10.03.2012

Millieustudie, Mindestwahlalter, Sicherungsfonds, Ombudsstelle

Frühjahrstagung der Synode der evangelischen Landeskirche beendet

Stuttgart/Schwäbisch Gmünd. Am Samstag ist die Frühjahrssynode der württembergischen Landeskirche zu Ende gegangen. Mit der Entscheidung, einen Einrichtungssicherungsfonds für diakonische Einrichtungen zu befürworten und der Debatte darüber, wie künftig kleinere Kirchenbezirke weiterentwickelt werden können, schlossen die Synodalen ihre dreitägige Sitzung (08. - 10.03.2012).

Durch den  Einrichtungssicherungsfonds (ESiF) sollen Risiken im Falle der Insolvenz diakonischer Einrichtungen besser abgesichert werden. Das betrifft zum Beispiel die Zusatzversorgung für Mitarbeiter sowie die Marktrisiken der Träger. "Der ESiF", so der Hauptgeschäftsführer des Diakonischen Werkes Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, "ist ein Solidarfonds innerhalb der diakonisch-kirchlichen Familie".

Außerdem berieten die Synodalen darüber, ob und wie gegebenenfalls Kirchenbezirke zusammengelegt werden können, wenn dies etwa aus finanziellen Gründen erforderlich sei. Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup betonte, dass Veränderungen nötig seien. Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker forderte, dass Veränderungen auf freiwilliger Basis sein und zu spürbaren Verbesserungen führen müssten.

Bereits am Freitag hatte die Landessynode mit knapper Mehrheit beschlossen, dass evangelische Jugendliche künftig in der Landeskirche bereits mit 14 Jahren an den Kirchenwahlen teilnehmen können. Bisher war das erst ab 16 Jahren möglich. Das passive Wahlrecht für die Landessynode bleibt weiterhin bei 18 Jahren. Diese Regelung wird erstmals für die Kirchenwahl im Herbst 2013 gelten. Auch in den beiden Nachbarkirchen Baden und Bayern dürfen bereits 14jährige wählen.

Außerdem hat die Landessynode am Freitag  beschlossen, eine unabhängige Ombudsstelle gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch einzurichten. Damit, so der Schorndorfer Dekan Volker Teich, sollen Opfer kirchlicher Mitarbeiter besser unterstützt werden. Er gab an, dass in den vergangenen 60 Jahren der Landeskirche 25 Verdachtsfälle  bekannt wurden, von denen ein Fall strafrechtlich verfolgt wurde, alle anderen seien "leider verjährt gewesen". Es hätte jedoch einige disziplinarrechtliche Verurteilungen gegeben.

Die Synodalen debattieren außerdem über eine derzeit laufende Milieustudie. Die Forschungsarbeit, die der Stuttgarter evangelische Theologieprofessor Heinzpeter Hempelmann mit vorbereitet hat, soll in den evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg weitere Erkenntnisse dazu erbringen, welche Milieus die kirchliche Arbeit erreicht und welche nicht. Ergebnisse sollen in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.

Einschließlich der vier Jugendsynodalen vertreten 99 Synodale die mehr als 2,2 Millionen Mitglieder der württembergischen Landeskirche. Sie ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), deren Landessynodale direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt werden. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die kirchliche Gesetzgebung, der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer sowie die Wahl des Landesbischofs. Eine Wahlperiode der württembergischen Landessynode dauert sechs Jahre. Die nächste Synode wird im Herbst 2013 gewählt.

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche

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