Am 6. Juli entscheidet der Deutsche Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids. Im Vorfeld dieser Entscheidung hat sich Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl geäußert:
„Ich habe großen Respekt vor den Beratungen des Deutschen Bundestages zur Reform eines Gesetzes zum assistierten Suizid. Das Ringen der Abgeordneten, die zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe vorgelegt haben, zeigt, dass die Bitte um Sterbehilfe, die ein Mensch äußert, beides ist: Eine sehr persönliche Entscheidung eines Einzelnen und zugleich Aufgabe für die ganze Gesellschaft.
Eine humane Gesellschaft zeigt sich in ihrem Umgang mit Schwäche, Hinfälligkeit und Verletzlichkeit. Sie sind Teil unseres Lebens. Ich bin zutiefst überzeugt, dass die Selbstbestimmung eines Schwerstkranken nur dann gewährleistet wird, wenn unsere Gesellschaft stärker eine Kultur des Lebens fördert. Diese Kultur des Lebens anzunehmen, erfordert Mut. Und ausreichende finanzielle Mittel für Suizidprävention, Palliativmedizin, Hospize und qualifizierte Beratungsangebote.“
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