Herbsttagung 2016

Vom 21. bis 24. November im Hospitalhof Stuttgart

 

Martin Klumpp baute das Evangelische Bildungszentrum Hospitalhof auf und machte es zu einem liberalen Forum für theologische, psychologische und gesellschaftliche Fragen.

Am Montag, 21. November, hat der Oberkirchenrat die Strategische Planung vorgestellt. Ziel ist, gemeinsam einen Weg festzulegen, an dem sich alle mit ihren inhaltlichen Planungen orientieren können. 

Bevor am Dienstag, 22. November, die Haushaltsberatungen aufgenommen wurden, gab es diverse Berichte zu verschiedenen Anträgen. Dabei ging es unter anderem um die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland, alternative Zugänge zum Pfarrdienst, Flüchtlingsarbeit und Sonderpfarrstellen.

Am Mittwoch hat der Oberkirchenrat unter anderem über die Christenverfolgung im Mittleren Osten und die erste Partnerschaftskonsultation der Württembergischen Landeskirche berichtet. Im Nachgang zum Schwerpunkttag der Sommersynode wurde eine Erklärung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu deutschen Rüstungsexporten beschlossen. Danach wurde über das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes und das Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes beraten.

Am Donnerstag, 24. November, lag der Schwerpunkt der Beratungen auf der Verabschiedung des Kirchlichen Gesetzes über das Finanzmanagement in der Ev. Landeskirche in Württemberg. Abschließend gab es Berichte über die Anfang November stattgefundene EKD-Synode in Magdeburg und den Ideenwettbewerb „Kirche macht was. Aus deiner Idee!“.

Berichterstattung

Wir halten sie live auf dem Laufenden. Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Stuttgarter Hospitalhof zur Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.

1. Sitzungstag - 21. November 2016

Gottesdienst in der Stiftskirche

Andreas Wündisch beim Eröffnungsgottesdienst der Herbsttagung 2016

Gottesdienst in Stiftskirche

Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Evangelium und Kirche verantwortlich.

Gloria Gottesdienst - Stiftskirche, zur Herbsttagung der Synode

TOP 1/Top 2 – Wechsel in der Mitgliedschaft/Wahlen in den Ausschüsse und dem Schriftführeramt

Simon Hensel (links) rückt in die Synode nach, nachdem Isabell Schick ihr Mandat niedergelegt hat. Prof. Dr. Jürgen Kampmann (rechts) wurde bereits im Oktober zum Vertreter der Evangelisch- Theologischen Fakultät gewählt.

Isabelle Schick hat ihr Mandat für den Wahlkreis 21 Tuttlingen/Balingen niedergelegt. Simon Hensel ist als Ersatzmitglied bereit, das frei gewordene Mandat zu übernehmen und wurde verpflichtet.

Hensel hat sich dazu entschieden, im Ausschuss für Bildung und Jugend, in dem auch Isabelle Schick gewesen ist, mitzuarbeiten. Zudem soll Hensel in das Amt des Schriftführers gewählt werden. Prof. Dr. Jürgen Kampmann wurde bereits im Oktober zum Vertreter der Evangelisch- Theologischen Fakultät gewählt. Auch er wurde zu Beginn der Tagung verpflichtet und soll fortan im Theologischen Ausschuss mitarbeiten. 

Die Wahlen werden laut Geschäftsordnung am Dienstag, 22. November, vollzogen.

TOP 3 - Wahl der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichts

Wegen des Ablaufs der Amtszeit stehen Neuwahlen der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichts an. Die Landessynode wählt den/die Vorsitzende/n des Verwaltungsgerichts, ein ordiniertes und ein nicht ordiniertes Mitglied sowie jeweils eine Stellvertretung.

Der Ältestenrat hat dazu folgende Synodalen vorgeschlagen:

1. Mitglieder

Vorsitz: Dieter Eiche, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht i. R. Sigmaringen

Ordiniertes Mitglied: Pfarrerin Kerstin Vogel-Hinrichs, Asperg

Nichtordiniertes Mitglied: David Schenk, Staatsanwalt, Stuttgart

2. Stellvertretende Mitglieder

Stellvertretung im Vorsitz: Dr. Friedrich Klein, Richter, Weil der Stadt

Stellvertretung des ordinierten Mitglieds: Pfarrerin Dr. Viola Schrenk, Lorch-Waldhausen

Stellvertretung des nichtordinierten Mitglieds: Ute, Mayer, Freiberufliche Verlagslektorin, Weil der Stadt

TOP 8 - Kirchenverfassungsgesetz/Grundordnung EKD

Prof. Dr. Christian Heckel

„Die Kirche ist die Personengemeinschaft derer, die Gottes Wort hören und daran glauben, nicht eine transpersonale Institution, Heilsanstalt oder hierarchische Organisation.“ Dieses Zitat kann laut dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Christian Heckel als Grundlage für die Diskussion zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes aufgrund der Beilage 25 verstanden werden. Nach dem Beschluss der Synode am 11. November 2015 ist die EKD als „Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche.“ Dies soll nun als neuer Artikel 1 Absatz 1 Satz 4 in der Grundlage festgelegt werden.

Dies bedeutet konkret, dass die EKD juristisch nicht als ein großes Organ, als EINE einheitliche Kirche zu verstehen ist. Sie ist vielmehr eine Kirche, die sich aus der Gemeinschaft Ihrer juristisch voneinander unabhängigen Kirchen zusammensetzt. 

TOP 6 - Strategische Planung

Landesbischof Frank Otfried July

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July hat am Nachmittag den aktuellen Stand der „Strategischen Planung“ vorgestellt. Fünf Ziele verfolgt die Evangelische Landeskirche in Württemberg im kommenden Jahr besonders: Als erstes Jahresziel nannte er, dass die Landeskirche in der gesamtgesellschaftlichen Wertediskussion präsent sein möchte. „Als Kirche nehmen wir in der Gesellschaft eine integrierende Position ein, die den Menschen zeigen will, dass jeder einzelne Mensch ein von Gott geliebter Mensch ist“, fundierte July das erste Ziel. Als zweites Jahresziel formulierte er, dass die Landeskirche Ehe und Familien stärken möchte. „Die Landeskirche möchte dafür einstehen, dass Familie in allen gelebten Formen zu ihr gehört und willkommen ist“, präzisierte July. Das dritte Jahresziel, Digitalisierung gestalten, stellte July umfassend vor. Er erwähnte die Kirchen-App und Gesangbuch-App, die bereits entwickelt werden. Allerdings betonte er: „Eine App macht noch keine Digitalisierung.“ Daher seien bereits weitere Ideen wie eine zentrale Gottesdienst- und Veranstaltungshomepage oder Fragen um ein „digitales Pfarramt“ in Planung. Große Hoffnungen setzt die Landeskirche in „Start-Ups“, die das Thema Digitalisierung vorantreiben sollen. Start-Ups setzen sich aus Menschen zusammen, die bereits an entsprechenden Aufgaben arbeiten, sich für diese Themen interessieren oder speziell dafür angefragt werden. Das vierte Jahresziel sieht vor, das Personalwesen im Oberkirchenrat zu überprüfen, weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu verbessern, um den Oberkirchenrat kontinuierlich arbeitsfähig zu erhalten. Hierbei geht es vor allem um Fragen der Personalbindung sowie -findung und um die Wissensvermittlung und -weitergabe bei Stellenwechseln. Als fünftes Jahresziel nannte July eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Kommunikationskonzeptes für die Landeskirche.

Mit der Strategischen Planung setzt die Landeskirche bewusst Schwerpunkte, um den kirchlichen Auftrag der Verkündigung des Evangeliums besser erfüllen zu können. Das Kollegium des Oberkirchenrates gründet seine Beratungen dafür unter anderem auf Synodalanträge und Rückmeldungen aus Kirchengemeinden sowie Einrichtungen, Diensten und Werken. Aber auch gesamtgesellschaftliche Langzeittrends wie demographischer Wandel, Digitalisierung und Globalisierung sind im Blick. Die Landeskirche möchte die Strategische Planung so ansprechend gestalten, dass sich auch Dienste, Werke und Einrichtungen daran beteiligen.

Romy fragt den Landesbischof

Romy fragt nach: Was macht der Landesbischof auf der Synode?

Gesprächskreisvoten zur Strategischen Planung

In der anschließenden Aussprache brachten sich die vier Gesprächskreise mit Voten ein. Für die Lebendige Gemeinde mahnte Günter Blatz an, dass Kommunikation nicht nur nach außen, sondern auch nach innen nötig sei und bezog sich dabei auf den Pfarrplanprozess. Es gehe darum, die Befürchtungen Ehrenamtlicher, noch mehr Aufgaben übernehmen zu sollen und die Leiden der Gemeinden um den Pfarrplan ernst zu nehmen. „Es braucht Hilfen zur geistlichen Bewältigung dieser Herausforderungen, um neue Perspektiven entwickeln zu können.“

Prof. Dr. Martin Plümicke von der Offenen Kirche kritisierte die strategische „Reduktion auf das Kerngeschäft“, die mit einer Fokussierung auf die Kerngemeinde einhergehe. Die Folgen laut Plümicke: Hochverbundene seien noch enger mit der Kirche verbunden, der Mitgliederschwund an den Rändern schreite fort. „Alle Kirchenmitglieder sind unser Kerngeschäft!“, betonte er. Die Offene Kirche wünsche sich einen Kulturwandel und die Stärkung dezentraler Selbstverantwortung.

Im Votum von Evangelium und Kirche begrüßte Dekan Ernst-Wilhelm Gohl die Beschränkung auf fünf Jahresziele. Zugleich kritisierte er die Wortwahl. Denn Ziele sollten überprüfbar sein. Zur Wertediskussion ergänzte Gohl, dass es unterschiedliche Wertevorstellungen gebe. „Werte haben immer auch ihre eigene Logik, das Auf- und das Abwerten von bestimmten Positionen.“ Er wünschte sich daher, dass die Landeskirche unterschiedliche Wertevorstellungen aushalte.

Götz Kanzleiter bemängelte im Gesprächskreisvotum für Kirche für morgen fehlende konkrete Zielvorsätze. Dadurch sei eine konkrete Überprüfung nicht möglich. Vehement kritisierte er die Kommunikation in Sachen Pfarrplan, da die Synode erst im Frühjahr 2017 Informationen erhalte, wofür die Kirchenleitung auf Bezirkssynoden öffentlich kritisiert werde: „Wir empfinden diese Strategie zum Thema ‚Pfarrplan’ als Salamitaktik und nachhaltig unternehmensschädigend.“

Nach zahlreichen weiteren Wortmeldungen reagierte Landesbischof July abschließend auf einige Aussagen. Unter anderem ging er darauf ein, die Jahresziele benötigten konkretere Aussagen. Diese seien nötig, dennoch erreiche die Kirche die Ränder, die weniger Verbundenen. Auch das Thema Pfarrplan griff er auf und betonte, er sehe es unter dem Thema Kommunikation: „Es ist ein Kommunikationsthema von uns allen, Oberkirchenrat und Synode. Ja, der Pfarrplan bewegt viele. Deswegen benötigen wir ein kluges und intelligentes Kommunikationsprogramm.“

TOP 7 - Aufwandsentschädigung für Synodale

„An der geradezu schwäbischen Aufwandsentschädigung wird ersichtlich, dass die Mitglieder der Landessynode ein echtes Ehrenamt ausüben, das persönliche monetäre und zeitliche Opfer selbstverständlich einschließt.“ Mit diesen Worten eröffnete Thomas Wingert, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, die Diskussion um Antrag Nr. 17/16. Wingert betonte, dass die Aufwandsentschädigung für Synodale durchaus nicht übermäßig hoch angesetzt werden solle, schließlich handele es sich hier um ein Ehrenamt. Er äußerte jedoch seine Überzeugung, dass die aktuell von der Verordnung des Oberkirchenrats festgesetzten Beiträge in keinem Verhältnis zu den finanziellen Vorleistungen der Synodalen stünden.

Aus diesem Grunde beantragten die Mitglieder der Landessynode §30 der Kirchenverfassung zu ändern. Durch die Textänderung „Die Mitglieder der Landessynode erhalten eine Aufwandsentschädigung. Das Nähere wird durch kirchliches Gesetz geregelt“, soll verfügt werden, dass künftig die Landessynode als gesetzgebende Instanz Ihre Aufwandsentschädigung selbst verantwortet. Diese Änderung wurde in Artikel 1, Beilage 36 niedergeschrieben und soll nun in Artikel 2 in einen Gesetzestext überführt werden.

In der Diskussion des Rechtsausschusses sprach sich die überwiegende Mehrheit für eine Weiterverfolgung der angestrebten Kirchenverfassungsänderung und Überführung des Verordnungstextes in einen Gesetzestext aus. Zum Ende seiner Antragstellung betonte Thomas Wingert, dass für eine Änderung des Kirchengesetzes eine 2/3-Mehrheit notwendig sei. Der Geschäftsordnung nach müssen erste und zweite Lesung an verschiedenen Tagen stattfinden, weshalb erst am Dienstag, 22. November, eine endgültige Entscheidung fällt.

TOP 4 - Änderung der Geschäftsordnung

„Dem Rechtsausschuss hat es ausgesprochen gut getan, sich mit seiner eigenen Ordnung zu beschäftigen.“ So fasste Thomas Wingert, der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschuss, die Beratungen zu diversen Änderungsanträgen bezüglich der Geschäftsordnung zusammen. Insgesamt sieben dieser Anträge wurden letztlich entschieden. Demnach soll die Geschäftsordnung im Fall einer umfassenden Überarbeitung auch in inklusiver Sprache herausgegeben werden. Weiterhin sollen missverständliche Regelungen, die die Konstituierung der Landessynode betreffen, geklärt werden. Abgelehnt wurde es, die Gesprächskreise in die Geschäftsordnung aufzunehmen, eine stärkere Gewaltenteilung der Verfassungsorgane Landesbischof und Landessynode umzusetzen, echte Enthaltungen sowie eine neue Regelung zur Einberufung der Aktuellen Stunde einzuführen. Desweiteren bleibt es bei der 2/3 Mehrheit für Veränderungen der Geschäftsordnung auch zu Beginn einer Legislaturperiode. Die bisherigen Regelungen bleiben damit für diese Punkte in Kraft.

TOP 5 - Einführung von Elementen des Verhältniswahlrechts in die Wahlordnung

Welches Wahlsystem ist für die Kirche angemessen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Rechtsausschuss. In der Frühjahrssynode 2016 war der Antrag eingebracht worden, der derzeit praktizierten Persönlichkeitswahl Elemente eines Verhältniswahlrechts hinzuzufügen. Im Antrag war ausgeführt worden, dass das das reine Mehrheitswahlrecht dazu führt, „dass die eigentlichen Mehrheitsverhältnisse des Kirchenvolks in der Landessynode nicht abgebildet werden.“ Dem folgte der Rechtsauschuss nicht und empfahl der Synode, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Vor allem formale Gründe sprächen gegen ein Mischsystem, erklärte Thomas Wingert, der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses vor der Synode. Es wurde befürchtet, dass sich durch ein System von Ausgleichsmandaten die Anzahl der Synodalen stark erhöhen würde. Damit wäre die synodale Arbeit finanziell und strukturell kaum mehr leistbar. Dazu kam die Befürchtung, dass sich Kandidaten zu neuen Listen zusammenschließen würden und damit das Wahlsystem sehr unübersichtlich würde.

Nach einer ausgewogenen Aussprache lehnte die Synode den Antrag mit 35 Ja-Stimmen und 51 Gegenstimmen ab.

TOP 9 - Pilotprojekt "Entlastungsvertretung" für den Religionsunterricht

Der Oberkirchenrat und der Ausschuss für Bildung und Jugend haben mit dem Flexibilisierungs-, Entlastungs-, und Sicherungspaket 2030 Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Religionsunterricht erteilenden Pfarrerinnen und Pfarrern durch flexibel einsetzbare Vertreterinnen und Vertreter Urlaub auch außerhalb der Ferien ermöglichen soll. Eine solche Vertretungsregelung sei daher notwendig, so Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, weil aufgrund der Anpassung der Urlaubsansprüche jüngerer Kolleginnen und Kollegen an die höchste Altersstufe es gar nicht mehr möglich sei, alle Urlaubsansprüche während der Schulferienzeiten zu realisieren. Außerdem könnten flexible Vertretungsregelungen auch familiären oder dienstlichen Belastungssituationen wehren, indem rechtzeitig darauf mit Unterstützungsmaßnahmen reagiert wird. Die in den Blick genommenen Vertretungsmöglichkeiten sollten dabei verhindern, dass es dadurch zu Unterrichtsausfällen kommen muss. Denn eines sei ganz klar: "Der Religionsunterricht ist ganz wesentlicher Bestandteil des kirchlichen Dienstes, eben auch des Pfarrdienstes und er muss nicht nur deshalb, aber auch deshalb gegenüber dem Staat mit verlässlicher Hand geleistet werden." Die Kirche, so die einhellige Überzeugung des Ausschusses für Bildung und Jugend, solle sich nicht aus der öffentlichen Verantwortung zurückziehen, sondern eine beziehungsbereite Kirche sein, die öffentliche Verantwortung mitgestaltet. "Der Religionsunterricht ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil des Pfarr- und Diakonendienstes, wenngleich an dieser Stelle auch manche Flexibilität neu überlegt und erprobt werden muss", so Jahn weiter. In diesem Sinne sei das Projekt „Entlastungsvertretung“ ein Pilotprojekt, das evaluiert und gegebenenfalls auch nachgesteuert werden muss.

Anfang des Jahres hat der Ausschuss für Bildung und Jugend zur Kenntnis genommen, das „Befristete Entlastungs-, Sicherungs-, und Flexibilisierungspaket 2030 Teilpaket 1“ im Bereich Dauerfinanzierungen in die Mittelfristige Finanzplanung 2016-2020 aufzunehmen.

Ursprünglich sei geplant gewesen, in sechs bis zehn ausgewählten Kirchenbezirken erste Versuche anzugehen. Mittlerweile sei der Oberkirchenrat jedoch über diese Begrenzung hinausgegangen und hat die Entlastungsvertretung flächenmäßig eingeführt. Ab dem neuen Schuljahr werden nun in jedem Schuldekansbezirk 0,5 Stelleanteile für 10 Jahre finanziert, wovon ungefähr 3 bis 4 Pfarrer/Pfarrerinnen gleichzeitig profitieren können. Damit könnten nun schulaffine und unterrichtserfahrene Pfarrerinnen und Pfarrer gesucht werden, die für einen einjährigen Vertretungsdienst vom eigenen RU-Deputat befreit werden. Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat der Synode geraten, den Antrag als erledigt zu betrachten und ihn nicht weiter zu verfolgen.

TOP 10 - Erteilung von Religionsunterricht

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn, sprach sich für die Annahme der Synode des Antrags Nr. 17/15 Erteilung von Religionsunterricht, welcher in der Sommersynode 2016 eingebracht wurde, aus. Ziel des Antrages ist es die Pfarrer und Pfarrerinnen in Ihrer Pflicht zur Ausübung des Religionsunterrichts in Schulen zu entlasten.

Jahn betonte, dass der Religionsunterricht durch Pfarrer und Pfarrerinnen keineswegs an Wichtigkeit verloren habe, sondern nach wie vor eine zentrale Rolle in der Vermittlung zwischen Jugend und Kirche spiele. 

Dennoch sollen Pfarrer und Pfarrerinnen in Zukunft zeitlich entlastet werden, was den Unterrichtsauftrag in Schulklassen angeht.  Dies wurde mit dem  „Flexibilisierungs-, Entlastungs-, und Sicherungspaket 2030“ in die Mittelfristplanung eingestellt. Konkret bedeutet dies:  Nach diesen Abstufungen wurden die Aufträge von Pfarrerinnen und Pfarrern mit einem auf 75 % eingeschränkten Dienstauftrag nun auf 3, 4 oder 6 Wochenstunden angeglichen und die Aufträge von auf 50 % eingeschränkten Dienstaufträgen auf 2, 3 oder 4 Wochenstunden festgelegt. Auch die Altersermäßigungen ab dem 55. Lebensjahr mussten an diese Veränderungen entsprechend angeglichen werden: Bei 50 bis 75 % Aufträgen kann der Unterrichtsauftrag von bisher zwei Wochenstunden künftig um eine Wochenstunde verkürzt werden.

TOP 34 - Förmliche Anfragen

Folgende förmliche Anfragen wurden gestellt. Die Beantwortungen sowie die ausführlichen Anfragen stehen zum Download bereit.

Förmliche Anfrage Nr. 17/15 

  • Bei welchen Fahrten in Ausführung der Synodaltätigkeit sind Landessynodale versichert?
  • An welchen Gremien in den Kirchenbezirken und Kirchengemeinden haben Landessynodale die Berechtigung teilzunehmen und haben Rederecht
  • Haben Landessynodale das Recht, bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten in Gremien in ihren Kirchenbezirken dabei zu sein?
  • Welche Unterlagen und Daten können von Landessynodalen vom Oberkirchenrat zur Vorlage beantragt werden?
  • Wer entscheidet über die Interessen der Mitglieder der Landessynode im Konfliktfall?

Förmliche Anfrage  Nr. 18/15: Förmliche Anfrage zur E-Mobilität 

  • Gibt es Planungen wie und ob die E-Mobilität von Nutzfahrzeugen der Diakonie und Landeskirche gefördert werden kann? 
  • Gibt es weiter Überlegungen in welcher Form der Kauf privater Elektro-Fahrzeuge kirchlicher Mitarbeiter ebenfalls finanziell unterstützt werden kann? 
  • Gibt es Überlegungen, bei Anschaffung oder Leasing nicht elektromobiler Dienstfahrzeuge die Höchstgrenze des Ausstoßes von Stickoxiden (60gr/km für Ottomotoren; 80g/km für Dieselmotoren) und CO² (95 g/km) einzuhalten?

Förmliche Anfrage Nr. 19/15: Fusion der Kirchenbezirke Bad Urach und Münsingen  

  • Welche Erfahrungswerte und Zwischenergebnisse liegen aufgrund der zum 01.12.2013 aufgenommenen und umgesetzten Fusion in dem neu gegründeten Kirchenbezirk Bad Urach-Münsingen sowie den dazugehörigen Gemeinden vor?
  • Welche positiven und / oder auch negativen Erfahrungen lassen sich aufgrund der Fusion bereits jetzt erkennen und festhalten? Wie werden diese Erfahrungen aufgenommen und ihnen gegebenenfalls gegengesteuert?
  • Gibt es nachweisbare Synergieeffekte - im Bereich der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in dem neuen größeren Kirchenbezirk? - im Bereich der eingesetzten Finanzen bezüglich von Effizienz und Konzentration? - im Bereich der Leitungsstrukturen- und –Ebenen (Gremien, Bezirksämter etc.)?
  • Gibt es aufgrund der Erfahrungen der Fusion dieser Kirchenbezirke weitere Überlegungen zu Kooperation oder Fusionen von weiteren Kirchenbezirken in der Landeskirche? Wenn ja, welchen Sachstand haben die derzeit aufgenommen Gespräche? Welche Überlegungen stehen hierzu an?
  • Gibt es aufgrund solcher Überlegungen und Kooperations- oder Fusionsgespräche konzeptionelle Überlegungen für eine gesamte Neuordnung der Strukturen der Ev. Landeskirche Württemberg?
2. Sitzungstag - 22. November 2016

TOP 2 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Ausschüsse und dem Schriftführeramt

Simon Hensel wurde in den Ausschuss für Bildung und Jugend gewählt. Ebenso übernimmt er das Amt des Schriftführers. Prof. Dr. Jürgen Kampmann wurde in den Theologischen Ausschuss gewählt.

TOP 3 - Wahl der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichts

Am Morgen des zweiten Sitzungstages standen Neuwahlen der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichts an. Die Landessynode wählte den/die Vorsitzende/n des Verwaltungsgerichts, ein ordiniertes und ein nicht ordiniertes Mitglied sowie jeweils eine Stellvertretung.

Der Ältestenrat hat dazu folgende Synodalen vorgeschlagen, die während der Herbsttagung so gewählt wurden.

1. Mitglieder
Vorsitz: Dieter Eiche, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht i. R. Sigmaringen
Ordiniertes Mitglied: Pfarrerin Kerstin Vogel-Hinrichs, Asperg
Nichtordiniertes Mitglied: David Schenk, Staatsanwalt, Stuttgart

2. Stellvertretende Mitglieder
Stellvertretung im Vorsitz: Dr. Friedrich Klein, Richter, Weil der Stadt
Stellvertretung des ordinierten Mitglieds: Pfarrerin Dr. Viola Schrenk, Lorch-Waldhausen
Stellvertretung des nichtordinierten Mitglieds: Ute, Mayer, Freiberufliche Verlagslektorin, Weil der Stadt

TOP 33 - Selbstständige Anträge

Folgende Selbstständigen Anträge wurden in synodale Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.

TOP 7 - Aufwandsentschädigung für Synodale

In der zweiten Lesung wurde das Kirchliche Gesetz der Aufwandsentschädigung für Synodale mit 83 Stimmen , 2 Enthaltungen und nur 5 Gegenstimmen zugestimmt. Dem Antrag wurde damit von mehr als den nötigen zwei-dritteln der Synodalen zugestimmt. 

TOP 8 - Kirchenverfassungsgesetz/Grundordnung EKD

In der zweiten Lesung wurde dem Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und zur Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland mit 70 Stimmen, 14 Enthaltungen und nur 7 Gegenstimmen zugestimmt. Der Antrag erlangte damit die nötige 2/3-Mehrheit.

TOP 11 - Erweiterung alternative Zugänge zum Pfarrdienst

Die Synode hat beschlossen, in den Jahren 2020 bis 2024 15 weitere Personen über alternative Zugänge in den Pfarrdienst aufzunehmen. Zur Ausbildung solcher Pfarrerinnen und Pfarrer bieten sich bereits  bestehende Masterstudiengänge an den Universitäten in Heidelberg und Marburg an, die an ein nicht-theologisches akademisches Studium anschließen können, berichtete  Dr. Karl Hardecker, der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses. Einige Synodale betonten, dass der Regelweg ins Pfarramt aber weiterhin das Theologiestudium sein solle. Zur Umsetzung der alternativen Zugänge soll es ein Förderprogramm geben, das Anwärter finanziell unterstützt. Einen entsprechenden Antrag  verwies die Synode in den Theologischen Ausschuss.

TOP 12 - Pfarrdienst auf Sonderpfarrstellen

Bis 2024 sollen 15 weitere Sonderpfarrstellen gestrichen und mit anderen Berufsgruppen besetzt werden. Das hat die Synode beschlossen. Dabei soll das bisherige Verhältnis zwischen Sonderpfarrstellen und Gemeindepfarrstellen mit 16,5 zu 83,5 Prozent  beibehalten werden.   

TOP 13 - Bericht aus dem Strukturausschuss

Der Vorsitzende des Strukturausschusses der Landessynode, Matthias Hanßmann, erklärte in seinem Bericht, warum der Strukturausschuss am Pfarrplan 2024 festhält, obwohl die Kirchensteuereinnahmen sich auf hohem Niveau befinden. Man habe darüber nachgedacht, so Hanßmann, den Pfarrplan angesichts der hohen Einnahmen auszusetzen, sich dann aber dagegen entschieden. Mittelfristig werde sich die Verringerung der Kirchenmitglieder auch zu sinkenden Kirchensteuereinnahmen führen. Den Pfarrplan auszusetzen sei deshalb „fahrlässig“ und gehe zu Lasten zukünftiger Generationen, so der Ausschussvorsitzende. Jede besetzte Pfarrstelle koste die Landeskirche einschließlich zukünftiger Pensionszahlungen sechs Millionen Euro. Zudem werden der Landeskirche in Zukunft Pfarrerinnen und Pfarrer fehlen. Es mache keinen Sinn, Pfarrstellen zu erhalten, wenn zu deren Besetzung dann die Personen fehlten, gab Hanßmann zu bedenken. „Pfarrerinnen und Pfarrer werden dringend benötigt“, sagte Hanßmann. Er forderte deshalb, stärker als bisher für das Theologiestudium und den Pfarrdienst zu werben: „Es braucht intensive Bemühungen und den Schulen und auf Bildungsmessen“.

TOP 14 - Einrichtung eines Strukturfonds für Kirchengemeinden

Die Landessynode hat den Oberkirchenrat darum gebeten, einen Strukturfonds für Kirchengemeinden einzurichten. In zwei Tranchen sollen den Kirchengemeinden 2018 und 2021 jeweils 15 Millionen Euro zugewiesen werden. Wie viel jede Gemeinde erhält, richtet sich nach der Zahl der Gemeindeglieder. Durch die Zuweisungen sollen die Gemeinden künftige durch die Umsetzung des Pfarrplans notwendige Umstrukturierungen finanzieren.

TOP 15 - Finanzielle Unterstützung von neuen Gemeindeformen und die Förderung Neuer Aufbrüche

Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses

Um neue Aufbrüche und neue innovative Gemeindearbeit zu fordern, braucht es auch neues Geld. Michael Fritz, der Vorsitzende des Finanzausschusses, bat darum, möglichst schnell zu beginnen, „da einzelne Kirchenbezirke unmittelbare Handlungschancen, ja Handlungsbedarf erkennen.“ So wird der Oberkirchenrat gebeten, den Verteilbetrag an die Kirchenbezirke ab dem Jahr 2017 um 1,5 Millionen Euro zu erhöhen und eine entsprechende Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorzusehen, bis insgesamt 10 Millionen Euro ausgeschüttet seien. „Wir können mit Geld nicht neue Aufbrüche verordnen, aber wir können innovative Gemeindearbeit fördern und wertschätzen“, so Fritz. 

TOP 16 - Unterstützung der Flüchtlingsarbeit der Gemeinden anderer Sprache und Herkunft

„In den letzten Jahren sind vermehrt Christen als Flüchtlinge aus anderen Ländern nach Württemberg gekommen“, sagte Dr. Martin Brändl, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung. Er bat die Synode darum, mit einer Summe von 200 000 Euro Gemeinden anderer Sprache und Herkunft zu unterstützen. „Diese Finanzmittel sollen direkten Hilfen für von diesen Gemeinden unterstützten Flüchtlingen und Asylsuchenden dienen“, so Brändl. Außerdem sollen sie zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Gesprächs mit geflüchteten und asylsuchenden Menschen eingesetzt werden. Dies unterstützte die Synode einstimmig.

TOP 17/18 - Haushaltsberatungen

„Auch das neue Planjahr 2017 könnte ein ordentliches werden“, sagte Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup bei der Vorstellung des landeskirchlichen Haushaltsplans für 2017. Bereits 2016 erreichten die geplanten Kirchensteuereinnahmen mit 680 Millionen ein Rekordniveau. Dieses soll sich nun noch einmal auf 730 Millionen Euro erhöhen. Martin Kastrup führte diese positive Entwicklung auf die gute Konjunktur zurück. Allerdings machte er erneut darauf aufmerksam, dass es nicht immer so rund weiterlaufen muss. Im Umfeld weltweiter Turbulenzen lasse sich das gesellschaftliche Gleichgewicht in Deutschland nicht weiter aufrecht erhalten, so der landeskirchliche Finanzexperte.

„Etwa zehn Prozent der 730 Millionen Euro kommen gar nicht bei der Landeskirche an“, erläuterte Martin Kastrup. Sie fließen zum Beispiel an andere Gliedkirchen. Gut 22 Millionen Euro bekommt der Staat dafür, dass er die Steuern erhebt.

Von den verbleibenden Kirchensteuern gehen jeweils 300 Millionen Euro an die Kirchengemeinden und an die Landeskirche. Der eigentliche Verteilbetrag für die Kirchengemeinden erhöht sich damit um drei Prozent auf 226 Millionen Euro. Zehn Millionen Euro sollen für Strukturanpassungen und fünf Millionen für Flüchtlingshilfe ausgegeben werden. Neue Aufbrüche in den Kirchengemeinden sollen mit 1,5 Millionen Euro unterstützt werden. Der Haushalt des Diakonischen Werks Württemberg ist vor allem wegen Flüchtlingshilfeprojekten deutlich  auf 19,2 Millionen angewachsen. Die Rücklage für die Versorgung und Beihilfe des Pfarrdienstes wird um 30 Millionen Euro aufgestockt. 

Romy fragt nach: Ist die Kirche reich?!

Finanzausschussvorsitzender Michael Fritz sieht den Höhepunkt der Steuereinnahmen erreicht. „In 2016 werden wir vermutlich 710 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen erreichen. Das ist ein Plus gegenüber 2015 von 1 bis 1,5 Prozent.“ Allerdings erscheine die Prognose, dass das Jahr 2017 den Höhepunkt der Einnahmen darstelle, plausibel. Der Ausschussvorsitzende plädiert deshalb dafür, größere strategische Projekte jetzt zügig anzugehen und hierfür Rücklagen zu bilden. Erste Priorität hat hierbei für den Ausschuss, die Zuweisungen für die Gemeinden zu erhöhen. 2017 sollen 226 Millionen Euro an die Gemeinden fließen.

Angesichts der stabilen Einnahmen wurden zusätzliche Mittel eingeplant. Sechs Millionen Euro sollen an den Ausgleichsstock gehen, fünf Millionen Euro werden für die Flüchtlingsarbeit an die Kreisdiakonieverbände und diakonischen Bezirksstellen weitergeleitet. Die Kirchenbezirke erhalten insgesamt bis zum Jahr 2020 30 Millionen Euro, um strukturelle Veränderungen in den Gemeinden zu unterstützen. Als Begleitinstrument zum Pfarrplan hält die Landeskirche weitere 30 Millionen Euro bereit, um hier Planung und Beratung zu ermöglichen.

Rund 50 Anwärter pro Jahr beginnen ein Theologiestudium. Um dem Pfarrermangel vorzubeugen, denkt man in der Landeskirche über verschiedene Lösungsansätze nach. Einer davon ist, über Masterstudiengänge den Pfarrberuf für Quereinsteiger zu öffnen.  

Neben einer Vielzahl an Projekten zum Reformationsjubiläum und vielen Projekten im Rahmen der Flüchtlingsarbeit sollen auch noch weitere Maßnahmen unterstützt werden:

Die Arbeit auf der Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn sowie der Ausbau der Schule in Mössingen zu einer Jenaplan-Schule. Das Bibliorama braucht mehr Zuschüsse als geplant, 2017 soll die Finanzplanung überarbeitet werden. Weitere Mittel sollen zur Sanierung des Gebäudekomplexes Gänsheide, des Herbert-Keller-Hauses, das sich im Besitz des Diakonischen Werks befindet, und des Speisesaals im Tübinger Stift eingestellt werden.

Michael Fritz plädierte dafür, die Ablauf- und Aufbauorganisation in der Verwaltung des Oberkirchenrats zu überprüfen. Die Verwaltung soll entsprechend der erwarteten Kirchenmitgliederzahl verkleinert werden. Außerdem sprach er sich für ein zentrales Tagungsstättenmanagement aus, um die vier Tagungsbetriebe besser aufeinander abzustimmen.

Für den Finanzausschuss empfahl Michael Fritz, dem vorgelegten Haushaltsplan für 2017 zuzustimmen. 

Anita Gröhe, die Vorsitzende des Ausgleichsstocks, betonte die Bedeutung der Informationsfahrten für das Gremium. „Für einen Ausschuss, der Bauvorhaben von Kirchengemeinden finanziell fördert, ist es wichtig, dass die Mitglieder auch vor Ort sehen, wie die Zuschussmittel verwendet werden“, erläuterte sie. Die Mitglieder des Ausgleichsstocks besichtigen Bauten unter Themenschwerpunkten. Jeweils rund fünf abgeschlossene Bauvorhaben werden an einem Tag aufgesucht. Der Ausschuss will diese Fahrten von nun an in kürzeren Abständen unternehmen.

Ein leidiges Thema und ständiger Begleiter des Ausschusses seien die Mehrkosten bei den Bauvorhaben. Wenn im Nachhinein ein Bauschaden entdeckt wird und noch ins Sanierungsprogramm mitaufgenommen werden muss, dann sei dies unproblematisch. Kritisch werde es dann, wenn die Bauherrschaft ständig neue Wünsche äußere, ohne nach den Kosten und der Finanzierung zu fragen. „Ich möchte betonen, dass der Ausschuss mehr Kostendisziplin von den Kirchengemeinden erwartet und verlangt“, erklärte Anita Gröhe.

Der Ausschuss bietet den Kirchengemeinden an, dass ein Projektsteuerer das Bauvorhaben begleitet, wenn die Kosten 500 000 Euro übersteigen. Die Kirchengemeinde kostet dieses Angebot nichts.

40 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um Pfarrhäuser energetisch zu verbessern. Ein Problem stellen hierbei große Pfarrhäuser dar. Alles in allem zeigen die Rückmeldungen, dass die Maßnahmen ein Erfolg sind. In den sanierten Pfarrhäusern kann deutlich Energie eingespart werden. Damit wird die Umwelt entlastet und der Geldbeutel geschont.  

3. Sitzungstag - 23. November 2016

TOP 19 - Bericht von der Reise in den Libanon

Dr. Viola Schrenk

Während ihres Besuchs des Libanons sammelte die Reisegruppe nachhaltig prägende Eindrücke, so Dr. Viola Schrenk in ihrem Bericht der der Synode. Teil der Exkursion war der Besuch christlicher Bildungseinrichtungen im mittleren Osten. So besuchten Schrenk und Ihre Begleiter die National Evangelical Church of Beirut (NECB). Einen wesentlichen Teil dieser Institution bildet die Schneller-Schule. Diese christliche Schule hat sich der Aufgabe gewidmet, muslimische und christliche Kinder gemeinsam zu erziehen und zu unterrichten. Grundgedanke dieses Konzept sei es, durch ein gemeinsames Heranwachsen der Kinder den Zusammenhalt verschiedener Konfessionen zu stärken, auch wenn diese jungen Menschen im späteren Leben mit politischen und religiösen Konflikten konfrontiert werden. Ein weiteres Projekt der Schneller-Schule ist das Single Mothers‘ Program. In diesem Projekt bekommen alleinerziehende Mütter aus armen und meist bildungsfernen Schichten Nähunterricht und eine ausreichende Grundversorgung. Es zeigte sich, dass Frauen, welche an diesem Programm teilnehmen konnten geistig und sozial aufblühten. Durch Spenden könnte dieser Kurs viermal, statt nur zweimal im Jahr angeboten werden. Nach Ihrer aufschlussreichen Reise gelangte die Reisegruppe zu dem Fazit, dass Bildungsarbeit der Schlüssel christlicher Bemühungen im Libanon sei. Hieraus ließe sich die Frage ableiten, ob eine stärkere Bemühung christlicher Bildungsinstitutionen in Deutschland zur Lösung der Teils angespannten Lage in der Flüchtlingspolitik Deutschlands beitragen könne. 

TOP 17/18 - Haushalt 2017

Die Landessynode hat in ihrer Herbsttagung den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2017 beschlossen. Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup rechnet mit Kirchensteuereinnahmen von 730 Millionen Euro und sieht damit einen Wendepunkt erreicht. „Wir müssen uns auf eine andere Zukunft einstellen und wir sollten klug und konsequent Stellschrauben suchen und entwickeln, um im Geist unseres Glaubens mitzugestalten“, betont er. 

Der Plan 2017 sieht vor, die Zuwendungen an die Kirchengemeinden um drei Prozent auf 226 Millionen Euro zu erhöhen. „Das ist wirklich gut, denn die Gehaltssteigerungen liegen bei rund 2,5 Prozent“, erklärt Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses.

Für innovative Projekte und neue Aufbrüche sollen 2017 erstmalig 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Fünf Millionen Euro sind für die Flüchtlingsarbeit in den Gemeinden vorgesehen, weitere 5,5 Millionen Euro werden für psychologische Begleitung von Flüchtlingen und Helfern, für integrative Freizeiten, Aufnahme von Flüchtlingskindern an evangelischen Schulen und Unterstützung in den Herkunftsländern bereitgestellt. 

TOP 20 - Aktuelle Stunde

Wofür steht das Kreuz in unserer heutigen Gesellschaft? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Württembergische Landessynode bei ihrer Aktuellen Stunde. „Das Kreuz ist weder ein Schmuckstück noch ein Machtsymbol, sondern ein Zeichen der Liebe Gottes, die allen Menschen gilt“, betonte Dekan Siegfried Jahn.

Christiane Mörk hält Kreuze für einen Ausdruck von Glaubensgeschichte und Schätze der Kultur. Das Reformationsjubiläum biete eine gute Gelegenheit, dieses Symbol zu erklären. Auch Pfarrerin Maike Sachs plädierte dafür, sich stärker mit der Symbolik vertraut zu machen. „Das Kreuz steht auch für Leid und Tod, das Menschen einander angetan haben und antun. Aber vor allem ist es ein Zeichen der Versöhnung.“ Das Kreuz sei auch eine Einladung, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, fügte Martin Allmendinger hinzu.

Die Synode kritisierte, dass das Kreuz auf Demonstrationen missbraucht würde. „Wir glauben nicht an einen Herrn, der die Muskeln spielen lässt“, sagte Pfarrer Tobias Geiger. Bilder würden heutzutage eine viel größere Rolle spielen als Worte, erklärte Prof. Dr. Martina Klärle. „Wir glauben zu schnell, was wir sehen. Wir urteilen und verurteilen viel schneller als früher“, sagte sie und forderte, sich bei der Meinungsbildung mehr Zeit zu lassen. Prof. Dr. Martin Plümicke hält angesichts des zunehmenden Populismus‘ den christlich-muslimischen Dialog für wichtig. „Lasst uns mit Menschen anderen Glaubens über unsere Symbole reden und erläutern, was uns wichtig ist. 

Zur Kreuzsymbolik haben wir uns in der Stuttgarter Innenstadt mal umgehört.

Herbsttagung 2016: Hat das Kreuz noch eine Bedeutung?

TOP 21 Bericht über die Verfolgungssituation im Irak, Syrien, Stan Staaten und Libanon

Kirchenrat Klaus Rieth

„Wir sind aufgerufen, nicht nachzulassen in unserem Gebet für die Verfolgten und Unterdrückten. Sie sind nicht vergessen!“, betonte Kirchenrat Klaus Rieth in seinem Bericht über die Verfolgungssituation von Menschen ihres Glaubens wegen. Einen Schwerpunkt legte Rieth in seinen Ausführungen auf die Situation in Zentralasien. Auf diese Region hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz und die evangelische Allianz für die bevorstehenden Gebetstage für bedrängte und verfolgte Christen geeinigt. 25 Jahre nach dem Zerfall der Sowjetunion steht es in den fünf zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan nicht gut um die Religionsfreiheit. Diese Länder sind vorwiegend muslimisch geprägt. Christen und Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften sind in der Minderheit. In allen fünf Staaten gibt es ein strenges Verfahren zur Registrierung von Religionsgemeinschaften, die in der Regel in „traditionelle“ und „nicht-traditionelle“ Religionen eingeteilt werden. Die Gesetzgebung bevorzugt traditionelle Gruppen, alle anderen werden gezielt benachteiligt oder sogar verfolgt. „Das äußert sich auf verschiedene Weise“, berichtet Rieth: Die religiöse Wahlfreiheit sei eingeschränkt, ebenso der Zugang zu religiöser Bildung. Kinder dürften in der Regel nicht an religiösen Veranstaltungen teilnehmen. Aktivitäten nicht-registrierter religiöser Gruppen seien bei Strafe verboten. Besonders schwer hätten es Konvertiten, die sich vom Islam abgewandt haben. Auch die Situation im Nahen und Mittleren Osten war Gegenstand von Klaus Rieths Bericht. „In Syrien ist die Situation weiterhin extrem unsicher“, erklärte er. Das Land sei tief gespalten, der Konflikt könne noch sehr lange anhalten. Die Landeskirche unterstützt in der Stadt Homs derzeit eine Schule, in der christliche, alevitische und muslimische Kinder zusammen unterrichtet werden. Im Libanon fördert die Landeskirche neben der Not- und Katastrophenhilfe für alle Menschen mit den von der Synode bewilligten Geldern auch Projekte, die vorwiegend Christen zugutekommen. „Wir unterstützen die Christen dort nicht aus nostalgischen oder historischen Gründen“, betonte Klaus Rieth, sondern vor allem aufgrund der „ausgleichenden und vermittelnden Rolle“, die gerade die Christen in der Region spielten. 

TOP 22 Erste Partnerschaftskonsultation der Württembergischen Landeskirche

Prälatin Gabriele Wulz bei der Eröffnung der Partnerschaftskonsultation im vergangenen September.

„Wir sind reich beschenkt worden“, sagte Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel. Er berichtete der Synode von der ersten Partnerschaftskonsultation der Württembergischen Landeskirche. Im September waren 50 Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt 25 Partnerkirchen und -organisation nach Stuttgart gekommen, um mit 50 Teilnehmern aus der württembergischen Landeskirche über das Reformationsjubiläum, Ökumene, den Dialog mit anderen Religionen und Umweltprobleme zu sprechen. Auch Besuche in Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen standen auf dem Programm. „Wir haben gemeinsam nachgespürt, was Christen weltweit derzeit beschäftigt“, berichtete Heckel. Besonders positiv hob Heckel die Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen der Landeskirche hervor, die die Konsultation vorbereitet haben, nämlich das Gustav Adolf Werk, das Evangelische Jugendwerk, die Evangelische Mission in Solidarität, die Basler Mission Deutscher Zweig sowie der Dienst für Mission, Ökumene und Entwicklung DIMOE. 

TOP 23 – „Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede“

Harald Kretschmer

Partizipation oder Assimilation, kulturelle Vielfalt oder ausschließlich eigene Tradition. Diese Handlungsmöglichkeiten sieht Dr. Harald Kretschmer für den Umgang der Landeskirche mit Christen anderer Sprache und Herkunft. Der Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung fasste in seinem Bericht vor der Landessynode zunächst die Vorträge der Sommertagung vom Thementag „Reformation und eine Welt“ zusammen. Diese beschäftigten sich mit globalen Themen wie Krieg, Frieden, Klimawandel und Menschenrechten. Entsprechend dazu brachte Kretschmer die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Thementags in seinen Bericht ein.

Die einzelnen Teams hatten im Sommer Überlegungen angestellt, in welcher Form die Landeskirche den weltweiten Herausforderungen wie  Ernährungssicherheit und Flucht begegnen sollte. Aufgrund des formulierten Handlungsbedarfs der Kirche stellte Kretschmer der Landessynode den Antrag nach einer Weiterentwicklung der „Willkommenskultur“ in den württembergischen Gemeinden. Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung möchte diese vor allem in der engeren Zusammenarbeit der Kirchengemeinden mit sogenannten Gemeinden anderer Sprache und Herkunft (GaSH) umsetzen. 71 solcher Gemeinden entstanden in Württemberg durch Flucht und Migration und sind Teil der  Evangelischen Landeskirche. „Obwohl der gemeinsame Glauben verbindet, erleben sie nicht selten Irritationen, Unverständnis bis hin zur Ablehnung“, berichtete Kretschmer von den Gemeinden. Durch eine interkulturelle Arbeitsgruppe, einen verbesserten Informationsfluss sowie Förderung der GaSH durch weitere Pfarrstellen sollen die Verbindungen zwischen den Glaubensgeschwistern verbessert werden. Auch in den Angeboten der Flüchtlingsarbeit sei es sinnvoll, die GaSH als Brückenbauer und Partner schätzen zu lernen, so Kretschmer. Nur wenn sich die Landeskirche auf den Weg macht, ist sich der Vorsitzende des Ausschusses sicher, kann kulturelle Vielfalt eine wachsende Dimension in allen kirchlichen Arbeitsfeldern werden. 

Nach einer Aussprache, deren Beiträge Kretschmers Bericht unterstützten, wurde der Antrag einstimmig von der Landessynode angenommen.

TOP 24 - Erklärung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu deutschen Rüstungsexporten

Der Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung Dr. Harald Kretschmer betonte in der Antragsstellung die Wichtigkeit eines einheitlichen Auftretens der EKD in Rüstungsfragen. Kurz nach der Internationalen Ökumenischen Friedenskonvokation in Jamaica 2010 lud unsere Landeskirche Vertreter der Rüstungsindustrie zu einer Diskussion zu Fragen der Rüstungskonversion ein. Ziel war es aus Sicht der Landeskirche Vertreter der Rüstungsindustrie zu überzeugen anstelle von Waffen, andere, für die Zivilbevölkerung erstrebenswertere Güter zu produzieren. Obwohl die Einladung zu einer solchen Diskussionsrunde von den Vertretern der Rüstungsindustrie nicht angenommen wurde, befasste sich 2015 eine Kommission unter Leitung von Kirchenrätin Dr. Godel mit dem Thema und erarbeitete eine mehrseitige Erklärung zu deutschen Rüstungsexporten vor. 2016 übernahm eine Arbeitsgruppe des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung die Aufgabe, die erarbeitete Erklärung zu kürzen, ohne sie jedoch zu entschärfen. Wertvolle Impulse für eine gekürzte Erklärung hatten Friedenspfarrer Joachim Schilling und Oberkirchenrätin Hinrichs von der Badischen Landeskirche gegeben.

Prof. Dr. Ulrich Heckel

"Wir leben in einer Welt, die noch von Sünde und Gewalt, Krieg und Terror gezeichnet ist", sagte Oberkirchenrat Prof. Ulrich Heckel im Anschluss. "Wenn wir Christen und Christinnen uns für den Frieden in unserer Welt einsetzen, dann tun wir das, weil wir glauben, dass die Verheißung des göttlichen Friedens für das Ende der Zeiten auch unserem ganz irdischen Leben eine Richtung vorgibt, die es für unser Tun und Lassen ernst zu nehmen gilt." Mit dem Thema dieser Erklärung setze die Landeskirche an einem der zentralen Probleme der durch Gewalt und Terrorakte geprägten Welt an. Denn das Exportieren und die Lieferung von Waffen und Rüstungsgütern bedeute unwillkürlich, dass Instrumente und Mittel der – oft genug tödlichen – Gewaltanwendung zur Verfügung gestellt werden. Zudem aber sei eine solche Erklärung eines der wichtigsten Mittel, durch die die Kirche in die Gesellschaft hinein wirken kann. "Gerade in Hinblick auf das Reformationsjubiläum wissen wir uns dem reformatorischen Erbe verpflichtet, das uns nicht nur zur liturgischen Feier der Gottesdienste einlädt, sondern auch zum vernünftigen Gottesdienst im Alltag ermuntert und Mut macht zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens, d.h. reformatorisch gesprochen der Welt", so Heckel weiter.

Die Erklärung wurde mit zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen verabschiedet und mit Standing Ovations gefeiert.

TOP 25 - Beachtung staatlicher Grundrechte

Prof. Dr. Christian Heckel

Können rechtsstaatlicher Grundsätze und kirchlicher Grundrechte in die Kirchenverfassung übertragen werden? Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Christian Heckel, berichtete der Landessynode von den Beratungen über einen Antrag  zu dieser Frage.

Demnach nimmt die Kirche nur wenige Aufgaben wahr, welche die Grundrechte im staatlichen Bereich erfüllen. Außerdem entsprechen viele kirchliche Gesetze in ihrer eigenen Kodifizierung den Grundgesetzen. Ein Beispiel dafür ist die Teilhabefunktion, die in der Kirche durch die Kirchenwahlen umgesetzt ist. Einige Freiheitsrechte, wie die Glaubensfreiheit, sind auf die Kirche von der Sache her nicht übertragbar, führt Heckel weiter aus. Neben der Frage der Umsetzbarkeit der Änderungen sieht er in der Einbeziehung der Grundrechte in die Kirchenverfassung die Gefahr einer Verrechtlichung theologischer Fragen.

Aus diesen Gründen schließt Heckel im Namen des Rechtsausschusses nicht mit einem Beschlussvorschlag, sondern appelliert mit einem Bericht an alle kirchlichen Verfassungsorgane, bei ihrer Tätigkeit die Grundrechte der Betroffenen in den Blick zu nehmen. Denn, so beendet der Vorsitzende seinen Bericht, „wo der Finanzausschuss sucht, was billig ist, prüfen wir im Rechtsausschuss, was Recht ist“.

TOP 26 – Einbeziehung der Beauftragten für Chancengleichheit von Männern und Frauen

Trotz der rechtlichen Gleichstellung  von Männern und Frauen bestehen nach wie vor unterschiedliche Voraussetzungen der Geschlechter im Bezug auf Bildung und Status, meinte Thomas Wingert in seinem Bericht.

Der stellvertretende Vorsitzende führte die Untersuchungen des Rechtsausschusses aufgrund eines Antrages der „Beauftragten für Chancengleichheit von Männern und Frauen in der evangelischen Landeskirche in Württemberg“ aus. Der Antrag beschäftigte sich mit der stärkeren Einbeziehung der Beauftragten in Personalentscheidungen der Landeskirche.

Eingriffe in die Tätigkeit der Besetzungsgremien von außen würden die Souveränität der Entscheider gefährden, gab Wingert im Namen des Ausschusses zu Bedenken. Trotzdem teilen die Rechtsexperten weitgehend die Intention, die Perspektive der Chancengleichheit auch bei Stellenbesetzungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

Gemeinsam mit der Beauftragten für Chancengleichheit einigte sich der Rechtsausschuss auf eine erhöhte Berücksichtigung des Themas innerhalb des kirchlichen Systems. Diese ermöglicht der Beauftragten eine Teilnahme an Bewerbungsgesprächen sowie zusätzliche Schulungen und Fortbildungen von Entscheidern. 

TOP 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Die Synode hat beschlossen, dass Ausbildungsvikarinnen und Ausbildungsvikare vorzeitig aus dem Vikariat entlassen werden können, wenn sie als definitiv ungeeignet für den Pfarrberuf gelten. Dies soll aber nur im äußersten Notfall greifen, legte Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses dar. Nämlich dann, „wenn auch eine Umsetzung in eine andere Ausbildungsgemeinde die Probleme nicht mindern oder lösen konnte.“ Diese frühzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes sei nach Überzeugung des Rechtsausschusses auch im Interesse der betroffenen Vikare, weil diese sich dann frühzeitig neu orientieren könnten. Ihr Prüfungsanspruch bleibt erhalten, das Dienstverhältnis jedoch wird beendet. 

Außerdem sollen Pfarrerinnen und Pfarrer, die etwa durch Krankheit, nur begrenzt dienstfähig sind, die Möglichkeit erhalten, auf einen begrenzten Dienstauftrag zu wechseln, damit sie eine bessere Wahlmöglichkeit haben, wie sie mit ihrer verbliebenen Arbeitskraft umgehen. Die Differenz zum vollen Gehalt sollen sie teilweise ausgeglichen bekommen. Dies heiße konkret, dass erkrankte Pfarrerinnen und Pfarrer einer Versetzung auf eine bewegliche Pfarrstelle zustimmen sollten, so Heckel, damit in ihrer bisherigen Gemeinde die ganze Pfarrstelle, die sie nicht mehr versehen können, wieder neu besetzt werden kann. „Alimentation heißt nicht auf Dauer volle Bezüge trotz dauernder Krankheit“, sagte Heckel. 

TOP 28 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Pfarrerinnen und Pfarrer können sich nach wie vor aus persönlichen Gründen vom Religionsunterricht befreien lassen. Jetzt soll dies aber mit einem höheren finanziellen Verlust für die Pfarrerinnen und Pfarrer verbunden werden. Bislang wurden die Bezüge um die durchschnittlichen Vertretungskosten reduziert. Prof. Dr. Christian Heckel, Vorsitzender des Rechtsausschusses, legte dar, dass diese Vertretungskosten wesentlich geringer seien als der prozentuale Anteil an den Dienstbezüge. „Hier wird eigentlich die Befreiung vom Religionsunterricht in der Gehaltsabrechnung erheblich privilegiert gegenüber jeder anderen Reduzierung des Dienstauftrags“, so Heckel.  Er begründete den Schritt damit, dass andere Landeskirchen, die den Religionsunterricht vergleichbar mit Württemberg geordnet haben, hier ähnlich verfahren würden. Für die Betroffenen bedeutet dies eine größere Gehaltseinbuße als bisher und hat auch negative Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge. Die Synode stimmte dem mit großer Mehrheit zu.

4. Sitzungstag - 24. November 2016

TOP 29 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Der geschäftsführende Ausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2016 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfamts zu den Jahresrechnungen der Landeskirche 2011 und 2012 beschäftigt. Er sah alle Voraussetzungen für die Erteilung der Entlastung gegeben und beschloss einstimmig, dem Evangelischen Oberkirchenrat für seine Haushaltsführung 2011 und 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 30 - Finanzmanagement in der Landeskirche

Bereits in der 48. Sitzung am 5. Juli 2013 kam die Evangelischen Landessynode überein, das kirchliche Rechnungswesens auf die Doppik umzustellen. Das Kollegium des Oberkirchenrats hat diese Empfehlung aufgegriffen und am 3. Juni 2014 Dezernat 7 den Projektauftrag erteilt, in einer ersten Stufe einen Technologiewechsel ohne wesentliche fachliche Änderungen zu vollziehen.

Es soll eine gemeinsame Haushaltsordnung (HHO) für die Evangelische Landeskirche im engeren Sinne und die Kirchengemeinden erlassen werden. Dabei werden die kommunalen Regelungen als Standard betrachtet.

Künftig soll es keine Unterteilung des Plans für die kirchliche Arbeit in einen inhaltlichen Plan und einen Haushaltsplan mehr geben. Die inhaltliche Planung in Bausteinen ist als Regelung in der HHO komplett entfallen. Sie kann weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Begriff „Plan für die kirchliche Arbeit“ wird durch den Begriff „Haushaltsplan“ ersetzt.

Intensiv diskutiert wurden vor allem Fragen zur Substanzerhaltungsrücklage und zum Vermögensgrundstock. Es soll den Gemeinden nichts Zusätzliches zugemutet werden. Sie seien jetzt schon mit dem Erbringen der Substanzerhaltungsrücklage an der Grenze. Es gab auch Befürchtungen, dass Zuständigkeiten abgegeben würden.

Prof. Dr. Christian Heckel betonte, es gehe dem Rechtsausschuss nicht darum Kirchengemeinden zu entmündigen. Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag (60/19) und das kirchliche Gesetz über das Finanzmanagement wurden mit großer Mehrheit beschlossen.

TOP 31- Bericht von der EKD-Synode

Die Synodalen Jutta Henrich und Andrea Bleher berichteten von den Ergebnissen der diesjährigen Synode der VELKD, welche, genau wie die EKD, dieses Jahr unter folgendem thematischen Schwerpunkt stand: Europa in Solidarität – evangelisch-lutherische Impulse.Teil der Synode der VELKD war eine Podiumsdiskussion zwischen den drei europäischen Vizepräsidenten des Lutherischen Weltbundes (LWB) Bischöfin Helga Haugland Byfuglien (Norwegen), dem württembergische Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July sowie Bischof Dr. Tamás Fabiny aus der Evangelisch-lutherischen Kirche Ungarns. Die Vizepräsidenten und die Vizepräsidentin waren sich einig, dass die Kirchen in der Flüchtlingsfrage eine wichtige Rolle spielen. Die Zuwanderung aus anderen Ländern hat den Bedarf an ökumenischer und interreligiöser Zusammenarbeit und Dialog verstärkt. Hervorzuheben gilt, dass besonders der ungarische Bischof Fabiny seine lutherisch-christlich geprägten Überzeugungen gegen die Regierung seines Landes, welche gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in Ungarn plädiert, vertreten muss. Er betonte den hohen Stellenwert der Nächstenliebe im Christentum und machte klar: „Für die christlichen Kirchen geht es um ein eindeutiges Bekenntnis zum Christentum“.

Zwar ist die lutherische Kirche in Norwegen noch Staatskirche, allerdings soll dies bald geändert werden.  Zur Zeit beteiligt sich die Kirche in Norwegen an der Aushandlung gesellschaftlicher Übereinkommen wie z.B.:  Freie Religionsausübung, Gleichberechtigung der Geschlechter und Verzicht auf Gewalt.

Ein weiteres zentrales Thema der Diskussionen war die in Lettland geplante Abschaffung der Frauenordination. Neben scharfem Protest gegen dieses Vorhaben, überlegte die VELKD auch, wie den Pfarrerinnen dort, die teilweise auch materiell in schwieriger Lage sind, geholfen werden kann.

Weiterhin wurde das  „Verbindungsmodell“, also die zunehmende Zusammenarbeit der konfessionellen Bünde innerhalb der EKD, diskutiert. Die Planungen, ein gemeinsames Kirchenamt zu bilden und eine neue, gemeinsame Amtsstruktur zu bilden, sind weit fortgeschritten und die Abstimmungen ergaben auch, dass der begonnene Weg, trotz vereinzelt geäußerter Bedenken, weiter beschritten werden soll.

Die EKD-Synode wurde mit einem festlichen Gottesdienst im Dom St. Mauritius und Katharina eröffnet. Landesbischöfin Ilse Junkermann predigte eindrucksvoll über Micha 4, 1-5.7 Thema: Frieden ist möglich. Es handelt sich hierbei um den bekannten Bibeltext in welchem „Schwerter zu Pflugscharen“ geformt werden. Auch die EKD Synode beschäftigte sich Schwerpunktmäßig mit dem Thema Europa in Solidarität – evangelisch-lutherische Impulse. Auf Basis der Geschichte vom Barmherzigen Samariter stand am Ende ein klar formulierter Kundgebungsentwurf, welcher ein geeintes, barmherziges und hilfsbereites Europa fordert. Die Synodalen bekannten sich zu einem „Europa das Gleichgültigkeit und Eigeninteressen überwindet, Frieden und Gerechtigkeit übt und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzt.“

Ein weiterer zentraler Beschluss der EKD-Synode war der Verzicht auf Judenmission.  Begründet wurde diese Entscheidung mit Berufung auf den Römerbrief 9-11. In diesem schreibt Paulus über die bleibende Erwählung Israels durch Gott. So dürfen Juden nicht zum Evangelium gedrängt werden, denn damit würde die bleibende Erwählung Israels durch Gott nicht ernst genommen. Trotzdem sei es Christen gegenüber Juden erlaubt, sich klar zu ihrem Glauben zu bekennen, da das Bekenntnis zu Jesu einen zentralen Stellenwert im christlichen Glauben einnehme.

Neben dem bereits in der VEKD diskutierten Verbindungsmodell, befasste sich die Landessynode der EKD noch mit dem Thema „10 Jahre Kirche der Freiheit – Reformprozess“. Dieses 2006 verfasste Impulspapier befasste sich mit zukünftigen Zielen der Kirche. Nach 10 Jahren wurde nun erstmals ein Fazit gezogen.  Alle Landeskirchen lieferten dazu einen Bericht über die jeweiligen Entwicklungen. Aufgrund dieser Berichte, beschloss der Rat die Kompetenzzentren, Predigtkultur, Gottesdienst, Zentrum Mission in der Region in eine Verstetigung zu bringen. Diese Zentren waren aufgrund des Reformprozesses eingerichtet worden und haben für die Gliedkirchen Modelle entwickelt und erprobt. Sie seien aufgrund ihres Dienstleistungscharakters für die Gesamtheit der Kirche relevant. Im nächsten Jahr soll nun von den Ergebnissen, welche durch die Land-Kirchen- Konferenzen entstanden seien werden, berichtet werden.

TOP 32-Ideenwettbewerb "Kirche macht was. Aus deiner Idee"

Dan Peter

Kirchenrat Dan Peter erläuterte den von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ausgeschriebenen Ideen-Wettbewerb zum Reformationsjubiläum. Ziel des Wettbewerbs ist es möglichst viele evangelische Christen in Württemberg und darüber hinaus, anzuregen sich kreativ und mit konkreten Ideen in den Missionierungsauftrag der evangelischen Landeskirche einzubringen. Die Wettläufe sind in unterschiedliche Kategorien und Aufgabenstellungen unterteilt. Zum Reformationstag 2016 startete beispielsweise der letzte Wettbewerbslauf mit der bisher umfassendsten und direkt auf das Jubiläum hinzielenden Themenstellung „Reformation ist stetige Erneuerung. Echt jetzt?“. Diese Ausschreibung, bzw. deren Public Voting endet am 28. April 2017 mit einer letzten Jurysitzung und einem Abschlussfest.

Die Landessynode hat 2014 für den über drei Jahre laufenden Wettbewerb insgesamt drei Millionen Euro bewilligt. Umgerechnet auf die mehr als 2,1 Millionen Mitglieder sind das weniger als 50 Cent pro Mitglied und Jahr. Etwa die Hälfte davon wird für die Projekt-Entwicklung von „Kirche macht was. Aus deiner Idee.“ verwendet. Die andere Hälfte wird für die Umsetzung und Verbreitung der im Wettbewerb entstandenen Ideen eingesetzt.

Der Startschuss für den Wettbewerb fiel bereits am 21.März 2015, der Schlusspfiff ergeht im Frühjahr 2017. Auch wenn die bisherige aktive Beteiligung der Württemberger bisher eher gering ausfiel, konnten viele Gemeinden durch direkte Ansprache vor Ort von der positiven Vision der Initiative überzeugt werden. Auch über soziale Medien wurden viele Menschen erreicht, genauer gesagt, 1,2 Millionen Nutzer. Bisher erreichten die Landeskirche 135 Ideen, die teilweise bereits umgesetzt wurden.

Die Auswahl der zu verwirklichenden Ideen erfolgt in zwei Etappen: Zunächst wird die Auswahl über ein offenes Web-Voting eingegrenzt, anschließend erfolgt die Zustimmung zur Realisierung eingereichter Ideen durch eine unabhängige Jury. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden alle eingereichten Ideen in einem speziellen Reader erscheinen und können außerdem in einer Ausstellung begutachtet werden.

TOP 33 - Selbstständige Anträge

Über Antrag 69/19 wurde sofort abgestimmt. Die Landessynode hat beschlossen, sich für einen Abschiebestopp für Roma-Familien einzusetzen. Die Landeskirche solle so bald wie möglich das Gespräch mit der Landesregierung über die prekäre Lage rückgeführter Roma nach Serbien zu suchen und sich in Verantwortung für diese Menschen für eine sofortige Aussetzung der Rückführung von Roma-Familien nach Serbien einzusetzen. Insbesondere über den Winter und mindestens so lange nicht sichergestellt sei, dass die entsprechenden Familien dort menschenwürdige Wohn- und Lebensmöglichkeiten erhalten.

Außerdem solle dabei angemahnt werden, dass jugendliche Roma, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, mindestens bis zum Abschluss der Ausbildung ein Bleiberecht in Deutschland bekommen.

Alle anderen Selbstständigen Anträge wurden in synodale Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. 

Inge Schneider zur Herbsttagung 2016

Die Herbsttagung der württembergischen Landessynode ist zu Ende. Die Mitglieder des Kirchenparlaments haben sich vom 21. bis 24. November 2016 im Stuttgarter Hospitalhof getroffen. Wichtige Themen waren unter anderem der Haushalt und die deutschen Rüstungsexporte. Eva Rudolf hat zum Abschluss der Synode mit Inge Schneider, Präsidentin der Landessynode, gesprochen.

Synodalpräsidentin Inge Schneider zum Abschluss der Herbsttagung 2016

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