06.12.2024

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zur Diskussion um die Neuregelung des § 218

„Die Unterscheidung zwischen potenziell behindertem Leben und potenziell nicht behindertem Leben steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen“

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat sich in einer Stellungnahme zur Neuregelung des § 218 geäußert (Volltext siehe unten). Er kritisiert darin scharf die im Gesetzentwurf erkennbare Unterscheidung zwischen potenziell behindertem und potenziell nicht behindertem Leben in der Frage der Beratungspflicht sowie die geplante Abschaffung der dreitägigen Wartezeit zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch. Auch wendet sich Gohl deutlich gegen den Plan, die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beschließen.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Im Folgenden finden Sie den Volltext der Stellungnahme von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 eröffnet erneut die ethische Debatte um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Schwangeren. Beides sind Grundrechte, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben. Die derzeitige Regelung hält die Balance zwischen diesen beiden Grundrechten. Lösungen, die diese Balance in die eine oder andere Richtung verschieben, werden der Komplexität nicht gerecht.   

Der Kompromiss, der mit der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung gefunden wurde, hat Anfang der 1990er Jahre zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Der Vorwurf, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, durch § 218 kriminalisiert würden, ist nicht zutreffend. Denn bei einem Abbruch nach Beratung bis zur 12. Woche ist nach § 218 kein Straftatbestand erfüllt.  

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt diese Befriedung aufs Spiel. Diese Kritik wiegt umso schwerer, da das jetzige Verfahren eine Gesetzesänderung im Schnellverfahren vorsieht – so kurz vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025. Ein solches Gesetz, ohne eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen, um dabei alle Argumente auszutauschen und zu gewichten, ist einer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie unwürdig.   

Bevor die Politik das bestehende Gesetz ändert, gibt es auch so vieles zu tun: Die Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen für schwangere Frauen und ihre Familien müssen massiv ausgebaut werden.  

Zudem wirft der vorgelegte Gesetzesentwurf neue Fragen auf, die ebenfalls noch zu klären sind: Die zu begrüßende Beratungspflicht sollte auch für Schwangerschaftsabbrüche gelten, die durch pränataldiagnostische Befunde eine medizinische Indikation haben. Potenziell behindertes Leben wird im Gesetzentwurf weniger geschützt als potenziell nicht behindertes Leben. Diese Unterscheidung steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Außerdem ist die Abschaffung der bislang vorgeschriebenen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch für eine ethische Entscheidung dieser Tragweite nicht angemessen. 

Ich hoffe sehr, dass die jetzt aufbrechenden Konflikte nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein.“

Hintergrund

Am 5.12.2024 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 beraten. Ziel dieses Antrags ist die Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll demnach zukünftig bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich zulässig sein, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat. Die Kosten des Abbruchs sollen von den Krankenkassen übernommen werden, eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch ist nicht mehr vorgesehen. 

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Schon gewusst?

Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

100 Jahre Trennung von Staat und Kirche

Am 3. März 1924 legte der württembergische Landtag die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beziehungen zwischen dem damaligen „Volksstaat Württemberg“ und der evangelischen Kirche, der römisch-katholischen Kirche und der israelitischen Religionsgemeinschaft neu fest.

Weiterlesen

Halbzeit beim Fasten - ein Impuls

Evangelische Christen müssen nicht fasten, aber viele tun es trotzdem. Der Sonntag Okuli am 3. März ist der dritte Sonntag der Passionszeit, sozusagen die Halbzeit beim Fasten. Dan Peter erklärt, was es im Protestantismus mit dem Fasten auf sich hat.

Weiterlesen

Zum Bildungsforum sind alle eingeladen, die sich in Haupt- oder Ehrenamt mit Bildung beschäftigen.

Bildungsforum 2024 – Evangelische Bildung stärken

Wie sieht Bildung in evangelischer Perspektive aus? Wie können wir sie stärken und weiterentwickeln? Das Bildungsforum 2024 widmet sich am 22. März diesen Fragen. Mit Workshops, Impulsen und Raum für Austausch, für Haupt- und Ehrenamtliche. Anmeldung bis 8. März.

Weiterlesen

„Dankbarkeit stark machen“

Die Landeskirchenstiftung hat in ihrer Jahresfeier den aktuellen Stand der Stiftungsarbeit vorgestellt. Im Raum der Landeskirche gibt es 170 Stiftungen. Die Landeskirchenstiftung fördert selbst kirchliche Projekte und verwaltet das Vermögen von 100 Stiftungen.

Weiterlesen

Landesbischof Gohl würdigt Engagement für Toleranz, Vielfalt und Demokratie

„Der ländliche Raum ist entscheidend in der Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen.“ Das sagte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl bei der Preisverleihung des Amos-Preises des Gesprächskreises Offene Kirche an die Evangelische Kirchengemeinde Spremberg in Brandenburg.

Weiterlesen

Zum zweiten Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine

Am 24. Februar jährt sich der Angriff Russlands auf die Ukraine zum zweiten Mal. Hier finden Sie ein Fürbitt-Gebet, das Kathinka Korn aus Eislingen aus diesem Anlass verfasst hat. Die Fachstelle Gottesdienst stellt weitere liturgische Materialien zur Verfügung.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y