Am ersten Sitzungstag der Frühjahrstagung stand der Bericht des Landesbischofs und die Aussprache darüber im Mittelpunkt. Gegen Abend wurde die Landessynode über die Weltklimakonferenz 2015 und das beschlossene Abkommen in Paris informiert. Des Weiteren hat sich die Synode mit der vor zehn Jahren geschaffene Stelle des Fundraisings und mit der aktuellen Flüchtlingssituation beschäftigt. Weitere Punkte der Tagesordnung sahen die Verabschiedung des Arbeitsrechtsregelungsänderungsgesetzes und den 1. Nachtragshaushalt 2016 vor. Dem haben sich verschiedene Berichte zum Innovationsfonds, zur Perikopenrevision und zum landeskirchlichen Förderprogramm für den Bereich der Arbeitslosenhilfen (Beschäftigungsgutscheine) angeschlossen. Bei einer Aktuellen Stunden haben die Synodalen über das Thema "Wie soll Kirche mit zunehmender Fremdenfeindlichkeit und Erosion christlicher Grundwerte umgehen?" gesprochen.
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Die Beratungsstelle für Pränatale Untersuchungen und Aufklärung (PUA) ist in die Mittelfristige Finanzplanung und in den Nachtragshaushalt aufgenommen und damit bis 2020 gesichert. Darauf hat der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Markus Mörike, hingewiesen. Die Fachstelle wird je zur Hälfte vom Diakonischen Werk und der Landeskirche finanziert.
Pränataldiagnostik gelte als „nahezu unausweichliches Angebot“, dem sich Eltern nur schwer entziehen könnten, sagte Mörike. Aber die Eltern hätten eine freie Entscheidung zu treffen und auch ein Recht auf Nichtwissen. Er plädierte dafür, die gängige Praxis kritisch zu hinterfragen. Kirchlicher Druck auf die Entscheidung müsse jedoch vermieden werden. „Es ist immer eine einzelne und eine persönliche Entscheidung zu treffen und diese ist dann auch zu respektieren“, so Mörike.
Der Finanzdezernent Dr. Martin Kastrup bringt den ersten Nachtragshaushalt 2016 ein. Das Volumen der Maßnahmen beläuft sich auf rund 3,7 Millionen Euro. Danach sollen sechs befristete Stellen an der Hochschule Ludwigsburg verlängert werden. Dazu sind in dem Zeitraum von fünf Jahren rund 1,6 Millionen Euro landeskirchlicher Mittel nötigt, so Kastrup. Neue fünf Stellen sollen dauerhaft die besonders belastete Personalsachbearbeitung in einigen kirchlichen Verwaltungsstellen entlasten. Weitere neun Stellen sind zur Übernahme von Aufgaben der Kirchengemeinden und –bezirke gegen vollen Kostenersatz vorgesehen. Weiter sieht der Nachtrag die Sicherung der halben Stelle für Information, Aufklärung und Beratung zu Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin (PUA) vor. Zudem sind zwei befristete halbe Stellen in den Nachtrag aufgenommen worden: eine beim Dienst für Mission Ökumene und Entwicklung, die andere beim Treffpunkt 50plus.
Auch die Sanierung der Räume des Frauenwerks im Gebäude des CVJM Stuttgart, die Einführung eines Systems zum Dokumentenmanagement im Oberkirchenrat sowie Brandschutzmaßnahmen im Oberkirchenrat finden sich im ersten Nachtrag 2016.
Das Vorhaben, allen Kirchengemeinden die neu aktualisierte Lutherbibel als Altarbibel zu schenken, wird aus Rücklagen bezahlt. Wenn die bisher vorgesehenen zehn Millionen Euro für das Reformationsjubiläum nicht ausreichen, sollen für die Weltausstellung in Wittenberg Gelder aus einer budgetbezogenen Rücklage entnommen werden.
Der Finanzausschuss empfehle, dem Nachtrag zuzustimmen, erklärt dessen Vorsitzender Michael Fritz. Die für die Hochschule Ludwigsburg eingesetzten Gelder nennt er „unverzichtbar“ und kündigt weitere intensive Beratungen an. Die vorgesehenen zehn Millionen Euro für das Reformationsjubiläum seien finanzierbar, so Fritz. Als Risikopuffer könne die Budgetrücklage des zuständigen Dezernats dienen.
Professor Martin Plümicke kritisierte die neuen Stellen zur Übernahme von Aufgaben der Kirchengemeinden und –bezirke und nannte sie „Stellenhülsen“, die Kompetenzen von der Gemeindeebene auf die Ebene der Kirchenleitung verlagere. Ob die Schenkung der neuen Lutherbibel an die Gemeinden tatsächlich eine Bevormundung der Gemeinden sei wie Plümicke ebenfalls meinte, war in der Synode umstritten. Mehrere Synodale wie Tabea Dölker, Ernst-Wilhelm Gohl und andere fanden dies eine schöne Geste und berichteten davon, wie sehr sich Gemeinden darüber freuten.
Maike Sachs, Matthias Böhler und Elke Dangelmaier-Vincon bedauerten, dass die gewünschte Stelle für die Ehrenamtsarbeit nicht im ersten Nachtrag zu finden sei und sprachen sich dafür aus, die in den zweiten Nachtrag 2016 aufzunehmen.
Die Synode hat den Nachtragshaushalt mit 2 Enthaltungen und keiner Gegenstimme genehmigt.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat den Titel „Kirche“ zwar im Namen aber war bislang noch keine. 70 Jahre nach ihrer Gründung soll sie zur Kirche im theologischen Sinne erklärt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der EKD-Grundordnung vor, der im November 2015 auf der EKD-Synode beschlossen wurde. Württemberg hatte im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben, die EKD zur Kirche zu erklären, ist aber nun von Grundsatz her damit einverstanden, bis auf ein paar kleine Änderungen. So ist Württemberg wichtig zu betonen, dass die EKD als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche ist.
Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch regte an, „das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzte und zu Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland“ federführend an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses zu verweisen. Der Gesetzesentwurf bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln.
Der Gesetzentwurf wurde in den Rechtsausschuss verwiesen. Der Theologische Ausschuss wird beteiligt.
Die ursprünglich von der Landessynode vorgesehenen zehn Millionen Euro für innovative Projekte zum Reformationsjubiläum sind ausgeschöpft. Deshalb sollen dem Innovationsfonds der Landeskirche noch einmal 400.000 Euro zufließen, um Kirchengemeinden und andere kirchliche Einrichtungen zu unterstützen, die das Reformationsjubiläum innovativ gestalten möchten. Das hat der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Dr. Karl Hardecker, im Namen seines Ausschusses gefordert. Maximal sollen pro Antrag nicht mehr als 5.000 Euro genehmigt werden. Zudem sollen die geförderten Projekte in die Ideenbörse zum Reformationsjubiläum aufgenommen werden, so Hardecker.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz machte grundsätzliche Bedenken seines Ausschusses deutlich. Es stehe die Frage im Raum, ob es Sinn mache, immer wieder neues Geld für das Reformationsjubiläum auszugeben, nachdem bereits zehn Millionen Euro bereitgestellt seien. Zunächst müssten die Richtlinien verändert werden.
Der Antrag des Theologischen Ausschusses wurde mit 31 Ja-, 31-Nein-Stimmen und neun Enthaltungen abgelehnt.
Zum 1. Advent 2018 soll EKD-weit eine neue Perikopenordnung in Kraft treten. Als Perikopenordnung wird die Zuteilung von Bibeltexten für Gottesdienste bezeichnet. In der aktuellen Ordnung gibt es sechs sogenannte Reihen, die sich jeweils über ein Kirchenjahr erstrecken. Mit der Revision sollen Einseitigkeiten innerhalb der Reihen beseitigt und zudem mehr Texte aus dem Alten Testament aufgenommen werden. Im Kirchenjahr 2014/15 wurden die sechs neuen Perikopenreihen in über 100 württembergischen Gemeinden getestet. Die Rückmeldungen aus den Gemeinden wurden an die zuständige Steuerungsgruppe im Kirchenamt der EKD weitergegeben.
Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, begrüßte in seinem Bericht die angestrebten Veränderungen. Nun muss der endgültige Vorschlag zur Perikopenrevision abgewartet, dann beraten und beschlossen werden. Bei der letzten Perikopenrevision 1978 entschied sich die damalige Württembergische Landessynode für etliche Ausnahmeregelungen und Ergänzungen.
Die Idee des Passiv-Aktiv-Transfers der Diakonie Württemberg ist ein Erfolgsmodell. Das Ziel dieser Überlegungen ist es, dass langzeitarbeitslose Menschen wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten. Dazu werden alle normalerweise ausbezahlten Unterstützungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Unterkunftskosten mit weiteren Mitteln zusammengezogen und ein Arbeitsplatz geschaffen.
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann freute sich, der Synode von 150 Arbeitsstellen berichten zu können, die durch Initiative der Landeskirche mit Unterstützung von Jobcentern entstanden sind. Diese 150 Stellen ergänzen die bereits rein staatlich geschaffen Arbeitsplätze. In weiteren 256 Fällen fehlten Eingliederungsmittel der Jobcenter, so dass nur Minijobs möglich waren bzw. Ehrenamtspauschalen ausbezahlt werden konnten. Inzwischen, führte Kaufmann aus, würde der Passiv-Aktiv-Transfer von vielen Bundestagsabgeordneten unterstützt, auch von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Landeskirche unterstützte das Förderprogramm in den vergangenen drei Jahren selbst mit 1,5 Millionen Euro, die in Form von Beschäftigungsgutscheinen ausgegeben wurden.
In der anschließenden Aussprache brachte Markus Mörike einen gesprächskreisübergreifenden Antrag ein. Gemäß dem Antrag sollen die Erfahrungen aus dem Förderprogramm für andere Initiativen fruchtbar gemacht und politische Lobbyarbeit für langzeitarbeitslose Menschen intensiv fortgesetzt werden.
Der Antrag wurde mit weit überwiegender Mehrheit für weitere Beratungen in den Diakonieausschuss verwiesen.
Zur Frühjahrstagung wurden insgesamt fünf Förmliche Anfragen eingebracht. Die von der Synode eingebrachten Anfragen sowie die ausführliche Beantwortung des Oberkirchenrats finden Sie hier zum Download.