Trans- und Intersexualität

So geht die Landeskirche mit geschlechtlicher Identität um

Die Thematik der Rechte der Menschen, die sich zwischen den oder jenseits der „traditionellen“ Geschlechter verorten, ist aktuell von hoher gesellschaftlicher Relevanz und deswegen auch ein Thema der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Theologisch betrachtet ist die Zugehörigkeit (oder Nichtzugehörigkeit) zu einem bestimmten Geschlecht nicht relevant für die Gottebenbildlichkeit eines Menschen und demzufolge frei von Wertbarkeit. Auf Basis dieser Annahme spricht die Landeskirche sich gegen jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung inter- und transgeschlechtlicher Menschen im kirchlichen Kontext aus. Sie möchte auf dieser Seite Informationen zugänglich machen, die den Einstieg in das Thema erleichtern.

Was ist Transsexualität?

  • Es findet keine Identifikation des Menschen mit dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht statt.
  • Möglich ist eine gegengeschlechtliche Identifikation oder eine Identifikation mit keinem eindeutigen Geschlecht (auch „nicht-binär“ genannt).
  • Werden geschlechtsangleichende Maßnahmen unternommen, bezeichnet man diesen Vorgang als „Transition“.

Alternative Bezeichnungen

  • trans*
  • Transgender
  • Transident

Was ist Intersexualität?

  • Das geschlechtliche Erscheinungsbild ist von Geburt an keinem binären Geschlecht eindeutig zuzuordnen.
  • Gründe dafür können in den Chromosomen, Keimdrüsen und der Hormonproduktion liegen.
  • Geschlecht als Spektrum
  • Intergeschlechtliche Säuglinge werden oftmals ohne medizinische Indikation geschlechtsangleichend operiert.

Alternative Bezeichnungen

  • Inter*
  • Intergeschlechtlich

Wie wir in der Landeskirche mit Trans- und Intersexualität umgehen

  • Die Geschlechtsidentität eines Menschen ist niemals ein Hinderungsgrund für die aktive Teilnahme am Gemeindeleben oder die Übernahme eines Patenamtes.
  • Taufe und Konfirmation bleiben auch nach Änderung des Geschlechtseintrages oder des Vornamens gültig.
  • Die Änderung des Vornamens kann im Kirchenregister schon vor der amtlichen Änderung durchgeführt werden.
  • Bei der Tauferinnerung wird der Identitätsname verwendet.
  • Stellenanzeigen sind neutral (m/w/d) formuliert.

Kontakt

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149572

Ursula.Kress@elk-wue.de

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