Am Sonntag, 27. September, wurde Asylpfarrer Joachim Schlecht vor Vertretern von Kirche, Politik und Gesellschaft in der Stuttgarter Leonhardskirche in sein Amt eingeführt.
Stuttgart. Der Glaube ist eine Quelle der Hoffnung in fordernden Zeiten. Das sagte der neue Stuttgarter Asylpfarrer und landeskirchliche Beauftragte für Asyl und Migration, Joachim Schlecht, am Sonntag, 27. September, vor Vertretern von Kirche, Politik und Gesellschaft bei seinem Einführungsgottesdienst in der Stuttgarter Leonhardskirche. Schlecht mahnte, Schwachstellen im Asylrecht zu verbessern, beispielsweise die „Rücküberstellung“ von Flüchtlingen nach Ungarn. In ihrem Grußwort sagte die baden-württembergische Staatssekretärin Marion von Wartenberg Schlecht ihre Unterstützung zu.
Die Landesregierung sei bei der Bewältigung der Zuwanderung von Flüchtlingen und bei deren Integration auf die Zusammenarbeit mit der Kirche angewiesen, so von Wartenberg weiter. Es gehe darum, „Horizonte zu öffnen“ und Foren der Begegnung von Einheimischen und Flüchtlingen zu schaffen.
Joachim Schlecht sprach in seiner Predigt von der biblischen „Hoffnung, dass die Kriegstreiber, dass Mord und Totschlag nicht das letzte Wort haben werden.“. Diese Hoffnung sei keineswegs „blauäugig“. Denn „auch wir sogenannten Flüchtlingsfreunde, wissen, welche Herausforderungen auf uns zukommen, was auf der Welt los ist. Wir hören Geschichten, die einen wirklich an allem zweifeln lassen.“ Doch „bei allem Realismus: Mich zieht es dorthin, wo an der Hoffnung festgehalten wird, wo daran gearbeitet wird. Wo Hoffnung auch gefeiert wird. Es ist gut, dabei gemeinsam unterwegs zu sein“, sagte der Asylpfarrer.
Für ihn als Christ sei „die hoffnungsvollste Geschichte, das stärkste Bild dafür, dass Hoffnung ist, auch in dunkelsten Zeiten, der auferstandene Jesus Christus, der die Spuren seiner Folter, seines Todes noch an Händen und Füßen trägt.“
Pfarrer Schlecht ging auch auf konkrete Schwachstellen der aktuellen Rechtslage ein. Gegenüber Plänen der Bundesregierung, mutmaßliche „Wirtschaftsflüchtlinge“ aus Balkanstaaten in Schnellverfahren abzufertigen, erinnerte er an den Grundgesetzartikel: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Der Mangel an Mitarbeitern in Behörden dürfe nicht dazu führen, „dass wir die grundlegenden Maßstäbe unseres Gemeinwesens scheibchenweise aufgeben.“
Auch die „Rücküberstellung“ von Flüchtlingen nach Ungarn aufgrund des europäischen „Dublin-3“-Abkommens sieht Joachim Schlecht sehr kritisch. Das Asylverfahren in Ungarn halte nur auf dem Papier europäische Standards ein. Flüchtlinge würden von dort in Unrechtsstaaten wie Eritrea abgeschoben.
Christoph Schweizer