Am Donnerstag standen der Bericht des Landesbischofs und die Aussprache darüber im Mittelpunkt. Gegen Spätnachmittag hat sich die Landessynode mit Anträgen, die den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung und den Ausschuss für Bildung und Jugend betreffen, auseinandergesetzt.
Am Freitag wurde über den 1. Nachtragshaushalt 2017 beraten, danach haben sich die Synodalen mit dem Gesetz über das Rechnungsprüfamt beschäftigt und sich Zeit für eine Aktuelle Stunde zum Thema "Wie privat ist Religion?"genommen. Der Nachmittag stand unter dem Motto "Land in Sicht! Kirche in Ländlichen Räumen".
Am Samstag ging es um Anträge, die im Strukturausschuss verhandelt wurden, bevor sich die Synodalen dem PfarrPlan 2024 gewidmet haben. Dem schlossen sich verschiedene Berichte zur Kulturarbeit in der Landeskirche und zur Teilhabe langzeitarbeitsloser und anderer benachteiligter Menschen an.
Wir halten sie auf dem Laufenden. Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Stuttgarter Hospitalhof zur Frühjahrstagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.
Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Kirche für morgen verantwortlich.
Die Synodale Amelie Ellinger (Offene Kirche) hat ihr Mandat für den Wahlkreis 1 Stuttgart niederlegt. Der in Frage kommende Nachrücker Axel Ehrmann hat abgelehnt, somit ist Tobi Wörner (Kirche für morgen) der nächste in der Reihe. Er hat sich bereit erklärt hat, das Mandat anzunehmen.
Der Gesprächskreis Kirche für morgen hat mitgeteilt, dass weitere Veränderungen in den Ausschüssen vorzunehmen sind. Martin Allmendinger wechselt in den Ausschuss für Diakonie und Götz Kanzleiter in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung. Zudem ist für den Diakoniefonds die Stellvertretung des 3. Mitglieds zu wählen.
Tobi Wörner wird im Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit mitarbeiten und ist in das Amt des Schriftführers zu wählen.
Angelika Klingel übernimmt den Sitz von Amelie Ellinger im Ältestenrat bzw. im Geschäftsführenden Ausschuss. Ebenfalls ist seitens des Gesprächskreises Offene Kirche noch eine Synodale zu benennen, die Ellingers Sitz für die 2. Stellvertretung in der EKD Synode übernimmt.
Kerstin Vogel-Hinrichs hat aufgrund ihrer Wahl in das kirchliche Verwaltungsgericht ebenfalls ihren Sitz im Ältestenrat und im Geschäftsführenden Ausschuss abgegeben. Für den Geschäftsführenden Ausschuss und den Ältestenrat wurde Christiane Mörk vorgeschlagen.
Die Wahlen werden laut Geschäftsordnung am Samstag, 18. März, vollzogen.
„‘Vierfach evangelisch‘ – glauben auf gutem Grund“ hat Landesbischof Frank Otfried July seinen Bericht vor der Landessynode überschrieben. Im Jubiläumsjahr „500 Jahre Reformation“ erinnerte Frank Otfried July an die vier Grundsätze der evangelischen Kirche: sola scriptura – allein die Heilige Schrift, solus Christus – allein Christus, sola Gratia – allein die Gnade und sola fide – allein der Glaube. Von diesen vier „Soli“ zog er Linien in die Gegenwart und nahm Bezug zu aktuellen Fragen.
Der zunehmenden Verrohung von Sprache setzte der Bischof eine „Sprache des Herzens“ entgegen, die um die Würde des Menschen wisse. Im Blick auf Hass-Mails und Fake-News im Internet sagte July: „Hass, Lüge und Herabsetzung anderer Gesprächsteilnehmer prägen eine Form der Kommunikation, der wir uns entgegenstellen müssen!“ Es gelte das biblische Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“. In den sogenannten sozialen Medien finde sich „reichlich Asoziales“, stellte July fest. Deshalb müsse die Kirche in Zeiten der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk auf die Medienkompetenz richten.
Im Blick auf den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg empfahl July, die Bibel „von der rettenden und lebensspendenden Botschaft von Jesus Christus“ her auszulegen. Im Juni wird sich ein Studientag der Landeskirche mit diesem Thema befassen. July forderte die Vertreter unterschiedlicher Positionen dazu auf, sich als „Auslegungsgemeinschaft“ der Bibel zu sehen.
July hob auch die Bedeutung des Bekenntnisses zu Jesus Christus für die Ökumene hervor. Es sei erfreulich, „dass das Christusbekenntnis uns wieder an diesem 500-jährigen Jubiläum ökumenisch heilsam zusammenführt“, sagte er.
In der Flüchtlingsdebatte forderte July eine „dezentrale Unterbringung, die Teilhabe ermöglicht sowie den frühzeitige Zugang zu Sprachkursen, Bildung und zum Arbeitsmarkt“. Die Ankunft der Flüchtlinge beeinflusse auch den Dialog mit dem Islam. Ihm liege an „einem guten und fruchtbaren Austausch mit allen Vertretern der islamischen Verbände und Einrichtungen“, sagte der Landesbischof. Dabei müsse neben Verbindendem auch Kritisches angesprochen werden können.
Der Bischof unterstrich die Bedeutung des Sonntags. Die Kirche müsse, „die von Gott geschenkte Zeit der Sonntagsruhe“ wachhalten. „Ich ermutige uns alle zur Unterbrechung einer oft gnadenlosen Leistungsgesellschaft“, sagte July.
July äußerte sich auch zum Pfarrplan 2024. Die Reduzierung der Pfarrstellen bis zum Jahr 2024 sei notwendig, „weil wir vorausschauend planen wollen und langfristig eine verlässliche kirchliche Präsenz gewährleisten müssen“, so der Bischof. Dieser „schwieriger Gestaltungsprozess“ berge auch Chancen wie etwa die „Profilierung kirchlicher Arbeit“.
Zugleich zeigte July Verständnis für die „Trauer, die an manchen Orten entsteht, wenn wir uns von alten Strukturen verabschieden müssen“.
July würdigte das große ehrenamtliche Engagement von über 150.000 Frauen und Männern innerhalb der Landeskirche. Das Miteinander von Haupt- und Ehrenamt sei ein Wesensmerkmal der evangelischen Kirche. Die Gewinnung Ehrenamtlicher sei auch weiterhin ein wichtiges Zukunftsthema, so July.
Landesbischof July nahm in seinem Bericht auch Stellung zu tagespolitischen Themen.
So sprach er sich gegen die Abschiebung geflüchteter Menschen nach Afghanistan aus. Der Bischof forderte die Verantwortlichen in der Politik nachdrücklich dazu auf, „bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan vorzunehmen“. Die menschenrechtliche Lage in Afghanistan stehe dem „eindeutig entgegen“. Das Mindeste sei, so der Bischof, „eine äußerst sorgfältige Einzelfallprüfung“.
Auch den Schutz des ungeborenen Lebens sprach July an. Er lehne eine Pränatale Diagnostik ab, die nicht der Verbesserung der medizinischen Versorgung der Schwangeren oder des werdenden Kindes diene. July kritisierte eine „selektive Fahndung nach unerwünschten Abweichungen“ wie etwa Trisomie 21. Der Bischof nannte es „zutiefst unchristlich“, wenn sich behinderte Menschen für ihr Dasein rechtfertigen müssten.
July kritisierte auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die schwerstkranken Menschen den Zugang zu Medikamente ermöglicht, mit denen sie sich selbst töten können. Dadurch werde der Zugang zur aktiven Sterbehilfe weiter geöffnet, sagte der Bischof und forderte kündigte an, die Kirche werde sich an der Debatte zu diesem Thema beteiligen.
Es sei auch die Aufgabe der Christen, „sich dem Wiedererstarken nationalistischer und abschottender Tendenzen entgegenzustellen“, sagte July im Blick auf „lauter und schriller werdende nationalistische Töne“ in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Europa.
Im Rahmen seines Bischofsberichts hat Landesbischof Frank Otfried July die Erklärung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu deutschen Rüstungsexporten vorgestellt. Die gedruckten Broschüren gehen an die Gemeinden, aber auch an politische Verantwortungsträger.
Die Synode hat sich dafür ausgesprochen, dass Supervision künftig eine wichtige Rolle im Pfarramt spielen soll. Der Theologische Ausschuss der Synode hatte zuvor einen Antrag abgelehnt, Pfarrerinnen und Pfarrer zur Supervision zu verpflichten. Supervision soll freiwillig bleiben, aber laut Synodalbeschluss künftig als „integraler Bestandteil des Pfarrberufs“ gefördert werden. Bereits jetzt könne Supervision „jederzeit vom zuständigen Dekan angeordnet werden“, erklärte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker. In Zukunft soll Supervision eine größere Rolle innerhalb der Personalentwicklung spielen und der Pfarrerschaft als „Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahme“ angeboten werden, so Hardecker.
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird es auch in Zukunft keine Pastoraltheologen geben. Ein Antrag, dieses Berufsbild einzuführen, wurde zurückgezogen. Zuvor hatte sich der theologische Ausschuss gegen den Antrag ausgesprochen. „Ein neues Berufsbild würde nur mit Mühe vom Berufsbild der Pfarrerin beziehungsweise des Pfarrers abzugrenzen und zu profilieren sein“, begründete der Vorsitzende, Dr. Karl Hardecker, die Haltung seines Ausschusses.
Die Evangelische Ausländerseelsorge wird beginnend mit dem laufenden Haushaltsjahr für weitere fünf Jahre zusätzlich 50.000 Euro jährlich erhalten. Dies hat die Synode mit großer Mehrheit beschlossen. Durch den vermehrten Zuzug von Flüchtlingen steige der Bedarf an Kontaktarbeit in arabischer Sprache, um diese Menschen auch seelsorgerlich zu begleiten, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, Pfarrer Dr. Martin Brändl. Die Ausländerseelsorge ist ein selbständiger Verein und Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg. Sie versteht sich als Teil der Landeskirche und wird überwiegend durch Spenden finanziert. Bisher wird mit 50.000 Euro ein knappes Fünftel der Kosten durch die Landeskirche getragen.
Der Antrag, Trauma-Fortbildungen und Supervisionen für Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen, die in Flüchtlingslagern im Libanon arbeiten, mit 50.000 Euro zu unterstützen, soll nicht weiterverfolgt werden. Das hat die Synode auf die einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung hin beschlossen. Wie der Ausschussvorsitzende, Dr. Harald Kretschmer, ausführte, wird diese Arbeit von der libanesischen Nichtregierungsorganisation Dar Assalam geleistet und verantwortet. Sein Ausschuss unterstütze zwar das Anliegen des Antrags. Er sei aber der Überzeugung, dass die Finanzierung nicht durch den Oberkirchenrat, sondern durch den Missionsprojekte-Ausschuss (MPA) erfolgen solle. Über den MPA seien schon mehrere Anträge für ähnliche Arbeiten im Nahen Osten sowie in anderen Weltregionen finanziert worden. Er rechne mit einer positiven Entscheidung des MPA, betonte Kretschmer.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, Dr. Harald Kretschmer, hat vor der Synode seinen Rücktritt als Ausschussvorsitzender bekannt gegeben. Dies geschehe nicht im Streit, so Kretschmer. Vielmehr nehme er eine Anmerkung der Synodalpräsidentin aus dem Jahr 2015 auf. Sie habe damals darauf hingewiesen, dass es zu wenige Frauen unter den Ausschussvorsitzenden gebe. „Bei 60 Prozent Männern im Plenum haben Frauen lediglich zwölf Prozent der Ausschussvorsitze“, so der Synodale.
Durch das im Nachtragshaushalt beschlossene Hochschulpaket hat die Evangelische Hochschule Ludwigsburg trotz der wegfallenden Studiengebühren bis zum Jahr 2022 „eine zuverlässige, langfristige und klare Finanzsituation“. Deshalb habe sein Ausschuss auch einstimmig beschlossen, den entsprechenden Antrag aus dem Herbst 2015 nicht weiterzuverfolgen, der der Hochschule genau diese Perspektive bieten wollte. Dies sagte Dekan Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend. „Für die Jahre nach 2022 muss dann entsprechend rechtzeitig eine neue Finanzierung auf einer bis dahin vielleicht veränderten Basis der Hochschulpolitik des Landes eingeleitet werden, so Jahn.
Der im vergangenen Jahr eingebrachte Antrag, ein erlebnispädagogisches Flüchtlingscamp einzurichten, um jungen Menschen die Erfahrungen von Flüchtlingen nahezubringen und Verständnis für Fluchtursachen und deren Folgen zu wecken, wird vom Ausschuss für Bildung und Jugend als erledigt betrachtet. Darauf hat dessen Vorsitzender Dekan Siegfried Jahn hingewiesen. Die Landeskirche habe in den vergangenen Jahren rund 30 Millionen Euro für Flüchtlingsarbeit ausgegeben, davon etwa 700.000 Euro für das Projekt „Ferien von der Flucht“, so Jahn. Dabei komme auch die Erlebnispädagogik bei der Begegnung kulturell unterschiedlich geprägter Jugendlicher zum Einsatz. Sein Ausschuss empfehle, die Sache, aber nicht den Antrag weiterzuverfolgen. Die Synode folgte diesem Votum.
Die Selbstständigen Anträge wurden in die entsprechenden Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.
Folgende Förmliche Anfragen wurden eingebracht und vom Oberkirchenrat beantwortet.
Der Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup brachte den 1. Nachtragshaushalt 2017 ein. Der Entwurf hat ein Volumen von 1.148.000 Euro für befristete Maßnahmen. Die laufenden Kosten liegen bei 261.600 Euro pro Jahr. Er wurde mit großer Mehrheit bei nur einer Enthaltung verabschiedet.
So schlägt das Projekt „Lieder App“ mit 500.000 Euro Investitionskosten sowie 134.000 Euro an laufenden Kosten für die Zeit bis 2022 zu Buche. Für die Weiterentwicklung der kirchlichen Kommunikationsstrategie unter externer Begleitung sind 200.000 Euro vorgesehen.
Knapp 173.000 fließen in die kirchliche Begleitung der Bundesgartenschau in Heilbronn, wobei eine wesentliche Refinanzierung durch Landeszuschüsse erwartet wird. Der Rest soll durch Budgetrücklagen erfolgen. 150.000 Euro gehen an die Projektstelle Prävention von sexualisierter Gewalt.
Für die Übernahme des Versorgungsbetrags eines württembergischer Pfarrers, der in die Leitung des CVJM Deutschland gewählt wurde, wird ein Betrag von 142.600 Euro fällig, der aus Budgetrücklagen finanziert wird.
Die Neuauflage des Mesner-Handbuches kostet die Landeskirche 40.500 Euro. Für landeskirchliche Empfänge im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum sind maximal 100.000 Euro aus Budgetrücklagen vorgesehen.
Schließlich schlägt die Neuordnung von Sammelverträgen für die Landeskirche, Kirchenbezirke, -gemeinden, Gliederungen, Verbände, Werke, Schulen und Einrichtungen einschließlich der unselbstständigen wirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 226.000 Euro zu Buche.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit großer Mehrheit dem Nachtragsentwurf zuzustimmen, sagte dessen Vorsitzender Michael Fritz. Wegen der hohen Kosten für die Lieder App wolle sein Ausschuss allerdings im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 die Finanzierung noch einmal kritisch überprüfen. Fritz informierte die Synode darüber, dass der Finanzausschuss die Sperrvermerke für den Bau einer neuen Unterrichtsorgel an der Hochschule für Kirchenmusik und für die Sanierung des Diakonischen Werks Württemberg aufgehoben hat. Darüber hinaus mahnt der Vorsitzende des Finanzausschusses zur Sparsamkeit. „Große Aufgaben – große Gestaltungsmöglichkeiten. Wir werden diese nur schaffen, wenn wir unsere Kräfte aufs Wesentliche konzentrieren.“
Der Antrag Nr. 70/16 zielte darauf, in der Kirchenverfassung und der Wahlordnung den als abwertend empfundenen Begriff des „Laien“ zu ändern. Der Rechtsausschuss betonte, dass alle Synodalen ehrenamtlich für die Synode tätig seien. Laien als Ehrenamtliche zu bezeichnen sei deswegen nicht angebracht, da dies nahelege, dass Theologen als Hauptamtliche in der Synode tätig seien. Da Laie in der direkten Übersetzung lediglich „Nicht-Fachmann/ Nicht Priester“ bedeute, sei der Begriff in keiner Weise abwertend. Zwar erkannte der Ausschuss an, dass diskutiert werden könne, welche Synodalen als Laien bezeichnet und welche den Theologen zugeordnet werden sollten. Durch eine bloße Änderung der Begrifflichkeit, ändere sich diese Situation jedoch nicht. Aus diesen Gründen, sei es nicht nötig den Antrag weiter zu verfolgen.
Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Beilage 41)
Dr. Michael Frisch, Mitglied des Oberkirchenrates (OKR) legte den Synodalen fünf Gesetzesänderungsvorschläge des Rechnungsprüfungsamtes vor. Inhaltlich belaufen sich diese auf folgende Punkte: Zum einen solle der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes im Einvernehmen mit der Präsidentin der Landessynode eine Geschäftsordnung für das Rechnungsprüfungsamt auf gesetzlicher Grundlage erlassen können. Das Rechnungsprüfungsamt solle befähigt werden Auskünfte aus elektronisch gespeicherten Daten verlangen und automatisiert abrufen können. Weiterhin solle das Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit erhalten auf einen Vorbericht verzichten zu können, soweit das Prüfungsverfahren ohne Einschränkungen durch einen solchen Verzicht abgeschlossen werden könne.
In Zukunft sollte dem Rechnungsprüfungsamt ermöglicht werden Prüfungsberichte unabhängig von der Frage, ob diese Berichte Maßnahmen der Rechtsaufsicht des OKR erfordern, dem OKR zuführen können. Als letzte Änderung ist vorgesehen, dass künftig nur der Präsidentin und nicht mehr allen Mitgliedern der Landessynode der Vorschlag des Rechnungsprüfamts für den Unterabschnitt des Haushaltsplans über die Planansätze des Rechnungsprüfamts zur Kenntnis gegeben wird, wenn der Haushaltsplanentwurf des OKR von dem Vorschlag des Rechnungsprüfamts abweicht. Die Präsidentin könne dann entscheiden, ob dieser Vorschlag in der Landessynode behandelt werden solle und kann beispielsweise eine Beratung im Finanzausschuss veranlassen.
Der Antrag, die Kontakte und Bezüge, die während des Kirchentages 2015 in Stuttgart entstanden sind, zu vertiefen und weiterzuentwickeln, soll nicht weiter verfolgt werden. Dies hat Franziska Stocker-Schwarz im Namen des des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit erklärt. Der Antrag verfolge ein wichtiges Anliegen, dem man nicht allein durch die Schaffung einer neuen Stelle gerecht werden könne. Zudem hätte vor zwei Jahren wegen des Kirchentages eine besonders günstige Personalsituation bestanden, so die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche. Gesellschaft und Öffentlichkeit. Davon unabhängig sei ihrem Ausschuss die Kulturarbeit der Landeskirche insgesamt sehr wichtig. Sie schlug vor, den Kulturrat vor dem Plenum der Landessynode berichten zu lassen.
Robby Höschele (Nürtingen) bedauerte, dass der Antrag nicht weiter verfolgt werde. Damit sei eine Chance vertan. Er regte an, die Kulturarbeit der Landeskirche erst einmal zu evaluieren, bevor ein Bericht vor der Synode erbeten werde.
Einstimmig hat die Synode die Konzeption "Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung" des Diakonischen Werkes angenommen. Es ist eine Weiterentwicklung des 2016 ausgelaufenen Programms „Beschäftigungsgutscheine für Langzeitarbeitslose“ und soll ausdrücklich Teilhabe dort ermöglichen, wo es keine Förderung durch Kommunen, Agenturen für Arbeit oder sonstige staatliche Leistungen gibt, sagte Markus Mörike, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie. „Kirche und Diakonie müssen einem weiteren Auseinanderdriften der Gesellschaft entgegenwirken. Nur wenn wir Teilhabe ermöglichen und Armen Gehör verschaffen, können wir ihre Situation ins Blickfeld der Politik rücken“, so Mörike.
Die Konzeption "Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung", sieht große und kleine Teilhabegutscheine vor, die von den Kirchengemeinden beantragt werden können. Sie werden vom Diakonischen Werk beraten, das die Gelder verwaltet. Für beide Gutscheinarten und die Begleitung des Projektes sollen für den Zeitraum von drei Jahren insgesamt knapp eine Million Euro zur Verfügung gestellt werden.
„Aus Beschäftigungsgutscheine werden Teilhabegutschiene. Die Weiterentwicklung des Programms sehr sinnvoll“, sagte Rainer Hinderer (Heilbronn). Er wies jedoch darauf hin, dass zwischen der Einbringung des Antrags vor einem Jahr und der Verankerung im Haushalt eine große zeitliche Lücke klaffe.
Pfarrer Walter Keppler (Neckarsulm) unterstützte wie alle Redner das Konzept, mahnte aber wie Andrea Bleher (Untermünkheim – Enslingen): „Wir sollten die öffentliche Hand nicht so leicht aus ihrer Verantwortung entlassen.“
Peter Reif (Stuttgart) hob hervor, wie wichtig die Verzahnung zwischen Diakonie und den Kirchengemeinden sei. Erwin Burkhardt (Loßburg – Wittendorf) wies darauf hin, dass die Gutscheinkonzeption der württembergischen Diakonie inzwischen europaweit Beachtung findet.
Anlässlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das ein Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz erlaubt, diskutierte die Landessynode in einer Aktuellen Stunde über die Frage, wie privat Religion ist. Professor Dr. Christian Heckel wies darauf hin, dass das Urteil den privatrechtlichen Bereich, nicht den staatlichen Raum betreffe. Deshalb könne aus dem Urteil nicht abgeleitet werden, dass Religion aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen werden solle. Pfarrerin Franziska Stocker-Schwarz erinnerte an die Gretchenfrage „Wie hältst du’s mit der Religion?“ aus Goethes „Faust“ und forderte die Kirchen in Deutschland auf, von orientalischen Christen zu lernen. Dort sei das Glaubensgespräch in der Öffentlichkeit oder das Bekenntnis zum Christentum durch ein eintätowiertes Kreuz vielerorts üblich. Ein Bekenntnis könne es auch sein, wieder das Tischgebet zu praktizieren.
Der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl sagte, immer wenn es schwierig werde, werde versucht, Religion zur Privatsache zu erklären, und man meine, damit das Problem gelöst zu haben. Er rief dazu auf, selbstbewusst für die positive Religionsfreiheit einzutreten, die „eine Antwort unseres Grundgesetzes auf die Barbarei gewesen ist, in der eine scheinbar aufgeklärte Zeit geendet hat.“ „Wo keine Götter sind“, zitierte er Novalis, „walten Gespenster.“ Die Synodale Dr. Waltraud Bretzger wies darauf, dass es nötig sei, „von unserem heimlichen Christentum wegkommen zu einer öffentlichen Vertretung unserer Werte und dazu, zu zeigen, wofür wir stehen.“ Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July kündigte an, dass man in der bundesweiten Kirchenkonferenz geistlicher Leiter in der kommenden Woche darüber sprechen werde. „Glaube ist persönlich, aber nicht privat“, so July.
Kirchenrat Dr. Frank Zeeb beginnt den Schwerpunkthalbtag „Kirche in Ländlichen Räumen“ mit einer Bibelarbeit zum Thema „Die Zukunft ist SEIN Land“. Als Grundlage nimmt er das Lied „Vertraut den neuen Wegen“ (EG 395). Manchmal erscheine es dem Menschen einfacher, das Bestehende weiter zu ertragen, als ein neues Ufer zu suchen. Viele Krisen würden verdrängt, bis es nicht mehr anders gehe. Wo Gott Räume eröffne, dürfe sich der Mensch nicht nur abwartend verhalten, sondern solle Veränderung aktiv gestalten.
Dr. Thomas Schlegel, Referatsleiter für Gemeinde und Seelsorge bei der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, spricht zur Zukunft der Kirche auf dem Land. Es gebe keine allgemeingültige Lösung für alle, betont er, gefragt seien das Engagement und die Ideen der Aktiven vor Ort. Dieses richtig verstandene Kirchturmdenken sei etwas Positives. Gegen lokale Identifikation zu arbeiten, sei nicht möglich, sie lasse sich nicht aberziehen. Er plädiert für eine Kirche, die als Dienstleister der Akteure vor Ort auftritt.
Bei den Workshops zum Schwerpunkthalbtag „Kirche in Ländlichen Räumen“ diskutieren in acht Gruppen die Synodalen eine Stunde lang über die Rolle des Ehrenamts jenseits eines Lückenbüßers, über den Pfarrdienst und die Diakonie auf dem Lande. Welche Rolle kann die Kirche in einem Gemeinwesen spielen? Wie arbeitet sie regional zusammen? Wie ist das Verhältnis von Kirche und Landwirtschaft? Was gibt es im Ländlichen Raum für Immobilienkonzepte? Wie werden Menschen auf dem Lande alt?
Viele Kirchenbezirke und Kirchengemeinden haben Diakonatsstellen abgebaut, um Personalkosten zu sparen. Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses, brachte daher in die Synode Antrag Nr. 02/17 ein, dass Diakoninnen und Diakone künftig bei der Landeskirche zentral angestellt werden sollen. Aber zunächst soll dies als Prozess gestartet werden, der begleitet und evaluliert werden muss. Von einer generellen Ausweitung der zentralen Anstellung wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Dies wurde von der Synode nahezu einstimmig angenommen. Hanßmann brachte die Hochschätzung des Diakonats auf den Punkt: „Der Diakonat gibt unserer Kirche sein unverwechselbares Gesicht“ und „gelebtes Evangeliums“ könnte sich durch flexible Weiterentwicklung des Diakonats bestätigen. Dies sei zugleich eine Entlastung für den Pfarrdienst.
Religionsunterricht sichern, Gemeinden sowie kirchliche Gemeinwesenpräsenz stärken, den Pfarrdienst entlasten und Teamentwicklung fördern. Das sind die Ziele des Sicherungs-, Entlastungs- und Flexibilisierungspakets 2030. Das Teilpaket 3 sieht dafür vor, 25 Diakoninnen- und Diakonenstellen befristet zu schaffen. Gemäß des Antrags 33/16 des Ausschusses für Bildung und Jugend soll die Anzahl der Stellen nun auf 30 erhöht werden. Der Strukturausschuss schließt sich diesem Antrag an. Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses, hat von den Beratungen berichtet. Hanßmann betonte dabei, dass Sharingmodelle zwischen verschiedenen Berufsfeldern ausdrücklich erwünscht seien. Die flexible Verteilung von prozentualen Stellenanteilen ermögliche dies. Dank der befristeten Maßnahme könnten neue strukturelle Gegebenheiten erprobt und eingeübt sowie Pfarrerinnen und Pfarrer für zentrale Aufgaben entlastet werden. Dadurch sei es Ortsgemeinden möglich, im Gemeinwesen präsent zu sein und damit die Wahrnehmung der Kirche mit ihrem Auftrag durch das Evangelium zu erhalten und zu fördern.
Die Stellen sollen stufenweise auf- sowie wieder abgebaut werden, um Personalentwicklung zu ermöglichen. Stellenkontingente, die von Dekanatämter beantragt werden können, werden für maximal fünf Jahre gewährt. Im Oberkirchenrat erfolgt die Verwaltung und Organisation des Stellenanteilpools.
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
„Notwendige Anpassungsvorgänge an sich vollziehende Entwicklungen sollte man nicht dramatisieren, sondern guten Mutes, im Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit gestalten“, hat Oberkirchenrat Wolfgang Traub seinen Bericht zum PfarrPlan 2024 beschlossen. Zuvor führte Traub in die Planungen ein, die bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Der PfarrPlan 2024 sehe vor, auf Landeskirchenebene 13,2 Prozent Pfarrstellen zu kürzen. Einzelne Kirchenbezirke müssten zwischen 5,3 und 24,4 Prozent Pfarrstellen einsparen. Diese Zahlen ergeben sich aus Berechnungen, in die die zu erwartenden Gemeindegliederzahlen, die zu erwartenden Kirchensteuereinnahmen sowie die Anzahl der Pfarrerinnen und Pfarrer einfließen. Daher seien Kürzungen nötig, auch wenn die Kirchensteuereinnahmen momentan Höchstwerte erreichen. Zudem betonte Traub: „Je geringer die Kürzungsquote jetzt angesetzt wird, desto höher wird sie für den PfarrPlan 2030 auszufallen haben.“ Das Ziel sei nämlich, die Finanzierbarkeit des Pfarrdienstes langfristig zu sichern und die Zahl der Dienstaufträge im Pfarrdienst in etwa entsprechend der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen zu gestalten.
Der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann, berichtete anschließend von den Entlastungsmaßnahmen, die den PfarrPlan 2024 begleiten: 15 Personen können über ein Masterstudium in den Pfarrdienst eintreten. 15 Sonderpfarrstellen sollen künftig mit Personen anderer Profession besetzt werden. Zudem sollen 15 Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand weiter beauftragt werden. Dadurch können Gemeindepfarrstellen erhalten werden. In den Jahren 2018 und 2021 erhalten Kirchengemeinden jeweils insgesamt 15 Millionen Euro für gemeindliche Strukturmaßnahmen. Ebenso gibt es Mittel für neue Aufbrüche und Gemeindeformen. Pfarrerinnen und Pfarrer werden durch Maßnahmenpakete entlastet. Zuletzt erwähnte Hanßmann das Projekt Integrierte Beratung Struktur, Pfarrdienst, Immobilien, das professionelle Beratung in verschiedenen fachlichen Fragestellungen biete und bereits von vielen Kirchengemeinden in Anspruch genommen werde. Offen sei für den Strukturausschuss allerdings noch eine Verwaltungsreform.
Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde betonte Philippus Maier, dass es wichtig sei, nicht nur einen PfarrPlan, sondern vielmehr einen „Gemeindeplan“ zu entwickeln, eine Gemeindekonzeption vor Ort. Prof. Dr. Martin Plümicke forderte für den Gesprächskreis Offene Kirche ebenso, dass der PfarrPlan ein Kirchen- und Gemeindeentwicklungsplan werden müsse. Ernst Wilhelm Gohl mahnte im Namen von Evangelium und Kirche, zu sorgsamer Sprachwahl bei der Äußerung von Kritik: „ Wer den Pfarrplan als Katastrophe bezeichnet, weiß nicht, was echte Katastrophen im Leben sind.“ Zuletzt sprach Matthias Böhler für den Gesprächskreis Kirche für Morgen. Er forderte von Landessynode und Oberkirchenrat, als Ermöglicher und nicht als Blockierer aufzutreten.
Nach der anschließenden umfangreichen Aussprache mit über 30 Wortmeldungen stimmte die Landessynode den Zielzahlen des PfarrPlanes 2024 zu. Ein Antrag zu einem Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“, das die landeskirchlichen Strukturen in den Blick nehmen soll, wurde in den Strukturausschuss verwiesen. Die Arbeit am Projekt soll aber unmittelbar aufgenommen werden. Ein Antrag zur Abmilderung von Spitzenbelastungen in besonders betroffenen Kirchenbezirken wurde abgelehnt, weitere Anträge in die Ausschüsse verwiesen.
Die verbindlichen Zielzahlen des PfarrPlanes 2024 werden den Dekanatämtern unmittelbar nach Abschluss der Synodaltagung mitgeteilt. Die Pfarrämter und Kirchengemeinden werden durch ein Rundschreiben informiert. Anschließend erarbeiten auf Kirchenbezirksebene sogenannte PfarrPlan-Sonderausschüsse Vorschläge zur Umsetzung des PfarrPlanes in den Kirchenbezirken. Im Herbst 2018 beschließt die Landessynode über die Stellenveränderungen.
Die Synodale Amelie Ellinger (Offene Kirche) hat ihr Mandat für den Wahlkreis 1 Stuttgart niederlegt. Der in Frage kommende Nachrücker Axel Ehrmann hat abgelehnt, somit ist Tobi Wörner (Kirche für morgen) der nächste in der Reihe. Er hat sich bereit erklärt, das Mandat anzunehmen und wurde als Synodaler verpflichtet.
Der Gesprächskreis Kirche für morgen hat mitgeteilt, dass weitere Veränderungen in den Ausschüssen vorzunehmen sind. Martin Allmendinger wechselt in den Ausschuss für Diakonie und Götz Kanzleiter in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung. Zudem übernimmt Martin Allmendinger die Stellvertretung des 3. Mitglieds im Diakoniefonds.
Tobi Wörner wird im Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit mitarbeiten und wurde in das Amt des Schriftführers gewählt.
Angelika Klingel übernimmt den Sitz von Amelie Ellinger im Ältestenrat bzw. im Geschäftsführenden Ausschuss.
Kerstin Vogel-Hinrichs hat aufgrund ihrer Wahl in das kirchliche Verwaltungsgericht ebenfalls ihren Sitz im Ältestenrat und im Geschäftsführenden Ausschuss abgegeben. Für den Geschäftsführenden Ausschuss und den Ältestenrat wurde Christiane Mörk gewählt.