Dr. Fabian Peters aus dem Finanzdezernat erläuterte die finanziellen Rahmenbedingungen.Bild: Dan Peter

Kostenreduktionen in den kommenden Jahren

Schwerpunkte und Posterioritäten

Der Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner, ging in seinem Bericht auf die aktuelle finanzielle Situation ein, sprach über die erwarteten Herausforderungen und bezog sich dabei auf die Ausführungen in der Haushaltsrede. Die Ablösung der Staatsleistungen stünden auf der politischen Tagesordnung, von einer Ablösung unterhalb des Äquivalenzprinzips wäre die Kirche stark betroffen. Der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte stellte 14 Veränderungsvorschläge vor, um die finanziellen Rahmenbedingungen an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.

Werner bedankte sich für die konstruktive und kritische Begleitung durch den Sonderausschuss und das Kollegium und die erste erarbeitete Vorschlagsliste von Kürzungen.  

In einer Videopräsentation erläuterte Dr. Fabian Peters die Überlegungen zum Einsparvolumen 2030 des Evangelischen Oberkirchenrats – Globalbeschluss zum Kürzungsumfang, der als Grundlage für die einzelnen Kürzungsbeschlüsse diene. Demnach enthalte der landeskirchliche Haushalt beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kosten. Im Bereich der beeinflussbaren Kosten müssen 10,2 % bis 2030 reduziert werden, das bedeute, dass 155 dotierte Stellen im landeskirchlichen Gesamtstellenplan bis 2030 abgebaut werden sollen.  

Die durch den Sonderausschuss vorgelegten Beschlüssen seien die ersten Abarbeitungen der Einsparnotwendigkeiten. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen der Summe eingesparter Kostenarten – je stärker im Gebäudebereich eingespart werde, umso weniger müsse im Personalbereich gekürzt werden. Dennoch seien Einsparungen im Personalbereich notwendig. Diese sollen durch sogenannte KW-Vermerke umgesetzt werden, wird die Stelle frei, greift bei einem KW-Vermerk eine Kürzung. Es handle sich um ein sozialverträgliches Kürzungskonzept. Weitere Aufgabenfelder mit einem KW-Vermerk sollen nachfolgenden Kriterien ermittelt werden:  

  • Muss die Aufgabe (teilweise oder gar nicht) wahrgenommen werden 
  • Ist die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich und sachgerecht 
  • Alle Aufgabenbereiche müssen auf den Prüfstand, um die Vorgaben zu erreichen. Im zweiten Schritt müssen die Vorschläge unter Einbindung der Synode und der Ausschüsse kirchenpolitisch bewertet werden.  

Die durch den Sonderausschuss vorgelegten Beschlüsse trügen zum Erreichen des gesteckten Rahmens bei und seien notwendig, auf die absehbaren und aktuellen Entwicklungen so reagieren zu können, dass die Kirche handlungsfähig bleibe. Die Umsetzung der Beschlüsse sei nur mit Neuorientierung und auch Loslassen von Gewohntem möglich. Es sei aber auch eine Chance der Profilierung. Werner empfiehlt der Synode die Beschlüsse mitzutragen. 

Maike Sachs, Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und SchwerpunkteBild: Katharina Hirrlinger

BERICHT DES SONDERAUSSCHUSSES

Maike Sachs, die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für Schwerpunkte und Posterioritäten berichtete über die Arbeit des Ausschusses. Nach einer anfänglichen Findungsphase beschäftigten sich die Mitglieder des Ausschusses mit den Vorschlägen des Kollegiums für Umstrukturierungen und Einsparungen. In Tandems – je mit einem Vertreter des Kollegiums und des Ausschusses wurde je zwei Themenfelder bearbeitet. Die Ergebnisse wurden in Absprache mit den Fachausschüssen und den Gesprächskreisleitungen weiter beraten. Gleichzeitig habe eine von der badischen und württembergischen Landeskirche beauftragte Beratungsfirma Felder von Synergien für verschiedene Arbeitsfelder ausgearbeitet. 

EINSPARZIELE – ANTRAG NR. 57/22

Der Sonderausschuss bat den Oberkirchenrat um eine Bezifferung des Einsparvolumens. Das Dezernat 7 führte Berechnungen zur Finanzentwicklung des landeskirchlichen Haushalts bis zum Jahr 2030 durch. Daraus ergab sich eine mögliche Einsparung von 10% bei den Ausgaben, die beeinflussbar sind. Sie betreffen nicht die Versorgungsleistungen oder Gehälter. Die Einsparungen lassen sich durch den Abbau von Personalstellen erreichen. Dieser sei sozial verträglich möglich, auf Grund von Ruhesetzungen und Auslaufen von Befristungen. Für den Wegfall der Stellen sollen Strukturveränderungen einhergehen, nicht nur bei Gemeinden, sondern auch bei Distrikten und Bezirken. 

Laut Antrag Nr. 57/22 soll in den künftigen Finanzplänen eine Verminderung der Kosten in Höhe von 10% vorgesehen und die als wegfallend zu bezeichnenden Stellen in einer Übersicht dargestellt und diese laufend aktualisiert werden. 

ARCHIV UND BIBLIOTHEK – ANTRAG NR. 58/22

Ein Positionspapier zeige große Chancen der Kooperation mit der badischen Landeskirche im Bereich Archiv und Bibliothek. Eine mögliche Fusion könnte eine Stellenreduktion um 260% mit sich bringen. Der Antrag Nr. 58/22 schlägt vor im Strukturstellenplan diese mögliche Reduktion vorzumerken. 

EVANGELISCHE ERWACHSENEN – UND FAMILIENBILDUNG - ANTRÄGE NR 59/22 und NR. 65/22 

Durch eine Neustrukturierung der Erwachsenenbildung könnten Einsparungen im Bereich EAEW sowie der Frauen- und Männerarbeit der Landeskirche um 155% erreicht werden. Die Geschäftsführung der Bereiche solle zentralisiert, die Rolle der Fachreferentinnen und Referenten gestärkt und die Unabhängigkeit gewährleistet werden. Laut Antrag Nr. 59/22 soll ein möglicher Wegfall von 155% in der Erwachsenen- und Familienbildung und laut Antrag Nr. 65/22 der Wegfall von 250% in der Männer- und Frauenarbeit vermerkt werden. 

SPORT- UND FREIZEITHEIM KAPF – ANTRAG NR. 60/22 

Das Sport- und Freizeitheim Kapf soll vom Jugendwerk übernommen werden. Ein Übergangsgeld von 300.000 € soll an das Jugendwerk ausbezahlt, dafür können 1,7 Mio € für die Renovierung eingespart werden. Ein Sperrvermerk zum Betreiberzuschuss in Höhe von 300.000 € soll laut Antrag Nr. 60/22 aufgehoben werden.  

HAUS BIRKACH – ANTRAG NR. 61/22 

Der Sonderausschuss schließe sich dem Votum des Finanzausschusses vom Sommer 2022 an, den Übernachtungsbetrieb im Haus Birkach einzustellen und stattdessen sämtliche Bildungseinrichtungen im Haus Birkach anzusiedeln. Laut Antrag Nr. 61/22 soll bis zum 31. Dezember 2023 die Schließung des Übernachtungsbetriebes vorbereitet und eine Konzeption zur Konzentration der Bildungseinrichtungenvorgelegt werden.   

TAGUNGSSTÄTTE HOHEBUCH – ANTRAG NR. 62/22 

Die Landeskirche ziehe sich aus der Trägerschaft des Gästehauses zurück, die bauliche Weiterentwicklung des Hauses bleibe in der Verantwortung des Ev. Bauernwerks. Für längst anstehende Investitionen stehen Zuschüsse der Landeskirche zur Verfügung, aber keine Zuschüsse mehr zu Betreiber- oder Investitionskosten. Der Tagungsbetrieb soll mit einem Betrag von gut einer halben Million im Jahr weiter unterstützt werde. Der Erhalt einer Heimvolksschule garantiere die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg. Der Antrag Nr. 62/22 schlägt vor, eine Vereinbarung zur Übertragung der Immobilien an das EBW abzuschließen, den Zuschuss für die Baumaßnahmen zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan zu berücksichtigen und den jährlichen Zuschuss für die inhaltliche Arbeit des EBW neu zu verhandeln. 

ARBEITSFELD MÜTTERGENESUNGSWERK - ANTRAG NR. 63/22 

Der Verein Müttergenesungswerk solle in eine gGmbH mit einer Mehrheitsbeteiligung und Gewährsträgerschaft der Landeskirche umgewandelt. Die gGmbH solle künftig die Verwaltung selbst tragen, die Landeskirche soll die Arbeit jährlich mit einem Betrag in Höhe von ca. einer Million aus bisher vorgesehenen Mitteln und aus Kirchensteuern bezuschussen. Der Antrag Nr. 63/22 soll diese Maßnahmen befürworten. 

DORFHELFERINNENWERK – ANTRAG NR. 64/22 

Die gemeinnützige Gesellschaft „Dienste für Menschen“ soll die Aufgaben des Dorfhelferinnenwerks übernehmen, die Vereine Ev. Familienpflege und Dorfhelferinnenwerk sollen aufgelöst, das vorhandene Vermögen an „Dienste für Menschen “ übertragen werden. Laut Antrag 64/22 soll der Oberkirchenrat diesen Änderungen zustimmen und einer unentgeltlichen Übertragung von bis zu 700.000€ aus dem Vermögen der Vereine veranlassen.  

DRUCKERZEUGNISSE – ANTRAG NR. 66/22 

Im Zuge der Digitalisierung werden immer mehr Broschüren und Zeitschriften digital angeboten. Laut Antrag Nr. 66/22 soll dieser Weg weiter fortgeführt und Druckerzeugnisse nach und nach reduziert, bzw. digitalisiert werden.   

PRÄLATUREN – ANTRAG NR.67/22 

Nach einer ergebnisoffenen Diskussion über die Veränderungen Arbeitsbereiche und Anzahl der Prälaturen soll laut Antrag Nr. 67/22 bis zur Sommersynode 2023 ein Vorschlag für die Neuordnung der Prälaturen und eine mögliche Reduktion bis auf zwei Prälaturen erarbeitet werden. 

SCHULDEKANATE – ANTRAG NR. 69/22 

Die bereits diskutierte Umstrukturierung der Schuldekanate soll laut Antrag Nr. 69/22 weitergeführt und bis zur Sommersynode 2023 eine Neuordnung vorgelegt werden. 

STRUKTURSTELLENPLAN UND WEITERARBEIT – ANTRÄGE NR. 68/22 und 70/22 

Zwei Anträge zur Weiterarbeit wurden vorgelegt: Laut Antrag Nr. 68/22 soll bis zur Sommersynode 2023 ein Strukturstellenplan erarbeitet und anschließend fortgeführt werden. Laut Antrag Nr. 70/22 sollen die Beratungen über Posterioritäten, vor allem zur Weiterarbeit im Blick auf die Zusammenarbeit mit der badischen Landeskirche fortgesetzt werden.  

Zu diesen Themen gehören Fragen der Zusammenlegung der ZGASt der beiden Landeskirchen. Hier solle zunächst die Fusion der ZGASt der württembergischen Landeskirche und Diakonie realisiert und anschließend neue Gespräche mit Baden geführt werden. 

Im Blick auf die Hochschulen für Kirchenmusik müssen die Investitionskosten eruiert, die Standortfrage und die Schwerpunkte geklärt werden. Die Zusammenarbeit weiterer Hochschulen bringe nach heutigem Stand keine Synergieeffekte.  

Für die Tagungshäuser stehen auf Grund von Kostensteigerungen Energieeinsparungen an. Sowohl die Akademiearbeit als auch die Arbeit der Kirchlichen Dienste in der Arbeitswelt müssen neu aufgestellt werden.  

SONSTIGE VERÄNDERUNGEN UND AUSBLICK 

Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Sachs weist zum Schluss auf Veränderungen im Bereich des Arbeitsfeldes Dienste in Mission, Ökumene und Entwicklung. Die Standorte Heilbronn und Reutlingen und verschiedene Zuständigkeiten und Themenfelder sollen erhalten werden. 

Kürzungen seien schmerzhaft, Synergieeffekte jedoch möglich. Der Auftrag der Kirche sei es, den Menschen zu dienen. An manchen Stellen könne deshalb nicht gespart werden, an anderen Stellen müssen die Zusammenarbeit mit anderen Werken gesucht werden. Bei allen strukturellen Veränderungen brauche es Mut für Neues, Blick nach vorne und Freiraum für Ideen. 

AUSSPRACHE UND BESCHLUSS

In der Aussprache wurde hauptsächlich die Frage nach der Schließung des Übernachtungsbetriebes im Haus Birkach gestellt.  

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) fragte, ob die Veränderungen hinsichtlich von „Haus Birkach” ausgegoren seien und ob die Organisation der Vikarsausbildung und Seelsorge so schnell verändert werden könne. Er bat um eine Konzeption und eine Neuberechnung der Kosten für die Einmietung in anderen Häusern.  

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) versicherte, dass die Beratungen sehr umsichtig gewesen seien. Die Beziehung zwischen den Kriterien und den Einzelbeschlüssen müsse aber deutlicher offengelegt werden. Zudem fragte er Dr. Fabian Peters, warum in Baden mit 30 Prozent und in Württemberg mit 10 Prozent Einsparungen gerechnet würde. 

Gerhard Keitel (Maulbronn) erklärte, dem Ausschuss sei vom Oberkirchenrat zugesagt worden, dass im Bildungsbereich nicht inhaltlich gekürzt würde, nur bei der Organisation. 

Amrei Steinfort (Hechingen) fragte, ob es nicht besser wäre, statt zuerst auf die Kürzungen auf die Schwerpunkte zu schauen. So führe das zu einem Gießkannenprinzip. Sie stellte fest, dass die Schwerpunktsetzung bei den Sparmaßnahmen im Bildungsbereich liege und fragte: „Eignet sich der Bildungsbereich besonders zum Sparen?“ 

Ulrike Sämann (Plochingen) sagte, das Haus Birkach sei für die Vikarsausbildung, darunter die Gruppenbildung, sehr wichtig. Auch Seminare zur Seelsorgefortbildung und Fortbildungen für die Religionspädagogen würden dort übernachten. Welche Alternativen gäbe es für sie? 

Christoph Schweizer (Esslingen) fragte nach Details zu den Finanzen im Falle des Dorfhelferinnenwerks. Wieso gehe das Geld an „Dienste für Menschen“? Mit welchem Recht? Werde die Arbeit dort fortgeführt? 

Matthias Vosseler (Stuttgart) sagte, die Kirche würde mittelfristig nicht um einen kompletten Systemwechsel herumkommen. Es brauche eine „Revolution“ und „Transformation“. Veränderungen lägen derzeit immer noch im Bereich der „Kosmetik“. Doch das sei langfristig nicht tragbar. Er sagte: „Wir müssen weit vorausdenken und das Spiel ‘Was wäre, wenn?’ spielen. Beim Wegfall der Staatsleistungen würde es noch schlimmer kommen.“ 

Tobias Geiger (Nagold) betonte, auch wenn im Bereich der Organisation gespart werde, blieben die Inhalte die gleichen. Von den fünf Bildungshäusern habe das Haus Birkach das größte Defizit. Doch dort gäbe es die Möglichkeit, die Zimmer in Büros umzuwandeln. In den anderen Häusern, der Evangelischen Akademie Bad Boll, dem Stift Urach und dem Bernhäuser Forst, könnten alle anderen Veranstaltungen stattfinden. So könnten sogar doppelt so viele Veranstaltungen in den Bildungshäusern untergebracht werden. In Birkach solle es nur noch Tagesveranstaltungen geben. 

Yasna Crüsemann (Geislingen) sagte, der weltweite Bildungsbereich „DiMOE“ sei überproportional gekürzt worden. Nur noch zwei Standorte zu bespielen, verhindere die Möglichkeit, sich in den Gemeinden zu verorten. Es reiche nicht nur ein Bericht des Oberkirchenrats, es brauche eine kontinuierliche Bildungsarbeit in der Fläche. Das sei eine „Brücke zur Welt“.  

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) sagte, für die Vikarsausbildung stünden verschiedene Ideen im Raum. Die Attraktivität des Pfarrdienstes müsse dennoch weiterhin im Mittelpunkt stehen. Dazu gehöre auch die Frage der Ausbildung der Vikarinnen und Vikare. Es gäbe dafür noch kein Konzept. Gleichzeitig würde der Übernachtungsbetrieb eingestellt. Welche Auswirkungen habe das für die die Vikarinnen und Vikare und ihre Familien bei den Vikarskursen? 

Andrea Bleher (Untermünkheim) sagte, erst müssten die Rahmenbedingungen festgelegt werden, um danach gute Konzepte zu entwickeln. Dass der Bildungsbereich so stark betroffen sei, liege auch daran, dass dieser Bereich flexibel sei. „Wir brauchen jetzt auch in anderen Bereichen die Flexibilität, sich zu verändern.” Der Begriff der „Transformation” würde Verunsicherung auslösen. Es sei besser, über verschobene, veränderte Rahmenbedingungen zu sprechen. 

Thorsten Volz (Sulz) bedauerte die Beschlüsse und Stellenkürzungen. Es handle sich um die Stellen von Menschen, deren Arbeit zukünftig nicht mehr geleistet werden könne. Er warf die Frage auf, ob die Kooperation mit Baden auch in weiteren Bereichen, wie zum Beispiel dem Friedenspfarramt möglich, wäre. Außerdem fragte er nach einem Gesamtkonzept für die weiteren anstehenden Stellenkürzungen. 

Siegfried Jahn (Blaufelden) sagte, der Bildungsbereich stehe im Fokus, weil er ein großer „Player” innerhalb der Landeskirche sei. Dort lasse es sich leichter streichen als in schmäler strukturierten Arbeitsbereichen. „Das hat nichts mit Beliebigkeit zu tun oder weil uns Bildung nicht wichtig wäre.” Es sei nach Doppelungen und Versäulungen gesucht worden. 

Matthias Hanßmann (Horb am Neckar) betonte, dass es nicht nur im Bereich Bildung Einschnitte gäbe. Gleichzeitig würde die Verwaltungsreform und auch der Pfarrplan umgesetzt. 

Der Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner, beantwortete die Fragen nach den Kriterien: Es gehe um Generationsgerechtigkeit, deshalb müsse jetzt damit angefangen werden, zu sparen. „Wir müssen konkrete Lösungen finden und die Planungen nicht einfach nur auf die nächste Generation verschieben. Dann wird alles sehr viel schwieriger.” Kein Arbeitsfeld solle komplett gestrichen werden. Die ersten Vorschläge seien „erste Fingerübungen”. Nicht einseitig der Bildungsbereich werde gekürzt. Er sei ein kleiner Teil dessen, das noch erarbeitet werden müsse. Bei den anderen Bereichen stünden die Kürzungen noch bevor. Jedes Dezernat werde sich alle Bereiche anschauen und einer Prüfung unterziehen, sagte der Direktor. 

Oberkirchenrätin Carmen Riwuzumwami sagte, es werde nicht nach dem Rasenmäherprinzip eingespart, sondern der Bildungsbereich werde stärker konzentriert. „Die Bildungsmitverantwortung ist eine unverzichtbare Grunddimension kirchlichen Handelns, aber wir müssen uns auch ehrlich machen und uns eine Bestandsaufnahme vornehmen“, sagte sie. Wenn neue Zielgruppen erschlossen und neue Inhalte geplant würden, dann könnten diese neuen Bereiche nicht immer weiter hinzugebaut werden. Die Bildungslandschaft müsse neu gestaltet, Strukturen geklärt werden. Derzeit laufe daher ein Bildungsgesamtprozess. Im kommenden Jahr starte nach einem Anhörungsverfahren mit allen Einrichtungen ein groß angelegter Beteiligungsprozess, der auch online zugänglich gemacht werden solle. Die kirchliche Bildung sei immer auch im Zusammenhang mit anderen ‘Playern’ im Bildungsbereich zu sehen. Die Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung in Württemberg (EAEW) sei ein Dachverband, der nicht mehr zeitgemäß sei. 

Zu den Veränderungen beim Haus Birkach sagte sie, der Bedarf an Bildungseinrichtungen werde derzeit geklärt. Tagesveranstaltungen mit einem guten Angebot würden für das Haus Birkach präferiert. Ein evangelisches Haus der Bildung sei dort geplant, das "an den Markt gebracht werden müsse”. Unter der Federführung von Dezernat 3 laufe derzeit auch ein Reformprozess der Vikars-Ausbildung. Diese solle neu konzipiert werden. Für die Vikariatskurse würde nach der Schließung des Übernachtungsbetrieb im „Haus Birkach“ ein geeigneter Ort gefunden. Noch sei zudem nicht sicher, wann es so weit sei.  

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte die Übertragung des Vereinsvermögens bei der Auflösung der Vereine „Evangelische Familienpflege“ und „Dorfhelferinnenwerk“ an die gemeinnützige Gesellschaft „Dienste für Menschen“. In der Satzung stehe eine Klausel, dass bei einer Auflösung das Vermögen an die Landeskirche übertragen werde. 

Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) ging in ihrem Abschlusswort noch einmal auf die Kriterien ein. Es seien keine Zielvorgaben, sondern der Prozess erfolge in kleinen Schritten nach vielen Gesprächen und Fragen, was wichtig sei. Aus den Zusammenfassungen von Arbeitsbereichen könne auch Neues entstehen, etwa im Bereich Ehrenamt. 

Die Landessynode hat über diese Anträge einzeln abgestimmt und alle angenommen, zum größten Teil mit großer Mehrheit. 

TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Bericht des Oberkirchenrats - Direktor Stefan Werner
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23.11.2022

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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten (Einsparvolumen 2030) - Bericht des Oberkirchenrats - Direktor Sefan Werner - Power-Point-Präsentation
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28.11.2022

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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Bericht des Sonderausschusses - Stellv. Vorsitzende Maike Sachs
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23.11.2022

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TOP 25 - Kirchliches Gesetz zum Klimaschutz in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Beilage 38)
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26.04.2023

TOP 25 - Kirchliches Gesetz zum Klimaschutz in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Beilage 38)

TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 57-22 (Festlegung eines Einsparzieles bis zum Jahr 2030)
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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 58-22 (Zusammenarbeit mit Baden: Archiv/Bibliothek
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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 59-22 (Arbeitsfeld Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung in Württemberg)
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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 60-22 (Arbeitsfeld Tagungshaus Kapf)

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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 67-22 (Arbeitsfeld Zahl der Prälaturen)
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23.11.2022

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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 68-22 (Strukturstellenplan)
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23.11.2022

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TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 69-22 (Arbeitsfeld Schuldekanate)
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23.11.2022

TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 69-22 (Arbeitsfeld Schuldekanate)

TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 70-22 (Fortsetzung der Beratungen über Posterioritäten)
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23.11.2022

TOP 25 - Schwerpunkte und Posterioritäten - Antrag Nr. 70-22 (Fortsetzung der Beratungen über Posterioritäten)

Haushaltsplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 mit Kirchlichem Gesetz über den landeskirchlichen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 und zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über den landeskirchlichen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

  • Bericht des Oberkirchenrats
  • Bericht des Finanzausschusses
  • Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks

Aus technischen Gründen finden Sie die Zusammenfassung der Berichte von Oberkirchenrat, Finanzausschuss und Ausgleichsstock im folgenden PDF-Download.

Beratungen zum Haushaltsplan Landeskirche 2023/2024
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26.11.2022

Beratungen zum Haushaltsplan Landeskirche 2023/2024

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Bericht des Oberkirchenrats - Dr. Fabian Peters
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23.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Bericht des Oberkirchenrats - Dr. Fabian Peters

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023_2024 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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25.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023_2024 - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Vorsitzender Hansjörg Frank
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25.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Vorsitzender Hansjörg Frank

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024
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23.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - 1. Änderungsblatt zum landeskirchlichen Haushaltsplan 2023/2024
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24.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - 1. Änderungsblatt zum landeskirchlichen Haushaltsplan 2023/2024

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Antrag Nr. 84-22 - Betriebskostenzuschuss Internationale Gemeinden - Maßnahmenplanung 2023 bis 2027
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28.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Antrag Nr. 84-22 - Betriebskostenzuschuss Internationale Gemeinden - Maßnahmenplanung 2023 bis 2027

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Antrag Nr. 85-22 - Digitales Abstimmungstool für die Landeskirche
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28.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Antrag Nr. 85-22 - Digitales Abstimmungstool für die Landeskirche

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Leitfaden zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2023/2024 - verkürztes Verfahren
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23.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Leitfaden zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2023/2024 - verkürztes Verfahren

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Zuordnung von Haushaltsstellen zu Geschäftsausschüsse der 16. Landessynode
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23.11.2022

TOP 26 - Haushaltsplan der Ev. Landeskirche in Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 - Zuordnung von Haushaltsstellen zu Geschäftsausschüsse der 16. Landessynode