06.11.2015

Entscheidung über Gesetz zur Sterbehilfe

Statement von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July

 

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung durch den Deutschen Bundestag erklärt Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July:

„Endlich ist klar, dass gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten und strafbar ist. Das legt auch manchen unseriösen Geschäftemachern das Handwerk. Das Geschäft mit dem Tod haben wir als Kirchen aus guten Gründen immer abgelehnt. Ich persönlich hielt die Debatte der vergangenen Wochen und Monate für unglücklich, weil oft so getan wurde, als ob der assistierte Suizid der letzte Ausweg sei. Ich wünsche mir dagegen noch viel mehr Fantasie in unserer Gesellschaft für Alternativen. Wir haben viele andere Optionen: vor allem den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin und die Sterbebegleitung im Sinn von wirklicher Begleitung. Dafür machen wir uns als Kirchen stark.“

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche

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