Am Donnerstag standen der Bericht des Landesbischofs und die Aussprache darüber im Mittelpunkt. Gegen Spätnachmittag hat sich die Landessynode mit Anträgen, die den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung und den Ausschuss für Bildung und Jugend betreffen, auseinandergesetzt.
Am Freitag wurde über den 1. Nachtragshaushalt 2017 beraten, danach haben sich die Synodalen mit dem Gesetz über das Rechnungsprüfamt beschäftigt und sich Zeit für eine Aktuelle Stunde zum Thema "Wie privat ist Religion?"genommen. Der Nachmittag stand unter dem Motto "Land in Sicht! Kirche in Ländlichen Räumen".
Am Samstag ging es um Anträge, die im Strukturausschuss verhandelt wurden, bevor sich die Synodalen dem PfarrPlan 2024 gewidmet haben. Dem schlossen sich verschiedene Berichte zur Kulturarbeit in der Landeskirche und zur Teilhabe langzeitarbeitsloser und anderer benachteiligter Menschen an.
Wir halten sie auf dem Laufenden. Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Stuttgarter Hospitalhof zur Frühjahrstagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.
Viele Kirchenbezirke und Kirchengemeinden haben Diakonatsstellen abgebaut, um Personalkosten zu sparen. Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses, brachte daher in die Synode Antrag Nr. 02/17 ein, dass Diakoninnen und Diakone künftig bei der Landeskirche zentral angestellt werden sollen. Aber zunächst soll dies als Prozess gestartet werden, der begleitet und evaluliert werden muss. Von einer generellen Ausweitung der zentralen Anstellung wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Dies wurde von der Synode nahezu einstimmig angenommen. Hanßmann brachte die Hochschätzung des Diakonats auf den Punkt: „Der Diakonat gibt unserer Kirche sein unverwechselbares Gesicht“ und „gelebtes Evangeliums“ könnte sich durch flexible Weiterentwicklung des Diakonats bestätigen. Dies sei zugleich eine Entlastung für den Pfarrdienst.
Religionsunterricht sichern, Gemeinden sowie kirchliche Gemeinwesenpräsenz stärken, den Pfarrdienst entlasten und Teamentwicklung fördern. Das sind die Ziele des Sicherungs-, Entlastungs- und Flexibilisierungspakets 2030. Das Teilpaket 3 sieht dafür vor, 25 Diakoninnen- und Diakonenstellen befristet zu schaffen. Gemäß des Antrags 33/16 des Ausschusses für Bildung und Jugend soll die Anzahl der Stellen nun auf 30 erhöht werden. Der Strukturausschuss schließt sich diesem Antrag an. Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses, hat von den Beratungen berichtet. Hanßmann betonte dabei, dass Sharingmodelle zwischen verschiedenen Berufsfeldern ausdrücklich erwünscht seien. Die flexible Verteilung von prozentualen Stellenanteilen ermögliche dies. Dank der befristeten Maßnahme könnten neue strukturelle Gegebenheiten erprobt und eingeübt sowie Pfarrerinnen und Pfarrer für zentrale Aufgaben entlastet werden. Dadurch sei es Ortsgemeinden möglich, im Gemeinwesen präsent zu sein und damit die Wahrnehmung der Kirche mit ihrem Auftrag durch das Evangelium zu erhalten und zu fördern.
Die Stellen sollen stufenweise auf- sowie wieder abgebaut werden, um Personalentwicklung zu ermöglichen. Stellenkontingente, die von Dekanatämter beantragt werden können, werden für maximal fünf Jahre gewährt. Im Oberkirchenrat erfolgt die Verwaltung und Organisation des Stellenanteilpools.
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
„Notwendige Anpassungsvorgänge an sich vollziehende Entwicklungen sollte man nicht dramatisieren, sondern guten Mutes, im Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit gestalten“, hat Oberkirchenrat Wolfgang Traub seinen Bericht zum PfarrPlan 2024 beschlossen. Zuvor führte Traub in die Planungen ein, die bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Der PfarrPlan 2024 sehe vor, auf Landeskirchenebene 13,2 Prozent Pfarrstellen zu kürzen. Einzelne Kirchenbezirke müssten zwischen 5,3 und 24,4 Prozent Pfarrstellen einsparen. Diese Zahlen ergeben sich aus Berechnungen, in die die zu erwartenden Gemeindegliederzahlen, die zu erwartenden Kirchensteuereinnahmen sowie die Anzahl der Pfarrerinnen und Pfarrer einfließen. Daher seien Kürzungen nötig, auch wenn die Kirchensteuereinnahmen momentan Höchstwerte erreichen. Zudem betonte Traub: „Je geringer die Kürzungsquote jetzt angesetzt wird, desto höher wird sie für den PfarrPlan 2030 auszufallen haben.“ Das Ziel sei nämlich, die Finanzierbarkeit des Pfarrdienstes langfristig zu sichern und die Zahl der Dienstaufträge im Pfarrdienst in etwa entsprechend der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen zu gestalten.
Der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann, berichtete anschließend von den Entlastungsmaßnahmen, die den PfarrPlan 2024 begleiten: 15 Personen können über ein Masterstudium in den Pfarrdienst eintreten. 15 Sonderpfarrstellen sollen künftig mit Personen anderer Profession besetzt werden. Zudem sollen 15 Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand weiter beauftragt werden. Dadurch können Gemeindepfarrstellen erhalten werden. In den Jahren 2018 und 2021 erhalten Kirchengemeinden jeweils insgesamt 15 Millionen Euro für gemeindliche Strukturmaßnahmen. Ebenso gibt es Mittel für neue Aufbrüche und Gemeindeformen. Pfarrerinnen und Pfarrer werden durch Maßnahmenpakete entlastet. Zuletzt erwähnte Hanßmann das Projekt Integrierte Beratung Struktur, Pfarrdienst, Immobilien, das professionelle Beratung in verschiedenen fachlichen Fragestellungen biete und bereits von vielen Kirchengemeinden in Anspruch genommen werde. Offen sei für den Strukturausschuss allerdings noch eine Verwaltungsreform.
Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde betonte Philippus Maier, dass es wichtig sei, nicht nur einen PfarrPlan, sondern vielmehr einen „Gemeindeplan“ zu entwickeln, eine Gemeindekonzeption vor Ort. Prof. Dr. Martin Plümicke forderte für den Gesprächskreis Offene Kirche ebenso, dass der PfarrPlan ein Kirchen- und Gemeindeentwicklungsplan werden müsse. Ernst Wilhelm Gohl mahnte im Namen von Evangelium und Kirche, zu sorgsamer Sprachwahl bei der Äußerung von Kritik: „ Wer den Pfarrplan als Katastrophe bezeichnet, weiß nicht, was echte Katastrophen im Leben sind.“ Zuletzt sprach Matthias Böhler für den Gesprächskreis Kirche für Morgen. Er forderte von Landessynode und Oberkirchenrat, als Ermöglicher und nicht als Blockierer aufzutreten.
Nach der anschließenden umfangreichen Aussprache mit über 30 Wortmeldungen stimmte die Landessynode den Zielzahlen des PfarrPlanes 2024 zu. Ein Antrag zu einem Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“, das die landeskirchlichen Strukturen in den Blick nehmen soll, wurde in den Strukturausschuss verwiesen. Die Arbeit am Projekt soll aber unmittelbar aufgenommen werden. Ein Antrag zur Abmilderung von Spitzenbelastungen in besonders betroffenen Kirchenbezirken wurde abgelehnt, weitere Anträge in die Ausschüsse verwiesen.
Die verbindlichen Zielzahlen des PfarrPlanes 2024 werden den Dekanatämtern unmittelbar nach Abschluss der Synodaltagung mitgeteilt. Die Pfarrämter und Kirchengemeinden werden durch ein Rundschreiben informiert. Anschließend erarbeiten auf Kirchenbezirksebene sogenannte PfarrPlan-Sonderausschüsse Vorschläge zur Umsetzung des PfarrPlanes in den Kirchenbezirken. Im Herbst 2018 beschließt die Landessynode über die Stellenveränderungen.
Die Synodale Amelie Ellinger (Offene Kirche) hat ihr Mandat für den Wahlkreis 1 Stuttgart niederlegt. Der in Frage kommende Nachrücker Axel Ehrmann hat abgelehnt, somit ist Tobi Wörner (Kirche für morgen) der nächste in der Reihe. Er hat sich bereit erklärt, das Mandat anzunehmen und wurde als Synodaler verpflichtet.
Der Gesprächskreis Kirche für morgen hat mitgeteilt, dass weitere Veränderungen in den Ausschüssen vorzunehmen sind. Martin Allmendinger wechselt in den Ausschuss für Diakonie und Götz Kanzleiter in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung. Zudem übernimmt Martin Allmendinger die Stellvertretung des 3. Mitglieds im Diakoniefonds.
Tobi Wörner wird im Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit mitarbeiten und wurde in das Amt des Schriftführers gewählt.
Angelika Klingel übernimmt den Sitz von Amelie Ellinger im Ältestenrat bzw. im Geschäftsführenden Ausschuss.
Kerstin Vogel-Hinrichs hat aufgrund ihrer Wahl in das kirchliche Verwaltungsgericht ebenfalls ihren Sitz im Ältestenrat und im Geschäftsführenden Ausschuss abgegeben. Für den Geschäftsführenden Ausschuss und den Ältestenrat wurde Christiane Mörk gewählt.