Frühjahrstagung 2016

Vom 10. bis 12. März 2016 im Stuttgarter Hospitalhof

 

Bischofsbericht und Nachtragshaushalt

Am ersten Sitzungstag der Frühjahrstagung stand der Bericht des Landesbischofs und die Aussprache darüber im Mittelpunkt. Gegen Abend wurde die Landessynode über die Weltklimakonferenz 2015 und das beschlossene Abkommen in Paris informiert. Des Weiteren hat sich die Synode mit der vor zehn Jahren geschaffene Stelle des Fundraisings und mit der aktuellen Flüchtlingssituation beschäftigt. Weitere Punkte der Tagesordnung sahen die Verabschiedung des Arbeitsrechtsregelungsänderungsgesetzes und den 1. Nachtragshaushalt 2016 vor. Dem haben sich verschiedene Berichte zum Innovationsfonds, zur Perikopenrevision und zum landeskirchlichen Förderprogramm für den Bereich der Arbeitslosenhilfen (Beschäftigungsgutscheine) angeschlossen. Bei einer Aktuellen Stunden haben die Synodalen über das Thema "Wie soll Kirche mit zunehmender Fremdenfeindlichkeit und Erosion christlicher Grundwerte umgehen?" gesprochen.

Berichterstattung

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1. Sitzungstag

Gottesdienst in der Stiftskirche

Gottesdienst in Stiftskirche

Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde verantwortlich.

Gloria Gottesdienst

Gloria Gottesdienst: Eröffnung der Landessynode in Stuttgart 2016

Der Gottesdienst wird am 13. März um 17 und 19:30 Uhr bei BWfamily und am 20. März um 11 Uhr auf BibelTV ausgestrahlt. Außerdem kann man ihn online bei kirchenfernsehen ansehen.

Pfarrer Thomas Wingert zusammen mit Siegfried Schreiber (Mitte) und Manfred Auschrat (rechts) aus dem Café Zack in Calw.
Ute Mayer und Götz Kanzleiter beim Gottesdienst in der Stiftskirche in Stuttgart.
Thomas Wingert im Gespräch mit Hanna Josua (links) und Issam Gerbaka (Mitte) von der Ev. Ausländerseelsorge.
Rudi Jakoub und Anita Lechler von der Hoffnungsträger-Stiftung in Leonberg.

TOP 1 - Zuwahl

David Schenk ist neues Mitglied der Synode.

Der zugewählte Synodale Dr. Friedemann Kuttler ist am 29. Februar aus der Landessynode ausgeschieden. Seit 1. März ist er als Persönlicher Referent der Direktorin des Oberkirchenrats, Margit Rupp, tätig und leitet die Geschäftsstelle Koordination und Planung.

Als Nachfolger hat der Ältestenrat David Schenk vorgeschlagen. Die Synode hat den Vorschlag des Ältestenrats akzeptiert.

TOP 2 - Bischofsbericht

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July

„Eine Kirche, die sich nicht der Not des Nächsten zuwendet, ist nicht mehr Kirche Jesu Christi in der Welt“, sagte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July in seinem Bericht an die Landessynode. Zum Thema „Kirche und die eine Welt“ wies July auf die wichtigen Herausforderungen der Gegenwart hin, der sich die Kirche stellen müsse. Dazu gehörten der Megatrend der Globalisierung, Fragen des gerechten Wirtschaftens, der Umgang mit dem Flüchtlingsthema und der interreligiöse Dialog.

Die Globalisierung sei nicht aufzuhalten und nicht per se schlecht, erklärte July. Im Grunde sei der biblische Glaube eine Globalisierungsbewegung gewesen. Das zeige sich im Engagement der Landeskirche für ökumenische Zusammenarbeit, entwicklungspolitische Diakonie und Fragen der Menschenrechte. Bischof July verwies in diesem Zusammenhang auf die vielfältigen Beziehungen der württembergischen Landeskirche mit Partnerkirchen weltweit. 

July dankte den vielen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit hierzulande. Dieses Engagement, bei dem sich aktive und weniger aktive Christinnen und Christen begegnen und einander stärken, mache den Kern der Volkskirche aus. In der Begegnung mit dem Islam sieht July eine weitere Herausforderung für die nächsten Jahre. 

Landesbischof July im Interview

Frühjahrstagung 2016: Bischofsbericht zu „Kirche und die eine Welt“

Top 2 - Aussprache zum Bischofsbericht

Tabea Dölker (LG).

Die württembergische Landeskirche habe im Themenbereich „Kirche und die eine Welt“ eine wichtige Stellung in der EKD, sagte Tabea Dölker zum Bericht des Landesbischofs in ihrem Votum für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“. Beispiele seien der Gedenktag für verfolgte Christen oder das gute Ranking im Klimaschutz. Vermisst habe sie im Bericht des Landesbischofs das Gebet: „Die Christenheit ist ohne Gebet nicht denkbar“, betonte sie.

Zu der von Landesbischof Frank Otfried July angesprochenen „Ökumene des Martyriums“ sagte Tabea Dölker: „Wir wollen in der aufgeheizten Diskussionslage und der erschreckenden Realität unserer Tage eine flüchtlingsbereite, helfende Kirche sein!“ Sie erklärte:  „Unsere guten Rahmenbedingungen haben wir uns nicht selbst gegeben. Aber wir verhalten uns oft so. Verlässliche Strukturen helfen, aber wirkliche Verlässlichkeit finden wir nicht in unseren Strukturen,  sondern allein in Jesus Christus.“

In der Begegnung mit dem Islam gehe es auch um die Frage: „Wie verhalten sich Dialog und Mission mit Respekt?“ Der Religionsunterricht sei heute auch ein evangelischer Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule.

Die Situation der ums Überleben kämpfenden Kirchen des Nahen Ostens erfordere besondere Anstrengungen, betonte Tabea Dölker. Sie stellte den Antrag, 200.000 Euro Soforthilfe für die Betreuung der Flüchtlinge in Griechenland bereitzustellen und über das Gustav-Adolf-Werk der Griechischen Evangelischen Kirche mit Schwerpunkt Idomeni umgehend zukommen zu lassen.

Harald Kretschmer (OK).

Die „eine Welt“, von der der Landesbischof gesprochen habe, drohe schon in Deutschland auseinanderzubrechen, beklagte Dr. Harald Kretschmer in seinem Votum für den Gesprächskreis „Offene Kirche“: „Die Flüchtlingsproblematik spaltet unsere Gesellschaft, zunehmend leider auch wieder in Ost und West.“ Das in 60 Jahren aufgebaute „Haus Europa“ drohe gerade einzustürzen, und auch weltweit klaffe die „eine Welt“ immer mehr auseinander. „Wo positioniert sich die Kirche in dieser einen Welt?“, fragte Dr. Kretschmer: „Sagt unsere Kirche, bewegt von der ,Freude des Evangeliums‘ auch: ,Diese kapitalistische Wirtschaft tötet‘, und fordern wir –  wie der Weltrat der Kirchen – eine ,Wirtschaft im Dienst des Lebens‘, eine ,Ökonomie des Genug‘?“ Er zeigte sich überzeugt: „Für den hilfsbedürftigen Menschen offen und mitfühlend da zu sein – das heißt ,Kirche in der einen Welt‘.“ Auch die Offene Kirche halte an der Vision von der „einen Welt“ fest: „der einen Welt, in der wir als Kirche mehr zu lernen als zu lehren haben.“

Dankbar sei er, so Dr. Kretschmer, „dass stellvertretend für uns und mit unserer finanziellen Hilfe Kirchen und das Gustav-Adolf-Werk an der Balkan-Flüchtlingsroute Hunger, Kälte und Elend zu lindern versuchen.“ Die Einschätzung des Landesbischofs zur Situation der Flüchtlinge unterstütze die Offene Kirche uneingeschränkt, betonte Dr. Kretschmer und deutete gleichzeitig an: „Natürlich wünschten wir uns das Bekenntnis zu Vielfalt und Verschiedenheit, das Bekenntnis gegen Einfalt auch in anderen Lebensbereichen.“ Nachdrücklich unterstütze man auch die Kritik des Landesbischofs an der Produktion und dem Export von Rüstungsgütern: „Wer Waffen produziert, produziert Krieg und damit Flüchtlinge“, sagte Dr. Kretschmer und verwies damit auf ein Zitat des chaldäischen Patriarchen von Babylon.

Eva Glock (EuK).

Die reformatorischen Kirchen in der Einen Welt seien vielgestaltig und bunt, aber längst nicht mehr nur von europäischen Traditionen geprägt, sagte Eva Glock in ihrem Votum für den Gesprächskreis „Evangelium und Kirche: Die Kirchen in Übersee haben eigene Wege und Ausdrucksformen gefunden und trotz einer manchmal ambivalenten Missionsgeschichte haben sich vielfältige partnerschaftliche Beziehungen herausgebildet, der Austausch und die Begegnung ist keine Einbahnstraße mehr von Nord nach Süd.“

Eine „Visitation von außen“ wie sie der Landesbischof aus der rheinischen Kirche berichtet habe, fände sie auch für die Württembergische Landeskirche spannend, sagte Eva Glock: „Der Außenblick sensibilisiert und weitet den Horizont.“

Christen im Nahen Osten seien massivem Terror, Krieg und Verfolgung ausgesetzt, beklagte Eva Glock. Sie seien die Leidtragenden einer inkonsequenten und unentschlossenen Politik der westlichen Staaten. „Als Landessynode wollen wir genau hier unterstützen und in diese Gegenden Nothilfe bringen“, sagte Eva Glock: „Wir danken insbesondere auch dem Gustav-Adolf-Werk, das schon bisher kleine Partnerkirchen im Nahen Osten unterstützt und den Menschen beim Überleben in den Kriegsgebieten geholfen hat.“

„Die Welt ist zu uns gekommen, mit ihrer Not und ihrem Leiden“, sagte Eva Glock: „Die Menschen brauchen Schutz und Sicherheit! Niemand verlässt seine Heimat leichtfertig.“ Vom deutschen Grundrecht auf Asyl und vom christlichen Schutz des Fremden leite die Kirche die Verantwortung für das eigene Tun und Handeln ab. Gegenwärtig arbeiteten 120.000 Ehrenamtliche innerhalb der Kirchen in der EKD in der Flüchtlingsarbeit: „Einfach toll - herzlichen Dank für diesen großen Einsatz!“

Gleichzeitig müssten Kirchen und Politik auch in den Herkunftsländern der Flüchtlinge aktiver werden: Entwicklungspolitik müsse sich am Gemeinwohl und den Bedürfnissen der Menschen orientieren und eine „Eine-Welt-Verträglichkeitsprüfung“ durchlaufen, forderte Eva Glock. Dazu gehöre auch der Faire Handel.

Zur Begegnung mit dem Islam betonte Eva Glock: „Wir wollen den Dialog mit muslimischen Gesprächspartnern fortsetzen, in der Gemeinde, im Bezirk und in der Landeskirche. Dabei müssen wir unsere Gemeindeglieder abholen und auf diesem Weg mitnehmen.“

Martin Allmendinger (KfM).

„Sind wir bereit, die Veränderung durch den Heiligen Geist mit uns und unserer Kirche geschehen zu lassen?“, fragte Martin Allmendinger für den Gesprächskreis „Kirche für morgen“: Der Gesprächskreis unterstütze ausdrücklich die strukturellen Integrationsbemühungen von Gemeinden aus anderen Ländern in die Landeskirche. Als Koordinator für 250 Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit sei er überzeugt: „Wir müssen den Flüchtlingen, die vielfach danach fragen, deutlich machen, wie Christen in Deutschland leben. Auf diesem Missionsfeld finden interessante Begegnungen statt – ich bin überzeugt, dass wir alle Teil der Mission Gottes sind.“

Die Landessynode hat 200.000 € Soforthilfe beschlossen. Der Betrag wird für die Betreuung der Flüchtlinge in Griechenland bereitgestellt und über das Gustav-Adolf-Werk der Griechisch-Evangelischen Kirche umgehend zugestellt.

Hiervon werden 100.000 € für Sofortmaßnahmen eingesetzt, weitere 100.000 € für die Flüchtlingsarbeit der Griechisch-Evangelischen Kirche.

Die humanitäre Situation im Grenzgebiet Griechenland / Mazedonien ist mehr als katastrophal und verschärft sich täglich. Neben anderen Hilfsorganisationen engagiert sich die Griechisch-Evangelische Kirche, Partnerkirche des Gustav-Adolf-Werks, in außerordentlicher Weise mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, um die Not vor Ort zu lindern. Sie kann dies weiterhin nur dann tun, wenn sie zeitnah finanziell unterstützt wird.

TOP 4 - Wechsel in den Ausschüssen

Nach dem Ausscheiden von Dr. Friedemann Kuttler soll sein Nachfolger David Schenk dessen Platz im Rechtsausschuss übernehmen. Ebenso hinterlässt der Wegfall von Kuttler eine Lücke im Strukturausschuss. Der Ältestenrat der Landessynode hat als Nachfolger Tobas Geiger vorgeschlagen.

Zur Abstimmung kommt es laut der Geschäftsordnung der Landessynode am nächsten Sitzungstag.

Herr Kuttler wird weiterhin sein Mandat in der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland wahrnehmen. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig, denn die von der Landessynode gewählten Mitglieder der Synode der EKD müssen deren Grundordnung nach nicht der Landessynode angehören.

TOP 5 - Weltklimakonferenz 2015 in Paris

Franziska-Stocker Schwarz

Eine Gesandtschaft von fünf Kirchen aus Südwestdeutschland und dem Elsass ist Anfang Dezember 2015 zur Weltklimakonferenz in Paris gereist, um sich über den Stand der Verhandlungen zu informieren und mit Vertretern der deutschen Verhandlungsdelegation zu sprechen.

„Es ist stark, wie die deutschen Diplomaten uns als Kirchen ermutigt haben, deutlich und klar in der Klimapolitik Stellung zu nehmen und immer wieder zu mahnen. Um deutlich zu machen: Gottes Schöpfung darf nicht durch weltweite staatliche Egoismen zerlegt werden“, sagte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July nach den Gesprächen mit Vertretern der Delegation. Bei Begegnungen mit Teilnehmenden sei deutlich geworden, dass es bei der Klimapolitik um konkrete Lebenswelten einzelner Menschen gehe: „Die Menschen, die z. B. von den Philippinen schon auf der Klimaflucht sind, haben kein Verständnis für Verzögerungstaktiken der internationalen Staatengemeinschaft.“

Bei den Verhandlungen sei das Erreichen einer möglichst geringen Gradzahl für die Erderwärmung zwar wichtig, längerfristig entscheidend sei jedoch die rechtlich bindende Etablierung eines Systems zur Messung und Kontrolle der Emissionen sowie eine permanente und konsequente Weiterarbeit. Außerdem sei zur Sprache gekommen, dass Migration aufgrund von Klimawandel inzwischen einen größeren Umfang hat als die aus anderen Gründen.

Zur württembergischen evangelischen Reisegruppe gehörten neben dem Landesbischof und Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel die Synodalen Franziska Stocker-Schwarz, Prof. Martina Klärle und Ruth Bauer sowie der Umweltbeauftragte Klaus-Peter Koch, der Generalsekretär der Evangelischen Mission in Solidarität, Jürgen Reichel, und die Klimazeugen Garcia Palma (Chile) und Martina Brenz. 

TOP 19 - Selbständige Anträge

Die Synode hat eine Reihe von Selbständigen Anträgen eingebracht, die zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen wurden.

Selbständiger Antrag Nr. 04-16 - Energiemanagement und Klimaschutzentwicklung (PDF) 187 KB Selbständiger Antrag. 05-16 - Ersatzlose Streichung der Substanzerhaltungsrücklage (SERL) im neuen Finanzmanagement (PDF) 120 KB Selbständiger Antrag Nr. 06-16 - Änderung der Geschäftsordnung (PDF) 122 KB Selbständiger Antrag Nr. 06-16 - Anlage zur Änderung der Geschäftsordnung (PDF) 453 KB Selbständiger Antrag Nr. 07-16 - Einführung von Elementen des Verhältniswahlrechts in die Wahlordnung (PDF) 202 KB Selbständiger Antrag Nr. 08-16 - Ermöglichung von Segnung gleichgeschlechtlicher Paare (PDF) 120 KB Selbständiger Antrag Nr. 09/16 - Überprüfung der arbeitsrechtlichen Regelung bei der Anstellung nicht evangelischer Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie (PDF) 121 KB Selbständiger Antrag Nr. 10-16 - Vermögensgrundstock: Änderung der gesetzlichen Bestimmungen (PDF) 125 KB Selbständiger Antrag Nr. 11-16 - Verkürzung der Herbsttagung (PDF) 171 KB Selbständiger Antrag Nr. 12-16 - Konzept Personalförderung Pfarrdienst (PDF) 121 KB Selbständiger Antrag Nr. 13-16 - App und Internetseite „Familie evangelisch“ (PDF) 237 KB Selbständiger Antrag Nr. 14-16 - Pfarrer/innenwahl auf Ebene der Gesamtkirchengemeinde (PDF) 137 KB Selbständiger Antrag Nr. 15-16 - Umwandlung des Klosters Denkendorf zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber mit Bleiberechtsstatus und andere Sozialwohnungsbedürftige (PDF) 121 KB Selbständiger Antrag Nr. 16-16 - Aufstockung des Zuschusses an die Evang. Ausländerseelsorge (PDF) 187 KB Selbständiger Antrag Nr. 17-16 - Gesetzentwurf § 24 KV: Gesetz der Aufwandsentschädigung für Synodale (PDF) 122 KB Selbständiger Antrag Nr. 18-6 - Regelung für Geldanlagen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (PDF) 185 KB Selbständiger Antrag Nr. 19-16 - Pfarrdienst auf Sonderpfarrstellen (PDF) 133 KB
2. Sitzungstag

TOP 4 - Wechsel in den Ausschüssen

Nach dem Ausscheiden von Dr. Friedemann Kuttler soll sein Nachfolger David Schenk dessen Platz im Rechtsausschuss übernehmen. Ebenso hinterlässt der Wegfall von Kuttler eine Lücke im Strukturausschuss. Der Ältestenrat der Landessynode hat am ersten Sitzungstag Tobias Geiger als Nachfolger vorgeschlagen.

Nach einer offenen Abstimmung wurden beide Vorschläge mit großer Mehrheit angenommen.

TOP 6 - 10 Jahre Fundraising

Fundraiser Helmut Liebs.

Die Erwartungen waren groß, als im Oktober 2005 die landeskirchliche Stelle für Fundraising- und Stiftungsmanagement geschaffen wurde. Konkret ging es darum „in Zeiten sinkender Einnahmen alternative Geldquellen zu erschließen“. Die Bilanz nach zehn Jahren: „Wir dürfen gemeinsam einen Riesenerfolg feiern“, erklärte Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup vor der Landessynode. 

Eine Maßnahme, die von der Fundraisingstelle entwickelt wurde, ist der „Freiwillige Gemeindebeitrag“. Dabei schlagen sie ihren Mitgliedern mehrere konkrete Anliegen vor, für die gespendet werden kann. Mit Erfolg: Die Durchschnittsspende liegt bei 50 Euro, rund 15 Prozent aller Angeschriebenen beteiligen sich. Anfang 2008 wurde die „Stiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ gegründet. Diese fördert aus ihren Erträgen kirchliche Projekte. Außerdem fungiert als Dachstiftung für kleinere Stiftungen und Stiftungsfonds. „Stiftungen sind neben den Zuweisungen aus Kirchensteuer, den Opfern und Spenden sowie Kostenersätze zu einer vierten Finanzierungssäule geworden“, bilanziert Pfarrer Helmut Liebs, Fundraiser der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. 

TOP 7 - Aktuelle Flüchtlingssituation

Kirchenrat Klaus Rieth.

Kirchenrat Klaus Rieth berichtete der Synode über das Engagement der Landeskirche für die Menschen in den Konfliktregionen des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas. Über 1,8 Millionen Euro wurden zur Unterstützung von Flüchtlingen „vor Ort“ ausgegeben. „Not in Flüchtlingslagern zu lindern gehört ebenso zu den Projekten und Programmen wie den christlichen Schwestern und Brüdern in der Bedrängnis zu helfen. Bei der Nothilfe sind es derzeit besonders Flüchtlingslager in Jordanien und Irak, wo Hilfe notwendig ist. Bei der Unterstützung von Christen ist es besonders die Region rund um Syrien, also Irak, Libanon, Türkei, Griechenland und Italien, wohin unsere Hilfe fließt“, berichtete Rieth.

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Württemberg, erklärte vor der Landessynode, dass sich die Flüchtlingsarbeit innerhalb der Landeskirche auf einem guten Weg befindet. Auf Prälaturebene sind alle Asylpfarrämter und Flüchtlingsdiakonate wieder besetzt. Ebenso insgesamt 18 Koordinierungsstellen in den Bezirks- und Kreisdiakoniestellen. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Begleitung von Asylfreundeskreisen und Flüchtlingsinitiativen. Darüber hinaus bietet die Diakonie psychosoziale Beratung für Verfolgte und Vertriebene sowie Migrationsberatung für anerkannte Flüchtlinge an. In derzeit 45 Einrichtungen leben derzeit 1.200 unbegleitete minderjährige Ausländer. Um gerade die Ehrenamtlichen stärker zu unterstützen, baue die Diakonie derzeit ein zweistufiges Supervisionsangebot auf.

Harald Kretschmer hat im Anschluss an die Berichte einen Antrag eingebracht. Darin wird der Oberkirchenrat gebeten, bei der dringend notwendigen finanziellen Unterstützung von Flüchtlingen und Flüchtlingsarbeit darauf zu achten, dass auch zukünftig mindestens die Hälfte des aus landeskirchlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellenden Betrages in den Herkunftsregionen der Flüchtlinge eingesetzt wird.

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

TOP 8 - Aktuelle Stunde

Mit den Drohungen gegen einen katholischen Geistlichen aufgrund seiner Hautfarbe ist eine neue Dimension von Diskriminierung erreicht. Wie soll Kirche mit zunehmender Fremdenfeindlichkeit und Erosion christlicher Grundwerte umgehen? Synodale nehmen Stellung.

Ernst-Wilhelm Gohl, Evangelium und Kirche.

TOP 9 - Änderungen beim Arbeitsrecht

Prof. Dr. Christian Heckel

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat im November 2013 ein Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz beschlossen (ARGG-EKD), dem sowohl der Oberkirchenrat als auch der Rechtsausschuss der Württembergischen Evangelischen Landessynode nicht zustimmen will. Das Arbeitsrechtsregelungssgesetz (ARRG) in Württemberg betrifft etwa 45.000 Beschäftigte in der Diakonie und 23.000 Angestellte in der verfassten Kirche. Es sei vom Gegenstand her das komplizierteste Gesetz der ganzen Legislaturperiode, so Prof. Dr. Christian Heckel in seinem Bericht vor der Synode.

Das liege unter anderem auch daran, dass das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zum „Dritten Weg“ fortentwickelt hat. Der „Dritte Weg“, den die Landeskirche seit 1980 geht, ist arbeitsrechtlich eine kirchliche Sonderform. „Dies ist verfassungsrechtlich zulässig, weil es zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht gehört, die auf Jesus Christus ausgerichtete und theologisch begründete Dienstgemeinschaft auch juristisch auszuformen“, so Prof. Christian Heckel weiter. Er bittet die Synode, dem EKD – Gesetz nicht zuzustimmen, da die Vorteile, die etwa beim Pfarrdienstgesetz für ein einheitliches EKD-Gesetz gesprochen haben, nicht gegeben seien.

Er nannte vier Gründe um seine Bitte zu untermauern. Erstens schaffe ein EKD-weit geltendes ARGG nach württembergischer Auffassung nicht einen größeren einheitlichen Rechtsraum. Zweitens könne man aus württembergischer Seite kein Mehr an Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für die Betroffenen erkennen. Drittens sei ihm der Aspekt wichtig, die theologische Komponente der Rechtseinheit als Zeichen von Kirchengemeinschaft in der EKD zu bewahren. Als vierten Aspekt betonte er, dass die EKD mit württembergischer Zustimmung zu einem EKD-Gesetz gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz erhielte. Bislang liegt nämlich die Gesetzgebung ausschließlich bei der Landessynode. „Wenn wir nun einem ‚Grundsätze-Gesetz‘ der EKD zustimmen, wie weit liegt dann die Gesetzgebungskompetenz bei der EKD und wie weit bei uns?“, so Heckel. Der Rechtsausschuss hat gegenüber dem Oberkirchenrat auch das Inkrafttreten des Gesetzes hinausgeschoben, um bis zum 1. November 2016 noch die Möglichkeit zu geben, geordnete Verhältnisse zu schaffen und Dienstvereinbarungen zu schließen.

Die Synode hat das Arbeitsrechtsregelungsgesetz beschlossen (ARRG). Abgelehnt wurde der Antrag, dass neue Einrichtungen die Wahl hätten, welchem Arbeitsregelungsgesetz sie sich anschließen wollen. Angenommen wurde, dass Einrichtungen, die nach EKD-Tarif bereits bezahlen, dies beibehalten können. 

kirchenfernsehen.de

Frühjahrstagung 2016: Änderung beim Arbeitsrecht

TOP 11 - Rat der Religionen

Harald Kretschmer (OK).

Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung empfiehlt das Projekt „Rat der Religionen in Baden Württemberg“ nicht weiter zu verfolgen. Der Wunsch nach einem solchen Rat wurde auf der Frühjahressynode 2015 laut. Dr. Harald Kretschmer, Mitglied des Ausschusses, begründete die Entscheidung damit, dass es mehrere „Räte der Religionen“ auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg bereits sehr erfolgreich gebe. „Es ist nicht Aufgabe einer Landeskirche, im Blick auf ein ganzes Bundesland, die Initiative zu ergreifen“, zitiert Kretschmer die Meinung des Ausschusses und des Oberkirchenrats. Die Räte vor Ort leisten wichtige und sinnvolle Arbeit. Außerdem lädt  Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July bereits seit dem Jahr 2014 einmal im Jahr Vertreter verschiedener Religionen zu einem Gespräch ein. Dem Ausschuss ist wichtig, es sich bei einem „Rat der Religionen“ nicht um eine Einladung von einer Seite handeln könne, sondern um einen Zusammenschluss der Vertreter verschiedener Religionen. „Da der Antrag einen baden-württembergischen Rat anstrebt, müssten auch die Kirchen in Baden bzw. die Erzdiözese Freiburg einbezogen werden“, so Kretschmer. 

TOP 12 - MissionRespekt

Jeder Mensch hat das Recht, um Verständnis für den eigenen Glauben zu werben. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Rechte und religiösen Empfindungen anderer gehen, sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, Dr. Harald Kretschmer. Er legt dar, dass dies ein zentraler Gedanke der Erklärung „MissionRespekt – Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt“ sei. Sein Ausschuss empfehle, dieses Dokument bekannter zu machen und umzusetzen. Der Ökumenische Rat der Kirchen, der Päpstliche Rat für den interreligiösen Dialog sowie die Weltweite Evangelische Allianz hatten sich in diesem Papier auf gemeinsame Grundlagen, Prinzipien und Empfehlungen zur Mission verständigt.

Die Synode stimmt dem Anliegen des Antrags mit großer Mehrheit zu.

TOP 13 - AG für Weltmission

Der Oberkirchenrat möge die Materialien und Leitfäden für das Zeugnis christlichen Glaubens in einer multireligiösen Welt zusammenfassen, die von der Landeskirche, der Württembergischen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Weltmission und den Gemeinden anderer Sprache und Herkunft erstellt worden sind. Die Liste des zusammengestellten Materials soll die Kirchengemeinden in ihrer Arbeit mit Flüchtlingen zu unterstützen. Das schlägt Dr. Harald Kretschmer, Vorsitzender des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, im Namen seines Ausschusses der Synode vor. Kretschmer verweist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen ökumenischen Kontakte zu den Kirchen und christlichen Gemeinschaften in den Herkunftsländern sowie die große Erfahrung mit den Kulturen und Religionen der Geflüchteten sowie auf die Arbeitshilfen des Diakonischen Werks und der Caritas. Diese Kontakte und Erfahrungen seien eine große Hilfe, wenn es darum geht, die ankommenden Menschen zu verstehen und sie willkommen zu heißen. Die Synode stimmte am Antrag zu.

Begegnungsabend

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July im Gespräch mit dem Bischof der evangelischen Kirche in Österreich, Dr. Michael Bünker.

Am Abend lud die Landessynode zur Begebung mit Gemeinden anderer Sprachen und Herkunft sowie der Württembergischen Arbeitsgemeinschaft für Weltmission. In seinem Impulsreferat nannte der Bischof der evangelischen Kirche in Österreich, Dr. Michael Bünker, Migration eine Urerfahrung des christlichen Glaubens. „Deshalb kennt Kirche auch keine Heimatlosen: Alle sind Gottes Hausgenossen.“ Bünker verwies auf einen Satz des österreichischen Bischofs Gerhard May, der schon 1955 gesagt habe, die evangelische Kirche kenne keinen Unterschied zwischen Österreichern und Flüchtlingen. „Wenngleich die Umsetzung in den Alltag nicht so leicht sei, möchte ich diesen Satz auch heute sagen.“ In den christlichen Gemeinden ginge es nicht um die Integration Ankommender in bestehende Verhältnisse, sondern um gemeinsames Lernen, ein Geben und Nehmen, das beide Seiten verändere. Bünker wandte sich dagegen, „Obergrenzen für Menschen festzulegen, die zu uns kommen.“

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July sprach aus der Perspektive des Vizepräsidenten des lutherischen Weltbunds und plädierte dafür, in Mission und kirchlicher Arbeit deutlich zu machen, dass diese Welt aus Gottes Hand kommt. Praktisch bedeute dies für Christen, verstärkt aufeinander zuzugehen. Dazu ermutigte er auch die Gäste aus den 71 Gemeinden anderer Sprache und Herkunft, die alleine im Stuttgarter Raum Heimat gefunden haben. Im lutherischen Weltbund werde ihm die weltweite Gemeinschaft deutlich: „Der Leib Christi ist größer als die nationale, eigene Befindlichkeit.“ Er rief dazu auf, „die Fluchtbewegung nicht als Bewegung von Fremden, sondern von Schwestern und Brüdern, von Bürgern zu verstehen, die unterwegs sind. Und die Welt als Haus Gottes zu betrachten und niemanden von unserer Fürsorge und unserem Engagement auszunehmen.“

In Württemberg daheim

Frühjahrstagung 2016: Begegnung mit Gemeinden anderer Sprache und Herkunft
3. Sitzungstag

TOP 14 - Sicherung der PUA-Stelle

Markus Mörike.

Die Beratungsstelle für Pränatale Untersuchungen und Aufklärung (PUA) ist in die Mittelfristige Finanzplanung und in den Nachtragshaushalt aufgenommen und damit bis 2020 gesichert. Darauf hat der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Markus Mörike, hingewiesen. Die Fachstelle wird je zur Hälfte vom Diakonischen Werk und der Landeskirche finanziert. 

Pränataldiagnostik gelte als „nahezu unausweichliches Angebot“, dem sich Eltern nur schwer entziehen könnten, sagte Mörike. Aber die Eltern hätten eine freie Entscheidung zu treffen und auch ein Recht auf Nichtwissen. Er plädierte dafür, die gängige Praxis kritisch zu hinterfragen. Kirchlicher Druck auf die Entscheidung müsse jedoch vermieden werden. „Es ist immer eine einzelne und eine persönliche Entscheidung zu treffen und diese ist dann auch zu respektieren“, so Mörike.

TOP 15 - 1. Nachtragshaushalt 2016

Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup.

Der Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup bringt den ersten Nachtragshaushalt 2016 ein. Das Volumen der Maßnahmen beläuft sich auf rund 3,7 Millionen Euro. Danach sollen sechs befristete Stellen an der Hochschule Ludwigsburg verlängert werden. Dazu sind in dem Zeitraum von fünf Jahren rund 1,6 Millionen Euro landeskirchlicher Mittel nötigt, so Kastrup. Neue fünf Stellen sollen dauerhaft die besonders belastete Personalsachbearbeitung in einigen kirchlichen Verwaltungsstellen entlasten. Weitere neun Stellen sind zur Übernahme von Aufgaben der Kirchengemeinden und –bezirke gegen vollen Kostenersatz vorgesehen. Weiter sieht der Nachtrag die Sicherung der halben Stelle für Information, Aufklärung und Beratung zu Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin (PUA) vor. Zudem sind zwei befristete halbe Stellen in den Nachtrag aufgenommen worden: eine beim Dienst für Mission Ökumene und Entwicklung, die andere beim Treffpunkt 50plus.

Auch die Sanierung der Räume des Frauenwerks im Gebäude des CVJM Stuttgart, die Einführung eines Systems zum Dokumentenmanagement im Oberkirchenrat sowie Brandschutzmaßnahmen im Oberkirchenrat finden sich im ersten Nachtrag 2016.

Das Vorhaben, allen Kirchengemeinden die neu aktualisierte Lutherbibel als Altarbibel zu schenken, wird aus Rücklagen bezahlt. Wenn die bisher vorgesehenen zehn Millionen Euro für das Reformationsjubiläum nicht ausreichen, sollen für die Weltausstellung in Wittenberg Gelder aus einer budgetbezogenen Rücklage entnommen werden.

Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses.

Der Finanzausschuss empfehle, dem Nachtrag zuzustimmen, erklärt dessen Vorsitzender Michael Fritz. Die für die Hochschule Ludwigsburg eingesetzten Gelder nennt er „unverzichtbar“ und kündigt weitere intensive Beratungen an. Die vorgesehenen zehn Millionen Euro für das Reformationsjubiläum seien finanzierbar, so Fritz. Als Risikopuffer könne die Budgetrücklage des zuständigen Dezernats dienen.

Professor Martin Plümicke kritisierte die neuen Stellen zur Übernahme von Aufgaben der Kirchengemeinden und –bezirke und nannte sie „Stellenhülsen“, die Kompetenzen von der Gemeindeebene auf die Ebene der Kirchenleitung verlagere. Ob die Schenkung der neuen Lutherbibel an die Gemeinden tatsächlich eine Bevormundung der Gemeinden sei wie Plümicke ebenfalls meinte, war in der Synode umstritten. Mehrere Synodale wie Tabea Dölker, Ernst-Wilhelm Gohl und andere fanden dies eine schöne Geste und berichteten davon, wie sehr sich Gemeinden darüber freuten.

Maike Sachs, Matthias Böhler und Elke Dangelmaier-Vincon bedauerten, dass die gewünschte Stelle für die Ehrenamtsarbeit nicht im ersten Nachtrag zu finden sei und sprachen sich dafür aus, die in den zweiten Nachtrag 2016 aufzunehmen. 

Die Synode hat den Nachtragshaushalt mit 2 Enthaltungen und keiner Gegenstimme genehmigt.

TOP 10 - Kirchenverfassungsgesetz/Grundordnung EKD

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch.

TOP 10 - Kirchenverfassungsgesetz/Grundordnung EKD

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat den Titel „Kirche“ zwar im Namen aber war bislang noch keine. 70 Jahre nach ihrer Gründung soll sie zur Kirche im theologischen Sinne erklärt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der EKD-Grundordnung vor, der im November 2015 auf der EKD-Synode beschlossen wurde. Württemberg hatte im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben, die EKD zur Kirche zu erklären, ist aber nun von Grundsatz her damit einverstanden, bis auf ein paar kleine Änderungen. So ist Württemberg wichtig zu betonen, dass die EKD als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche ist.

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch regte an, „das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzte und zu Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland“ federführend an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses zu verweisen. Der Gesetzesentwurf bedarf der  Zustimmung von mindestens zwei Dritteln. 

Der Gesetzentwurf wurde in den Rechtsausschuss verwiesen. Der Theologische Ausschuss wird beteiligt.

TOP 16 - Innovationsfonds

Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker.

Die ursprünglich von der Landessynode vorgesehenen zehn Millionen Euro für innovative Projekte zum Reformationsjubiläum sind ausgeschöpft. Deshalb sollen dem Innovationsfonds der Landeskirche noch einmal 400.000 Euro zufließen, um Kirchengemeinden und andere kirchliche Einrichtungen zu unterstützen, die das Reformationsjubiläum innovativ gestalten möchten. Das hat der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker, im Namen seines Ausschusses gefordert. Maximal sollen pro Antrag nicht mehr als 5.000 Euro genehmigt werden. Zudem sollen die geförderten Projekte in die Ideenbörse zum Reformationsjubiläum aufgenommen werden, so Hardecker.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz machte grundsätzliche Bedenken seines Ausschusses deutlich. Es stehe die Frage im Raum, ob es Sinn mache, immer wieder neues Geld für das Reformationsjubiläum auszugeben, nachdem bereits zehn Millionen Euro bereitgestellt seien. Zunächst müssten die Richtlinien verändert werden. 

Der Antrag des Theologischen Ausschusses wurde mit 31 Ja-, 31-Nein-Stimmen und neun Enthaltungen abgelehnt.

TOP 17 - Perikopenrevision

Zum 1. Advent 2018 soll EKD-weit eine neue Perikopenordnung in Kraft treten. Als Perikopenordnung wird die Zuteilung von Bibeltexten für Gottesdienste bezeichnet. In der aktuellen Ordnung gibt es sechs sogenannte Reihen, die sich jeweils über ein Kirchenjahr erstrecken. Mit der Revision sollen Einseitigkeiten innerhalb der Reihen beseitigt und zudem mehr Texte aus dem Alten Testament aufgenommen werden. Im Kirchenjahr 2014/15 wurden die sechs neuen Perikopenreihen in über 100 württembergischen Gemeinden getestet. Die Rückmeldungen aus den Gemeinden wurden an die zuständige Steuerungsgruppe im Kirchenamt der EKD weitergegeben.

Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, begrüßte in seinem Bericht die angestrebten Veränderungen. Nun muss der endgültige Vorschlag zur Perikopenrevision abgewartet, dann beraten und beschlossen werden. Bei der letzten Perikopenrevision 1978 entschied sich die damalige Württembergische Landessynode für etliche Ausnahmeregelungen und Ergänzungen.

TOP 18 - Beschäftigungsgutscheine

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

Die Idee des Passiv-Aktiv-Transfers der Diakonie Württemberg ist ein Erfolgsmodell. Das Ziel dieser Überlegungen ist es, dass langzeitarbeitslose Menschen wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten. Dazu werden alle normalerweise ausbezahlten Unterstützungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Unterkunftskosten mit weiteren Mitteln zusammengezogen und ein Arbeitsplatz geschaffen.

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann freute sich, der Synode von 150 Arbeitsstellen berichten zu können, die durch Initiative der Landeskirche mit Unterstützung von Jobcentern entstanden sind. Diese 150 Stellen ergänzen die bereits rein staatlich geschaffen Arbeitsplätze. In weiteren 256 Fällen fehlten Eingliederungsmittel der Jobcenter, so dass nur Minijobs möglich waren bzw. Ehrenamtspauschalen ausbezahlt werden konnten. Inzwischen, führte Kaufmann aus, würde der Passiv-Aktiv-Transfer von vielen Bundestagsabgeordneten unterstützt, auch von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Landeskirche unterstützte das Förderprogramm in den vergangenen drei Jahren selbst mit 1,5 Millionen Euro, die in Form von Beschäftigungsgutscheinen ausgegeben wurden.

In der anschließenden Aussprache brachte Markus Mörike einen gesprächskreisübergreifenden Antrag ein. Gemäß dem Antrag sollen die Erfahrungen aus dem Förderprogramm für andere Initiativen fruchtbar gemacht und politische Lobbyarbeit für langzeitarbeitslose Menschen intensiv fortgesetzt werden.

Der Antrag wurde mit weit überwiegender Mehrheit für weitere Beratungen in den Diakonieausschuss verwiesen.

TOP 20 - Förmliche Anfragen

Zur Frühjahrstagung wurden insgesamt fünf Förmliche Anfragen eingebracht. Die von der Synode eingebrachten Anfragen sowie die ausführliche Beantwortung des Oberkirchenrats finden Sie hier zum Download.

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