Am 5. Februar hat Prof. Dr. Jürgen Kampmann an der Universität Tübingen seine Abschiedsvorlesung gehalten. Kampmann war seit 2016 als Vertreter der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen Mitglied der Württembergischen Evangelischen Landessynode, dem Kirchenparlament der Landeskirche. Er geht nun in den Ruhestand und gibt damit auch seinen Sitz in der Landessynode ab.
Jürgen Kampmann hatte den Lehrstuhl für Kirchenordnung und Neuere Kirchengeschichte in Tübingen seit 2006 inne. In seine Zeit als Synodaler fielen wichtige theologische Debatten und Entscheidungen etwa zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, zur Einführung des digital vermittelten Abendmahls, zu Fragen der Friedensethik sowie zu einer neuen Einführungsagende für die Landeskirche.
Sabine Foth, Präsidentin der württembergischen Landessynode, würdigt Kampmanns Arbeit in der Synode so: „Jürgen Kampmann hat sein Mandat mit großem Engagement wahrgenommen und immer wieder auch mahnende Worte gefunden. Kritische Anmerkungen hat er stets freundlich zugewandt und manchmal auch mit einem Augenzwinkern vorgebracht. Uns als Synode tut es gut, dass wir in unseren Reihen den direkten Draht zur Fakultät haben und die Fakultät eine gewichtige Stimme in der Synode hat.“
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sagt über Jürgen Kampmann, er habe „maßgeblich zu einem konstruktiven Klima zwischen Fakultät und Kirchenleitung beigetragen.“ In allen Debatten, die Kampmann „mit viel Leidenschaft und souveräner Kenntnis der kirchengeschichtlichen Zusammenhänge geführt“ habe, sei ihm, so Gohl, immer wieder deutlich geworden, wie sehr es Kampmann „um ein geklärtes Verhältnis von Kirche und Recht“ gehe.
In seiner Abschiedsvorlesung behandelte Kampmann das Thema „Es geht nicht an, dass sich das geistliche Amt mit den natürlichen Instinkten der Bequemlichkeit und Trägheit verbündet …“: Die württembergische Liturgiereform vom 15. März 1945.
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