Aufarbeitung und Prävention im Diakonischen Werk Württemberg

Aufarbeitung Heimerziehung - eine Übersicht

2009: Gemeinsame Erklärung und Positionierung der Diakonie Württemberg und des Diakoniewerks Karlshöhe Ludwigsburg:

Forderung: Die Rechte von Kindern und ihre Beteiligung sind im umfassenden Sinn der UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland umzusetzen. Pädagogische Konzepte und Alltagshaltungen müssen durchgängig respektvoll, wertschätzend, lösungs- und ressourcenorientiert angelegt werden.

Die personellen Rahmenbedingungen der Heimerziehung müssen so verbessert werden, dass sie eine umfassende und individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen garantieren.

2011: Mitfinanzierung des Fonds zur Anerkennung des Leids für Betroffene aus der Kinder- und Jugendhilfe:

Ausgangspunkt: Runde Tische „Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 und „Sexueller Kindesmissbrauch im privaten und institutionellem Rahmen“ vom 10.12.2010.

Leistungen: Sachleistungen bis zu 10.000 €, Rentenersatzleistungen für Arbeit oder Lehre, wenn keine Rentenbeiträge einbezahlt wurden, für jeden Monat 300 € (nach Vollendung des 14. Lebensjahres). Pauschale für Anreise und vorbereitende Aufwendungen bis zu 250,- €.

Umsetzung:

  • Antragsstellung über Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern.
  • Erbringung der Fondsmittel gemäß Königsteiner Schlüssel (1989)

2014:  Förderung Kinderschutz/Kinderrechte in der Diakonischen Kinder- und Jugendhilfe:

AG Schutzkonzepte ( Selbstverpflichtungserklärung)

  • Fachverband und Abteilung Kinder, Jugend und Familie. Neun Mitglieder, sechs Sitzungen im Zeitraum Juli 2015 bis Oktober 2016
  • Ausgangspunkt: Befragung unter den Einrichtungen
  • Erarbeitung von Selbstverpflichtungserklärung, unterzeichnet von 50 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Diakonie Württemberg
  • Handreichung mit Kernsätzen und Material zur Risikoanalyse
  • Durchführung von Fachtagen zu Schutzkonzepten

Kinder- und Jugendforen: Partizipation in Einrichtungen

  • Bisher 7 Kinder- und Jugendforen in den Jahren 2014, 2015 und 2017, 2020, 2021, 2022, 2023
  • Bis zu 180 junge Menschen aus je 20 bis 25 Einrichtungen der Diakonie Baden und Württemberg, insbesondere Gruppensprecher und Gruppensprecherinnen
  • Präsentation von Good Practices der Beteiligung
  • Arbeit in Workshops zu Kinderrechte- und Beteiligungsthemen
  • Formulierung von Handlungsempfehlungen, die in den Einrichtungen und im Fachverband diskutiert werden

Beteiligung Landesombudsstelle

  • Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Familien, die sich ungerecht behandelt fühlen und sich über ihre Rechte informieren möchten: unabhängige Beratung/Vermittlung/Unterstützung
  • Vermittlung im Konfliktfall mit den Jugendämtern oder den Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe.
  • Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien, ihre begründeten Rechtsansprüche im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durchzusetzen

Anlaufstelle für Betroffene in der Landesgeschäftsstelle der Diakonie Württemberg

  • Beratung, Begleitung und Unterstützung, je nach Bedürfnis, z.B.: Akteneinsicht, Kontakt zu Einrichtungen, Therapievermittlung, Antragstellung Fonds
  • in Kooperation mit der Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesjugendamt
  • in Kooperation mit der Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt beim Evang. Oberkirchenrat

2016 Mitfinanzierung der Stiftung Anerkennung und Hilfe für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und stat. psychiatrischen Einrichtungen

  • Errichter der Stiftung: Bund, Länder, ev. und kath. Kirchen
  • Leistungen: bis zu 9.000 € Geldleistungen, Rentenersatzleistungen bei einer Arbeitsdauer von bis 2 Jahren pauschal 3.000 €, bei einer Arbeitsdauer darüberhinaus weitere 2.000 € (max. 14.000 €).
  • Umsetzung: Laufzeit insgesamt 5 Jahre, Anmelde- bzw. Antragsfrist 3 Jahre ab 01.01.2017, Verlängerung bis 30.06.2021
  • Einrichtung von Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern bis April 2017
  • Aufteilung der Kosten über die Gliedkirchen und Landesverbände der Diakonie auf der Grundlage des EKD-Schlüssels, analog zum Heimkinderfonds

2020 Projekt „Aufarbeitung und Prävention von (sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen:

  • Schutzkonzeptentwicklung in allen Handlungsfeldern der Diakonie Württemberg und ihren Mitgliedseinrichtungen
  • Projekt Menschenschutz und Menschenrechte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Aufarbeitung Kinderverschickung

2022

  • Übernahme des Gewaltschutzgesetzes der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
  • Start der Qualifizierung von Einrichtungsverantwortlichen zum OE-Prozess Schutz vor Gewalt durch Mitarbeitende in Einrichtungen der Diakonie Württemberg
  • Betroffenenforum
  • Abschlussbericht Aktenanalyse Kinderverschickung
  • Juni 2022 Übernahme „Allgemeine Gewaltschutzbestimmung der Evangelischen Landeskirche Württemberg“ (AGSB) für das Diakonische Werk Württemberg (DWW) durch den Verbandsrat
  • November 2022: Übernahme der AGSB durch die Mitgliederversammlung, Verankerung der Pflichten in der Satzung des DWW

2023

  • Durchführung von Multiplikator:innenschulungen nach dem Konzept von Hinschauen, Helfen , Handeln für die Diakonie Württemberg
  • Durchführung der Fachtagreihe Schutzkonzepte nach dem Bundesrahmenhandbuch der Diakonie Deutschland für die Diakonie Württemberg
  • Start Entwicklungsprozess Schutzkonzept Landesgeschäftsstelle

Ansprechpartnerin im Diakonischen Werk Württemberg:

Monika Memmel, Referentin für Hilfen zur Erziehung, Aufarbeitung und Prävention

memmel.m@diakonie-wuerttemberg.de, +49 711 1656-462

(Stand: 26. Januar 2024)

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