Der von 30 Synodalen vorgelegte Entwurf für ein „Klimaschutzgesetz der Evangelischen Landeskirche“ umfasst insgesamt elf Paragrafen. Er setzt mit einer Präambel ein, die wesentlich theologische Begründungen für ein Engagement innerhalb der Landeskirche für den Klimaschutz in der jetzigen Klimakrise umfasst (§1). In §2 werden Zweck und Anwendungsbereiche des Gesetzes genannt. Das eigentliche Klimaschutzziel ist in § 3 festgelegt; Zitat: „Die Treibhausgasemissionen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sollen bis zum Jahr 2035, spätestens bis 2040, Klimaneutralität erreichen.“ Der Gesetzentwurf sieht dafür eine „Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs“ sowie die „Nutzung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe“ vor. Wie das Ziel erreicht werden soll, erläutert ein Bündel an Maßnahmen in den folgenden Paragrafen: ein kontinuierliches Monitoring des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen (§4), die Entwicklung eines jeweils 5-jährigen Klimaschutzplans (§5), die Förderung klimafreundlicher Heiztechnologie energetische Gebäudesanierung und weiterer Klimaschutzmaßnahmen (§6), eine „Pflicht zur Verwendung erneuerbarer Energien“ (§7) sowie die Bildung von „Klimaschutzfonds“ zur Finanzierung. (§8). §9 beschreibt die diesbezüglichen Pflichten der Kirchen und Kirchenbezirke, §10 die Pflichten der Landeskirche. §11 beinhaltet schließlich das Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes und die Unterschriften der Gesetzesiniatoren und -initiatorinnen.
Aussprache
In kritischen Anfragen wiesen mehrere Synodale auf die mutmaßlich hohe personelle Belastung der Gemeinden hin. Beate Keller (Göppingen / Geislingen) wies darauf hin, dass die Gemeinden durch Corona 30% der ehrenamtlichen Mitarbeiter verloren hätten. Zudem könne bei einer vorzeitigen Priorisierung des Klimaschutzes in der Gemeindearbeit für andere Themen „die Luft ausgehen“. Auch auf eine mögliche hohe finanzielle Belastung gingen mehrere Synodale ein.
Den ökonomischen Befürchtungen setzen andere Synodale entgegen, dass die Investitionen durch Energie- und Abgabeneinsparungen zumindest ausgeglichen werden könnten; auch ein Gewinn, so Prof. Dr. Martina Klärle (Crailsheim / Blaufelden / Weikersheim), sei möglich. Dem Einwand einer möglicherweise hohen Bindung der Gemeinden durch das Thema Klimaschutz trat sie mit der Erfahrung entgegen, dass feste Regularien ermöglichten, sich ganz dem Kerngeschäft zu widmen. Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) wies darauf hin, dass eingespartes Geld für Jugendarbeit oder Gemeindeentwicklung verwendet werden könne.
Betreffs der Personalfrage erinnerte Prof. Dr. Martina Klärle auf die große Zahl an Aktivistinnen und Aktivisten auch im ländlichen Raum hin. Ruth Bauer (Schorndorf / Schwäbisch Gmünd) meinte, dass das Engagement der Grüne-Gockel-Gruppen vor Ort ausreichend sei für die notwendigen Daten-Erhebungen. Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) betonte, dass der Aufwand für Erhebungen nicht so hoch sei wie von manchem angenommen; beispielsweise könnten aufgrund vorliegender Rechnungen Verbrauchswerte gesammelt werden.
Schultz-Berg wies auch darauf hin, dass die Nordkirche und die EKBO bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hätten.
Prof. Dr. Martin Plümicke nannte den Gesetzesentwurf einen großen Wurf, mutig und ambitioniert. Er sei ein „Vorbild für die Gesellschaft“. Kirche könne nun auch als zukunftsgerichtet und nicht mehr nur als rückwärtsgewandt wahrgenommen werden. Johannes Söhner (Herrenberg) erinnerte an die Ergebnisse der letzten Shell-Studie und der aktuellen Landtagswahl: Diese hätten gezeigt, dass die Sorge um das Klima für einen Großteil der Bevölkerung ein wichtiges Thema sei.
Mehrere Synodale plädierten dafür, neben dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung auch den Finanzausschuss und andere Ausschüsse auf den Handlungsebenen der Landeskirche in die Beratungen im Rechtsausschuss einzubeziehen.
Beschluss:
Mehrheitlich stimmten die Synodalen für die Verweisung in den Rechtsausschuss.