06.03.2024

Treibhausgasneutrale Kirche bis Ende 2040

Kirchliches Klimaschutzgesetz seit Januar 2024 in Kraft – neue Regelungen für Gebäude, Mobilität, Bildung, Lebensmittel und Beschaffung

Im Januar 2024 ist das Klimaschutzgesetz der Landeskirche in Kraft getreten. Was ändert sich dadurch? Ziel des Gesetzes ist Treibhausgasneutralität bis spätestens Ende 2040. Der Bereich Immobilien bietet das größte Einsparpotential.

Ziel des Klimaschutzgesetzes ist Treibhausgasneutralität bis spätestens Ende 2040.

Ziel des Klimaschutzgesetzes (Kirchliches Gesetz zum Klimaschutz in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg – KSG) ist eine treibhausgasneutrale Kirche – bis Ende 2040 soll die Landeskirche Netto-Treibhausneutralität erreichen: Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll kein klimawirksames Gas (neben CO2 auch andere Gase, wie Methan oder Lachgas) mehr freigesetzt werden, oder der Ausstoß an Klimagasen muss ausgeglichen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die kirchlichen Einrichtungen Energie einsparen, Energie besser nutzen und auf erneuerbare Energien umstellen.

Die Regelungen gelten für die gesamte Landeskirche, also für Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, Kirchliche Verbände und Stiftungen.

Folgende einzelne Bereiche regelt das Klimaschutzgesetz:

Immobilien

Die meisten verpflichtenden Maßnahmen betreffen die Nutzung von Gebäuden – Grund dafür: dieser Bereich macht 70 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Landeskirche aus.

Die Landeskirche erhebt ab 2024 jährlich den Energieverbrauch für alle Gebäude und erfasst sie zentral. Die Daten sind nötig, um zu wissen, wieviel Energie und Treibhausgase inzwischen eingespart wurden. Auf dieser Basis können Kirchengemeinden z.B. auch Empfehlungen erhalten, wie sie in Gebäuden mit besonders hohem Verbrauch künftig Energie einsparen können.

Beispiel 1: Ein hydraulischer Abgleich ist seit September 2022 Pflicht für fast alle Gebäude, die mit Gas beheizt werden. Nicht bei allen Gebäuden ist er nötig. Wenn aber nach einem hydraulischen Abgleich das Wasser für die Heizung statt auf 70° C nur noch auf 60° C erwärmt werden muss, sinkt der Heizenergiebedarf eines Gebäudes um 5-15%.

Beispiel 2: Wenn im Sommer im Gemeindehaus die Heizung für nur ein bis zwei Waschbecken mit Warmwasser durchlaufen muss, kann ein Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler an den nötigen Stellen installiert und dafür die zentrale Heizung ausgeschaltet werden. Das spart 20-30 % an Heizenergie. 

Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen nicht mehr eingebaut werden.

Verzicht auf fossile Energieträger:  Ab 1. Januar 2024 sind Stromverträge, die nicht ausschließlich auf erneuerbaren Energien beruhen, unzulässig und müssen so bald wie möglich umgestellt werden. Nicht mehr zulässig ist es auch, Heizungsanlagen einzubauen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Für bestehende derartige Heizungsanlagen soll die Umstellung geprüft werden. Falls der Einbau einer neuen Heizungsanlage ansteht: Prüfung, ob ein Anschluss an lokale Wärmenetze möglich ist, denn auch die Kommunen sind bis 2040 zur Treibhausgasneutralität verpflichtet – hier greifen kommunale und kirchliche Umstellung für den Klimaschutz ineinander. 

Energetische Standards bei Neubau und Sanierung: Alle Gebäude, die im Bestand bleiben, müssen so saniert werden, dass sie zukünftig weniger Energie verbrauchen. Angestrebt werden im Mittel für Neubauten der Standard Effizienzhaus* 40, für Bestandsgebäude Effizienzhaus 55. Kirchen sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie nicht durchgehend beheizt werden. Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Die Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Effizienzhaus 40 bedeutet z.B., dass das Haus nur 40 % Primärenergie benötigt. Je niedriger die Stufe, desto geringer der Energiebedarf. Es gibt die Stufen 40, 55, 70 und 85. (Quelle: www.kfw.de) Hier werden andere Konzepte, wie körpernahe Sitzplatztemperierung oder Winterkirche verfolgt.

Photovoltaik-Anlagen an oder auf den Gebäuden.

Klimafreundliche Verkehrsmittel haben bei Dienstreisen Vorrang.

Mobilität

Bei Dienstreisen haben öffentliche und klimafreundliche Verkehrsmittel Vorrang. Die Landeskirche unterstützt die Nutzung von Fahrrädern mit einem Bike-Leasing über Entgeltumwandlung. Weitere Informationen unter www.elk-wue.de/service/kirche-mobilisiert. Weitere Maßnahmen: digitale Meetings, öffentliche Verkehrsmittel statt PKW.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem vierstündigen Meeting ist es nur dann günstiger, sich in Präsenz zu treffen, wenn die Anreisestrecke kürzer ist als:

  • 5 km Bahnfahrt oder
  • 3 km Fahrstrecke ÖPNV oder
  • 1 km Fahrt PKW (Verbrenner) oder
  • 10 km Fahrt mit dem Elektro-Auto

Bildung

Die Landeskirche behandelt den Klimaschutz in ihrer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit: In allen Bildungseinrichtungen ist Klimagerechtigkeit Thema, die Schöpfungstheologie wird Bestandteil der Lehr- und Bildungspläne. Es gibt Schulungen für Personen, die Gebäude bewirtschaften.

Beispiel: Online-Fortbildungen zum Energiemanagement. Mehr unter www.umwelt.elk-wue.de/veranstaltungen-fortbildungen/eigene-veranstaltungen-und-fortbildungen

Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, Fortbildungen, wie z. B. „Richtig Heizen und Lüften“ oder „Energiemanagement in Kirchengemeinden“ für Beschäftigte im Mesner- und Hausmeisterdienst und andere Mitarbeitende vor Ort auf Ebene des Kirchenbezirks durchzuführen. 

Kirchliche Einrichtungen, die Lebensmittel anbieten, sollen den Klimaschutz berücksichtigen.

Lebensmittel

Kirchliche Einrichtungen, die Lebensmittel anbieten, sollen den Klimaschutz berücksichtigen. Dies gelingt, indem die Nahrungsmittel möglichst aus der Region kommen, der Jahreszeit entsprechen und indem der Anteil an Fleisch reduziert wird. Wer gut plant und die richtigen Essensmengen für Freizeiten einkauft, vermeidet, dass Lebensmittel weggeworfen werden, und trägt damit zum Klimaschutz bei.

Tipps:

Beschaffung

Bewusstes Einkaufen ist nach dem Klimaschutzgesetz ein weiterer Schritt in Richtung Treibhausgasneutralität. Mit der Einkaufsplattform www.beschaffung.elk-wue.de ist ökologisches und faires Einkaufen seit Herbst 2023 leichter geworden.

Klimaschutzkonzept

Der Oberkirchenrat schreibt alle fünf Jahre das Klimaschutzkonzept fort, das nächste Mal 2025.  Dieses Konzept enthält neben der aktuellen Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen Zwischenziele und Vorschläge zur Reduktion von Treibhausgasen in den Bereichen Gebäude, Grundstücke, Mobilität, Ernährung und Beschaffung und zur Kompensation.

Wo die Landeskirche und ihre Kirchengemeinden stehen und welche Potentiale zur Verbesserung vorhanden sind, entnehmen Sie der Website www.umwelt.elk-wue.de/klima.

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden.

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