Stuttgart/Berlin. Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Präimplantationsdiagnostik (PID) in bestimmten Fällen zuzulassen, sagte der württembergische evangelische Landesbischof Frank Otfried July: „Insgesamt bedaure ich es, dass es zu diesem Ergebnis gekommen ist. Ich befürchte, dass aus der engen Begrenzung der Voraussetzungen mit der Zeit doch eine stetige Erweiterung der Kriterien wird.“ July hätte sich ein generelles Verbot der PID gewünscht. Dennoch respektiere er diese demokratische Entscheidung. Es habe der Gesellschaft gut getan, über dieses existenzielle Thema neu nachzudenken.
Am heutigen Donnerstag, 7. Juli, hatte der Bundestag entschieden, dass Gentests an Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bleiben – und zwar dann, wenn Paare eine genetische Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Fehl- bzw. Totgeburt gerechnet werden muss. Um Missbrauch zu vermeiden, ist eine vorhergehende Beratung Pflicht.
Dan Peter