inzwischen ist diese Befristung aufgehoben.

Was hat Sie zur Übernahme der Kommissionsaufgabe motiviert?
In meinem Berufsleben war ich mehr als 20 Jahre lang Vorsitzender einer großen Jugend- und Jugendschutzkammer und hatte deshalb mit vielen Fällen sexuellen Missbrauchs zu tun. Von daher war es naheliegend, nun mitzuhelfen, das Bemühen der Landeskirche und der Diakonie um einen Ausgleich mit den Opfern sexualisierter Gewalt umzusetzen.

Was wünschen Sie sich für Ihre Arbeit?
Alle Mitglieder der Kommission wünschen sich, dass die gute Absicht der Landeskirche möglichst schnell und umfassend bekannt wird, damit möglichst viele Opfer Anerkennungsleistungen bekommen können.

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