Grußwort von Bischof Jerzy Samiec (Ev.-Augsburgische Kirche in Polen)
Bischof Jerzy Samiec hielt sein Grußwort digital.

Bischof Jerzy Samiec sagte, er habe den Eindruck, dass seine Kirche und die württembergische Landeskirche sich sehr ähnlich seien. In beiden Kirchen habe die Erweckungsbewegung für die Entwicklung große Bedeutung. Das Verständnis der eigenen Wurzeln, der Quellen der Theologie sei sehr wichtig. Ihm sei bewusst, dass die Landeskirche vor schwierigen Aufgaben stehe und sich frage, wie sie sich entwickeln und das Evangelium verkündigen solle. Auch er stelle sich diese Fragen, denn die Welt und die Menschen veränderten sich. Die Aufgabe sei, das „Evangelium von Jesus Christus, unserem Erlöser, der voll Liebe ist”, zu verkünden. Samiec wünschte der Synode, „dass Sie Wege finde, diese Botschaft von der Liebe Gottes an Ihre Mitmenschen weiterzugeben. An die Menschen, die in der Kirche und außerhalb der Kirche sind, die mit der Kirche aufgehört oder ihr nie angehört haben.“

TOP 03 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34)
TOP 06 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes (Beilage 39)
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, brachte den Antrag ein.

Neuer Anreiz zur Mitarbeiterwerbung 

Synode beschließt Vermittlungsprämie für Kirchenbeamte 

Die Synode hat eine Vermittlungsprämie für Kirchenbeamte beschlossen. Für die Einführung der Prämie war eine Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes notwendig.  An privatrechtlich Angestellte konnte schon zuvor 1000 € für die Vermittlung von geeigneten Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Mit der Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes soll nun eine vergleichbare Regelung für Kirchenbeamte geschaffen werden, erklärte der Vorsitzende des Rechtsauschusses Prof. Dr. Martin Plümicke. In der Begründung des Antrags erläuterte er, dass es auf Grund des Fachkräftemangels notwendig sei, neue Anreize zu schaffen.  

Der Antrag wurde angenommen. 

TOP 07 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes (Beilage 54)

Der Antrag ist in der Frühjahrstagung der Landessynode eingebracht worden und wurde nun abgestimmt. Die Synodalen haben den Antrag abgelehnt. 

TOP 14 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes (Beilage 35)

Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes 

In kirchlichen Familienverzeichnissen sind die Angaben über die Familienverhältnisse oft lückenhaft, weil Menschen umgezogen, nicht evangelisch sind oder sich die familiäre Situation verändert hat. Trotzdem ist die Pflege der Dokumente für Pfarrämter aufwendig. Soll das Führen der Verzeichnisse aufgegeben werden? Darüber haben die Synodalen beraten.

Familienverzeichnisse sollen nicht mehr länger geführt werden 

Zunächst berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke. Ob bei zugezogenen Familien, nicht-evangelischen Familienmitgliedern oder Patchwork-Familien: Familienverzeichnisse weisen oft Leerstellen auf oder es wird überhaupt kein Familienverzeichnis mehr angelegt. Werden sie noch benötigt oder ist es besser, sie abzuschaffen? 

Bei der Herbstsynode 2022 wurde das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes eingebracht und an den Rechtsausschuss verwiesen. Darin geht es darum, ob Familienverzeichnisse noch notwendig sind. Der Ausschuss hat nun über das Thema beraten. 

Bei Umzügen würden Familienverzeichnisse in der Regel nicht der nächsten Gemeinde zugesendet, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke. Außerdem würden nicht alle Familienmitglieder in die Verzeichnisse aufgenommen. Auch Veränderungen in Familien würden nicht dokumentiert. Deshalb geben Familienverzeichnisse für Gemeinden und Landeskirche häufig nur teilweise Aufschluss über Familien. Weil der Pflegeaufwand für Pfarrämter und Kirchenregisterämter aber groß ist, empfahl der Rechtsausschuss, die Akten abzuschaffen. 

Mehrere Synodale sprachen sich allerdings gegen die Abschaffung ab. Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) übte Kritik, diese würde das „Ende der Forschung der Familienchroniken“ bedeuten. Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) erklärte, für ihn seien die Verzeichnisse „Kultur“. Deshalb könne er nicht zustimmen. „Ich finde, das ist ein entschiedener Verlust unserer pfarramtlichen Identität“, so Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach). „Wer gehört zu wem, wie sind die Menschen miteinander verwandt? Was für Herausforderungen hat es in einer Familie schon geben?“ Er schaue etwa bei Beerdigungen immer in Kirchenregisterbücher und werde aus seelsorgerlichen Gründen dagegen stimmen, sagte Köpf. 

Die Synode hat den Gesetzentwurf abgelehnt. 

TOP 15 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung

Änderung der Kirchenbezirksordnung 

Eine Änderung der Kirchenbezirksordnung soll sicherstellen, dass bei sinkender Zahl von Pfarrpersonen in den Bezirkssynoden das Verhältnis von Pfarrern und Pfarrinnen auf der einen Seite und Kirchengemeinderäten und -rätinnen auf der anderen Seite ausgewogen bleibt. 

Anpassung an sich verändernde Verhältnisse 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete über eine geplante Änderung der Kirchenbezirksordnung, die es Bezirkssynoden ermöglicht soll, ihre Bezirkssatzung so zu ändern, dass Kirchengemeinden ohne eigene Pfarrstelle keine eigenen Bezirkssynodalen mehr wählen, sondern auf andere Art an der Wahl beteiligt werden.  

Diese Veränderung soll sowohl ein ausgewogenes Verhältnis von Pfarrpersonen und KGR-Mitgliedern gewährleisten als auch bei der Fusion von Kirchenbezirken dazu beitragen, die Bezirkssynode auf einer arbeitsfähigen Größe zu halten. 

Damit aber Kirchengemeinden ohne eigene Pfarrstelle weiterhin durch Kirchengemeinderäte in der Bezirkssynode vertreten sind, sollen künftig die Kirchengemeinderäte der Gemeinden, in denen eine Pfarrperson ständig mit einem Predigtamt betraut sind, und diejenigen ohne Pfarrpersonen ein gemeinsames Wahlgremium bilden und gemeinsam aus ihrer Mitte die Bezirkssynodalen wählen. 

Der Frisch regt die Verweisung an den Rechtsauschuss an. 

Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache an den Rechtsausschuss verwiesen. 

TOP 16 Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses
Andrea Bleher, stellvertretende Präsidentin der Landessynode.

Bericht des Geschäftsführenden Ausschuss  

Die erfolgte einstimmige Entlastung des Evangelischen Oberkirchenrates für das Haushaltsjahr 2020, die noch ausstehende Prüfung des Rechnungsabschlusses des Jahres 2021 und die Wahl zur Nachbesetzung für die Disziplinarkammer waren Hauptpunkte des Berichts der Stellvertretenden Präsidentin Andrea Bleher. 

Aufgabe des GfA: „Prüfung der Landeskirche“ 

Die Prüfung des Geschäftsführenden Ausschusses (GfA) erstreckt sich sowohl auf die Landeskirche als auch auf ihre unselbständigen Einrichtungen, ihre Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe  

Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) hat die Aufgabe, im Auftrag der Landessynode die Landeskirche und ihre unselbständigen Einrichtungen, Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe zu prüfen. Dies erfolgt in den Bereichen Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungsführung. Der GfA erstattet jährlich vor der Landessynode Rechenschaft (Kirchenverfassung § 27). 

Einstimmige Entlastung trotz Verzögerungen: Corona und Systemumstellung als Herausforderung  

Das Jahr 2021 hatte für das Rechnungsprüfungsamt (RPA) gleich mehrere Herausforderungen parat: die 3. Welle der Coronapandemie und die Umstellung des Prüfsystems weg von der Kameralistik.  

Die Haushaltsprüfung für das Jahr 2020 fand unter besonderen Bedingungen statt – in der 3. Welle der Coronapandemie im Sommer 2021. Hier sei, so hatte der Leiter des Rechnungsprüfamtest, Benjamin Kruck, dem GfA geschildert, die Bedeutung von digitalen Zugriffsrechten „relevant“ geworden; damit hat sich die aktuelle Synode bereits befasst. Auf Empfehlung des Finanzausschusses erteilte der GfA dem Evangelischen Oberkirchenrat einstimmig die Entlastung über den vorgelegten Jahresabschluss 2020. 

Für den Rechnungsabschluss des Jahres 2021 führte die Umstellung weg von der Kameralistik zu einer zeitlichen Verzögerung: die Prüfung wird ein Jahr später stattfinden. Trotz der Feststellung der Verzögerung und der mangelnden Projektsteuerung und des Controllings von Projekten bestehe in vielen Bereichen Einvernehmen mit dem OKR. Bleher berichtete: „Verbesserungen wurden zugesagt“. Der OKR habe erklärt, der Rechnungsabschluss 2021 werde „derzeit mit Priorität behandelt“.  

Nachbesetzung für die Disziplinarkammer

Der GfA hat im vergangenen Geschäftsjahr auch Mitglieder für die Disziplinarkammer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nachgewählt. 

Bleher berichtete, es sei bis zum Ende der laufenden Amtszeit (30. April 2024) eine Nachbesetzung durch Nachwahl für die Disziplinarkammer erforderlich geworden. Die vom OKR dem GfA vorgeschlagenen Personen seien durch Stellvertreterfunktion zum Teil bekannt gewesen.  

Gemäß § 47 Abs. 1, 49 Abs. 3 DG.EKD, §§1, 2 AG DG wurden gewählt: 

  • zur ersten Stellvertreterin des Vorsitzenden wird dessen seitherige zweite Stellvertreterin und zweite rechtskundige nicht ordinierte Beisitzerin, Richterin am VG Dr. Julia Sandner gewählt. 
  • zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden und ersten rechtskundigen nicht ordinierten Beisitzer wird der bisherige erste Stellvertreter des zweiten rechtskundigen nicht ordinierten Beisitzers, Richter am OLG Martin Thran, gewählt. 
  • zum ersten Stellvertreter des zweiten rechtskundigen nicht ordinierten Besitzers wird dessen bisheriger zweiter Stellvertreter, Richter am LG David Schenk gewählt. 
  • zum zweiten Stellvertreter des zweiten rechtskundigen nicht ordinierten Beisitzers wird Richter am VG Dr. Henning Voß gewählt. 
  • zur ersten Stellvertreterin der ersten ordinierten Beisitzerin wird deren bisherige zweite Stellvertreterin Dekanin Dr. Juliane Baur, Dekanat Schorndorf, gewählt. 
  • zur zweiten Stellvertreterin der ersten ordinierten Beisitzerin wird Dekanin Renate Meixner, Dekanat Weikersheim, gewählt. 
  • zur ersten Stellvertreterin der ersten Beisitzerin für den mittleren Dienst wird Frau Kirchenamtsinspektorin Ute Salig, ERV Öhringen gewählt. 

 

TOP 17 Auflösung Theophil-Wurm-Stiftung
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.

Theophil-Wurm-Stiftung wird aufgelöst 

Die Theophil-Wurm-Stiftung, eine Stiftung der Landeskirche, die Kinder bedürftiger Familien bei der Schul- und Berufsausbildung unterstützt hat, soll aufgelöst werden.  Darüber berichtete Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.

Stiftung der Landeskirche wird aufgelöst 

Rund 144 Anträge wurden bewilligt. Nun ist das Stiftungsvermögen aufgebraucht. Deshalb soll die Theophil-Wurm-Stiftung, die die schulische und berufliche Ausbildung von Kindern unterstützt hat, aufgelöst werden. 

Die Theophil-Wurm-Stiftung wurde am 7. Dezember 1948 anlässlich des 80. Geburtstags des ehemaligen Landesbischofs Theophil Wurm gegründet. Mit dem Stiftungsvermögen wurden Kinder bedürftiger Familien bei deren Ausbildung unterstützt. 

Weil die Gelder der Stiftung fast vollkommen verbraucht wurden, hat der Stiftungsrat entschieden, die Stiftung aufzulösen. Das Restvermögen soll an das Diakonische Werk Württemberg übertragen werden. 

Dem Antrag, die Stiftung aufzulösen, hat die Synode zugestimmt. 

TOP 18 Aktuelle Stunde

Aktuelle Stunde zum Thema assistierter Suizid 

Am 6. Juli sind im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert. Das Thema der Aktuellen Stunde lautet deshalb: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was können wir als Kirche in die Gesellschaft einbringen, um in diesem Sinne Menschen vom Beginn des Lebens bis zu ihrem Ende zu begleiten und zu schützen?“ 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gewährt werden muss. Zwei Gesetzentwürfe dazu wurden am 6. Juli im Bundestag abgelehnt. 

Anja Faißt (Ludwigsburg) bekräftigte in der Aktuellen Stunde die öffentlich geäußerte Haltung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, dass die Kirche eine „Kultur des Lebens” fördern müsse. Die Kirche sei Expertin im Bereich Suizidprävention: Es gebe eine breite Palette an Angeboten, zum Beispiel Beratungs- und Unterstützungsangebote in diakonischen Bezirksstellen, die Telefonseelsorge oder auch die Jugendarbeit. Diese „Kultur des Lebens” solle in die Gesellschaft leuchten. 

Wenn Menschen in großen existenziellen Krisen nicht mehr allein Verantwortung übernehmen können, dann sei es die Aufgabe von Kirche, sie zu begleiten und mit ihnen schwere belastende Situationen auszuhalten. „Gott ist und bleibt ein Freund des Lebens”, sagte Marion Blessing (Holzgerlingen). 

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) beklagte, dass Sterben unter Christinnen und Christen ein Tabuthema sei. „Man muss immer leben wollen, und will über Sterben und Leiden nicht reden”, sagte er. Denn es löse Ängste aus: „Das spielt für mich auch in die Frage hinein, warum so viele Menschen sagen, ich will rechtzeitig aus dem Leben abspringen”, sagte er, „dann muss ich mich nicht mit Angstbesetztem auseinandersetzen”. Er ermutigte dazu, sich für das Thema zu öffnen. 

„Das Leben haben sich Menschen nicht selbst verdient, auch die, die sehr eingeschränkt sind und das nicht mehr so fühlen”, betonte Gunther Seibold (Filderstadt). Das Ende des Lebens liege für ihn Gottes Hand. Die Kirche solle nichts verbieten, aber sie solle vermitteln, dass es toll sei, das Leben zu leben. Christinnen und Christen sollten das zeugnishaft mit ihrem Leben zum Ausdruck bringen. Er sprach sich auch dafür aus, dass die Landeskirche weiterhin die „Woche für das Leben” mit ausrichtet. 

„Wir als Kirche haben die Aufgabe, alle Menschen vom Mutterleib bis zum letzten Atemzug zu schützen und zu begleiten”, sagte Dorothee Knappenberger (Mühlacker). 

Christoph Hillebrandt (Dettingen am Albuch) sagte, wichtig sei, sich als Gemeinde zu fragen: „Spüren Menschen vor Ort, dass sie angenommen sind in schwierigen Zeiten? Wären wir bereit, die Menschen über Jahrzehnte zu begleiten?” Er hoffe, dass sich die Kirche dieser Aufgabe stelle. Er sagte: „Danke allen, die in der Diakonie arbeiten, die professionell pflegen, während des Pflegens reden, berühren, sich Zeit nehmen zum Beten und Ansprechpartner für Angehörige sind. Danke an alle, die ehrenamtlich in Hospizgruppen und Hospizen arbeiten. Danke für alle Besuchsdienste.” 

Cornelia Aldinger (Notzingen) sagte, der Tod gehöre zum Leben dazu. Sie habe selbst erfahren, wie Pflege und Begleitung Menschen neu ausrichten und bei ihnen den Blick auf das Wesentliche freimachen würden. 

„Ich kämpfe mit mir selber, was ich beim selbstbestimmten Tod und dem begleiteten Suizid für richtig halte”, sagte Martina Klärle (Weikersheim). Sie äußerte die Sorge, dass aus dem selbstbestimmten Sterben Geschäftsmodelle von Unternehmen, die davon profitieren wollten, entstehen könnten. Man müsse vorsichtig sein, es Menschen zu einfach zu machen, zu sterben. Sie erzählte, dass ihre Mutter ein halbes Jahr gesundheitlich gekämpft habe, bevor sie gestorben sei. Für sie, ihre Geschwister und auch ihre Mutter selbst sei es aber eine sehr wertvolle Zeit gewesen. 

„Die Debatte ist noch nicht so weit, wie sie sein müsste”, sagte Hellger Koepff (Biberach). „Wir müssen als Kirchen Räume schaffen, dass diese Debatten über das Sterben geführt werden können.” Durch Hospizarbeit geschehe viel Gutes, aber diese sei noch nicht gut aufgestellt, wenn es darum gehe, spontan eine Pfarrperson für die Begleitung eines Menschen zu erreichen. Er wünsche sich zudem zwar, dass Gemeinden „caring communities” werden, aber individuelle Personen und Individualrechte müssten ernstgenommen werden, wenn es um die Entscheidung für oder gegen das Erlauben des selbstbestimmten Suizids gehe. „Die Würde jedes einzelnen Menschen ist etwas, das für mich sehr tief in unserer Theologie verankert ist, deshalb sind pauschale Ja- oder Nein-Antworten wirklich schwierig.” 

Laut dem Synodalen Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) handelt es sich um ein „hochkomplexes Thema, dem wir noch nicht ganz gerecht geworden sind”. Depressive Menschen oder demente Menschen im Pflegeheim könnten möglicherweise nicht selbstbestimmt entscheiden. Auf der anderen Seite gebe es zunehmend medizinisch extreme Fälle. „Ist nicht auch verständlich, dass es Leid geben kann, das absolut unerträglich ist und wo selbst die Palliativmedizin versagt?” Er forderte: „Gehen wir mit offenen Ohren in diese Situation, stehen wir den Menschen bei, aber wir sollten nicht versuchen, die Entscheidung zu moralisieren.” 

„Wer sind wir, dass wir darüber Recht sprechen?”, sagte auch Gerhard Keitel (Maulbronn). „Ich sehe eine große Chance für uns als Kirche im Scheitern des Gesetzes im Bundestag dadurch, dass wir einen Diskursraum schaffen können, der wertneutral, aber nicht wertfrei ist, wenn wir zeigen, dass wir den Wert des Lebens schätzen, aber uns auf den Weg begeben, dass Strafrecht hier keine Lösung sein kann”, so Keitel. Die Kirche müsse es schaffen, aktiv zuzuhören und nicht vorzuverurteilen, und über offene Foren ins Gespräch kommen. Die jetzige rechtliche Situation sei nur schwer erträglich für die Menschen, die in dem Bereich tätig seien. Und auch Menschen in belastenden Lebenssituationen bräuchten Perspektiven.  

Burkhard Frauer (Ditzingen) erklärte, viele Menschen, die den Weg des assistierten Suizids gegangen seien, hätten keine oder zu wenige Informationen über palliative Medizin und Care. Am Ende des Lebens machten häufig nicht nur die Schmerzen Probleme, sondern auch die Atmung – auch da könne die Medizin helfen. Er erklärte, die Telefonseelsorge sei das Nachtgesicht der Kirche. Man erfahre dort vieles, das Menschen nachts einhole. „Weniger reden, mehr zuhören und aushalten, sei wichtig.” Es könnte sein, dass Menschen dann feststellen würden: ,Hinter meinem Wunsch, zu sterben, steht eigentlich mein Wunsch, zu leben’. „Und dann kann etwas Neues entstehen.” 

Der entscheidende Streitpunkt liege in der ethisch-moralischen Betrachtungsweise, sagte Götz Kanzleiter (Ostelsheim). „Was können wir als Synode zu dieser Debatte beitragen? Respekt für die Debatte im Bundestag. Und Mitgefühl für die Frustration, dass keine Lösung zustande kam.” 

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) sagte: „Ich finde die Schuldfrage sehr wichtig: Was passiert mit dem Umfeld, mit denen, die die Hilfe zum Sterben leisten müssen und zum Schluss auch mit der Frage umgehen müssen.” Er sehe darin ein großes seelsorgerliches menschliches Problem. 

In der Aktuellen Stunde waren sich viele Synodale einig, palliative Versorgung sei sehr wichtig. Dafür müssten deutlich mehr finanzielle Mittel bereitstehen. Angebote, die Menschen in letzten Lebenslagen unterstützten, müssten ausgebaut werden. 

Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, erinnerte an den Vers im 23. Psalm: „Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich.” Am Anfang und am Ende des Psalms stehen Vertrauen und die Dankbarkeit. „Die Diakonie begleitet aus dieser Haltung heraus in vielfältigen Krisen Menschen”, erklärte Noller. Sie könnten etwa in der Schwangerschaftskonfliktberatung und bei der palliativen Versorgung durch gemeinsames Tragen überwunden werden. Durch gute Begleitung könnten Menschen in schweren Lebenskrisen wieder leben und weiterleben. „Das ist das Grundziel der diakonischen Arbeit.” Es gebe eine Orientierungshilfe der Diakonie als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für die Diakonie gebe es ein sehr schmales Fenster, in dem Menschen in sehr schwere Leidenssituationen kommen würden, etwa in Pflege und Altenhilfe, in denen sich die Diakonie vorstellen könne, zu sagen, dass es einen geschäftsmäßig geförderten Suizid geben könne. „Ich denke, Sie haben alle Beispiele von Freunden oder Bekannten vor Augen, die schwer gestorben sind”, so Noller. Hospize auszubauen, sei der Diakonie sehr wichtig. Das Bundesverfassungsgesetzurteil, bei dem die Selbstbestimmung in den Vordergrund gerückt worden sei, widerspreche der Haltung der Diakonie. Stattdessen stehe für sie die Prävention im Mittelpunkt. 

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl nahm zum Abschluss Stellung zur Entscheidung zur „Woche für das Leben”. „Wir waren überrascht von der Entscheidung der EKD. Die ,Woche für das Leben’ ist eine Riesenchance. Wir wollen auf Landesebene dieses wichtige Thema wachhalten.” 

TOP 19 Bericht von der Polen-Reise des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Wir verweisen für diesen TOP auf die Präsentation, die Sie unter diesem Abschnitt finden.  

TOP 20 KDA und Beauftragte für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog
Maike Sachs, die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte

KDA und interreligiöser Dialog - Fusionen mit badischer Landeskirche 

In zwei Anträgen hat sich die Landessynode mit der Zusammenlegung von Arbeitsbereichen mit den entsprechenden Pendants in der badischen Landeskirche befasst. Dabei geht es um den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) sowie die Arbeitsbereiche des christlich-jüdischen und des christlich-islamischen Dialogs.  

Zusammenlegung von Arbeitsbereichen ist inhaltlich sinnvoll und birgt Einsparpotenzial 

Für die Arbeitsbereiche des KDA sowie des interreligiösen Dialogs hat die badische Landessynode bereits im Frühjahr entsprechende Beschlüsse gefasst. Nun bittet auch die württembergische Landessynode den Oberkirchenrat, die Zusammenlegungen in die Wege zu leiten. Darüber berichtet Maike Sachs, die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte. 

Fusion der Kirchlichen Dienste in der Arbeitswelt (KDA) 

Sachs berichtete, der Sonderausschuss habe sich intensiv mit einem überzeugenden Fusionskonzept beschäftigt, das der württembergische KDA vorgelegt habe. KDA Württemberg und KDA Baden arbeiteten schon lange zusammen, da man oft ein gemeinsames Gegenüber habe, etwa das Land Baden-Württemberg und verschiedene Verbände. Die künftige Struktur sehe „drei Regionen oder Wirkräume vor“: die Nordregion mit Sitz in Mannheim, die Region Mitte mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart und die Region Süd mit Sitz in Ulm und Freiburg. Jede Region werde einen Themenschwerpunkt haben (faire Mobilität, Digitalisierung in der Arbeitswelt und Transformation der Automobilindustrie). Antrag 27/23 bittet den Oberkirchenrat, alle notwendigen Schritte für eine Fusion einzuleiten und dabei eine angemessene Einwirkung der Landessynode sicherzustellen. 

Zusammenführung der badischen und württembergischen Beauftragten für den christlich-jüdischen und den christlich-islamischen Dialog 

Sachs berichtete, der württembergische Beauftragte für das christlich-jüdische Gespräch, Pfarrer Jochen Maurer, habe bereits zum 1. Mai 2023 die Beauftragung auch für die badische Landeskirche mitübernommen. Hier gehe es unter anderem um Repräsentanz-Aufgaben beim Land Baden-Württemberg sowie auf der Ebene der EKD und den Kontakt zur Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.  

Im christlich-islamischen Gespräch stehe Ende 2026 der Ruhestand der badischen Vertreterin Elisabeth Hartlieb an. Ab diesem Zeitpunkt solle der württembergische Islambeauftragte, Pfarrer Dr. Friedemann Eißler, die gemeinsame Verantwortung für beide Landeskirchen übernehmen.  

Für beide Bereiche sollen mittelfristig auch die badischen und württembergischen Begleitgremien zusammengeführt werden, so Sachs. Die Aufgaben sollten im Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche rechtlich und organisatorisch verortet werden. 

Mit dem Antrag 28/23 bittet die Landessynode den Oberkirchenrat, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und dabei die Beteiligung der beiden Landessynoden zu gewährleisten. 

In der Aussprache sagte Eckart Schulz-Berg, als Vorsitzender des Beirates für den christlich-islamischen Dialog könne er sich diese Zusammenarbeit mit Baden sehr gut vorstellen. Es sei aber extrem wichtig, diese Arbeit weiterhin gut zu verankern und präsent zu halten, denn das Interesse in den Gemeinden am Gespräch mit dem Islam gehe deutlich zurück. Ebenso schwinde auch das Interesse auf islamischer Seite, denn dort finde man es oft wichtiger, etwa mit politischen Parteien ins Gespräch zu kommen. 

Thorsten Volz wies darauf hin, dass der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt mit dieser Fusion erheblich zu den notwendigen Einsparungen beitrage. Er erinnerte an die konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen bei dieser Neukonzeption. Es sei wichtig, auch bei anderen ähnlichen Einspar-Prozessen die Kompetenz der Beteiligten einzubeziehen. 

Andrea Bleher dankte für die einmütige Zusammenarbeit aller Beteiligten und sagte: “Ich finde es toll, dass wir hier mit Baden zusammenarbeiten!” 

Die Landessynode hat beiden Anträgen einstimmig zugestimmt. 

TOP 21 Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020
Hellger Koepff, Vorsitzender des theologischen Ausschusses.

Dauerhafte Sicherung der Fachstelle Gottesdienst  

Antrag 22/23 wirkt als Folgeantrag zu Antrag 55/22 darauf hin, die Arbeit der Fachstelle Gottesdienst der Landeskirche durch entsprechende Planstellen und Gelder dauerhaft im Haushaltsplan der Landeskirche zu verankern. 

„Gottesdienst ist zentrale Lebensäußerung christlicher Gemeinschaften“ 

Eine Studie hat gezeigt, wie wichtig der Gottesdienst für das kirchliche Leben ist. Antrag 22/23 bittet deshalb den Oberkirchenrat, die dauerhafte Finanzierung der Fachstelle Gottesdienst sicherzustellen.  

Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete, der Ausschuss habe sich gemeinsam mit dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung und der Leiterin der Fachstelle Gottesdienst, Dr. Evelina Volkmann, intensiv mit den Ergebnissen der „Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020“ des LIMRIS-Instituts (Liebenzell Institute for Missiological, Religious, Intercultural, and Social Studies) befasst. Ein Ergebnis der Studie sei, dass 96% der Befragten das gottesdienstliche Geschehen als zentrale Lebensäußerung christlicher Gemeinschaften ansehen. Dem entspreche die Überzeugung, dass „die Feier der Güte Gottes, das gemeinsame Hören auf sein Wort und das Reden mit Gott den innersten Kern des Glaubenslebens darstellt“. Ein weiteres Ergebnis der Studie sei, dass sich die Gottesdienstlandschaft immer weiter ausdifferenziere und jeweils auf das Leben der Gemeinden und Gemeinschaften vor Ort bezogen sei. Koepff betonte, Gemeinden brauchten „Erlaubnis und Freiräume, Neues auszuprobieren, sie brauchen Beratung und müssen untereinander vernetzt werden“. 

Der Ausschuss sehe „die bleibende Notwendigkeit, gottesdienstliche Entwicklungen in der Landeskirche und darüber hinaus wahrzunehmen, theologisch einzuordnen, Akteure zu beteiligen und zu vernetzen, Gemeinden zu beraten und ihnen Impulse für die Weiterentwicklung ihres gottesdienstlichen Geschehens zu geben.“ Deshalb solle die Arbeit der Fachstelle Gottesdienst dauerhaft sichergestellt und die erforderlichen Stellen und Gelder im Haushaltsplan vorgesehen werden. 

Im Anschluss an den Ausschussbericht stellte Kai Münzing als Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag in diesen Ausschuss zu verweisen, um nicht der Zielstellenplanung des Oberkirchenrats vorzugreifen. Dort sollte das Thema ganzheitlich beraten werden. 

Thomas Stuhrmann (Abstatt) dankt als Erstunterzeichner für die Ernsthaftigkeit, mit der die Studie beraten worden sei. Man werde noch viel mehr Forschung zum Gemeindeleben brauchen. 

Der Antrag zur Geschäftsordnung wurde angenommen und der ursprüngliche Antrag damit an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen. 

TOP 22 Ermöglichung von Mitgliedschaft in Vereinen
Prof. Dr. Martin Plümicke

Wann Kirchengemeinden Vereinen als Mitglieder beitreten können 

In der Synode wurde beantragt, dass Kirchengemeinden Vereinen als Mitglieder beitreten können sollten, ohne dass der Oberkirchenrat den Schritt bestätigen muss. Der Oberkirchenrat hat den Antrag in einer Stellungnahme abgelehnt. Deshalb hat auch der Rechtsausschuss empfohlen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. 

Kirchengemeinden können Vereinen nur beitreten, wenn der Oberkirchenrat die Mitgliedschaft genehmigt 

Der Oberkirchenrat hat einen Antrag der Synode abgelehnt, wonach Kirchengemeinden Vereinen beitreten können sollten, ohne dass der Oberkirchenrat den Beitritt genehmigen muss. 

In der Synode wurde beantragt, dass Kirchengemeinden lokalen Bündnissen oder Vereinen für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft beitreten können sollten, ohne eine Genehmigung des Oberkirchenrats zu benötigen. Das jedoch nur, wenn Vereine sich nicht gegen Schrift und Bekenntnis und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen. Kirchengemeinden sollten „gleichberechtigte Akteure einer pluralen Zivilgesellschaft“ sein und „frei über ihre Mitgliedschaften entscheiden können“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke. 

Der Oberkirchenrat hat den Antrag in einer Stellungnahme aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Dazu zählt, dass der kirchliche Auftrag der Kirchengemeinden ein klares Profil behalten müsse. Kirchengemeinden würden von vielen Zusammenschlüssen angefragt, ob sie sich bei diesen einbringen wollen würden. Häufig werde durch die Mitgliedschaft in einem Verein aber der kirchliche Auftrag nicht gefördert. Auch finanzielle Gründe gegen den Antrag nennt der Oberkirchenrat, wie Prof. Dr. Martin Plümicke erklärte: Das Zahlen eines Beitrags über Jahre, das häufig mit einer Mitgliedschaft einhergehe, sei mit dem „Auftrag einer spenden- und kirchensteuerfinanzierten Kirchengemeinde kaum zu vereinbaren“.  Die Mitgliedschaft solle jedoch ermöglicht werden, wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen würden, so der Oberkirchenrat. 

Der Rechtsausschuss empfiehlt deshalb, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.  

Matthias Eisenhardt (Schorndorf) als Erstunterzeichner des ursprünglichen Antrags begrüßte in der Aussprache einen Kompromissvorschlag (Antrag 33/23), dass Kirchengemeinden eine Stellungnahme des Oberkirchenrats zum Vereinsbeitritt einholen müssen, denn der aktuelle Genehmigungsvorbehalt entmündige die Gemeinden und erwecke den Eindruck von Willkür. Ähnlich argumentierten zum Beispiel auch Holger Stähle (Schwäbisch Hall), Gerhard Keitel (Maulbronn) und Matthias Böhler (Besigheim), den Kirchengemeinderäten müsse zugetraut werden, verantwortungsvoll und selbständig zu handeln.  

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) kritisierte die Pflicht zur Stellungnahme. Dies werde nur den Verwaltungsaufwand erhöhen. Er schlage vor, dass umgekehrt sich der Oberkirchenrat melde, wenn er bei einer Vereinsmitgliedschaft Probleme sehe. 

Andere Synodale wie etwa Burkhard Frauer (Ditzingen) fragten, warum überhaupt Vereinsmitgliedschaften nötig seien? Man könne auch ohne Mitgliedschaft zusammenarbeiten. Auch Siegfried Jahn (Blaufelden) sagte, er sehe den Mehrwert von Vereinsmitgliedschaften nicht. Man könne auch ohne Mitgliedschaft gemeinsam agieren und sich gesellschaftlich positionieren. 

Ines Göbbel (Möglingen) sagte, Vereine lebten von ihren Mitgliedern und es sei deshalb wichtig, sinnvolle Vereine zu unterstützen. 

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) argumentierte, der Genehmigungsvorbehalt sei ein Schutz für die Kirchengemeinden.  

Oberkirchenrat Christian Schuler gab zu bedenken, es gebe eine Vielzahl von problematischen Vereinen. Wer wolle denn beurteilen, ob ein Verein schrift- und bekenntnisgerecht sei? Auch fragte er, wie Kirchengemeinderäte sich der Ansprüche erwehren wollten, wenn dann eine Vielzahl sinnvoller Vereine sich die Gemeinde als Mitglied wünschten. 

Der Antrag 33/23 wurde abgelehnt. 

TOP 23 Elektromobilität und Pfarrhausrichtlinien

Elektromobilität und Pfarrhausrichtlinien 

Der Rechtsausschuss wird den Antrag 53/22 zu einer ‚landeskirchlichen Förderung der E-Mobilität durch eine Ladevorrichtung nicht weiterverfolgen.  

Der Antrag 53/22 lautet: „Die Landessynode möge beschließen: Der Oberkirchenrat wird gebeten, einen Standard im Rahmen von landeskirchlichen Förderprogrammen zu entwickeln, bei dem eine Förderung der E-Mobilität durch eine Ladevorrichtung vorgesehen ist.“ 

Ausgelöst wurde der Antrag, so der Stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Prof. Dr. Plümicke, durch eine Änderung der KfW-Förderung. Jedoch hätten inzwischen mehrere Gesichtspunkte dazu geführt, dass sich der Antrag aus Sicht des Erstunterzeichners „erledigt habe“ und der Rechtsausschuss einstimmig beschlossen habe, den Antrag nicht weiter zu verfolgen:  

Die besagte KfW-Förderung endete bereits am 27. Dezember 2022, nachdem sie gegenüber den Kirchengemeinden Anfang Dezember kommuniziert worden sei.

Der Erstunterzeichner begrüße die Förderung der Wallboxen, wünsche sich aber in der Zukunft ein schnelleres Vorgehen. 

Bereits jetzt fördere der OKR die Installation von Wallboxen mit Mitteln aus dem Pfarrhausverfügungsstock. 

Der OKR habe darauf hingewiesen, dass im Zuge der derzeitigen Überarbeitung der Pfarrhausrichtlinien auch das Thema E-Mobilität betrachtet werde.

Dies sei eine Verordnung und so sei eine Zuständigkeit des Rechtsausschusses nicht mehr gegeben. 

TOP 24 Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben – Aufhebung unterschiedlicher Behandlung von Zuschüssen des Ausgleichsstocks und Zuschüssen des Kirchenbezirks bei Veräußerung geförderter Maßnahmen

Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben  

Ein Antrag des Rechtsausschusses strebte ein Gleichgewicht von Rückförderungsansprüchen von Ausgleichstock und Kirchenbezirk bei Bauvorhaben an. Zwar schloss sich, so der Stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Martin Plümicke, der Ausschuss der Einschätzung des OKR an, dies sei rechtlich nicht zielführend. Er wolle aber den Antrag weiterverfolgen – mit Blick auf die Praxis der Rückforderung durch den Ausgleichsstock.  

Der Antrag lautete: „Der Oberkirchenrat wird gebeten, die Ungleichbehandlung bezüglich Rückforderungen bei Veräußerungen von Gebäuden und Grundstücken der Kirchengemeinden durch entsprechende juristische Maßnahmen in ein Gleichgewicht der Rückforderungsansprüche von Ausgleichstock und Kirchenbezirk zu bringen. Hierfür soll ein Verfahrensvorschlag zur Abstimmung gebracht werden, wie dies juristisch geklärt werden kann.“ 

Hierzu erläuterte Plümicke, dass es „erfreulich“ sei, dass Kirchengemeinden bei Bauvorhaben Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock erhalten, wenn auch die Kirchenbezirke die Maßnahmen mit einem Zuschuss unterstützten. Bei einer Veräußerung von derart bezuschussten Gebäuden oder Grundstücken seien an den Ausgleichsstock anteilige Veräußerungserlöse zu bezahlen. Es sei den Antragstellenden nicht nachvollziehbar, dass dies den Kirchenbezirken jedoch nicht erlaubt sei.  

Der Ausschuss schloss sich jedoch der Meinung des OKR in dessen Stellungnahme an. Diese ergab, so Plümicke: die angestrebte Gleichbehandlung sei aus mehreren Gründen nicht zielführend, unter anderem weil eine hohe Fachlichkeit in den örtlichen Gremien notwendig sei und weil der Kirchenbezirk als Körperschaft kein Recht auf Gewährung und Erstattung von Zuweisungen besitze. Zudem könnten die Kirchenbezirke nur maximal 40 v. H. des durchschnittlichen Zuweisungsbetrags der Gesamtheit der Kirchengemeinden des Kirchenbezirks in den drei letzten Jahren nicht an die Kirchengemeinden ausschütten; dies führe zu einer zweiten Verteilung von Mitteln und damit einem Mehraufwand. Plümicke berichtete: Da ein Mitglied des Rechtsausschusses angemerkt habe, dass die Praxis der Rückforderung durch den Ausgleichsstock auch nochmals überprüft werden solle, habe der Ausschuss beschlossen, den Antrag noch weiter zu verfolgen. 

TOP 25 Unterstützung der „Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes“

Resolution zur Evaluation des Prostituiertengesetzes  

Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) berichtete dass mit dem Antrag 31/22 der Oberkirchenrat gebeten wurde, die „Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes“ offiziell zu unterstützen” und diese medial den Kirchengemeinden und Werken der Landeskirche zur Diskussion und Verbreitung zu empfehlen. 

Die Resolution, so Sawade, sei im Rahmen des Kongresses „Gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung“ im Frühjahr 2022 in Schwäbisch Gmünd in der Tagungsstätte Schönblick verabschiedet worden. Die Resolution nehme das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zum Anlass der Initiative.  Sawade stellte fest, die Resolution halte gravierende Änderungen für unumgänglich, weil das Recht auf Kommerzialisierung von Sex kein Bestandteil des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung wäre. 

In den KGS wurde zur Beratung dieses Themas als Gast Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Württemberg (DWW), eingeladen.  Noller habe das Thema schon länger begleitet, unter anderem in ihrer früheren Rolle als theologisch-ethische Referentin im Diakonischen Werk der EKD und als Professorin an der Ev. Hochschule Ludwigsburg. Sawade, die das Thema aus ihrer Zeit als Abgeordnete auch schon beraten hatte, meinte, die Gräben seien in diesem Thema nicht kleiner geworden. Auch die unterschiedlichen Positionen, so z.B. das Totalverbot, das liberalisierte Modell mit gesellschaftlicher Anerkennung oder aber das sogenannte Nordische Modell mit Bestrafung des Freiers und Straffreiheit der Prostituierten markierten weiterhin die unterschiedlichen Positionen.  

Noller habe im KGS berichtet, dass sie selbst und Beraterinnen aus der Diakonie Teilnehmende der Veranstaltung auf dem Schönblick gewesen waren und die Veranstaltung als fachlich als sehr gelungen empfunden hatten. Allerdings sei weder die Ev. Landeskirche in Württemberg noch die Diakonie an der Abfassung der Resolution beteiligt gewesen. Das sei auch der Grund, warum eine Weitergabe der Resolution durch den Oberkirchenrat nicht vorgesehen ist.  

Allerdings sei damit das Thema und die Diskussion nicht vom Tisch, berief sich Sawade auf Noller. Noller habe sich als Leiterin des DWW vorgenommen, über das Thema weiter und intensiv zu sprechen. Dazu seien eine Reihe von Veranstaltungen – auch im Kontakt mit dem Schönblick – geplant:  

  • Am 4. Oktober 2023 findet ein eher interner Fachtag im Hospitalhof statt  

  • Eine Ausstellung „gesichtslos“ ist für das Frühjahr 2024 mit einer größeren öffentlichen Veranstaltung und internationalen Fachpersonen im Hospitalhof geplant.   

Nach wie vor werde das Thema auch innerhalb der Diakonie sehr kontrovers diskutiert, je nach Perspektive, berichtete Sawade weiter. So würden z.B. die Beratungsstellen argumentieren, dass sie besser mit betroffenen Frauen in Kontakt kämen, wenn Prostitution nicht grundsätzlich durch Verbote auch auf Seiten der Männer belegt sei. Es sei aber eindeutig wissenschaftlich belegt, dass die Gefährdung der Frauen und insbesondere die Zunahme des Menschen-handels und Zwangsprostitution in einem liberalisierten Markt höher sei.  

Der KGS sei Noller für ihre offenen Worte dankbar, ebenso über ihre Zusage am Thema dranzubleiben. Immerhin sei Ev. Landeskirche in Württemberg die einzige Landeskirche, die sich dem Thema angenommen habe.  

Sawade erinnerte daran, dass es bereits in der 15. Landessynode im Rahmen einer Veranstaltung eine hohe Zustimmung zum nordischen Modell gegeben habe. Sie habe aber von Noller gehört, dass es essentiell sei, auch mit den Beratungsstellen einen Fachdiskurs zu führen und nicht an ihnen vorbeizuagieren.  

Der Ausschuss sei in der Sache einig, den Diskurs fortzuführen und die vorgesehene Evaluation des Gesetzes im Auge zu behalten. Unter dieser Voraussetzung habe der KGS beschlossen, den Antrag Nr. 31/22 nicht weiterzuverfolgen - weil das Thema und das Anliegen des Antrages durch das DWW weiterbearbeitet wird. 

TOP 26 Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen

Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen  

Anette Sawade, die Vorsitzende des Ausschusses Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), bestätigte, dass das Anliegen des Antrags erfüllt sei. Breit gestreute landeskirchliche Social Media-Beiträge zu Kasualien und eine Serie von zehn Videos mit jungen Pfarrerinnen und Pfarrern seien mit Beifall begrüßt worden.  

Die Vorsitzende des KGS-Ausschusses berichtete: Der Antrag Nr. 11/21 “Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen” wurde am 19. März 2021 eingebracht und an den Ausschuss KGS verwiesen.  

Der Antrag lautete: „Der Oberkirchenrat wird gebeten, kurze Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen (Konfirmanden, Junge Erwachsene …) produzieren zu lassen, ähnlich den Erklärvideos zur Synodalwahl 2019 („Was ist die Landessynode?“), um für mehr Transparenz an der Basis zu sorgen und um die Aufgaben der Ev. Kirche verständlich zu erklären z. B. zu den Themen: Was passiert mit meiner Kirchensteuer?“. 

Warum und wozu zielgruppenorientierte Videos? 

Annette Sawade betonte, es gehe darum, jungen Menschen die Aufgabe der Kirche nachvollziehbar zu machen, woher das nötige Geld stamme und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten sie hätten.  

Beispiele für Themen im Antrag seien gewesen: Welche Bereiche gehören zur Landeskirche? Gemeinde, Diakonie, Schule… 

Die „in Fahrt kommende Unterstützung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Akteurinnen und Akteure durch die Landeskirche und das Evangelische Medienhaus“ sei in der KGS-Sitzung am 23.6. mit dem Schwerpunkt Social Media „mit Beifall“ aufgenommen worden. Der Ausschuss habe beschlossen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen, da „das Anliegen durch Aktivitäten des OKR erledigt“ sei. 

Die Frage sei, so der Antrag: „Was finden Menschen, wenn sie solche Begriffe googeln?“ Es könne nicht das Interesse der Landeskirche sein, wenn sie Informationen zur Kirchensteuer nur von Steuerberatern fänden. „Junge Menschen müssen nachvollziehen können, welche Aufgaben wir als Kirche wahrnehmen, woher das nötige Geld kommt und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten es gibt.“ Zudem sei es für die Landeskirche wichtig, in einer sich digitalisierenden Welt multimedial präsent zu sein. Die Videos könnten auf Webseiten der Kirchengemeinden eingebunden oder im Konfirmandenunterricht gezeigt werden. 

Erfolgte Aktivitäten 

Videos der Plattform „Kirchensteuer wirkt“ und Social Media-Aktivitäten von Landeskirche und Evangelischem Medienhaus zeigen: das Anliegen des Antrags wurde eingelöst. 

Bei den Beratungen des Ausschusses hatte Oliver Hoesch, Referat 5.2. “Publizistik und Medienkompetenz” , auf die „zahlreichen Videoprojekte der jüngeren Vergangenheit“ rund um das Thema „Kirchensteuer wirkt“ (www.kirchensteuer-wirkt.de)  hingewiesen.  

Sawade berichtete von den breit gestreuten Social-Media-Beiträgen  

  • eine Serie von zehn Videos mit jungen Pfarrerinnen und Pfarrern 
  • eine Kasualien-Serie 
  • Was ist Diakonie? 
  • Was macht ein Landesbischof? 
  • Was sind die Aufgaben der Landessynode? 
TOP 27 Gesamtkonzeption Social-Media-Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Bündelung und Zukunftsfähigkeit der Social-Media-Arbeit, der Pressearbeit und der Öffentlichkeitsarbeit

Annette Sawade, die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), fasste in ihrem Bericht die Anträge 49/21 und 48/21 zusammen. In 48/21 waren zuvor schon mehrere Anträge aus den Jahren 2020 und 2021 aufgenommen worden.  

Inhaltlich geht es, so Sawade, um die Bündelung und Zukunftsfähigkeit der Social-Media-Arbeit, der Pressearbeit und der Öffentlichkeitsarbeit. Dies sei unter anderem mit der neu gebildeten Koordinierungsgruppe Öffentlichkeitsarbeit gut abgebildet und würde bereits funktionieren. So können frühzeitig die verschiedenen Anliegen gesammelt und wo notwendig zusätzliche Ressourcen benannt werden.  

Sawade führte weiter aus, dass die Anträge im KGE mit den verschiedenen Beteiligten ausführlich am 2. Februar 2023 beraten wurde, die Beschlussempfehlung erfolgte am 13. März 2023: Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung beschließt, die Anträge Nr. 48/21 und 49/21 nicht weiterzuverfolgen, da das Anliegen des Antrags durch Aktivitäten des Oberkirchenrats erledigt ist.   

TOP 29 Weitere Mittel für den MutmachFonds
Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie.

Weitere Mittel für den MutmacherFonds  

Das Anliegen des MutmacherFonds, der in der Coronapandemie entstanden ist, wird nun im #Miteinander-Fonds weitergeführt. Denn die finanzielle Not ist für viele Menschen nach wie vor groß. Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, berichtete für den Ausschuss für Diakonie.  

Der MutmacherFonds – Hilfe in der Coronazeit für existenzielle Nöte und Teilhabeprobleme 

Die Coronazeit bedeutete für viele Menschen eine gesundheitliche Krise, aber sie verschärfte ebenso wie in einem Brennglas existenzielle Nöte und Teilhabeprobleme. Hier hatte die Kirche den MutmacherFonds in Höhe von 1 Million Euro ins Leben gerufen. 

Durch den MutmacherFonds hätten Mitarbeitende in Kirche und Diakonie „zusätzlich zu Beratung und Seelsorge konkrete Hilfe“ leisten können. „Zahlreiche Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger spiegelten eine große Dankbarkeit zurück, manche waren richtiggehend überrascht, hatten sie solches Handeln der Kirche gar nicht zugetraut“, so Breuer. 

Breuer berichtete, im Frühjahr des letzten Jahres seien die Mittel zu ca. 2/3 ausgezahlt worden und das letzte Drittel schon auf Abruf beantragt worden.  

Leben an der 0-Kante oder mit Schulden 

Die vergangenen Krisenjahre, der Ukrainekrieg und Energiekrise haben viele Menschen in Not gebracht – hier soll weiterhin geholfen werden. 

Breuer führte in seinem Bericht aus „Wie in einem Mobile hängen die Dinge zusammen: Weltwirtschaft, Arbeit, Wohnen, Klima, Flucht, Mangel an Arbeitskräften und teilweise Löhne und Renten, die für ein auskömmliches Leben nicht mehr ausreichen“. Viele Menschen lebten „an der 0-Kante oder mit Schulden“. Die kirchlich-diakonische Arbeit erlebe Menschen, denen kurzfristig „sprichwörtlich das Geld für das ‚tägliche Brot‘“ fehle; Heizkostabrechnung, Mieterhöhung und die notwendige Anschaffung eines Haushaltsgerätes hätten „Sorgen, Zukunftsängste, Verzweiflung oder Resignation“ zur Folge. Im Herbst und Winter hätten Ukrainekrieg und Energiekrise die Lage für viele Menschen weiter verschärft.  

Die aus Versteuerung der Energiepauschale der Bundesregierung entstandenen Mehreinnahmen in Höhe von 5,2 Millionen Euro seien vollumfänglich in den Hilfsfonds #Miteinander überführt worden. Mit diesem stünde die Kirche nun weiterhin Menschen in Schwierigkeiten zur Seite.  

Kirche und Diakonie helfen in Notlagen 

Breuer unterstrich die Notwendigkeit des Engagements in den sozialen Nöten und erinnerte an die biblischen Aufträge dazu. Breuer unterstrich: „Kirche ist Diakonie. Diakonie hilft im Einzelfall.“ Diakonie ginge aber auch den Ursachen der Not nach und arbeite daran, diese zu beseitigen. Breuer dankte allen, die sich an den gesellschaftlichen Prozessen beteiligten. Der Ausschussvorsitzende führte die aktuelle und zukünftige Bedeutung des Fonds #Miteinander vor Augen. Er erinnerte er an den diakonischen Auftrag im Doppelgebot der Liebe.  

Da nun der Fonds #Miteinander die Hilfen des MutmacherFonds umsetze, schlage der Ausschuss vor, den Antrag 30/22 nicht weiter zu verfolgen. Es bleibe jedoch die Frage an uns alle, ob das genüge. 

TOP 30 Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke

Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke  

Eine „Arbeitsgemeinschaft für Sozialdiakonische Arbeit“ sollte gemäß dem Antrag 33/22 künftig soziale und diakonische Initiativen und Werke außerhalb des Diakonischen Werks bündeln und die Mitglieder stärken. Der Diakonieausschuss erachtete jedoch die Bildung neuer landeskirchlicher Strukturen neben dem Diakonischen Werk für „nicht sinnvoll“.  

Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer, erläuterte: Nach dem Gespräch mit der Erstunterzeichnerin bzw. ihrem Vertreter Matthias Hanßmann und einer Stellungnahme des Oberkirchenrats kam der Ausschuss überein, der Synode zu empfehlen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Die Begründung: „Die Bildung neuer landeskirchlicher Strukturen neben dem Diakonischen Werk zu diesem Zweck wird nicht für sinnvoll erachtet. Darum soll die Beauftragung und Federführung beim Diakonischen Werk liegen.“ 

Alle Initiativen und Werk auf Augenhöhe und mit Respekt 

Der Ausschuss für Diakonie stellt in seiner Empfehlung an die Synode heraus: Die Wahrnehmung und Vernetzung aller sozialen und diakonischen Initiativen und Werke ist wichtig und soll „auf Augenhöhe und mit Respekt“ geschehen. 

Die Wahrnehmung und Vernetzung der Initiativen und Werke werde, so Beurer, ausdrücklich begrüßt. Sie solle „auf Augenhöhe und mit Respekt vor der jeweils gewählten Struktur/Verortung der Initiativen und Werke“ erfolgen. 

Das Diakonische Werk Württemberg werde gebeten, mit den sozialen und diakonischen Initiativen und Werken, deren Vernetzung und Wahrnehmung Ziel des Antrags ist, ins Gespräch zu kommen und dem Ausschuss für Diakonie darüber zu berichten.  

 

TOP 31 Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 2030
Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 

Ein Instrumentarium für eine gerechte Stellenverteilung im Rahmen des PfarrPlans 2030 zu entwickeln, lautete der Antrag 63/20. Der Antrag wird nicht weiterverfolgt, da das Anliegen bereits aufgenommen sei. 

Innovation und der Multiprofessionalität seien Schlüssel für zukünftige Prozesse und Kirchenentwicklung 

Kai Münzing, der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hob hervor, dass die Mitglieder des Ausschusses sich darüber einig seien, dass gerade die Ansätze der Innovation und der Multiprofessionalität Schlüssel für zukünftige Prozesse und Kirchenentwicklung sein können. Münzing berichtete, dass nach ausführlicher Beratung des Antrags 63/20 in der Sitzung vom 23.06.2023 folgender Beschluss erging: Die Mitglieder des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung erkennen im gemeinsamen Ringen um die Frage der gerechten Stellenverteilung sowie mit dem Stand- und Spielbein zum Pfarrplan das Anliegen des Antrags 63/20 als aufgenommen.  

Der Antrag 63/20 ist daher nicht weiterzuverfolgen. Dennoch sei selbstverständlich in der gemeinsamen Verantwortung zwischen Oberkirchenrat und Synode auch künftig alles daran zu setzen die Antragsintentionen weiterzuverfolgen und den Maßnahmen zur Tragfähigkeit zu verhelfen, so Münzing. 

Münzing dankte zum Abschluss seines Berichts dem Oberkirchenrat und ausdrücklich Frau Nothacker und ihrem Team für ihre „mutigen und zukunftsweisenden Schritte“. 

TOP 32 Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung

Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung 

Das Projekt „Aufbruch Quartier“ habe das Anliegen des synodalen Antrags 64/20 aufgenommen, so dass dieser nicht weiterverfolgt werden muss.  Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), berichtete über die Beratungen zum Antrag 64/20. Der Antrag lautete: Der Oberkirchenrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) bis zur Herbstsynode 2022 nachhaltige Konzepte zur Diakonischen Gemeinde- und Quartiersentwicklung zu erarbeiten.“ Gemeindeentwicklung braucht unter den Bedingungen der pluralen Gesellschaft Ansätze, die der Vielfalt und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, die im Einzugsgebiet unserer Kirchengemeinden leben. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung soll deshalb die Ansätze und Ergebnisse des Projekts „Neue Aufbrüche – Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung inklusiv“ im Rahmen seiner Beschäftigung mit der Gemeindeentwicklung wahrnehmen und auswerten. Dabei sollen die für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erhoben werden. Der Oberkirchenrat wird gebeten, die notwendigen Kennzahlen zur Verfügung zu stellen.“ 

Münzing wies auf die Auswertung des Zwischenberichts „Aufbruch Quartier” (Stand März 2023) hin, in dem die beiden beteiligten Ausschüsse, der Diakonische Ausschuss war ebenfalls eingebunden, feststellen: 

  • Das Vorhaben würde stark angefragt und genutzt. 
  • Die Stärke des Projekts liege in der operativen Vernetzung von „Vernetzter Beratung“, Immobilienbegleitung, Innovationsinitiativen der Landeskirche und Akteuren aus der Zivilgesellschaft. 
  • Der Bedarf an zeitnaher Begleitung, Beratung, Orientierung und Ermutigung bezüglich der Quartiersentwicklung werde weiter steigen – im März 2023 gab es bereits 65 Interessensbekundungen) 
  • Der ursprüngliche Projektansatz müsse angesichts sich rasch verändernder Rahmenbedingungen laufend aktualisiert werden – auch, um insbesondere Kirchengemeinden bei kommunalen Quartiersentwicklungen beteiligen zu können. 

Der Antrag 64/20 sei durch den Ev. Oberkirchenrat und das Diakonische Werk Württemberg (DWW) mit dem auf vier Jahren angesetzten Projekt „Aufbruch Quartier“ aufgenommen worden. Darum sähe der Ausschuss ihn als erledigt an und werde nicht mehr weiterverfolgt.  

Münzing merkte an, dass es unmöglich sei, während der Laufzeit des Projekts alle Anfragen abschließen zu können; es sei damit zu rechnen, dass „der Bedarf auch in den kommenden Jahren der notwendigen Transformation von Kirche auf hohem Niveau ansteigen werden“. Darum befürworte der Ausschuss Überlegungen zur Verlängerung und zum Ausbau des Projektes. Bedingung sei eine engere Vernetzung mit dem Referat 3.1. sowie mit dem Dezernat und der „Vernetzten Beratung. Münzing dankte den Verantwortlichen und Akteurinnen um Prof. Dr. Annette Noller und Wolfram Keppler.  

TOP 33 Sicherung der Flüchtlingsarbeit in den Prälaturen

Sicherung der Flüchtlingsarbeit in den Prälaturen 

Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hat darüber beraten, für die professionelle Begleitung der Flüchtlingsarbeit in den vier Prälaturen jeweils eine 100-Prozent-Stelle für eine Pfarrerin oder einen Diakon einzurichten – mit den Aufgabenfeldern Beratung, Seelsorge, Bildungsarbeit und Netzwerkarbeit. Inzwischen hat das zuständige Dezernat mit dem Kollegium eine Gesamtstrategielösung für die Landeskirche erarbeitet, die der KGE-Ausschuss unterstützt.  

Der Vorsitzende des KGE-Ausschusses, Kai Münzing, betonte in seinem Bericht, dass die Geflüchtetenarbeit schon immer ein „bedeutsam(es)“ und „genuin(es)“ Arbeitsfeld der Kirche war und es auch künftig sein werde – gerade in Hinblick auf 108 Millionen Menschen auf der Flucht im Jahr 2023 weltweit, darunter derzeit 6,28 Millionen Menschen aus der Ukraine.  

Nun stelle sich die Frage, „wie wir trotz Pfarrplan und zusätzlich ansteigenden Herausforderungen“ - wie von den Antragstellenden angestrebt – „eine flüchtlingsbereite Kirche“ sein können. Der KGE-Ausschuss habe in seiner Beschlussempfehlung folgende Aspekte genannt: 

  • Es sei fachlich notwendig, Querschnittsfunktionen in der Flüchtlingsarbeit auf Prälaturebene wahrzunehmen (vgl. KGE-Beschluss im Mai 2021) 

  • Er begrüße die Weiterentwicklung zu einer prälaturweiten Wirksamkeit 

  • Der Umfang der Stellen müsse geprüft werden und ließe sich auf der gegenwärtigen Grundlage nicht entscheiden  

  • Die fachliche Koordination solle auf Ebene des Diakonischen Werkes Württemberg (DWW) gewährleistet werden, unabhängig von der Profession der Beauftragten. 

 

Sollte der vom Kollegium vorgeschlagene Antrag im weiteren Beratungsweg abgelehnt werden, schlage der KGE alternativ vor, die Lösung über 50%-kirchenbezirksbezogene Sonderpfarrstellen zu realisieren, meinte Münzing abschließend.  

Ursprünglich habe der KGE das Thema erst gemeinsam mit der Gesamtbefassung des Zielstellenplans für Sonderpfarrstellen mit der vorgesehenen Reduzierung von 30% beraten zu wollen. Doch aufgrund des Auslaufens der Stelle der Stelleninhaberin in Reutlingen sei dort die Frage der fachlichen Begleitung der dortigen „hochagilen“, ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft und den vielzähligen Projekten offen. In der Frage, ob die Stelle auch von anderen Professionen als einer ordinierten Theologin habe der Ausschuss auch das Plädoyer des Aktionskreises Asyl der Prälatur Reutlingen für eine ordinierte Theologin zur Kenntnis genommen. Der KGE sei aber mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, „dass die Aufgabe sehr wohl durch Diakoninnen oder Diakone oder durch Menschen mit eventuell sozialdiakonischem oder sozialpädagogischem Hintergrund übernommen werden könnten.“ 

Der Vorschlag des Kollegiums lautete, die verbleibenden Stellen in Reutlingen und Stuttgart als „Brückenkopf“ zu verstehen. Von ihnen solle über das DWW und deren entsprechenden angrenzenden Diensten in die gesamte Landeskirche Strahlkraft entfaltet werden. Die exemplarische, überregionale Flüchtlingsarbeit solle zu 50% über Vorwegabzug im Kirchengemeindeteil des Haushaltes der Landeskirche finanziert werden; die übrigen 50% sollten über das Flex-Paket 3 „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“ beantragt werden. 

Diesen Vorschlag, so Münzing, unterstütze der KGE. Entscheidend sei hier auch der Hinweis des Dezernats gewesen, auf die Stelle in Reutlingen habe sich bereits „eine Diakonin mit entsprechendem Knowhow“ beworben, so dass eine rasche Nachfolge gewährleistet werden könne.  

Münzing skizzierte die „Sondersituation“ in Stuttgart mit der Kombination zweier Stellenanteile aus der landeskirchlichen Sonderstelle mit Schwerpunkt Kirchenasyl und dem Stellenkontingent aus dem Kirchenkreis Stuttgart (Asylpfarramt Stuttgart). Über die Ausgestaltung des in der Flüchtlingsarbeit gebundenen Stellenanteils von 50% des Kirchenkreises werde dort erst im Rahmen der nächsten Pfarrplanberatungen entschieden.  

Ein Alternativ-Vorschlag erhielt im KGE keine Mehrheit. Dieser sah die Finanzierung „über die vor der Kürzung geretteten rund sieben Sonderpfarrstellen jeweils mit 50% pro Prälatur“ vor, „unter der Voraussetzung, dass aus den jeweiligen Kirchenbezirken eine weitere 50% Stellenanteil für die Arbeit mit Geflüchteten aus dem Topf der Transformationsstellen zur Verfügung gestellt wird“.  

Münzing begründete: 

  • das Junktim sei nicht für alle Prälaturen erfolgsversprechend 
  • die rasche Nachbesetzung in Reutlingen sei gefährdet 
  • die Synode müsste hier bei dieser Lösung festlegen, „in welchen anderen Arbeitsfeldern eine entsprechende überproportionale Einsparung an Pfarrstellen umgesetzt werden müsste.  
  • Die Finanzierung durch die Restmittel aus dem Flüchtlingspaket V und durch das Paket Flex 3 wäre hier ebenfalls ausgeschlossen.  
TOP 34 Stabsstelle für Wandel

Stabstelle für Wandel, Transition und Innovation? 

Soll eine Stabstelle für Wandel, Transition und Innovation beim Landesbischof eingerichtet werden? Auch über diesen Antrag (34/22) hat der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung beraten. Der KGE sieht vor, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. 

Der Vorsitzende des KGE-Ausschusses, Kai Münzing wies zunächst darauf hin, dass sich der Ausschuss seit Beginn der Legislatur mit der grundsätzlichen Thematik der “Neuen Aufbrüche” beschäftigt habe, insbesondere mit dem Antrag 34/22.  

Der Ausschuss sehe vor, den Antrag 34/22 nicht weiter zu verfolgen. Denn zum 01.04.2023 wurde das Referat 1.3 „Gemeinde, Innovation und Kirche“ gegründet; als leitender Referent wurde Kirchenrat Tobias Schneider eingesetzt. Münzing resümierte: „Die (Ausschuss-)Mitglieder sehen in der Verstetigung der Stelle für “Neue Aufbrüche” sowie in der Gründung des neuen Referats 1.3 inklusive der genannten Personalentscheidung eine Vielzahl von Anliegen einiger einschlägigen synodalen Anträge der letzten Jahre aufgegriffen und im Referat 1.3 optimal verortet.“ 

Zudem ginge dieses Konzept über die Antragsstellung hinaus: „Die Verantwortlichen im Oberkirchenrat sehen in den Aufgabenfelder Veränderung und Innovation zentrale, genuine Aufgaben von Gemeinde und Theologie.“  

Im neuen Referat flösse das bisherige Zentrum für Gemeindeentwicklung und missionale Kirche ein und es bündele die Arbeitsbereiche der Missionarischen Dienste, der Kirche in Freizeit und Tourismus, das Zentrum für Gemeindeentwicklung und Ehrenamt sowie den Arbeitsbereich “Neue Aufbrüche”. Unter dem neuen Titel des Referats „Zentrum für Gemeindeentwicklung und Missionale Kirche“ solle eine „agile Themenorientierung“ erfolgen.  

Die im Antrag geforderte Vernetzung in die Breite der Landeskirche sei durch synodale Beteiligung im gemeinsamen Beirat vorgesehen.  

 

TOP 35 PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser

PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser  

Laut Antrag 35/22 sollen im Rahmen des PfarrPlans 2030 staatliche Pfarrhäuser möglichst abgelöst und an den Staat zurückgeben werden. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) empfahl, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.  

Der Vorsitzende des KGE-Ausschusses, Kai Münzing, berichtete, dass die Beratungen ergeben hätten, dass den Belangen des Antrags in vielerlei Hinsicht bereits Rechnung getragen worden sei. Der KGE-Ausschuss habe darum einstimmig den Beschluss gefasst, den Antrag 35/22 nicht weiter zu verfolgen. Die Kernpunkte seien durch den Oberkirchenrat im PfarrPlan-Prozess sowie um die Bemühungen, die Baulastrichtlinien mit dem Land zu aktualisieren, aufgegriffen. 

Folgende Erfahrungswerte und Einschätzungen seien, so fasste Münzing zusammen, von Jan-Sebastian Hermann und in regelmäßige Informationen durch den Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner, benannt worden: 

  • Die Attraktivität der Staatspfarrhäuser hinsichtlich Gebäudesubstanz und insbesondere hinsichtlich der Energieverbräuche habe weiter abgenommen. 
  • Die eigene auferlegte Klimaneutralität des Landes und der damit verbundene Sanierungsdruckes wirke sich relativierend aus. 
  • Die Ablösung der Staatspfarrhäuser müsse grundsätzlich im Benehmen mit dem Land Baden-Württemberg erfolgen; Verhandlungen und notwendige Evaluierungen fänden bereits seit geraumer Zeit statt. Hierzu seien komplexe Abstimmungen zwischen der jeweiligen Kirchengemeinde, der Landeskirche sowie dem Land in jedem Einzelfall notwendig. 
  • Erste positive Schritte von einzeln abgelösten Staatspfarrhäusern (Fünf Fälle im vergangenen Jahr) seien wahrzunehmen. 

Dazu: 

  • Das Land Baden-Württemberg wende aktuell rund 12 Millionen Euro p.a. für Instandhaltungen der staatlichen Pfarrhäuser auf. Dies entspräche dem Kostenaufwand von rund 120 Pfarrstellen, aufzuwenden aus Kirchensteuermitteln. 
  • Die aktuellen Verhandlungen der Kirche mit dem Land Baden-Württemberg zur Ablösesumme gingen noch diametral auseinander. Doch ohne eine auskömmliche Ablösesumme und mit Blick auf die aufgelaufenen Sanierungskonsolidierungsstaus würden kurz-, mittel- und langfristig diese Kostenaufwendungen ungebremst zu Lasten anderer inhaltlicher Arbeitsbereiche gehen. 
  • Der Ausschuss-Vorsitzende wies darauf hin, dass bei der Aufstellung des PfarrPlans das Bestehen eines staatlichen Pfarrhauses als ein prioritäres Kriterium dafürgestanden hätte, bzw. stünde, welche Pfarrstellen erhalten bleiben müsse. Dies gälte für die Kriterien im PfarrPlan 2030 nicht mehr. Darum würden nicht mehr belegte Staatspfarrhäuser verstärkt hinsichtlich einer möglichen Ablösung geprüft. Für den Doppelhaushalt 2024/25 sei aber eine erhöhte Anzahl angekündigt.  
  • Der Oberkirchenrat wirke zudem bereits seit längerem auf eine Änderung der Baulastrichtlinien aus den 1960-er Jahren hin. Diese würde zu einer Erhöhung der Kosten für das Land führen. Um die Attraktivität der Staatspfarrhäuser zu erhöhen, seien auch bereits zum Teil grundlegende energetische Sanierungen im Einzelfall durchgeführt. Diese Kosten seien anteilig vom Land übernommen worden. Es werde überlegt, die angemessene Sanierung der Staatspfarrhäuser gegebenenfalls exemplarisch durch Beschreitung des Rechtswegs zu erreichen. Es sei zusammenzufassen, dass die Staatspfarrhäuser einen nicht unerheblichen Vermögenswert darstellten und häufig in herausgehobener Lage angesiedelt seien. Es müsse eine Sonderlösung für das Thema Energetik gefunden werden. 
  • Eine vollständige Ablösung komme für den Oberkirchenrat kaum in Betracht, da die Landeskirche dies angesichts eines im Raum stehenden Ablösebetrags für ein staatliches Pfarrhaus von durchschnittlich 350.000 € kaum bezahlen könne. Der Oberkirchenrat weise darauf hin, dass die derzeit diskutierte Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von diesem Thema losgelöst zu betrachten sei. 
TOP 39 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Gesetzes betr. die Kirchenverfassung (Kirchenverfassungsgesetz) (Beilage 49)
Reiner Klotz, Vorsitzende der Prüfergruppe des Rechnungsprüfamtes

Verfassungsrechtliche Verankerung der kirchlichen Finanzkontrolle  

Durch eine Verankerung des Rechnungsprüfamts in der Kirchenverfassung als unabhängiges Kontrollorgan, soll eine effektivere Gewaltenteilung innerhalb der Evangelischen Kirche in Württemberg gewährleistet werden.   

„Das Rechnungsprüfamt (RPA) muss unabhängig tätig sein, um so zu einer besser funktionierenden Gewaltenteilung innerhalb der Evangelischen Kirche in Württemberg beizutragen.“ Das hat der Vorsitzende der Prüfergruppe des RPA, Reiner Klotz, in seinem Antrag zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes der Verfassung der Evangelischen Kirche in Württemberg eingebracht.  

Mit der Änderung soll gewährleistet werden, dass das RPA als unabhängiges – und als solches in der Verfassung verankertes – Kontrollorgan agieren kann, neben den bereits bestehenden Organen der Landeskirche: Bischof, Synode, Oberkirchenrat und Verwaltungsgericht. 

Reiner Klotz argumentierte unter anderem mit dem bestehenden Landes- und Bundesrecht (Art. 83 Abs. 2 LV BW) sowie mit dem Bundesverfassungsrecht (Art. 114 Abs. 2 GG). In beiden Fällen sei eine solche Gewaltenteilung durch die Unabhängigkeit der Finanzorgane seit langem im demokratischen Sinne gewährleistet. Im selben Zuge verweist Klotz hier außerdem auf bereits angepasste Verfassungen in anderen Landeskirchen wie z.B. in Hessen-Nassau, Hannover oder der Nordkirche.  

Vor allem der demokratische Gedanke, aber auch die Außenwirkung der Kirche, die in letzter Zeit zunehmend in die Kritik geraten sei, mache eine solche Änderung zusätzlich notwendig. Kirche würde fast ausschließlich durch die Gelder ihrer Mitglieder finanziert. Umso sorgfältiger müssten diese überdacht und so sparsam wie möglich verwaltet werden.  

Für alle genannten Punkte benötige es verfassungsrechtlichen Schutz durch eine Verankerung in der Kirchenverfassung.  

Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen. 

TOP 36 Selbständige Anträge

Dieser TOP wurde vorgezogen und bereits am Freitag behandelt.

  • Antrag Nr. 23/23: Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - der Antrag wurde an den Theologischen Ausschuss und den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 24/23: Ständigwerden unständiger Pfarrer*innen auf PfarrPlan-Stellen 2030 - der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
  • Antrag Nr. 25/23: Arbeitszeitenregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer - der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 26/23: Ermöglichung beider Vorsitzende*n von Kirchengemeinden durch gewählte oder zugewählte Mitglieder - der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 29/23: Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030 - der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
  • Antrag Nr. 30/23: Jedem Ort ein „Haus des Gebetes“ - der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Mit Aufruf des TOPs finden Sie hier die zugehörigen Tagungsdokumente und im Anschluss auch unsere Berichterstattung. - 
TOP 37 Förmliche Anfragen

Es wurden keine Förmlichen Anfragen eingereicht.

TOP 01 Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen

Zuwahlen in die Synode und Wahl in Geschäftsausschüsse

Sie finden das Ergebnis der Wahl unter TOP 1 am ersten Sitzungstag.

TOP 02 Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa

Farbschwäche:

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Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

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