30.06.2011

Nachhaltigkeit durch Innovation

Oberkirchenrat Kastrup legt Mittelfristplanung der Landeskirche vor

Stuttgart/Heidenheim. „Die Rücklagensituation ist ordentlich. Die Ertragslage, insbesondere die Kirchensteuer, entwickelt sich positiv. Aus gegenwärtiger Sicht brennt nichts.“ Das ist das Fazit, das Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup bei der Vorstellung der Mittelfristigen Finanzplanung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zog. Auf der derzeit in Heidenheim tagenden Landessynode machte er sich unter den Stichworten „Sicherheit“ und „Innovation“ für eine nachhaltige Finanzplanung stark.

In fast allen Bereichen der Landeskirche hätten die Rücklagen die Höhe der Ziel- oder Orientierungsgrößen erreicht. Lediglich bei der Kapitaldeckung der Alterssicherung bestehe ein begrenzter Nachholbedarf, so Kastrup. Bei der Altersabsicherung im Bereich der Kirchengemeinden sei die Kapitaldeckung über die Versorgungsstiftung noch nicht erreicht, rücke aber „bis 2015 in greifbare Nähe“. Mit den Substanzerhaltungs- und Immobilienrücklagen der Kirchengemeinden könne man den Werteverzehr noch nicht ausgleichen. Mit der Vielzahl von Immobilienkonzepten befinde man sich aber „auf einem Weg der Annäherung“. Recht positiv sei die Situation der bei der gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden sowie bei den selbst verwalteten Rücklagen der Gemeinden.

Jetzt gelte es Innovation im Rahmen der Mittelfristplanung zu fördern, sagte der Finanzdezernent. So werde jährlich ein Korridor von zehn Millionen Euro für Maßnahmen frei gehalten, die außerhalb des Regelbudgets zu beantragen seien. Darüber hinaus werde bei guter Ertragslage ein strategisches Budget bereit gestellt, aus dem Neuorientierungsprojekte sowie strukturelle Innovationen finanziert würden. Schließlich würden zahlreiche weitere Innovationen dadurch finanzierbar, dass Budgets ihre in einem Jahr eingesparten Mittel zur Hälfte behalten und in einer Budgetrücklage sammeln dürfen.

Aufgrund der Kirchensteuerentwicklung sei derzeit das strategische Budget von besonderem Interesse. Die Ausgleichsrücklage der Landeskirche liege mit 42 Millionen Euro, die gemeinsame Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden mit 25 Millionen Euro über ihren Zielrahmen. Für die Kirchengemeinden gäbe es in der Mittelfristplanung bereits Verwendungsvorschläge in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro.

„Der Finanzausschuss hält trotz des guten Kirchensteuereingangs an den beschlossenen Kürzungen in Höhe von rund zehn Millionen fest“, betonte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Inge Schneider. Die Ausgleichsrücklage für die Kirchengemeinden sei gut gefüllt. Dennoch müsse weiter restrukturiert werden. „Auch mit einer erhöhten Zuweisung sind nicht alle Gebäude und Strukturen auf Dauer haltbar“, so Schneider und regte einen freiwilligen Zusammenschluss kleinerer Kirchengemeinden an.

Der Finanzausschuss habe aber dem Oberkirchenrat empfohlen, die zusätzlich in der Ausgleichsrücklage zur Verteilung stehenden Gelder zu dritteln. Zwei bis drei Millionen seien als Zuschuss zur Substanzerhaltungsrücklage empfohlen und fünf Millionen zur Aufstockung der Ausgleichsstockmittel für energetische Sanierungen. Weitere zwei bis drei Millionen sollten zum Aufbau der Versorgungsrücklagen im Rahmen der Versorgungsstiftung fließen.

Während der Finanzausschuss allen von den Fachausschüssen genehmigten inhaltlichen Projekten zugestimmt hat, habe er sich im Gebäudebereich „nur den absolut notwendigen Maßnahmen“ zugestimmt. „Weitere Sanierungen und Umbauten, insbesondere im Tagungsstättenbereich, können erst dann genehmigt werden, wenn uns ein Immobilienkonzept für die Landeskirche vorliegt“, so Inge Schneider wörtlich. Darüber hinaus müsse sich der Ausschuss dem Versorgungsbereich zuwenden, wo sich insbesondere bei der Abdeckung der Pfarrerspensionen und Beihilfeansprüche „ein großes Loch auftut“, so die Vorsitzende.

Dan Peter

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