Hilfe und Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt

Personen, die von sexualisierter Gewalt, Missbrauch oder sexuellen Grenzverletzungen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg betroffen sind, bietet die Landeskirche Hilfe in Form von Gesprächen und individuellen Unterstützungen an.

Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt der Landeskirche ist Ursula Kress. Sie vermittelt Hilfe für Betroffene und agiert als Clearingstelle.

Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ansprechstelle wenden?

Wenn Sie Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe oder Gewalt gegen Ihre sexuelle Selbstbestimmung erlebt haben, dürfen Sie sich melden. Dabei ist wichtig, wie Sie diese Erlebnisse einordnen.

Die Ansprechperson steht unter Schweigepflicht und spricht die weiteren Schritte mit Ihnen ab.

Muss ich Anzeige erstatten?

Ob Sie Anzeige erstatten möchten, liegt in Ihrer Entscheidung. Bei der Entscheidungsfindung vermitteln wir Ihnen gerne kompetente Beratung.

Gibt es eine anwaltliche Beratung?

Die Ansprechstelle im Oberkirchenrat bietet keine anwaltliche Beratung. Jedoch können Sie sich an die unabhängige Ansprechstelle, Frau Dr. jur. Karin Kellermann-Körber wenden. Dort erhalten Sie auch eine anwaltliche Erstberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren?

Der Landeskirche in Württemberg ist es ein Anliegen, dass sexualisierte Gewalt aufgeklärt und aufgearbeitet wird. Daher empfiehlt sie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Einschaltung der Strafverfolgung, damit ein Ermittlungs- und Strafverfahren eröffnet werden kann. Bei Umständen, die gegen eine Anzeige sprechen, werden die weiteren Möglichkeiten mit einer externen Beratungsstelle geklärt.

Unabhängig davon kann bei einer (vermuteten) Amtspflichtverletzung von Kirchenbeamt/innen und Pfarrer/innen auch ein kirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Die belastenden und entlastenden Umstände sind hier zu ermitteln und entsprechende Beweise zu erheben.

Die Möglichkeiten der Ermittlung sind bei beiden Verfahren unterschiedlich.

Welche Unterstützungen gibt es für kirchliche Disziplinarverfahren?

Wenn Sie als Zeugin/Zeuge im kirchlichen Disziplinarverfahren eingeladen werden, dann können Sie sich einen Zeugenbeistand mitbringen. Aussagen von Zeuginnen und Zeugen sind besonders wichtige Beweismittel, mit deren Hilfe der Sachverhalt aufgeklärt werden soll. Weitere wichtige Hinweise finden Sie im Flyer der EKD.

Welche Unterstützung gibt es für Gerichtsverfahren?

Wenn Sie als Zeugin/Zeuge in einem Gerichtsverfahren eingeladen sind, sie aber nicht alleine zu Ihrer Zeugenaussage möchten, sich mit den Abläufen einer Gerichtsverhandlung nicht auskennen und Sie sich unsicher fühlen, dann können Sie sich an die Zeugenbegleitung und Psychosoziale Prozessbegleitung wenden. In den Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Rems-Murr, Ludwigsburg und Böblingen bieten spezialisierte sozialpädagogische Fachkräfte und geschulte ehrenamtlich Engagierte Ihre Unterstützung an.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage von PräventSozial.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich nicht direkt an die Landeskirche wenden möchte?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie sich vor einer Kontaktaufnahme mit der Ansprechstelle der Landeskirche scheuen können.

Die unabhängige zentrale Anlaufstelle.help wurde für diese Zwecke eingerichtet. Hier erhalten Sie Unterstützung.

Anerkennungsleistungen

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat zur Aufarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich eine Unabhängige Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids eingesetzt. Sie übernimmt damit Verantwortung für das Leid, das Menschen, die als Kinder oder Jugendliche durch Mitarbeitende der württembergischen Landeskirche oder Diakonie durch sexualisierte Gewalt erfahren haben und gewährt „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“.

Die Unabhängige Kommission (Anerkennungsleistungen)

Die Entscheidung über Ihren Antrag obliegt der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Eine mündliche Anhörung der Antragstellenden ist möglich. Die von der Evangelischen Landeskirche eingesetzte Kommission besteht aus drei Mitgliedern:

Wolfgang Vögele, Vorsitzender der Kommission
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Katja Leonhardt
Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, EMDR-Therapeutin, Spezielle Traumatherapie (DeGPT), ehemals angestellte Therapeutin für von sexualisierter Gewalt betroffenen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Fachberatungsstelle Lilith e.V.

Hans Fischer
Diakon, ehemaliger Leiter von Jugendhilfeeinrichtungen der Diakonie.

Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission sind nicht an Weisungen z. B. der Evangelischen Landeskirche, des Diakonischen Werkes Württemberg oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werks Württemberg gebunden.

Wenn Sie Kontakt mit der Unabhängigen Kommission aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: 

Ev. Oberkirchenrat Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission
Frau Ursula Kress
Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart
T: +49 (0) 711 21 49 – 572
E-Mail: ursula.kressdontospamme@gowaway.elk-wue.de

Antragstellung

Ein Antrag auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt zu richten.

Die Geschäftsstelle mit den Ansprechpartnern bzw. den Ansprechpartnerinnen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werks stehen auch für Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung.

Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt:

Ev. Oberkirchenrat Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission
Frau Ursula Kress
Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart
T: +49 (0) 711 21 49 – 572
E-Mail: ursula.kressdontospamme@gowaway.elk-wue.de

Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg:
Frau Ursula Kress, Kontaktdaten s.o.

Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt innerhalb des Diakonischen Werks in Württemberg:
Frau Monika Memmel
Heilbronner Straße 180, 70191 Stuttgart
T: +49 (0) 711 16 56 - 462
E-Mail: memmel.mdontospamme@gowaway.diakonie-wuerttemberg.de

Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS)

Fonds: Sexueller Missbrauch im familiären Bereich

Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können seit dem 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Der Bund stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen.

Weitere aktuelle Informationen zur Antragstellung finden  Sie auf der Seite des Fonds Sexueller Missbrauch.

Über ein kostenloses und anonymisiertes Infotelefon werden Fragen zum Fonds und zur Antragstellung gegeben: Telefon (0800) 400 10 50.

Das Antragsverfahren im familiären Bereich unterscheidet sich wesentlich von dem Verfahren im institutionellen Bereich. Im familiären Bereich bewilligt der Bund die Leistungen, die aus Mitteln des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert werden. Im institutionellen Bereich bewilligen und finanzieren die verantwortlichen Institutionen selbst die Leistungen. Daher gibt es auch verschiedene Antragsformulare.

Fonds: Sexueller Missbrauch im institutionellen Bereich

Wenn Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexuell missbraucht wurden, können Sie ebenfalls mit dem vorliegenden Formular einen Antrag auf Erhalt von Hilfeleistungen stellen. Es handelt sich hierbei formal um einen Antrag an die Institution. Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch nimmt den Antrag entgegen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie beteiligen sich am Ergänzenden Hilfesystem.

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Beantragung von Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich decken sich mit denen im familiären Bereich.

Für die Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich an die Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden, die auf der Homepage des Fonds zu finden sind.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Fonds: Heimerziehung

Zum 31.12.2018 hat der Fonds „Heimerziehung“ seine Arbeit eingestellt. Zu diesem Termin endete gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung seine Laufzeit. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist damit beendet.
In einigen Bundesländern stehen aber weiterhin Beratungsangebote für ehemalige Heimkinder zur Verfügung. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Fonds.

Kontakt

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149572

Ursula.Kress@elk-wue.de

Dr. jur. Karin Kellermann-Körber

Unabhängige Ansprechstelle, Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung

Tübinger Straße 6

71088 Holzgerlingen

07031 749517

rechtsanwaelte@kellermann-koerber.de

Dr. Ulrike Voigt

Assistenz im Büro für Chancengleichheit und in der Ansprechstelle sexualisierte Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149571

ulrike.voigt@elk-wue.de

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