Liebe Leserin, lieber Leser,
es liegt mir am Herzen, für die Kirchensteuer zu danken. Denn sie ermöglicht so Vieles. Tag für Tag können wir Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen begleiten und unterstützen.
Wir kümmern uns um Kranke und Bedürftige, Ratsuchende und Angehörige. Wir vermitteln in Kindertagesstätten und im Religionsunterricht Glaube und Werte, die durch das Leben tragen. Wir richten uns an Menschen, welche die Freude an Gott und dem Evangelium teilen: in Gottesdiensten und Gruppen, bei Taufen und Hochzeiten, in Bildungswerken und in der Kirchenmusik.
Das alles ist möglich durch den persönlichen Einsatz zehntausender Haupt- und Ehrenamtlicher in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen – sowie dank einer verlässlichen Finanzierung: der Kirchensteuer. Für beides bin ich von Herzen dankbar.
Ernst-Wilhelm Gohl, Landesbischof
Die zentrale Seite der evangelischen Kirche zur Kirchensteuer finden Sie unter www.kirchensteuer-wirkt.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Thema „Was der Staat an die Kirche zahlt“. So erklärt zum Beispiel ein Video leicht verständlich, was der Unterschied ist zwischen Kirchensteuer, Staatsleistungen und subsidiären Leistungen. Ein zweites Video erklärt die sogenannten Staatsleistungen und ihre aktuell diskutierte Ablösung im Detail - Hier geht's zu den Videos.
Die folgende Grafik zeigt, wieviel Euro von 100 Euro Kirchensteuer in der evangelischen Landeskirche welchem Zweck zugute kommen:
Weil Gott mitten im Leben ist. Er lädt ein, sein Wirken in der Welt mitzugestalten. Kirche macht das sichtbar. Sie ist die Gemeinschaft derer, die an Gott glauben. Sie trägt die Botschaft von Jesus Christus in die Welt. Deshalb gibt es die Kirche: um gemeinsam zu glauben, zu hoffen und zu lieben.
Mitten ins Leben hinein. Die evangelische Landeskirche schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser? So wirkt die Kirche: Sie begleitet die Menschen ein Leben lang – von der Taufe bis zum letzten Trost.
Um als evangelische Landeskirche verlässlich wirken zu können. Die regelmäßige Kirchensteuer schafft eine stabile Finanzierung. Sie kommt Menschen in den Gemeinden und in der Gesellschaft flächendeckend und dauerhaft zugute. Kirchliche Mittel werden vielfach für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet, die oft zusätzlich von Staat oder Privatpersonen unterstützt werden. So wirkt die Kirchensteuer wie ein Hebel und erzeugt Synergien. Deswegen braucht es die Kirchensteuer: damit evangelische Kirche mitten im Leben ist.
Die evangelische Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persönlichkeiten. Um mit Worten zu bezeugen und mit Taten zu leben: Gott ist jedem Menschen nahe.
Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer - einige Beispiele:
Die Kirchensteuer wird in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland als Anteil der staatlichen Lohn-, Einkommenoder Kapitalertragsteuer berechnet und verringert als Sonderausgabe die Einkommensteuer. Damit reduziert sich die tatsächliche Kirchensteuerbelastung deutlich und macht so ca. ein Prozent eines durchschnittlichen Einkommens aus. Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer auf Antrag verringert werden (sog. Kappung der Progression).
Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.
Der Staat möchte, muss und kann nicht alles machen: In Baden-Württemberg und in ganz Deutschland werden daher öffentliche Aufgaben oft von freien Trägern übernommen, die durch öffentliche Zuschüsse nur teilweise refinanziert werden. Deswegen verwenden die Kirchen in Baden-Württemberg zur Finanzierung auch Kirchensteuermittel.
Wenn ein/e (Ehe-)Partner/-in keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, wird die Kirchensteuer nur auf das Einkommen des Kirchenmitglieds erhoben. Hat dieses kein eigenes oder ein verhältnismäßig geringeres Einkommen, bildet dieses den Lebensführungsaufwand des Kirchenmitglieds unzureichend ab. Deshalb wird für die gestaffelte und nach oben begrenzte Kirchensteuer in Form des „besonderen Kirchgelds“ circa ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Den Kirchensteuereinzug selbst zu organisieren, wäre deutlich teurer als der Kirchensteuereinzug durch den Staat. Für diesen Service zahlt die Kirche dem Staat eine Gebühr von drei Prozent der Kirchensteuereinnahmen.
Über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel wird in demokratisch gewählten Gremien öffentlich beraten und entschieden. Jede jeder kann Einblick nehmen und genau sehen, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Unabhängige Prüfungseinrichtungen kontrollieren regelmäßig die Verwendung der Ressourcen.
Zur Finanzierung eigener Gemeindeaktivitäten können die Mitglieder der Kirchengemeinden um einen Freiwilligen Gemeindebeitrag gebeten werden. Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe der örtlichen Kirchengemeinde zugute.
Beim Freiwilligen Gemeindebeitrag handelt es sich um eine Spende, die selbstverständlich steuerlich absetzbar ist. Je nach Gemeinde trägt diese Spendenbitte auch die Bezeichnung „Gemeindegabe“ oder "Jahresspende" oder "Ortsname + Beitrag". Der Freiwillige Gemeindebeitrag ermöglicht, in den Kirchengemeinden Vorhaben zu verwirklichen, die mit dem regulären Budget nicht finanzierbar sind. Der Gemeindebeitrag wird üblicherweise einmal im Jahr mittels eines Prospekts oder Briefes erbeten.
Allen Menschen, die einen Gemeindebeitrag geben, wird sehr herzlich gedankt. Insbesondere denjenigen, die Kirchensteuer zahlen, ehrenamtlich Aufgaben in ihrer Gemeinde wahrnehmen und zusätzlich auch den Gemeindebeitrag zu ihrer Sache machen. Sie dürfen gewiss sein, dass diese Spende im wahrsten Sinne des Wortes gut ankommt.
In vielen Familien entstehen durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten und Ratlosigkeit. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Beratung.
Materialien für Kirchengemeinden sowie Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen finden Sie auf einer gesonderten Seite.
Pfarrer Helmut Liebs, Telefon: 0711 22276 – 46, helmut.liebs@elk-wue.de,
Evangelischer Oberkirchenrat, Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart, Telefon: 0711 2149 – 0, kontakt@elk-wue.de
Kostenlose Info-Telefonnummer
0800 / 7137137
Gerne geben die Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 bis 11:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr Auskunft. Oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kirchensteuer@elk-wue.de.