Stuttgart / Karlsruhe. Die nächsten Kirchenwahlen der beiden evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg finden am Sonntag, 1. Dezember 2013 (1. Advent), statt. Dies teilten die beiden Landesbischöfe Dr. h. c. Frank Otfried July (Württemberg) und Dr. Ulrich Fischer (Karlsruhe) nach Beratungen im Kollegium des jeweiligen Oberkirchenrates mit.
Gewählt werden in beiden Landeskirchen die Kirchengemeinderäte (Württemberg) bzw. die Ältestenkreise (Baden) für jeweils sechs Jahre. In Württemberg entscheiden die evangelischen Christen - deutschlandweit einmalig - zusätzlich über die Zusammensetzung der Landessynode. In den rund 1.400 württembergischen Kirchengemeinden werden etwa 12.000 Kirchengemeinderätinnen und -räte gewählt; 90 Menschen vertreten die Gesamtheit aller Kirchenmitglieder in der Landessynode. In Baden werden nach der Wahl etwa 4600 Kirchenälteste in rund 715 Pfarr- und Kirchengemeinden wirken.
Der Kirchengemeinderat bzw. der Ältestenkreis ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er trägt Verantwortung für die örtliche Gottesdienstordnung, für die Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Arbeitgeber für die Teil- und Vollzeitkräfte sowie für die Verwaltung des kirchlichen Haushalts, des kirchlichen Vermögens und für die Verwaltung der Räume. Das Gremium entscheidet auch über die Besetzung von Pfarrstellen. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindeglied ab 14 Jahre; wer gewählt werden möchte, muss am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Synoden wählen in beiden Landeskirchen den Landesbischof. Zu ihrer Aufgabe gehören insbesondere die kirchliche Gesetzgebung und der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt.
Oliver Hoesch
Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Dr. Daniel Meier
Pressesprecher der Evangelischen Landeskirche in Baden