Zur Eröffnung der Tagung feierten die Synodalen in der Stuttgarter Stiftskirche einen Gottesdienst, bei dem der Synodale Pfarrer Rainer Köpf über Martin Luthers kleinen Katechismus und seinen bekannten Morgensegen predigte. Köpf sagte, Luthers Morgengebet „atmet den Geist der Befreiung. Beim Erwachen mögen tausend Sorgengeier auf der Bettkante unserer Schlafstatt sitzen… Doch das Gebet setzt den Sogkräften der Angst eine Grenze. Der Aufblick zu Gott schafft innere Weite...“ Luthers Begeisterung für das Alltägliche ermutige „zu den Aufgaben, die vor uns liegen, und an ihnen auch kräftig und entschlossen zu schaffen… Wir dürfen von Gott her unsere Begabungen erkennen und dürfen und sollen die auch einsetzen, um Probleme zu lösen.“ Und weiter sagte Köpf: „Wir sind nicht die letzte Generation, die die Kirche retten muss. Wir sind nicht mehr als Zeuginnen und Zeugen seiner Liebe. Von uns wird nicht mehr erwartet, als dass wir treu sind und gewissenhaft und das tun, was wir können. Mehr nicht… Der Blick zu Christus schafft uns eine innere Freiheit, sogar vielleicht eine Heiterkeit, dass wir mit Humor und Lust und auf jeden Fall – wie Luther sagt – mit Freuden an unser Werk gehen.“
In einem digitalen Grußwort wies Martin Abrahams, Präsident der Moravian Church in Südafrika, auf die schwierige Lage in Afrika hin: „Wir in Südafrika sind auch vom Krieg in der Ukraine betroffen: Menschen in Afrika erleiden Dürrezeiten, Hunger, Durst. Am Horn von Afrika, in Äthiopien, sind Menschen vom Krieg betroffen – das sind die Herausforderungen, vor denen unsere Kirchen stehen.“ Abrahams betonte die Wichtigkeit der Hoffnung in dieser Zeit: „Während dieser Herausforderungen sind wir Christen aufgerufen, Licht der Welt zu sein, das Salz der Erde zu sein… Gerade ist eine Zeit, in der wir mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber es wird auch eine Zeit kommen, in der wir die meisten Schwierigkeiten überwunden haben werden.“
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in seinem Wort zum Anfang der Synodaltagung über „Kirche als Hoffnungsraum“. Angesichts des Kriegs in der Ukraine habe es „der Blick auf eine gute Zukunft schwer. Viele fühlen sich belastet durch die politische Situation.“ Kirche sei „nicht mehr selbstverständlich. Wir müssen erklären, warum es gut und sinnvoll ist, in der Kirche zu sein.“ Dafür erinnerte Gohl an drei Faktoren, durch die Kirche in ihren frühen Jahren im römischen Reich die Menschen angesprochen habe: „Der Christliche Glaube war die Religion, die von der Vergänglichkeit und dem Tod befreit… Die Gleichheit aller war gegenüber der damaligen prinzipiellen gesellschaftlichen Ungleichheit hochattraktiv… Der dritte Faktor war die Diakonie. Die Christen kümmerten sich um die Menschen in Not – nicht beschränkt auf die Glaubensgeschwister, sondern um jeden Notleitenden.“ Der Kirche stehe ein Umbau bevor, „kein Abriss“, sagt Gohl. Und weiter: „Da ist es tröstlich, welche Energie uns für diese Umbaumaßnahmen längst zur Verfügung steht. Es ist die Kraft der Freiheit. In Gal 5,1 heißt es: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit. So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen.“ Diese Freiheit, die aus der Taufe herrührt, kann Berge versetzen. Diese Freiheit gibt uns Kraft, Altes zu verabschieden. Diese Freiheit gibt uns Mut, Neues anzugehen. Diese Freiheit gibt uns Geduld, beides zu verbinden.“
Im ersten Tagesordnungspunkt der Synodaltagung ging es darum, dass die württembergische und die badische Landeskirche einige kleine Gebiete entlang der Grenze zwischen den beiden Landeskirchen gegeneinander tauschen, so dass die Menschen in diesen Gebieten in die Kirchengemeinden eingegliedert werden können, die ihnen räumlich naheliegen, statt weiterhin zu weiter entfernten Gemeinden zu gehören.
Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete von einem Vertrag, den die württembergische mit der badischen Landeskirche geschlossen habe, um Teile der württembergischen Kirchengemeinde Wald-Ostrach gegen Teile der badischen Kirchengemeinde Pfullendorf zu tauschen. Ziel des Tauschs sei es, „die Teilnahme der Gemeindeglieder am Leben der Kirchengemeinden zu erleichtern“. Solche Umgliederungen habe es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gegeben. Da sich durch den Tausch auch die Grenze zwischen den beiden Landeskirchen verändere, sei die Bestätigung des Vertragsschlusses durch ein kirchliches Gesetz nötig, das die Landessynode beschließen muss.
Im Gesetzestext heißt es zur Begründung des Tauschs, dem Vertragsschluss sei ein breiter Beteiligungsprozess in den betroffenen württembergischen und badischen Gebieten vorangegangen. Und weiter: „Von den Gemeindegliedern der im Jahr 1951 eingerichteten Evangelischen Kirchengemeinde Wald-Ostrach lebt der überwiegende Teil in Ostrach. Wald und Ostrach haben keine gemeinsame Grenze. Der Weg von Ostrach nach Wald führt durch das badische Pfullendorf. Die evangelische Kirchengemeinde hat in Wald keine eigenen Gebäude.“ Ein Ortsteil von Wald, der Teilort Sentenhart, gehöre bereits jetzt zur badischen Landeskirche. Auch liegt die soziale Anbindung der Menschen (z.B. im Hinblick auf Schule, Einkaufmöglichkeiten etc.) eher bei den umliegenden badischen Orten. Dagegen könnten laut Gesetz die bislang badischen Ortsteile von Ostrach gut durch die württembergische Kirchengemeinde versorgt werden. Schon jetzt gebe es immer wieder Anfragen zu Taufen, Konfirmationskurs-Teilnahme und zur Umgemeindung nach Ostrach aus diesen Ortsteilen. Die „Teilung“ in der Kommune Ostrach werde so aufgehoben.
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses erläuterte, der Tausch habe praktisch keine größeren Konsequenzen für die Landeskirchen. Die württembergische Seite würde mit dem Tausch ca. 50 Gemeindeglieder verlieren. Der Rechtsausschuss habe dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Die Synodalen Dr. Thomas Gerold (Bitz) und Christiane Mörk (Brackenheim) sprachen sich in der Aussprache aufgrund der großen Distanzen zwischen den bislang zusammengehörenden Ortsteilen für den Gebietstausch aus.
Das kirchliche Gesetz wurde in erster Lesung festgestellt und in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
In TOP 2 der Tagesordnung ging es darum, befristete Anordnungen, die anlässlich der Corona-Pandemie getroffen wurden, dauerhaft einzuführen, und Gesetze an die Digitalisierung anzupassen.
Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete von den geplanten Änderungen des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Gesetze. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie habe der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode erstmals befristete Anordnungen gemäß § 29 Kirchenverfassungsgesetz getroffen. Diese Bestimmungen seien teilweise bereits außer Kraft getreten, andere würden demnächst außer Kraft treten. Regelungen, die sich inzwischen bewährt hätten, seien zum Teil bereits entfristet worden; andere sollten mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf dauerhaft eingeführt werden, so Dr. Frisch.
BEWÄHRTE BESTIMMUNGEN FÜR NOTLAGEN
Er gab einen Überblick über die Bestimmungen: Zum einen seien darunter solche, die weiterhin eine bestimmte Notlage voraussetzen, wie im Recht des Gottesdienstes die Möglichkeit des Verzichts auf Gottesdienste (Änderung der Feiertagsordnung), der Änderung der örtlichen Gottesdienstordnung durch Allgemeinverfügung des Oberkirchenrats (Änderung der Kirchengemeindeordnung), oder der Aufhebung der festgelegten Konfirmationstage (Änderung der Konfirmationsordnung). Im Organisationsrecht nannte Dr. Frisch unter anderem die Möglichkeit der Einberufung der Landessynode ohne persönliche Anwesenheit aller oder einzelner Mitglieder, oder die Notverkündung von Gesetzen in elektronischer Form (jeweils Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes).
ÄNDERUNGEN AUFGRUND DIGITALISIERUNG
Zum anderen seien Änderungen geplant, die sich aufgrund fortschreitender Digitalisierung bewährt hätten. Hier nannte Dr. Frisch unter anderem die Möglichkeit der audio-visuellen Teilnahme an den Sitzungen des Kirchengemeinderats (Kirchengemeindeordnung) und der Mitarbeitervertretung (Mitarbeitervertretungsgesetz).
Die vorgeschlagenen Regelungen entsprächen wörtlich den derzeit noch geltenden Regelungen, erklärte Oberkirchenrat Dr. Frisch. Der Gesetzentwurf sei dem Evangelischen Kirchengemeindetag in Württemberg, der Kirchenbeamtenvertretung, der Arbeitsrechtlichen Kommission, der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung, der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg und dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg mit Gelegenheit zur Äußerung übersandt worden.
Bezüglich einer Stellungahme der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg zur Möglichkeit der Teilnahme an Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz schlug Dr. Frisch die Prüfung bei der nächsten Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes vor.
Die Synodalen stellten den Gesetzentwurf in erster Lesung fest.
Das kirchliche Gesetz wurde am zweiten Sitzungstag in zweiter Lesung verabschiedet.
Der Antrag auf Aufhebung der rechtlichen und verwaltungstechnischen Einschränkungen für homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer aus der Herbstsynode 2021 wird nicht weiterverfolgt. Dies teilte der Vorsitzende des Rechtsauschusses Christoph Müller der Synode mit. Das Kollegium des Oberkirchenrats habe im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, dass der Oberkirchenrat Pfarrpersonen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Ehen bei der Stellensuche und im Bewerbungsverfahren beraten werde. Dadurch, so der Rechtsauschuss, sei das Anliegen des ursprünglichen Antrags bereits umgesetzt und müsse nicht weiter durch die Synode verfolgt werden.
Bei Tagesordnungspunkt 4 ging es darum, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Gesetze künftig auch in elektronischer Form verkündet werden können.
Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte einleitend den historischen Hintergrund der heutigen Regelung zur Verkündung von Gesetzen im Kirchenverfassungsgesetz. Inzwischen verkündeten andere Landeskirchen sowie Bundesländer Gesetze in elektronischer Form. Der eingebrachte Entwurf solle die Voraussetzung dafür schaffen, dass kirchliche Gesetze der Landeskirche in elektronischer Form verkündet werden könnten. Details sollten durch eine Verordnung des Oberkirchenrats geregelt werden.
Dr. Frisch regte die Verweisung an den Rechtsausschuss an.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Umstellung auf eine elektronische Verkündung von Gesetzen bedürfe einer Änderung von § 25 Abs. 3 Satz 1 Kirchenverfassungsgesetz. Der Zugang zu den Gesetzen müsse für jedermann sichergestellt werden. Eine digitale Bekanntgabe eröffne einen zeit- und ortsunabhängigen sowie barrierefreien Zugang, hinzu kämen ökologische und ökonomische Aspekte.
Die Verweisung an den Rechtsausschuss wurde beschlossen.
Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte die Abschaffung des Familienverzeichnisses.
Rechtsdezernent Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete, dass die Führung des Familienregisters in den vergangenen Jahrzehnten durch geänderte Lebensformen, religiöse Pluralisierung der Gesellschaft und die gestiegene Mobilität der Bevölkerung immer schwerer geworden sei. Zudem könnten sich Pfarrpersonen über das Gemeindemitgliederverzeichnis informieren. Seit einiger Zeit erreichten den Oberkirchenrat Forderungen der Kirchenregisterführer, das Familienregister abzuschaffen. In den Ordnungen der Gliedkirchen der EKD seien die Familienverzeichnisse meist nicht mehr vorgesehen; diese Entwicklung zeige sich auch in den Richtlinien der EKD.
In zwei Gesetzentwürfen des Oberkirchenrates von 2017 und 2018 sei der 15. Landessynode die Abschaffung des Familienregisters im Zusammenhang mit der Einführung anderer Regelungen vorgeschlagen worden. Im 2019 folgenden entsprechenden Entwurf sei die Abschaffung des Familienregisters jedoch nicht mehr vorgesehen gewesen.
Daher werde jetzt erneut vorgeschlagen, die Vorschrift zur Führung des Familienregisters zu streichen. Dr. Frisch regte die Verweisung an den Rechtsausschuss an.
Im aktuell vorgelegten Entwurf heißt es unter anderem zur Begründung, der Nutzen der Familienverzeichnisse sei für die Ev. Landeskirche und die Gemeindearbeit vor Ort gering geworden und stehe in keinem Verhältnis zum hohen Pflegeaufwand.
In der Aussprache begrüßte der Synodale Gerhard Keitel (Maulbronn) den vorgelegten Entwurf, und regte an, das Thema insgesamt einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
Es wurde die Verweisung an den Rechtsausschuss beschlossen.
Die Landessynode hat einer Änderung des Pfarrbesoldungsgesetz zugestimmt. „Kurz gesagt, es bleibt also mit der Änderung alles wie bisher“, so der Vorsitzende des Rechtsauschuss Christoph Müller. Notwendig geworden war die Änderung des Gesetzes durch die Besoldungsstrukturreform des Landes Baden-Württemberg. Nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfes in der vergangenen Sommersynode durch Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch empfahl der Rechtsauschuss nun die Zustimmung. Inhalt der Gesetzesänderung war die Anpassung der Stufenregelung an die Handhabung im Landesrecht. Künftig entspricht die 5. Stufe beitragsmäßig und vom Zeitpunkt des Aufstiegs her der bisherigen 7. Stufe. Infolgedessen musste auch die Festlegung der Durchstufung geändert werden. Nach dem Votum des Rechtsausschusses stimmte die Landessynode dem Gesetzesentwurf zu.
Bisher werden Verwaltungen, auch bei der Kirche, oft als lästig, trocken und unsexy beschrieben. Das erläuterte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, eingangs in seinem Bericht zum nun beschlossenen Gesetz für die Modernisierung der Verwaltung. Dieses möchte die Verwaltung der württembergischen Landeskirche zukunftsfähig machen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, hob in seinem Bericht zum Kirchlichen Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche“ hervor, dass selten ein Thema in der aktuellen Landessynode so „kontrovers“ und „“emotional“ diskutiert worden sei. Als Ziel des Gesetzes benannte Müller zusammenfassend: „Hier habe ich die gute Nachricht, das Verwaltungsmodernisierungsgesetz hat das Ziel Verwaltung zu vereinfachen und fit für die Zukunft zu machen, dass eben Verwaltung digital und professionell, ich will genauer sagen, dass unsere kirchliche Verwaltung digital und professionell handeln kann und auch attraktiv ist für Menschen, die gerne in ihrer Kirche einen Beruf in der Verwaltung ausüben möchten.“
VOM STRUKTURPROJEKT „2024PLUS“ ÜBER DAS ZIELBILD 2010 UND DAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM GESETZ
Müller zeichnete den Weg des Gesetzes nach - von den Anfängen in der 15. Evangelischen Landessynode über die Modellbildungen in den Erprobungsregionen Blaubeuren-Ulm und Rems-Murr beim „Projekt Kirchliche Strukturen 2024plus“ bis hin zur Entwicklung des sogenannten „Zielbild(es) 2020“ anhand von Rückmeldungen der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, Verbände und auch der Landessynode. Das sei einzigartig, stellte Müller heraus. Selten habe es einen Prozess in der Landeskirche gegeben, „der so breit und intensiv war wie die Erprobung der Verwaltungsstrukturen und das alles mit professioneller Begleitung.“
Das Zielbild 2023 sei Grundlage für den Entwurf des kirchlichen Gesetzes durch den Oberkirchenrat gewesen. Der Rechtsausschussvorsitzende erinnerte an die Formulierungen von Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch in der Sommersynode 2022, es gehe bei der Verwaltungsreform „nicht um eine Revolution, sondern um eine Evolution“. Die letztere jedoch, so Müller, könne „auch weitreichende Veränderungen mit sich bringen“.
BERICHT VON DER RECHTLICHEN UND KONZEPTIONELLEN VORARBEIT
Im Anschluss gab der Vorsitzende des Rechtsausschusses einen Überblick zu den zurückliegenden Diskussionen in der Projekt- und Ausschussarbeit:
1. Die Arbeit der Kirchlichen Verwaltungsstellen als sogenannte Regionalverwaltungen
§ 2 Regionalverwaltungen
(1) Der Oberkirchenrat errichtet für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände Regionalverwaltungen als landeskirchliche Dienststellen mit einem oder mehreren Standorten. Die Regionalverwaltungen sind jeweils für eine Verwaltungsregion zuständig.
(2) Die Regionalverwaltung berät die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände in der Verwaltungsregion bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
(3) Die Regionalverwaltungen erledigen gegen pauschalierten Kostenersatz für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände in der Verwaltungsregion in deren Namen folgende Angelegenheiten und Geschäfte nach den Beschlüssen und Anordnungen der jeweiligen Organe dieser Körperschaften, wenn diese gegenüber dem Oberkirchenrat spätestens sechs Monate im Voraus erklären, dass sie diese Aufgaben ganz oder zum Teil ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr selbst wahrnehmen werden:
1. Aufstellung der Entwürfe der Haushaltspläne und Erstellung der Jahresabschlüsse,
2. Vollzug von Personalangelegenheiten einschließlich der Personaleinweisung und der Führung der Personalakten,
3. laufende Vermögensverwaltung,
4. Kassengeschäfte gemäß § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4 und 5 sowie Satz 2 Haushaltsordnung,
5. Wahrnehmung der in einer Verordnung gemäß § 39 Absatz 1 Kirchenverfassungsgesetz festgelegten weiteren Aufgaben.
Satz 1 Nummer 2 und 5 gilt für Wirtschaftsbetriebe der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke
und kirchlichen Verbände entsprechend. Der Regionalverwaltung können durch öffentlich-rechtlichen
Vertrag weitere Aufgaben gegen pauschalierten Kostenersatz übertragen werden.
(4) Die Regionalverwaltungen unterstützen die Visitatorin oder den Visitator bei der Prüfung der äußeren Ordnung im Pfarramt und in der Kirchengemeinde im Rahmen der Visitation.
(5) Die Regionalverwaltungen beraten den Kirchenbezirksausschuss bei der Prüfung der Anträge der Kirchengemeinden auf Zuteilungen aus dem Ausgleichsstock für hilfsbedürftige Kirchengemeinden.
(6) Die Leitung einer Regionalverwaltung und der Standorte derselben werden im Benehmen mit den von den Kirchenbezirksausschüssen der im Zuständigkeitsbereich der Regionalverwaltung oder der Standorte liegenden Kirchenbezirke aus ihrer Mitte bestimmten Vertreterinnen und Vertreter vom Oberkirchenrat berufen.
Zu §2 Abs. 1 Die Regionalverwaltung als Dienststelle des Oberkirchenrates und die Möglichkeit mehrerer Standorte:
Auf den in der Entstehungszeit des Gesetzes erfolgten Einwurf hin, die Regionalverwaltung solle „nicht zu gemeindefern“, die Standorte in erreichbarer Nähe sein, falls ein persönliches Erscheinen notwendig sei, erläuterte Müller: Moderne und digitale Technik könnten solche Standorte gut anbinden. Es wurde zudem gefragt, inwieweit Kirchengemeinden und Kirchenbezirke ein Mitspracherecht haben, wo solche Nebenstandorte entstünden. – Müller erläuterte: Ein Standort könne dort gebildet werden, wo vier Personalstellen vorhanden seien. Ansonsten hoffe der Rechtsausschuss auf einvernehmliche Lösungen
2. Zu §2 Abs. 6: Berufung der Leitungen einer Regionalverwaltung durch den OKR mit den betroffenen Kirchenbezirksausschüssen
Es bestand der Wunsch, dass der Kirchenbezirk und seine Kirchengemeinden am Verfahren beteiligt werden. Das Wort „Benehmen“ solle durch „Einvernehmen“ ersetzt werden. – Müller erläuterte: Wegen des Grundsatzes der „Bestenauslese“ bei Kirchenbeamtenstellen sei dies nicht mit einem Wahlamt vereinbar.
3. Einbringung des Antrags Nr. 45/22 des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung:
Ansprechperson für die Kirchengemeinde
Dazu Müller: Der Rechtsausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, Regelungen wie hier die „face to face“ und Auftragszuordnung in den Ausführungsbestimmungen aufzunehmen, nicht aber auf Gesetzesebene. Daher sei der Antrag ad acta gelegt worden.
4. Antrag 46/2022 mit der Frage, inwieweit Kindergartenträgerschaften in der bisherigen Form fortgeführt werden können
Der Oberkirchenrat habe dazu Stellung genommen und bestätigt, dass Kindergartenträgerschaften in der bisherigen Form fortgeführt werden könnten, sagte Müller. Damit sei der Antrag erledigt.
5. Erläuterung der Unterscheidung von Erledigungsaufgaben im Auftrag der Kirchengemeinden und landeskirchlichen Aufgaben
Müller zitierte hier aus dem Eckpunktepapier der Frühjahrssynode des Oberkirchenrats.
Die Regionalverwaltungen seien in ihrer Region zuständig für:
a. Erledigungsaufgaben für Kirchengemeinden und Kirchenbezirke in der Verwaltungsregion:
i. Unterstützung bei der Aufstellung der Haushaltspläne und der Erstellung der Jahresabschlüsse,
ii. Erledigung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte
iii. beschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
iv. Unterstützung beim Vollzug der Personalangelegenheiten
v. Führung der Personalakten
vi. Verwaltung der Kindertageseinrichtungen, bei der weiterhin bestehenden Möglichkeit
von unterschiedlichen Trägerschaftsmodellen.
vii. Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaften und Begleitung in der
laufenden Liegenschaftsbetreuung
viii. Unterstützung bei der Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe
ix. Begleitung in Bauangelegenheiten
b. Landeskirchliche Aufgaben im Bereich der Kirchenbezirke und Kirchengemeinen:
i. Compliance Management
ii. Beratung und Begleitung beim Vollzug des Datenschutz- und Informationssicherheitsrechts,
iii. Beratung und Begleitung beim Vollzug des Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrechts in der Verwaltungsregion
iv. Erstberatung in Rechtsangelegenheiten
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses erzählte von seiner Erfahrung als Kirchengemeinderat, dass gerade aus diesen Bereichen viele Fragen in den Gemeinden entstünden. Er betonte, die Beschlusszuständigkeit der bezirklichen Gremien und Kirchengemeinden bliebe erhalten. Müller berichtete, dass in §2 Abs. 3 Nr. 5 deswegen §39 Kirchenverfassungsgesetz genannt ist, damit die Verwaltung schneller handeln könne und Strukturen nicht zu „schwerfällig“ würden.
6. Das neue Berufsbild der „Assistenz der Gemeindeleitung“ (AGL) und Wegfall des Wahlamtes der Kirchenpflege.
Dieser Punkt sei viel diskutiert worden, berichtete Müller. Der Rechtsausschuss sei dem Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung gefolgt, der die Bezeichnung als „modern und wertschätzend“ ansehe.
7. Kein Stimmrecht der Assistenz der Gemeindeleitung im Kirchengemeinderat
Hier stellte Müller klar: Ein Stimmrecht sei – so hätten Rechtsausschuss und Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung gleich beurteilt – rechtlich schwierig. Die Assistenz der Gemeindeleitung solle nur beratende Funktion haben. Aufgrund einer eigenen Gemeindemitgliedschaft könne sich aber eine Assistentin / ein Assistent nach §11 Absatz 4 Ziffer 4 in den KGR wählen lassen. Sie könne Beauftragter für den Haushalt sein, solange sie einen Beschäftigungsumfang von unter 40% habe.
8. Sitz des Haushaltsbeauftragten im Kirchengemeinderat
Dazu Müller: Dieser sei sinnvoll, zumal der Sitz des Amtes der Kirchenpflege wegfalle. Dieser könne vergleichbar zum Kirchenpfleger eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werde die Finanzkompetenz im Gremium gewahrt, Er sehe die Wahl oder Zuwahl als Aufwertung des Beauftragten an und sie sei „zwingend notwendig“.
9. Beratende Teilnahme der Assistenz der Gemeindeleitung an den Sitzungen des Kirchengemeinderats
Diese, so Müller, sei möglich, ohne Mitglied des Gremiums zu sein (vgl. die Regelungen für den Kirchenbezirksausschuss (KBA) § 16 Abs. 6 Entwurf des kirchlichen Gesetzes über die evangelischen Kirchenbezirke.
10. Ausnahmeregelungen für eine fehlende Betreuung durch eine Gemeindeassistenz
Hier berichtete Müller: Rechtsausschuss und Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung hätten sich dagegen entschieden, um einheitliche Standards zu erhalten und Systemgleichheit bei Software. Zudem sei ohne Ausnahmeregelungen ein Arbeitsplatzwechsel im Bereich der Verwaltung problemlos möglich.
11. Sicherstellung der Finanzkompetenz und der Bedeutung der Finanzen in den Gremien bei Wegfall des Amtes der Kirchenpflege
Dazu Müller: Im Rechtsausschuss sei der Vorschlag verworfen worden, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben neben erstem und zweitem Vorsitzenden das Amt eines Finanzbeamten/Finanzvorstands/Kämmerers zu ergänzen, der das Amt des Beauftragten für den Haushalt innehabe. Doch eine Wahlmöglichkeit führe zu Unterschieden in den Gemeinden. Vermutlich sei das Amt für Ehrenamtliche nicht attraktiv.
12. Anforderungsprofil für die Assistenz der Gemeindeleitung
Dieses sei, so Müller, ebenfalls diskutiert worden, sei jedoch keine Aufgabe des Gesetzes.
SICHERHEIT GEBEN UND NEUES WAGEN
Nach den rechtlichen Erörterungen ging der Ausschussvorsitzende auf die Kritik an der Kommunikation der Verwaltungsreform ein. Auch er habe diese eher als „Notfallkommunikation“ empfunden. Dies sei, so Müller; „vor allem erheblichen Unsicherheiten in der kirchlichen Mitarbeiterschaft geschuldet“ gewesen. Inzwischen sei ein Kommunikationskonzept ausgearbeitet worden. Dann stellte er grundsätzliche Anfragen an das Verwaltungsgesetz den Chancen des Verwaltungsgesetzes gegenüber:
Einerseits habe er die Sorgen wahrgenommen, dass ohne eine Kirchenpflege das „Wissen vor Ort“ fehle, dass neue Strukturen generell verunsicherten und dass es bei den Mitarbeitenden vor Ort Angst vor einem Arbeitsplatzverlust gebe. Zudem habe die Landessynode Überlastung für die Gemeinden aufgezeigt. Die Verwaltungsreform falle in Zeit, in der der PfarrPlan 2030 anstehe, dazu eine Umsatzsteueränderung und die Einführung der Doppik sowie neben all diesen Umstrukturierungen weitere Projekte.
Andererseits, so Müller, sei man es den Mitarbeitenden in der Landeskirche schuldig, dass man die Botschaft der Sicherheit in der gegenwärtigen Verunsicherung sende: „Wir brauchen weiter alle kirchlichen Verwaltungsmitarbeitende und jeder bekommt die Chance auf einen passenden Arbeitsplatz“.
Durch die Einrichtung von Regionalstellen könnten die Pfarrbüros wieder für mehr Stunden als bisher besetzt werden. Das bedeute „mehr Stunden vor Ort“ und eine Entlastung der Gemeinden.
Zudem entstünden in einer größeren Kollegenschaft attraktivere, ausweitbare Arbeitsplätze, mit der Möglichkeit, im HomeOffice zu arbeiten, sowie der Spezialisierung. Es gebe dann eine routiniertere Bearbeitung von Vorgängen und damit bessere Beratung. Die Mitarbeitenden könnten besser an Fortbildungen teilnehmen. Dies würde in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft und Verwaltung wichtiger. Ebenso würden Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub leichter.
Müller nannte in seinem Bericht drei Daten, die das Inkrafttreten des Gesetzes regeln:
“MUTIG VORANGEHEN UND SEHEN, OB ES FUNKTIONIERT“
Als wesentliches Motiv beim vorliegenden Gesetz nannte Müller im Schlussteil seines Berichts summierend, dass es helfen solle, Komplexität zu reduzieren. Darum sei zum Beispiel von verschiedenen Seiten die Bitte an den Ausschuss herangetragen worden, das Gesetz nicht “überzustrapazieren“ und mit Details zu „überfrachten“.
Müller betonte, der Oberkirchenrat habe nun die „bedeutende Rolle“, noch offene Punkte in Ausführungsbestimmungen umzusetzen. Darauf warte der Rechtsausschuss und, so Müller, „darauf pochen wir.“
Ebenso wies er auf die Möglichkeit hin, das Gesetz nachzuschärfen, „zu gegebener Zeit an der einen oder anderen Stelle“. Er appellierte „an die Freiheit, mutig voranzugehen und zu schauen, wie es funktioniert.“ Und weiter sagte er: “Ich bin der Überzeugung, wir werden überrascht sein. Die Datenbasis und Evaluationsbasis dieses Projekts sind sehr gut und wir dürfen unserer kirchlichen Verwaltung mehr zutrauen, als wir denken.“
Am Ende seines Berichts schlug Müller analog zur vereinfachenden Bezeichnung des „Gute-KiTa-Gesetz“ anstelle von „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ den Gesetzesnamen der Verwaltungsreform abkürzend umzubenennen in „Gute-Verwaltung-Gesetz“. Gute Verwaltung sei, so Müller, „ein schlanker Aufbau und eine Struktur, die skalierbar ist, Berufsbilder, auf die Menschen Lust haben und eine dienende Verwaltung im wahrsten Sinn des Wortes“.
Müller dankte abschließend allen Mitarbeitenden in der kirchlichen Verwaltung vor Ort, in den kirchlichen Verwaltungsstellen und im Oberkirchenrat für ihre Arbeit sowie allen Mitarbeitenden im Oberkirchenrat, die in den letzten Jahren dieses Projekt verantwortet und mitgestaltet hätten und hier an erster Stelle Herrn Oberkirchenrat Schuler.
Der Ausschussvorsitzende bat im Namen des Rechtsausschusses, der sämtliche Artikel des Entwurfs einstimmig oder mit großer Mehrheit gebilligt habe, dem „Gute-Verwaltung-Gesetz“ zuzustimmen.
In seinem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde erinnerte Matthias Hanßmann (Horb am Neckar) daran, dass die Arbeit an der Modernisierung der Verwaltung schon in der Amtsperiode der 15. Landessynode begonnen habe: „Ein Marathon liegt hinter uns. Marathonläufer dürfen eigentlich in die Eistonne, um sich zu generieren. Wir aber laufen einen doppelten Marathon. Das Gesetz muss in die Umsetzung kommen. Das braucht einen unfassbar langen Atem.“
Hanßmann formulierte zudem zehn Fragen, die der Gesprächskreis an das Gesetz habe:
"1. Welchen Einfluss haben Kirchengemeinden und Kirchenbezirke auf die Konzipierung der regionalen Außenstellen?
2. Wie verlässlich kann zugesagt werden, dass seitens der Regionalverwaltung immer eine Person im KBA anwesend sein wird, so wie es bisher durch die Verwaltungsstellen gewährleistet ist?
3. Die einzelnen Kirchengemeinden benötigen eine verlässliche Ansprechperson seitens der Regionalverwaltung. Wie wird das versprochene „face to church“ stattfinden? Die Verwaltung hat durch den Haushaltsbeauftragten und die Gemeindeassistenz jeweils verlässliche Ansprechpartner. Wie wird diese Verlässlichkeit in der Umkehrrichtung geplant sein? Auch die Gemeinden wollen neben den Fachstellen eine klare Ansprechperson für unklare Fragestellungen.
4. Die Kirchengemeinderäte können bisher beschließende Ausschüsse bilden. Wäre es in Zukunft möglich, dass die Kirchengemeinderäte einen beschließenden Verwaltungsausschuss bilden, dem die Vorsitzenden und die Person der Haushaltbeauftragung angehören? Würde der OKR solchen Anträgen zustimmen, und könnten wir so dem nicht umsetzbaren Anliegen eines „Dreiervorstandes“ im Ansatz gerecht werden?
5. Was gedenkt der OKR der Synode vorzuschlagen, damit die Liegenschaftsverwaltungen klar geregelt werden – und bis wann soll dies umgesetzt werden? Es besteht die Sorge, dass die Pfarrpersonen plötzlich die Bauschau, die Prüfung der Feuerlöscher, das Bestellen der Pellets oder den Heizungsservice beauftragen müssen …
6. Kann für die Besetzung der Leitenden Stellen der Regionalverwaltung nicht ein Wahlgremium einberufen werden, in dessen Besetzung selbstverständlich paritätisch auch Personen aus den betroffenen Kirchenbezirken gegenüber der Landeskirche einen Sitzplatz bekommen? Wenn nein, wie kann unser Grundanliegen der klaren Mitbestimmung umgesetzt werden?
7. Wie wird gewährleistet, dass sich die Regionalverwaltung als Dienstleister versteht, und entsprechend den Körperschaften gegenüber auftritt?
8. Welche Gedanken gibt es zu einer geistlichen Begleitung für ein kirchliches Verwaltungszentrum? Im gesamtkirchlichen Handeln arbeiten hier Menschen weitgehend im verwaltungsorientierten Kontext. Wie kann eine Kultur des evangelischen Glaubens implantiert werden – etwa durch Freiräume gemeinsamer Andachten, und wie könnte dies in einem Dienstauftrag in Verantwortung gebracht werden?
9. Und schließlich: Welche Qualifizierung wird zur Ausübung der Assistenz vorzuweisen sein, oder welche Qualifikationsfortbildungen oder Ausbildungen möchte die Landeskirche einführen?
10. Wie werden die bis heute Kirchenpflegenden in ein neues Arbeitsverhältnis übergeleitet?“
In ihrem Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche betone Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) die Notwendigkeit der Modernisierung der kirchlichen Verwaltung „in Richtung auf ein digital unterstütztes, ressourcenschonendes Dienstleistungshandeln“, um die Aufgaben von Haushaltsplan bis Immobilienbewirtschaftung, von Personalverwaltung bis Umsatzsteuer auch in einer kleiner werdenden Kirche auf fachlich gutem Niveau bewältigen zu können. Allerdings lasse der Gesetzesentwurf die überzeugende Ausgestaltung des Anspruchs vermissen, dass die Entscheidungshoheit bei den Kirchengemeinden bleibe. Sie nannte dafür drei Gründe. Erstens sei die Regionalverwaltung direkt dem Oberkirchenrat unterstellt. Zweitens werde die Verwaltungsmodernisierung dazu führen, dass Kompetenz und Erfahrung vor allem auf der Regionalebene wachsen. Deshalb sei zu erwarten, dass „für die Kirchengemeinden Einheitslösungen angeboten werden, die nach Maßstäben der mittleren Ebene optimiert wurden“. Und drittens verlören die Gremien vor Ort, also der Kirchengemeinderat und der KBA, ihre eigenständige Finanzkompetenz, ohne dass ein adäquater Ersatz dafür geschaffen würde. Hier wünsche sich der Gesprächskreis Nachbesserungen. Denn „ohne Finanzkompetenz schwinden nämlich auch die Kontroll- und Einflussrechte“.
Fetzer-Kaponek bemängelte auch, die Kirchengemeinderäte hätten keinen gesetzlich verankerten Anspruch, dass ihnen der Haushalt durch eine dafür qualifizierte Mitarbeitende der Regionalverwaltung erläutert wird. Die Partizipationsmöglichkeiten des ehrenamtlichen Gremiums würden deutlich geschwächt. Sie kritisierte weiter, die Regionalverwaltung habe per Gesetz ab dem 1. Januar 2031 das Monopol. „Wie aber werden Qualitätsprobleme im Verwaltungshandeln im neuen System bearbeitet, wenn weder Markt noch Kontroll- und Einflussrechte wirken können?“, sagte Fetzer-Kapolnek.
Deutlich gestärkt werde die Rolle der Assistenz der Gemeindeleitung als Schnittstelle zwischen Gemeinde und Regionalverwaltung gegenüber dem bisherigen Gemeindesekretariat, aber „als Schnittstelle trägt sie im Verhältnis zum Anstellungsumfang sehr große Verantwortung und muss Loyalitätskonflikte aushalten. Ist die Dynamik des Gesamtsystems an dieser Stelle ausreichend bedacht und wird sie nicht zu schmalen Schultern aufgebürdet?“ In Frage stellte Fetzer-Kapolnek auch, ob die Kirchenbezirksausschüsse ausreichend „wirkungsvolle Kontrollmöglichkeiten“ hätten, ob es tatsächlich eine quantitative Entlastung der Pfarrpersonen geben werde.
Zwar bleibe es die „gesetzlich verbriefte Kompetenz der Gremien, für die Körperschaft Kirchengemeinde den Haushalt zu beschließen, Käufe und Verkäufe zu tätigen und Verträge abzuschließen“, aber dass die Regionalverwaltung nur Dienstleisterin sei, verschleiere den eigentlichen Meinungsbildungsprozess. Auf Dauer werde die Regionalverwaltung aufgrund ihrer Kompetenz die einschlägigen Inhalte stärker bestimmen als der gewählte Kirchengemeinderat. Aus Sicht der Offenen Kirche müsse es das erklärte Ziel der Landeskirche bleiben, die Kirchengemeinde als handlungsfähige Basiseinheit zu stärken.
Fetzer-Kapolnek fragte: „Wäre es nicht an der Zeit, uns offen einzugestehen, dass unsere Landeskirche schon in naher Zukunft kein lückenloses standardisiertes Verwaltungsnetz mehr wird spannen können? Regio-lokales Denken darf deshalb die Basiseinheit nicht schwächen, sondern muss sie unter neuen Bedingungen handlungsfähig halten.“
Renate Schweikle (Kirchheim/Teck) hinterfragte in ihrem Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche, ob das “Kirchliche Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Evangelischen Landeskirche” wirklich ein „Gute-Verwaltung-Gesetz“ darstelle, wie es Christoph Müller in seinem Bericht angeregt hatte. Sie dankte der engagierten Mitwirkung der Projektmitarbeitenden von 2024plus, insbesondere Herrn Benedikt Osiw, Herrn Oberkirchenrat Christian Schuler und Herrn Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch.
Ebenso erinnerte sie wertschätzend an die Mitwirkung der angefragten Interessenvertretungen von den Kirchenpflegerinnen und Kirchenpflegern bis hin zur Pfarrerinnen- und Pfarrervertretung, an die Arbeit in der aktuellen Synode und deren Ausschüssen sowie an die Diskussionen der Synodalen in ihren Wahlkreisen. In den Wahlkreisen seien sie auch auf “erhebliche Skepsis und Sorgen gestoßen”. Sie habe die Beratungen als konstruktiv und sachlich erlebt, doch sei die Kommunikation trotz Homepage, Video-Informations-Sitzungen und Rundschreiben nicht überall geglückt.
Schweikle betonte, dass der Gesprächskreis folgende Aspekte gerne bereits im Gesetz und nicht erst in den Ausführungsbestimmungen gesehen hätte:
Bei den in anzuerkennender Weise durchgeführten Erprobungen in Ulm-Blaubeuren, Rems-Murr und Oberndorf problematisierte Schweikle, dass während der Erprobungszeit wegen Corona ein präsentisches Gemeindeleben mit entsprechenden Anforderungen an die Verwaltung nur sehr eingeschränkt habe stattfinden können – dass also aus den gewonnenen Erkenntnissen schwerlich belastbare Aussagen für einen Dauerlastbetrieb abgeleitet werden könnten. Das bedeute auch, dass das Gesetz nach seiner Einführung gegebenenfalls nachjustiert werden müsse.
Für den Gesprächskreis sprach sie folgende Anregungen aus: (vgl. die eingebrachten Anträge)
Schließlich regte Renate Schweikle an, den im Bericht von Christoph Müller genannten Begriff “Gute-Verwaltungsgesetz" durch den Begriff “Verwaltungs-Qualitätsgesetz” zu ersetzen - analog zur diesjährigen Entwicklung des für Müller vorbildhaften Begriffs “Gute-Kita-Gesetz“ in “Kita-Qualitätsgesetz”. Sie ermutigte, schon jetzt kontinuierlich an „Professionalität, Verschlankung und Effizienz, Transparenz, Vertrauenswürdigkeit und die explizite Rückbindung der kirchlichen Verwaltung an den kirchlichen Auftrag“ zu arbeiten.
Für den Gesprächskreis Kirche für morgen betonte Ralf Walter (Herbrechtingen) in seinem Votum, „diese Verwaltungsreform ist richtig und wichtig. Damit wir als Kirche in der jetzigen Zeit bei unserem ‚Daily Business‘ handlungsfähig bleiben.“ Die Umsetzung der Reform sei wichtig und müsse „so gründlich wie nötig, aber gleichzeitig auch so zügig wie möglich“ erfolgen, „auch und gerade zum Wohl unserer Mitarbeitenden. Hier schnell klare, verlässliche Strukturen zu schaffen ist wichtig für alle Beteiligten.“
Es gebe aber noch viele offene Punkte, die ergebnisorientiert diskutiert werden müssten. Es müsse klar werden, wo die Ehrenamtlichen in dieser Umstrukturierung ihren Platz fänden, wie die Zukunft der Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger aussehe, wie die Übergänge gestaltet würden, wie Qualifikation und Aufgaben der Assistenz der Gemeindeleitung und wie die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz aussähen?
Walter betonte, man müsse ernst nehmen, „was uns da draußen in unserer Landeskirche begegnet: Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger, die Angst um ihren Job haben. Pfarramtssekretärinnen, die nicht wissen, was sich hinter dieser ‚Assistenz der Gemeindeleitung‘ genau verbirgt und ob sie diesen Anforderungen gewachsen sind.“
Auch müssten „die Arbeitsplätze attraktiv sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. Ein leistbares Arbeitspensum, flexible Arbeitszeitmodelle, einen Sinn, den man in seiner Arbeit sieht, sind dabei heute meist wichtigere Entscheidungskriterien als die Gehaltshöhe.“
Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat (Dezernat 5 Grundsatzangelegenheiten Landeskirche und Geschäftsleitung), sprach im Auftrag des Landesbischofs für den Oberkirchenrat. Er nannte das Modernisierungsgesetz ein „zentrales Reformationsvorhaben unserer Landeskirche“. Die Verwaltungsreform müsse mit einer Stärkung des Servicegedanken einhergehen, darauf werde man achten, insbesondere angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen:
Knappe R essourcen in der Kirche
Fachkräftemangel
Zunehmende Digitalisierung des Verwaltungshandelns
Standardisierung unserer Verwaltungsprozesse
Wachsende Anforderungen an das Verwaltungshandeln infolge hochkomplexer Softwarelösungen
Anpassungen an gän gige Standards, zum Beispiel die beschlossene Einführung der Doppik im Finanzwesen
Es werde immer wieder über eine überbordende Verwaltung geklagt, fügte Werner an. Die von der Pfarrervertretung unlängst durchgeführte Umfrage unter Pfarrerinnen und Pfarrer zeige, diese wollten vor allem im Bereich der Verwaltung entlastet werden. Es genüge aber nicht– wie es auch außerkirchlich als Schlagworte bekannt sei – eine „schlanke Verwaltung“ zu schaffen oder „Verwaltung abzubauen“. Zwar sei auch außerhalb der Kirche in der Vergangenheit häufig Personal abgebaut worden, aber der Abbau überkommener Strukturen habe sich als zäh erwiesen und müsse damit verbunden werden.
Werner verwies auf die Einschätzung Wolfgang Drechsels, Professor für Gouvernance mit dem Schwerpunkt Reform der öffentlichen Verwaltung, der für eine Ausrichtung der öffentlichen Veraltung am Bürgerwohl plädiere. „Gute zeitgemäße Verwaltung ist wertschöpfend und keineswegs eine Belastung. Nicht Verwaltung ist das Problem, sondern schlechte Verwaltung. Gute Verwaltung muss heute aber digital sein, weil unsere Lebenswelt das auch ist, und ziel- und wertorientiert dazu.“
Entscheidend für das Gelingen der kirchlichen Verwaltungsreform und dafür, dass dies für die Adressaten spürbar werde, sei also, dass diese Werte für die kirchliche Verwaltung umgesetzt würden. Das ließe sich nur bedingt „anordnen“, der Oberkirchenrat werde dies stetig verfolgen und in Fort- und Weiterbildungen thematisieren, um die Ziele sicherzustellen.
Aktuell seien drei große Herausforderungen zu bewältigen:
Darum seien ab jetzt klare Verwaltungsstrukturen notwendig.
Den Vorwurf, die Verwaltungsreform käme zu schnell und nach unzureichender Diskussion, wies Werner deutlich ab mit Blick auf deren Genese. Er skizzierte diese ausgehend von der Gründung des Strukturausschusses in der 15. Landessynode (2013-2019). Das Thema wurde aufgrund der sich abzeichnenden Pfarrpläne 2024 und 2030 angegangen. Damals war schon der Rückgang aller Pfarrstellen um 1/3 in Sicht, zudem der demographische Wandel, die steigenden Komplexität der Verwaltung aufgrund des Datenschutzes, von Steuer-, Personal- und Baufragen.
In enger Abstimmung mit dem Oberkirchenrat sei so der Grundstein für die neue Gemeindeform, der Verbundgemeinde, gelegt worden sowie der Pfarrplan 2024 mit allen Begleitmaßnahmen; ebenso die Pakete Flex 1, 2 und 3 und SPI (Strukturen, Pfarrdienst und Immobilien) und der Gemeindeplan 2030.
Dies sei letztlich die „Geburtsstunde“ des Projekts 2024 plus gewesen. Federführend für die Gründung einer Steuerungsgruppe sei die Synode gewesen. Ihr hätten die heutigen Gesprächskreisleiter der Lebendigen Gemeinde und der Offenen Kirche, der Finanzausschuss- und KGE-Ausschussvorsitzende sowie Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl angehört. Diese hätten mit hoher Intensität und hoher Fachexpertise am Gemeindeplan 2030 gearbeitet.
Bis 2019 sei in einem aufwändigen Kommunikationsprozess ein „Zielbild“ entwickelt worden. Die Synode habe festgestellt, dass dies in einer breiten Diskussion aus einem breiten Beteiligungsprozess heraus entwickelt worden sei und dass dieses Projekt in Sachen Beteiligung nach damaliger Einschätzung der Landessynode Maßstäbe gesetzt habe. Das Zielbild, das eine einheitliche regionale Verwaltung vorsah, wurde mit einer sehr großen Mehrheit durch die 15. Synode beschlossen und publiziert worden.
2020-2022 wurden zwei Modelle wie auch ein Referenzmodell erprobt. Aus allen drei Modellen sei das Beste herausgezogen worden und unter der Beteiligung der Synode und ihrer Ausschüsse in das Eckpunktepapier für eine Verwaltungsmodernisierung eingearbeitet worden zu einem modifizierten Zielbild, getreu dem Motto „prüfet alles, aber das Gute behaltet!“ So wurde aufgrund eines Vorschlags aus der Synode das Modell Oberndorf (Distriktkirchenpflege) in das Eckpunktepapier eingearbeitet wie auch die Beteiligung der Gremien an der Besetzung der Leitungsstelle aus dem Modell „Verband“ eingearbeitet.
Es sei, betonte Werner, eine zu hohe Erwartung, dass das Projekt alleine allen künftigen Herausforderungen begegnen könne. Dennoch sei die Verwaltungsreform ein passender Schlüssel für die künftigen Herausforderungen.
Aus 10 Regionen mit zentralen Standorten seien 19 sofort arbeitsfähige Regionen geworden.
Die Coronapandemie habe gezeigt, dass es im Rahmen von „New Work“ und „HomeOffice“ ebenfalls Außenstellen geben könne, zum Beispiel in vorhandenen Immobilien wie alten Kirchenpflegebüros; ebenso, dass Entfernungen digital überbrückt werden könnten. Die Digitalisierung werde zunehmen.
Es gelte derzeit auch, Kirchenpflegen in 1.200 Kirchengemeinde auf den Rechnungsworkflow ‚Scannerlösung‘ umzustellen, davon ca. 1.000 kleine Kirchenpflegen, da sie aufgrund der Doppik einen großen „Vollsystembucher“ benötigten. Nun könnten Kirchengemeinde Aufgaben abgeben. Dabei bleibe die Entscheidungskompetenz vor Ort, ebenso wie eine Person, nämlich die Assistenz der Gemeindeleitung (AGL).
Der demographische Wandel bringe definitiv zwei Herausforderungen mit sich:
Die Kirche verliere Gemeindeglieder und daran müssten die Verwaltungsstrukturen angepasst werden. Die Skalierbarkeit sei notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen rasant änderten. Dem könne die Distrikt- und Verbandslösung nicht entsprechen.
Es entstehe Fachkräftemangel. Die Kirche brauche moderne, attraktive, digitale Arbeitsplätze in übersichtlicheren und vergleichbareren Strukturen, auch, um einem Personalmangel zu begegnen.
Wichtig sei, die Standardisierung zu erhöhen und Komplexität abzubauen. Dies sei auch für erschwingliche Softwarelösungen relevant; Anpassungen an kirchliche Besonderheiten seien teuer und manchmal firmenseitig nicht umsetzbar.
Mit Blick auf das Arbeitsfeld Verwaltung betonte Werner: Sinnstiftende Arbeit sei wichtig, entscheidend sei die Abdeckung der Arbeit vor Ort und gleichzeitige die Abdeckung der großen Weite der Landeskirche und der übergreifenden Aufgaben in der Landeskirche. Künftig sollte es problemlos möglich sein, Arbeitsplatzwechsel zu vollziehen oder sich gegenseitig zu vertreten. Auch dies trage zu einer persönlich guten Work-Life-Balance der Mitarbeitenden bei. Durch die Verwaltungsreform könne die Kirche, sich auf Wachsen oder Schrumpfen einstellen und ein attraktiver(er) Arbeitgeber sein.
Die Personalstrukturplanung-Pfarrdienst (PSP) habe, so Werner, einen Rückgang von Pfarrstellen um 28,3% frühzeitig sehr präzise prognostiziert. Gleichzeitig schrumpfte aufgrund der sinkenden Mitgliederzahl die Pastorationsdichte. Insofern gäbe es keinen Pfarrerinnen- und Pfarrermangel. Aber es gebe zu viele Kirchengemeinden als Körperschaften. Hier sei vor allem zu beachten, dass die Pfarrerschaft aufgrund der vielen Predigtstellen nicht überlastet werde. Darauf müsse strukturell reagiert werden.
Es gehe darum, Standardaufgaben zu regionalisieren und zu standardisieren, soweit sie sich regionalisieren ließen. Hier wies Werner beispielhaft auf die mittlerweile zentrale Funktion der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) hin, während in früheren Jahren Gehaltsabrechnungen vor Ort erledigt worden wären. Diese Umstellung sei notwendig und sinnhaft gewesen.
Die bisherigen Berufsbilder des Sekretariats und der Kirchenpflege könnten aufgrund der Digitalisierung und der steigenden Komplexität nicht fortgeschrieben werden. Außerdem werde durch die Verwaltungsreform die Erhöhung der Präsenz durch höhere Stundenzahlen der Personen im Pfarramt/Gemeindebüro vor Ort erreicht, eine höhere Ansprechbarkeit sichergestellt – und damit auch eine Entlastung der Pfarrpersonen hergestellt, unter anderem durch Delegationsmöglichkeiten. Werner betonte deutlich, dies stelle keine Missachtung der hochengagierten Arbeit der bisherigen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber dar.
Leider gehe ein „Weiter so“ vor dem Hintergrund der kommenden Anforderungen aber nicht und man könne davor nur warnen. Auch bloßer Verwaltungsabbau reiche nicht, wie die Erfahrung an anderer Stelle zeige.
Es sei wichtig, nicht zu vergessen: „Die Verwaltung hat in der Kirche dienenden Charakter. Sie liefert das Handwerkszeug, das vorhanden sein muss, damit wir zu den inhaltlich wichtigen Dingen wie den Fragen der Gemeindeentwicklung kommen.“ Es gehe darum, die Verwaltungen für die kommenden Herausforderungen fit zu machen.
Abschließend sagte Werner, es gebe zu denken, dass die angebotenen Informationsmöglichkeiten (schriftliche Unterlagen, Workshops, Erklärvideos) zu wenig durchdrangen oder teilweise gar nicht wahrgenommen worden wären; dies werde der Oberkirchenrat reflektieren. Viele Antworten auf die in letzter Zeit gestellten Fragen seine dort formuliert gewesen. Die Landeskirche stünde im Übrigen besser da, wenn die Verwaltungsreform bereits zu einem früheren stattgefunden hätte, um die jetzige Kumulation von Projekten zu vermeiden. Er bat herzlich, das Gesetz zu unterstützen., auch wenn es ein schwieriger und mit vielen Einzelproblemen zu lösender, längerer Weg werde. “Diese Reform läuft nicht “out of the box”.
Werner betonte abschließend: „Es ist viel Herzblut im Spiel, auch Trauer darüber von vertrauten Arbeitsweisen Abschied nehmen zu müssen. Wir werden in Zukunft enger zusammenrücken und deshalb auch enger zusammenarbeiten. Die Verwaltungsreform kann nur dann gelingen, wenn wir das “Wir” nach vorne stellen.” Auch er verwies noch einmal auf die Formulierung von Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, es gehe um eine Evolution, nicht um Revolution. Es gehe, um die Kirche, um eine serviceorientierte Veraltung und nicht um Machtausübung oder eine Verwaltung als Selbstzweck. Als gutes Motto für die Verwaltungsreform sähe er deshalb: „Wir für die Kirche - Verwaltung modernisieren".
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) betonte mit Blick auf die Gesprächskreisvoten, selten sei man sich in den Anliegen so einig wie heute. Er dankte für die gesammelten Fragen zur Verwaltungsreform. Er brachte für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche die von Renate Schweikle bereits erläuterten drei Änderungsanträge ein: Im ersten ging es um ein Schlichtungsgremium, im zweiten um die Teilnahme der Bezirke an der Besetzung der Regionalstellenverwaltung und im dritten um die Ausnahmeregelung einer Zuwahl der AGL bei über 50% Anstellung.
Gerhard Seibold (Filderstadt) erinnerte daran, dass es in vielen Gemeinden bereits jetzt eine gute Verwaltung gäbe, mit Mitarbeitenden, die bereits jetzt „ein Segen“ sind. Dies wolle er auch ins Land hinaus senden. Die Verwaltungsreform werde in vielen Gemeinden als Verlust empfunden und ferner sowie teurer sein. Oft überwiege in der Lebendigen Gemeinde die Trauer über den Verlust des funktionierenden Settings als Schnittstelle zwischen Verwaltungsarbeit, Kirchengemeinderat und Gemeindearbeit – es überwiege in den Gemeinden die Trauer. Er wies jedoch darauf hin, dass es in vielen Gemeinde keine gute Verwaltung gäbe und dass derzeit viele Kirchenpflegestellen viele Stellen unbesetzt blieben. Er betonte: im Blick auf das Ganze müsse eine Reform beschlossen werden, auch wenn es teilweise als Opfer empfunden würde. Er beschrieb, er hätte sich mehr Möglichkeiten gewünscht, die sehr guten Situationen weiterführen zu können und flexiblere Lösungen zu finden.
Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) betonte nochmals den Dank an Herrn Osiw für viele geführte Gespräche. Er verglich die Umstellung mit der Übergabe von Kitas in andere Trägerschaften: hier sei die positive Erfahrung gewesen, dass vieles gleich gemacht worden wäre, es haben aber keinen „Einheitsbrei“ gegeben. Die Verantwortlichen hätten Kompetenzen gebündelt, aber dennoch einen Blick für die Kompetenzen vor Ort gehabt.
Professor Dr. Martina Klärle (Weikersheim) wies darauf hin, dass Verwaltungsreformen überall immer besonders heikel seien, aber wichtig. Alle in der Landeskirche hätten die Technik für die digitale Umstellung; sie gelte es zu nutzen, bis hin zur KI (Künstlichen Intelligenz).
Eckhardt Schultz-Berg (Stuttgart) betonte, er habe die Stelle des „Assistenten der Gemeindeleitung“ als das Umstrittenste in den Gemeinden erlebt, so in der Kirchenkreissynode Stuttgart. Vielleicht könne das Thema positiv weiterentwickelt werden, indem Module für das Berufsbild geschaffen würden – es könne „auf dem Markt“ auch attraktiv werden, da es über Sekretariatsaufgaben hinaus gehe. Er bat, dass Module bald vorbereitet werden. Er vermutete, dass dies auch Ängste nehmen. Ebenso sollte die Bezahlung stimmen. Schultz-Berg berichtete von den positiven, entlastenden Erfahrungen mit einer quasi regionalen Verwaltung in Bad Cannstatt.
Martin Plümicke (Reutlingen) forderte, die Kirchengemeinden zu stärken; sie müssten von der Synode dazu befähigt werden, ihre Eigenschaft als Körperschaft des Öffentlichen Rechts wirklich wahrnehmen zu können. Darum sei im Gesetz die Rolle des Beauftragten für den Haushalt aufgenommen worden, wofür sich Plümicke bedankte. Dies sei jedoch nicht für alle Gemeinden verbindlich gemacht worden, dass diese Person zusätzlich Vorsitzender werden soll, da dies vermutlich nicht von allen Gemeinden zu gewährleisten sei. Plümicke brachte den Antrag ein, den Beauftragten für den Haushalt zwar im Gremium zu stärken, aber ohne dass er die Außenvertretung mit übernimmt.
Bernd Wetzel (Brackenheim) fragte nach, wie das vorgesehene „Benehmen“ beim Besetzungsverfahren der Leitung der Regionalen Verwaltung vorzustellen sei.
Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) wies darauf hin, dass TOP 7 viele Menschen betreffe; er dankte ausdrücklich den Mitarbeitenden der Kirchenpflege und den Pfarramtssekretärinnen und -sekretären. Es gelte diesen Schatz, den die Kirche habe, zu erhalten. Er erinnerte an die Zusage von Herrn Schuler, in jedem Kirchenbezirk zeitnah – „möglichst am Montag“ - darauf zu achten, gemeinsam mit dem Personal gute Lösungen für den künftigen Einsatz zu finden. Die AGL könne zumindest übergangsweise durch mehrere Personen erledigt werden.
Ruth Bauer (Alfdorf) betonte, dass die Kirche von der Basis, also von unten, her zu gestalten sei. Darum müssten die Regionalverwaltungen von den Kirchengemeinden verantwortet werden; dort sollten die Mitarbeitenden angestellt sein. Darüber hinaus votierte sie für die Funktion eines dritten Vorsitzenden. Die Gemeinden sollten ihre Finanzangelegenheiten selbst gestalten, darum sollte sich ein Mensch in den individuellen Finanzangelegenheit der Gemeinde gut auskennen wie die bisherigen Kirchenpflege. Die Gemeinden müssten ihre Finanzen und Strategien selbst entwickeln, denn sie hätten diese auch selbst zu verantworten.
Christoph Schweizer (Esslingen) berichtete, dass ihn selten so viele Mails und Anrufe erreicht hätten wie bei diesem Thema. Da die Gemeinde viele Fundraisingprojekte betreibe, fragte er nach, ob es die Möglichkeit gebe, als Gemeinde auch ein eigenes Konto führen zu können.
Von den vier Änderungsanträgen sollen die meisten Anliegen in die Ausführungsbestimmungen aufgenommen werden. Deshalb wurden sie nicht angenommen. Aber eine Änderung fand Eingang ins Gesetz. Die Kirchengemeinden können nun eine dritte Person als Haushaltsbeauftragten neben den zwei Vorsitzenden bestellen.
Dem kirchlichen Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung wurde schließlich in erster und zweiter Lesung bei wenigen Enthaltungen zugestimmt.
Die Präsidentin der Synode, Sabine Foth, schloss die Beratungen mit einer Ermutigung an die Synodalen, den Beschluss nicht als Abschluss zu verstehen: „Als Synode haben wir das Ohr stark an der Basis – Jetzt geht es um Kommunikation“
Multiprofessionelle Teams bieten mehr Möglichkeiten: Die Teams sind breiter aufgestellt. Pfarrstellen könnten auch mit Berufsgruppen wie Diakoninnen und Diakonen besetzt werden. Und der Zugang zum Pfarrdienst wäre ohne ein universitäres Theologie-Studium möglich. Auf EKD-Ebene wurden multiprofessionelle Teams bereits getestet und Ergebnisse zusammengestellt.
Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete zunächst über den Antrag Nr.12/21 zum Modellversuch Distriktgemeinde. Das Ziel des Antrags sei es gewesen, betonte Müller, einen „Erprobungsraum“ für die Distriktgemeinde zu eröffnen, nicht deren unmittelbare Einführung.
Auf der Distriktebene sollten, so der Antrag, alle Personalentscheidungen getroffen sowie die Verwaltung angesiedelt werden und zudem ein Gesamtfinanzbudget zur Verfügung stehen. Eine neue Körperschaft, die Distriktgemeinde, sollte als Weiterentwicklung der Verbundgemeinde entstehen. Die Gremien der Distriktgemeinde sollten direkt gewählt werden. Die Geschäftsführung sollte nach einem rollierenden System von den Pfarrpersonen der beteiligten Gemeinden im Distrikt verantwortet werden. Aus einem „Globalbudget“ sollte die Distriktgemeinde alle Aufgaben, auch Pfarrstellen finanzieren können, so der Antrag. In der Distriktgemeinde sollten multiprofessionelle Teams mit einer multiprofessionellen Dienstauftragskonzeption tätig sein.
INTENSIV BERATEN
Im Rechtsausschuss sei „intensiv“ über diesen Antrag beraten worden. Auch der Oberkirchenrat habe sich mit dem Antrag befasst, sagte Christoph Müller. Dabei hätten sich für die Ausschussmitglieder unterschiedliche Fragen ergeben, etwa: Sei es sinnvoll, nach der Verbundkirchengemeinde als junger Form der Körperschaft eine weitere Form der Körperschaft neu zu bilden? Im Prozess „Kirchliche Strukturen 2024plus“ sei bereits das Modell der Distriktkirchenpflege ausprobiert, jedoch zugunsten einer Regionalverwaltung verworfen worden. Zudem stünden Kirchengemeinden vor einer „großen Veränderung“, wenn der Körperschaft Kirchengemeinde Kernkompetenzen entzogen würden, wie die Haushaltshoheit oder die Gottesdienstordnung. Die 36 bestehenden Verbundkirchengemeinden setzten zudem bereits einen Teil der beantragten Umstrukturierungen um. Nicht zuletzt sei die Verbundkirchengemeinde bereits eine Kirchengemeinde in einem Verbund.
ROLLIERENDES SYSTEM SCHWIERIG
Der Oberkirchenrat habe zudem befürchtet, dass es bei einer rollierenden Geschäftsführung zu Schwierigkeiten bei der Kontinuität der Entscheidungsprozesse und der Verantwortungsübernahme im Falle von Entscheidungen komme. Auch hinsichtlich der Finanzierung mittels eines Globalbudgets habe es im Ausschuss Bedenken gegeben: Zwei Systeme der Pfarrstellenfinanzierung seien in der Landeskirche nicht realisierbar.
Dennoch sehe der Rechtsausschuss die Bildung von multiprofessionellen Teams als eine „in Württemberg noch nicht erprobte Form von gemeinsamer Zusammenarbeit“ an, erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Es handle sich um einen Ansatz, „dessen Möglichkeiten und Grenzen unter Beteiligung der entsprechenden Berufsgruppenvertretern ausgearbeitet werden könnte“. Auch der Ausschuss für Kirche und Gemeindeentwicklung habe sich mit dem Modell beschäftigt.
MIT LAUFENDEN PROJEKTEN IM DIAKONAT ZUSAMMENBRINGEN
Das sozialwissenschaftliche Institut der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) hat bereits Erfahrungen mit multiprofessionellen Teams zusammengestellt, erklärte Müller. Der Ansatz müsste „zwingend“ mit laufenden Projekten im Bereich des Diakonats verbunden werden, sagte er. Aber auch über alternative Zugänge zum Pfarrdienst könne in diesem Zusammenhang nachgedacht werden.
Die Erprobung multiprofessioneller Teams könne als Begleitmaßnahme zum PfarrPlan 2030 verwirklicht werden. Der Finanzausschuss hat deshalb den Folgeantrag Nr. 47/22 eingebracht.
KRITERIEN FÜR DIE EINFÜHRUNG MULTIPROFESSIONELLER TEAMS
Der Oberkirchenrat werde gebeten, ein Modell zur Erprobung multiprofessioneller Teams umzusetzen, lautete der Antrag. Aus Restrukturierungsmitteln sollten Finanzmittel im Wert von bis zu zehn Pfarrstellen für die Zeit von sechs Jahren bereitgestellt werden. Damit könnten zehn Pfarrstellen nicht besetzt und die Finanzmittel für die Übernahme der Aufgaben verwendet werden, ein Betrag von sechs Millionen Euro. Der PfarrPlan 2030 solle sich durch diese Stellen nicht ändern. Eine Begleitgruppe in Form eines Projektbeirats müsse den Versuch evaluieren.
Damit eine Stelle eingerichtet werde, müssten Kriterien erfüllt werden, sagte Müller. Dazu gehöre, dass vor der Ausschreibung einer Pfarrstelle ein Konzept für deren multiprofessionelle Besetzung vorliegen müsse. Die pastoralen Tätigkeiten, die vom multiprofessionellen Team übernommen werden könnten, müssten zudem festgelegt werden. Außerdem müsse zusammen mit dem Projektbeirat eine Liste möglicher Qualifikationen für die Besetzung der Stelle festgelegt werden. Dieser müsse zudem eine Beispielliste möglicher Berufsgruppen erarbeiten.
Ein weiteres Kriterium sei es, dass die pastorale Versorgung der beteiligten Gemeinden sichergestellt sein müsse. Festgelegt werden müsse auch, welche kirchengemeindlichen Aufgaben an wen delegiert würden. Pro Kirchenbezirk werde höchstens eine Pfarrstelle umgewandelt. Außerdem würden innovative Konzeptionen bevorzugt zur Umwandlung angenommen, darunter brisante Arbeitsfelder und Bereiche mit bestimmten Themen wie Armut oder digitale Medien. Schließlich seien die Regelungen der der Landeskirche zugrundeliegenden Bekenntnisschriften sowie die Kausalordnungen einzuhalten. „Es wird eine Evaluation der einzelnen Erprobungen und des Gesamtprojektes durchgeführt“, sagte Müller. Der Projektbeirat solle durch den Oberkirchenrat mit synodaler Mitwirkung gebildet werden.
Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) nahm Stellung zu dem Kriterium für die Besetzung der Pfarrstellen. Die pastorale Versorgung der Gemeinden müsse sichergestellt werden. Religionsunterricht sei eine Grundaufgabe im Pfarramt, gehört aber nicht zu den Pastoralaufgaben. Für besonders wichtig halte er es deshalb, die Erfüllung des Religionsunterrichts-Deputats sicherzustellen. Denn es gebe große Lücken in diesem Bereich. Da “Erprobung” bedeute, dass man das Erprobte anschließend genauso umsetze, müsste neben pastoralen Tätigkeiten auch der Religionsunterricht genannt werden. Das sei für die Kirche im Bereich Bildung wichtig.
Wie gehe es nach sechs Jahren weiter, fragte Anselm Kreh (Hermaringen). Wenn Gemeinden sich auf eine multiprofessionell besetzbare Pfarrstelle bewerben würden, müsse es für sie Perspektiven gebe, wie die Stelle fortgesetzt werde.
Es gebe erhebliche Einschränkungen im Bereich Pfarrdienst, sagte Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung. Wenn sich das Projekt bewähren würde und daraus eine Dauerlösung entstehe, würde das Hoffnung machen. Die zehn Umwandlungsstellen müssten jedoch so auf den Weg gebracht werden, dass sie den Pfarrplan-Gremien in den Distrikten bekannt seien, die derzeit mit ihren Planungen beginnen würden.
Johannes Eißler (Eningen) verwies auf das Programm “Flex-Paket 3”, das, wie das Projekt im Antrag, auch den Pfarrplan abfedern solle. Er stellte fest, dass der Oberkirchenrat offen für Modelle sei, die “von unten” wachsen würden. Wichtig sei es, dass Gemeinden im Distrikt mit anderen ins Gespräch kommen würden. Reformen sollten stärker von der Basis her entwickelt werden. Es sei "mutig”, auf eine Stelle zu verzichten, das Projekt habe aber Modellcharakter.
Götz Kanzleiter (Ostelsheim) betonte, Einzelkämpfertum sei heute “out”. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen sei daher “höchst spannend”.
Kai Münzing (Dettingen an der Erms) sagte, der Folgeantrag habe die Zielrichtung, den Pfarrplan 2030 zu entlasten. Das müsse nach außen auch so dargestellt werden: “Wir müssen zu großen Einschnitten kommen”, sagte er. Multiprofessionelle Pfarrstellen seien dafür zukunftsweisend. Es gebe Landeskirchen, die solche Stellen schon lange besetzen würden. In der Corona-Zeit hätten sich zudem viele neue Formen der Gottesdienste oder etwa des Religionsunterrichts entwickelt. “Auf einmal kamen ganz andere Menschen in die Kirche, die wir vorher nicht im Blick hatten”, etwa Medientechniker und Musiker. Auch Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten müssten daher bei dem Modellprojekt in den Blick genommen werden.
Christoph Schweizer (Esslingen) schließlich forderte, dass die Antragsstellung auf bürokratischer Ebene nicht zu viel Aufwand machen dürfe. Mit dem Stellen vergleichbarer Anträge sei häufig viel Arbeit verbunden, etwa bei "Flex-Paket 3”. Er betonte: Es sei gut, dass eine Laufzeit von sechs statt fünf Jahren geplant sei, die Stelle müsse aber auf bürokratischer Ebene “schlank bleiben”.
Dr. Harry Jungbauer brachte den weitergehenden Antrag Nr. 74/22 ein, in dem die Erfüllung des Religionsunterrichts-Deputates zusätzlich zur Erfüllung der pastoralen Aufgaben genannt wird. Der Halbsatz „und die Erfüllung des RU-Deputates müssen sichergestellt sein“ solle bei 1. Kriterien, 5. ergänzt werden.
Der Antrag wurde mit Mehrheit beschlossen.
Die beiden württembergischen EKD-Synodalen Peter Reif und Dr. Friedemann Kuttler berichteten von der Tagung der EKD-Synode und der 3. Tagung der 13. Generalsynode der VELKD. Schwerpunkte der Tagung waren die Themen sexualisierte Gewalt, Friedensethik und Klimawandel.
Reif und Kuttler zitierten in ihrem Bericht programmatisch den Ratsbericht der Ratsvorsitzenden Präses Annette Kurschus: „Nicht von Sorge und Angst getrieben, sondern von Gottes Verheißung beflügelt: So will der Rat der EKD, vor einem Jahr von der Synode gewählt, in seiner Amtszeit unterwegs sein – zusammen mit der Synode, der Kirchenkonferenz, unserer evangelischen Kirche. Mitten in der Welt, als Salz und Licht.“
FRIEDENSETHIK
Eine wichtige Rolle hätten bei der Tagung die friedenethische Position der EKD und die Haltung zu Waffenlieferungen an die Ukraine gespielt, berichtete Kuttler. Es gebe dazu verschiedene Positionen. So etwa die Position der Ratsvorsitzenden, die sich für Waffenlieferungen ausgesprochen habe: „Waffen helfen, sich zu wehren und zu verteidigen, sie können Leben retten, und das ist sehr viel. Waffen allein schaffen aber keinen Frieden. Friede kann erst werden, wenn die Waffen schweigen und Gespräche möglich sind. Der Kriegstreiber Putin muss die Angriffe stoppen, ja, das wäre das einzig Gerechte. Aber er tut es nicht, allein weil wir es fordern. Darum habe ich am Reformationstag dafür geworben, das Gespräch nicht zu verachten und dem geistesgegenwärtigen Wort etwas zuzutrauen.“ Auf der anderen Seite stehe zum Beispiel der EKD-Friedensbeauftragte, Landesbischof Friedrich Kramer, der gesagt habe: „Vor dem Hintergrund meiner persönlichen Erfahrungen in der kirchlichen Friedensarbeit und im gewaltfreien Widerstand in der DDR, trete ich dafür ein, dass wir im Raum der EKD unseren Einsatz für Frieden und Gewaltlosigkeit gerade jetzt mit aller Kraft fortführen – in grundsätzlicher Orientierung an der Denkschrift der EKD von 2007 und den Beschlüssen der Friedenssynode 2019.“ Vor diesem Hintergrund sei auch die Frage aufgekommen, ob die geltenden friedensethischen Beschlüsse der EKD noch den gegenwärtigen Realitäten gerecht würden.
KLIMANEUTRALITÄT
Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Thema Klimawandel/Klimaneutralität, zu dem die Synode mehrere Referate hörte und Diskussionen führte. Kuttler und Reif wiesen in ihrem Bericht darauf hin, dass im November 2021 auf der EKD Synode die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes beschlossen worden sei, um die Evangelischen Kirchen in Deutschland bis 2035 CO2-neutral werden zu lassen. Der Rat der EKD habe mit Zustimmung der Kirchenkonferenz eine Klimaschutzrichtlinie beschlossen, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sei. Nun liege es an den Landeskirchen selbst, diese Richtlinie mit Klimagesetzen weiterzuführen.
SEXUALISIERTE GEWALT
Kuttler und Reif berichteten, die Präses der EKD-Synode Anna-Nicole Heinrich habe darauf hingewiesen, dass der Rat das Thema der sexualisierten Gewalt und der Betroffenenpartizipation weiter vorangebracht habe. Mit der Einsetzung des Beteiligungsforums sei ein großer Schritt gemacht. Wichtig sei den Betroffenen, dass das Beteiligungsforum der zentrale Ort der Diskussionen, Lösungsfindungen und Vereinbarungen zu allen Fragen der Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt ist. Dazu zähle auch die Frage, wie das den Betroffenen angetane Unrecht auch finanziell besser anerkannt und wie Ihnen besser geholfen werden könne.
TRANSFORMATION DER UEK
Friedemann Kuttler und Peter Reif berichteten des Weiteren, die Union evangelischer Kirchen (UEK) habe den Beschluss gefasst, dass „die UEK in die Arbeit der EKD transformiert werden“ solle. Kirchenpräsident Volker Jung, Vorsitzender der Vollkonferenz der UEK, habe aber vehement betont, dass dies kein Auflösungsbeschluss sei.
Bei der Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) vom 30. August bis zum 8. September in Karlsruhe waren 4.000 internationale Gäste aus über 100 Ländern sowie 30.000 Teilnehmende in den Begegnungszentren und Veranstaltungen zugegen, berichtete Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel in TOP 10 über die 11. Vollversammlung des ÖRK.
Die alle acht Jahre stattfindende Vollversammlung sei eine betende und feiernde sowie eine beratende und diskutierende Versammlung gewesen, sagte Oberkirchenrat Heckel. Aber vorrangig eine Versammlung, „in der die Begegnung untereinander über alle kulturellen und konfessionellen Grenzen hinweg im Vordergrund stand.“
IM FOKUS: KRIEG IN DER UKRAINE, KLIMAGERECHTIGKEIT SOWIE DIE SITUATION IM NAHEN OSTEN
Bei der Vollversammlung hätten drei thematische Akzente im Vordergrund gestanden: Der Krieg in der Ukraine sowie Frieden und Gerechtigkeit in der Region Europa, Klimagerechtigkeit und der Beitrag der Kirchen zur Schöpfungsbewahrung und die Situation im Nahen Osten.
In einer verabschiedeten Erklärung sei an „alle Konfliktbeteiligten“ appelliert worden, „die Grundsätze des internationalen Völkerrechts insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie die humane Behandlung von Kriegsgefangenen zu respektieren“. Die Delegierten hätten bekräftigt, dass Krieg nicht mit Gottes Natur zu vereinbaren sei, so Heckel. Der ÖRK habe betont, dass er seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine in engem Kontakt mit den Kirchen in der Ukraine stehe und dass er das Gespräch mit der Russisch-Orthodoxen Kirche im In- und Ausland mehrfach aufgenommen habe. „Die Russisch-Orthodoxe Kirche war mit 20 Delegierten auf der Vollversammlung vertreten. Darüber hinaus lud der ÖRK Vertreterinnen und Vertreter der unabhängigen Orthodoxen Kirche der Ukraine ein (…).“
In einer Verlautbarung hätten die ÖRK-Mitgliedskirchen auf die sich zuspitzende ökologische und klimatische Situation aufmerksam gemacht und die Kirchen weltweit aufgefordert, Maßnahmen zur Schöpfungsbewahrung zu ergreifen. In einer weiteren Verlautbarung sei sowohl der rechtmäßige Platz des Staates Israel in der internationalen Staatengemeinschaft als auch das Recht der Palästinenserinnen und Palästinenser auf Selbstbestimmung bekräftigt worden, berichtete Heckel weiter.
VIELFÄLTIGE BETEILIGUNGEN AUS DER WÜRTTEMBERGISCHEN LANDESKIRCHE
Seitens der württembergischen Landeskirche seien 25 Botschafterinnen und Botschafter vertreten gewesen, die im Rahmen eines Multiplikatorenprojektes des Dienstes für Mission, Ökumene und Entwicklung die Vollversammlung besuchten, zudem habe es Tagungen und Wochenend- Exkursionsprogramm sowie ein
Fotokunstprojekt gegeben, das nun in einer Wanderausstellung durch Kirchen in Württemberg gezeigt würde. Die württembergische Landeskirche sei außerdem von Anfang an in die Vorbereitungen durch einen Sitz im Gastausschuss (Hosting Committee) einbezogen gewesen, der von Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel wahrgenommen wurde.
„Der Ökumenische Rat der Kirchen ist auch in Zukunft für uns als württembergische Landeskirche eine der internationalen Plattformen, aus der wir als protestantische Kirche uns über die weltweiten theologischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen austauschen können“, so das Fazit von Oberkirchenrat Heckel.
In jeder Legislaturperiode unternimmt eine Delegation der Landessynode (Mitglieder des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung) und des Oberkirchenrats eine Reise, um eine Partnerkirche außerhalb Europas zu besuchen. Im Herbst dieses Jahres reisten die Delegierten nun nach Südafrika, um die Moravian Church of South Africa (MCSA) näher kennenzulernen, die auf die Herrnhuter Brüdergemeine zurückgeht und Mitglied der Evangelischen Mission in Solidarität ist (EMS). Die württembergische Landeskirche unterhält bereits vielfältige Kontakte zur MSCA, zum Beispiel auf der Ebene von Kirchengemeinden und -bezirken. Neben Ausschussmitgliedern waren auch Synodalpräsidentin Sabine Foth, Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel und Kirchenrätin Dr. Christine Keim dabei.
Von der Reise berichtete die Vorsitzende des Ausschusses, Yasna Crüsemann und der Synodale Matthias Vosseler, Südafrika sei „ein Land extremer Gegensätze... Wir erlebten Not, wie sie fast nicht auszuhalten war. Menschen, die am Straßenrand schliefen, Siedlungen aus Plastikplanen mitten in der Stadt, Kinder, die auf Gehsteigen aus Holzverschlägen winken, kilometerlange Townships, eine Müllhalde, in der ein Gemeindezentrum entstehen soll. Aber wir haben auch erlebt, wie gerade gelebte christliche Nächstenliebe an vielen Stellen ein beeindruckendes Zeugnis abgab.“ So zeichne sich die MCSA mit ihren 89 Gemeinden und rund 90.000 Mitgliedern etwa durch ihre sozialdiakonische Arbeit aus.
Einen Schwerpunkt der Reise bildeten die Themen Kolonialismus, Apartheid und das Zusammenleben mit anderen Religionen. Crüsemann berichtete zum Beispiel von der Pilgrimage of Grace, einem Pilgerweg zur Versöhnung zwischen der MCSA und der weißen Dutch Reformed Church (DRC), die das Apartheidsregime massiv vorangetrieben und theologisch legitimiert hatte. Während dieses Pilgerwegs sei es zu einem eindrücklichen öffentlichen Akt der Versöhnung der beiden Kirchen gekommen.
ZUSAMMENLEBEN IN EINER MULTIRELIGIÖSEN GESELLSCHAFT
Wie das Zusammenleben in einer multireligiösen Gesellschaft gehe, habe laut Crüsemann der Besuch in der Open Mosque zum Freitagsgebet gezeigt, einer liberalen Moschee, die sich einem geschlechtergerechten, aufgeklärten Islam verpflichtet weiß, in der auf Englisch gepredigt wurde und Frauen und Männer im Gebetsraum waren, teils ohne Kopftuch, und die auf eine offene Begegnung mit Menschen aus dem Umfeld setze. Die Moschee befinde sich neben Freikirchen und anderen religiösen Einrichtungen in einem lebhaften Viertel.
Zu den Höhepunkten der Reise hätten die Besuche in sieben Gemeinden der MSCA am Reformationssonntag gehört, „wo wir in Tandems verschiedene Gemeinden in den Cape Flats und Townships besuchten und die Theologinnen und Theologen unter uns gebeten waren, die Predigt (auf Englisch) zu halten. Wir waren teils überrascht, wie traditionell die Gottesdienste meist waren, dann aber auch, wieviel Persönliches aus dem Gemeindeleben etwa in die langen Abkündigungen einflossen, wie wichtig die Bläserarbeit für die Jugendarbeit in den Gemeinden ist und welche Glaubenshoffnung zum Ausdruck kommt, wenn eine Gemeinde mitten im wilden Müllplatz eines Townships plant, ein neues Gemeindezentrum zu errichten.“
GEGEN DIE GEWALT
Gewalt sei überall ein Thema, so Crüsemann, auch in Form von häuslicher Gewalt. Das habe sich in zwei Corona-Jahren, in denen die meisten Menschen zuhause waren, noch einmal verschärft. Einige Kirchengemeinden wie etwa in Mitchell Plains machten Projekte zu geschlechterbasierter Gewalt, „sicher eine der beeindruckendsten Erfahrungen unserer Reise. Jugendgruppen, Männergruppen, Paargruppen: Männer lernen über Gefühle zu sprechen und wie man Gewalt in Familien verhindern kann. Mädchen und Frauen stärken ihr Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein.“ Das Wichtigste sei der Austausch, „einen sicheren und geschützten Ort zu haben. Das kennen die meisten nicht. Weder das Zuhause noch der Schulweg seien sicher, erst recht nicht das Township, das Viertel, in dem sie wohnen.
Gegen die Gewalt helfe auch das Gemeindezentrum iThemba Labantu (Hoffnung für die Menschen), das die Delegation in der Gemeinde Philippi besuchte. In Vorschule, Grundschule, Jugendarbeit, Nachmittagsbetreuung, Ausbildungen für Jugendliche und der Suppenküche, die 500 Kinder und Jugendliche täglich speise, werden Kinder von der Straße und ihren Gefahren ferngehalten. Bildung und sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichten Zukunftsperspektiven.
THEOLOGISCHER AUSTAUSCH
Auch der theologische Austausch mit der MCSA sei Teil der Reise gewesen, so Crüsemann. Erste Station der Reise sei das Moravian Theological Centre (MTC) in Heideveld gewesen. Der Präsidenten der MCSA, Reverend Martin Abrahams, und der Direktor des MTC, Dr. Jeremy Wyngaard, betonten, die zunehmende Digitalisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse forderten von der theologischen Ausbildung, dass Prediger und Predigerinnen befähigt würden, ihre Botschaft relevant in einer postmodernen Gesellschaft zu verkündigen.
Es sei wichtig, schon in der Ausbildung die Binnenorientierung aufzugeben und sich in das Gemeinwesen einzubringen. Crüsemann berichtete, diese Zusammenarbeit von Theologie und Gemeinwesenentwicklung werde an konkreten Projekten (Sport, Musik …) erprobt. Für Wyngaard sei dies ein biblisches Modell, das sich am Beispiel und Auftrag Jesu orientiere und in dem das „go – geht hin“ konkret werde. Das Modell des theologischen Lernens habe er als „outside in“ statt „inside out“ beschrieben. Theologisches Lernen geschehe von den konkreten Lebenswelten her. Von dort würden die Fragen nach „innen“ gebracht und nicht wie zuvor „inside out“, also dass man innen viel lernt, was man dann schließlich außen anwende.
In einer öffentlichen Vorlesung habe Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel seine Überlegungen zur Taufe im Neuen Testament vorgestellt und die Taufe als Sakrament der Einheit hervorgehoben, so Crüsemann. In der anschließenden Diskussion sei das jeweilige Taufverständnis, das einem in den Gemeinden begegnet, durchaus auch als in der Praxis spaltend erlebt beschrieben worden (Glaubenstaufe versus Kindertaufe, Wiedertaufe).
Crüsemann resümierte, es sei beeindruckend zu sehen, wie die relativ kleine Herrnhuter Kirche, die Moravian Church of South Africa (MCSA), die seit fast 300 Jahren am Kap ist und mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen habe, „in diesem zerrissenen Land bei den Verwundbarsten präsent ist, wie sie dort Glauben lebt und ein Zeichen der Hoffnung setzt. Wir haben eine vielschichtige Kirche kennengelernt, die zwar ein gemeinsames mission statement hat, aber zwischen traditionell und modern viele Schattierungen zeigt.“ Und weiter sagte Crüsemann: „Für die meisten von uns waren die Begegnungen in den Gemeinden das Wertvollste: hören von den Sorgen und Hoffnungen unserer Glaubensgeschwister, miteinander Gottesdienst feiern, erleben, dass wir Teil einer weltweiten Kirche und Gemeinschaft sind: Begegnungen sind der Herzschlag der Ökumene. Der Blick über unseren württembergischen Tellerrand ist notwendig und tut gut. Gerade jetzt.“
Der Antrag auf die Einrichtung von Pfarrstellen für missionarische Aufgaben in jedem Kirchenbezirk wird nicht weiterverfolgt. Diesen Beschluss des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) teilte dessen stellvertretende Vorsitzende Dr. Antje Fetzer-Kapolnek der Synode mit.
LANGE BERATUNGEN
Bereits 2020 wurde der Antrag „Zwischen Missionsbefehl und Säkularisierung“ in die Synode eingebracht. Dort war der Antrag in den Ausschuss KGE in Zusammenarbeit mit dem Theologischen Ausschuss (ThA) verwiesen worden. Inhalt des Antrags war die Forderung ab dem Jahr 2025 flächendeckend in allen Kirchenbezirken jeweils eine Pfarrstelle für missionarischen Aufgaben einzurichten. Als Vorbild wurde dabei das Projekt „Kirche, die weiter geht“ aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Sachsen genannt. Dr. Antje Fetzer-Kapolnek führte aus, wie der Antrag nach dem Verweis in die Ausschüsse durch die beiden Ausschüsse unter Einbezug der Expertise von Dezernat 1 und 3, sowie des Evangelischen Jugendwerks (EJW) bearbeitet wurde.
INHALTLICH ZU UNTERSTÜTZEN, IN DIESER FORM NICHT UMSETZBAR
Das grundsätzliche Anliegen und die Dringlichkeit hinter diesem Antrag habe Cornelius Kuttler, Leiter des EJW, in einer Sitzung des Ausschusses KGE zum Ausdruck gebracht. Für junge Erwachsene sei die Landeskirche nicht mehr die erste Wahl, wenn sie überhaupt nach der ersten Gehaltsmitteilung noch Mitglieder seien. Viele junge Ehrenamtliche wanderten aufgrund der unpassenden landeskirchlichen Angebotsstruktur zu Freikirchen ab. Dies zeige, wie groß der Bedarf danach sei, jungen Menschen in der Landeskirche Heimat zu geben.
Gleichzeitig wurden Bedenken gegenüber der Einrichtung von Pfarrstellen für missionarische Aufgaben in jedem Bezirk geäußert. Die Einrichtung von 45 neuen Pfarrstellen sei weder personell noch finanziell umsetzbar. Würden diese Stellen durch Kürzung vom Gemeinde- oder Sonderpfarrstellen geschaffen, werde so die parochiale Struktur geschwächt. Die Neuschaffung der Stellen sei wiederum durch die zu erwartende Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen kritisch zu betrachten. Gegen die Umwidmung der schon bestehenden beweglichen Pfarrstellen in Pfarrstellen für missionarische Aufgaben habe Oberkirchenrätin Nothacker eingewandt, dass diese Pfarrstellen zum Ausgleich von Engpässen im Kirchenbezirk durch Krankheit und Krisenphasen benötigt würden. Außerdem habe Oberkirchenrätin Nothacker zu bedenken gegeben, dass den Kirchenbezirken bei der Ausgestaltung der Pfarrpläne die Gestaltungsmöglichkeit nicht genommen werden solle.
MISSIONARISCHE AUFBRÜCHE BESTEHEN BEREITS
Auf Grund der verschiedenen Bedenken haben die beiden Ausschüsse in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, dass das grundsätzlich unterstützte Anliegen in die Beratungen zum Pfarrplan einfließen soll. Kirchenrat Tobias Schneider habe in der abschließenden Sitzung des Ausschusses KGE von Projekten berichtet, in denen das inhaltliche Anliegen des Antrags schon zum Ausdruck komme. In seinem Bericht habe er auf den erfolgreichen Start des Projekts „Missionarische Gemeindeentwicklung mit jungen Erwachsenen“ in Herrenberg und Ludwigsburg, sowie den Start des Taufprojektes hingewiesen, bei dem Eltern angeschrieben werden, deren Kinder während der Corona-Jahre nicht getauft wurden. Abschließend habe Kirchenrat Schneider konstatiert, dass das inhaltliche Anliegen der missio dei bereits auf verschiedene Weise umgesetzt würde.
Nach abschließenden Beratungen, so die stellvertretende Vorsitzende Dr. Antje Fetzer-Kapolnek, sei der Ausschuss KGE zum Ergebnis gekommen, dass das grundlegende inhaltliche Anliegen des Antrags „Kirche zwischen Missionsbefehl und Säkularisierung“ bereits aufgegriffen sei und damit nicht weiterverfolgt würde.
Der Antrag, den Oberkirchenrat zu bitten, ein Konzept zur Stärkung der Kreislaufgedankens bei der Nutzung und Beschaffung von Produkten zu erarbeiten, wird nach Beratung des Ausschusses für Kirche, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) nicht weiterverfolgt. Auf Initiative des Oberkirchenrats soll aber ein Runder Tisch Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet werden
ANTRAG DER LETZTEN HERBSTSYNODE SOLLTE UNMITTELBARKEIT DER LIEFERBEZIEHUNGEN BESTÄRKEN
Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses KGS berichtete von den Beratungen des Ausschusses, in den der Antrag bei der letzten Herbstsynode verwiesen wurde. Hintergrund des Antrags sei die Feststellung einer Fokussierung bei der Herstellung und Lieferung von Gütern auf die Effizienz gewesen, wie sie in extremer Form zum Beispiel an Einweg-Kleidungsstücken sichtbar werde. Darin käme eine Geringschätzung der Schöpfung und der am Herstellungsprozess beteiligten Menschen zum Ausdruck, die oftmals unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssten. Anliegen des Antrags sei es gewesen, bei der Beschaffung von Produkten weniger den Kostenfaktor in den Vordergrund zu rücken, sondern die Unmittelbarkeit von Lieferbeziehungen anzustreben und so an möglichst vielen Stellen Kirchenmitglieder als Akteure der Lieferketten einzubinden.
AN VIELEN STELLEN WIRD SCHON NACHHALTG GEHANDELT
Im Beratungsprozess zum Antrag habe der Oberkirchenrat auf die vielen Orte hingewiesen, an denen schon im Sinne des Antrags gehandelt würde. Das Anliegen des Antrags sei an vielen Stellen der Landeskirche bereits umgesetzt, beispielsweise beim Grünen Gockel, bei der Aktion KITA.umweltbewusst.2030, oder dem Klimaschutzkonzept der Landeskirche. Auch im Bildungs- und Schulungsangebot der verschiedenen landeskirchlichen Einrichtungen sei das Thema sehr präsent.
Die Einrichtung eines Referentinnen- und Referentenpools in Zusammenarbeit mit dem Bauernwerk sei vom Oberkirchenrat prinzipiell unterstützt worden.
OKR UND AUSCHUSS SPRECHEN SICH FÜR DIE EINRICHTUNG EINES RUNDEN TISCHES AUS
Von Seiten des Oberkirchenrates sei im Gespräch zum Antrag der Vorschlag eingebracht worden, so Sawade, einen „Runden Tisch Ernährung und Landwirtschaft“ zu gründen. Unter Beteiligung der Leitung des Referats Umwelt sowie Theologie und Kirche und Leitung durch das Landesbauernpfarramt könne so ein Runder Tisch ein geeigneter Ort sein, um vorhandene Initiativen besser zu vernetzen, die bestehende Expertise ins Gespräch zu bringen und gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Darüber hinaus könne über dieses Forum die Vielfalt der Angebote besser kommuniziert werden und Anlässe für Aktionen besser identifiziert werden. Ziel sei es auch die Evangelische Jugend im ländlichen Raum an diesem Runden Tisch zu beteiligen.
Der Ausschuss KGS habe die vom OKR berichteten Aktivitäten begrüßt und der Einrichtung eines Runden Tisches Ernährung und Landwirtschaft zugestimmt. Gleichzeitig habe man darum gebeten die Sachkompetenz des Evangelischen Bauernwerkes bei der Einrichtung des Runden Tisches angemessen zu berücksichtigen.
In Hinblick auf die bereits bestehenden vielfältigen Angebote im Sinne des Antrags und die Einrichtung des Runden Tisches habe der Ausschuss schließlich beschlossen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.
Abschließend führte Sawade an, dass die Formulierung “der Antrag wird nicht weiterverfolgt” in diesem Fall und ebenso bei den nächsten Tagesordnungspunkten bedeute, dass das Anliegen des Antrags bereits umgesetzt ist oder sich in der Umsetzung befinde. Gerade gegenüber den Kirchengemeinden sei wichtig, zu betonen, dass die den Anträgen zugrundeliegenden Anliegen nicht einfach fallen gelassen würden.
Das Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), Annette Sawade, berichtete von der Beratung des Antrags 34/20 zur Erhöhung der Artenvielfalt.
ERHALT DER ARTENVIELFALT ALS WICHTIGER BEITRAG ZUR BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG
Bei der Sommersynode war der Antrag in den Ausschuss KGS verwiesen worden. Inhalt des Antrags sei der Auftrag an den Oberkirchenrat gewesen, Beratungsangebote für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen zu schaffen, wie die Artenvielfalt auf freien Grünflächen um kirchliche Gebäude erhöht werden könne. Weiter sollten nach dem Antrag die Angebote des Umweltbüros dafür genutzt und erweitert werden und kostenloses Saatgut bereitgestellt werden, so Annette Sawade. Oberkirchenrat Christian Schuler hatte das Anliegen des Antrags mit seiner Feststellung, dass die Artenvielfalt und Bewahrung der Schöpfung ein „wichtiges Kernthema der Umweltarbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ sei, grundsätzlich unterstützt.
HINWEIS AUF BEREITS BESTEHENDE ANGEBOTE
Weiter hatte Oberkirchenrat Schuler berichtet, dass diese Haltung bereits in der Selbstverpflichtung zum Artenschutz in den 2011 erschienenen „Leitlinien für gelebtes Gastsein“ zum Ausdruck gekommen ist. Das Umweltreferat beteilige sich jährlich an einer Blumensamenaktion der NABU, thematisiere das Thema des Artenschutzes bei Fortbildungen zu Bau- und Sanierungsmaßnahmen und unterstütze die Anlage und Pflege insektenfreundlicher Außenanlagen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen läge dann aber vor allem in den Händen der Ortsgemeinden. Über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus seien die finanziellen und personellem Mittel des Umweltreferats begrenzt.
Die Ausschussvorsitzende Sawade berichtete, dass nach dem Bericht von Oberkirchenrat Schuler der Ausschuss KGS zur Ansicht gelangt sei, dass das dem Antrag zugrundeliegende Anliegen bereits umgesetzt und erledigt sei. Darum habe der Ausschuss beschlossen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.
Erstunterzeichner Dr. Markus Ehrmann antwortete auf den Bericht der Vorsitzenden Sawade, dass über das Potential und die Notwendigkeit der Erhöhung der Artenvielfalt auf landeskirchlichen Flächen weitgehend Einstimmigkeit bestünde. Weil die momentanen Bemühungen nicht ausreichten, sei er mit der Nicht-Weiterverfolgung des Antrags nicht einverstanden.
Die Anzahl der Photovoltaikanlagen auf Kirchendächern ist noch ausbaufähig. Dies war die Feststellung hinter dem Antrag 38/20 über dessen Beratung Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) der Synode berichtete …
KIRCHENGEMEINDEN SOLLEN BEI DER EINRICHTUNG UNTERSTÜTZT WERDEN
Nach der Verweisung des Antrags in den Ausschuss und einer ersten Beratung habe man den Oberkirchenrat um eine Stellungnahme gebeten und gemeinsam beraten, so Sawade. Inhalt des Antrags sei die Bitte an den Oberkirchenrat, ein Konzept zur Erhöhung der Photovoltaik-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden zu entwickeln. In der Begründung zum Antrag sei das Anliegen betont worden, dass Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchengemeinderäte bei der Einrichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) möglichst gut entlastet würden. Dazu sei eine gute Beratung durch den Kirchlichen Energieversorger und die Ökumenische Energiegenossenschaft notwendig.
ENTLASTUNG DER GEMEINDEN DURCH DEN KSE
Der Oberkirchenrat, so Sawade, hatte in den Beratungen von folgenden bereits angegangen Maßnahmen berichtet. Eine Erhebung des Dezernats 8 habe gezeigt, dass durch bautechnische Hinderungsgründe weniger Möglichkeiten zur Einrichtung von PV-Anlagen bestünden als zuerst angenommen. Neben bereits bestehenden Beratungen durch die Vernetzte Beratung habe der Kirchliche Energieversorger KSE ein Betreiberkonzept entwickelt, dass Kirchengemeinden ermöglicht in PV-Anlagen zu investieren ohne selbst Betrieb und Verwaltung verantworten zu müssen. Schließlich hatte der Oberkirchenrat in den Beratungen auf zwei Möglichkeiten zur Finanzierung von PV-Anlagen hingewiesen.
PHOTOVOLTAIK KANN INZWISCHEN OPTISCH UNAUFFÄLLIG UMGESETZT WERDEN
Neben diesen Ausführungen zur Beratung mit dem OKR ergänzte Sawade den Hinweis, dass den ästhetischen Bedenken gegenüber PV-Anlagen auf Kirchdächern inzwischen mit angemessenen Gestaltungselementen begegnet werden könne. Oft gestalteten sich aber trotz einer grundsätzlich positiven Haltung auf Landesebene die Gespräche mit den Denkmalschutzbehörden auf Landkreisebene noch schwierig.
Der Antrag habe sich aber im Rahmen des Klimaschutzgesetzes in Hinblick auf die damit verfügbaren erhöhten Mittel des Ausgleichstocks und das neue Betreiberkonzept durch die KSE erledigt und sei deshalb nicht weiterzuverfolgen.
PHOTOVOLTAIK IN ZUKUNFT NOTWENDIG ZUR CO2-KOMPENSATION
Als Antwort auf den Bericht von Annette Sawade bedankte sich der Erstunterzeichner des Antrags, Dr. Markus Ehrmann, dass alle Anliegen des Antrags vom OKR aufgenommen werden. Gleichzeitig betonte er, dass eine schnellere Umsetzung wünschenswert gewesen wäre. Zuletzt wies er darauf hin, dass in der Umsetzung des noch zu beschließenden Klimaschutzgesetzes PV-Anlagen als Möglichkeit zur Treibhausgaskompensation unbedingt in Betracht gezogen werden müssten. Es sei damit zu rechnen, dass zunächst nicht in allen Kirchengemeinden ausreichend Emissionen eingespart werden können, so dass eine Kompensation notwendig werde.
PHOTOVOLTAIK IN ZUKUNFT NOTWENDIG ZUR CO2-KOMPENSATION
Als Antwort auf den Bericht von Annette Sawade bedankte sich der Erstunterzeichner des Antrags, Dr. Markus Ehrmann, dass alle Anliegen des Antrags vom OKR aufgenommen werden. Gleichzeitig betonte er, dass eine schnellere Umsetzung wünschenswert gewesen wäre. Zuletzt wies er darauf hin, dass in der Umsetzung des noch zu beschließenden Klimaschutzgesetzes PV-Anlagen als Möglichkeit zur Treibhausgaskompensation unbedingt in Betracht gezogen werden müssten. Es sei damit zu rechnen, dass zunächst nicht in allen Kirchengemeinden ausreichend Emissionen eingespart werden können, so dass eine Kompensation notwendig werde.
Antrag Nr. 49/22: Festsetzung Zielzahl PfarrPlan 2030. Aussprache, Beschluss
Im Antrag 49/22 innerhalb von TOP 16 (Selbständige Anträge) wird der Oberkirchenrat gebeten, „die Gesamtzahl der Gemeinde- und Sonderpfarrstellen im Pfarr-Plan 2030 abweichend von der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst auf 1.100 zu erhöhen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die benötigte Zahl an Pfarrpersonen zur Verfügung steht.“
Um dies zu ermöglichen, schlagen die Antragsteller eine Reihe von Maßnahmen vor:
Die Antragsteller begründen den Antrag damit, „dass die akademisch-universitäre Ausbildung mit dem Regelzugang 1. und 2. Theologische Dienstprüfung derzeit nur eine begrenzte Personenzahl für den Pfarrdienst unserer Landeskirche zur Verfügung stellen kann.“ Und weiter: „Die sich durch den Personalrückgang deutlich verschlechternden Rahmenbedingungen für den Pfarrdienst machen das Pfarramt zusätzlich für Studienanfängerinnen und -anfänger unattraktiv.“
Die Antragsteller schätzen die Kosten dieser Maßnahmen auf etwa 10 Mio. Euro jährlich. Dies erscheine im Blick auf das Einsparpotential bei der Pfarrersbesoldung vertretbar. Die Antragstellerinnen und Antragsteller betonen, einer überproportionalen Reduzierung der Pfarrstellen gegenüber dem prognostizierten Rückgang der Gemeindeglieder nicht zustimmen zu wollen.
Martin Plümicke (Reutlingen) sprach sich dafür aus, die Kürzungen im Pfarrdienst für Kirchengemeinden zurückzunehmen. Er appellierte an den Oberkirchenrat, Ruhestandsbeauftragung zu flexibilisieren und zu einfacheren Lösungen zu kommen. Innerhalb der Offenen Kirche habe es Irritation gegeben, dass über die klassischen Zugänge zum Pfarrberuf nicht gesprochen worden sei. Plümicke brachte den Änderungseintrag ein, dass die Landeskirche zusammen mit der theologischen Fakultät Tübingen ein Kommunikationskonzept entwickeln solle, um Werbung für das Theologiestudium zu machen. Die Botschaft müsse ankommen: Die Landeskirche wird kleiner, bietet aber attraktive Arbeitsplätze und sucht Menschen in nicht geringer Anzahl.
Matthias Eisenhardt (Schorndorf) sagte, er halte den Antrag für hochbedenklich. Würde dem Antrag Folge geleistet, erfolge das auf Kosten künftiger Generationen. Bei Anwendung würden 10 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich anfallen, das sei nicht vertretbar. Entsprechende Maßnahmen müssten in den Ausschüssen beraten werden, hier ginge es um grundsätzliche Entscheidungen, die die Landeskirche tiefgreifend verändern könnten. Nicht-universitäre und niederschwellige Zugänge könnten den Pfarrberuf entwerten und eine Qualitätsminderung bedeuten. Auf universitäre Qualifikation zu verzichten, wäre fahrlässig. Eisenhardt plädierte dafür, zunächst in den Ausschüssen zu klären, wie der Pfarrberuf künftig aussehen solle und weiterhin Meinungen aus den Gemeinden zu erheben. Zudem sei zu beraten, wie der Übergang vom Studium in den Pfarrberuf so aussehen könne, dass er wieder ergriffen werde. Eisenhardt bat um Verweis des Antrags in die zuständigen Ausschüsse.
Thorsten Volz (Sulz) zeigte sich verwundert über das Vorgehen und die Diskussionskultur und darüber, vom Antrag überrascht worden zu sein. Dieses sei unsolidarisch. Bezüglich der Ruhestandsbeauftragung gäbe es viele Möglichkeiten, diese beispielsweise auf Honorarbasis zu beauftragen. Weiterhin seien Multiprofessionalität, aber auch neue Berufsfelder anzudenken. Bezüglich der Anstellungsformen dürfe es keine soziale zwei-Klassen-Gesellschaft geben.
Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) begrüßte den Antrag ausdrücklich. Es bräuchte derartige Erleichterungen für Gemeinden für die Arbeit vor Ort. Relevant sei aber die Zahl derer, die zur Verfügung stehen. Der Pfarrstellenstrukturplan (PSP) sei ein verlässliches Mittel. Bei einer Zielstellenzahlerhöhung müsse geklärt sein, wie die Stellen besetzt würden. Wenn andere Zugänge nicht gewünscht seien, müsse überlegt werden, wie die Zahl erreicht werden könne. Ehrmann führt aus, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne, wenn die entsprechenden Menschen fehlen würden.
Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) führte aus, dass es nicht darum gehe, das Theologiestudium infrage zu stellen. Es gehe um alternative Zugänge im Angestelltenverhältnis. Er schlug in einem Änderungsantrag vor, alternative Zugänge auf zehn Jahre zu begrenzen und in acht Jahren eine Auswertung vorzunehmen. Damit würden die nächsten – schwer werdenden – Jahre überbrückt werden, in denen 28 Prozent der Pfarrstellen entfielen. Schultz-Berg halte die aktuell geplanten Zahlen außerdem für schwierig, da Pfarrpersonen auch Personen im öffentlichen Raum und ein Gegenüber für viele Amts- und Funktionsträger seien. Hier würden die rund 70 zusätzlichen Stellen helfen.
Matthias Hanßmann (Horb am Neckar) warb für den Antrag und führte aus, dass wenn die Synode die Zielzahl erhöhen wolle, es auch die Personen dazu brauche. Als eine Zugangsmöglichkeit nannte er das Beispiel der Liebenzeller Hochschule. Diese sei 2011 nach einem Akkreditierungsverfahren als staatliche Hochschule anerkannt worden. Daher brauche man keine Angst vor sogenannten „Evangelikalen Hochschulen“ zu haben. Angst haben müsse man hier lediglich vor denselben Nachwuchsproblemen. Daher müsse auf allen Wegen versucht werden, Menschen für den Pfarrdienst zu begeistern und den Zugang zu ermöglichen.
Dr. Thomas Gerold (Albstadt-Onstmettingen) sagte, dass die Zahlen des Pfarrplans 2030 vor Ort eingeschlagen hätten. Er bekäme Rückmeldungen von jungen Kollegen in den 30ern und Anfang der 40er, die sich überlegten, sich beruflich doch noch umzuorientieren, da sie sich nicht vorstellen könnten, unter diesen Bedingungen künftig zu arbeiten. Sie würden anderen im Augenblick nicht zum Theologiestudium raten. Es ginge nun darum, Sorgen abzumindern. Vieles an Begegnungen, in denen die Bindung gestärkt würde und die einen Austritt weniger wahrscheinlich machen würde, fielen aber weg. Dadurch würden die Mitgliederzahlen nochmals nach unten gedrückt. Es brauche also verschiedene Wege, um an Menschen zu kommen, daher dankte Gerold für die verschiedenen Überlegungen zu den Möglichkeiten. Weiterhin gab er zu bedenken, dass nicht alle Ruheständler Willens und in der Lage seien, einer Beauftragung nachzukommen. Er schloss, dass jede neue Lösung, die gefunden werde, eine gute sei.
Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) drückte seine Verwunderung bezüglich des Antrags aus. Bei so einer gewichtigen Entscheidung, den Antrag „direkt auf den Tisch“ ohne Beratung zu erhalten, halte er für keinen guten Stil, dies würde eine vertrauensfördernde Kultur nicht stärken. Weiterhin führte er aus, dass im Staatskirchenvertrag die Ausbildung zum Pfarramt an Hochschulen verordnet sei, hier halte er es nicht für sonderlich sinnvoll, dass von kirchlicher Seite eine Verabredung aufgeweicht werde. Zudem sei die Bewerbung des Theologiestudiums hier festgelegt. Dies müsse stärker in den Fokus genommen werden. Er hege nicht nur Zweifel, inwiefern ein herabgesenktes Niveau ein sinnvolles Mittel in einer komplexer werdenden Gesellschaft sei, sondern auch über Sonderwege innerhalb der EKD. Es gäbe bereits jetzt eine beeindruckende Vielfalt an Universitäten und Fakultäten mit eigenen inhaltlichen Schwerpunkten, die den Reichtum der evangelischen Theologie zum Ausdruck bringe. Der Weg sei lang, aber verändere den Blick auf Menschen, die Welt und Gott.
Thomas Stuhrmann (Abstatt) sagte, dass das Thema Pfarrplan schon lange behandelt würde. Man komme gegenüber dem Oberkirchenrat nicht weiter, daher musste es in die Synode eingebracht werden. Die 28 Prozent Kürzungen der Pfarrstellen wären während der Synodaltagung plötzlich öffentlich gemacht worden, Gremien würden bereits überlegen, wie sie kürzen könnten. Es brauche daher verschiedene Zugänge zum Pfarrberuf. Es ginge um die Menschen, denen das Evangelium verkündet würde.
Prof. Dr. Jürgen Kampmann (Tübingen) gab an, dass der Antrag etwas ähnliches sein wolle wie der umgangssprachliche „Doppelwumms“, was er aber nicht sei. In Bezug auf die erwähnte akkreditierte Hochschule Bad Liebenzell fände man bei näheren Recherchen „Ernüchterndes“, wie ein Übergewicht in der Befassung mit dem Neuen Testament und praktischer Theologie. Es gäbe zudem keine direkten Anschlussmöglichkeiten an die theologischen Fakultäten. Weiterhin stellte Kampmann die Frage, wie es um die langfristige Finanzierung der zusätzlichen Stellen bestellt sei. Im Antrag fehle zudem die nötige Vorarbeit. Er gehöre in die Beratung der zuständigen Ausschüsse.
Tobias Geiger (Nagold) stellte die Frage, warum es die Eile und nicht den Verweis in die Ausschüsse gebe. Der Pfarrstellenstrukturplan sei ein verlässliches Mittel. Wer mit der Zielstellenzahl nicht einverstanden sei, habe keine andere Möglichkeit, als dem Antrag zuzustimmen. Es sei richtig, dass mit dem Antrag ein Risiko eingegangen werde. Aber die Zielzahl von 1036 sei ebenso ein Risiko unter dem Gesichtspunkt, was das mit den Kirchengemeinden mache. Zudem biete der universitäre Zugang lediglich die benannten 1036 Personen. Wenn es mehr bräuchte, müsste man woanders hingehen. Die Studierendenschaft der Hochschule Bad Liebenzell setze sich aus je ein Drittel freikirchlicher Personen, landeskirchlicher Personen und über das Jugendwerk zusammen. Geiger stellte die Frage, ob man es sich leisten könne, auf zwei Drittel Landeskirchenmitglieder zu verzichten. Es gebe weiterhin die Möglichkeit eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses statt eines öffentlich-rechtlichen für zusätzliche Stellen. Dieses sei in der Kirchlichen Anstellungsordnung verankert und solle nicht schlechter bezahlt werden.
Siegfried Jahn (Blaufelden) sagte, dass hier verschiedene Seiten gegeneinander ausgespielt würden. Wenn man Gemeinden fragte, würden diese sich Menschen wünschen, die das Evangelium bezeugten. Das sei der Punkt, auf den es ankomme. Man könne nicht alle Menschen nehmen, aber wenn man die eine Seite gegen die andere ausspiele, sei Jahn nicht sicher, ob die universitäre Theologie den Wettstreit gewinnen würde
Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) plädierte für mehr Mut und dafür, dass man einen württembergischen Weg gehen könne. Klärle habe als Präsidentin einer Hochschule damit bereits Erfahrungen macht, die bezeugten, dass man damit Erfolg haben könne. Für die Theologie und den Pfarrdienst würde die Vielfalt gestärkt, hier könne man ohne großes Risiko viel gewinnen. Es wäre schade, wenn man diese Wege nicht beschreiten würde.
Karl-Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) sagte, dass das Thema der Ruhestandbeauftragung im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde stehen müsse. Dann könne es nichts anderes geben als ein klares „Ja“. Die Hochschule Tübingen sei nicht der einzige Gradmesser, wer als Gemeindepfarrer tauge. Wie in jedem anderen Beruf auch gäbe es durch das Vikariat und die Probezeit eine Bewährungszeit. Hier könne man durch fachliche Kompetenz überzeugen oder durch eine gewinnende Art.
Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) führte aus, dass vielen nicht bewusst sei, was eine Kürzung von 30 Prozent der Pfarrstellen für die Gemeinden bedeute. Bereits jetzt gäbe es einen Aufschrei aufgrund von Kürzungen von 10 Prozent. Man wisse seit 26 Jahren, dass die Kürzung käme und es hätten viele mitgewirkt. Damit es in die Praxis kommt, bitte sie die Synode hier zusammenzustehen und eine Entscheidung zu treffen.
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker teilte in einer Reaktion des Oberkirchenrats der Synode die Bedenken des Oberkirchenrats zum vorgestellten Antrag mit. So seien die Sorgen über die Auswirkungen der Zurruhesetzungen vieler Pfarrpersonen nachvollziehbar, aber es brauche eine Diskussionsbasis und darum auch eine Verweisung des Anliegens in die Ausschüsse.
In Bezug auf die im Antrag geforderte Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zum Pfarramt wies sie auf die Gefahr hin, dass mit so einer Ausweitung die württembergische Landeskirche sehr verbindliche europaweite Absprachen verlasse und einen Sonderweg einschlagen würde. Der Regelweg sei nach wie vor das akademische Studium mit 1. und 2. Theologischer Dienstprüfung.
Die Aufnahme von 42 Theologiestudierender im Jahr 2022 zeuge davon, dass dieser Weg durchaus noch eingeschlagen werde. Neben dem grundständigen Studium gäbe es aber bereits alternative Zugänge, bspw. über den Aufbaustudiengang für Berufstätige mit abgeschlossenem Studiengang in Marburg, Heidelberg, Greifswald und Tübingen, der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarrdienst für kirchliche Angestellte oder den Einstieg von gymnasialen Religionslehrerinnen und -lehrer ins Vikariat. Der Oberkirchenrat halte es darüber nicht für angezeigt oder sinnvoll, weitere Wege zu etablieren. Die bisherigen alternativen Zugänge würden zeigen, dass es eine überschaubare Zahl von Menschen sei, die sich darüber auf den Weg ins Pfarramt machten.
Die Landeskirche habe ein Interesse, die Theologische Fakultät in Tübingen zu stärken, da dort der Diskurs mit anderen Wissenschaften stattfinde und so die Stellung der Theologie entsprechend der europäischen Wissenschaftskultur sei.
Eine Verlängerung des Dienstauftrags von Pfarrerinnen und Pfarrern über die Ruhestandsgrenze hinaus biete laut Nothacker auch keine sinnvolle Lösung. Diese könnten kurzfristige Ausfälle ausgleichen, aber nicht verlässlich in die langfristige Planung eingerechnet werden.
Schließlich gab Nothacker eine Prognose über die Auswirkungen einer Erhöhung der Zielzahlen für die geplanten Pfarrstellen 2030. Im besten Fall würde sich die Pastorationsdichte erhöhen. Eine Abweichung von der bisherigen Planung würde aber die Probleme in die nächste Generation verlagern. Nicht zuletzt sei auch die finanzielle Belastung nicht zu unterschätzen. Je nach Beschäftigungsverhältnis würden sich die Kosten auf 7 bis 8,3 Millionen Euro jährlich belaufen. Diese Kosten könnten nur durch die Aufgabe anderer Arbeitsbereiche der Landeskirche getragen werden.
Abschließend betonte Oberkirchenrätin Nothacker, dass der Oberkirchenrat weiterhin offen für den Vorschlag sei, über den Einsatz von Ruhestandspfarrerinnen und -pfarrern ins Gespräch zu kommen. Ein sinnvoller Ort dafür seien die Haushaltsplanungen für die Jahre 2025/2026. Gleichzeitig müsse man feststellen, dass die Zugänge zum Pfarrberuf schon äußerst vielfältig seien und gleichzeitig die Qualität in der Ausbildung zum Pfarrberuf erhalten bleiben müsse.
Der Änderungsantrag 78/22 zum Antrag 49/22 zielte darauf, den Zugang zu diesen alternativen Zugängen zum Pfarrdienst auf zehn Jahre bis 2032 zu begrenzen. In spätestens acht Jahren soll eine Auswertung erfolgen. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.
Im Anschluss wurden alle Punkte aus Antrag 49/22 einzeln abgestimmt und jeweils mit Mehrheit angenommen.
Auf die in der förmlichen Anfrage gestellten Fragen zum Organisationsteam, zur Weiterleitung der Informationen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung und zur Transparenz der Vorbereitungen antwortete Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel.
Zunächst wies er auf die Verortung des Projektes beim Zentrum für Gemeindeentwicklung und Ehrenamt und den Missionarischen Diensten hin, die sich in einer Umstrukturierungsphase befinden. Deren Leiter und der Projektleiter des Innovationstages stehen in engem Austausch mit Dezernat 1 sowie Prälatin Gabriele Arnold. Für die Planung und Durchführung sollen Mitarbeitende aus den oben genannten Bereichen, aus anderen Werken und aus dem Kirchenbezirk Reutlingen mit einbezogen werden. Zu den Fragen nach Informationen und Transparenz verwies Heckel auf die Einbindung von Prälatin Arnold in den Prozess. Aktuell soll die Organisationsstruktur neu überprüft und weitere Synodale über die Steuerungsgruppe in die Planung eingebunden werden.
Auf die in der förmlichen Anfrage gestellten Fragen zum verschlechterten Service durch die Datagroup, zu Auslieferungsschwierigkeiten und Unzufriedenheit mit nicht funktionierender Technik antwortete Dr. Fabian Peters. Er ging auf die Problemstellungen im Einzelnen ein. Die meisten Probleme sind dem OKR bekannt. Bezüglich der nicht erbrachten Leistungen soll die Datagroup nochmals auf die vertraglichen Vereinbarungen hingewiesen werden. Die Betreuung und Einbindung von Fremdgeräten durch Datagroup kann aus Haftungsgründen nicht durchgeführt werden. Eine mögliche Unterstützung muss im Einzelfall geprüft werden.
Lange Wartezeiten auf die Auslieferung von Geräten ist auf die aktuelle Marktsituation zurückzuführen und liegt nicht in der Verantwortung des Dienstleisters. Die Probleme bei der Umstellung auf Microsoft Cloud soll durch mehr Ressourcen seitens des Dienstleisters gelöst werden. Der eingekaufte Service von Datagroup wurde nicht reduziert, der Dienstleister ist angehalten, regelmäßig über die Ressourcen und offenen Tickets zu berichten. Den Gemeinden und Pfarrämtern wird die Nutzung der Vollpakete (Hardware inkl. Support) empfohlen, auftretende Probleme sollen direkt bei der IT-Abteilung gemeldet werden, damit das Ausmaß erfasst werden kann.